Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen

Grünordnerische Aussagen zum
Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87
„Industrie- und Gewerbegebiet Nord IIAm Hengstberg“
Vorentwurf
Große Kreisstadt Grimma
Stadtentwicklungsamt Grimma
Ingenieur Consult Dr.-Ing. A. Kolbmüller GmbH
Diezmannstraße 5
D-04207 Leipzig
Tel.
+49 341 41541-0
Fax
+49 341 41541-11
E-Mail [email protected]
Grünordnerische Aussagen zum
Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87
„Industrie- und Gewerbegebiet Nord IIAm Hengstberg“
Große Kreisstadt Grimma
Änderungsstand
erstellt/geändert
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00
am
04.11.2015
von
Dipl.-Geogr.
L. Adrian
am
von
freigegeben
Dipl.- Ing.
G. Gerhardt
am
von
Dipl.- Ing.
G. Gerhardt
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Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung
4
1.1
Anlass und Zielsetzung der Planung
4
1.2
Lage und Größe des Plangebietes
5
1.3
Rechtliche Grundlagen
5
1.4
Bearbeitungsgrundlagen
6
1.5
Übergeordnete Zielvorgaben
6
2
Bestandsbeschreibung von Natur und Landschaft
7
2.1
Naturräumliche Einordnung
7
2.2
Flächennutzung des Plangebietes
7
2.3
Umgebung des Plangebietes
7
2.4
Stadt-/Landschaftsbild und Erholungsvorsorge
7
2.5
Boden, Wasser, Klima und Luft
8
2.6
Schutzgebiete
10
2.7
Heutige potenzielle natürliche Vegetation (HpnV)
10
2.8
Pflanzen und Tiere und deren Lebensräume (Biotope und Arten)
10
2.8.1
Biotop-/Nutzungstypen
10
2.8.2
Fauna
12
3
Geplante Nutzungen und Auswirkungen des Bebauungsplans
14
4
Planung - Grünordnung
16
4.1
Landschaftsgestalterisches Konzept
16
4.2
Bodenschutz
18
5
Vorschläge für Grünordnerische Festsetzungen
20
5.1
Flächen oder Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft [§ 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB i. V. mit § 9
Abs. 1a BauGB]
20
Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen sowie Bindungen für Bepflanzungen und für
die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
[§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB]
24
6
Grünordnerische Hinweise
25
7
Pflanzenauswahllisten
26
8
Gegenüberstellen von Bestand und Planung
27
8.1
Verbal-argumentative Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich
27
8.2
Quantitative Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich
29
5.2
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Grünordnerische Aussagen zum
Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87
„Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am
Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma
Vorentwurf
1
Einleitung
1.1
Anlass und Zielsetzung der Planung
Seite 4
Unmittelbarer Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Antragstellung der Firma
DEUMA Mischwerke GmbH & Co. KG auf derzeitig im Außenbereich liegenden Flächen eine
Betriebsentwicklung vorzunehmen. Darüber hinaus sind am Standort bereits weitere Firmen
ansässig, für die auf Grund von Entwicklungsabsichten ein Planungsbedarf besteht.
Insgesamt soll das Standortpotenzial durch eine Neuordnung der einzelnen Betriebsflächen
besser nutzbar gemacht werden.
Generelles Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den dauerhaften Betrieb bereits ansässiger Firmen innerhalb des Plangebietes, gleichlaufend mit einer Sicherung der städtebaulichen Ordnung in diesem Gebiet.
Für die Flächen am Hengstberg nördlich der Autobahnanschlussstelle Grimma der BAB
A 14, unmittelbar benachbart zum Quarzporphyrtagebau Hohnstädt der Basalt-ActienGesellschaft soll Planungsrecht für eine gewerbliche (teilweise auch industrielle) Nutzung für
verschiedene, bereits ansässige Firmen geschaffen werden.
Mit dem B-Plan werden folgende Ziele verfolgt:
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
- Steuerung der planungsrechtlichen Zulässigkeit baulicher Nutzungen
- Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, der Natur und der Landschaft
- Sicherung der geordneten Erschließung
Konkretes Planungsziel ist deshalb die Ausweisung eines Industrie- und Gewerbegebietes
unter Wahrung der gerechten Abwägung von öffentlichen und privaten Belangen zwischen
und gegeneinander. Bei der Planaufstellung sind insbesondere folgende Belange zu beachten:
- Belange der Wirtschaft sowie Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Belange der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse
- Belange des Umweltschutzes
Der begleitend zum B-Plan erstellte Grünordnungsplan behandelt die landschaftsplanerischen Belange für das Plangebiet und ermittelt und bewertet die erfolgenden Eingriffe in Natur und Landschaft. Auf dieser Grundlage wird ein grünordnerisches Konzept zur landschaftsgerechten Grüngestaltung des Plangebietes und zum Ausgleich der Eingriffe im
Plangebiet entwickelt und vorgeschlagen. Mit entsprechenden Vermeidungs-, Verminderungsund Ausgleichsmaßnahmen wird daneben erreicht, dass keine Auswirkungen verbleiben, die
geeignet sind, Verbotstatbestände nach § 44 (1) Nr. 1 bis 3 BNatSchG gegenüber den lokalen
Populationen der im Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (ASB; NSI Wurzen, 10/2015) ermittelten prüfungsrelevanten Arten auszulösen.
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Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87
„Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am
Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma
Vorentwurf
Seite 5
Rechtsgrundlage der Grünordnungsplanung bildet das Bundesnaturschutzgesetz, sowie ergänzend das Sächsische Naturschutzgesetz (SächsNatSchG). In § 11 (1) BNatSchG wird
festgehalten: „Die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden auf der Grundlage der Landschaftsrahmenpläne für die Gebiete der Gemeinden in Landschaftsplänen, für Teile eines Gemeindegebiets in Grünordnungsplänen dargestellt.“
Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Inhalte eines Grünordnungsplanes beziehen sich insbesondere auf die Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft im Plangebiet sowie
die Darlegung von Maßnahmen zur Verwirklichung der örtlichen Ziele des Naturschutzes und
der Landschaftspflege.
Wesentliche Inhalte des vorliegenden GOP stellen dar:
Grünordnerische Ziele
Vorschläge für Grünordnerische Festsetzungen und Grünordnerische Hinweise
Eingriffs-Ausgleichs-Bewertung und -Bilanzierung
Beachtung faunistischer Aspekte/Artenschutz und Vorschläge für entsprechende Festsetzungen
Hinweise zum Bodenschutz und Vegetations-/Baumschutz
Für den Grünordnungsplan wird neben der Bestandserfassung und dem eigentlichen Grünordnungsplan (GOP) ein gesonderter Erläuterungsbericht erstellt. Die wesentlichen Inhalte
dieser Planungsbestandteile werden in Teil A (zeichnerische Festsetzungen) und Teil B
(textliche Festsetzungen) des jeweiligen B-Plans sowie in die dazugehörige Begründung
integriert. Dies beinhaltet insbesondere die grünordnerischen Festsetzungen und die Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft im Sinne des § 19 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) inkl. der Maßnahmen bzgl. Artenschutz.
1.2
Lage und Größe des Plangebietes
Das Plangebiet liegt innerhalb der Großen Kreisstadt Grimma nördlich der Bundesautobahn
BAB A 14 in einer Entfernung von ca. 2,5 km (Luftlinie) zum Stadtzentrum.
Das Plangebiet hat eine Fläche von ca. 12,9 ha.
1.3
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage für den Grünordnungsplan bilden die §§ 8 - 9 und 11 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie ergänzend § 6 (2) des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG). Daneben sind die §§ 15 - 18 des Bundesnaturschutzgesetzes bzw.
§§ 8 - 11 (Eingriffsregelung) des Sächsischen Naturschutzgesetzes zu berücksichtigen.
Eine wesentliche rechtliche Grundlage stellt auch das Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuell
gültigen Fassung dar.
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Grünordnerische Aussagen zum
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Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma
1.4
Vorentwurf
Seite 6
Bearbeitungsgrundlagen
Folgende Grundlagen wurden für die Bearbeitung verwendet:
[1]
[2]
[3]
[4]
1.5
Bebauungsplan Nr. 87 „„Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg"
Große Kreisstadt Grimma
- Vorentwurf (Stand 11/2015 – Lesefassung zum Vorentwurf)
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ der Stadt Grimma, ICL Ingenieur Consult mit NSI,
Oktober 2015
Bodenkarte des Freistaates Sachsen (BK 50; LfULG)
Baugrundstellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet
Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma, ICP GmbH Leipzig, 31. März
2015 [4]
Übergeordnete Zielvorgaben
Flächennutzungsplan
Die Stadt Grimma verfügt nicht über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Die Flächennutzungsplanung liegt als Vorentwurf aus dem Jahr 1999 in der Stadtverwaltung vor. Da kein
aktueller Stand zur Flächennutzungsplanung besteht, wird mit der vorliegenden Planung auf
diesen Vorentwurf kein Bezug genommen.
