AEO-Leitlinien - Anhang 2 (Risiken, Gefährdungen und mögliche

Anhang 2
Risiken, Gefährdungen und mögliche Lösungen
Dieses Dokument enthält eine Liste der wichtigsten Risiken im Zusammenhang mit der Bewilligung und Überwachung des
AEO-Status und gleichzeitig eine Aufstellung möglicher Lösungen, wie sich diese Risiken kontrollieren lassen. Die für einen
Indikator vorgeschlagenen Lösungen können sich auch auf mehr als einen Risikobereich anwenden lassen. Die Liste ist weder
erschöpfend noch endgültig.
Der Fragenkatalog zur Selbstbewertung (SAQ) wird von den Wirtschaftsbeteiligten gleich zu Beginn das Antragsverfahrens ausgefüllt
und soll einen Überblick über den aktuellen Stand ihres Unternehmens und ihrer Verfahren und deren Relevanz für die Bewilligung
des AEO-Status vermitteln. Die Unterlage „Risiken, Gefährdungen und mögliche Lösungen“ richtet sich sowohl an die Zollbehörden
als auch an die Wirtschaftsbeteiligten und dient der Erleichterung der verschiedenen Prüfungen im Hinblick auf die Gewährleistung
der Erfüllung der AEO-Kriterien durch Abgleich der Angaben im SAQ mit den festgestellten Risikobereichen und das Aufzeigen
möglicher Lösungsansätze.
1. Bisherige Einhaltung der Zollvorschriften (Abschnitt 2 des SAQ)
Kriterium: Die bisher angemessene Einhaltung der Zollvorschriften (Artikel 14h ZK-DVO)
Indikator
Erfüllung
der
zollrechtlichen
Anforderungen
Beschreibung des Risikos
Nichteinhaltung
der
Zollvorschriften in Bezug auf:
- Angaben in der Zollanmeldung
einschl. falsche zolltarifliche
Einreihung, falscher Zollwert,
falscher Ursprung,
- Anwendung der Zollverfahren,
- Maßnahmen im Zusammenhang
mit Verboten, Beschränkungen,
Mögliche Lösungen
Verweise
- Aktiver Einsatz des Wirtschaftsbeteiligten für die Einhaltung der Vorschriften;
SAQ - 2.1
- die Zuständigkeiten für Kontrollen der Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit
der Transaktionen und für die Meldung von Unregelmäßigkeiten/Fehlern einschl.
Verdacht auf kriminelle Handlungen an die Zollbehörden sollten vorzugsweise in
schriftlichen Anweisungen geregelt werden;
- Verfahren für die Untersuchung und Berichterstattung bei festgestellten Fehlern und
Überprüfung und Verbesserung der Verfahren;
- die zuständige/verantwortliche Person im Unternehmen sollte klar benannt werden,
und es sollten Vorkehrungen für Urlaub oder andere Formen der Abwesenheit getroffen
Handelspolitik,
- Verbringen von Waren in das
Zollgebiet der Gemeinschaft usw.
Bei
Nichteinhaltung
der
Zollvorschriften
in
der
Vergangenheit besteht eine höhere
Wahrscheinlichkeit, dass auch in
Zukunft Regeln nicht beachtet
werden und gegen Vorschriften
verstoßen wird.
Unzureichendes Bewusstsein für
Verstöße gegen Zollvorschriften.
2.
werden;
- Anwendung interner Compliance-Maßnahmen; Einsatz von Prüfpersonal, das die
korrekte Anwendung der Verfahren testet/sicherstellt;
- interne Anweisungen und Schulungsprogramme zur Bewusstseinsbildung für
zollrechtliche Anforderungen.
Das Buchführungs- und Logistiksystem des Antragstellers (Abschnitt 3 des SAQ)
Kriterium: Ein zufrieden stellendes System der Führung der Geschäftsbücher und gegebenenfalls der Beförderungsunterlagen, das
angemessene Zollkontrollen ermöglicht (Artikel 14i ZK-DVO)
2.1.
Buchführungssystem (Unterabschnitt 3.2 des SAQ)
Indikator
Beschreibung des Risikos
Mögliche Lösungen
EDVAusstattung
Risiko der Unvereinbarkeit eines
Buchführungssystems mit den
allgemein
akzeptierten
Rechnungslegungsgrundsätzen des
Mitgliedstaats.
Falsche und/oder unvollständige
Buchung von Transaktionen.
- Die Trennung der Aufgabenbereiche einzelner Funktionen sollte in engem SAQ - 3.2
Zusammenhang mit der Größe des Antragstellers untersucht werden. Bei einem im ISO 9001:2001,
Straßentransport tätigen Kleinstunternehmen mit einer geringen Anzahl täglicher Abschnitt 6.3
Abläufe könnten Verpackung, Umschlag, Ver- und Entladen der Waren dem
LKW-Fahrer zugewiesen werden. Für die Warenannahme, Erfassung im
Verwaltungssystem und Bearbeitung/Bezahlung der Rechnungen sollte(n) dagegen
(eine) andere Person(en) zuständig sein;
Kein Abgleich zwischen Bestands- Einführung eines Warnsystems zur Erkennung verdächtiger Transaktionen;
und Bilanzbuchhaltung.
Keine
Trennung
Aufgabenbereiche.
Integriertes
der - Entwicklung einer Schnittstelle zwischen Zollabfertigungs- und BuchführungsSoftware zur Vermeidung von Tippfehlern;
- Anwendung einer Unternehmensressourcenplanung (ERP);
Verweise
Buchführungssystem
Mangelhafter
physischer
oder - Schulungen und schriftliche Anweisungen für die Nutzung der Software.
elektronischer Zugang zu Zoll- und
gegebenenfalls
Beförderungsunterlagen;
Verstöße
gegen
Überprüfbarkeit.
die
Aufgrund
der
Struktur
des
Buchführungssystems
des
Antragstellers keine kurzfristigen
Buchprüfungen möglich.
Komplexes
Managementsystem
bietet die Möglichkeit, illegale
Transaktionen zu verschleiern.
2.2.
Prüfpfad (Unterabschnitt 3.1 des SAQ)
Indikator
Beschreibung des Risikos
Mögliche Lösungen
Verweise
Prüfpfad
Das Fehlen eines angemessenen - Abstimmung mit den Zollbehörden vor der Einführung neuer Zollbuchführungssysteme SAQ 3.1
ISO 9001:2001,
Prüfpfads stellt eine Schwachstelle um sicherzustellen, dass sie mit den zollrechtlichen Anforderungen in Einklang stehen;
Abschnitt 6.3
für eine effiziente und wirksame - Erprobung und Gewährleistung des Prüfpfads bereits im Stadium der Vorprüfung.
auditgestützte Zollkontrolle dar.
Keine
Kontrolle
über
die
Systemsicherheit und den -zugang.
2.3.
Indikator
Logistiksystem, das zwischen Gemeinschafts- und Nichtgemeinschaftswaren unterscheidet
Beschreibung des Risikos
Mögliche Lösungen
Verweise
Kein Logistiksystem, das zwischen - interne Kontrollverfahren
Gemeinschaftsund
- Prüfung der Vollständigkeit der erfassten Daten
Nichtgemeinschaftswaren
unterscheidet.
Austausch von
Nichtgemeinschaftswaren
Vermischung von
Gemeinschafts- u
nd
Nichtgemeinschaf
tswaren
2.4.
Indikator
Interne Kontrollsysteme (Unterabschnitt 3.3 des SAQ)
Beschreibung des Risikos
Mögliche Lösungen
Interne
Unzureichende Kontrollen über die - Benennung einer Person, die für die Qualität der Verfahren und internen Kontrollen des
Kontrollverfahren Geschäftsprozesse innerhalb des Unternehmens verantwortlich ist;
- Sensibilisierung aller Abteilungsleiter für die internen Kontrollen in ihrer Abteilung;
Unternehmens.
