Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen Version: 02-2015 www.dvr.de/sht nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie interessieren sich für die Ausbildung zum(r) Trainer(in)/Moderator(in), aus Gründen der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit wird im weiteren Text nur der Begriff „Trainer/Moderator“ verwendet. Hiermit erhalten Sie Informationen zu den Ausbildungsgängen in den fahrpraktischen Programmen nach den Richt linien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. (DVR). Diese umfassen zur Zeit folgende Programme: • Sicherheitstraining Motorrad (SHT-Motorrad) • Sicherheitstraining Pkw (SHT-Pkw) • Sicherheitsprogramm Geländewagen (SHP-Geländewagen) • Sicherheitsprogramm Transporter (SHP-Transporter) • Sicherheitsprogramm Lkw (SHP-Lkw) • Sicherheitsprogramm Tankwagen (SHP-Tankwagen) • Sicherheitsprogramm Reisebus (SHP-Reisebus) • Sicherheitsprogramm Linienbus (SHP-Linienbus) • Sicherheitsprogramm Einsatzfahrzeuge (SHP-Einsatzfahrzeuge) Die folgenden Seiten vermitteln Ihnen einen Überblick über die Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Ausbildungsseminar für Trainer/Moderatoren. Grundvoraussetzung ist allerdings, dass Sie einem Umsetzer angehören, der Bedarf an Trainern/Moderatoren hat. Für diesen werden Sie, nach erfolgter Ausbildung, im Namen und Auftrag tätig. Während der Ausbildung werden Sie vom Ausbildungsbeauftragten Ihres Umsetzers permanent begleitet. Er unterstützt Sie von Beginn der Ausbildung bis zur abschließenden Praxisprüfung. Nach erfolgter Praxisprü fung ist er weiterhin Ihr Ansprechpartner rund um die Durchführung der Trainings/Programme und für Ihre Fortbildung. Umsetzer in Ihrer Nähe finden Sie über die Trainingsplatzsuche (www.dvr.de/SHT). Eine Beschreibung des Ausbildungsgangs finden Sie auf den folgenden Seiten. Die im Rahmen der Ausbildung anfallenden Kosten entnehmen Sie der Seite12. Die Übernahme der Kosten für die Ausbildung ist von Umsetzer zu Umsetzer verschieden. Die Ausbildungs- und Fortbildungsseminare werden von der GWM, einer Tochtergesellschaft des Deutschen Verkehrssicherheitsrates, organisiert. Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen. Bei Fragen zur Aus- und Weiterbildung wenden Sie sich bitte an: Version: 02-2015 GWM – Gesellschaft für Weiterbildung und Medienkonzeption mbH Auguststraße 29 53229 Bonn eMail: [email protected] Im Auftrag Jürgen Bente (Referatsleiter Fahrpraktische Programme beim DVR) Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. 2 Inhalt QM-System.....................................................................................................4 Eingangsvoraussetzungen............................................................................6 Erläuterung der einzelnen Schritte...............................................................8 Ausbildungskosten.........................................................................................9 I.Ausbildung zum Trainer/Moderator in einem fahrpraktischen Programm ...............10 Ausbildungsplan.......................................................................................... 11 Trainer-/Moderatorenausweis....................................................................12 DVR-Trainerdatenbank................................................................................13 II.aAusbildung vom Trainer/Moderator SHT-Pkw zum Trainer/Moderator SHT-Motorrad oder umgekehrt ............................................................................................14 II.bAusbildung vom Trainer/Moderator SHT-Pkw oder SHT-Motorrad zum Trainer/Moderator SHP, z.B. Lkw...................................................................15 II.cProgrammerweiterung................................................................................16 III.aFortbildung (10% externe Begutachtung) für Trainer/Moderatoren, die in nur einem Programm aktiv sind ................... 17 III.b F ortbildung (10% externe Begutachtung) für Trainer/Moderatoren, die in zwei Programmen aktiv sind........................ 18 III.cFortbildung (10% externe Begutachtung) für Trainer/Moderatoren, die in drei oder mehreren Programmen aktiv sind ..... 19 IV.Fortbildung (25% interne Begutachtung)..................................................... 20 Version: 02-2015 V.aWiedereinsteiger Trainer/Moderatoren die in nur einem Programm tätig sind ...................21 V.bWiedereinsteiger Trainer/Moderatoren, die in mehreren Programmen tätig sind ...............21 VI. Verwendete Begriffe/Definitionen/Erläuterungen....................................21 Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. 