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Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma
Vorentwurf
2
Bestandsbeschreibung von Natur und Landschaft
2.1
Naturräumliche Einordnung
Seite 7
Nach der naturräumlichen Gliederung Sachsens liegt das Plangebiet im Grimma-Wurzener
Porphyrhügelland westlich der Mulde.
2.2
Flächennutzung des Plangebietes
Das Plangebiet umfasst zum großen Teil Flächen des ehemaligen Quarzporphyr-Tagebaus
sowie Flächen bereits am Standort ansässiger Firmen in gewerblicher Nutzung.
Daneben liegen ein Wäldchen und schmale randliche Waldstreifen, Baumreihen und gruppen sowie meist lineare Gehölze mit Sträuchern und Jungbäumen, ruderalisierte Grünlandflächen sowie Brachflächen mit lückiger Ruderalvegetation im Plangebiet.
Von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung sind drei naturnahe Kleingewässer (eines
im Wäldchen im mittleren Westen, zwei im Südosten des Plangebietes).
2.3
Umgebung des Plangebietes
Das Plangebiet wird begrenzt:
im Norden und Nordosten durch Flächen des Quarzporphyrbruchs Hohnstein
im Südosten durch Ackerflächen
im Süden durch die Straße Am Hengstberg und Ackerflächen
im Westen durch ein Waldgebiet (Forst) und Sukzessionsflächen
2.4
Stadt-/Landschaftsbild und Erholungsvorsorge
Das Plangebiet wird in weiten Teilen durch die vorhandene gewerbliche Nutzung bestimmt
und ist dort unattraktiv.
Das Wäldchen im Westen des mittleren Teils des Plangebietes sowie die naturnahen Kleingewässer mit Gehölzrändern im Südosten des Plangebietes bieten dagegen ein naturnahes
Landschaftsbild.
Die Pyramidenpappelreihe im mittleren Osten des Plangebietes ist nur noch lückig ausgebildet.
Die Flächen des Plangebietes sind nicht für eine öffentliche Erholungsnutzung erschlossen,
z. B. durch Rad- oder Wanderwege. Das gesamte Areal unterliegt daher zurzeit keiner Erholungsnutzung.
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2.5
Vorentwurf
Seite 8
Boden, Wasser, Klima und Luft
Boden
Die Kurzbeschreibung und Bewertung der Bedeutung der Böden innerhalb des Plangebietes
erfolgt auf der Grundlage der Bodenkarte des Freistaates Sachsen (BK 50) - vgl. Umweltbericht.
Ganz im Süden des Plangebietes befinden sich Normparabraunerden. Diese stellen gemäß
BK 50 "pseudovergleyte Parabraunerde aus periglaziärem Kies führendem Schluff (Sandlöss;Schmelzwasserkies) über fluvilimnogenem Kies führendem Sand (Schmelzwasserkies)" dar.
Den übrigen, bereits durch Gewerbe belegten größeren Teil des Plangebietes nehmen
Normregosole ein, von der B K 50 hier als "Regosol aus gekipptem Kies führendem Lehm
(Lösslehm;Bauschutt)" bzw. kleine Teilflächen ganz im Norden des Plangebietes als "Regosol aus gekipptem Schuttsand (Rhyolit)" beschrieben.
Diese Böden sind weder selten noch weisen sie ein besonderes Entwicklungspotential auf.
Berücksichtigt werden muss die im Bereich der Regosole großflächig bereits vorhandene
Versiegelung und Überprägung der Flächen durch die bereits etablierte gewerbliche Nutzung.
Altlasten:
Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsgebietes sind folgende Altlastenverdachtsflächen ausgewiesen:
AKZ
Art der Altlastenverdachtsfläche
83122093
Altlastenstandort: Tankstelle ehemalige
Sächsische Quarz-Porphyrwerke
Lage
Flurstück 216/3
der Gemarkung Hohnstädt
83122111
altlastenverdächtige Fläche:
Trockenwerk
Flurstück 214/9
der Gemarkung Hohnstädt
Des Weiteren liegen im Landratsamt, SG Altlasten/Bodenschutz/Abfallrecht, derzeitig keine
anderweitigen Informationen über schädliche Bodenveränderungen oder Angaben zu
Schadstoffbelastungen der Böden im betreffenden Gebiet vor. Auch Informationen zu geologischen Besonderheiten/Schutzgebieten liegen hier nicht vor.
Oberflächengewässer
Es liegen bis auf zwei kleine Zulaufgräben (vgl. Bestandsplan zum Grünordnungsplan) keine
Fließgewässer innerhalb des Plangebietes. Im Westen grenzt unmittelbar nördlich an das
Plangebiet ein Graben an, der in Richtung Westen in einen größeren Graben mündet, der
wiederum zum Kranichbach führt.
Der Kranichbach mit den genannten Zuleitungsgräben bildet den Vorfluter für das Plangebiet
und verläuft nordwestlich des Plangebietes in nordöstliche Richtung.
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Im Plangebiet befinden sich daneben drei naturnahe Kleingewässer (ehemaliges Regenrückhaltebecken (RRB) im Wäldchen südlich des Asphaltmischwerkes, Feuerlöschteich und
angrenzendes Kleingewässer im Südosten des Plangebietes).
Außerdem liegt ein rechteckiges, wassergefülltes Betonbecken als Feuerlöschreservoir neben dem bestehenden Asphaltmischwerk.
Die funktionellen Stillgewässer dienen der Regenrückhaltung, der Löschwasserversorgung
bzw. der Versickerung von Niederschlagswasser. Der Feuerlöschteich und das angrenzende
Kleingewässer sowie das ehemalige RRB weisen einen naturnahen Charakter mit Röhrichtanteilen aus. Sie sind für die Pflanzen- und Tierwelt relevant.
Grundwasser
Gem. der Baugrundstellungnahme [4] weist die hydrologische Karte für den Randbereich des
Untersuchungsgebietes den Grundwasserleiter (GWL) 2 als oberflächennahen GWL aus; er
steht in hydraulischer Verbindung mit den Grundwasserleitern 3 und 4.
Der Grundwasserleiter wird im gesamten Gebiet als „sandiger Bereich mit oder ohne saisonabhängiger Wasserführung“ gekennzeichnet. Die Mächtigkeit der wasserführenden Materialien schwankt dabei zwischen 5 ... 10 m. Der Durchlässigkeitsbeiwert der Materialien liegt im
Bereich von 80*10-5 m/s. Eine Hydroisohypse wird in den Karten nicht genannt, näherungsweise gilt ein Wert von 150 m NN. Der Grundwasserflurabstand beträgt damit in ungefährer
Abschätzung etwa 15 m.
Das temporär vorhandene Grundwasser ist an die im Schichtenpaket vorhandenen Sandlinsen etc. gebunden und die Lage kann nicht exakt vorgesagt werden.
In unmittelbarer Umgebung zum Steinbruch ist kein Grundwasserleiter vorhanden. Die Baugrundstellungnahme [4] schlussfolgert: "Grundwasser ist oberflächennah nur temporär vorhanden, eine Hydroisohypse kann nicht ausreichend genau angegeben werden."
Klima und Luft
Das Plangebiet ist überwiegend durch bestehende Versiegelung geprägt, nur die kleine
Waldfläche, die Kleingewässer sowie die Gehölze, Wiesen- und Ruderalflächen stellen
Frischluft- und zum Teil Kaltluftentstehungsgebiete dar. Ein relevanter Kaltluftabfluss in Bedarfsräume wie Siedlungsbereiche ist nicht vorhanden.
Das Plangebiet wird primär von mäßig starken Winden aus Südwest bzw. Süd beeinflusst.
Es wird eingeschätzt, dass das Plangebiet im Ist-Zustand nur eine sehr geringe klimatische
Ausgleichsfunktion besitzt.
Aussagen zur Luftqualität im Plangebiet liegen auf lokaler Ebene nicht vor. Bezogen auf den
Maßstab Sachsen zeigen die Jahresmittel der Konzentrationen der beiden wichtigen Luftschadstoffe Feinstaub <10µm (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) im Raum Grimma keine
(PM10) bzw. entlang der Autobahn leicht erhöhte (NO2) Werte.
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Eine Vorbelastung in Bezug auf die Luftbelastung durch Schadstoffe besteht verkehrsbedingt
durch die südlich des Plangebietes in West-Ost-Richtung verlaufende A 14, die südlich angrenzenden Gewerbeflächen und durch die im Plangebiet selbst bereits befindlichen Industrie- und Gewerbeflächen.
2.6
Schutzgebiete
Im Plangebiet liegen keine Schutzgebiete.
Es sind keine Geschützten Biotope gem. § 30 BNatSchG bzw. § 21 SächsNatSchG im Verzeichnis des Landkreises Leipzig aufgeführt. Bei der eigenen Biotoptypenkartierung im März
2015 wurden drei naturnahe Kleingewässer im Plangebiet vorgefunden (vgl. Bestandsplan
zum GOP).
