STAATLICHE DATENBANKEN IN 14 EUROPÄISCHEN STAATEN Wissen Sie, in welchen Datenbanken Sie erfasst werden können? BILDUNG Schüler*innen und Studierende werden in Europa oft in nationalen Datenbanken erfasst. Als Zwecke dieser Datensammlung werden z.B. eine Erleichterung der Verwaltung und eine Verbesserung von Planung und Steuerung im Bildungsbereich angegeben. Diese Ziele rechtfertigen aber nicht immer die Speicherung umfassender und sensibler Daten, wie z.B. über Gesundheitszustand, Herkunft, familiäre Verhältnisse und Religion. Trotzdem werden derartige Daten in manchen untersuchten Ländern ohne Einwilligung gespeichert. Zudem ist die Speicherdauer dieser Daten oft sehr lang, wodurch negative Eintragungen für Schüler*innen auch im späteren Leben noch Folgen haben können. GESUNDHEIT Die meisten der untersuchten Länder haben Datenbanken im Gesundheitswesen errichtet, um dessen Verwaltung zu erleichtern und zu verbessern. Es gibt eine Reihe von Zugriffsregeln, wobei Patient*innen häufig keinen Einfluss darauf haben, welche Daten gespeichert und unter welchen Voraussetzungen sie weitergegeben werden dürfen. Die Zentralisierung dieser Datenbanken und die oft unzureichende Anonymisierung bei der Verwendung für statistische Zwecke geben zusätzlich Grund zur Besorgnis. POLIZEI Die Anzahl der Datenbanken der Polizei ist in allen untersuchten Ländern hoch. Sie umfassen beispielsweise Dateien mit gesuchten Personen, mit potentiellen Terrorist*innen oder mit DNA-Profilen. Alle diese Datenbanken können Fehler enthalten. Der Mangel an regelmäßiger Überprüfung kann schwere Folgen haben, besonders wenn Dritte, z.B. potentielle Arbeitgeber*innen, Zugriff auf bestimmte Informationen haben. Zudem ist es oft schwer oder sogar unmöglich für Bürger*innen, Fehler zu korrigieren oder gesetzeswidrig gespeicherte Daten löschen zu lassen. JUSTIZ In allen untersuchten Ländern gibt es Strafregister. Ihre Verwendung erscheint grundsätzlich für das Funktionieren des Justizsystems notwendig. Hoch problematisch ist dagegen, dass der Zugriff auf die Daten oft nicht streng genug geregelt ist. Manchmal können sie auch von Arbeitgeber*innen eingesehen werden. Es besteht das Risiko von Diskriminierungen. ÉDUCAT Staatliche Datensammlung Staatliche Datensammlung in 14 europäischen Ländernin 14 europäischen Ländern in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Polizei und Justiz. Untersuchter Bereich Note je Bereich (setzt sich zusammen aus einer Bewertung folgender Kriterien: Gefahr für Freiheiten, Transparenz, mögliche Rechtsmittel, Einfluss der Datenschutzbeauftragten) Justiz Polizei Gesundheit Bildung gut schlecht mangelhaft akzeptabel ungenügend sehr schlecht nicht bewertet der pro Bereich untersuchten 2 Anzahl Dateien. 0 2.25 3.75 2 5 1 Gesamt-Durchschnittsnote pro Land. 1 Finnland Polen Deutschland 5 2 2 Luxemburg 3 1 1 1 2 2 1 6 3 2 5 Frankreich 6 2 Portugal 1 1 Vereinigtes Königreich 1 1 2 2 1 Tschechische Republik 2 1 1 1 Österreich Ungarn 1 2 1 1 Italien 2 1 Spanien Griechenland 1 VERBINDUNGEN MIT EUROPÄISCHEN DATENBANKEN Die EU-Mitgliedstaaten stellen Daten für die EU-Datenbanken SIS II, Eurodac, VIS und ECRIS zur Verfügung. SCHENGENER INFORMATIONSSYSTEM II (SIS II) EURODAC SYSTEM Im SIS II sind Informationen über gesuchte Personen (um sie z. B. für ein Gerichtsverfahren auszuliefern), Personen unter Beobachtung, vermisste Menschen und gestohlene Gegenstände und Fahrzeuge enthalten. Ebenso können Teile einer biometrische Identifikation in der Datenbank enthalten sein. Das System weckt Ängste aufgrund seiner technischen Komplexität, seines Umfangs und möglicher Fehler bei der Dateneingabe. So können z. B. Personen, deren Identität gestohlen wurde, als gesuchte Personen registriert werden. Eurodac ermöglicht die Identifikation von Asylbewerber*innen und illegalen Einwander*innen in das Gebiet der Europäischen Union. Flüchtlinge können sehr leicht identifiziert werden, weil ihre Fingerabdrücke im System gespeichert sind. Das System soll “effizient” herausfinden, welches Land nach