Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den

Aus- und Fortbildungssystem
für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen
Version: 02-2015
www.dvr.de/sht
nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie interessieren sich für die Ausbildung zum(r) Trainer(in)/Moderator(in), aus Gründen der Vereinfachung
und der besseren Lesbarkeit wird im weiteren Text nur der Begriff „Trainer/Moderator“ verwendet. Hiermit
erhalten Sie Informationen zu den Ausbildungsgängen in den fahrpraktischen Programmen nach den Richt­
linien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. (DVR).
Diese umfassen zur Zeit folgende Programme:
• Sicherheitstraining Motorrad (SHT-Motorrad)
• Sicherheitstraining Pkw (SHT-Pkw)
• Sicherheitsprogramm Geländewagen (SHP-Geländewagen)
• Sicherheitsprogramm Transporter (SHP-Transporter)
• Sicherheitsprogramm Lkw (SHP-Lkw)
• Sicherheitsprogramm Tankwagen (SHP-Tankwagen)
• Sicherheitsprogramm Reisebus (SHP-Reisebus)
• Sicherheitsprogramm Linienbus (SHP-Linienbus)
• Sicherheitsprogramm Einsatzfahrzeuge (SHP-Einsatzfahrzeuge)
Die folgenden Seiten vermitteln Ihnen einen Überblick über die Voraussetzungen für die Teilnahme an einem
Ausbildungsseminar für Trainer/Moderatoren. Grundvoraussetzung ist allerdings, dass Sie einem Umsetzer
angehören, der Bedarf an Trainern/Moderatoren hat. Für diesen werden Sie, nach erfolgter Ausbildung, im
Namen und Auftrag tätig.
Während der Ausbildung werden Sie vom Ausbildungsbeauftragten Ihres Umsetzers permanent begleitet. Er
unterstützt Sie von Beginn der Ausbildung bis zur abschließenden Praxisprüfung. Nach erfolgter Praxisprü­
fung ist er weiterhin Ihr Ansprechpartner rund um die Durchführung der Trainings/Programme und für Ihre
Fortbildung.
Umsetzer in Ihrer Nähe finden Sie über die Trainingsplatzsuche (www.dvr.de/SHT). Eine Beschreibung des
Ausbildungsgangs finden Sie auf den folgenden Seiten. Die im Rahmen der Ausbildung anfallenden Kosten
entnehmen Sie der Seite12. Die Übernahme der Kosten für die Ausbildung ist von Umsetzer zu Umsetzer
verschieden.
Die Ausbildungs- und Fortbildungsseminare werden von der GWM, einer Tochtergesellschaft des
Deutschen Verkehrssicherheitsrates, organisiert.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen. Bei Fragen zur Aus- und Weiterbildung wenden
Sie sich bitte an:
Version: 02-2015
GWM – Gesellschaft für Weiterbildung
und Medienkonzeption mbH
Auguststraße 29
53229 Bonn
eMail: [email protected]
Im Auftrag
Jürgen Bente (Referatsleiter Fahrpraktische Programme beim DVR)
Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V.
2
Inhalt
QM-System.....................................................................................................4
Eingangsvoraussetzungen............................................................................6
Erläuterung der einzelnen Schritte...............................................................8
Ausbildungskosten.........................................................................................9
I.Ausbildung
zum Trainer/Moderator in einem fahrpraktischen Programm ...............10
Ausbildungsplan.......................................................................................... 11
Trainer-/Moderatorenausweis....................................................................12
DVR-Trainerdatenbank................................................................................13
II.aAusbildung
vom Trainer/Moderator SHT-Pkw zum Trainer/Moderator SHT-Motorrad
oder umgekehrt ............................................................................................14
II.bAusbildung
vom Trainer/Moderator SHT-Pkw oder SHT-Motorrad zum
Trainer/Moderator SHP, z.B. Lkw...................................................................15
II.cProgrammerweiterung................................................................................16
III.aFortbildung (10% externe Begutachtung)
für Trainer/Moderatoren, die in nur einem Programm aktiv sind ................... 17
III.b F ortbildung (10% externe Begutachtung)
für Trainer/Moderatoren, die in zwei Programmen aktiv sind........................ 18
III.cFortbildung (10% externe Begutachtung)
für Trainer/Moderatoren, die in drei oder mehreren Programmen aktiv sind ..... 19
IV.Fortbildung (25% interne Begutachtung)..................................................... 20
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V.aWiedereinsteiger
Trainer/Moderatoren die in nur einem Programm tätig sind ...................21
V.bWiedereinsteiger
Trainer/Moderatoren, die in mehreren Programmen tätig sind ...............21
VI. Verwendete Begriffe/Definitionen/Erläuterungen....................................21
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QM-System
Im Jahr 2002 führte der DVR gemeinsam
mit seinen Umsetzern ein QM-System
nach ISO 9001:2008 ein. Dieses galt an­
fangs nur für den Bereich Sicherheitstrai­
ning Pkw und Motorrad. Nach Integrati­
on der Sicherheitsprogramme 2006 gilt
das QM System für alle fahrpraktischen
Programme des DVR.
Das QM-System umfasst die Bereiche
Programmentwicklung, Traineraus- und –
fortbildung sowie die Qualitätssicherung.
Inhaber des QM-Systems ist der DVR,
welcher mit allen seinen Umsetzern einen