2.7
Heutige potenzielle natürliche Vegetation (HpnV)
Die Einheiten der heutigen potenziellen natürlichen Vegetation geben an, welche Pflanzengesellschaften sich ohne weiteren Einfluss des Menschen aufgrund der heutigen Standortvoraussetzungen durch natürliche Sukzession einstellen würden. Vorherrschende Standortfaktoren sind dabei Klima und Boden.
Die HpnV ist ein Ausdruck für das natürliche Entwicklungspotential von Standorten (Flächen)
und ermöglicht die Ableitung von Aussagen für die Verwendung standortgerechter Gehölze,
für die Eignung einer bestimmten Nutzungsart sowie Aussagen zu Möglichkeiten für den
Biotopschutz.
Im Plangebiet und dessen Umgebung wären Hainbuchen-Traubeneichenwälder zu erwarten.
2.8
Pflanzen und Tiere und deren Lebensräume (Biotope und Arten)
2.8.1
Biotop-/Nutzungstypen
Die in Tabelle 1 aufgeführten Biotoptypen wurden im Plangebiet selbst bei Kartierungen im
März/Juni 2015 differenziert und abgegrenzt. Sie werden im Bestandsplan dargestellt.
Dabei wurden im Plangebiet drei naturnahe Kleingewässer vorgefunden, die nach eigener
Einschätzung als besonders geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG bzw.
§ 21 SächsNatSchG zu bewerten sind:
ehemaliges Regenrückhaltebecken (RRB) im Wäldchen südlich des Asphaltmischwerkes
Feuerlöschteich und angrenzendes Kleingewässer im Südosten des Plangebietes
Daneben wurden ein Wäldchen und schmale randliche Waldstreifen, Baumreihen und gruppen sowie meist lineare Gehölze mit Sträuchern und Jungbäumen, ruderalisierte Grünlandflächen sowie Brachflächen mit lückiger Ruderalvegetation erfasst, die eine mittlere Bedeutung für die Pflanzenwelt aufweisen. Von geringer Bedeutung sind die übrigen, zum
Großteil versiegelten und gewerblich genutzten Flächen.
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Tabelle 1: Biotoptypen im Plangebiet (eigene Kartierung)
Lfd.
Nr.
Biotoptyp
Beschreibung
Einzelbäume
Im mittleren Osten des Plangebietes steht eine lückige Pyramidenpappelreihe.
Eine einzeln stehende Eiche mittleren Alters befindet sich
im nördlichen Westen des Plangebietes, südlich des Asphaltmischwerks.
Neben sehr schmalen, aus den größeren an das Plangebiet
nordwestlich angrenzenden Waldflächen in das Plangebiet
hineinragenden Waldrandbereichen befindet sich eine kleine dreieckige Waldfläche im mittleren Westen des Plangebietes. In der Baumschicht überwiegen Eichen, die insbesondere im Nordosten z. T. geschädigt sind.
Der Unterwuchs ist nur z. T. waldtypisch, so kommt das
Buschwindröschen hier vor.
Inmitten des Wäldchens liegt ein Kleingewässer (s. u.)
Die Pyramidenpappeln (s. o.) werden aufgrund ihrer sehr
lückigen Ausprägung im Bestandsplan als Einzelbäume
dargestellt.
Im Nordwesten des Plangebietes steht eine dichte Baumgruppe überwiegend aus Birken. Im nördlichen Teil, ganz
im Osten, ragt eine gemischte Baumreihe in das Plangebiet
hinein. Weiter südlich inmitten des Plangebietes wächst
eine Baumreihe überwiegend aus Ahorn.
Die z. T. angepflanzten, z. T. aus Sukzession entstandenen
kleinen Gehölzreihen und -gruppen im Südwesten des
Plangebietes sind heterogen strukturiert und setzen sich
aus Sträuchern und Jungbäumen überwiegend heimischer
Arten zusammen.
Es handelt sich um ein ehemaliges Regenrückhaltebecken
(RRB) im Wäldchen südlich des Asphaltmischwerkes sowie
einen Feuerlöschteich und ein weiteres angrenzendes
Kleingewässer im Südosten des Plangebietes, die bereits
Röhrichtbestände aufweisen.
In den Randbereichen, besonders im Süden, der beiden
naturnahen Kleingewässer ganz im SO des Plangebietes,
wachsen neben Baumweiden und Birken auch einige heimische Sträucher.
Das rechteckige Becken mit senkrechten Betonwänden
weist keine Wasservegetation auf und ist für Tiere nicht
relevant.
Im Südwesten sowie ganz im Westen des Plangebietes
werden jeweils Ableitungsgräben in Richtung Westen bzw.
Süden zu dem Graben westlich des Plangebietes, der zum
Kranichbach als Vorfluter fließt, geführt. Die Gräben sind
stark eingetieft und nicht von Wasserpflanzen bewachsen.
Im Umfeld der beiden Kleingewässer im SO des Plangebietes befindet sich eine ruderalisierte Grünlandfläche mit
Weide-Störzeigern, die von Ziegen beweidet wird.
1
Laubmischwald, überwiegend
Stieleichen
2
dichte Baumgruppen und Baumreihen (Birke, Ahorn, Pappel, Eiche)
3
meist lineare Gehölze mit Sträuchern und Jungbäumen überwiegend heimischer Arten
aus Anpflanzung und Sukzession
4
naturnahe Kleingewässer
(besonders geschützte Biotope
gem. § 30 BNatSchG/
§21SächsNatSchG)
5
Baum- und Strauchbestand im Umfeld der Kleingewässer (Weide,
Birke u.a.)
6
naturfernes Standgewässer,
hier: Feuerlöschbecken aus Beton
7
Ableitungsgraben mit Böschungen
und Ruderalvegetation
8
ruderalisiertes Grünland mesophiler
Standorte
(Ziegenweide mit WeideStörzeigern)
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Lfd.
Nr.
9
Biotoptyp
Beschreibung
sonstige Verkehrs-, Rand- und
Kleingrünflächen mit Ruderalarten
oder Rasenflächen
10
Lagerflächen und sonstige unbefestigte Flächen mit Junggehölzaufkommen
und Ruderalvegetation
Schotterflächen und sonstige teilversiegelte sowie unbefestigte Flächen mit Aufkommen
lückiger Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte
meist unbefestigte Lager- und
sonstige gewerbliche Nutzflächen,
u.a. Materiallager und Haufwerke,
bzw. Folgeflächen der ehem. Abbaunutzung,
i.d.R. überdeckt und/oder verdichtet
vollversiegelte oder zumindest sehr
stark verdichtete, z. T. Gebäude
bestandene Flächen
Innerhalb der bestehenden Gewerbegebiete und randlich
der Zufahrt liegen einige Begleit- sowie Böschungsgrünflächen, die meist Scherrasen, insbesondere auf zwei Böschungsflächen auch Ruderalarten beinhalten.
An zwei Stellen des Plangebietes, auf brachgefallenen Flächen des ehemaligen Tagebaus, befindet sich eine Lagerfläche und eine weitere unbefestigte Flächen mit Junggehölzaufkommen und Ruderalvegetation.
Auf Schotterflächen und sonstige teilversiegelte sowie unbefestigte Flächen kommen - z. T. sehr lückig Ruderalarten
und Arten trockenwarmer Standorte auf.
- Lebensraum für die Zauneidechse (vgl. Kap. 2.8.2)
11
12
13
2.8.2
Die Flächen sind entweder Bestandteil der vorhandenen
gewerblichen Nutzungen oder liegen als Folgeflächen der
ehemaligen Abbaunutzung brach. Einige Flächen sind von
Lagergut u. ä. überdeckt, die übrigen i.d.R. bereits stark
verdichtet und praktisch vegetationsfrei.
Die gewerblich genutzten Bereiche sind zum großen Teil
versiegelt und neben dem Asphaltmischwerk und der Betonmischanlage von Lagerhallen und weiteren meist gewerblich genutzten, z. T. auch derzeit leer stehenden Gebäuden bestanden.
Fauna
Für das Plangebiet wurden im Rahmen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages zwei
Übersichtsbegehungen im Januar und Ende März 2015 durchgeführt. Ende März wurde insbesondere auf das Vorkommen von Amphibien geachtet.
Im gesamten Untersuchungsgebiet wurden Reptilien erfasst, dazu insbesondere die Grünbereiche und Säume abgesucht. Am 24.05., 31.05., 14.06. und 23.08.2015 erfolgten vier Erfassungen von Reptilien mit intensiver Absuche der genannten Bereiche nach adulten und, besonders im August, juvenilen Tieren. Der Nachweis erfolgte mittels Sichtbeobachtung im
Untersuchungsgebiet.
Darauf aufbauend erfolgt begleitend zum Bebauungsplan und GOP die Erstellung eines
Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (ASFB, [2]) in Bezug auf die besonders und streng
geschützten Arten nach BNatSchG.
Vögel (Brutvögel)
Amphibien
Zauneidechse
Fledermäuse
Für den vorliegenden Artenschutzfachbeitrag wurden repräsentative Arten ausgewählt, die
stellvertretend für Arten stehen, die aufgrund ihrer Habitatansprüche das Untersuchungsgebiet besiedeln bzw. besiedeln können (vgl. Umweltbericht).