den DublinII-Regeln für das Asylverfahren zuständig ist. Auf Eurodac können die nationalen Polizeien und Europol zugreifen. Es stigmatisiert Menschen zusätzlich, die bereits fast rechtlos sind. VISA-INFORMATIONSSYSTEM (VIS) EUROPÄISCHES STRAFREGISTERINFORMATIONSSYSTEM Das Visa-Informationssystem soll den mehrfachen Antrag auf Visa in den Schengen-Raum verhindern und herausfinden, wer den Ablauf seines Visums “vergisst”. Die zentrale Datenbank mit nationalen Schnittstellen basiert auf dem Vergleich von biometrischen Merkmalen, vor allem den zehn Fingerabdrücken, die Visa-Antragsteller*innen für das System abgeben müssen. VIS enthält biometrische Daten (Abdrücke, Foto) und biographische Daten (wie Name, Beruf, voraussichtliche Aufenthaltsdauer, Grund der Reise). Bei einem drei Monate gültigen Visum werden die Fingerabdrücke fünf Jahre lang aufbewahrt. Außerdem ist zu befürchten, dass die zunächst nur für Flüchtlinge eingeführten Datenbanken wie das VIS, später auf alle Bürger ausgedehnt werden sollen. Das European Criminal Records Information System (ECRIS) soll die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Justizbehörden verbessern, indem Informationen über Strafund Gerichtsverfahren ausgetauscht werden. ECRIS ist keine zentrale europäische Datenbank. Es organisiert den Abgleich der national geführten Strafregister miteinander. Der Informationsaustausch basiert auf einem Raster, in dem die Definition von Vergehen und Straftaten, der Eintrag von Verurteilungen in das Register und die Weitergabe der Daten in den EU-Staaten verschieden geregelt sind. Das kann zu Diskriminierungen führen. Wie können Sie Ihre persönlichen Daten schützen? Datenverarbeitung sollte Ihre Privatsphäre nicht verletzen. Grundlegende Prinzipien, wie die Löschung der Daten, die Angemessenheit der Erhebung und die Vertrauenswürdigkeit, müssen beachtet werden. Wenn Sie glauben, dass Ihre Rechte verletzt wurden, können Sie sich bei dem/der Betreiber*in der Datenbank oder dem bzw. der Datenschutzbeauftragten Ihres EU-Mitgliedstaates beschweren. Die Kontaktdaten einiger Datenschutzbeauftragten von EU-Mitgliedstaaten stehen auf der nächsten Seite. AUSGEWÄHLTE DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE IN DEN EU-MITGLIEDSTAATEN Deutschland: Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI); Datenschutzbeauftragte der sechzehn Bundsländer www.bfdi.bund.de Finnland: Tietosuojavaltuutetun Toimisto / Büro des Datenschutzombudsmannes www.tietosuoja.fi Frankreich: Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) / Nationale Kommission der Informatik und der Freiheiten www.cnil.fr Griechenland: Αρχής Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα / Hellenische Datenschutzbehörde www.dpa.gr Italien: Garante per la Protezione dei Dati Personali (GPDP) / Italienische Datenschutzaufsichtsbehörde www.garanteprivacy.it Luxemburg: Commission nationale pour la protection des données (CNPD) / Nationale Kommission für den Datenschutz www.cnpd.public.lu Österreich: Österreichische Datenschutzkommission www.dsb.gv.at Polen: Generalny Inspektor Ochrony Danych Osobowych (GIODO) / Generalinspektor für den Schutz persönlicher Daten www.giodo.gov.pl Portugal: Comissão nacional de protecção de dados (CNPD) / Nationale Kommission für den Datenschutz www.cnpd.pt Slowenien: Informacijske pooblaščenke / Beauftragter für Informationsfragen www.ip-rs.si Spanien: Agencia Española de Protección de Datos (AGPD) / Spanische Agentur für den Datenschutz www.agpd.es Tschechische Republik: Úřad pro ochranu osobních údajů / Büro für den Schutz persönlicher Daten www.uoou.cz Ungarn: Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH) / Parlamentarischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit www.naih.hu Großbritannien: Information Commissioner’s Office (ICO) / Beauftragter für Informationsfragen ico.org.uk Dieses Projekt wurde mit Unterstützung des Fundamental Rights Programms der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
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