Vertrag abschließt. In diesem Vertrag
sind alle für das QM-System relevanten
Inhalte formuliert. Aufgabe des DVR ist es
darüber zu wachen, dass alle Umsetzer
sich vertragskonform verhalten.
Weiterentwicklungen oder Verände­
rungen des QM-Systems werden nach
eingehender Beratung und Diskussion
mit den Umsetzern in das bestehende
QM-System eingearbeitet. Einmal jährlich
findet ein Audit innerhalb des QM-Sys­
tems statt und alle vier Jahre eine Rezer­
tifizierung. Dabei wird dieses System von
der Akkreditierungsstelle kontrolliert und
überwacht.
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Alle Umsetzer, mit denen der DVR einen Vertrag hat und die oben genanntem QM-System unterliegen,
dürfen in der Außendarstellung den Satz „Programm nach Richtlinien des DVR“ verwenden. Die Richtlinien für
die Programmdurchführung sind unter www.dvr.de/sht im Internet veröffentlicht. Diese Richtlinien sind für alle
Umsetzer verbindlich und sollen den Kunden die Sicherheit bieten, ein qualitativ hochwertiges Angebot zum
Thema Verkehrssicherheit nutzen zu können.
Gremien für die Weiterentwicklung (Veränderungen) des QM-Systems sind die Umsetzerversammlung,
welche zweimal im Jahr stattfindet, und die „WIQ“ (Working-Group Inhalte & Qualitätssicherung). Grund­
l­egende Veränderungen innerhalb des QM-Systems oder in der Vertragsgestaltung mit den Umsetzern
müssen über das höchste Gremium des DVR – den Vorstand – entschieden werden. Dabei wird der DVRVorstand von der Arbeitsgruppe „WIQ“ beraten. Die Mitglieder der WIQ werden vom Vorstand berufen
und unterstützen diesen bei Entscheidungen, die fahrpraktische Trainingsangebote betreffen.
Für die Qualitätssicherung innerhalb des QM-Systems hat der DVR eine externe Firma (IQ-Zert GmbH)
beauftragt. Diese unterstützt den DVR und die Umsetzer bei der Qualitätssicherung und in der Weiterent­
wicklung des QM-Systems.
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Strukturgrafik für die fahrpraktischen
Programme
DVR
Mitgliederversammlung
Vorstand
WIQ
empfiehlt und berät
DVR-Referat
„Fahrpraktische Programme“
GWM
Aus- und Fortbildung
AG
• SHT
• SHP
• Medien
• Aus- und
Fortbildung/QS
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IQ-Zert
Qualitätssicherung
Umsetzerversammlung
Umsetzer
ÇÈ
Ausbildungsverantwortlicher
Umsetzer
ÇÈ
Ausbildungsverantwortlicher
Umsetzer
ÇÈ
Ausbildungsverantwortlicher
Umsetzer
ÇÈ
Ausbildungsverantwortlicher
Trainer
Trainer
Trainer
Trainer
Trainer
Trainer
Trainer
Trainer
Trainer
Trainer
Trainer
Trainer
Für jeden Umsetzer gibt es innerhalb des QM-Systems zwei Möglichkeiten, die
Qualitätssicherung durchzuführen:
1. 10% aller Trainer/Moderatoren eines Umsetzers werden innerhalb eines Jahres durch eine von der
IQ-Zert beauftragte Person bei der Programmumsetzung begutachtet. Alle Trainer müssen innerhalb
von 10 Jahren eine externe Praxisbegutachtung durchlaufen und innerhalb dieses Zeitraums acht Tage
Fortbildung nachweisen – siehe Seite 17 bis 19. Das Ergebnis wird schriftlich in einem Bewertungs­
bogen festgehalten/dokumentiert. Nach Auswertung durch IQ-Zert erhält der Umsetzer einen schrift­
lichen Bericht.
2.
25% aller Trainer/Moderatoren werden innerhalb eines Jahres umsetzerintern begutachtet. Von
diesen werden 10% parallel durch den DVR begutachtet, mindestens jedoch ein Trainer/Moderator
pro Jahr. Alle Trainer müssen innerhalb von 4 Jahren eine interne Praxisbegutachtung durchlaufen
und innerhalb dieses Zeitraums zwei Tage Fortbildung nachweisen – siehe Seite 20. Die Ergebnisse
werden schriftlich in einem Bewertungsbogen festgehalten/dokumentiert.
Der Umsetzer hat die Wahl, welche der beiden Möglichkeiten er für seine Trainer/Moderatoren wählt.
Alle Bewertungsbögen werden bei der IQ-Zert gesammelt und ausgewertet und bilden die Basis für
Weiterentwicklungen, aber auch für Fortbildungsthemen, die innerhalb der verpflichtenden Weiterbildung
der Trainer/Moderatoren Eingang finden.
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Eingangsvoraussetzungen
Gewisse fachliche und persönliche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein Anwärter ein erfolg­
reicher Trainer/Moderator werden kann. Die meisten dieser Voraussetzungen lassen sich nicht anhand
schriftlicher Belege überprüfen. Bestimmte Kenntnisse und Fertigkeiten werden auch erst im Rahmen der
Vorbereitung bzw. der Aus- und Fortbildung zum Trainer erworben bzw. ausgebaut.
Wesentliche persönliche Voraussetzungen müssen jedoch vorab vorhanden sein, so dass der Auswahl der
richtigen Personen eine besondere Bedeutung zukommt.
Die Auswahl geeigneter Anwärter liegt bei den Umsetzern der Trainings und Programme.
Folgende Voraussetzungen sind dabei zu erfüllen:
Besitz der Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrzeugklasse
Eine Selbstverständlichkeit für Trainer/Moderatoren, aber auch eine Kontrolle, dass der Anwärter keine
schwerwiegenden Verkehrsdelikte begangen hat, die zu einem endgültigen oder langfristigen Entzug der
Fahrerlaubnis geführt haben.
Mehrjährige, überdurchschnittliche Fahrpraxis
Die Trainer/Moderatoren müssen zwar keine Fahrperfektionisten sein, es sollte aber sichergestellt sein, dass
sie über einen entsprechend großen fahrpraktischen Erfahrungsschatz verfügen, und dass sie in der Lage