3 QM-System Im Jahr 2002 führte der DVR gemeinsam mit seinen Umsetzern ein QM-System nach ISO 9001:2008 ein. Dieses galt an fangs nur für den Bereich Sicherheitstrai ning Pkw und Motorrad. Nach Integrati on der Sicherheitsprogramme 2006 gilt das QM System für alle fahrpraktischen Programme des DVR. Das QM-System umfasst die Bereiche Programmentwicklung, Traineraus- und – fortbildung sowie die Qualitätssicherung. Inhaber des QM-Systems ist der DVR, welcher mit allen seinen Umsetzern einen Vertrag abschließt. In diesem Vertrag sind alle für das QM-System relevanten Inhalte formuliert. Aufgabe des DVR ist es darüber zu wachen, dass alle Umsetzer sich vertragskonform verhalten. Weiterentwicklungen oder Verände rungen des QM-Systems werden nach eingehender Beratung und Diskussion mit den Umsetzern in das bestehende QM-System eingearbeitet. Einmal jährlich findet ein Audit innerhalb des QM-Sys tems statt und alle vier Jahre eine Rezer tifizierung. Dabei wird dieses System von der Akkreditierungsstelle kontrolliert und überwacht. Version: 02-2015 Alle Umsetzer, mit denen der DVR einen Vertrag hat und die oben genanntem QM-System unterliegen, dürfen in der Außendarstellung den Satz „Programm nach Richtlinien des DVR“ verwenden. Die Richtlinien für die Programmdurchführung sind unter www.dvr.de/sht im Internet veröffentlicht. Diese Richtlinien sind für alle Umsetzer verbindlich und sollen den Kunden die Sicherheit bieten, ein qualitativ hochwertiges Angebot zum Thema Verkehrssicherheit nutzen zu können. Gremien für die Weiterentwicklung (Veränderungen) des QM-Systems sind die Umsetzerversammlung, welche zweimal im Jahr stattfindet, und die „WIQ“ (Working-Group Inhalte & Qualitätssicherung). Grund legende Veränderungen innerhalb des QM-Systems oder in der Vertragsgestaltung mit den Umsetzern müssen über das höchste Gremium des DVR – den Vorstand – entschieden werden. Dabei wird der DVRVorstand von der Arbeitsgruppe „WIQ“ beraten. Die Mitglieder der WIQ werden vom Vorstand berufen und unterstützen diesen bei Entscheidungen, die fahrpraktische Trainingsangebote betreffen. Für die Qualitätssicherung innerhalb des QM-Systems hat der DVR eine externe Firma (IQ-Zert GmbH) beauftragt. Diese unterstützt den DVR und die Umsetzer bei der Qualitätssicherung und in der Weiterent wicklung des QM-Systems. Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. 4 Strukturgrafik für die fahrpraktischen Programme DVR Mitgliederversammlung Vorstand WIQ empfiehlt und berät DVR-Referat „Fahrpraktische Programme“ GWM Aus- und Fortbildung AG • SHT • SHP • Medien • Aus- und Fortbildung/QS Version: 02-2015 IQ-Zert Qualitätssicherung Umsetzerversammlung Umsetzer ÇÈ Ausbildungsverantwortlicher Umsetzer ÇÈ Ausbildungsverantwortlicher Umsetzer ÇÈ Ausbildungsverantwortlicher Umsetzer ÇÈ Ausbildungsverantwortlicher Trainer Trainer Trainer Trainer Trainer Trainer Trainer Trainer Trainer Trainer Trainer Trainer Für jeden Umsetzer gibt es innerhalb des QM-Systems zwei Möglichkeiten, die Qualitätssicherung durchzuführen: 1. 10% aller Trainer/Moderatoren eines Umsetzers werden innerhalb eines Jahres durch eine von der IQ-Zert beauftragte Person bei der Programmumsetzung begutachtet. Alle Trainer müssen innerhalb von 10 Jahren eine externe Praxisbegutachtung durchlaufen und innerhalb dieses Zeitraums acht Tage Fortbildung nachweisen – siehe Seite 17 bis 19. Das Ergebnis wird schriftlich in einem Bewertungs bogen festgehalten/dokumentiert. Nach Auswertung durch IQ-Zert erhält der Umsetzer einen schrift lichen Bericht. 2. 25% aller Trainer/Moderatoren werden innerhalb eines Jahres umsetzerintern begutachtet. Von diesen werden 10% parallel durch den DVR begutachtet, mindestens jedoch ein Trainer/Moderator pro Jahr. Alle Trainer müssen innerhalb von 4 Jahren eine interne Praxisbegutachtung durchlaufen und innerhalb dieses Zeitraums zwei Tage Fortbildung nachweisen – siehe Seite 20. Die Ergebnisse werden schriftlich in einem Bewertungsbogen festgehalten/dokumentiert. Der Umsetzer hat die Wahl, welche der beiden Möglichkeiten er für seine Trainer/Moderatoren wählt. Alle Bewertungsbögen werden bei der IQ-Zert gesammelt und ausgewertet und bilden die Basis für Weiterentwicklungen, aber auch für Fortbildungsthemen, die innerhalb der verpflichtenden Weiterbildung der Trainer/Moderatoren Eingang finden. Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. 5 Eingangsvoraussetzungen Gewisse fachliche und persönliche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein Anwärter ein erfolg reicher Trainer/Moderator werden kann. Die meisten dieser Voraussetzungen lassen sich nicht anhand schriftlicher Belege überprüfen. Bestimmte Kenntnisse und Fertigkeiten werden auch erst im Rahmen der Vorbereitung bzw. der Aus- und Fortbildung zum Trainer erworben bzw. ausgebaut. Wesentliche persönliche Voraussetzungen müssen jedoch vorab vorhanden sein, so dass der Auswahl der richtigen Personen eine besondere Bedeutung zukommt. Die Auswahl geeigneter Anwärter liegt bei den Umsetzern der Trainings und Programme. Folgende Voraussetzungen sind dabei zu erfüllen: Besitz der Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrzeugklasse Eine Selbstverständlichkeit für Trainer/Moderatoren, aber auch eine Kontrolle, dass der Anwärter keine schwerwiegenden Verkehrsdelikte begangen hat, die zu einem endgültigen oder langfristigen Entzug der Fahrerlaubnis geführt haben. Mehrjährige, überdurchschnittliche Fahrpraxis Die Trainer/Moderatoren müssen zwar keine Fahrperfektionisten sein, es sollte aber sichergestellt sein, dass sie über einen entsprechend großen fahrpraktischen Erfahrungsschatz verfügen, und dass sie in der Lage sind, alle Fahraufgaben auch korrekt ausführen zu können. Mindestalter: 23 Jahre bei Beginn der Ausbildung Das Mindestalter ergibt sich aus der Forderung nach mehrjährigen Fahrerfahrung und aus der Überlegung, dass ein junger Trainer/Moderator bei erfahreneren Teilnehmer auf Akzeptanzprobleme stoßen kann. Ständige Verfügung über ein (eigenes) Fahrzeug als Trainer SHT-Pkw oder SHT-Motorrad Wer nur hin und wieder über ein Fahrzeug verfügt, verliert die notwendige Anbindung an die Fahrpraxis. Erste-Hilfe-Ausbildung Version: 02-2015 Diese Voraussetzung sollte von allen erfüllt werden, die mit Gruppen arbeiten. Die absolvierten Kurse dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Mindestausbildung • „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ • Bevorzugt Ausbildung 1. Hilfe Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. 