Hygiene Merkblatt für Asylhelfer Die Aussagen zur möglichen Übertragung von Krankheiten beziehen sich ausschließlich auf die Tätigkeiten von Asylhelfern Allgemeine Feststellung Ganz Grundsätzlich gilt, dass normale soziale Kontakte mit Asylbewerbern, die die unten beschriebenen Eingangsuntersuchungen durchlaufen haben, kein anderes lnfektionsrisiko beinhalten als dies beim Umgang mit anderen Bevölkerungsgruppen besteht. Eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist nicht erforderlich. Angeraten ist jedoch grundsätzlich ein aktueller lmpfschutz entsprechend den Vorgaben der Stä nd igen I mpfkom m ission a m Robert Koch-l nstitut (STl KO). Einmalhandschuhe sind, wie auch sonst üblich bei Maßnahmen der Ersten Hilfe wie Versorgung kleiner Wunden, Entfernung von Erbrochenem etc. zu tragen. - Krankheiten die bei Asylbewerbern je nach Herkunftsland häufiger als in der einheimischen Bevölkerung gefunden werden lnfektion mit Hepatitis-B-Virus: Bei üblichem sozialen Kontakt besteht kein lnfektionsrisiko. Eine Schutzimpfung ist verfügbar. lnfektion mit Hl-Viren: Bei üblichem sozialen Kontakt besteht kein lnfektionsrisiko. Eine Schutzimpfung ist nicht verfügbar. Lungentuberkulose: Eine lnfektion ist durch die unten beschriebenen Untersuchungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Das Tragen eines Atemschutzes ist nicht erforderlich. nfektion mit Krätzmilben (Scabies): Ein lnfektionsrisiko besteht nur bei intensivem Körperkontakt (Pflege, gemeinsames Bett etc.)' Eine lnfektion lediglich beim Händedruck ist unwahrscheinlich. Das lnfektionsrisiko für Helfer ist durch Tragen von Einmalhandschuhen auszuschließen. I Befall mit Kopfläusen: Eine übertragung der Kopfläuse erfolgt nur beim direkten Kontakt Kopfhaar zu Kopfhaar. Zum Hintergrund Asylbewerber erhalten unmittelbar nach ihrer Ankunft und Registrierung in Deutschland ein ärztliches Kurzscreening (Fiebermessung, lnaugenscheinnahme auf Verletzungen und lnfektionen). tn der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgt die gesetzlich (§ g0 lnfektionsschutzgesetz - lfSG) vorgeschriebene Untersuchung zum Ausschluß einerTuberkulose (Röntgenaufnahme bzw. lnterferon Gamma Release Assay (IGRA) bei Schwangeren und Personen unter 1"6 Jahren). ln Bayern erfolgt zusätzlich nach Asylverfahrensgesetz (§ 62 AsylVfG) eine körperliche Untersuchung auf lnfektionskrankheiten, eine serologische Untersuchung auf HIV L + 2 sowie auf Hepatitis B sowie eine Stuhluntersuchung auf Keime die eine infektiöse Enteritis verursachen können (TPE-Gruppe) sowie je nach Herkunftsland auch auf weitere Erreger und Parasiten. Sollten im Rahmen dieser Untersuchungen infektiologische Maßnahmen notwendig sein, werden die Betroffenen unmittelbar in entsprechende Einrichtungen eingewiesen oder abgesondert' Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Dachau unter 08131/741"413 Was kann ich wo erledigen? Asylbescheide caritas zentrumzu den regulären sprechstunden + persönliche Termine! BAMF Briefe Caritas Strafen Caritas Zentrum zu den regul2iren Sprechstunden Caritas bezahlt KEINE, Strafen aber: Briefe wg Ratenzahlung usw GEZ Caritas Zentrum zu den regulären Sprechstunden haben mittlerweile Vorlagen für Briefe BITTE NIEMALS EINZAHLEN - da Asylbewerberunterkunft nicht als Wohnungzähltt Deutschkurs BZ, DFF und VHS Zentrm- bitte unverzüglich, da wichtig! Interessentenliste über caritas Zentrum Anbietern Schule - Kooperation mit den Kindergarten Anmeldung über Berater der Caritas Dachau ÄrztlKH Terminvereinbarung selbst oder über Kümmerer oder über Caritas Begleitung: Ehrenamtliche - vermittlung von Ehrenamtlichen über caritas SteueridentifikationsBitte gut aufbewahrenl Wichtig zb nummer Anfragen von EA fÜtr Arbeitsaufnahme Caritas Zentrum zb Versicherungsfragen von EA Materialausgaben usw Sachspenden Caritas und Helferkreis (wichtig wg Koordination) Geld Landratsamt - siehe Auszahlungstermine, monatliche Auszahlung (kann auch auf ein Konto überwiesen werden) Krankenb ehandlun gsscheine Landratsamt Telefonnummern Caritas Zerrtrw 08131 298 1100 und zum jeweiligen Berater 0177 490 2765 Christine Torghele Email:[email protected] oder Versicheruno der Asvlbewerber in Sportvereinen in Bavern Wer übernimmt die Kosten? Bayerische Landessportverband (BLSV). Die Dachorganisation der Sportvereine im Freistaat übernimmt die Kosten für die Versicherung der Asylbewerber am Training und bei Veranstaltungen.' Der BLSV ist die Dachorganisation des Sports in Bayern und mit mehr als 12100 Sportvereinen und insgesamt rund4,4 Millionen Mitgliedern die größte Personenvereinigung im Freistaat. Als im Herbst letzten Jahres die anwachsende Flüchtlingswelle auch den organisierten Sport in Bayern vor neue Herausforderungen stellte, reagierte der BLSV mit seiner bisher einzigartigen lnitiative als erster bundesdeutscher Landessportverband. Um die Vereine in Bayern nicht alleine zu lassen, wu rde ei ne speziel le Sportversicheru n g geschaffen. Gültiq für welche Vereine? Diese ist gültig für alle BLSV-Mitgliedsvereine, die Kosten trägt der BLSV. Wer ist versichert? Flüchtlinge und Asylsuchende, die am Sportangebot von Vereinen ohne Mitgliedszwang teilnehmen gilt auch für Flüchtlinge und Asylsuchenden, die als Zuschauer, Begleiter oder Besucher von Vereinsveranstaltungen teilnehmen. Was ist abqedeckt? Abgedeckt sind damit Unfall- und Haftpflichtschäden im Rahmen der aktuellen Sportversicherung, die der Verband für seine Vereine mit der ARAG abgeschlossen hat.. Teilnahme an Wettkämpfen dazu muss man Mitglied sein (zb. FIFA-Regelung bei Fußball) ->Antrag auf Spielgenehmigung Spielgenehmigung für Asylbewerber (gleiches gilt für Spieler mit ausländischem Pass) kann bis zu 40 Tagen dauern Stand: 22.05.2015
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