sind, alle Fahraufgaben auch korrekt ausführen zu können.
Mindestalter: 23 Jahre bei Beginn der Ausbildung
Das Mindestalter ergibt sich aus der Forderung nach mehrjährigen Fahrerfahrung und aus der Überlegung,
dass ein junger Trainer/Moderator bei erfahreneren Teilnehmer auf Akzeptanzprobleme stoßen kann.
Ständige Verfügung über ein (eigenes) Fahrzeug als Trainer SHT-Pkw
oder SHT-Motorrad
Wer nur hin und wieder über ein Fahrzeug verfügt, verliert die notwendige Anbindung an die Fahrpraxis.
Erste-Hilfe-Ausbildung
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Diese Voraussetzung sollte von allen erfüllt werden, die mit Gruppen arbeiten. Die absolvierten Kurse dürfen
nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Mindestausbildung
• „Sofortmaßnahmen am Unfallort“
• Bevorzugt Ausbildung 1. Hilfe
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Erfahrung in der Verkehrssicherheitsarbeit und/oder
Erwachsenenbildung oder Ausbildung in einem Beruf im Bereich der
Verkehrssicherheitsarbeit und/oder Erwachsenenbildung/Pädagogik
Eine bestimmte Berufsausbildung wird nicht als Eingangsvoraussetzung gefordert. Dennoch sollten Erfah­
rungen/Kenntnisse in den o.g. Bereichen nachgewiesen werden.
Dies kann u.a. sein:
• Ausbildung/Tätigkeit als Lehrkraft, vorzugsweise mit erwachsenen Schülern
• Dozent(in) an Volkshochschulen oder ähnlichen Bildungseinrichtungen
• Übungsleiter(in) bei Sportvereinen
• Ausbildung/Tätigkeit als Trainer(in) oder Moderator(in) in anderen DVR-Programmen
• Bei den Nutzfahrzeugprogrammen wird eine Ausbildung als Kraftverkehrsmeister, Fahrlehrer
oder eine gleichwertige Ausbildung vorausgesetzt.
Technisches Verständnis
Eine weitere Voraussetzung ist die Fähigkeit, technische Sachverhalte in einfacher Form verständlich und
anschaulich erläutern zu können. Die Bereitschaft und das Interesse müssen vorhanden sein, sich mit techni­
schen Fragen und Neuerungen rund um das Fahrzeug selbstständig auseinanderzusetzen.
Zeit und Bereitschaft, Sicherheitskurse durchzuführen
Dem Anwärter sollte bewusst sein, dass seine künftige Tätigkeit große Zeitressourcen erfordert.
Das betrifft nicht nur den Zeitbedarf für die Durchführung der Kurse im Jahr, sondern auch die verpflichtenden
Fortbildungen sowie die Zeit, die man braucht, um sich mit neuen Entwicklungen im Verkehrssicherheits­bereich
vertraut zu machen.
Organisationskompetenz
Da die Kurse nicht nach einem fest vorgeschriebenen Schema ablaufen, sondern in Grenzen variabel blei­
ben, um auf die Teilnehmer und besondere Umstände eingehen zu können, muss der Trainer/Moderator
über organisatorische Fähigkeiten verfügen. Im Traineralltag kommt es eher selten vor, dass er sich auf zu­
sätzliche Helfer verlassen kann, die ihm die Organisationsleistungen bei der Kursdurchführung abnehmen.
Soziale Kompetenz
Als wesentlicher Faktor, der zum Gelingen von Sicherheitskursen beiträgt, ist das Verhältnis zwischen Teil­
nehmern und Trainer/Moderator anzusehen. Nur wenn sich Vertrauen und Glaubwürdigkeit innerhalb der
Gruppe entwickeln, kann der Kurs zum Erfolg führen. Hierzu muss der Anwärter über bestimmte Persönlich­
keitsmerkmale verfügen:
• Selbstsicherheit/Souveränität
• Konfliktfähigkeit/bei Konflikten souverän bleiben können
• Durchsetzungsfähigkeit in Gruppen, ohne dominant zu sein
• Flexibilität, um auf unerwartete Situationen/Teilnehmeräußerungen eingehen zu können
• Fähigkeit, gut zuhören zu können
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Komplizierte Sachverhalte anschaulich darstellen können
Voraussetzung hierfür ist die Fähigkeit, komplizierte Sachverhalte zu verstehen. Nur dann kann man sie
auf das Wesentliche reduzieren und anschaulich darstellen. Beim SHT/SHP ist diese Fähigkeit z.B. bei der
Erklärung von technischen und fahrphysikalischen Vorgängen notwendig.
Identifikation mit den Zielen und Methoden der Sicherheitsprogramme
Trainer/Moderatoren müssen sich mit der Philosophie, den Zielen und der Didaktik der fahrpraktischen
Programme nach DVR-Richtlinien identifizieren.
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DAS AUSBILDUNGSSYSTEM
Erläuterung der einzelnen Schritte
1. Teilnahme am SHT/SHP
Sie nehmen zweimal an einem SHT/SHP teil, das nach den Richtlinien des DVR durchgeführt wird. Wenn
Sie bereits an einem solchen teilgenommen haben, sollte die Teilnahmebescheinigung nicht älter als drei
Jahre sein.
2. Bewerbung/Bewerbungsgespräch
Sie bewerben sich bei einer Mitgliedsorganisation des DVR, die das entsprechende Programm umsetzt und rei­
chen die geforderten Bewerbungsunterlagen dort ein. Dazu gehören ein Bewerbungsanschreiben mit Passbild
sowie ein tabellarischer Lebenslauf. Der Umsetzer wird Sie bei Interesse zu einem Bewerbungsgespräch einla­
den. Nach erfolgreicher Bewerbung bestätigt Ihnen der Umsetzer die Entscheidung zum Beginn der Ausbildung
schriftlich und händigt Ihnen die erforderlichen Ausbildungsunterlagen aus (Trainer-Handbuch,-Leitfaden, Stick).
3. Teilnahme am Grundseminar
Das dreitägige Grundseminar dient der Entwicklung allgemeiner, pädagogischer Qualifikationen zur Leitung
von Sicherheitsprogrammen (Didaktik, Moderation, Instruktion, Grundlagen der Fahrphysik). Am Ende erhal­
ten Sie Ihr Ausbildungsbegleitheft mit Erläuterungen zu dessen Bearbeitung während der Hospitationsphasen.