- Erfassung der Daten über interne Kontrollen und Prüfungen und Behebung
Keine
oder
unzureichende
festgestellter Schwachstellen durch entsprechende Abhilfemaßnahmen;
Kontrollverfahren
ermöglichen
- Unterrichtung der Zollbehörden über aufgedeckte Betrugsfälle, unzulässigen oder
Betrug, unzulässige oder illegale
illegalen Aktivitäten;
Aktivitäten.
- Weitergabe der relevanten internen Kontrollverfahren an die betreffenden Mitarbeiter;
Falsche und/oder unvollständige - Einrichtung eines Ordners/einer Datei, in der für jede Warenart die entsprechenden
Verbuchung von Transaktionen im zollrelevanten Angaben enthalten sind (Zolltarifnummer, Zollsätze, Ursprung und
Zollverfahren);
Buchführungssystem.
- Benennung einer oder mehrerer Person(en), die für die Verwaltung und Aktualisierung
Falsche und/oder unvollständige
der geltenden Zollvorschriften zuständig ist/sind (Bestandsaufnahme der Vorschriften):
Angaben in Zollanmeldungen und d. h. Aktualisierung der Daten in der Unternehmensressourcenplanung (ERP),
sonstigen Zollunterlagen.
Zollabfertigungs- oder Buchführungs-Software.
2.5.
Verweise
SAQ 3.3
ISO 9001:2001
Abschnitte 5.5, 6.3,
7.4, 7.5, 8.2, 8.5
Materialfluss (Unterabschnitt 3.4 des SAQ)
Indikator
Beschreibung des Risikos
Mögliche Lösungen
Allgemein
Mangelnde
Kontrolle
der - Aufzeichnungen der Bestandsbewegungen;
Bestandsbewegungen ermöglichen - regelmäßiger Abgleich der Bestände;
es, gefährliche Waren oder Waren, - Vorkehrungen für die Untersuchung von Bestandsabweichungen;
Verweise
SAQ - 3.4
ISO 9001:2001,
Abschnitt 6.3
die für terroristische Zwecke - Möglichkeit der Unterscheidung im EDV-System zwischen abgefertigten Waren und
benutzt werden können, ohne Waren, für die noch Zölle und sonstige Abgaben ausstehen.
entsprechende Registrierung in das
Lager einzubringen und aus dem
Lager zu entnehmen.
Wareneingang
Fehlender Abgleich zwischen
bestellten Waren, eingegangenen
Waren und der Verbuchung.
- Aufzeichnungen der Wareneingänge;
- Abgleich zwischen bestellten und eingegangenen Waren;
- Vorkehrungen für die Rücksendung/Verweigerung der Annahme von Waren, für die
Verbuchung und Berichterstattung über unvollständige Sendungen und Überbelieferung
und für die Erkennung und Änderung falscher Eintragungen in den
Bestandsaufzeichnungen;
- Formalisierung der Importverfahren;
- regelmäßige Bestandskontrolle;
- rechtzeitige Prüfung der Übereinstimmung von Eingangs- und Ausgangsumsätzen;
- Sicherung der Lagerbereiche zur Vermeidung des Austauschs von Waren.
Lagerung
Fehlende Kontrolle der
Bestandsbewegungen.
- Eindeutige Zuweisung der Lagerbereiche;
- regelmäßige Bestandsaufnahme;
- Sicherung der Lagerbereiche zur Vermeidung des Austauschs von Waren.
SAQ - 3.4
ISO 9001:2001,
Abschnitt 6.3
Fertigung
Fehlende Kontrolle der Bestände,
die im Fertigungsprozess
verwendet werden.
- Überwachung und Kontrolle der Ertragsraten;
- Kontrolle von Schwankungen, Ausschuss, Nebenprodukten und Verlusten;
- Sicherung der Lagerbereiche zur Vermeidung des Austauschs von Waren.
SAQ - 3.4
ISO 9001:2001,
Abschnitt 6.3
Warenausgang
Lieferung aus
dem
Verkaufslager,
Warenversand
und -umladung
Fehlender Abgleich zwischen den
Lagerbestandsdaten und Einträgen
in den Geschäftsbüchern.
- Benennung von Mitarbeitern, die den Verkauf/die Freigabe von Waren SAQ - 3.4
ISO 9001:2001,
genehmigen/beaufsichtigen;
Abschnitte 6.3, 7.1
- Formalisierung der Exportverfahren;
- Kontrolle vor der Freigabe der Waren, um festzustellen, ob die Waren, die verladen
werden, mit dem Auftragsschein übereinstimmen;
- Vorkehrungen für den Umgang mit Unregelmäßigkeiten, unvollständigen Sendungen
und Abweichungen;
- Standardverfahren für Warenretouren – Kontrolle und Registrierung;
- Kontrolle der Beendigung des Zollverfahrens im Falle von Zollverfahren mit
wirtschaftlicher Bedeutung.
2.6.
Zollförmlichkeiten (Unterabschnitt 3.5 des SAQ)
Indikator
Beschreibung des Risikos
Mögliche Lösungen
Allgemein
Unzulässige Anwendung von
Zollförmlichkeiten.
Unvollständige
und
falsche
Zollanmeldungen
und
unvollständige
und
falsche
Angaben
zu
anderen
zollrelevanten Tätigkeiten.
- Einführung förmlicher Verfahren für die Bearbeitung/Verfolgung aller zollrelevanten SAQ - 3.5
Tätigkeiten und Formalisierung der Abläufe bei bestimmten Kunden (zolltarifliche ISO 9001:2001,
Einreihung der Waren, Ursprung, Wert usw.). Zweck dieser Verfahren ist es, die Abschnitt 6.2.2
Kontinuität der Zollabläufe zu gewährleisten, wenn die eigentlich zuständigen
Mitarbeiter abwesend sind;
- Nutzen von verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA), die Aufschluss über die
Abgaben und Einfuhrzölle sowie die geltenden Vorschriften geben
(Hygienebestimmungen, technische Vorschriften, handelspolitische Maßnahmen
usw.);
- Nutzen von verbindlichen Ursprungsauskünften (vUA), die Aufschluss geben über:
 den Ursprung der Waren, die ein- oder ausgeführt werden,
insbesondere, wenn die verschiedenen Phasen der Fertigung in
unterschiedlichen Ländern stattgefunden haben;
 die Möglichkeit einer Vorzugsbehandlung im Rahmen eines
Übereinkommens oder einer internationalen Vereinbarung;
- Einführung förmlicher Verfahren für die Bestimmung und Anmeldung des Zollwerts
(Bewertungsmethode, Berechnung, auszufüllende Felder der Anmeldung und
vorzulegende Unterlagen);
- Anwendung von Verfahren für die Unterrichtung der Zollbehörden über etwaige
Unregelmäßigkeiten.
Verwendung
falscher
oder
überholter
Stammdaten
wie
Artikelnummern
und
Zolltarifnummern:
- falsche zolltarifliche Einreihung
der Waren
- falsche Zolltarifnummer
- falscher Zollwert.
Fehlende Routinemaßnahmen für
die
Unterrichtung
der
Zollbehörden über festgestellte
Unregelmäßigkeiten bei der
Einhaltung der Zollvorschriften.
Vertretung durch Dritte Fehlende Kontrolle
- Routinemaßnahmen zur Überprüfung der Tätigkeiten Dritter (z. B. Bearbeitung der
Zollanmeldungen) und zur Feststellung von Unregelmäßigkeiten und Verstößen durch
diese Dritten. Es reicht nicht aus, sich vollends auf ausgegliederte Leistungen zu
verlassen;
- Überprüfung der Kompetenz der eingesetzten Vertreter;
- wenn die Verantwortlichkeit für die Ausfüllung der Zollanmeldungen ausgegliedert
wird:
 besondere vertragliche Bestimmungen über die Kontrolle der Zolldaten
 spezielles Verfahren für die Übermittlung der Daten, die der Anmelder für
die Bestimmung der Zolltarifnummern benötigt (d. h. technische
Verweise
Einfuhr- und/oder
Unzulässige Verwendung von
Ausfuhrgenehmigungen Waren
im Zusammenhang mit
handelspolitischen
Maßnahmen oder mit
dem Handel mit
landwirtschaftlichen
Erzeugnissen
Spezifikationen, Warenmuster usw.)