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Bezüglich Reptilien wurde insbesondere das Vorkommen der Zauneidechse geprüft, die im
Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt ist und daher besondere artenschutzrechtliche Relevanz aufweist.
Im Untersuchungsgebiet wurden im Jahr 2015 die beiden Reptilienarten Zauneidechse und
Ringelnatter beobachtet.
Im Plangebiet wurden Zauneidechsen (Lacerta agilis) in unterschiedlichen Altersstufen dokumentiert (vgl. [2]). Die lokale Population der Zauneidechse verteilt sich wohl über mittlere
und südöstliche Bereiche des Untersuchungsgebietes und wahrscheinlich weiter bis über
den östlich angrenzenden Steinbruch und nach Norden über dortige Säume und Gebüschränder. Im August wurden Jungtiere aus dem Jahr 2015 beobachtet, also war die Reproduktion prinzipiell erfolgreich.
Im Bereich des südöstlichen Feuerlöschteiches gab es im Juni 2015 den Nachweis einer
adulten Ringelnatter (RW: 450744, HW: 5680589).
Tabelle 2: Zusammenfassung der im UG zwischen Mai und August 2015 nachgewiesenen Reptilienarten mit Schutzstatus und Gefährdungseinstufung
RL= Rote Liste D= Deutschland SN= Sachsen BNatSchG= Bundesnaturschutzgesetz FFH-RL= Fauna-FloraHabitat-Richtlinie IV - gehört zum Anhang IV der FFH-Richtlinie 3= gefährdet V = Vorwarnliste
s = streng geschützt b = besonders geschützt
Artname
deutsch
Artname
wissenschaftlich
Zauneidechse
Lacerta agilis
Ringelnatter
Natrix natrix
FFH-RL
2006
BNat
SchG
2013
Rote
Liste D
1997
Rote
Liste SN
1999
IV
bs
3
3
-
b
V
3
Neben der Zauneidechse wurden während der Begehungen im Jahr 2015 die Arten Gemeiner Grashüpfer, Waldbrettspiel, Erdkröte, Teichfrosch, Dorngrasmücke, Goldammer
und Mönchsgrasmücke im Untersuchungsgebiet beobachtet.
Gebäudebewohnende und weitere Arten
Ein relevantes Vorkommen Gebäude bewohnender Arten wird im Plangebiet nicht erwartet.
Eine aktuelle systematische Erfassung wurde daher nicht vorgegeben.
Weitere artenschutzrelevante Arten wurden nicht gesondert untersucht und werden im Plangebiet nicht erwartet.
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Grünordnerische Aussagen zum
Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87
„Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am
Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma
3
Vorentwurf
Seite 14
Geplante Nutzungen und Auswirkungen des Bebauungsplans
Die Planung sieht vor, innerhalb des Plangebietes ein Industriegebiet sowie ein Gewerbegebiet auszuweisen.
Für das Plangebiet ist folgende Flächenaufteilung geplant:
Geplante Flächennutzung
Fläche in m²
Industriegebiet
75.580
Gewerbegebiet
33.430
- davon Flächen zum Anpflanzung bzw. zum Erhalt von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (F 6, F 7, F 8)
5.105
Öffentliche Straßenverkehrsfläche
2.490
Fläche für Ver- und Entsorgung (naturnahes Regenrückhaltebecken)
-F2
2.000
Flächen für Wald
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft (F 1, F 3 , F4, F 5)
(hier: auch als Zauneidechsenhabitat)
Summe = Geltungsbereich gesamt
370
15.050
128.920
Negative Auswirkungen
Die negativen Auswirkungen der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
können wie folgt untergliedert werden:
1.
Baubedingte Auswirkungen
durch Baustelleneinrichtungen, Bewegungen und Ablagerungen von Boden (Erdaushub) und
Baumaterial, Baustellenverkehr und Baustellenbetrieb (z. B. Kräne) und damit verbundene
zeitlich befristete Beeinträchtigungen, wie Lärm-, Licht- und Staubbelastung.
Bei den Beeinträchtigungen durch den Baustellenbetrieb handelt es sich i. d. R. um temporäre Erscheinungen während der Bauphase.
Hierbei ist auch zu beachten, dass es sich bei dem Plangebiet um eine bereits bebaute und
stark anthropogen genutzte, durch Schallemissionen und andere Störfaktoren wie Licht bereits stark vorbelastete Fläche handelt.
2.
Anlagebedingte Auswirkungen
durch die Baukörper und dazugehörigen Neben- und Außenanlagen sowie Verkehrsflächen
etc., insbesondere durch die Versiegelung von Gebäude-, Zufahrts-, Lager- u. a. Flächen
Schutzgutbezogene anlagebedingte Beeinträchtigungen:
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Vorentwurf
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Boden:
Netto-Neuversiegelung (vorrangig Versiegelung von unbefestigten, z. T. bereits als
Lager o.ä. genutzten, vegetationslosen Freiflächen) von insgesamt maximal 4,1 ha
Aushub, Durchmischung und Ablagerungen von Boden
Grundwasser:
Klima/Lufthygiene;
mögliche Emissionen wie Geruchsemissionen und Luftschadstoffe, die sich jeweils
aber im Rahmen des Zulässigen bewegen werden
Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume (Biotope):
Teilverlust von Baumgruppen und -reihen sowie Ruderalflächen geringer bis mittlerer
Wertigkeit
Die randlichen, an größere Waldflächen anschließenden schmalen Waldflächen im
Nordwesten und die drei naturnahen Kleingewässer mit Umfeld - eines im mittleren
Westen, zwei im Südosten des Plangebietes - können erhalten werden.
Das Wäldchen im mittleren Westen des B-Plangebietes wird nicht überbaut, sondern
in einen lockeren Gehölzbestand mit Gebüsch- und Offenflächenanteilen umgewandelt.
Landschaftsbild:
weitere visuelle Überprägung des Plangebiets durch Erweiterung insbesondere des
Industriegebietes
3.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Erhebliche betriebsbedingte Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter des Naturhaushaltes
und das Landschaftsbild werden nicht erwartet,
Schallemissionen aus dem Industrie- und Gewerbegebiet und damit verbundene Verkehrsbewegungen - Schutzgut Mensch - vgl. B-Plan und Umweltbericht.
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Vorentwurf
4
Planung - Grünordnung
4.1
Landschaftsgestalterisches Konzept
Seite 16
Als grundlegende Ziele der Grünordnung können benannt werden:
verträgliche Einordnung der geplanten Nutzungen in die Umgebung unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes
Integration des Areals in die Umgebung durch eine ansprechende Randgestaltung
Beachtung der Erfordernisse des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen, soweit sie von Belang sind (Umweltprüfung als integrativer Bestandteil des BauleitplanVerfahrens)
Wahrung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse.
Konkret heißt dies:
Empfehlungen des zu erarbeitenden Grünordnungsplanes sind soweit wie möglich
und sinnvoll in den Bebauungsplan zu übernehmen
notwendige naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind verbindlich zu regeln
vorhandene wertvolle Grünstrukturen sind, wenn möglich, zu sichern und
es sind Eingrünungsmaßnahmen vorrangig in den Randbereichen zur Integration in
das Landschaftsbild vorzunehmen,
Die Umsetzung der formulierten Ziele wird im Rahmen der Erstellung des Grünordnungsplans unter Berücksichtigung der Anforderungen des Naturschutzes, u. a. des Artenschutzes
verifiziert.
Von besonderer Bedeutung ist die Erhaltung der wenigen vorhandenen wertvollen Biotopstrukturen dreier naturnaher Kleingewässer im Plangebiet. Das vorhandene Waldstück im
Westen des Plangebietes, das mit ca. 2.720 m² eines der Kleingewässer mit umfasst und für
das eine Waldumwandlung vorgesehen ist, soll in eine offenere parkartige Struktur um das
Kleingewässer umgewandelt werden und dessen bessere Besonnung ermöglichen.
Ansonsten sollen vorhandene Waldstrukturen, die vom Nordwesten her randlich in das Plangebiet hereinragen, als Flächen für Wald gesichert werden.
Neben den beiden vorhandenen Kleingewässern mit Gehölzrand im Südosten des Plangebietes, die bereits zur Eingrünung des Gebietes beitragen, sollen im Südwesten des Plangebietes vorhandene lineare Gehölze mit heimischen, standortgerechten Sträuchern und Bäumen ergänzt und das GE-Gebiet damit angemessen gestaltet und eingegrünt werden. Zudem wird eine breite Baumhecke am Nordrand des Plangebietes angepflanzt. Dies dient
ökologisch der weiteren Entwicklung linearer Biotopstrukturen mit heimischen, standortgerechten Gehölzen und bietet Lebensraum für verschiedene Tiergruppen, u. a. Vögel.
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Vorentwurf
Seite 17
Östlich des nördlichen Kleingewässers mit umgebender Parkstruktur ist eine ca. 2.000 m²
große Fläche für die Regenrückhaltung vorgesehen, die durch Ausgestaltung als offenes,
teilweise flachböschiges Erdbecken mit umgebenden Grünlandflächen ebenfalls als naturnahe Grünstruktur innerhalb des Industriegebietes fungiert.