4. Teilnahme an einem zweitägigen Technikseminar
Das zweitägige Technikseminar vermittelt (klassenbezogene) aktuelle/moderne Fahrzeugtechnik, insbeson­
dere Kenntnis der Assistenzsysteme mit Relevanz zum SHT/SHP. Darüber hinaus dient es der Vertiefung und
Erweiterung der fahrphysikalischen Grundkenntnisse. Künftige Trainer/Moderatoren sollen befähigt werden,
technische und fahrphysikalische Zusammenhänge zu verstehen und teilnehmergerecht im SHT/SHP ver­
mitteln zu können. Das Technikseminar kann vor oder nach dem Grundseminar besucht werden, es muss
allerdings vor dem programmspezifischen Ausbildungsseminar absolviert sein.
5. Hospitationsphasen
Hospitationen dienen dazu, Ausbildungskandidaten systematisch an das Programm heranzuführen. Sie haben den
Charakter einer gezielten Einweisung und stellen den ersten wesentlichen Teil der Ausbildung dar. Eine Hospita­
tionsphase kann, abhängig von den Vorkenntnissen und der Lerngeschwindigkeit des Ausbildungskandidaten,
unterschiedlich viele Tage umfassen. Ihr Ausbildungsbegleitheft gibt Ihnen gezielte Hinweise zu Ablauf, Inhalt und
Zielen der einzelnen Hospitationsphasen. Auskünfte erteilen die Ausbildungsverantwortlichen Ihres Umsetzers.
Die drei Hospitationsphasen haben die Schwerpunkte:
1. „Fragestellungen und Trainingsverlauf“
2. „Planung und eigene Durchführung: Sitzposition/Fahrerarbeitsplatz“
3. „Planung und eigene Durchführung: Wie erreiche ich den kürzesten Bremsweg – Gefahrbremsung griffig“
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a) Sie bereiten sich mit Hilfe der Arbeitsblätter im Trainer-Handbuch sowie im Ausbildungsbegleitheft
gründlich auf Ihre Hospitationsphase vor.
b) Sie nehmen als Hospitant (nicht als Teilnehmer oder Helfer) am SHT/SHP nach DVR-Richtlinien teil. Sie
erarbeiten die Aufgaben der Arbeitsblätter und halten die Ergebnisse schriftlich fest.
c) Nach dem SHT/SHP wird der Ausbildungsverantwortliche mit Ihnen Ihre Ergebnisse auswerten.
Bitte beachten Sie, dass zu jeder Hospitationsphase in der Regel mehrere Hospitationen gehören. Der
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8
DAS AUSBILDUNGSSYSTEM
Ausbildungsverantwortliche entscheidet, wieviel Termine Sie in der jeweiligen Hospitationsphase benöti­
gen. Nach erfolgreichem Abschluss der Hospitationsphasen werden Sie über Ihren Umsetzer zu einem
Ausbildungsseminar des DVR gemeldet.
6. Teilnahme am programmspezifischen Ausbildungsseminar
Sie nehmen an einem fünftägigen programmspezifischen Ausbildungsseminar des DVR teil, zu dem Sie mit einem
zum Programm passenden Fahrzeug anreisen (Ausnahme: Nutzfahrzeuge). Das Ausbildungsseminar schließt mit ei­
ner Zwischenprüfung am fünften Tag ab. Bei positivem Abschluss erhalten Sie den Trainer/­Moderatoren–Ausweis.
7. Assistenzphase
Sie leiten das SHT/SHP zunächst gemeinsam mit einem erfahrenen Trainer/Moderator und im weiteren Ver­
lauf der Assistenzphase auch selbstständig unter der Verantwortung des Ausbildungsverantwortlichen Ihres
Umsetzers (nach dem Prinzip der „abnehmenden Hilfe“).
8. Praxisprüfung
Die Assistenzphase endet mit der Praxisprüfung, organisiert durch IQ-Zert.
Den Zeitpunkt hierzu legt der Ausbildungsverantwortliche Ihres Umsetzers in Absprache mit Ihnen fest.
9. Erhalt der Trainer/Moderatorenberechtigung
Um die Berechtigung als Trainer/Moderator auf Dauer zu behalten, müssen Sie jährlich mindestens fünf Kur­
se leiten (Ausnahme: SHT-Motorrad: drei Kurse). Darüber hinaus verpflichten Sie sich, die vorgeschriebenen
Fortbildungseminare/Praxisberatungen (wie im Anschluss erläutert) zu absolvieren.
Ausbildungskosten
1. Zwei Teilnahmen am jeweiligen fahrpraktischen Programm (umsetzerintern i.d.R. kostenfrei)
2. Bewerbung/Bewerbungsgespräch bei einem Umsetzer
3. Teilnahme an einem dreitägigen Grundseminar
~ 350,- e
4. Teilnahme an einem zweitägigen Technikseminar
~ 490,- e
5. D
rei Hospitationsphasen, bestehend aus mehreren Terminen pro Phase
(umsetzerintern i.d.R. kostenfrei)
6. Teilnahme am fünftägigen programmspezifischen Ausbildungsseminar ~ 1.200,- bis ~ 1.600,- e
7. Assistenzphase (Co-Trainings beim Umsetzer umsetzerintern i.d.R. kostenfrei)
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8. Praxisprüfung
~ 1.000,- e
Alle Preise beziehen sich auf die Seminargebühren und sind ca. Preise zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Reisekosten, Übernachts- und Verpflegungskosten sind nicht berücksichtigt.
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DAS AUSBILDUNGSSYSTEM
I. Ausbildung
zum Trainer/Moderator in einem fahrpraktischen Programm
Eingangsvoraussetzungen
(für Anwärter/innen, die noch in keinem fahrpraktischen Programm des DVR aktiv sind)
•entsprechende Führerscheinklasse mit mehrjähriger Fahrpraxis
•zwei Trainings nach DVR-Richtlinien als Teilnehmer (eines davon in der Fachrichtung)
•Mindestalter 23 Jahre bei Beginn der Ausbildung
•Erfahrung in der Verkehrssicherheitsarbeit oder Erwachsenenbildung
•1. Hilfe-Kurs, Mindestausbildung „Sofortmaßnahmen am Unfallort“, bevorzugt Ausbildung 1. Hilfe
•Technisches Verständnis
•Freude am Umgang mit anderen Menschen
Zusatzvoraussetzungen bei einer Bewerbung für ein SHP Lkw, Bus, Transporter usw.:
•Fahrlehrer C/CE bzw. D/DE oder
•Kraftverkehrsmeister oder eine gleichwertige Ausbildung