- bei Auslagerung der Zollabwicklung kann dazu ein Anmelder herangezogen werden,
der den Status eines ermächtigten Ausführers erworben hat (Gewähr einer guten
Beherrschung der Ursprungsregeln);
- Anwendung förmlicher Verfahren für die interne Kontrolle zur Gewährleistung der
Richtigkeit der verwendeten Zolldaten.
- Standardverfahren für die Erfassung von Genehmigungen;
- regelmäßige interne Kontrollen der Gültigkeit und der Eintragungen der
Genehmigungen;
- Aufgabentrennung zwischen Registrierung und internen Kontrollen;
- Standardverfahren für die Meldung von Unregelmäßigkeiten;
- Verfahren zur Gewährleistung, dass die Verwendung der Waren der Genehmigung
entspricht.
2.7.
Maßnahmen zur Sicherung der Daten – Back-ups, Wiederherstellung von Dateien und FallbackEinrichtung sowie Archivoptionen (Unterabschnitt 3.6 des SAQ)
Indikator
Beschreibung des Risikos
Mögliche Lösungen
Anforderungen
an die
Sicherung/Archi
vierung der
Daten
Aufgrund des Verlusts von
Informationen oder schlechter
Archivierung keine kurzfristigen
Buchprüfungen möglich.
- Bei Vorliegen eines ISO 27001-Zertifikats sind hohe IT-Sicherheitsstandards
gewährleistet;
- Verfahren für Back-ups, Wiederherstellung von Daten und Schutz der Daten vor
Beschädigung oder Verlust;
- Notfallpläne für Systemstörungen/-ausfälle;
Keine Routinemaßnahmen für
- Testverfahren für Back-ups und Wiederherstellung von Dateien;
Back-ups.
- Aufbewahrung der Zollarchive und Handelsunterlagen an sicheren Orten;
Keine
zufrieden
stellenden - Anwendung einer Systematik;
Verfahren für die Archivierung von - Einhaltung der gesetzlich vorgeschrieben Fristen für die Archivierung.
Aufzeichnungen und Daten.
Absichtliche
Zerstörung
Verlust wichtiger Daten.
oder
Verweise
ISO 9001:2001,
Abschnitt 6.3
ISO 17799:2005
ISO 27001:2005
ISO-Normen für ITSicherheitsstandards
2.8 Informationssicherheit – Schutz der Computersysteme (Unterabschnitt 3.7 des SAQ)
Indikator
Allgemein
Beschreibung des Risikos
Mögliche Lösungen
Verweise
Unbefugter Zugriff und/oder - IT-Sicherheitsstrategie, -verfahren und -standards sollten vorliegen und den SAQ - 3.7
ISO 17799:2005
Eindringen
in
die Mitarbeitern zur Verfügung stehen;
Computersysteme
des - bei Vorliegen eines ISO 27001-Zertifikats sind hohe IT-Sicherheitsstandards ISO 27001:2005
gewährleistet;
Wirtschaftsbeteiligten.
- Strategie für Informationssicherheit;
- Beauftragter für Informationssicherheit;
- Bewertung der Informationssicherheit oder Erkennung von Problemen im
Zusammenhang mit der IT-Sicherheit;
- Verfahren für die Gewährung/Entziehung von Zugangsrechten für autorisierte
Personen;
- gegebenenfalls Anwendung einer Verschlüsselungssoftware;
- Firewalls;
- Virenschutzprogramme;
- passwortgeschützter Zugang;
- Tests gegen unbefugten Zugang;
- Beschränkung des Zugangs zu den Server-Räumen auf autorisierte Personen;
- regelmäßige Durchführung von „Eindringungstests“;
- Anwendung von Verfahren für die Handhabung von Zwischenfällen.
Allgemein
Absichtliche Zerstörung oder
Verlust wichtiger Daten.
2.9
Indikator
- Notfallplan für den Verlust von Daten;
- Routinemaßnahmen für Back-ups bei Systemstörungen/-ausfällen;
- Verfahren für die Aufhebung von Zugangsrechten.
ISO/PAS
28001:2006,
Abschnitt A 3.3
ISO 27001:2005
Informationssicherheit – Schutz der Unterlagen (Unterabschnitt 3.8 des SAQ)
Beschreibung des Risikos
Mögliche Lösungen
Verweise
Allgemein
Missbrauch des
Informationssystems des
Wirtschaftsbeteiligten mit dem
Ziel, die Lieferkette zu gefährden.
Absichtliche Zerstörung oder
Verlust wichtiger Daten.
Sicherheitsanforderungen an
Dritte
Missbrauch des
Informationssystems des
Wirtschaftsbeteiligten mit dem
Ziel, die Lieferkette zu gefährden.
- Bei Vorliegen eines ISO 27001-Zertifikats sind hohe IT-Sicherheitsstandards
gewährleistet;
- Verfahren für Zugangsberechtigungen zu den Unterlagen;
- Speicherung und sichere Aufbewahrung von Dokumenten;
- Verfahren für den Umgang mit Zwischenfällen und die Ergreifung von
Abhilfemaßnahmen;
- Speichern von Dokumenten und Back-ups einschließlich Scannen;
- Notfallplan für den Umgang mit Verlusten;
- wenn erforderlich Möglichkeit zur Anwendung von Verschlüsselungssoftware;
- Sensibilisierung von Handelsvertretern für Sicherheitsvorkehrungen auf Reisen (in
öffentlichen Verkehrsmitteln keine sicherheitsrelevanten Unterlagen lesen);
- Einrichtung von Zugriffsberechtigungsstufen zu strategischen Informationen für die
verschiedene Kategorien von Mitarbeitern;
- sichere Entsorgung ausrangierter Computer;
- Vereinbarungen mit Handelspartnern über den Schutz/die Verwendung von
Unterlagen.
- vertraglich festgelegte Datenschutzanforderungen;
- vertraglich festgelegte Kontroll- und Prüfverfahren.
SAQ - 3.8
ISO/PAS
28001:2006,
Abschnitt A 4.2
ISO 17799:2005
ISO 27001:2005
Absichtliche Zerstörung oder
Verlust wichtiger Daten.
3.
Zahlungsfähigkeit (Abschnitt 4 des SAQ)
Kriterium: Nachweisliche Zahlungsfähigkeit (Artikel 14j ZK-DVO)
3.1.
Indikator
Zahlungsunfähigkeit
/Nichteinhaltung
finanzieller
Nachweisliche Zahlungsfähigkeit
Beschreibung des Risikos
Finanzielle Anfälligkeit kann die
Nichteinhaltung der Vorschriften
zur Folge haben.
Mögliche Lösungen
Verweise
- Prüfung der Bilanzen und Kapitalbewegungen des Unternehmens, um festzustellen, ob
das Unternehmen imstande ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. In
der Regel wird die Bank des Unternehmens Auskunft über dessen Zahlungsfähigkeit
Verpflichtungen
4.
geben können;
- interne Überwachungsverfahren zur Verhinderung finanzieller Risiken.
Sicherheitsanforderungen (Abschnitt 5 des SAQ)
Kriterium: Angemessene Sicherheitsstandards (Artikel 14k Absatz 1 ZK-DVO)
4.1 Sicherheitsbewertung durch den Wirtschaftsbeteiligten (Selbstbewertung)
Indikator
Selbstbewertung
Interne Organisation
Interne
Kontrollverfahren
Beschreibung des Risikos
Mögliche Lösungen
Verweise
Unzureichendes
- Selbstbewertung der Risiken und Gefährdungen wird durchgeführt, regelmäßig SAQ - 5.1.1
ISO/PAS
Sicherheitsbewusstsein
in überprüft/aktualisiert und dokumentiert;
allen relevanten Abteilungen - genaue Ermittlung der aus der Tätigkeit des Unternehmens erwachsenden 28001:2006,
des Unternehmens.