6 Erfahrung in der Verkehrssicherheitsarbeit und/oder Erwachsenenbildung oder Ausbildung in einem Beruf im Bereich der Verkehrssicherheitsarbeit und/oder Erwachsenenbildung/Pädagogik Eine bestimmte Berufsausbildung wird nicht als Eingangsvoraussetzung gefordert. Dennoch sollten Erfah rungen/Kenntnisse in den o.g. Bereichen nachgewiesen werden. Dies kann u.a. sein: • Ausbildung/Tätigkeit als Lehrkraft, vorzugsweise mit erwachsenen Schülern • Dozent(in) an Volkshochschulen oder ähnlichen Bildungseinrichtungen • Übungsleiter(in) bei Sportvereinen • Ausbildung/Tätigkeit als Trainer(in) oder Moderator(in) in anderen DVR-Programmen • Bei den Nutzfahrzeugprogrammen wird eine Ausbildung als Kraftverkehrsmeister, Fahrlehrer oder eine gleichwertige Ausbildung vorausgesetzt. Technisches Verständnis Eine weitere Voraussetzung ist die Fähigkeit, technische Sachverhalte in einfacher Form verständlich und anschaulich erläutern zu können. Die Bereitschaft und das Interesse müssen vorhanden sein, sich mit techni schen Fragen und Neuerungen rund um das Fahrzeug selbstständig auseinanderzusetzen. Zeit und Bereitschaft, Sicherheitskurse durchzuführen Dem Anwärter sollte bewusst sein, dass seine künftige Tätigkeit große Zeitressourcen erfordert. Das betrifft nicht nur den Zeitbedarf für die Durchführung der Kurse im Jahr, sondern auch die verpflichtenden Fortbildungen sowie die Zeit, die man braucht, um sich mit neuen Entwicklungen im Verkehrssicherheitsbereich vertraut zu machen. Organisationskompetenz Da die Kurse nicht nach einem fest vorgeschriebenen Schema ablaufen, sondern in Grenzen variabel blei ben, um auf die Teilnehmer und besondere Umstände eingehen zu können, muss der Trainer/Moderator über organisatorische Fähigkeiten verfügen. Im Traineralltag kommt es eher selten vor, dass er sich auf zu sätzliche Helfer verlassen kann, die ihm die Organisationsleistungen bei der Kursdurchführung abnehmen. Soziale Kompetenz Als wesentlicher Faktor, der zum Gelingen von Sicherheitskursen beiträgt, ist das Verhältnis zwischen Teil nehmern und Trainer/Moderator anzusehen. Nur wenn sich Vertrauen und Glaubwürdigkeit innerhalb der Gruppe entwickeln, kann der Kurs zum Erfolg führen. Hierzu muss der Anwärter über bestimmte Persönlich keitsmerkmale verfügen: • Selbstsicherheit/Souveränität • Konfliktfähigkeit/bei Konflikten souverän bleiben können • Durchsetzungsfähigkeit in Gruppen, ohne dominant zu sein • Flexibilität, um auf unerwartete Situationen/Teilnehmeräußerungen eingehen zu können • Fähigkeit, gut zuhören zu können Version: 02-2015 Komplizierte Sachverhalte anschaulich darstellen können Voraussetzung hierfür ist die Fähigkeit, komplizierte Sachverhalte zu verstehen. Nur dann kann man sie auf das Wesentliche reduzieren und anschaulich darstellen. Beim SHT/SHP ist diese Fähigkeit z.B. bei der Erklärung von technischen und fahrphysikalischen Vorgängen notwendig. Identifikation mit den Zielen und Methoden der Sicherheitsprogramme Trainer/Moderatoren müssen sich mit der Philosophie, den Zielen und der Didaktik der fahrpraktischen Programme nach DVR-Richtlinien identifizieren. Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. 7 DAS AUSBILDUNGSSYSTEM Erläuterung der einzelnen Schritte 1. Teilnahme am SHT/SHP Sie nehmen zweimal an einem SHT/SHP teil, das nach den Richtlinien des DVR durchgeführt wird. Wenn Sie bereits an einem solchen teilgenommen haben, sollte die Teilnahmebescheinigung nicht älter als drei Jahre sein. 2. Bewerbung/Bewerbungsgespräch Sie bewerben sich bei einer Mitgliedsorganisation des DVR, die das entsprechende Programm umsetzt und rei chen die geforderten Bewerbungsunterlagen dort ein. Dazu gehören ein Bewerbungsanschreiben mit Passbild sowie ein tabellarischer Lebenslauf. Der Umsetzer wird Sie bei Interesse zu einem Bewerbungsgespräch einla den. Nach erfolgreicher Bewerbung bestätigt Ihnen der Umsetzer die Entscheidung zum Beginn der Ausbildung schriftlich und händigt Ihnen die erforderlichen Ausbildungsunterlagen aus (Trainer-Handbuch,-Leitfaden, Stick). 3. Teilnahme am Grundseminar Das dreitägige Grundseminar dient der Entwicklung allgemeiner, pädagogischer Qualifikationen zur Leitung von Sicherheitsprogrammen (Didaktik, Moderation, Instruktion, Grundlagen der Fahrphysik). Am Ende erhal ten Sie Ihr Ausbildungsbegleitheft mit Erläuterungen zu dessen Bearbeitung während der Hospitationsphasen. 