Bekanntmachung über die Vergabe des Fischereirechts am „Großen und Kleinen Glubigsee“ Die Gemeinde Wendisch Rietz ist Eigentümer des „Großen und Kleinen Glubigsee“ in der Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 3, Flurstück 335 und Flur 6, Flurstück 1012. Der „Große und Kleine Glubigsee“ hat eine Gesamtwasserfläche von ca. 70,3 ha. Die Seen liegen innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsschutzgebietes „Dahme-Heideseen“. Das der Gemeinde Wendisch Rietz kraft Eigentumsrecht zustehende Fischereirecht steht zur Vergabe an und soll für die Dauer von 12 Jahren neu verpachtet werden. Im Vordergrund steht die Hege und Pflege der Gewässer. Es erfolgt daher keine Vergabe an den Meistbietenden. Die Verpachtung der Gewässer erfolgt nicht mit Gewinnerzielungsabsicht, vielmehr geht es der Eigentümerin um die sozialökonomischen Faktoren als Wechselspiel zwischen Bewirtschaftung und Tourismus. Weiterhin sollten folgende Rahmenbedingungen als Voraussetzung erfüllt werden: Berufsqualifikation mit entsprechenden Erfahrungen und Kenntnissen sowie das vorgesehene Betriebskonzept des Interessenten soziale Bedürftigkeit, Ortsansässigkeit (Kenntnisse über die Spezifitäten des Gewässers) technische Voraussetzungen, wie vorhandener Betrieb, hierbei gilt es wettbewerbsfähige Betriebe zu erhalten Die Pachtzinsfestsetzung orientiert sich an der Ertragsfähigkeit des jeweiligen Gewässers auf der Grundlage (Fischereiliche Bonitierung Brandenburger Seen des Institutes für Binnenfischerei e.V. Potsdam Sacrow) für die Brandenburger Berufsfischer. Hinweis zu eventuell bestehenden alten Fischereirechten! Gleichzeitig fordert die Eigentümerin des Gewässergrundstückes (Gemeinde Wendisch Rietz), gemäß § 4 Abs. 1 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg (BbgFischG) zum Fischereirecht (Eigentumsfischereirecht), alle Inhaber eigenständiger Fischereirechte zum Gebiet: „Kleiner und Großer Glubigsee; Fließ zwischen Springsee und Großen Glubigsee und Fließ zwischen Scharmützelsee und Großem Glubigsee mit Abzweig zum Kleinen Glubigsee“ auf, bis zum 15.04.2016 rechtsverbindliche Auskunft zum Bestand von eigenständigen Fischereirechten, gemäß den Anforderungen an den Antrag zur Eintragung eines Fischereirechtes ins Fischereibuch ((Unterlagen / Dokumente zur Glaubhaftmachung des Fischereirechtes (Registerauszüge, Wasserbuch- und Grundbuchauszüge, Kartenmaterial usw.);Unterlagen / Dokumente über die Berechtigung der Antragsteller (Erbnachweise, Kaufverträge, Urkunden über die Begründung des Fischereirechtes und dessen spätere Veränderungen)), vorzulegen. An der Pacht interessierte Personen, Personengruppen oder Vereine können ihre Bewerbung unter Angabe eines Pachtzinsangebots bis zum 15.04.2016 beim Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 04, 15526 Bad Saarow, in schriftlicher Form unter Beifügung der geforderten Unterlagen, einreichen. Für Rückfragen stehen wir unter der Telefonnummer 033631-45-162 gerne zur Verfügung. Bad Saarow, den 10.02.2016 Amt Scharmützelsee gez. Krappmann Amtsdirektor
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