Sicherheitsrisiken;
Abschnitt A.4.2
- Bewertung der Sicherheitsrisiken (Eintrittswahrscheinlichkeit in % oder ISPS-Code
Risikograd: gering/mittel/hoch);
Anlage 6-B:
- Gewährleistung, dass für alle relevanten Risiken Vorbeugungs- bzw. Validierungsprüfliste
für bekannte
Abhilfemaßnahmen geplant sind.
Versender
Unzureichende
- Benennung eines Mitarbeiters mit hinreichender Autorität, der für die SAQ - 5.1.3
Koordinierung
von Koordinierung und Umsetzung angemessener Sicherheitsmaßnahmen in allen ISO/PAS
Sicherheitsmaßnahmen im Abteilungen des Unternehmens zuständig ist;
28001:2006,
Unternehmen
des - Anwendung förmlicher Verfahren für die Leitung/Nachverfolgung aller Abschnitt A.3.3
Antragstellers.
Logistikprozesse unter Sicherheitsaspekten;
ISO 9001:2001,
- Anwendung von Verfahren zur Gewährleistung der Sicherheit der Waren für den
Abschnitt 5.5.1
Fall der Abwesenheit der zuständigen Mitarbeiter wegen Urlaubs oder aus anderen ISPS-Code
Gründen.
Unzureichende
- Anwendung interner Kontrollverfahren für Sicherheitsbelange;
SAQ - 5.1.6
Sicherheitskontrollen
im
ISO/PAS
Unternehmen
des - Verfahren für die Erfassung und Untersuchung von Sicherheitszwischenfällen 28001:2006,
Antragstellers.
einschließlich Überprüfung der Risiko- und Gefährdungsbewertung und Abschnitt A.3.3,
gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen.
A.4.2
ISPS-Code
Interne
Kontrollverfahren
Unzureichende
Sicherheitskontrollen im
Unternehmen des
Antragstellers.
- z. B. Registrierung von Zwischenfällen in einer Datei mit Angabe der
festgestellten Unregelmäßigkeit, Name des Mitarbeiters, der die Unregelmäßigkeit
festgestellt hat, Gegenmaßnahmen und Unterschrift des zuständigen Mitarbeiters;
- Register der Sicherheitszwischenfälle, das für die Beschäftigten des
Unternehmens zugänglich ist.
ISO/PAS
28001:2006,
Abschnitt A.3.3,
A.4.2
ISPS-Code
Warenspezifische
Sicherheitsanforderungen
Manipulationen an den
Waren.
- Anwendung eines Warenverfolgungssystems;
- besondere Verpackungs- oder Lagerungsanforderungen für Gefahrgut.
ISPS-Code
4.2.
Zutritt zum Firmengelände (Unterabschnitt 5.2 des SAQ)
Indikator
Beschreibung des Risikos
Zugangskontrollen Unbefugter Zutritt von Personen
oder unbefugte Zufahrt von
(Fahrzeuge,
Fahrzeugen zum Firmengelände
Personen und
Wareneingang)
und/oder zum Lade- und
Versandbereich.
Mögliche Lösungen
Verweise
- Die Zahl der Fahrzeuge mit Zufahrtberechtigung zum Gelände sollte so begrenzt wie SAQ - 5.2
ISO/PAS
möglich sein;
- daher sollten Parkmöglichkeiten für die Mitarbeiter möglichst außerhalb des 28001:2006,
Abschnitt A.3.3
Sicherheitsbereichs liegen;
- ferner kann – wenn möglich – dafür gesorgt werden, dass LKWs vor und nach den ISPS-Code
Ladevorgängen an einer gesonderten Stelle außerhalb des Sicherheitsbereichs warten.
Nur registrierte LKWs erhalten auf Anfrage für die Dauer des Ladevorgangs Zugang
zum Ladebereich;
- die Verwendung von Mitarbeiterausweisen (Badges) ist empfehlenswert. Die Badges
sollten mit einem Foto versehen sein. Badges ohne Foto sollten zumindest den Namen
des Mitarbeiters oder die Angabe des Geländes aufweisen, für das sie gültig sind (bei
verlorenen Badges besteht Missbrauchsrisiko).
Die Verwendung der Badges muss von einem verantwortlichen Mitarbeiter überwacht
werden. Besucher sollten einen Besucherausweis erhalten und grundsätzlich begleitet
werden.
Die betreffenden Daten einschließlich der Namen von Besuchern/Fahrern, Zeitpunkt
der Ankunft und des Verlassens des Firmengeländes und Begleitpersonen sollten
aufgezeichnet und in angemessener Form gespeichert werden (z. B. Logbuch,
IT-System).
Badges dürfen nicht zweimal hintereinander verwendet werden, um die Weitergabe an
einen Begleiter zu vermeiden;
- Zugangskontrolle mit Codes: Routinemaßnahmen für die regelmäßige Änderung der
Codes;
- die Badges und Codes sollten nur während der Arbeitszeiten der Beschäftigten gültig
sein.
Standardverfahren
bei
unberechtigtem
Eindringen
4.3.
Keine geeigneten Maßnahmen
nach Feststellung eines
unberechtigten Eindringens.
- Anwendung von Verfahren für Fälle unberechtigten Eindringens oder unbefugten
Zutritts;
- Durchführung von „Eindringungstests“ und Aufzeichnung der Testergebnisse;
gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen;
- Berichte über Zwischenfälle oder sonstige angemessene Form der Erfassung von
Zwischenfällen und daraufhin eingeleiteten Maßnahmen;
- Anwendung von Abhilfemaßnahmen infolge von Zwischenfällen im Zusammenhang
mit unbefugtem Zutritt.
ISO/PAS
28001:2006,
Abschnitt A.3.3
ISPS-Code
Physische Sicherheit (Unterabschnitt 5.3 des SAQ)
Indikator
Sicherung
des
Firmengeländes nach
außen
Tore und
Zufahrten
Beschreibung des Risikos
Unzureichender Schutz des
Firmengeländes vor einem
Eindringen von außen.
Schließvorrichtungen
Unzureichende
Schließvorrichtungen für Außenund Innentüren, Fenster, Tore und
Zäune.
Nicht alle Tore und Zufahrten
werden überwacht.
Mögliche Lösungen
- Gegebenenfalls sichere Umzäunung mit regelmäßigen Kontrollen ihrer Unversehrtheit
bzw. Beschädigung und planmäßige Wartungs- und Reparaturarbeiten;
- Bereiche, zu denen der Zugang autorisierten Mitarbeitern vorbehalten ist, sind
gegebenenfalls angemessen gekennzeichnet und werden kontrolliert.
- Alle Tore und Zufahrten sollten durch Überwachungsanlagen gesichert sein, d. h.
Videoüberwachung und/oder Zugangskontrollsysteme (Lichtanlagen, Beamer usw.).
- Anweisungen/Verfahren für den Umgang mit Schlüsseln sind vorhanden und stehen
den betreffenden Mitarbeitern zur Verfügung;
- nur autorisierte Mitarbeiter haben Zugang zu den Schlüsseln für verschlossene
Gebäude, Anlagen, Räume, Sicherheitsbereiche, Aktenschränke, Tresore, Fahrzeuge und
Geräte;
- es werden regelmäßige Bestandsaufnahmen der Schlösser und Schlüssel
vorgenommen;
- Versuche unbefugten Zugangs werden registriert und diese Aufzeichnungen
regelmäßig überprüft.