4. Teilnahme an einem zweitägigen Technikseminar Das zweitägige Technikseminar vermittelt (klassenbezogene) aktuelle/moderne Fahrzeugtechnik, insbeson dere Kenntnis der Assistenzsysteme mit Relevanz zum SHT/SHP. Darüber hinaus dient es der Vertiefung und Erweiterung der fahrphysikalischen Grundkenntnisse. Künftige Trainer/Moderatoren sollen befähigt werden, technische und fahrphysikalische Zusammenhänge zu verstehen und teilnehmergerecht im SHT/SHP ver mitteln zu können. Das Technikseminar kann vor oder nach dem Grundseminar besucht werden, es muss allerdings vor dem programmspezifischen Ausbildungsseminar absolviert sein. 5. Hospitationsphasen Hospitationen dienen dazu, Ausbildungskandidaten systematisch an das Programm heranzuführen. Sie haben den Charakter einer gezielten Einweisung und stellen den ersten wesentlichen Teil der Ausbildung dar. Eine Hospita tionsphase kann, abhängig von den Vorkenntnissen und der Lerngeschwindigkeit des Ausbildungskandidaten, unterschiedlich viele Tage umfassen. Ihr Ausbildungsbegleitheft gibt Ihnen gezielte Hinweise zu Ablauf, Inhalt und Zielen der einzelnen Hospitationsphasen. Auskünfte erteilen die Ausbildungsverantwortlichen Ihres Umsetzers. Die drei Hospitationsphasen haben die Schwerpunkte: 1. „Fragestellungen und Trainingsverlauf“ 2. „Planung und eigene Durchführung: Sitzposition/Fahrerarbeitsplatz“ 3. „Planung und eigene Durchführung: Wie erreiche ich den kürzesten Bremsweg – Gefahrbremsung griffig“ Version: 02-2015 a) Sie bereiten sich mit Hilfe der Arbeitsblätter im Trainer-Handbuch sowie im Ausbildungsbegleitheft gründlich auf Ihre Hospitationsphase vor. b) Sie nehmen als Hospitant (nicht als Teilnehmer oder Helfer) am SHT/SHP nach DVR-Richtlinien teil. Sie erarbeiten die Aufgaben der Arbeitsblätter und halten die Ergebnisse schriftlich fest. c) Nach dem SHT/SHP wird der Ausbildungsverantwortliche mit Ihnen Ihre Ergebnisse auswerten. Bitte beachten Sie, dass zu jeder Hospitationsphase in der Regel mehrere Hospitationen gehören. Der Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. 8 DAS AUSBILDUNGSSYSTEM Ausbildungsverantwortliche entscheidet, wieviel Termine Sie in der jeweiligen Hospitationsphase benöti gen. Nach erfolgreichem Abschluss der Hospitationsphasen werden Sie über Ihren Umsetzer zu einem Ausbildungsseminar des DVR gemeldet. 6. Teilnahme am programmspezifischen Ausbildungsseminar Sie nehmen an einem fünftägigen programmspezifischen Ausbildungsseminar des DVR teil, zu dem Sie mit einem zum Programm passenden Fahrzeug anreisen (Ausnahme: Nutzfahrzeuge). Das Ausbildungsseminar schließt mit ei ner Zwischenprüfung am fünften Tag ab. Bei positivem Abschluss erhalten Sie den Trainer/Moderatoren–Ausweis. 7. Assistenzphase Sie leiten das SHT/SHP zunächst gemeinsam mit einem erfahrenen Trainer/Moderator und im weiteren Ver lauf der Assistenzphase auch selbstständig unter der Verantwortung des Ausbildungsverantwortlichen Ihres Umsetzers (nach dem Prinzip der „abnehmenden Hilfe“). 8. Praxisprüfung Die Assistenzphase endet mit der Praxisprüfung, organisiert durch IQ-Zert. Den Zeitpunkt hierzu legt der Ausbildungsverantwortliche Ihres Umsetzers in Absprache mit Ihnen fest. 9. Erhalt der Trainer/Moderatorenberechtigung Um die Berechtigung als Trainer/Moderator auf Dauer zu behalten, müssen Sie jährlich mindestens fünf Kur se leiten (Ausnahme: SHT-Motorrad: drei Kurse). Darüber hinaus verpflichten Sie sich, die vorgeschriebenen Fortbildungseminare/Praxisberatungen (wie im Anschluss erläutert) zu absolvieren. Ausbildungskosten 1. Zwei Teilnahmen am jeweiligen fahrpraktischen Programm (umsetzerintern i.d.R. kostenfrei) 2. Bewerbung/Bewerbungsgespräch bei einem Umsetzer 3. Teilnahme an einem dreitägigen Grundseminar ~ 350,- e 4. Teilnahme an einem zweitägigen Technikseminar ~ 490,- e 5. D rei Hospitationsphasen, bestehend aus mehreren Terminen pro Phase (umsetzerintern i.d.R. kostenfrei) 6. Teilnahme am fünftägigen programmspezifischen Ausbildungsseminar ~ 1.200,- bis ~ 1.600,- e 7. Assistenzphase (Co-Trainings beim Umsetzer umsetzerintern i.d.R. kostenfrei) Version: 02-2015 8. Praxisprüfung ~ 1.000,- e Alle Preise beziehen sich auf die Seminargebühren und sind ca. Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Reisekosten, Übernachts- und Verpflegungskosten sind nicht berücksichtigt. Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. 9 DAS AUSBILDUNGSSYSTEM I. Ausbildung zum Trainer/Moderator in einem fahrpraktischen Programm Eingangsvoraussetzungen (für Anwärter/innen, die noch in keinem fahrpraktischen Programm des DVR aktiv sind) •entsprechende Führerscheinklasse mit mehrjähriger Fahrpraxis •zwei Trainings nach DVR-Richtlinien als Teilnehmer (eines davon in der Fachrichtung) •Mindestalter 23 Jahre bei Beginn der Ausbildung •Erfahrung in der Verkehrssicherheitsarbeit oder Erwachsenenbildung •1. Hilfe-Kurs, Mindestausbildung „Sofortmaßnahmen am Unfallort“, bevorzugt Ausbildung 1. Hilfe •Technisches Verständnis •Freude am Umgang mit anderen Menschen Zusatzvoraussetzungen bei einer Bewerbung für ein SHP Lkw, Bus, Transporter usw.: •Fahrlehrer C/CE bzw. D/DE oder •Kraftverkehrsmeister oder eine gleichwertige Ausbildung Dreitägiges Grundseminar •Kommunikation, Moderation, Instruktion (zwei Tage) •Allgemeiner programmübergreifender Teil (ein Tag) Zweitägiges Technikseminar* - Grundlagen der Fahrzeugtechnik - Grundlagen der Fahrphysik (auf die jeweilige Fahrzeugklasse bezogen) Hospitationsphasen •drei Hospitationsphasen mit jeweils mehreren Hospitationsterminen bei mehreren erfahrenen Trai nern/Moderatoren mit gültigem DVR-Trainer/Moderatorenausweis bzw. bei einem Ausbildungsver