Hygiene Merkblatt für Asylhelfer Die Aussagen zur

Hygiene Merkblatt für Asylhelfer
Die Aussagen zur möglichen Übertragung von Krankheiten beziehen sich ausschließlich auf die
Tätigkeiten von Asylhelfern
Allgemeine Feststellung
Ganz Grundsätzlich gilt, dass normale soziale Kontakte mit Asylbewerbern, die die unten
beschriebenen Eingangsuntersuchungen durchlaufen haben, kein anderes lnfektionsrisiko beinhalten
als dies beim Umgang mit anderen Bevölkerungsgruppen besteht. Eine persönliche Schutzausrüstung
(PSA) ist nicht erforderlich.
Angeraten ist jedoch grundsätzlich ein aktueller lmpfschutz entsprechend den Vorgaben der
Stä nd igen I mpfkom m ission a m Robert Koch-l nstitut (STl KO).
Einmalhandschuhe sind, wie auch sonst üblich bei Maßnahmen der Ersten Hilfe wie Versorgung
kleiner Wunden, Entfernung von Erbrochenem etc. zu tragen.
-
Krankheiten die bei Asylbewerbern je nach Herkunftsland häufiger als in der einheimischen
Bevölkerung gefunden werden
lnfektion mit Hepatitis-B-Virus:
Bei üblichem sozialen Kontakt besteht kein lnfektionsrisiko. Eine Schutzimpfung ist verfügbar.
lnfektion mit Hl-Viren:
Bei üblichem sozialen Kontakt besteht kein lnfektionsrisiko. Eine Schutzimpfung ist nicht verfügbar.
Lungentuberkulose:
Eine lnfektion ist durch die unten beschriebenen Untersuchungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit
ausgeschlossen. Das Tragen eines Atemschutzes ist nicht erforderlich.
nfektion mit Krätzmilben (Scabies):
Ein lnfektionsrisiko besteht nur bei intensivem Körperkontakt (Pflege, gemeinsames Bett etc.)' Eine
lnfektion lediglich beim Händedruck ist unwahrscheinlich. Das lnfektionsrisiko für Helfer ist durch
Tragen von Einmalhandschuhen auszuschließen.
I
Befall mit Kopfläusen:
Eine übertragung der Kopfläuse erfolgt nur beim direkten Kontakt Kopfhaar zu Kopfhaar.
Zum Hintergrund
Asylbewerber erhalten unmittelbar nach ihrer Ankunft und Registrierung in Deutschland ein
ärztliches Kurzscreening (Fiebermessung, lnaugenscheinnahme auf Verletzungen und lnfektionen).
tn der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgt die gesetzlich (§ g0 lnfektionsschutzgesetz
-
lfSG)
vorgeschriebene Untersuchung zum Ausschluß einerTuberkulose (Röntgenaufnahme bzw. lnterferon
Gamma Release Assay (IGRA) bei Schwangeren und Personen unter 1"6 Jahren).
ln Bayern erfolgt zusätzlich nach Asylverfahrensgesetz (§ 62 AsylVfG) eine körperliche Untersuchung
auf lnfektionskrankheiten, eine serologische Untersuchung auf HIV L + 2 sowie auf Hepatitis B sowie
eine Stuhluntersuchung auf Keime die eine infektiöse Enteritis verursachen können (TPE-Gruppe)
sowie je nach Herkunftsland auch auf weitere Erreger und Parasiten.
Sollten im Rahmen dieser Untersuchungen infektiologische Maßnahmen notwendig sein, werden die
Betroffenen unmittelbar in entsprechende Einrichtungen eingewiesen oder abgesondert'
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Dachau unter 08131/741"413
Was kann ich wo erledigen?
Asylbescheide
caritas zentrumzu den regulären sprechstunden + persönliche
Termine!
BAMF Briefe
Caritas
Strafen
Caritas Zentrum zu den regul2iren Sprechstunden
Caritas bezahlt KEINE, Strafen
aber: Briefe wg Ratenzahlung usw
GEZ
Caritas Zentrum zu den regulären Sprechstunden
haben mittlerweile Vorlagen für Briefe BITTE NIEMALS EINZAHLEN - da Asylbewerberunterkunft nicht
als Wohnungzähltt
Deutschkurs
BZ, DFF und VHS
Zentrm- bitte unverzüglich,
da wichtig!
Interessentenliste über caritas Zentrum
Anbietern
Schule
-
Kooperation mit den
Kindergarten
Anmeldung über Berater der Caritas Dachau
ÄrztlKH
Terminvereinbarung selbst oder über Kümmerer oder über Caritas
Begleitung:
Ehrenamtliche - vermittlung von Ehrenamtlichen über caritas
SteueridentifikationsBitte gut aufbewahrenl Wichtig zb
nummer
Anfragen von
EA
fÜtr
Arbeitsaufnahme
Caritas Zentrum
zb Versicherungsfragen von EA
Materialausgaben usw
Sachspenden
Caritas und Helferkreis (wichtig wg Koordination)
Geld
Landratsamt - siehe Auszahlungstermine, monatliche Auszahlung
(kann auch auf ein Konto überwiesen werden)
Krankenb ehandlun gsscheine Landratsamt
Telefonnummern
Caritas
Zerrtrw
08131 298 1100 und zum jeweiligen Berater
0177 490 2765 Christine Torghele
Email:[email protected]
oder
Versicheruno der Asvlbewerber in Sportvereinen in Bavern
Wer übernimmt die Kosten?
Bayerische Landessportverband (BLSV). Die Dachorganisation der Sportvereine im Freistaat
übernimmt die Kosten für die Versicherung der Asylbewerber am Training und bei Veranstaltungen.'
Der BLSV ist die Dachorganisation des Sports in Bayern und mit mehr als 12100 Sportvereinen und
insgesamt rund4,4 Millionen Mitgliedern die größte Personenvereinigung im Freistaat.
Als im Herbst letzten Jahres die anwachsende Flüchtlingswelle auch den organisierten Sport in
Bayern vor neue Herausforderungen stellte, reagierte der BLSV mit seiner bisher einzigartigen
lnitiative als erster bundesdeutscher Landessportverband. Um die Vereine in Bayern nicht alleine zu
lassen, wu rde
ei
ne speziel le Sportversicheru n g geschaffen.
Gültiq für welche Vereine?
Diese ist gültig für alle BLSV-Mitgliedsvereine, die Kosten trägt der BLSV.
Wer ist versichert?
Flüchtlinge und Asylsuchende, die am Sportangebot von Vereinen ohne Mitgliedszwang teilnehmen
gilt auch für Flüchtlinge und Asylsuchenden, die als Zuschauer, Begleiter oder Besucher von
Vereinsveranstaltungen teilnehmen.
Was ist abqedeckt?
Abgedeckt sind damit Unfall- und Haftpflichtschäden im Rahmen der aktuellen Sportversicherung,
die der Verband für seine Vereine mit der ARAG abgeschlossen hat..
Teilnahme an Wettkämpfen
dazu muss man Mitglied sein (zb. FIFA-Regelung bei Fußball)
->Antrag auf Spielgenehmigung
Spielgenehmigung für Asylbewerber (gleiches gilt für Spieler mit ausländischem Pass) kann bis zu 40
Tagen dauern
Stand: 22.05.2015