Dreitägiges Grundseminar
•Kommunikation, Moderation, Instruktion (zwei Tage)
•Allgemeiner programmübergreifender Teil (ein Tag)

Zweitägiges Technikseminar*
- Grundlagen der Fahrzeugtechnik
- Grundlagen der Fahrphysik
(auf die jeweilige Fahrzeugklasse bezogen)
Hospitationsphasen
•drei Hospitationsphasen mit jeweils mehreren Hospitationsterminen bei mehreren erfahrenen Trai­
nern/Moderatoren mit gültigem DVR-Trainer/Moderatorenausweis bzw. bei einem Ausbildungsver­
antwortlichen und wenn möglich auf unterschiedlichen Plätzen eines DVR-Umsetzers

Fünftägiges programmspezifisches Seminar
•Programmumsetzung (vier Tage)
•Zwischenprüfung in Theorie und Praxis durch einen vom DVR beauftragten Prüfer (fünfter Tag)
•DVR-Trainer-/Moderatorenausweis mit eingeschränkten Befugnissen

Assistenzphase**
•Co-Trainings beim Umsetzer nach Vorgabe des Ausbildungsverantwortlichen
•Die Anzahl der Co-Trainings bestimmt der Ausbildungsverantwortliche des Umsetzers

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Abschluss der Ausbildung
•Praxisprüfung im Laufe des ersten Jahres (durch einen vom DVR beauftragten Prüfer)
•Der Ausweis behält durch die vorgegeschriebenen ( III a ff.) Fortbildungen seine Gültigkeit.
* Das zweitägige Technikseminar kann vor oder nach dem Grundlagenseminar absolviert werden
**Vom Beginn der Ausbildung (Grundseminar) bis zum Abschluss
der Ausbildung (Praxisprüfung) dürfen nicht mehr als 2 Jahre vergehen.
Die Ausbildungsseminare werden grundsätzlich mit maximal12 Teilnehmern durchgeführt.
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10
DAS AUSBILDUNGSSYSTEM
Ausbildungsplan
Vorbereitung auf die Ausbildung
Absprachen/Vereinbarungen mit dem Umsetzer
• zweimalige Teilnahme am SHT/SHP, davon
einmal im geplanten Ausbildungsprogramm
• Erste Hilfe/Sofortmaßnahmen am Unfallort
Anwärter
Beginn der Ausbildung durch Teilnahme
am 3-tägigen Grundseminar
Anmeldung nur über Ihren Umsetzer
Organisation des Seminars durch den DVR
Technikseminar 2-tägig
Anmeldung nur über Ihren Umsetzer
Organisation des Seminars durch den DVR
Programspezifisches Ausbildungsseminar 4-tägig
Anmeldung nur über Ihren Umsetzer
Organisation des Seminars durch den DVR
Zwischenprüfung 1-tägig
theoretisch und praktisch,
Durchführung IQ-Zert im Auftrag des DVR
(Achtung: Trainerspezifisches Deadline-Datum siehe S. 10)
max.
1 Jahr
Assistenztrainer
max.
2 Jahre
Version: 02-2015
Hospitationensphasen
mindestens 6 Hospitationstermine (diese werden über den
Umsetzer koordiniert und organisiert).
Betreuung durch Ihren Ausbildungsverantwortlichen
Assistenzphase
Hier sollten die ersten Trainings in Co-Moderation mit
einem erfahrenen Trainer/Moderator mit gültiger DVRLizenz und später weitgehend selbstständig erfolgen. Bei
Problemen und Rückfragen steht Ihnen Ihr Ausbildungsver­
antwortlicher zur Seite. Die Anzahl der Trainings ist nicht
festgelegt, allerdings sollten Sie ausreichend Erfahrung in
dieser Phase sammeln. Ihr Umsetzer meldet Ihre Praxisprü­
fung bei der IQ-Zert an.
Praxisprüfung als Abschluss der Ausbildung
Trainer/Moderator
Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V.
11
DAS AUSBILDUNGSSYSTEM
Ab nun beginnt die regelmäßige Fortbildungspflicht. Diese hängt davon ab, in wie vielen
Programmen ein Trainer/Moderator tätig ist. (siehe Seiten 17 bis 19).
Fortbildungstermine sind im Internet zu finden unter: www.dvr.de (siehe unten oder auch im
Trainerforum)
x
Trainer/Moderatoren-Ausweis
Nach erfolgreichem Bestehen des programmspezifischen Ausbildungsseminars hat jeder
Trainer/Moderator Anspruch auf seinen Trainer/Moderatorenausweis.
Dazu muss der Umsetzer ein (sympathisches, freundliches, aktuelles) qualitativ hochwertiges Passbild
(am besten digital) an den DVR schicken ([email protected]) mit dem Betreff: Bild Trainerausweis SHT/SHP.
Version: 02-2015
✓
Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V.
12
DAS AUSBILDUNGSSYSTEM
DVR-Trainerdatenbank
In der DVR-Trainerdatenbank werden alle Trainer/Moderatoren geführt, die in den fahrprak­
tischen Sicherheits­trainings und –programmen ausgebildet werden und wurden.
Eingetragen werden neben den sogenannten Stammdaten (Name, Anschrift, Telefon­nummern, Email,
Geburtsdatum, Beruf) alle absolvierten Aus- und Fortbildungsseminare, Praxisprüfungen und Praxis­
begutachtungn sowie die jeweilige Deadline (Status).
Zugangsberechtigungen zu dieser Datenbank haben nur der DVR, die GWM, IQ-Zert und die Umsetzer.
(Jeder Umsetzer kann nur seine eigenen Trainer einsehen). So haben der DVR, die GWM, IQ-Zert und die
Umsetzer immer einen aktuellen Überblick über die Trainer/Moderatoren und deren Aus- und Fortbildungs­
stand.
In der Datenbank ist jeder Trainer/Moderator einem Umsetzer zugeordnet. Dieser ist für die Aus- und Fort­
bildung seiner Trainer/Moderatoren verantwortlich. Es gibt Fälle, in denen ein Trainer z.B. für das SHT-Pkw
einem anderen Umsetzer zugeordnet ist als beim SHP Lkw.
Trainer/Moderatoren können unabhängig davon, bei welchem Umsetzer sie datenbankmäßig erfasst sind,
auch für andere DVR-Umsetzer aktiv sein, sofern die jeweiligen Umsetzer gegenseitig Kenntnis davon haben.
Genaueres regelt der jeweilige Vertrag zwischen dem Umsetzer und Trainer/Moderator.
Deadline
Die Einhaltung von Aus- und Fortbildungsfristen wird durch ein spezielles Programm in der Datenbank auto­
matisch überwacht.
Deshalb sollte jeder Trainer/Moderator sein persönliches Deadline-Datum kennen.
Um den Status „Trainer/Moderator nach DVR-Richtlinien“ zu erhalten, müssen sich alle Trainer/Moderatoren
regelmäßiger Praxisbegutachtungen unterziehen sowie Fortbildungsseminare besuchen, ansonsten erlischt
die Berechtigung, Trainings und Sicherheitsprogramme nach DVR-Richtlinien durchzuführen.
Bei Überschreitung des Fortbildungszeitraums und verspäteter Teilnahme kann sich ein Trainer keinen zeit­
mäßigen Vorteil verschaffen, da sein individuelles Deadline-Datum (Datum Ende programmspezifisches
Seminar) als Berechnungsgrundlage bestehen bleibt.
Trainerstatus
Grün: Trainer/Moderator ist berechtigt, Trainings nach DVR-Richtlinien durchzuführen.
Gelb: Trainer/Moderator befindet sich im Karenzzeitraum von 90 Tagen (Schonfrist).
Innerhalb der Karenzzeit muss eine Fortbildung besucht oder eine Praxisberatung (als Ersatz für eine
­Fortbildung) duchgeführt werden.
Rot: Trainer/Moderator darf keine Trainings mehr nach DVR-Richtlinien durchführen.
Version: 02-2015
Nach dem dreitägigen Grundseminar hat der Anwärter zwei Jahre Zeit, seine Ausbildung bis zur Praxis­
prüfung abzuschließen. Sein individuelles Deadline-Datum erhält der Trainer/Moderator am letzten Tag des
programmspezifischen Seminars mit dem erfolgreichen Ablegen der Zwischenprüfung.
Beispiel: Fritz Mustermann beendet das programmspezifische Seminar Pkw am 01. Juli 2015 erfolgreich
mit der Prüfung. Sein Status „Anwärter“ ändert sich in „Assistenztrainer“. Sein Deadline-Datum lautet von
diesem Zeitpunkt an: 01. Juli 2016. Bis dahin muss er seine Praxisprüfung erfolgreich bestehen. Sein Status
„Assistenztrainer“ ändert sich dann in „Trainer/Moderator.“
Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V.
13
DAS AUSBILDUNGSSYSTEM
II.a Ausbildung
vom Trainer/Moderator SHT-Pkw zum Trainer/
Moderator SHT-Motorrad oder umgekehrt
Eingangsvoraussetzungen
•DVR-Trainer Pkw oder Motorrad mit gültigem Trainerausweis
•zwei Trainings nach DVR-Richtlinien als Teilnehmer

