Fax 12_06_10_15 - DLR

Weinbaulicher und Kellerwirtschaftlicher Informationsservice 2015 DLR Rheinpfalz
Abteilung
Weinbau und Oenologie
Breitenweg 71
67435 Neustadt a. d. Wstr.
Beratungstelefon
(0 63 21) 671 - 301
06.10. 2015
NR. 12
JUNGWEINBEHANDLUNG - PFLANZRECHTE
Aktuelle Situation
Die Reifemessungen 2015 sind abgeschlossen und die Lese wird diese Woche
beendet. Insgesamt wurde ein qualitativ
ausgezeichneter und quantitativ befriedigender Jahrgang eingebracht.
Jungweinbehandlung
Als Voraussetzung für eine erfolgreiche
Jungweinbehandlung sollten die Weine
während der Gärung ausreichend kontrolliert und rechtzeitig beigefüllt worden sein.
Eine Säuerung im Moststadium, wo notwendig, hat die teilweise niedrigen pH Werte am Ende der Gärung stabilisiert. Jetzt
gilt es die hohe Qualität des Jahrgangs zunächst vor ungewollten mikrobiologischen
Einflüssen und Oxidation zu schützen.
Erster Abstich und
SO2-Gabe bei Weißwein
Je höher der pH-Wert oder je fauler das
Lesegut war, desto rascher sind die Weißweine und Weißherbste nach dem Gärende
von der Hefe zu trennen und zu schwefeln.
Die Vermeidung eines unerwünschten Biologischen Säureabbaus bei Weinen mit geringer Säure und hohen pH-Werten über 3,4
steht in diesem Jahr im Vordergrund. Bei
diesen Weinen sollte ein freier SO2-Gehalt
von 40 bis 50 mg/L eingestellt werden. Gleiches gilt für Weine aus Botrytis belastetem
Lesegut. Die SO2-Gabe kann 3 – 8 Tage
nach Gärende vorgenommen werden, je
nachdem, wie voll die Gebinde sind. Ein
Umpumpen sollte erst nach einer ausreichenden Schwefelgabe durchgeführt werden. Moderne Hefepräparate, gezügelte
Gärung und eine ausreichende Nährstoffversorgung inklusive Thiamingabe gewährleisteten einen raschen Abbau des Acetaldehyds während der Gärung, eine frühe
SO2-Gabe hebt die Gesamt-SO2 nur geringfügig an. Für Weine mit normalen pHWerten von 3,2 bis 3,4 und niedrigen Keller-
temperaturen sind 30 bis 35 mg/L freie SO2
vollkommen ausreichend für den Schutz
des Weines und ermöglicht eine optimale
Weinreifung. Höhere Konzentrationen an
freier SO2 hemmen die Entwicklung des
Weines und werden von Verbrauchern oft
negativ beurteilt, während Winzer diese oft
kaum wahrnehmen.
Abstoppen der Gärung
Zur Abrundung und Harmonisierung von
fruchtigen Weißweinen hat es sich bewährt
die natürliche Fructose-Süße am Ende der
Gärung zu erhalten.
In der abklingenden Gärung wird der Restzuckergehalt kontrolliert und am gewünschten Punkt und mit größtmöglicher Kühlleistung die Gärung verlangsamt. Hefen können auch bei Temperaturen von unter 10°C
noch gären. Ein Abstoppen baucht auch
eine SO2-Gabe. Die SO2 wird in den abzustechenden Tank eingebracht und der Wein
wird danach von der Hefe abgestochen.
Diese einfache Methode erhöht nur sehr
geringfügig die Gesamt-SO2. Wird der Wein
ohne SO2-Gabe abgestochen oder gar filtriert, führt Oxidation sofort zu Aromaverlusten.
Der vorhandene Alkoholgehalt und vor allem der pH-Wert des Weines entscheiden
bei der Gärunterbrechung über die Höhe
der SO2-Gabe. Alkohol ist ein Zellgift und so
lässt sich eine Spätlese 95° Oe mit wenigen
Gramm Restzucker grundsätzlich leichter
abstoppen als ein feinherber Kabinett. Je
niedriger der pH-Wert im Wein ist, desto
höher ist der Anteil der mikrobizid wirkenden Zustandsform des Schwefeldioxides
dem H2SO3. (Niedrige Säurewerten führen
meist zu hohen pH-Werten.)
