Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates Am 20. März 2016 findet die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2013 - 2016 statt. Einreichung von Wahlvorschlägen Für diese Wahl können Wahlvorschläge eingereicht werden (Art. 20bis Gesetz über die Urnenabstimmung; abgekürzt UAG). Wahlvorschläge können bis Montag, 25. Januar 2016, 18.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei Kaltbrunn eingereicht werden. Sie sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 von in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidaten enthalten, als Mandate zu vergeben sind, ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten und ausschliesslich Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur zustimmen (Art. 20bis UAG). Die Gemeindekanzlei gibt entsprechende Formulare ab. Die Gemeinde erstellt die Stimmzettel. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 24. April 2016 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Dienstag, 29. März 2016, 16.30 Uhr der Gemeindekanzlei Kaltbrunn einzureichen. Es ist auch eine stille Wahl möglich (Art. 20ter UAG). Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
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