Zudem soll eine innere Grüngestaltung des Gebietes erfolgen. Dabei kann an eine vorhandene Pyramidenpappelreihe, die im mittleren Teil des Plangebietes in West-Ostrichtung für
eine Zäsur sorgt, angeknüpft werden.
Außerdem soll eine einzelne Eiche, die auch optisch im Nordteil des Gebietes hervortritt,
erhalten werden.
Aufgrund der- z. T.- bereits vorhandenen - industriellen Nutzungen im Plangebiet wird auf
eine Festsetzung konkreter Begrünungsmaßnahmen innerhalb der einzelnen Bauflächen
weitgehend verzichtet.
Grundsätzlich ist die GRZ von 0,8 einzuhalten, das heißt, es ist ein Flächenanteil von 20 %
unversiegelt zu halten.
Konkret ist die Grünordnungsplanung durch folgende Elemente gekennzeichnet:
Erhalt der drei naturnahen Kleingewässer inkl. Umfeld
Umwandlung des Wäldchens im mittleren Westen des Plangebietes in eine offene,
parkartige Grünstruktur mit einzelnen Bäumen und Sträuchern
Erhalt der übrigen, in das Gebiet hineinragenden Waldflächen
Erhalt und Ergänzung einer Pyramidenpappelreihe und eines hervortretenden Einzelbaumes (Eiche)
Ergänzung vorhandener linearer Gehölze
Neuanpflanzung einer breiten Baumhecke mit heimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern
Naturnahe Gestaltung des RRB und Begrünung der nicht für die Regenrückhaltung
benötigten Teile der festgesetzten Fläche für die Regenrückhaltung/Versickerung,
Anlage als offenes Versickerungsbecken mit Temperatur ausgleichender Wirkung
und Erhöhung der Luftfeuchtigkeit
Ergänzung eines trockenheitsgeprägten Lebensraums mit Anpflanzung von Gebüschgruppen dorniger Sträucher
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Akzeptanz für eine notwendige Versiegelung
in einem geplanten Gewerbe-/Industriegebiet besteht. Eine Verringerung der versiegelbaren
Fläche erfüllt nicht die Zielstellung, ein ausreichend groß dimensioniertes Industriegebiet
anzulegen. Die Grünmaßnahmen innerhalb des Plangebietes stellen im wirtschaftlichen Sinn
bereits einen Kompromiss dar.
Mit einer Konzentration der Entwicklung auf das Plangebiet, das einen ehemaligen Bergbauund bereits vorhandenen Gewerbestandort darstellt und nahe und der Autobahn, einer Bundesstraße sowie vorhandener Gewerbeflächen liegt, kann damit ggf. einem Landschaftsverbrauch an anderer Stelle begegnet werden.
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4.2
Vorentwurf
Seite 18
Bodenschutz
Folgende Hinweise zum Bodenschutz sind bei der Planung, Genehmigung und Ausführung
grundsätzlich zu berücksichtigen – im Plangebiet aufgrund der Altlastensituation ggf. modifiziert zu betrachten:
Versiegelungsarme Bauweise
Bei der Planung, Genehmigung und Bauausführung soll die quantitative und qualitative Minimierung der Bodenversiegelung berücksichtigt werden, um Bodenfunktionen weitgehend
zu erhalten.
Die Verkehrsflächen sollen entsprechend der zu erwartenden Belastungsintensität minimiert
werden (ggf. Teilversiegelung).
Der Vegetationsflächenanteil der Freiflächen soll möglichst hoch sein.
Ganzflächig bodenversiegelnde Materialien sollen nur dort verwendet werden, wenn dies zur
Sicherung der tatsächlichen Nutzungsintensität unvermeidlich ist.
Vollversiegelung soll durch wasserdurchlässige Befestigung ersetzt werden, wenn die Nutzungsart dies zulässt.
Vermeidung von Bodenbelastungen
Baubetriebsbedingte Bodenbelastungen (z. B. Verdichtung, Erosion, Verschlämmung,
Durchmischung von Boden mit Fremdstoffen) sollen auf das unabdingbar notwendige Maß
beschränkt werden und nach Beendigung der Baumaßnahme beseitigt werden.
Erdarbeiten sollen bei trockener Witterung und trockenem Boden durchgeführt werden. Bei
der Durchführung von Erdarbeiten soll vorrangig bodenschonende Technik (z. B. Kettenfahrzeuge) zum Einsatz kommen.
In den nicht zur Bebauung vorgesehenen Bereichen sind Bodenverdichtungen zu vermeiden.
Arbeits-, Lager- und Abstellflächen sollen nur innerhalb des Plangebietes angelegt und betrieben werden.
Bauunterkünfte, Lager-, Arbeits- und Stellflächen sollen im Hinblick auf die Vermeidung von
Stoffeinträgen in den Boden auf befestigten Flächen und im Bereich zukünftiger Versiegelung eingerichtet werden.
Zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen in den Boden sollen bei der Lagerung von Bauabfällen und beim Umgang mit Betriebsstoffen geeignete Vorkehrungen getroffen werden.
Zur Erhaltung der Bodenfunktionen im Bereich von Vegetationsflächen soll die Bodenkonditionierung (Entwässerung, Baugrundverdichtung) durch CaO auf zu versiegelnde Bereiche
beschränkt bleiben.
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Vorentwurf
Seite 19
Umgang mit Bodenaushub
Auf geschichtliche Funde ist während der Bodenaushubmaßnahmen sorgfältig zu achten;
auf die Anzeigepflicht gemäß SächsDSchG wird hingewiesen.
Unbelastetes Erdaushubmaterial soll nicht als Abfall abgelagert werden. Boden wird grundsätzlich nach Bodenarten getrennt. Eine Mischung verschiedener Bodenarten ist nicht zulässig.
Der Oberboden (Mutterboden) ist vor Baubeginn abzuschieben, zu sichern (§ 202 BauGB)
und nach der Baumaßnahme wieder einzubringen. Nicht zu überbauende Vegetationsflächen sind vom Baubetrieb freizuhalten.
Das gesamte Aushubmaterial ist getrennt nach Bodenarten zu gewinnen und zu lagern.
Durchmischungen unterschiedlicher Bodenarten und Verunreinigungen mit Abfällen und
Reststoffen sind gemäß § 5 (2) KrW-/AbfG nicht zulässig. Eine Überschüttung von Oberboden mit Bodenaushub oder Fremdstoffen ist ebenso unzulässig wie die Abdeckung andersartiger Stoffe mit Boden.
Der anfallende Bodenaushub ist gemäß § 4 und 6 KrW-/AbfG auf seine Wiederverwertung
zu untersuchen. Anfallende Erdaushubmassen sind, sofern es sich um unbelastetes Bodenmaterial handelt, vorzugsweise zum Massenausgleich wieder zu verwenden.
Im Zuge einer Wiederverwertung von Bodenaushub an Ort und Stelle bzw. einer Rekultivierung der Baustellenfläche sind Anschüttungen auf die lokalen Bodenverhältnisse abzustimmen. Maßgeblich für den Wiedereinbau sind § 7 Bundes-Bodenschutzgesetz i. V. m. § 12
und Anhang 2 Bundesbodenschutzverordnung. Zwischenlager von Böden sind in Form von
trapezförmigen Mieten, bei einer Höhe von max. 2 m so anzulegen, dass Verdichtung, Vernässung und Erosion vermieden werden.
Besteht dafür keine Möglichkeit, so kann derartiges unbelastetes Material auf bewirtschafteten Lagerdepots (Bodenbörse) zwischengelagert und bei Bedarf abgerufen werden. Eine
Ablagerung von unbelastetem Erdaushub als Abfall auf einer Deponie ist nach §§ 3 (1), 5 (2)
KrW-/AbfG nicht zulässig, da dieser „Abfall zur Verwertung", nicht aber „zur Beseitigung" zu
deklarieren ist.
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5
Vorentwurf
Seite 20
Vorschläge für Grünordnerische Festsetzungen
Vorschläge für grünordnerische Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 BauGB:
5.1
Flächen oder Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft [§ 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB i. V. mit
§ 9 Abs. 1a BauGB]
Textliche Festsetzung:
TF F1:
Erhalt des naturnahen Kleingewässers und naturnahe, parkartige Ausgestaltung des
Umfeldes durch Baumteilerhalt und Gebüschneuanpflanzung
Innerhalb der festgesetzten Fläche F 1 ist das vorhandene Kleingewässer zu erhalten. Daneben ist ca. 50% des Baumbestands zu erhalten. Auf Flächen von insgesamt ca. 1.300 m²
sind heimische, standortgerechte Sträucher der Pflanzenauswahlliste 2 (Mindestpflanzgröße:
verpflanzter Strauch, 60 - 80 cm hoch; mindestens ein Strauch pro 2 m²) in Gruppen neu
anzupflanzen. Die übrigen Flächen sind als naturnahe krautige Vegetationsflächen zu entwickeln.