antwortlichen und wenn möglich auf unterschiedlichen Plätzen eines DVR-Umsetzers Fünftägiges programmspezifisches Seminar •Programmumsetzung (vier Tage) •Zwischenprüfung in Theorie und Praxis durch einen vom DVR beauftragten Prüfer (fünfter Tag) •DVR-Trainer-/Moderatorenausweis mit eingeschränkten Befugnissen Assistenzphase** •Co-Trainings beim Umsetzer nach Vorgabe des Ausbildungsverantwortlichen •Die Anzahl der Co-Trainings bestimmt der Ausbildungsverantwortliche des Umsetzers Version: 02-2015 Abschluss der Ausbildung •Praxisprüfung im Laufe des ersten Jahres (durch einen vom DVR beauftragten Prüfer) •Der Ausweis behält durch die vorgegeschriebenen ( III a ff.) Fortbildungen seine Gültigkeit. * Das zweitägige Technikseminar kann vor oder nach dem Grundlagenseminar absolviert werden **Vom Beginn der Ausbildung (Grundseminar) bis zum Abschluss der Ausbildung (Praxisprüfung) dürfen nicht mehr als 2 Jahre vergehen. Die Ausbildungsseminare werden grundsätzlich mit maximal12 Teilnehmern durchgeführt. Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. 10 DAS AUSBILDUNGSSYSTEM Ausbildungsplan Vorbereitung auf die Ausbildung Absprachen/Vereinbarungen mit dem Umsetzer • zweimalige Teilnahme am SHT/SHP, davon einmal im geplanten Ausbildungsprogramm • Erste Hilfe/Sofortmaßnahmen am Unfallort Anwärter Beginn der Ausbildung durch Teilnahme am 3-tägigen Grundseminar Anmeldung nur über Ihren Umsetzer Organisation des Seminars durch den DVR Technikseminar 2-tägig Anmeldung nur über Ihren Umsetzer Organisation des Seminars durch den DVR Programspezifisches Ausbildungsseminar 4-tägig Anmeldung nur über Ihren Umsetzer Organisation des Seminars durch den DVR Zwischenprüfung 1-tägig theoretisch und praktisch, Durchführung IQ-Zert im Auftrag des DVR (Achtung: Trainerspezifisches Deadline-Datum siehe S. 10) max. 1 Jahr Assistenztrainer max. 2 Jahre Version: 02-2015 Hospitationensphasen mindestens 6 Hospitationstermine (diese werden über den Umsetzer koordiniert und organisiert). Betreuung durch Ihren Ausbildungsverantwortlichen Assistenzphase Hier sollten die ersten Trainings in Co-Moderation mit einem erfahrenen Trainer/Moderator mit gültiger DVRLizenz und später weitgehend selbstständig erfolgen. Bei Problemen und Rückfragen steht Ihnen Ihr Ausbildungsver antwortlicher zur Seite. Die Anzahl der Trainings ist nicht festgelegt, allerdings sollten Sie ausreichend Erfahrung in dieser Phase sammeln. Ihr Umsetzer meldet Ihre Praxisprü fung bei der IQ-Zert an. Praxisprüfung als Abschluss der Ausbildung Trainer/Moderator Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. 11 DAS AUSBILDUNGSSYSTEM Ab nun beginnt die regelmäßige Fortbildungspflicht. Diese hängt davon ab, in wie vielen Programmen ein Trainer/Moderator tätig ist. (siehe Seiten 17 bis 19). Fortbildungstermine sind im Internet zu finden unter: www.dvr.de (siehe unten oder auch im Trainerforum) x Trainer/Moderatoren-Ausweis Nach erfolgreichem Bestehen des programmspezifischen Ausbildungsseminars hat jeder Trainer/Moderator Anspruch auf seinen Trainer/Moderatorenausweis. Dazu muss der Umsetzer ein (sympathisches, freundliches, aktuelles) qualitativ hochwertiges Passbild (am besten digital) an den DVR schicken ([email protected]) mit dem Betreff: Bild Trainerausweis SHT/SHP. Version: 02-2015 ✓ Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. 12 DAS AUSBILDUNGSSYSTEM DVR-Trainerdatenbank In der DVR-Trainerdatenbank werden alle Trainer/Moderatoren geführt, die in den fahrprak tischen Sicherheitstrainings und –programmen ausgebildet werden und wurden. Eingetragen werden neben den sogenannten Stammdaten (Name, Anschrift, Telefonnummern, Email, Geburtsdatum, Beruf) alle absolvierten Aus- und Fortbildungsseminare, Praxisprüfungen und Praxis begutachtungn sowie die jeweilige Deadline (Status). Zugangsberechtigungen zu dieser Datenbank haben nur der DVR, die GWM, IQ-Zert und die Umsetzer. (Jeder Umsetzer kann nur seine eigenen Trainer einsehen). So haben der DVR, die GWM, IQ-Zert und die Umsetzer immer einen aktuellen Überblick über die Trainer/Moderatoren und deren Aus- und Fortbildungs stand. In der Datenbank ist jeder Trainer/Moderator einem Umsetzer zugeordnet. Dieser ist für die Aus- und Fort bildung seiner Trainer/Moderatoren verantwortlich. Es gibt Fälle, in denen ein Trainer z.B. für das SHT-Pkw einem anderen Umsetzer zugeordnet ist als beim SHP Lkw. Trainer/Moderatoren können unabhängig davon, bei welchem Umsetzer sie datenbankmäßig erfasst sind, auch für andere DVR-Umsetzer aktiv sein, sofern die jeweiligen Umsetzer gegenseitig Kenntnis davon haben. Genaueres regelt der jeweilige Vertrag zwischen dem Umsetzer und Trainer/Moderator. Deadline Die Einhaltung von Aus- und Fortbildungsfristen wird durch ein spezielles Programm in der Datenbank auto matisch überwacht. Deshalb sollte jeder Trainer/Moderator sein persönliches Deadline-Datum kennen. Um den Status „Trainer/Moderator nach DVR-Richtlinien“ zu erhalten, müssen sich alle Trainer/Moderatoren regelmäßiger Praxisbegutachtungen unterziehen sowie Fortbildungsseminare besuchen, ansonsten erlischt die Berechtigung, Trainings und Sicherheitsprogramme nach DVR-Richtlinien durchzuführen. Bei Überschreitung des Fortbildungszeitraums und verspäteter Teilnahme kann sich ein Trainer keinen zeit mäßigen Vorteil