Verweise
SAQ - 5.3
ISO/PAS
28001:2006,
AbschnittA.3.3
ISPS-Code
ISO/PAS
28001:2006,
AbschnittA.3.3
ISPS-Code
SAQ - 5.3.4
ISO/PAS
28001:2006,
AbschnittA.3.3
Beleuchtung
Unzureichende Beleuchtung an
Außen- und Innentüren, Fenstern,
Toren, Zäunen und Parkplätzen
- Angemessene Innen- und Außenbeleuchtung;
- gegebenenfalls
Einsatz
von
Zusatzgeneratoren
oder
alternativen
Stromversorgungsmöglichkeiten zur Gewährleistung einer konstanten Beleuchtung auch
bei Unterbrechungen der örtlichen Stromversorgung;
- Einplanung von Wartungs- und Reparaturarbeiten.
SAQ - 5.3.3
Verfahren für
den Zugang
zu Schlüsseln
Unzureichende Verfahren für den
Zugang zu Schlüsseln.
Unbefugter Zugang zu Schlüsseln.
- Es sollte ein Kontrollverfahren für den Zugang zu Schlüsseln angewendet werden;
- Schlüssel sollten nur gegen Registrierung ausgegeben und nach Gebrauch sofort
zurückgebracht werden. Die Rückgabe der Schlüssel sollte ebenfalls registriert werden.
ISO/PAS
28001:2006,
Abschnitt A.3.3
Physische
Sicherheitsmaßnahmen
für den
Schutz der
Innenbereiche
Parken von
Privatfahrzeugen
Unbefugter Zutritt zum
Innenbereich des Firmengeländes.
- Anwendung eines Verfahrens zur Unterscheidung zwischen den verschiedenen
Kategorien von Beschäftigten im Firmengelände (z. B. Jacken, Badges);
- der Zugang wird kontrolliert; die Zugangsberechtigung richtet sich nach der Position
des Beschäftigten.
ISO/PAS
28001:2006,
Abschnitt A.3.3,
A.4.2
ISPS Code
Unzureichende Verfahren für das
Parken von Privatfahrzeugen.
Unzureichender
Schutz
des
Firmengeländes
vor
einem
Eindringen von außen.
Wartung der
Zäune und
der Firmengebäude
Unzureichender
Schutz
des
Firmengeländes vor Eindringen
von
außen
infolge
unangemessener Wartung der
Zäune und der Firmengebäude.
- Die Anzahl der Fahrzeuge, die zur Zufahrt zum Firmengelände befugt sind, sollte so
gering wie möglich gehalten werden;
- Besucherparkplätze und Parkmöglichkeiten für die Mitarbeiter befinden sich weit von
den Fracht- und Lagerbereichen entfernt;
- Erkennung der Risiken und Gefährdungen im Zusammenhang mit unbefugter Zufahrt
von Privatfahrzeugen zu den sensiblen Bereichen;
- präzise Regeln/Verfahren für die Zufahrt von Privatfahrzeugen zum Firmengelände des
Antragstellers.
- Regelmäßige Wartung der Außeneingrenzung des Firmengeländes und der Gebäude
sowie jedes Mal, wenn eine Beschädigung festgestellt wird.
ISO/PAS
28001:2006,
Abschnitt A.3.3
4.4.
Ladeeinheiten (Unterabschnitt 5.4 des SAQ)
Indikator
Routinekontrollen
des Zugangs zu
Ladeeinheiten
Beschreibung des Risikos
Mögliche Lösungen
Verweise
Fehlen angemessener Verfahren - Erkennung der Risiken und Gefährdungen im Zusammenhang mit unbefugtem SAQ - 5.4.1
ISO/PAS
für den Zugang zu den Zugang zu den Versandbereichen, Frachträumen und Ladeeinheiten;
- Anwendung präziser Verfahren für den Zugang zu den Versandbereichen, 28001:2006,
Ladeeinheiten.
Abschnitt A.3.3
Unbefugter
Zutritt
zu Frachträumen und Ladeeinheiten;
- die Ladeeinheiten befinden sich in einem gesicherten Bereich oder es werden andere ISPS-Code
Ladeeinheiten.
Maßnahmen zur Gewährleistung der Unversehrtheit der Ladeeinheiten getroffen;
- der Zugang zu dem Bereich, in dem sich die Ladeeinheiten befinden, ist autorisierten
Personen vorbehalten;
- gemeinsame Planung der Ladevorgänge durch Transportabteilung und
Warenannahme.
Routinemaßnahmen Manipulationen an den
- Verfahren für die Überwachung und Kontrolle der Unversehrtheit der Ladeeinheiten; SAQ -5.4.2
zur Sicherung der
Ladeeinheiten.
- Verfahren für die Registrierung, Untersuchung und Abhilfemaßnahmen, wenn Fälle ISO/PAS
Unversehrtheit von
von unbefugtem Zugang oder Manipulationen aufgedeckt wurden;
28001:2006,
Ladeeinheiten
- gegebenenfalls angemessene Videoüberwachung.
Abschnitt A.3.3
ISPS-Code
Verwendung von
Manipulationen an den
- Verwendung von Containersiegeln nach ISO/PAS 17712 oder sonstigen geeigneten SAQ - 5.4.3
Siegeln
Ladeeinheiten.
Systemen, um die Unversehrtheit der Ladung während der Beförderung zu ISO/PAS 17712
gewährleisten;
- die Siegel werden an einem sicheren Ort aufbewahrt;
- es wird ein Register der Siegel (einschließlich der gebrauchten) geführt;
- regelmäßiger Abgleich zwischen dem Register und den vorhandenen Siegeln;
- gegebenenfalls Absprachen mit den Handelspartnern über die Kontrolle der Siegel
(Unversehrtheit und Anzahl) bei der Ankunft.
Verfahren für die
Nutzung von Verstecken in
- Verfahren für die Prüfung der Unversehrtheit der Ladeeinheiten vor Beginn des SAQ - 5.4.4;
Inspektion der
Ladeeinheiten für das
Verladens;
SAQ - 5.4.5
Ladeeinheiten und
Schmuggeln von Waren.
- gegebenenfalls
Durchführung
des
Sieben-Punkte-Inspektionsprogramms ISO/PAS
Feststellung des
(Vorderfront, linke und rechte Seite, Boden, Decke/Dach, Innenseite/Außenseite der 28001:2006,
Eigentümers
Unvollständige Kontrolle über
Türen, Außenseite/Unterboden) vor dem Verladen;
Abschnitt A.3.3
die Ladeeinheiten.
- sonstige Inspektionen je nach Art der Ladeeinheit.
Wartung der
Ladeeinheiten
Manipulationen an
Ladeeinheiten.
- Regelmäßige Routinewartungen;
- wenn die Wartung extern erfolgt, sollte anschließend überprüft werden, ob die
Ladeeinheiten unversehrt sind.
SAQ - 5.4.5
ISO/PAS
28001:2006,
Abschnitt A.3.3
Standardverfahren
bei Eindringen in
und/oder
Manipulationen an
Ladeeinheiten
4.5
Fehlen geeigneter Maßnahmen
bei unbefugtem Zutritt oder
Manipulationen.
ISO/PAS
28001:2006,
Abschnitt A.3.3
Logistikprozesse (Unterabschnitt 5.5 des SAQ)
Indikator
Beschreibung des Risikos
Mangelnde Kontrolle über die
Aktives
Beförderungsmittel Warenbeförderung.
trifft im Zollgebiet
der Gemeinschaft
ein bzw. verlässt es
4.6
- Es wurden geeignete Verfahrensabläufe festgelegt, wie bei einem unbefugten Zutritt
oder bei Manipulationen an Ladeeinheiten vorzugehen ist.
Mögliche Lösungen
Verweise
- Durch Einsatz der Ortungs- und Verfolgungstechnologie lassen sich ungewöhnliche SAQ - 5.5
Stopps oder Verzögerungen feststellen, die die Sicherheit der Waren u. U.
beeinträchtigt haben;
- besondere Verfahren für die Auswahl der Spediteure/Frachtführer;
- Absprachen mit den Handelspartnern über die Kontrolle der Siegel (Unversehrtheit
und Anzahl) bei Ankunft der Waren auf ihrem Firmengelände.
