staatliche datenbanken in 14 europäischen staaten

STAATLICHE DATENBANKEN
IN 14 EUROPÄISCHEN STAATEN
Wissen Sie, in welchen Datenbanken Sie erfasst werden können?
BILDUNG
Schüler*innen und Studierende werden in Europa oft in nationalen Datenbanken erfasst. Als Zwecke dieser
Datensammlung werden z.B. eine Erleichterung der Verwaltung und eine Verbesserung von Planung und
Steuerung im Bildungsbereich angegeben. Diese Ziele rechtfertigen aber nicht immer die Speicherung
umfassender und sensibler Daten, wie z.B. über Gesundheitszustand, Herkunft, familiäre Verhältnisse
und Religion. Trotzdem werden derartige Daten in manchen untersuchten Ländern ohne Einwilligung
gespeichert. Zudem ist die Speicherdauer dieser Daten oft sehr lang, wodurch negative Eintragungen für
Schüler*innen auch im späteren Leben noch Folgen haben können.
GESUNDHEIT
Die meisten der untersuchten Länder haben Datenbanken im Gesundheitswesen errichtet, um dessen
Verwaltung zu erleichtern und zu verbessern. Es gibt eine Reihe von Zugriffsregeln, wobei Patient*innen
häufig keinen Einfluss darauf haben, welche Daten gespeichert und unter welchen Voraussetzungen
sie weitergegeben werden dürfen. Die Zentralisierung dieser Datenbanken und die oft unzureichende
Anonymisierung bei der Verwendung für statistische Zwecke geben zusätzlich Grund zur Besorgnis.
POLIZEI
Die Anzahl der Datenbanken der Polizei ist in allen untersuchten Ländern hoch. Sie umfassen beispielsweise
Dateien mit gesuchten Personen, mit potentiellen Terrorist*innen oder mit DNA-Profilen. Alle diese
Datenbanken können Fehler enthalten. Der Mangel an regelmäßiger Überprüfung kann schwere Folgen
haben, besonders wenn Dritte, z.B. potentielle Arbeitgeber*innen, Zugriff auf bestimmte Informationen
haben. Zudem ist es oft schwer oder sogar unmöglich für Bürger*innen, Fehler zu korrigieren oder
gesetzeswidrig gespeicherte Daten löschen zu lassen.
JUSTIZ
In allen untersuchten Ländern gibt es Strafregister. Ihre Verwendung erscheint grundsätzlich für das
Funktionieren des Justizsystems notwendig. Hoch problematisch ist dagegen, dass der Zugriff auf die
Daten oft nicht streng genug geregelt ist. Manchmal können sie auch von Arbeitgeber*innen eingesehen
werden. Es besteht das Risiko von Diskriminierungen.
ÉDUCAT
Staatliche Datensammlung
Staatliche
Datensammlung
in 14 europäischen
Ländernin 14 europäischen Ländern
in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Polizei und Justiz.
Untersuchter Bereich
Note je Bereich
(setzt sich zusammen aus einer Bewertung folgender Kriterien:
Gefahr für Freiheiten, Transparenz, mögliche Rechtsmittel,
Einfluss der Datenschutzbeauftragten)
Justiz
Polizei
Gesundheit
Bildung
gut
schlecht
mangelhaft
akzeptabel
ungenügend
sehr
schlecht
nicht bewertet
der pro Bereich untersuchten
2 Anzahl
Dateien.
0
2.25
3.75
2
5
1
Gesamt-Durchschnittsnote pro Land.
1
Finnland
Polen
Deutschland
5
2
2
Luxemburg
3
1
1
1
2
2
1
6
3
2
5
Frankreich
6
2
Portugal
1
1
Vereinigtes Königreich
1
1
2
2
1
Tschechische Republik
2
1
1
1
Österreich
Ungarn
1
2
1
1
Italien
2
1
Spanien
Griechenland
1
VERBINDUNGEN MIT EUROPÄISCHEN
DATENBANKEN
Die EU-Mitgliedstaaten stellen Daten für die EU-Datenbanken SIS II, Eurodac, VIS und ECRIS zur Verfügung.
SCHENGENER INFORMATIONSSYSTEM II (SIS II)
EURODAC SYSTEM
Im SIS II sind Informationen über gesuchte Personen (um
sie z. B. für ein Gerichtsverfahren auszuliefern), Personen
unter Beobachtung, vermisste Menschen und gestohlene
Gegenstände und Fahrzeuge enthalten. Ebenso können Teile
einer biometrische Identifikation in der Datenbank enthalten
sein. Das System weckt Ängste aufgrund seiner technischen
Komplexität, seines Umfangs und möglicher Fehler bei der
Dateneingabe. So können z. B. Personen, deren Identität
gestohlen wurde, als gesuchte Personen registriert werden.