Im verbleibenden Baumbestand sind insgesamt fünf Nistkästen aus Holzbeton anzubringen.
Begründung:
Das vorhandene naturnahe Kleingewässer stellt ein besonders geschütztes Biotop dar, und
soll deshalb erhalten werden. Das bislang als Wald i. S. des Sächsischen Waldgesetzes
geltende Wäldchen, in das das Kleingewässer eingebettet ist, wird umgewandelt. Die auf der
Fläche vorhandenen Bäume sollen aber etwa zur Hälfte erhalten werden. Die Bäume haben
neben ihrem ökologischen und gestalterischen Wert auch Funktionen für das Kleinklima und
die Luftqualität.
Als Ergänzung, zur Diversifizierung des Lebensraums und zur Erhöhung der biologischen
Vielfalt, sollen Gruppen von heimischen, standortgerechten Sträuchern angepflanzt werden,
während die übrigen Flächen als krautige Offenlandflächen entwickelt werden.
Für das Kleingewässer soll damit insgesamt ein ergänzendes und als Puffer dienendes Umfeld mit z. T. krautigen bzw. offenen, besonnten Flächen, die u. a. als Landlebensraum für
Amphibien dienen können, ausgestaltet werden.
Die Anordnung der Maßnahmenflächen sichert eine Biotopverbindung zwischen dem Kleingewässer und dem geplanten Regenrückhaltebecken als einem neuen Grünelement im
Plangebiet. Darüber hinaus wird durch die beiden nahegelegenen naturnahen Kleingewässer
(F 3: Löschwasserteich, angrenzendes Kleingewässer) eine Isolierung des Kleingewässers
vermieden.
Die Maßnahme der Anbringung von fünf Nistkästen wurde aus dem artenschutzrechtlichen
Fachbeitrag übernommen und dient der Vermeidung des Verlustes von potenziellen Brutstätten durch die vorgesehenen Baumfällungen und der Förderung der heimischen Brutvögel.
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Vorentwurf
Seite 21
Textliche Festsetzung
TF F2
Naturnahe Gestaltung des RRB und Begrünung der nicht für die Regenrückhaltung
benötigten Teile der festgesetzten Fläche für die Regenrückhaltung/Versickerung
Das innerhalb der Flächen F 2 anzulegende Regenrückhaltebecken ist als offenes Erdbecken zu gestalten. Mindestens 25% der Böschungen sind als flache Böschungen anzulegen.
Teilflächen sind der natürlichen Sukzession zu überlassen oder als Röhrichtzone anzulegen.
Die nicht für die Regenrückhaltung benötigten Teilflächen der festgesetzten Flächen F 2 sind
als extensives Dauergrünland zu entwickeln oder der Sukzession zu überlassen
Hinweis:
Die Flächen im Umfeld des RRB sollten bei Entwicklung zu extensivem Grünland ca. zweimal jährlich gemäht werden
Begründung:
Um das erforderliche RRB für Oberflächenwasser landschaftsgerecht zu gestalten und in die
Umgebung einzubinden, soll es weitgehend naturnah gestaltet und durch Sukzessionsbereiche bzw. Röhrichtzonen weiter aufgewertet werden.
Die nicht für die Regenrückhaltung benötigten Teilflächen sollen dauerhaft als extensives
Grünland bewirtschaftet werden. Die Flächen weisen damit ökologische Vielfalt auf und können Brut-, Rückzugs- und Nahrungshabitate bieten. Die Landschaft wird damit ebenfalls naturnah gestaltet.
Textliche Festsetzung:
TF F3
Erhalt zweier naturnaher Kleingewässer mit Umfeld
Die innerhalb der festgesetzten Flächen F 3 vorhandenen naturnahen Kleingewässer sind zu
erhalten. Die innerhalb der festgesetzten Flächen F 3 vorhandenen Gehölzbestände sind zu
erhalten. Die vorhandene versiegelte Kleinfläche ist zu entsiegeln und mit den übrigen Flächen als Offenland zu renaturieren und zu erhalten.
Hinweis:
Die zu Offenland zu entwickelnden bzw. zu erhaltenden Flächen sollen ca. ein- bis maximal
zweimal jährlich gemäht oder alternativ extensiv beweidet werden.
Begründung:
Die beiden vorhandenen naturnahen Kleingewässer stellen trotz ihrer technischen Funktionen besonders geschützte Biotope dar, und sollen deshalb mit dem vorhandenen, als naturnaher Puffer dienenden Umfeld, der u. a. als Landlebensraum für Amphibien dienen kann,
erhalten werden.
Eine derzeit versiegelte Kleinfläche ist zu entsiegeln und mit den bereits vorhandenen umgebenden Grünlandflächen als naturnahes Offenland zu entwickeln.
Die auf der Fläche vorhandenen z. T. älteren Gehölzbestände, u. a., sind aufgrund ihres ökologischen und gestalterischen Wertes zu erhalten. Die Bäume haben auch Funktionen für
das Kleinklima und die Luftqualität.
Die festgesetzte Offenhaltung der gehölzfreien Flächen dient der Verhinderung einer zu starken Beschattung der Gewässer.
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Vorentwurf
Seite 22
Die Anordnung der Maßnahmenflächen sichert eine Biotopverbindung zu den Maßnahmeflächen F 1 und F 2 mit einem weiteren Kleingewässer und dem geplanten Regenrückhaltebecken.
Textliche Festsetzung
TF F4
Ergänzung eines trockenheitsgeprägten Lebensraums mit Anpflanzung von Gebüschgruppen dorniger Sträucher und Neuanlage von geeigneten Trockenhabitaten für die
Zauneidechse als CEF-Maßnahme/ vorgezogene funktionserhaltende Ausgleichsmaßnahme
Innerhalb der festgesetzten Fläche F 4 sind vollversiegelte Flächen zu entsiegeln.
Schotterauflagen sind auf Teilflächen von insgesamt 30% (ca. 1.500 m²) der Gesamtfläche
zu erhalten.
Die übrigen Flächen sind zur Hälfte mit Dornsträuchern der Pflanzenauswahlliste 3 (Mindestpflanzgröße: verpflanzter Strauch, 60 - 80 cm hoch) in kleinen Gruppen sowie in den
Randbereichen der Gesamtfläche zu bepflanzen.
Die nicht mit Sträuchern bepflanzten Flächen sind extensiv zu mähen oder in mindestens
fünfjährigem Turnus von Gehölzaufwuchs, Neophyten und Hochstauden zu befreien.
Innerhalb der mit F 4 festgesetzten Flächen sind weitere geeignete Trockenhabitate für die
Zauneidechse anzulegen, indem 6 Holzhaufen á 2 m³ (vorzugsweise größere Wurzelreste)
für die Zauneidechse (CEF-Maßnahme) ausgebracht werden.
Die Maßnahme ist vor Beginn von Bautätigkeiten im GI-Gebiet umzusetzen
(CEF-Maßnahme).
Begründung:
Die Anlage eines trockenheitsgeprägten Lebensraums auf einer Fläche von insgesamt nahezu 0,5 ha dient dem Erhalt und der Stärkung eines typischen in den Randbereichen der
früheren bergbaulich-gewerblichen Nutzung vorhandenen Lebensraums, damit wird die Habitatfunktion für entsprechende Arten wie Heuschrecken sowie Zauneidechse relativ großflächig erhalten und gefördert.
Die schottergeprägte lückige Ruderalflur soll von weiteren eher trockenheitsgeprägten Lebensräumen mit Dornsträuchern ergänzt und umgeben werden.
Auch die Landschaft wird damit in diesem Bereich naturnah gestaltet.
Für eine rasche Erreichung der ökologischen und gestalterischen Funktionen ist die Festsetzung einer ausreichenden Mindestpflanzqualität der Sträucher erforderlich.
Für die Zauneidechse wird damit ein geeignetes Habitat z. T. erhalten, z. T. durch neue Lebensraumstrukturen ergänzt (CEF-Maßnahme).
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Vorentwurf
Seite 23
Textliche Festsetzung:
TF F5
Neuanpflanzung einer breiten Baumhecke mit heimischen, standortgerechten Bäumen
und Sträuchern
Die festgesetzte Fläche F 5 ist flächenhaft mit heimischen, standortgerechten Bäumen der
Pflanzenauswahlliste 1 (Mindestpflanzgröße: Heister, 150 - 200 cm hoch; mindestens ein
Baum pro 10 m²) und Sträuchern der Pflanzenauswahlliste 2 (Mindestpflanzgröße: verpflanzter Strauch, 60 - 80 cm hoch; mindestens ein Strauch pro 2 m²) zu bepflanzen.
Es soll eine ca. mehrreihige Gehölzpflanzung angelegt werden, wobei am Außenrand Rosen
u.a. kleinere Sträucher, zur Mitte ansteigend höhere Sträucher und mittig die Bäume angepflanzt werden sollen (gestufter Aufbau).