verschaffen, da sein individuelles Deadline-Datum (Datum Ende programmspezifisches Seminar) als Berechnungsgrundlage bestehen bleibt. Trainerstatus Grün: Trainer/Moderator ist berechtigt, Trainings nach DVR-Richtlinien durchzuführen. Gelb: Trainer/Moderator befindet sich im Karenzzeitraum von 90 Tagen (Schonfrist). Innerhalb der Karenzzeit muss eine Fortbildung besucht oder eine Praxisberatung (als Ersatz für eine Fortbildung) duchgeführt werden. Rot: Trainer/Moderator darf keine Trainings mehr nach DVR-Richtlinien durchführen. Version: 02-2015 Nach dem dreitägigen Grundseminar hat der Anwärter zwei Jahre Zeit, seine Ausbildung bis zur Praxis prüfung abzuschließen. Sein individuelles Deadline-Datum erhält der Trainer/Moderator am letzten Tag des programmspezifischen Seminars mit dem erfolgreichen Ablegen der Zwischenprüfung. Beispiel: Fritz Mustermann beendet das programmspezifische Seminar Pkw am 01. Juli 2015 erfolgreich mit der Prüfung. Sein Status „Anwärter“ ändert sich in „Assistenztrainer“. Sein Deadline-Datum lautet von diesem Zeitpunkt an: 01. Juli 2016. Bis dahin muss er seine Praxisprüfung erfolgreich bestehen. Sein Status „Assistenztrainer“ ändert sich dann in „Trainer/Moderator.“ Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. 13 DAS AUSBILDUNGSSYSTEM II.a Ausbildung vom Trainer/Moderator SHT-Pkw zum Trainer/ Moderator SHT-Motorrad oder umgekehrt Eingangsvoraussetzungen •DVR-Trainer Pkw oder Motorrad mit gültigem Trainerausweis •zwei Trainings nach DVR-Richtlinien als Teilnehmer Zweitägiges Technikseminar Hospitationsphasen •drei Hospitationsphasen mit jeweils mehreren Hospitationsterminen bei unterschiedlichen erfahrenen Trainern/Moderatoren mit gültigem DVR-Trainerausweis bzw. dem Ausbildungsverantwortlichen und wenn möglich, auf unterschiedlichen Plätzen eines DVR-Umsetzers Fünftägiges programmspezifisches Seminar •Programmumsetzung (vier Tage) •Zwischenprüfung in Theorie und Praxis (durch vom DVR beauftragten Prüfer, fünfter Tag) •DVR-Trainer-/Moderatorenausweis mit vom Umsetzer eingeschränkten Befugnissen Assistenzphase •Co-Trainings beim Umsetzer nach Vorgabe Ihres Ausbildungsverantwortlichen (siehe Assistenzphase S. 11) •Die Anzahl der Co-Trainings bestimmt der Umsetzer. Version: 02-2015 Abschluss der Ausbildung •Praxisprüfung im Laufe des ersten Jahres (organisiert durch IQ-Zert) Vom Beginn der Ausbildung (1. Hospitationsphase) bis zum Abschluss der Ausbildung (Praxisprüfung) dürfen nicht mehr als 2 Jahre vergehen. Die Ausbildungsseminare werden grundsätzlich mit maximal 12 Teilnehmern durchgeführt. Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. 14 DAS AUSBILDUNGSSYSTEM II.b Ausbildung om Trainer/Moderator SHT-Pkw oder SHT-Motorrad v zum Trainer/Moderator SHP, z.B. Lkw Eingangsvoraussetzungen •DVR-Trainer/Moderator SHT-Pkw oder Motorrad mit gültigem Trainerausweis •zwei Trainings nach DVR-Richtlinien als Teilnehmer Zweitägiges Technikseminar Zusatzvoraussetzungen bei einer Bewerbung für ein SHP Lkw, Bus, Transporter usw.: •Fahrlehrer C/CE bzw. D/DE oder •Kfz-Meister/Kraftverkehrsmeister oder gleichwertiger Bildungsabschluss Hospitationsphasen •drei Hospitationsphasen mit jeweils mehreren Hospitationsterminen bei unterschiedlichen erfahrenen Trainern/Moderatoren mit gültigem DVR-Trainerausweis bzw. dem Ausbildungsverantwortlichen und wenn möglich auf unterschiedlichen Plätzen eines DVR-Umsetzers Fünftägiges programmspezifisches Seminar •Programmumsetzung (vier Tage) •Zwischenprüfung in Theorie und Praxis (durch vom DVR beauftragten Prüfer, fünfter Tag) •vorläufiger DVR-Trainer-/Moderatorenausweis mit eingeschränkten Befugnissen Assistenzphase •Co-Trainings beim Umsetzer nach Vorgabe Ihres Ausbildungsverantwortlichen (siehe Assistenzphase S. 11) •Die Anzahl der Co-Trainings bestimmt der Umsetzer. Version: 02-2015 Abschluss der Ausbildung •Praxisprüfung im Laufe des ersten Jahres (organisiert durch IQ-Zert) Vom Beginn der Ausbildung (1. Hospitationsphase) bis zum Abschluss der Ausbildung (Praxisprüfung) dürfen nicht mehr als 2 Jahre vergehen. Die Ausbildungsseminare werden grundsätzlich mit maximal 12 Teilnehmern durchgeführt. Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. 15 DAS AUSBILDUNGSSYSTEM II.c Programmerweiterung für schon ausgebildete Trainer/Moderatoren in einem bestehenden Sicherheitsprogramm, z.B. Lkw, um ein weiteres Sicherheitsprogramm, z.B. Transporter Eingangsvoraussetzung: • gültiger Trainer-/Moderatorenausweis in einem anderen Sicherheitsprogramm Einsatzfahrzeuge Transporter Tankwagen Bus oder Lkw •ein spezifisches Training als Teilnehmer •Mindestens 2 Co-Trainings im Teamteaching beim Umsetzer •Programmerweiterung intern (anerkannter Seminarplan und Referent) durch Umsetzer (zwei Tage) oder •qualifizierte Fortbildung extern durch den DVR (zwei Tage) •Dauer: drei Tage (zwei Tage Ausbildung plus ein Tag Prüfung) •Maximale Teilnehmer-Zahl: 12 Version: 02-2015 Die Teilnahme an der Programmerweiterung wird angerechnet wie eine zweitägige Fortbildung. Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. 