Beschlussprotokoll des Grossen Rates des Kantons Graubünden

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17. Juni 2015
Mittwoch, 17. Juni 2015
Vormittag
Vorsitz:
Standesvizepräsident Vitus Dermont
Protokollführer:
Patrick Barandun
Präsenz:
anwesend 120 Mitglieder
entschuldigt: −
Sitzungsbeginn:
8.15 Uhr
1. Nachtragskredite
Präsident der GPK:
Regierungsvertreter:
Kunz (Fläsch)
Jäger, Rathgeb, Janom Steiner, Cavigelli, Parolini
Antrag GPK
Von den Orientierungslisten der GPK über die bewilligten Nachtragskredite zum Budget
2015 sei Kenntnis zu nehmen.
Beschluss
Der Grosse Rat nimmt von den Orientierungslisten der GPK, 1. bis 4. Serie zum Budget
2015, Kenntnis.
2. Auftrag Epp betreffend Prüfung durchgehender Züge MGB/RhB bei der Schnittstelle Disentis und Verkürzung
der Fahrzeiten Chur – Sedrun
Erstunterzeichner:
Regierungsvertreter:
Epp
Cavigelli
I. Antrag der Regierung
Die Regierung beantragt, den Auftrag im Sinne ihrer schriftlichen Ausführungen zu
überweisen.
Antrag Epp
Diskussion
Abstimmung
Der Grosse Rat beschliesst Diskussion mit offensichtlichem Mehr.
II. Beschluss
Der Grosse Rat überweist den Auftrag im Sinne der schriftlichen Ausführungen der Regierung mit 93 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen.
3. Auftrag Epp betreffend Prüfung Erweiterung Bahnhof Disentis mit einem Lokpersonaldepot
Erstunterzeichner:
Regierungsvertreter:
Epp
Cavigelli
I. Antrag der Regierung
Die Regierung beantragt, den Auftrag abzulehnen.
II. Beschluss
Der Grosse Rat lehnt die Überweisung des Auftrages mit 83 zu 16 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab.
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4. Auftrag Kasper betreffend Jagdzeiten Hochjagd
Erstunterzeichner:
Regierungsvertreter:
Kasper
Cavigelli
I. Antrag der Regierung
Die Regierung beantragt, den Auftrag im Sinne ihrer schriftlichen Ausführungen zu
überweisen.
Antrag Kasper
Diskussion
Abstimmung
Der Grosse Rat beschliesst Diskussion mit offensichtlichem Mehr.
Antrag Kasper
Überweisung des Auftrages im Sinne der Auftraggeber.
Antrag Papa
Ergänzen des Auftrages wie folgt:
Die Regierung wird beauftragt, dem Grossen Rat innert Jahresfrist Antrag und Botschaft
zu unterbreiten, mit dem Ziel, die Hochjagd 2017 nach den neuen Jagdzeiten durchzuführen.
1. Abstimmung
In Gegenüberstellung des Antrages Kasper und des Antrages Papa stimmt der Grosse Rat
mit 82 zu 32 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Antrag Papa zu.
2. Abstimmung
In Gegenüberstellung des Antrages der Regierung und des Antrages Papa stimmt der
Grosse Rat mit 76 zu 39 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Antrag Papa zu.
II. Beschluss
Der Grosse Rat überweist den Auftrag im Sinne des Antrages Papa mit 76 zu 37 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
5. Anfrage Alig betreffend bessere Rahmenbedingungen im Verkehrs- und Tourismusbereich
Erstunterzeichner:
Regierungsvertreter:
Alig
Cavigelli
Antrag Alig
Diskussion
Abstimmung
Der Grosse Rat beschliesst Diskussion mit offensichtlichem Mehr.
Erklärung
Der Anfrager erklärt sich von der Antwort der Regierung teilweise befriedigt.
6. Anfrage Kappeler betreffend freihändige Verfahren im Nicht-Staatsvertragsbereich
Erstunterzeichner:
Regierungsvertreter:
Kappeler
Cavigelli
Erklärung
Der Anfrager erklärt sich von der Antwort der Regierung befriedigt.
