Pool für Spezialaufgaben: Empfehlungen des Amtes für

Erziehungsdirektion
des Kantons Bern
Direction de
l’instruction publique
du canton de Berne
Amt für Kindergarten,
Volksschule und Beratung
Office de l’enseignement
préscolaire et obligatoire, du
conseil et de l’orientation
Pool für Spezialaufgaben:
Empfehlungen des Amtes für Kindergarten, Volksschule und Beratung
per 1. August 2015
1. Rechtliche Grundlage
Artikel 90, 92 und Anhang 4 der Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV; BSG
430.251.0)
2. Berufsauftrag Mitarbeit und Zusammenarbeit
Die Artikel 52 bis 59 der LAV beschreiben den Berufsauftrag der Lehrkräfte. Rund zwölf Prozent
der Jahresarbeitszeit sind für die Mitarbeit und für die Zusammenarbeit zu leisten. Das bedeutet,
dass die Lehrkräfte, bei einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent, jährlich ca. 230 Stunden an
der Zielerreichung, an der Organisation und an der Administration der Schule nach Anweisung
der Schulleitung mitwirken, den eigenen Unterricht evaluieren und weiter entwickeln, sowohl
fachlich, methodisch-didaktisch wie auch bezüglich der Schulkultur aktiv an der Qualitätsentwicklung mitarbeiten.
Sie arbeiten mit den Schülerinnen und Schülern, den Erziehungsberechtigten, den Kolleginnen
und Kollegen, der Schulleitung, den Behörden, den Fachpersonen und Fachstellen, den Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern, den abgebenden und weiterführenden Bildungsinstitutionen,
den kantonalen Behörden sowie mit weiteren Personen aus dem Umfeld der Schule zusammen.
3. Pool für Spezialaufgaben
Zusätzlich zum Berufsauftrag sind in einer Schule weitere Aufgaben zu erfüllen. Der Pool für
Spezialaufgaben steht den Schulleitungen als Instrument zur Verfügung, um Lehrkräfte für die
Erfüllung von Spezialaufgaben, welche im Interesse der gesamten Schule liegen und welche
nicht innerhalb des Berufsauftrags „Mitarbeit und Zusammenarbeit“ erfüllt werden können, zu
entschädigen.
4. Beispiele für Spezialaufgaben, die im Interesse der ganzen Schule liegen
In der Volksschule werden unter Spezialaufgaben in erster Linie folgende Tätigkeiten verstanden:
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Leitung der Arbeitsgruppe Schul- und Qualitätsentwicklung,
Planung und Leitung der Umsetzung kantonaler Entwicklungsschwerpunkte,
Leitung von Fach- oder Stufenteams,
Organisation spezieller Anlässe und Projekte,
Stundenplanung,
Integration der ICT im Unterricht,
ICT-First Level Support,
Betreuung von Fachräumen und -sammlungen,
Betreuung von Bibliotheken,
Schulmaterialverwaltung,
Gesundheitsförderung und -prävention,
Kulturförderung,
Übernahme von Aufgaben betreffend die Berufswahl für die ganze Schule,
Erziehungsdirektion des Kantons Bern
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Informations- und Öffentlichkeitsarbeit,
Schüler- und Schülerinnenpartizipation,
Berufseinführung von Lehrpersonen ab Ausbildung
5. Berechnung des Pools für Spezialaufgaben
Der Pool für Spezialaufgaben wird in Beschäftigungsgradprozenten festgelegt. Er macht 60 Prozent des Schulleitungspools aus.
6. Entschädigung für die Erfüllung von Spezialaufgaben
Die Schulleitungen setzen den Pool für die Spezialaufgaben den lokalen Bedürfnissen und Prioritäten der Schule entsprechend ein. Sie definieren eigenständig, welche Aufgaben in welchem
Umfang abgegolten werden. Kleinstpensen sind zu vermeiden.
Weil sich die Bedürfnisse einer Schule für zusätzliche Spezialaufgaben im Laufe der Zeit wandeln, wird auch die Zuteilung der begrenzten Ressourcen nach Bedarf neu definiert.
Die Aufgaben der ICT-Verantwortlichen werden ab 1. August 2015 nicht mehr separat aufgeführt,
sondern zu den Spezialaufgaben gezählt. Das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung
geht davon aus, dass die ICT-Verantwortlichen an den Schulen mindestens im bisherigen Umfang entschädigt werden.
7. Stellenbeschreibungen
Die Schulleitung umschreibt die Spezialaufgaben in Stellenbeschreibungen und legt die Höhe
der Entschädigung in Stellenprozenten fest.
8. Kontakt und Auskunft:
Johannes Kipfer, Vorsteher Abteilung Volksschule, 031 633 84 57, [email protected]
4810.100.146.2/2014 (660661 v4)
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