Zweitägiges Technikseminar

Hospitationsphasen
•drei Hospitationsphasen mit jeweils mehreren Hospitationsterminen bei unterschiedlichen erfahrenen
Trainern/Moderatoren mit gültigem DVR-Trainerausweis bzw. dem Ausbildungsverantwortlichen und
wenn möglich, auf unterschiedlichen Plätzen eines DVR-Umsetzers

Fünftägiges programmspezifisches Seminar
•Programmumsetzung (vier Tage)
•Zwischenprüfung in Theorie und Praxis (durch vom DVR beauftragten Prüfer, fünfter Tag)
•DVR-Trainer-/Moderatorenausweis mit vom Umsetzer eingeschränkten Befugnissen

Assistenzphase
•Co-Trainings beim Umsetzer nach Vorgabe Ihres Ausbildungsverantwortlichen (siehe Assistenzphase S. 11)
•Die Anzahl der Co-Trainings bestimmt der Umsetzer.

Version: 02-2015
Abschluss der Ausbildung
•Praxisprüfung im Laufe des ersten Jahres (organisiert durch IQ-Zert)
Vom Beginn der Ausbildung (1. Hospitationsphase) bis zum Abschluss der Ausbildung
(Praxisprüfung) dürfen nicht mehr als 2 Jahre vergehen.
Die Ausbildungsseminare werden grundsätzlich mit maximal 12 Teilnehmern
durchgeführt.
Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V.
14
DAS AUSBILDUNGSSYSTEM
II.b Ausbildung
om Trainer/Moderator SHT-Pkw oder SHT-Motorrad
v
zum Trainer/Moderator SHP, z.B. Lkw
Eingangsvoraussetzungen
•DVR-Trainer/Moderator SHT-Pkw oder Motorrad mit gültigem Trainerausweis
•zwei Trainings nach DVR-Richtlinien als Teilnehmer

Zweitägiges Technikseminar

Zusatzvoraussetzungen bei einer Bewerbung für ein SHP Lkw, Bus, Transporter usw.:
•Fahrlehrer C/CE bzw. D/DE oder
•Kfz-Meister/Kraftverkehrsmeister oder gleichwertiger Bildungsabschluss

Hospitationsphasen
•drei Hospitationsphasen mit jeweils mehreren Hospitationsterminen bei unterschiedlichen erfahrenen
Trainern/Moderatoren mit gültigem DVR-Trainerausweis bzw. dem Ausbildungsverantwortlichen und
wenn möglich auf unterschiedlichen Plätzen eines DVR-Umsetzers

Fünftägiges programmspezifisches Seminar
•Programmumsetzung (vier Tage)
•Zwischenprüfung in Theorie und Praxis (durch vom DVR beauftragten Prüfer, fünfter Tag)
•vorläufiger DVR-Trainer-/Moderatorenausweis mit eingeschränkten Befugnissen

Assistenzphase
•Co-Trainings beim Umsetzer nach Vorgabe Ihres Ausbildungsverantwortlichen (siehe Assistenzphase S. 11)
•Die Anzahl der Co-Trainings bestimmt der Umsetzer.