Nichtfiskalische Anforderungen (Unterabschnitt 5.6 des SAQ)
Indikator
Beschreibung des Risikos
Mögliche Lösungen
Verweise
SAQ - 5.6
Nichtfiskalische Unzulässiger Umgang mit Waren, - Verfahren für den Umgang mit Waren unter nichtfiskalischen Aspekten;
Aspekte
die Verboten, Beschränkungen - Festlegung angemessener Routinemaßnahmen und Verfahren, um
-- Waren, die nichtfiskalischen Anforderungen unterliegen, von anderen Waren zu
oder
handelspolitischen
unterscheiden;
Maßnahmen unterliegen.
-- zu prüfen, ob die Vorgänge nicht im Widerspruch zu den derzeitigen
(nichtfiskalischen) Rechtsvorschriften stehen;
-- den
ordnungsgemäßen
Umgang
mit
Waren
sicherzustellen,
die
Beschränkungen/Verboten/einem Embargo unterliegen, oder mit Gütern mit
doppeltem Verwendungszweck;
-- den ordnungsgemäßen Umgang mit Genehmigungen entsprechend den jeweiligen
Anforderungen sicherzustellen.
- bewusstseinsbildende Schulungen/Fortbildungen für die Beschäftigten, die für den
Umgang mit Waren unter nichtfiskalischen Aspekten zuständig sind.
4.7
Indikator
Routinemaßnahmen für
die Prüfung
eingehender
Transporte
Routinemaßnahmen für
die
Überprüfung
der
Sicherheitsmaßnahmen,
die von
Dritten
gefordert
werden
Überwachung der
Warenannahme
Versiegelung
eingehender
Waren
Eingehende Waren (Unterabschnitt 5.7 des SAQ)
Beschreibung des Risikos
Mögliche Lösungen
Einschleusung, Austausch oder - Führung einer Planungsübersicht über erwartete Wareneingänge;
- Verfahren für den Umgang mit unerwarteten Wareneingängen;
Verlust eingehender Waren.
- Kontrollen der Übereinstimmung zwischen Wareneingängen und Eintragungen im
Unkontrollierte Annahme von Logistiksystem;
Waren, die ein Sicherheitsrisiko - Verfahren für die Überprüfung der Unversehrtheit der Beförderungsmittel.
darstellen können.
- Verfahren zur Gewährleistung des Bewusstseins der Beschäftigten für die
Sicherheitsanforderungen;
- Management-/Aufsichtskontrollen zur Gewährleistung der Erfüllung der
Sicherheitsanforderungen.
Verweise
SAQ - 5.7.1
ISO 9001:2001,
Abschnitt 6.2.2
ISO/PAS
28001:2006,
Abschnitt A.3.3
SAQ - 5.7.2
ISO/PAS
28001:2006,
Abschnitt A.3.3
Unkontrollierte Annahme von
Waren, die ein Sicherheitsrisiko
darstellen können.
Einschleusung, Austausch oder
Verlust eingehender Waren.
Unkontrollierte Annahme von
Waren, die ein Sicherheitsrisiko
darstellen können.
Einschleusung, Austausch oder
Verlust eingehender Waren.
Unkontrollierte Annahme von
Waren, die ein Sicherheitsrisiko
darstellen können.
Einschleusung, Austausch oder
Verlust eingehender Waren.
- Benennung von Mitarbeitern, die für den Empfang der Fahrer bei der Ankunft und die
Überwachung des Entladens zuständig sind;
- Nutzung von Vorabinformationen über das Eintreffen der Waren;
- Verfahren zur Gewährleistung, dass die zuständigen Mitarbeiter jederzeit anwesend
sind und die Waren nicht unbeaufsichtigt gelassen werden;
- Kontrollen
der
Übereinstimmung
zwischen
Wareneingängen
und
Beförderungsunterlagen;
- für die Beförderung sicherer Luftfracht/Luftpost eines bekannten Versenders geeignete
Systeme und Verfahren zur Überprüfung von Spediteurserklärung und Identität des
Spediteurs.
- Verfahren zur Überprüfung der Unversehrtheit der Siegel und der Übereinstimmung
der Siegelnummer mit der in den Unterlagen angegebenen Nummer;
- Benennung der zuständigen autorisierten Person.
SAQ - 5.7.3
ISO/PAS
28001:2006,
Abschnitt A.3.3
SAQ - 5.7.3
ISO/PAS
28001:2006,
Abschnitt A.3.3
ISO/PAS 17712
Verwaltungs
verfahren und
physische
Kontrollen
bei der
Warenannahme
Interne
Kontrollverfa
hren
Unkontrollierte Annahme von
Waren, die ein Sicherheitsrisiko
darstellen können.
Einschleusung, Austausch oder
Verlust eingehender Waren.
Fehlen geeigneter Maßnahmen,
wenn Abweichungen und/oder
Unregelmäßigkeiten festgestellt
werden.
4.8
- Abgleich der Waren mit den Begleitpapieren (Beförderungspapiere und
Zollunterlagen), Packlisten und Bestellungen;
- Überprüfung der Vollständigkeit der Waren durch Wiegen und Zählen und Kontrolle
der einheitlichen Kennzeichnung der Waren;
- möglichst rasche Aktualisierung der Bestandsaufzeichnungen;
- Aufbewahrung von auffälligen Waren an einem besonderen und gesicherten Ort und
Einrichtung eines Verfahrens für den Umgang mit diesen Waren.
- Verfahren zur Registrierung und Untersuchung von Unregelmäßigkeiten wie
unvollständigen Sendungen oder beschädigten Vorrichtungen zur Verhinderung von
Manipulationen einschließlich Überprüfung und Abhilfemaßnahmen.
SAQ - 5.7.4, 5.7.5,
5.7.6
ISO 9001:2000,
Abschnitt. 7.4
SAQ - 5.7.7
Warenlagerung (Unterabschnitt 5.8 des SAQ)
Indikator
Zuweisung eines
Lagerplatzes
Beschreibung des Risikos
Unzureichender Schutz der
Lagerbereiche vor einem
Eindringen von außen
Mögliche Lösungen
Verweise
SAQ - 5.8.1 u.
- Verfahren zur Regelung des Zugangs zum Lagerbereich;
- für die Warenlagerung ist/sind ein spezieller Bereich/spezielle Bereiche festgelegt, 5.8.2
wo ein Videoüberwachungssystem oder andere geeignete Kontrollen vorhanden sind.
Lagerung von Waren
im Freien
Manipulationen an den
betreffenden Waren
Interne
Kontrollverfahren
Fehlende
Verfahren
zur
Gewährleistung der Sicherheit
der gelagerten Waren.
Fehlen geeigneter Maßnahmen,
wenn Abweichungen und/oder
Unregelmäßigkeiten
festgestellt werden.
Unbefugter Austausch von
und/oder Manipulationen an
Waren.
- Angemessene Beleuchtung und gegebenenfalls Videoüberwachung;
- die Unversehrtheit dieser Waren muss vor dem Verladen überprüft und
dokumentiert werden;
- die Bestimmung der Waren zu einem möglichst späten Zeitpunkt sichtbar anbringen
(Strichcodes statt Volltext für die Angabe der Bestimmung).
- Verfahren zur regelmäßigen Bestandserfassung und zur Registrierung und
Untersuchung von Unregelmäßigkeiten/Abweichungen einschließlich Überprüfung
und Abhilfemaßnahmen.
Getrennte Lagerung
unterschiedlicher
Waren
- Ort der Lagerung wird in der Bestandsbuchhaltung registriert;
- unterschiedliche Waren werden gegebenenfalls getrennt gelagert, z. B.
Gemeinschafts-/Nichtgemeinschaftswaren,
Gefahrgut,
hochwertige
Waren,
ausländische und inländische Waren.
SAQ - 5.8.3
ISO 9001:2001,
Abschnitt 2.2
SAQ - 5.8.4
TAPA-Zertifikat
(Technology Asset
Protection
Association)
Zusätzliche
Sicherheitsmaßnahmen
für den Zugang zu den
Waren
4.9
Unbefugter Zugang zu den
Waren.
