Fachbereich 05 Philosophie und Philologie Institut für Buchwissenschaft Informationen für Examenskandidaten mit dem Abschluss Magister Artium (M. A.) 1. Meldung zur Prüfung Hauptfachstudierende des Faches Buchwissenschaft erhalten im Dekanat des Fachbereichs 05 die entsprechenden Formblätter, mit denen der ordentliche Verlauf des Studiums in dem Hauptfach und in den Nebenfächern zu belegen ist. Hauptfachstudierende der Buchwissenschaft müssen bei dieser Meldung (in den Sprechstunden von Prof. Füssel, Prof. Fischer oder Prof. Schneider) sowohl ihre Sprachnachweise (Latinum, zwei moderne Fremdsprachen) und sämtliche Scheine vorweisen. 2. Magisterarbeit Nach der Meldung zur Prüfung im Dekanat wird von dem Fachvertreter das Thema gestellt. Zur Bearbeitung stehen sechs Monate Zeit zur Verfügung. Es ist sinnvoll, dass bei der Meldung die Quellenlage zu den jeweiligen Themen übersehen wird und die notwendige Sekundärliteratur in Umrissen bekannt ist. Ein etwa zweiseitiger Themenaufriss sowie ein erster Gliederungsvorschlag sollten vorliegen. Dies dient zur gegenseitigen Absicherung, damit sich die Quellenlage im Laufe der Bearbeitung nicht als zu schmal erweist. Der Themenaufriss kann dann auch dazu dienen, möglicherweise Stipendien, Reisekosten etc. zu beantragen. Examenskandidaten nehmen an dem Oberseminar von Prof. Füssel/Prof. Fischer/Prof. Schneider teil; sie erhalten zu Beginn jedes Semesters eine schriftliche Einladung. Im Oberseminar erhalten sie die Chance, ihr Thema diskutieren zu lassen. Die Betreuer sind bereit, nach etwa zwei, drei Monaten einen Abschnitt aus der Magisterarbeit zur Probe zu lesen, damit evtl. formale oder inhaltliche Schwierigkeiten rechtzeitig beseitigt werden können. Es wird davon ausgegangen, dass bei dem Betreuer der Magisterarbeit mindestens ein Hauptseminarreferat geschrieben und ausführlich besprochen wurde. 3. Klausuren Im Hauptfach Buchwissenschaft werden keine Klausuren gefordert. 4. Mündliche Prüfungen Für Hauptfachstudierende der Buchwissenschaft dauert die mündliche Prüfung im Magisterverfahren eine Stunde, für Nebenfachstudierende eine Dreiviertelstunde. In der mündlichen Prüfung hat der Examenskandidat zu zeigen, dass er Fragen zum gesamten Fach zu beantworten in der Lage ist. Vertiefend wird dies an drei Themen besprochen, die vorher vereinbart werden. Vorschläge dazu sind in der Sprechstunde zu verabreden. Die drei Themen müssen sowohl in der Chronologie wie von der Sache her weit voneinander entfernt sein (also bitte nicht dreimal Druckgeschichte oder dreimal das 15. Jahrhundert). Vierzehn Tage vor der mündlichen Prüfung soll eine Liste mit den vereinbarten Themen sowie von drei bis vier Titeln der Sekundärliteratur im Sekretariat eingereicht werden. E-Mail: Dienstgebäude: [email protected] Jakob-Welder-Weg 18 Johannes Gutenberg-Universität Mainz • 55099 Mainz • Telefon +49 6131 39-22580 Internet: www.buchwissenschaft.uni-mainz.de
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