16 DAS FORTBILDUNGSSYSTEM (10% externe Praxiskontrolle) III.a Fortbildung für Trainer/Moderatoren, die in nur einem Programm aktiv sind (z.Zt. gültige Aufstellung der Programme – siehe Seite 2) Zeitraum Dauer Praxisbegutachtung Jeder Trainer/Moderator hat ein individuelles Deadline-Datum (Siehe Seite 9/10). Fortbildung zwei Tage (20 UE) (2 x einen Tag oder 1 x zwei Tage) Verantwortlich für die Planung der Praxisbegutachtung ist der Umsetzer. Als Annerkennung für die Fortbildung gilt: – e in Trainer/Moderator an einem Tag ersetzt eine zweitägige Fortbildung – z wei Trainer/Moderatoren an einem Tag (Mindestumfang drei Zeitstunden pro Trainer/Mo derator) ersetzt eine eintägige Fortbildung Es ist möglich, in Absprache mit dem Umsetzer anstelle einer Fortbildung eine Praxisberatung zu wählen. Allerdings können als Ersatz von Fortbildungen nicht zwei Praxis beratungen aufeinander folgen. Im Regelfall ist dieses Datum der Tag der Zwischenprüfung im programmspezifischen Seminar. Nach dieser Zwischenprüfung muss der Trainer/Moderator innerhalb eines Jahres seine Pra xisprüfung ablegen. Nach erfolgreich abgelegter Praxisprüfung wechselt sein Status vom Assistenztrainer zum Trainer/Moderator. Der Betrachtungszeitraum für die erste Fortbildung beträgt ab Deadline-Datum drei Jahre. Nach Ablauf der ersten drei Jahre beträgt der Betrachtungs zeitraum zwei Jahre. • Die Fortbildung endet mit einer Erfolgskontrolle. • Die Reihenfolge der Fortbildungen ist bedingt vorgeschrieben. • Fortbildungen zu Hintergrundthemen und zu methodisch/didaktischen Themen sollen sich abwechseln. • Maximale Teilnehmer-Zahl: 16 Zwischenprüfung Trainerspezifisches Deadline-Datum Version: 02-2015 max. 1 Jahr Fortbildungsplan Praxisprüfung Betrachtungszeitraum 3 Jahre ab Deadline-Datum Praxisprüfung und zwei Tage Fortbildung oder eine eintägige freiwillige Praxisberatung Betrachtungszeitraum alle 2 Jahre entweder 2 Tage Fortbildung oder eine eintägige freiwillige Praxisberatung Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. 17 DAS FORTBILDUNGSSYSTEM (10% externe Praxiskontrolle) III.b Fortbildung für Trainer/Moderatoren, die in zwei Programmen aktiv sind (z.Zt. gültige Aufstellung der Programme – siehe Seite 2) Zeitraum Dauer Praxisbegutachtung Jeder Trainer/Moderator hat ein individuelles Deadline-Datum (Siehe Seite 10). Beispiel: Trainer ist aktiv in den Programmen SHT-Motorrad/ SHT-Pkw: Verantwortlich für die Planung der Praxisbegutachtung ist der Umsetzer. Im Regelfall ist dieses Datum der Tag der Zwischenprüfung im programmspezifischen Seminar. Nach dieser Zwischenprüfung muss der Trainer/Moderator innerhalb eines Jahres seine Praxisprüfung ablegen. Fortbildungsvariante A: Fortbildung Mot zwei Tage (20 UE) Fortbildung Pkw ein Tag (10 UE) Fortbildungsvariante B: Fortbildung Pkw zwei Tage (20 UE) Fortbildung Mot ein Tag (10 UE) Nach erfolgreich abgelegter Pra xisprüfung wechselt sein Status vom Assistenztrainer zum Trainer /Moderator. Der Betrachtungszeitraum für die erste Fortbildung beträgt ab Deadline-Datum vier Jahre. Als Annerkennung für die Fortbildung gilt: – e in Trainer/Moderator an einem Tag ersetzt eine zweitägige Fortbildung – z wei Trainer/Moderatoren an einem Tag (Mindestumfang drei Zeitstunden pro Trainer/Mo derator) ersetzt eine eintägige Fortbildung Es ist möglich, in Absprache mit dem Umsetzer anstelle einer Fortbildung eine Praxisberatung zu wählen. Allerdings können als Ersatz von Fortbildungen nicht zwei Praxis beratungen aufeinander folgen. Danach beträgt der Betrach tungszeitraum drei Jahre. • Die Fortbildung endet mit einer Erfolgskontrolle. • Die Reihenfolge der Fortbildungen ist bedingt vorgeschrieben. • Fortbildungen zu Hintergrundthemen und zu methodisch/didaktischen Themen sollen sich abwechseln. • Maximale Teilnehmer-Zahl: 16 Zwischenprüfung Trainerspezifisches Deadline-Datum max. 1 Jahr Fortbildungsplan Praxisprüfung Betrachtungszeitraum Version: 02-2015 4 Jahre ab Deadline-Datum Praxisprüfung und drei Tage Fortbildung oder eine eintägige freiwillige Praxisberatung und eine eintägige Fortbildung Betrachtungszeitraum alle 3 Jahre entweder 3 Tage Fortbildung oder eine eintägige freiwillige Praxisberatung und eine eintägige Fortbildung Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. 18 DAS FORTBILDUNGSSYSTEM (10% externe Praxiskontrolle) III.c Fortbildung für Trainer/Moderatoren, die in drei und mehreren Programmen aktiv sind (z.Zt. gültige Aufstellung der Programme – siehe Seite 2) Zeitraum Dauer Praxisbegutachtung Jeder Trainer/Moderator hat ein individuelles Deadline-Datum (Siehe Seite 10). Beispiel: Trainer ist aktiv in den Programmen Motorrad-SHT/ Pkw-SHT und SHP Verantwortlich für die Planung der Praxisbegutachtung ist der Umsetzer. Im Regelfall ist dieses Datum der Tag der Zwischenprüfung im programmspezifischen Seminar. Nach dieser Zwischenprüfung muss der Trainer/Moderator innerhalb eines Jahres seine Praxisprüfung ablegen. Nach erfolgreich abgelegter Pra xisprüfung wechselt sein Status vom Assistenztrainer zum Trainer /Moderator. Der Betrachtungszeitraum für die erste Fortbildung beträgt ab Deadline-Datum fünf Jahre. Danach beträgt der Betrach tungszeitraum vier Jahre. Fortbildungsvariante A: Fortbildung Mot:zwei Tage (20 UE) Fortbildung Pkw:ein Tag (10 UE) Fortbildung SHP:ein Tag (10 UE) Fortbildungsvariante B: Fortbildung SHP:zwei Tage (20 UE) Fortbildung Pkw:ein Tag (10 UE) Fortbildung Mot:ein Tag (10 UE) Fortbildungsvariante C: Fortbildung SHP:zwei Tage (20 UE) Fortbildung Pkw:zwei Tage (20 UE) Fortbildungsvariante