Nur H2SO3 durchdringt Zellmembranen und
kann die Stoffwechselvorgänge in den Zellen stoppen. Diese Zustandsform wird auch
als molekulare SO2 bezeichnet und kann ab
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Weinbaulicher und Kellerwirtschaftlicher Informationsservice 2015
einem Gehalt von 0,8 mg/l wirkungsvoll Mikroorganismen unterdrücken. Bei einem pHWert von 3,0 ist dafür nur einen Gehalt von
14 mg/l freier SO2 notwendig. Weine mit
geringen Restzuckergehalten und mit niedrigerem pH-Wert von bis zu 3,2 können mit
100 mg/l SO2 aus einer langsamen Gärung
heraus abgestoppt werden.
Tabelle: Erforderliche Menge an freier SO2
um bei steigendem pH–Wert eine molekulare
SO2 von 0,8 mg/l zu erreichen
pH-Wert
freie SO2
3,00
3,10
3,20
3,30
3,40
3,50
3,60
3,70
3,80
3,90
4,00
14 mg/l
17 mg/l
22 mg/l
27 mg/l
34 mg/l
43 mg/l
54 mg/l
68 mg/l
86 mg/l
108 mg/l
136 mg/l
Ein Wein mit einem pH-Wert von 3,5
braucht 43 mg/l um 0,8 mg/l molekulare SO2
zu erreichen. Hier sind mit mindestens mit
120 bis 150 mg/l SO2 notwendig um eine
langsame Gärung abzustoppen. Weine mit
hohen pH-Werten lassen sich nur unzureichend mit SO2 stabilisieren und es verbleibt
ein Restrisiko für Nachgärungen. Dies wird
im Jahrgang 2015 bei Portugieser Weißherbsten die keine Säuerung erfahren haben der Fall sein. Nach einer SO2-Gabe
entgast überschüssige Kohlensäure noch
eine Zeitlang aus dem Tank, auch dies ist
kein Zeichen für eine Nachgärung. Bei einer
Nachgärung sinkt der Gehalt der freien SO2
auf Werte um 10 mg/l, solange höhere Werte gemessen werden, kann es sich nicht um
eine Nachgärung handeln. Zur Kontrolle
sollte die freie SO2 am folgenden Tag und
nach einer Woche kontrolliert werden. Die
freie SO2 sollte auf ein Niveau um 50 mg/l
eingestellt werden. Wenn sich der Jungwein
zu klären beginnt, ist die Gärunterbrechung
stabil. Beim Erwärmen der Keller im Frühjahr sollten die abgestoppten Weine gefüllt
werden.
Abb.: Zustandsformen der schwefligen Säure und Konzentrationen nach pH-Wert
mit steigendem pH-Wert (niedrige Säurewerte)
-
+
2-
+
SO2 (Gas)
SO2 (gelöst) + H2O
HSO3 + H
SO3 + H
Schwefeldioxid
Schwefl. Säure
Bisulfit
Sulfit
mit fallendem pH-Wert (hohe Säurewerte)
Pflanzrechtesystem - Neue Regelungen
Nach bisherigem Recht entstandene Wiederbepflanzungsrechte sind nur noch bis
Ende 2015 handelbar. Bis dahin muss auch
die Umschreibung von einem Betrieb auf
den anderen vollzogen sein.
Zu der ab 1.1.2016 geltenden Neuregelung
des Pflanzrechtesystems hat die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz im Internet
unter www.lwk-rlp.de umfassende Informationen zu folgenden Themen bereitgestellt:
• Umwandlung von Wiederbepflanzungsrechten aus dem bisherigen System in
Genehmigungen für Rebenpflanzungen
nach dem neuen System
• Genehmigungen zur Wiederbepflanzung
von Rebflächen ab 1.1.2016
• Genehmigungen zur Neuanpflanzung
von Rebflächen ab 1.1.2016
Ein Antragsformular zur Umwandlung von
bisherigen Altpflanzrechten einschließlich
Ausfüllhinweisen kann heruntergeladen
werden. Weitergehende Fragen werden von
der zuständigen Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz beantwortet.
Merkblätter
Die Merkblätter zu Federweißer und Glühwein auf der LUA Homepage wurden aktualisiert und finden sich unter folgendem Link
http://lua.rlp.de/downloads/weinueberwachung/
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