Eurodac ermöglicht die Identifikation von Asylbewerber*innen
und illegalen Einwander*innen in das Gebiet der Europäischen
Union. Flüchtlinge können sehr leicht identifiziert werden, weil
ihre Fingerabdrücke im System gespeichert sind. Das System
soll “effizient” herausfinden, welches Land nach den DublinII-Regeln für das Asylverfahren zuständig ist. Auf Eurodac
können die nationalen Polizeien und Europol zugreifen. Es
stigmatisiert Menschen zusätzlich, die bereits fast rechtlos
sind.
VISA-INFORMATIONSSYSTEM
(VIS)
EUROPÄISCHES STRAFREGISTERINFORMATIONSSYSTEM
Das Visa-Informationssystem soll den mehrfachen Antrag auf
Visa in den Schengen-Raum verhindern und herausfinden,
wer den Ablauf seines Visums “vergisst”. Die zentrale
Datenbank mit nationalen Schnittstellen basiert auf dem
Vergleich von biometrischen Merkmalen, vor allem den
zehn Fingerabdrücken, die Visa-Antragsteller*innen für das
System abgeben müssen. VIS enthält biometrische Daten
(Abdrücke, Foto) und biographische Daten (wie Name, Beruf,
voraussichtliche Aufenthaltsdauer, Grund der Reise). Bei einem
drei Monate gültigen Visum werden die Fingerabdrücke fünf
Jahre lang aufbewahrt.
Außerdem ist zu befürchten, dass die zunächst nur für
Flüchtlinge eingeführten Datenbanken wie das VIS, später auf
alle Bürger ausgedehnt werden sollen.
Das European Criminal Records Information System (ECRIS)
soll die Zusammenarbeit zwischen den nationalen
Justizbehörden verbessern, indem Informationen über Strafund Gerichtsverfahren ausgetauscht werden.
ECRIS ist keine zentrale europäische Datenbank. Es
organisiert den Abgleich der national geführten Strafregister
miteinander. Der Informationsaustausch basiert auf einem
Raster, in dem die Definition von Vergehen und Straftaten, der
Eintrag von Verurteilungen in das Register und die Weitergabe
der Daten in den EU-Staaten verschieden geregelt sind. Das
kann zu Diskriminierungen führen.
Wie können Sie Ihre persönlichen Daten schützen?
Datenverarbeitung sollte Ihre Privatsphäre nicht verletzen. Grundlegende Prinzipien, wie die Löschung der
Daten, die Angemessenheit der Erhebung und die Vertrauenswürdigkeit, müssen beachtet werden. Wenn Sie
glauben, dass Ihre Rechte verletzt wurden, können Sie sich bei dem/der Betreiber*in der Datenbank oder
dem bzw. der Datenschutzbeauftragten Ihres EU-Mitgliedstaates beschweren.
Die Kontaktdaten einiger Datenschutzbeauftragten von EU-Mitgliedstaaten stehen auf der nächsten Seite.
AUSGEWÄHLTE
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE IN DEN
EU-MITGLIEDSTAATEN
Deutschland: Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI);
Datenschutzbeauftragte der sechzehn Bundsländer
www.bfdi.bund.de
Finnland: Tietosuojavaltuutetun Toimisto / Büro des Datenschutzombudsmannes
www.tietosuoja.fi
Frankreich: Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) /
Nationale Kommission der Informatik und der Freiheiten
www.cnil.fr
Griechenland: Αρχής Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα / Hellenische Datenschutzbehörde
www.dpa.gr
Italien: Garante per la Protezione dei Dati Personali (GPDP) / Italienische Datenschutzaufsichtsbehörde
www.garanteprivacy.it
Luxemburg: Commission nationale pour la protection des données (CNPD) / Nationale Kommission für den Datenschutz
www.cnpd.public.lu
Österreich: Österreichische Datenschutzkommission
www.dsb.gv.at
Polen: Generalny Inspektor Ochrony Danych Osobowych (GIODO) / Generalinspektor für den Schutz persönlicher Daten
www.giodo.gov.pl
Portugal: Comissão nacional de protecção de dados (CNPD) / Nationale Kommission für den Datenschutz
www.cnpd.pt
Slowenien: Informacijske pooblaščenke / Beauftragter für Informationsfragen
www.ip-rs.si
Spanien: Agencia Española de Protección de Datos (AGPD) / Spanische Agentur für den Datenschutz
www.agpd.es
Tschechische Republik: Úřad pro ochranu osobních údajů / Büro für den Schutz persönlicher Daten
www.uoou.cz
Ungarn: Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH) /
Parlamentarischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
www.naih.hu
Großbritannien: Information Commissioner’s Office (ICO) / Beauftragter für Informationsfragen
ico.org.uk
Dieses Projekt wurde mit
Unterstützung des Fundamental
Rights Programms der
Europäischen Kommission
finanziert.
Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der
Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin
enthaltenen Angaben.