D: Fortbildung SHP:zwei Tage (20 UE) Fortbildung Mot:zwei Tage (20 UE) Als Annerkennung für die Fortbildung gilt: – e in Trainer/Moderator an einem Tag ersetzt eine zweitägige Fortbildung – z wei Trainer/Moderatoren an einem Tag (Mindestumfang drei Zeitstunden pro Trainer/Mo derator) ersetzt eine eintägige Fortbildung Es ist möglich, in Absprache mit dem Umsetzer anstelle einer Fortbildung eine Praxisberatung zu wählen. Allerdings können als Ersatz von Fortbildungen nicht zwei Praxis beratungen aufeinander folgen. • Die Fortbildung endet mit einer Erfolgskontrolle. • Die Reihenfolge der Fortbildungen ist bedingt vorgeschrieben. • Fortbildungen zu Hintergrundthemen und zu methodisch/didaktischen Themen sollen sich abwechseln. • Maximale Teilnehmer-Zahl: 16 Zwischenprüfung Trainerspezifisches Deadline-Datum Version: 02-2015 max. 1 Jahr Fortbildungsplan Praxisprüfung Betrachtungszeitraum 5 Jahre ab Deadline-Datum Praxisprüfung und vier Tage Fortbildung oder eine zweitägige Fortbildung und eine eintägige freiwillige Praxisbegutachtung Betrachtungszeitraum alle 4 Jahre entweder 4 Tage Fortbildung oder eine eintägige freiwillige Praxisberatung und 2 Tage Fortbildung Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. 19 DAS FORTBILDUNGSSYSTEM (25% interne Praxiskontrolle) IV. Fortbildung Zeitraum Dauer interne Praxisbegutachtung Jeder Trainer/Moderator hat ein individuelles Deadline-Datum (Siehe Seite 9/10). Fortbildung zwei Tage (20 UE) (2 x einen Tag oder 1 x zwei Tage) Verantwortlich für die Planung der Praxisbegutachtung ist der Umsetzer. Im Regelfall ist dieses Datum der Tag der Zwischenprüfung im programmspezifischen Seminar. Nach dieser Zwischenprüfung muss der Trainer/Moderator innerhalb eines Jahres seine Pra xisprüfung ablegen. Ist der Trainer/Moderator in mehreren Programmen tätig, sollten die programmspezi fischen Fortbildungen sich abwechseln. Als Annerkennung für die Fortbildung gilt: – ein Trainer/Moderator an einem Tag ersetzt eine zwei tägige Fortbildung Allerdings können als Ersatz von Fortbildungen nicht zwei Praxis beratungen aufeinander folgen. Nach erfolgreich abgelegter Praxisprüfung wechselt sein Status vom Assistenztrainer zum Trainer/Moderator. Der Betrachtungszeitraum für die Trainer / Moderatoren beträgt jetzt vier Jahre. Das heißt innerhalb von vier Jahren durchläuft er/sie eine interne Praxisbegutachtung und eine zweitäge Fortbildung. • Die Fortbildung endet mit einer Erfolgskontrolle. • Die Reihenfolge der Fortbildungen ist bedingt vorgeschrieben. • Fortbildungen zu Hintergrundthemen und zu methodisch/didaktischen Themen sollen sich abwechseln. • Maximale Teilnehmer-Zahl: 16 Zwischenprüfung Trainerspezifisches Deadline-Datum Version: 02-2015 max. 1 Jahr Fortbildungsplan Praxisprüfung Betrachtungszeitraum 5 Jahre ab Deadline-Datum Praxisprüfung, zwei Tage Fortbildung, und eine eintägige interne Praxisbegutachtung Betrachtungszeitraum alle 4 Jahre zwei Tage Fortbildung und eine eintägige interne Praxisbegutachtung Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. 20 DAS FORTBILDUNGSSYSTEM V.a Wiedereinsteiger Trainer/Moderatoren, die in nur einem Programm tätig sind und deren Qualifikationen nicht mehr dem vorgeschriebenen Stand der Fortbildungen entsprechen. Überziehen des Maßnahme: Deadlinedatums um mehr als 1 Jahr Pflichtpraxisberatung (ein Trainer ein Tag) und Fortbildung 3 JahreWiederholung des programmspezifischen Seminars (DVR) und neue Zwischenprüfung 4 Jahre Wiederholung der Ausbildung ab dem SHT-/SHP-Grundseminar und und mehr neue Zwischen- und Praxisprüfung V.b Wiedereinsteiger Trainer/Moderatoren, die in mehreren Programmen tätig sind und deren Qualifikationen nicht mehr dem vorgeschriebenen Stand der Fortbildungen entsprechen. Dies gilt pro Programm. Überziehen des Deadlinedatums um mehr als 2 Jahre 4 Jahre 5 Jahre und mehr Maßnahme: Pflichtpraxisberatung (ein Trainer ein Tag) und Fortbildung Wiederholung des programmspezifischen Seminars (DVR) und neue Zwischenprüfung Wiederholung der Ausbildung ab dem SHT-/SHP-Grundseminar und neue Zwischen- und Praxisprüfung Version: 02-2015 VI.Verwendete Begriffe/Definitionen/ Erläuterungen Zwischenprüfung: Prüfung am Ende des fünftägigen programmspezifischen Seminars Praxisprüfung: Prüfung nach der Assistenzphase am Ende der Ausbildung freiwillige Praxisberatung: – ein Trainer/Moderator an einem Tag ersetzt eine zweitägige Fortbildung – zwei Trainer/Moderatoren an einem Tag (Mindestumfang drei Zeitstunden pro Trainer/Moderator) ersetzt eine eintägige Fortbildung Pflichtpraxisberatung: wird notwendig, wenn das Deadline-Datum um mehr als ein Jahr/ zwei Jahre überschritten wurde (siehe Wiedereinsteiger Seite 20) Praxisbegutachtung: 10 % Qualitätskontrolle pro Jahr auf Grundlage des bestehenden QM-Systems, orga nisiert über IQ-Zert (ein Trainer/Moderator ein Tag) – wird als zweitägige Fortbildung angerechnet. interne Praxisbegutachtung: 25 % Qualitätskontrolle pro Jahr auf Grundlage des bestehenden QM-Sys tems, organisiert durch den Umsetzer, durchgeführt durch speziell ausgebildete Ausbildungsverantwort liche/Praxisberater (ein Trainer/Moderator ein Tag) – wird als zweitägige Fortbildung angerechnet. Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. 21
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