Version: 02-2015
Abschluss der Ausbildung
•Praxisprüfung im Laufe des ersten Jahres (organisiert durch IQ-Zert)
Vom Beginn der Ausbildung (1. Hospitationsphase) bis zum Abschluss der Ausbildung
(Praxisprüfung) dürfen nicht mehr als 2 Jahre vergehen.
Die Ausbildungsseminare werden grundsätzlich mit maximal 12 Teilnehmern
durchgeführt.
Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V.
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DAS AUSBILDUNGSSYSTEM
II.c Programmerweiterung
für schon ausgebildete Trainer/Moderatoren in einem
bestehenden Sicherheitsprogramm, z.B. Lkw, um ein
weiteres Sicherheitsprogramm, z.B. Transporter
Eingangsvoraussetzung:
• gültiger Trainer-/Moderatorenausweis in einem anderen Sicherheitsprogramm
Einsatzfahrzeuge
Transporter
Tankwagen
Bus oder Lkw
•ein spezifisches Training als Teilnehmer
•Mindestens 2 Co-Trainings im Teamteaching beim Umsetzer
•Programmerweiterung intern (anerkannter Seminarplan und Referent) durch Umsetzer (zwei Tage)
oder
•qualifizierte Fortbildung extern durch den DVR (zwei Tage)
•Dauer: drei Tage (zwei Tage Ausbildung plus ein Tag Prüfung)
•Maximale Teilnehmer-Zahl: 12
Version: 02-2015
Die Teilnahme an der Programmerweiterung wird angerechnet wie eine zweitägige
Fortbildung.
Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V.
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DAS FORTBILDUNGSSYSTEM (10% externe Praxiskontrolle)
III.a Fortbildung
für Trainer/Moderatoren, die in nur einem Programm aktiv
sind (z.Zt. gültige Aufstellung der Programme – siehe Seite 2)
Zeitraum
Dauer
Praxisbegutachtung
Jeder Trainer/Moderator hat ein
individuelles Deadline-Datum
(Siehe Seite 9/10).
Fortbildung zwei Tage (20 UE)
(2 x einen Tag oder 1 x zwei
Tage)
Verantwortlich für die Planung
der Praxisbegutachtung ist der
Um­setzer.
Als Annerkennung für die
Fortbildung gilt:
– e in Trainer/Moderator an einem
Tag ersetzt eine zweitägige
Fortbildung
– z wei Trainer/Moderatoren an
einem Tag (Mindestumfang drei
Zeitstunden pro Trainer/Mo­
derator) ersetzt eine eintägige
Fortbildung
Es ist möglich, in Absprache mit
dem Umsetzer anstelle einer
Fortbildung eine Praxisberatung
zu wählen.
Allerdings können als Ersatz von
Fortbildungen nicht zwei Praxis­
beratungen aufeinander folgen.
Im Regelfall ist dieses Datum der
Tag der Zwischenprüfung im
programmspezifischen Seminar.
Nach dieser Zwischenprüfung
muss der Trainer/Moderator
innerhalb eines Jahres seine Pra­
xisprüfung ablegen.
Nach erfolgreich abgelegter
Praxisprüfung wechselt sein
Status vom Assistenztrainer zum
Trainer/Moderator.
Der Betrachtungszeitraum für
die erste Fortbildung beträgt ab
Deadline-Datum drei Jahre.
Nach Ablauf der ersten drei
Jahre beträgt der Betrachtungs­
zeitraum zwei Jahre.
• Die Fortbildung endet mit einer Erfolgskontrolle.
• Die Reihenfolge der Fortbildungen ist bedingt vorgeschrieben.
• Fortbildungen zu Hintergrundthemen und zu methodisch/didaktischen Themen sollen sich abwechseln.
• Maximale Teilnehmer-Zahl: 16
Zwischenprüfung
Trainerspezifisches
Deadline-Datum
Version: 02-2015
max. 1 Jahr
Fortbildungsplan
Praxisprüfung
Betrachtungszeitraum
3 Jahre
ab Deadline-Datum
Praxisprüfung und zwei Tage
Fortbildung oder
eine eintägige freiwillige
Praxisberatung
Betrachtungszeitraum
alle 2 Jahre
entweder
2 Tage Fortbildung oder
eine eintägige freiwillige
Praxisberatung
Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V.
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DAS FORTBILDUNGSSYSTEM (10% externe Praxiskontrolle)
III.b Fortbildung
für Trainer/Moderatoren, die in zwei Programmen aktiv sind
(z.Zt. gültige Aufstellung der Programme – siehe Seite 2)
Zeitraum
Dauer
Praxisbegutachtung
Jeder Trainer/Moderator hat ein
individuelles Deadline-Datum
(Siehe Seite 10).
Beispiel:
Trainer ist aktiv in den
Programmen SHT-Motorrad/
SHT-Pkw:
Verantwortlich für die Planung
der Praxisbegutachtung ist der
Um­setzer.
Im Regelfall ist dieses Datum der
Tag der Zwischenprüfung im
programmspezifischen Seminar.
Nach dieser Zwischenprüfung
muss der Trainer/Moderator
innerhalb eines Jahres seine
Praxisprüfung ablegen.
Fortbildungsvariante A:
Fortbildung Mot zwei Tage (20 UE)
Fortbildung Pkw ein Tag (10 UE)
Fortbildungsvariante B:
Fortbildung Pkw zwei Tage (20 UE)
Fortbildung Mot ein Tag (10 UE)
Nach erfolgreich abgelegter Pra­
xisprüfung wechselt sein Status
vom Assistenztrainer zum Trainer
/Moderator.
Der Betrachtungszeitraum für
die erste Fortbildung beträgt ab
Deadline-Datum vier Jahre.
Als Annerkennung für die
Fortbildung gilt:
– e in Trainer/Moderator an einem
Tag ersetzt eine zweitägige
Fortbildung
– z wei Trainer/Moderatoren an
einem Tag (Mindestumfang drei
Zeitstunden pro Trainer/Mo­
derator) ersetzt eine eintägige
Fortbildung
Es ist möglich, in Absprache mit
dem Umsetzer anstelle einer
Fortbildung eine Praxisberatung
zu wählen.
Allerdings können als Ersatz von
Fortbildungen nicht zwei Praxis­
beratungen aufeinander folgen.
Danach beträgt der Betrach­
tungszeitraum drei Jahre.
• Die Fortbildung endet mit einer Erfolgskontrolle.
• Die Reihenfolge der Fortbildungen ist bedingt vorgeschrieben.
• Fortbildungen zu Hintergrundthemen und zu methodisch/didaktischen Themen sollen sich abwechseln.
• Maximale Teilnehmer-Zahl: 16
Zwischenprüfung
Trainerspezifisches
Deadline-Datum
max. 1 Jahr
Fortbildungsplan
Praxisprüfung
Betrachtungszeitraum
Version: 02-2015
4 Jahre
ab Deadline-Datum
Praxisprüfung und drei Tage Fortbildung
oder eine eintägige freiwillige
Praxisberatung
und eine eintägige Fortbildung
Betrachtungszeitraum
alle 3 Jahre
entweder
3 Tage Fortbildung oder
eine eintägige freiwillige
Praxisberatung und eine
eintägige Fortbildung
Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V.
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DAS FORTBILDUNGSSYSTEM (10% externe Praxiskontrolle)
III.c Fortbildung
für Trainer/Moderatoren, die in drei und mehreren
Programmen aktiv sind
(z.Zt. gültige Aufstellung der Programme – siehe Seite 2)
Zeitraum
Dauer
Praxisbegutachtung
Jeder Trainer/Moderator hat ein
individuelles Deadline-Datum
(Siehe Seite 10).
Beispiel:
Trainer ist aktiv in den
Programmen Motorrad-SHT/
Pkw-SHT und SHP
Verantwortlich für die Planung
der Praxisbegutachtung ist der
Um­setzer.
Im Regelfall ist dieses Datum der