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7. Neubau eines Erstaufnahmezentrums für Asylsuchende im Meiersboden, Gemeinde Churwalden (Botschaften Heft
Nr. 15/2014-2015, S. 887)
Präsidentin der
Vorberatungskommission:
Regierungsvertreter:
I. Eintreten
Hitz-Rusch
Cavigelli
Antrag Kommission und Regierung
Eintreten
Schluss der Sitzung: 12.00 Uhr
Es ist folgender Vorstoss eingegangen:
Auftrag Caviezel (Davos Clavadel) betreffend Konzept für eine geeignete Unterbringungs- und Betreuungsstruktur
der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA)
Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) im Kanton Graubünden steigt stetig an. Der UNKinderrechtsausschuss hat mittlerweile den Bund in einem Brief auf den mangelhaften Empfang von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden in der Schweiz aufmerksam gemacht und Empfehlungen unterbreitet. Im Rahmen der Behandlung und
Betreuung dieser unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden sind markante Unterschiede festzustellen. Einige Kantone haben eine ordnungsgemässe Betreuung aufgegleist, in anderen Kantonen werden sie hingegen ihrem Schicksal überlassen. Die
Schweiz hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen unterzeichnet und muss sicherstellen, dass die Kinderrechte im ganzen Land und somit auch im Kanton Graubünden eingehalten werden.
Kinder und Jugendliche sollen eine altersgerechte, adäquate Betreuung erhalten und auf das Erwerbsleben vorbereitet werden.
Hierzu zählen zudem ein zumutbarer Schulweg und Anschlussmöglichkeiten im Bereich Beruf und Bildung. Fehlende Strukturen und eine mangelhafte Betreuung bergen die Gefahr einer Verwahrlosung und führen zu Langzeit-Sozialhilfebezügern.
Den Kindern und Jugendlichen in der Schweiz, welche nicht von ihren Eltern betreut werden können, steht ein Beistand oder
Vormund zu. Dieser wird durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ernannt.
Es gilt die nicht widerlegbare gesetzliche Vermutung, dass ein minderjähriges Kind schutzbedürftig ist. Die KESB hat demnach diesbezüglich keinen Ermessensspielraum. Der entsprechenden Wohnsitzgemeinde entsteht eine unverhältnismässige finanzielle Belastung, resultierend aus Verfahrenskosten, Mandatsträgerentschädigungen und Platzierungskosten, ohne dass
vollumfänglich eine Ausgleichszahlung durch den Kanton oder andere Gemeinden erfolgen würde. Zahlreiche Kantone reagieren darauf mit einer Ersatzvornahme und einem geregelten Verteilschlüssel, um die Belastung nicht auf eine Gemeinde zu
konzentrieren.
Zur aktuellen Situation
Zurzeit sind 28 UMA im Transitzentrum (TRZ) Landhaus Laret untergebracht. Davon sind 10 anerkannt, respektive vorläufig
aufgenommen (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge UMF). Das TRZ Landhaus Laret, welches als Familienzentrum ausgelegt ist, beherbergt derzeit 100 Personen, davon 4 Familien (Stand 15.6.2015 / Auskunft TRZ Laret). Die restlichen Plätze
sind mit Einzelpersonen belegt. Dazu der Hinweis: UMA/UMF sollten nicht in Unterkünften mit Erwachsenen gemeinsam untergebracht werden. Mit Datum vom 3.6.2015 ist ein 10-jähriger unbegleiteter Minderjähriger im TRZ Landhaus Laret aufgenommen worden. Zudem befindet sich ein 12-jähriger unbegleiteter Minderjähriger dort. Es besteht bis jetzt keine adäquate
Unterbringungs- und Betreuungssituation. Die besonders schutzbedürftigen UMA/UMF im Alter zwischen 10 und 18 Jahren
sind in keinem separaten Gebäude oder abschliessbaren Trakt untergebracht. Die Körperhygiene ist mangelhaft und eine Verwahrlosung der UMA/UMF ist bereits festzustellen. Eine ausgeglichene Ernährung ist nicht sichergestellt. Die Schulabsenzen
steigen an. Es gibt einen Schulverweigerer unter den UMA. Ein Sozialpädagoge ist erst ab August 2015 mit einem Arbeitspensum von 50 Stellenprozenten im TRZ Landhaus Laret beschäftigt.