Begründung:
Die Anlage einer breiten Baumhecke ganz im Norden des Plangebietes soll das Gebiet randlich mit attraktivem, dichtem, vertikal strukturiertem Großgrün gestalterisch eingrünen und die
Biotop- und Verbundstrukturen im Gebiet stärken und ergänzen.
Mit der gemischten Strauch- und Baumpflanzung werden die ökologische Vielfalt und Biodiversität gestärkt und neben Brut- und Rückzugshabitaten auch eine große Vielfalt an Nahrungshabitaten (z. B. fruchttragende Sträucher) geschaffen. Aus ökologischen und landschaftsgestalterischen Gründen sowie für den Artenschutz - insbesondere für Brutvögel sollen einheimische, standortgerechte Baum- und Straucharten angepflanzt werden.
Die Landschaft wird damit ebenfalls naturnah und attraktiv gestaltet, insbesondere die blühenden und fruchtenden Gehölze (z. B. Rosen, Weißdorn etc.) geben ein jahreszeitlich
wechselndes, an Naturfarben reiches Bild. Die Pflanzung dient auch als Zäsur zu den nördlich angrenzenden Flächen.
Auch die abiotischen Schutzgüter werden durch die ganzjährige Bodenbedeckung und
Durchwurzelung (Boden), verstärkte Versickerung (Wasser) bzw. Verdunstung und kleinklimatische Ausgleichswirkung (Klima) sowie Sauerstoffproduktion und Staubfilterung (Lufthygiene) gestärkt.
Für eine rasche Erreichung der ökologischen und gestalterischen Funktionen ist die Festsetzung einer ausreichenden Mindestpflanzqualität erforderlich.
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5.2
Vorentwurf
Seite 24
Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen sowie Bindungen für Bepflanzungen
und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen [§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB]
Textliche Festsetzung:
TF F6
Ergänzung eines trockenheitsgeprägten Lebensraums mit Anpflanzung von Gebüschgruppen dorniger Sträucher
Innerhalb der festgesetzten Fläche F 6 sind vollversiegelte Flächen zu entsiegeln.
Die Flächen sind zur Hälfte mit Dornsträuchern der Pflanzenauswahlliste 3 (Mindestpflanzgröße: verpflanzter Strauch, 60 - 80 cm hoch) in kleinen Gruppen sowie in den Randbereichen der Gesamtfläche zu bepflanzen.
Die nicht mit Sträuchern bepflanzten Flächen sind extensiv zu mähen oder in ca. 5jährigem
Turnus von Gehölzaufwuchs, Neophyten und Hochstauden zu befreien.
Begründung:
Die Anlage eines weiteren trockenheitsgeprägten Lebensraums im Verbund mit F 4 dient
dem Erhalt und der Stärkung eines typischen in den Randbereichen der früheren bergbaulich-gewerblichen Nutzung vorhandenen Lebensraums. Die Fläche soll durch die Bepflanzung mit Dornsträuchern eine vertikale Struktur erhalten und kann neben Insekten auch Vögeln, z.B. dem Neuntöter, als Teilhabitat dienen.
Auch die Landschaft wird damit in diesem Bereich naturnah gestaltet.
Für eine rasche Erreichung der ökologischen und gestalterischen Funktionen ist die Festsetzung einer ausreichenden Mindestpflanzqualität der Sträucher erforderlich.
Textliche Festsetzung
TF F7
Erhalt und Ergänzung vorhandener linearer Gehölze
Innerhalb der mit F 7 festgesetzten Flächen sind die vorhandenen Gehölze zu erhalten und
mit Neuanpflanzungen standortgerechter, heimischer Bäume der Pflanzenauswahlliste 1
(Mindestpflanzgröße Heister, 200-250 cm hoch) und Sträucher der Pflanzenauswahlliste 2
(Mindestpflanzgröße: verpflanzter Strauch, 60 - 80 cm hoch) zu ergänzen
Begründung:
Die bestehenden Gehölzreihen, die das vorhandene Gewerbegebiet gliedern, strukturieren
und die eine lineare Biotopverbundfunktion haben, sollen ergänzt werden, um eine landschaftsprägende Struktur anzureichern und eine attraktive Grünzäsur zwischen den Teilgewerbegebieten zu bilden.
Mit der gemischten Gehölzpflanzung werden die ökologische Vielfalt und Biodiversität gestärkt und neben Brut- und Rückzugshabitaten auch eine große Vielfalt an Nahrungshabitaten (z. B. fruchttragende Sträucher) geschaffen.
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Vorentwurf
Seite 25
Aus ökologischen und landschaftsgestalterischen Gründen sowie für den Artenschutz - insbesondere für Brutvögel - sollen einheimische, standortgerechte Gehölzarten angepflanzt
werden. Die abiotischen Schutzgüter werden ebenfalls gestärkt.
Für eine rasche Erreichung der ökologischen und gestalterischen Funktionen ist die Festsetzung einer ausreichenden Mindestpflanzqualität erforderlich.
Textliche Festsetzung
TF F8
Erhalt und Ergänzung einer Pyramidenpappel-Baumreihe
Innerhalb der mit F 8 festgesetzten Flächen sind die vitalen vorhandenen Pyramidenpappeln
zu erhalten und mit Neuanpflanzungen von Pyramidenpappeln oder alternativ Pyramideneichen (Mindestpflanzgröße Hochstamm, StU 14-16 cm) in einem Pflanzabstand von
ca. 7,00 m untereinander und zu den bestehenden Bäumen zu ergänzen.
Begründung:
In Ergänzung der bestehenden, sehr lückigen Reihe aus Pyramidenpappeln, die regionaltypisch für das Landschaftsbild sind, soll die Reihe mit Neuanpflanzungen von Pyramidenpappeln oder alternativ Pyramideneichen ergänzt werden, um eine landschaftsprägende Struktur
wiederherzustellen und eine attraktive Grünzäsur zwischen zwei Gewerbegebieten zu bilden.
Zeichnerische Festsetzung:
Mittels planzeichnerischer Festsetzung wird darüber hinaus der Erhalt einer einzelnen Eiche
gesichert.
Begründung:
Die vitale Eiche im Nordwesten des Plangebietes soll aus ökologischen und gestalterischen
Gründen erhalten werden.
6
Grünordnerische Hinweise
Hinweise zum Artenschutz:
Zum Schutz von Vogelbruten und wandernden Amphibien soll für die Bauzeit der Zeitraum
zwischen 15. Juli und 28. Februar des Folgejahres gewählt werden.
Baumfällungen sollen sich auf das Winterhalbjahr außerhalb der Vegetationszeit zwischen
dem 01.10. eines Jahres und dem 28.02. des Folgejahres beschränken.
Vor Gehölzpflegearbeiten bzw. Fällungen soll eine Kontrolle von Baumhöhlen auf Besatz mit
Tieren erfolgen.
Zur Sicherung der grünordnerischen und artenschutzbezogenen Maßnahmen soll während
der Baumaßnahmen eine Umweltbaubegleitung erfolgen, durch die alle Umweltbelange vorausschauend geprüft werden.
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Grünordnerische Aussagen zum
Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87
„Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am
Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma
7
Vorentwurf
Pflanzenauswahllisten
Pflanzenauswahlliste 1: heimische, standortgerechte Baumarten
für Baumreihen- und Baumheckenanpflanzungen
Acer campestre
Carpinus betulus
Malus sylvestris
Populus tremula
Prunus avium
Pyrus communis
Quercus petraea
Quercus robur
Tilia cordata
Ulmus laevis
Ulmus minor
Sorbus aria
Sorbus domestica
Sorbus aucuparia
Feldahorn
Hainbuche
Holzapfel
Zitterpappel
Vogelkirsche
Wildbirne
Traubeneiche
Stieleiche
Winterlinde
Flatterulme
Feldulme
Mehlbeere
Speierling
Eberesche, Vogelbeere
Pflanzenauswahlliste 2: heimische, standortgerechte Straucharten
Cornus sanguinea
Coryllus avellana
Crataegus laevigata
Crataegus monogyna
Cytisus scoparius
Euonymus europaeus
Lonicera xylosteum
Prunus spinosa
Rhamnus carthaticus
Rosa canina
Rosa corymbifera
Rosa rubiginosa
Rosa tomentosa
Viburnum lantana
Viburnum opulus
Roter Hartriegel
Gewöhnliche Hasel
Zweigriffliger Weißdorn
Eingriffliger Weißdorn
Besenginster
Europäisches Pfaffenhütchen
Rote Heckenkirsche
Schlehe, Schwarzdorn
Echter Kreuzdorn
Hundsrose
Buschrose
Weinrose
Filzrose
Wolliger Schneeball
Gewöhnlicher Schneeball
Pflanzenauswahlliste 3: heimische, standortgerechte Dornstraucharten
Crataegus laevigata
Crataegus monogyna
Cytisus scoparius
Prunus spinosa
Rhamnus carthaticus
Rosa canina
Rosa corymbifera
Rosa rubiginosa
Rosa tomentosa
Zweigriffliger Weißdorn
Eingriffliger Weißdorn
Besenginster
Schlehe, Schwarzdorn
Echter Kreuzdorn
Hundsrose
Buschrose
Weinrose
Filzrose
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Seite 26
Grünordnerische Aussagen zum
Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87
„Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am
Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma
8
Vorentwurf
Seite 27
Gegenüberstellen von Bestand und Planung
Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 12,9 ha. In den nachfolgenden Bilanzierungen wird die Bestandsfläche der Planung zunächst verbal- argumentativ, danach in
quantitativer Form gegenübergestellt.