Tag der Zwischenprüfung im
programmspezifischen Seminar.
Nach dieser Zwischenprüfung
muss der Trainer/Moderator
innerhalb eines Jahres seine
Praxisprüfung ablegen.
Nach erfolgreich abgelegter Pra­
xisprüfung wechselt sein Status
vom Assistenztrainer zum Trainer
/Moderator.
Der Betrachtungszeitraum für
die erste Fortbildung beträgt ab
Deadline-Datum fünf Jahre.
Danach beträgt der Betrach­
tungszeitraum vier Jahre.
Fortbildungsvariante A:
Fortbildung Mot:zwei Tage (20 UE)
Fortbildung Pkw:ein Tag (10 UE)
Fortbildung SHP:ein Tag (10 UE)
Fortbildungsvariante B:
Fortbildung SHP:zwei Tage (20 UE)
Fortbildung Pkw:ein Tag (10 UE)
Fortbildung Mot:ein Tag (10 UE)
Fortbildungsvariante C:
Fortbildung SHP:zwei Tage (20 UE)
Fortbildung Pkw:zwei Tage (20 UE)
Fortbildungsvariante D:
Fortbildung SHP:zwei Tage (20 UE)
Fortbildung Mot:zwei Tage (20 UE)
Als Annerkennung für die
Fortbildung gilt:
– e in Trainer/Moderator an einem
Tag ersetzt eine zweitägige
Fortbildung
– z wei Trainer/Moderatoren an
einem Tag (Mindestumfang drei
Zeitstunden pro Trainer/Mo­
derator) ersetzt eine eintägige
Fortbildung
Es ist möglich, in Absprache mit
dem Umsetzer anstelle einer
Fortbildung eine Praxisberatung
zu wählen.
Allerdings können als Ersatz von
Fortbildungen nicht zwei Praxis­
beratungen aufeinander folgen.
• Die Fortbildung endet mit einer Erfolgskontrolle.
• Die Reihenfolge der Fortbildungen ist bedingt vorgeschrieben.
• Fortbildungen zu Hintergrundthemen und zu methodisch/didaktischen Themen sollen sich abwechseln.
• Maximale Teilnehmer-Zahl: 16
Zwischenprüfung
Trainerspezifisches
Deadline-Datum
Version: 02-2015
max. 1 Jahr
Fortbildungsplan
Praxisprüfung
Betrachtungszeitraum
5 Jahre
ab Deadline-Datum
Praxisprüfung und vier Tage
Fortbildung oder eine zweitägige
Fortbildung und eine eintägige
freiwillige Praxisbegutachtung
Betrachtungszeitraum
alle 4 Jahre
entweder
4 Tage Fortbildung oder
eine eintägige freiwillige
Praxisberatung
und 2 Tage Fortbildung
Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V.
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DAS FORTBILDUNGSSYSTEM (25% interne Praxiskontrolle)
IV. Fortbildung
Zeitraum
Dauer
interne Praxisbegutachtung
Jeder Trainer/Moderator hat ein
individuelles Deadline-Datum
(Siehe Seite 9/10).
Fortbildung zwei Tage (20 UE)
(2 x einen Tag oder 1 x zwei
Tage)
Verantwortlich für die Planung
der Praxisbegutachtung ist der
Um­setzer.
Im Regelfall ist dieses Datum der
Tag der Zwischenprüfung im
programmspezifischen Seminar.
Nach dieser Zwischenprüfung
muss der Trainer/Moderator
innerhalb eines Jahres seine Pra­
xisprüfung ablegen.
Ist der Trainer/Moderator in
mehreren Programmen tätig,
sollten die programmspezi­
fischen Fortbildungen sich
abwechseln.
Als Annerkennung für die
Fortbildung gilt:
– ein Trainer/Moderator an
einem Tag ersetzt eine zwei­
tägige Fortbildung
Allerdings können als Ersatz von
Fortbildungen nicht zwei Praxis­
beratungen aufeinander folgen.
Nach erfolgreich abgelegter
Praxisprüfung wechselt sein
Status vom Assistenztrainer zum
Trainer/Moderator.
Der Betrachtungszeitraum für die
Trainer / Moderatoren beträgt
jetzt vier Jahre.
Das heißt innerhalb von vier
Jahren durchläuft er/sie eine
interne Praxisbegutachtung und
eine zweitäge Fortbildung.
• Die Fortbildung endet mit einer Erfolgskontrolle.
• Die Reihenfolge der Fortbildungen ist bedingt vorgeschrieben.
• Fortbildungen zu Hintergrundthemen und zu methodisch/didaktischen Themen sollen sich abwechseln.
• Maximale Teilnehmer-Zahl: 16
Zwischenprüfung
Trainerspezifisches
Deadline-Datum
Version: 02-2015
max. 1 Jahr
Fortbildungsplan
Praxisprüfung
Betrachtungszeitraum
5 Jahre
ab Deadline-Datum
Praxisprüfung, zwei Tage
Fortbildung, und eine eintägige
interne Praxisbegutachtung
Betrachtungszeitraum
alle 4 Jahre
zwei Tage Fortbildung und
eine eintägige interne
Praxisbegutachtung
Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V.
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DAS FORTBILDUNGSSYSTEM
V.a Wiedereinsteiger
Trainer/Moderatoren, die in nur einem Programm tätig sind und deren Qualifikationen
nicht mehr dem vorgeschriebenen Stand der Fortbildungen entsprechen.
Überziehen des Maßnahme:
Deadlinedatums um
mehr als
1 Jahr
Pflichtpraxisberatung (ein Trainer ein Tag) und Fortbildung
3 JahreWiederholung des programmspezifischen Seminars (DVR) und neue
Zwischenprüfung
4 Jahre
Wiederholung der Ausbildung ab dem SHT-/SHP-Grundseminar und
und mehr
neue Zwischen- und Praxisprüfung
V.b Wiedereinsteiger
Trainer/Moderatoren, die in mehreren Programmen tätig sind und deren Qualifikationen nicht mehr
dem vorgeschriebenen Stand der Fortbildungen entsprechen. Dies gilt pro Programm.
Überziehen des Deadlinedatums um
mehr als
2 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
und mehr
Maßnahme:
Pflichtpraxisberatung (ein Trainer ein Tag) und Fortbildung
Wiederholung des programmspezifischen Seminars (DVR) und neue Zwischenprüfung
Wiederholung der Ausbildung ab dem SHT-/SHP-Grundseminar und
neue Zwischen- und Praxisprüfung
Version: 02-2015
VI.Verwendete Begriffe/Definitionen/
Erläuterungen
Zwischenprüfung: Prüfung am Ende des fünftägigen programmspezifischen Seminars
Praxisprüfung: Prüfung nach der Assistenzphase am Ende der Ausbildung
freiwillige Praxisberatung: –
ein Trainer/Moderator an einem Tag ersetzt eine zweitägige Fortbildung
– zwei Trainer/Moderatoren an einem Tag (Mindestumfang drei Zeitstunden
pro Trainer/Moderator) ersetzt eine eintägige Fortbildung
Pflichtpraxisberatung: wird notwendig, wenn das Deadline-Datum um mehr als ein Jahr/
zwei Jahre überschritten wurde (siehe Wiedereinsteiger Seite 20)
Praxisbegutachtung: 10 % Qualitätskontrolle pro Jahr auf Grundlage des bestehenden QM-Systems, orga­
nisiert über IQ-Zert (ein Trainer/Moderator ein Tag) – wird als zweitägige Fortbildung angerechnet.
interne Praxisbegutachtung: 25 % Qualitätskontrolle pro Jahr auf Grundlage des bestehenden QM-Sys­
tems, organisiert durch den Umsetzer, durchgeführt durch speziell ausgebildete Ausbildungsverantwort­
liche/Praxisberater (ein Trainer/Moderator ein Tag) – wird als zweitägige Fortbildung angerechnet.
Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V.
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