Der Schulbetrieb im Landhaus Laret respektive in der Reserveunterkunft Schiabach ist auf die Unterstufe bis Oberstufe ausgerichtet, jedoch nicht auf die Bedürfnisse der älteren UMA. Daher werden die UMA in der Schule St. Catharina in Cazis beschult. Die Schule in Cazis hat ein Unterrichtskonzept ausgearbeitet, welches den Bedürfnissen der UMA vollumfänglich entspricht. Der Schulweg beträgt jedoch mit einfacher Fahrtzeit 1:50 h. Mit dieser Fahrzeit wird den Kriterien für einen zumutbaren Schulweg nach Bundesverfassung (BV) Art. 11, 41, 19 und 62 nicht entsprochen.
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Unter Berücksichtigung der geographischen Lage von Davos und der fehlenden Infrastruktur für Anschlussmöglichkeiten im
Bereich Bildung und Beruf ist Davos als Standort zu überdenken. In Davos bestehen zudem keine Brückenangebote, keine
Berufsausbildungsmöglichkeiten und im Arbeitssektor sind überwiegend Dienstleistungsunternehmen angesiedelt, welche lediglich saisonal anstellen.
Aus den erwähnten Gründen fordern die Unterzeichnenden die Regierung auf, ein Konzept als Basis für eine geeignete Unterbringungs- und Betreuungsstruktur zu schaffen. Dieses soll folgende Punkte beinhalten:
1. Eine geeignete Unterbringungs- und Betreuungsstruktur, welche den besonderen Bedürfnissen der Betroffenen
(UMA/UMF) entspricht und den gesetzlichen Grundlagen vollumfänglich Rechnung trägt. Dabei ist darauf zu achten, dass
die Kinder und Jugendlichen lückenlos betreut sind.
2. Einen finanziellen Verteilschlüssel für den entstehenden Aufwand der UMA/UMF im Kanton Graubünden festzulegen,
die Kosten entsprechend Entstehungsort und Umfang zu verteilen und damit die Solidarität unter den Gemeinden zu stärken.
3. Die Konzeptarbeiten sollten umgehend und mit Dringlichkeit angegangen und umgesetzt werden, damit die derzeitige Situation für die Kinder und Jugendlichen rasch und nachhaltig verbessert werden kann.
Caviezel (Davos Clavadel), Mani-Heldstab, Locher Benguerel, Aebli, Alig, Atanes, Baselgia-Brunner, Bleiker, Blumenthal,
Brandenburger, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Caduff, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casanova (Ilanz), CasanovaMaron (Domat/Ems), Casty, Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Clalüna, Claus, Clavadetscher, Crameri, Danuser,
Darms-Landolt, Davaz, Della Vedova, Deplazes, Dosch, Dudli, Engler, Epp, Fasani, Felix (Haldenstein), Felix (Scuol), Florin-Caluori, Foffa, Gartmann-Albin, Giacomelli, Grass, Gunzinger, Hardegger, Hartmann, Heiz, Hitz-Rusch, HolzingerLoretz, Hug, Jaag, Jeker, Jenny, Joos, Kappeler, Kasper, Koch (Tamins), Koch (Igis), Kollegger, Komminoth-Elmer, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Kuoni, Lamprecht, Lorez-Meuli, Märchy-Caduff, Marti, Mathis, Michael (Donat), Michael (Castasegna), Monigatti, Müller, Nay, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Pedrini, Perl, Peyer,
Pfäffli, Pfenninger, Pult, Rosa, Salis, Sax, Schneider, Schutz, Steck-Rauch, Steiger, Stiffler (Davos Platz), Stiffler (Chur),
Tenchio, Thomann-Frank, Thöny, Tomaschett-Berther (Trun), Toutsch, Troncana-Sauer, Valär, von Ballmoos, Waidacher,
Weber, Weidmann, Widmer-Spreiter, Wieland, Bossi, Föhn, Gujan-Dönier, Tuor
Für die Genehmigung des Protokolls
durch die Redaktionskommission:
Der Standespräsident: Duri Campell
Der Protokollführer: Patrick Barandun