- Der Zugang zu den Lagerbereichen und den Waren sollte nur bestimmten
Mitarbeitern gestattet sein;
- Besuchern und Dritten sollten Besucherausweise ausgestellt werden, und sie sollten
grundsätzlich begleitet werden;
- die betreffenden Daten einschließlich der Namen von Besuchern/Dritten, Zeitpunkt
der Ankunft und des Verlassens des Firmengeländes und Begleitpersonen sollten
aufgezeichnet und in angemessener Form gespeichert werden (z. B. Logbuch,
IT-System);
- wenn ein Lagerbereich auf dem Firmengelände eines anderen Wirtschaftsbeteiligten
genutzt wird, sollte die Sicherung dieses Bereichs im Wege einer regelmäßigen
Kommunikation zwischen den betreffenden Wirtschaftsbeteiligten und anhand von
Kontrollen vor Ort durch den zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten erfolgen.
SAQ - 5.8.5
ISO/PAS
28001:2006,
Abschnitt A.3.3
ISPS-Code
Fertigung (Unterabschnitt 5.9 des SAQ)
Indikator
Beschreibung des Risikos
Mögliche Lösungen
Verweise
Fehlende
Verfahren
zur - Festlegung eines bestimmten Bereichs für die Produktion der Waren und SAQ - 5.9.2
Festlegung der
Produktionsräume und Gewährleistung der Sicherheit angemessene Zugangskontrollen;
ISO/PAS
- der Zugang zu den Produktionsbereichen ist nur bestimmten Mitarbeitern gestattet;
der hergestellten Waren.
zusätzliche
28001:2006,
- Besucher und Dritte tragen „Signalwesten“ und werden grundsätzlich begleitet;
Sicherheitsmaßnahmen
AbschnittA.3.3
für den Zugang zu den Unbefugter Zugang zu den - Verfahren zur Gewährleistung der Sicherheit des Produktionsprozesses;.
Waren.
Waren
- Es sollten Sicherheitsvorkehrungen existieren, die die Integrität des ISO/PAS
Interne
Fehlende
Verfahren
zur
Fertigungsprozesses sicherstellen, z. B. Zugang nur für bestimmte Mitarbeiter oder 28001:2006,
Kontrollverfahren
Gewährleistung der Sicherheit
dazu autorisierte Personen, Überwachung des Fertigungsprozesses durch Systeme Abschnitt A.3.3
der hergestellten Waren.
und/oder Mitarbeiter.
Manipulationen an den Waren.
Verpackung der
Unvollständige Kontrolle der - Wenn möglich sollten die Waren so verpackt werden, dass etwaige Manipulationen SAQ - 5.9.3
leicht feststellbar sind. Beispielsweise könnte ein Spezialklebeband verwendet
Produkte
Verpackungsvorgänge.
Einschleusung, Austausch oder werden, auf dem der Markenname steht. In diesem Fall muss das Klebeband unter
Aufsicht gehalten werden.
Verlust gefertigter Waren.
Eine andere Lösung wäre ein Klebeband, das sich nicht rückstandsfrei entfernen
lässt;
- technische Hilfen wie Videoüberwachung oder Gewichtskontrollen bieten sich
ebenfalls an;
- wenn möglich die Bestimmung der Waren zu einem möglichst späten Zeitpunkt
sichtbar anbringen (Strichcodes statt Volltext für die Angabe der Bestimmung).
Qualitätskontrolle
4.10
Unvollständige Kontrolle des
Materialflusses.
Einschleusung, Austausch oder
Verlust gefertigter Waren.
Verladen von Waren (Unterabschnitt 5.10 des SAQ)
Indikator
Beschreibung des Risikos
Routinemaß- Fehlende Kontrolle der Lieferung
von Waren, die ein
nahmen für
Sicherheitsrisiko darstellen
die Prüfung
könnten.
abgehender
Transporte
Routinemaß- Verstöße gegen vereinbarte
Sicherheitsvorkehrungen; Gefahr,
nahmen für
dass Waren geliefert werden, die
die Prüfung
ein Sicherheitsrisiko darstellen.
der
Lieferung von Waren, die nicht in
Sicherheitseinem Logistiksystem registriert
maßnahmen,
sind und über die Sie keine
die von
Kontrolle haben.
Dritten
gefordert
werden
Beaufsichtig- Fehlende Beaufsichtigung des
ung des
Verladens von Waren, die ein
Verladens der Sicherheitsrisiko darstellen
Waren
könnten.
Versiegelung
abgehender
- Durchführung von unangekündigten Sicherheitskontrollen der gefertigten Waren in
jedem Stadium des Fertigungsprozesses.
Die Versendung von
unversiegelten Waren kann zur
Mögliche Lösungen
Verweise
- Kontrolle
der
verladenen
Waren
(Überprüfung
der SAQ - 5.10.1
Übereinstimmung/Zählen/Wiegen/Ladeauftrag verglichen mit den Angaben der ISO/PAS
28001:2006,
Logistikabteilungen). Überprüfung anhand des Logistiksystems, dass
Abschnitt A.3.3
- Verfahren für den Empfang der Transportmittel vorliegen;
- der Zugang zu den Ladebereichen streng kontrolliert wird.
- Verfahren zur Sensibilisierung der Mitarbeiter für die Sicherheitsanforderungen der
SAQ - 5.10.3
Kunden;
ISO/PAS
- Management-/ Aufsichtskontrollen zur Gewährleistung der Erfüllung der
28001:2006,
Sicherheitsanforderungen.
Abschnitt A.3.3
- Überprüfung der Vollständigkeit durch Wiegen und Zählen und einheitliche
Kennzeichnung der Waren;
- Verfahren für die Ankündigung der Fahrer vor deren Ankunft;
- Benennung von Mitarbeitern, die für den Empfang der Fahrer bei der Ankunft und die
Überwachung des Verladens zuständig sind;
- die Fahrer haben keinen unbeaufsichtigten Zugang zu den Ladebereichen;
- Verfahren zur Gewährleistung, dass die zuständigen Mitarbeiter jederzeit anwesend
sind und die Waren nicht unbeaufsichtigt gelassen werden;
- Benennung einer/mehrerer Person(en), die für Kontrollen der Routinemaßnahmen
zuständig ist/sind.
- Verfahren für die Kontrolle, Anwendung, Überprüfung und Registrierung der Siegel;
- Benennung einer zuständigen autorisierten Person;
SAQ - 5.10.4
ISO/PAS
28001:2006,
Abschnitt A.3.3
SAQ - 5.10.2
ISO/PAS
Waren
Einschleusung, zum Austausch
oder Verlust von Waren führen,
ohne dass sich dies leicht
feststellen lässt.
- Verwendung von Containersiegeln nach ISO/PAS 17712.
Verwaltungsverfahren für
das Verladen
von Waren
Lieferung von Waren, die nicht in
einem Logistiksystem registriert
sind und über die Sie keine
Kontrolle haben und die daher ein
Sicherheitsrisiko darstellen.
Fehlen geeigneter Maßnahmen,
wenn Abweichungen und/oder
Unregelmäßigkeiten festgestellt
werden.
- Abgleich der Waren mit den Begleitpapieren (Beförderungspapiere
Zollunterlagen), Lade-/Packlisten und Bestellungen;
- nach der Versendung möglichst rasche Aktualisierung der Bestandsbuchhaltung.
Interne
Kontrollverfahren
4.11
28001:2006,
Abschnitt A.3.3
ISO/PAS 11712:116
ISO PAS 17712
und
- Verfahren für die Registrierung und Untersuchung von Unregelmäßigkeiten wie
unvollständigen Sendungen oder beschädigten Vorrichtungen zur Verhinderung von
Manipulationen, Kundenretouren, Überprüfungsverfahren und Abhilfemaßnahmen.
SAQ - 5.10.5 und
5.10.6
SAQ - 5.10.7
ISO/PAS
28001:2006,
Abschnitt A.3.3
Sicherheitsanforderungen an die Handelspartner (Unterabschnitt 5.11 des SAQ)
Indikator
Identifizierung der
Handelspartner
Beschreibung des Risikos
Mögliche Lösungen
Verweise
Fehlendes
System
zur - Verfahren zur Identifizierung regelmäßiger Handelspartner und unbekannter
eindeutigen
Identifizierung Kunden/Partner;
der Handelspartner.
- wenn die Beförderung durch einen Dritten erfolgt, Verfahren für die Auswahl und
Behandlung der Geschäftspartner;
- Anwendung eines Verfahrens für die Auswahl der Unterauftragnehmer anhand
einer Liste regelmäßiger und unregelmäßiger Unterauftragnehmer;
- Unterauftragnehmer können anhand von Auswahlkriterien oder sogar anhand einer
unternehmensspezifischen Zertifizierung ausgewählt werden (hierfür kann ein
Fragebogen zur Zertifizierung verwendet werden).
Sicherheitsanforderungen
an Dritte
Verstöße gegen vereinbarte
Sicherheitsvereinbarungen;
Gefahr, dass Waren geliefert
werden, die ein
Sicherheitsrisiko darstellen.
- Einsatz von Hintergrundüberprüfungen bei der Auswahl der regelmäßigen
Handelspartner, z. B. über das Internet oder Rating-Agenturen;
- die Sicherheitsanforderungen (z. B. alle Waren müssen gekennzeichnet, versiegelt,
verpackt, auf bestimmte Weise etikettiert, durchleuchtet werden) werden in die
Verträge mit den regelmäßigen Handelspartnern aufgenommen;
- Anforderung, dass keine Aufträge an unbekannte Dritte weitervergeben werden,
SAQ - 5.11
ISO/PAS
28001:2006,
Abschnitt A.3.3
insbesondere für die Beförderung sicherer Luftfracht/Luftpost;
- von Experten/externen Prüfern, die keine Verbindungen zu den regelmäßigen
Geschäftspartnern unterhalten, gezogene Schlussfolgerungen über die Erfüllung der
Sicherheitsanforderungen;
- Nachweise, dass die Handelspartner einschlägige Akkreditierungen/Zertifikate
vorweisen können, die ihre Einhaltung internationaler Sicherheitsstandards belegen;
- Verfahren für die Durchführung zusätzlicher Sicherheitsüberprüfungen bei
Transaktionen mit unbekannten oder unregelmäßigen Handelspartnern;
- Meldung und Untersuchung aller Sicherheitszwischenfälle im Zusammenhang mit
den Handelspartnern und Registrierung der Abhilfemaßnahmen.
4.12
Personalbezogene Sicherheitsaspekte (Unterabschnitt 5.12 des SAQ)
Indikator
Einstellung neuer
Mitarbeiter
einschließlich
Zeitarbeitskräfte
Beschreibung des Risikos
Einschleusung von
Mitarbeitern, die ein
Sicherheitsrisiko darstellen
könnten.
Mögliche Lösungen
Verweise
- Hintergrundüberprüfungen angehender Mitarbeiter, z. B. beruflicher Werdegang und SAQ - 5.12.2;
SAQ - 5.12.4
Referenzen;
- Zusatzüberprüfungen von bereits bestehenden Mitarbeiten, die an sicherheitsrelevante
ISO/PAS
Stellen wechseln, z. B. polizeiliches Führungszeugnis;
- Verpflichtung der Mitarbeiter zur Offenlegung weiterer Beschäftigungsverhältnisse, 28001:2006,
polizeilicher Verwarnungen/Freilassung gegen Kaution, anhängiger Gerichtsverfahren Abschnitt A.3.3
und/oder Verurteilungen;
- regelmäßige Hintergrundüberprüfungen/erneute Untersuchungen bei bestehenden
Mitarbeitern;
- Entzug des Zugangs zu EDV-Systemen, Rückgabe von Sicherheitspass, Schlüsseln
und/oder Badges, wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen oder entlassen werden;
- für die Sicherheitsüberprüfungen von Zeitarbeitskräften gelten die gleichen Standards
wie für feste Mitarbeiter;
- Verträge mit Leiharbeitsagenturen enthalten genaue Angaben zu den erforderlichen
Sicherheitsüberprüfungen;
- Verfahren zur Gewährleistung, dass die Leiharbeitsagenturen diese Standards
einhalten.
Sicherheitsbewusstsein
der Beschäftigten
Unzureichende Kenntnis der
Sicherheitsverfahren
für
verschiedene
Prozesse
- Bewusstsein der Mitarbeiter für Sicherheitsmaßnahmen/-vorkehrungen bei
bestimmten Prozessen (eingehende Waren, Verladen, Entladen usw.);
- Einrichtung eines Registers für die Erfassung von Sicherheitsabweichungen und
ISO/PAS
28001:2006,
Abschnitt A.3.3
(eingehende Waren, Verladen,
Entladen usw.) mit der Folge,
dass
unsichere
Waren
angenommen/verladen/entladen
werden können.
Sicherheitsschulungen
4.13
Fehlende Systeme für die
Schulung der Beschäftigten in
den Sicherheitsanforderungen
und folglich unzureichendes
Sicherheitsbewusstsein.
regelmäßige Erörterung dieser Fälle mit den Beschäftigten;
- Verfahren für die Erkennung verdächtiger Zwischenfälle durch die Beschäftigten;
- Merkblätter zu Sicherheitsfragen können in bestimmten Bereichen angebracht oder
durch Aushang bekannt gegeben werden;
- Aushang der Sicherheitsvorschriften in den relevanten Bereichen (Ver- und
Entladebereich usw.). Diese Hinweise müssen hausintern und -extern sichtbar sein
(Aufenthaltsbereiche für Fahrer, Zeitarbeitskräfte, verschiedene Partner).
- Benennung einer zuständigen Person für die Ermittlung des Schulungsbedarfs, die
Deckung dieses Bedarfs und die Anfertigung von Aufzeichnungen über die
Schulungen;
- Schulung der Beschäftigten im Hinblick auf die Erkennung potenzieller interner
Sicherheitsgefährdungen, die Feststellung von Eindringen/Manipulationen und die
Verhinderung unbefugten Zugangs zu gesicherten Räumlichkeiten, Waren,
Fahrzeugen, automatisierten Systemen, Siegeln und Registern;
- Durchführung von Tests mit „unsicheren“ Waren und Situationen;
- die
Sicherheitsschulungen
können
Bestandteil
einer
allgemeinen
Arbeitssicherheitsschulung sein, an der alle Mitarbeiter teilnehmen.
SAQ - 5.12.3
ISO/PAS
28001:2006,
Abschnitt A.3.3
Externe Dienstleistungen (Unterabschnitt 5.13 des SAQ)
Indikator
Beschreibung des Risikos
Mögliche Lösungen
Verweise
Einschleusung von Mitarbeitern, - Sicherheitsanforderungen, z. B. Überprüfung von Mitarbeitern, Kontrollen der SAQ 5.13
Externe
ISO/PAS
Dienstleistungen die ein Sicherheitsrisiko darstellen Zugangsbeschränkungen werden in die vertraglichen Vereinbarungen aufgenommen;
28001:2006,
- Überwachung der Erfüllung dieser Anforderungen;
könnten.
in
Abschnitt A.3.3
- Verwendung unterschiedlicher Badges für externe Mitarbeiter;
verschiedenen
Bereichen wie Unvollständige Kontrolle des - beschränkter oder kontrollierter Zugriff auf die Computersysteme;
- gegebenenfalls Beaufsichtigung externer Dienstleistungen;
Verpackung der Materialflusses.
- Einführung von Sicherheitsvorkehrungen oder Prüfverfahren zur Gewährleistung der
Waren,
Unversehrtheit der Waren.
Sicherheit usw.