8.1
Verbal-argumentative Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich
Innerhalb des Plangebietes erfolgt ein Eingriff im Sinne des § 14 BNatSchG bzw § 8
SächsNatSchG. Daher werden für den vorliegenden Bebauungsplan eine verbalargumentative sowie eine quantitative Eingriffs-Ausgleichsbilanz nach der Sächsischen
Handlungsempfehlung vorgenommen.
Nach § 14 BNatSchG bzw. § 9 des Sächsischen Naturschutzgesetzes sind
¨ vermeidbare erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft
zu unterlassen (Vermeidung bzw. Verminderung)
¨ unvermeidbare erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen innerhalb angemessener
Frist durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorrangig auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen).
Auf der Grundlage des § 15 BNatSchG und nach § 9 (2) des SächsNatSchG gilt:
„Eine Beeinträchtigung ist ausgeglichen, wenn nach Beendigung des Eingriffs keine Beeinträchtigung des Naturhaushaltes zurückbleibt und das Landschaftsbild wiederhergestellt oder
landschaftsgerecht neu gestaltet ist.
In sonstiger Weise kompensiert ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes in gleichwertiger Weise ersetzt sind oder das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist.“
Die Gegenüberstellung von Eingriff und Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung bzw.
zum Ausgleich erfolgt getrennt für die einzelnen Schutzgüter des Naturhaushaltes und das
Landschaftsbild. Die verbal-argumentative Herangehensweise zur Ermittlung der Eingriffskompensation berücksichtigt die Belange des Naturschutzes und der Landespflege und stellt
eine angemessene Beurteilungsform dar, die den Anforderungen der Eingriffsregelung genügt.
Tiere und Pflanzen:
Vermeidung/Verminderung:
Erhalt der drei naturnahen Kleingewässer mit Bedeutung u.a. für Amphibien inkl.
Umfeld
Teilerhalt eines trockenheitsgeprägten Lebensraums u.a. für die Zauneidechse
Teilerhalt vorhandener linearer Gehölze
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Grünordnerische Aussagen zum
Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87
„Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am
Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma
-
Vorentwurf
Seite 28
Erhalt einer Pyramidenpappel-Baumreihe
Ausgleich innerhalb des Plangebietes:
Naturnahe, parkartige Ausgestaltung des Umfeldes des naturnahen Kleingewässers
im mittleren Westen durch Baumteilerhalt und Gebüschneuanpflanzung
Naturnahe Gestaltung des RRB und Begrünung der nicht für die Regenrückhaltung
benötigten Teile der festgesetzten Fläche für die Regenrückhaltung/Versickerung
Ergänzung eines trockenheitsgeprägten Lebensraums mit Anpflanzung von Gebüschgruppen dorniger Sträucher und Neuanlage von geeigneten Trockenhabitaten
für die Zauneidechse als CEF-Maßnahme/ vorgezogene funktionserhaltende Ausgleichsmaßnahme
Neuanpflanzung einer breiten Baumhecke mit heimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern
Ergänzung vorhandener linearer Gehölze
Ergänzung einer Pyramidenpappel-Baumreihe
Anbringung von fünf Nistkästen aus Holzbeton in dem mittleren, dreieckigen Gehölz
Artenschutzbezogene Maßnahmen:
Erhalt der drei naturnahen Kleingewässer mit Bedeutung u.a. für Amphibien inkl.
Umfeld
Teilerhalt eines trockenheitsgeprägten Lebensraums u.a. für die Zauneidechse
Ergänzung eines trockenheitsgeprägten Lebensraums mit Anpflanzung von Gebüschgruppen dorniger Sträucher und Neuanlage von geeigneten Trockenhabitaten
für die Zauneidechse als CEF-Maßnahme/ vorgezogene funktionserhaltende Ausgleichsmaßnahme
Boden
Vermeidung/Verminderung:
Die rechnerisch ermittelte Netto-Neuversiegelung (vorrangig Versiegelung von unbefestigten,
z. T. bereits als Lager o.ä. genutzten, vegetationslosen Freiflächen) im Plangebiet beträgt
maximal ca. 4,1 ha, da die GI-und GE-Flächen gemäß GRZ 0,8 zu maximal 80% vollversiegelt (inkl. Bebauung) werden dürfen.
Ausgleich innerhalb des Plangebietes:
Erhalt unversiegelter Flächen auf Flächen zur Pflege und Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft sowie Anpflanzungsflächen; bei Anpflanzungen Förderung der
Bodenentwicklung/Bodenfunktionen durch bessere Durchwurzelung
Wasser:
Vermeidung/Verminderung:
Negative Auswirkungen durch Verschmutzung von Oberflächen- und Grundwasser werden
durch eine ordnungsgemäße Regenwasserversickerung sowie Schmutzwasserableitung
vermieden.
Das Versickerungsbecken wird naturnah angelegt und betrieben.
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Grünordnerische Aussagen zum
Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87
„Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am
Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma
Vorentwurf
Seite 29
Ausgleich innerhalb des Plangebietes:
Erhalt unversiegelter Flächen auf Flächen zur Pflege und Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft sowie Anpflanzungsflächen
Erhalt der drei naturnahen Kleingewässer inkl. Umfeld
Naturnahe Gestaltung des RRB
Klima und Luft
Vermeidung/Verminderung/Ausgleich:
Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte (BImSchV)
Beschränkungen bzw. Nutzungsausschlüsse im GI-Gebiet
Anlage eines offenen Versickerungsbeckens mit Temperatur ausgleichender Wirkung und Erhöhung der Luftfeuchtigkeit
weitere Kompensationsmaßnahmen s.o.
Landschaftsbild:
Vermeidung/Verminderung/Ausgleich:
Beschränkung der Gebäudehöhen auf ein verträgliches Maß
vgl. Schutzgut Pflanzen
Fazit
Insgesamt werden die Eingriffe durch die genannten Festsetzungen weitgehend minimiert
bzw. ausgeglichen.
Eine angemessene und ausreichende Vermeidung bzw. Verminderung sowie Kompensation des erfolgenden Eingriffes ist unter Berücksichtigung der Festsetzungen
innerhalb des Plangebietes insgesamt gewährleistet.
Nach Durchführung des Vorhabens sind die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes wiederhergestellt bzw. in gleichwertiger Weise ersetzt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet.
Damit verbleiben insgesamt keine erheblichen, Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft.
8.2
Quantitative Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich
Für die einzelnen Baugebiete inkl. der zugehörigen Maßnahmenflächen wurde eine rechnerische Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich nach der Sächsischen Handlungsempfehlung durchgeführt:
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Grünordnerische Aussagen zum
Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87
„Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große
Kreisstadt Grimma
Vorentwurf
Seite 30
GI-Gebiet insgesamt
Bestand
Bezeichnung nach Vorläufiger Biotoptypenliste Sachsen
Biotoptyp/Nutzungstyp gem. Bezeichnung im Plan
Laubmischwald, überwiegend Stieleichen (ohne Kleingewässer=330 m²)
Laubwälder mittlerer Standorte(27)
dichte Baumgruppen und Baumreihen (Birke, Ahorn, Pappel, Eiche)
Baumreihe, Baumgruppe(23)
meist lineare Gehölze mit Sträuchern und Jungbäumen überwiegend
heimischer Arten aus Anpflanzung und Sukzession
Gebüsch frischer Standorte(23)
naturnahes Kleingewässer
Naturnahes, ausdauerndes Kleingewässer § (27)
naturfernes Standgewässer, hier: Feuerlöschbecken aus Beton
Naturferner Teich/Kleinspeicher(12)
Ableitungsgräben mit Böschungen und Ruderalvegetation
sonstige Verkehrs-, Rand- und Kleingrünflächen mit Ruderalarten oder
Rasenflächen
Mittelwert Naturnaher Graben(20)/Naturferner Graben(8)
Lagerflächen und sonstige unbefestigte Flächen mit Junggehölzaufkommen und Ruderalvegetation
Sonstige Grün- und Freifläche (10) = Mittelwert Ruderalflur frischer
Standorte(15)/ Verkehrsbegleitgrün mit wenig Gehölzbestand(5)
Schotterflächen und sonstige teilversiegelte sowie unbefestigte Flächen
mit Aufkommen lückiger Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte
Offene, vegetationsarme Fläche(10)
meist unbefestigte Lager- und sonstige gewerbliche Nutzflächen,
u.a. Materiallager und Haufwerke, bzw. Folgeflächen der ehem. Abbaunutzung, i.d.R. überdeckt und/oder verdichtet
Lagerflächen(max.4), sonstige Aufschüttung(2) bzw. unversiegelte
Flächen(3)
vollversiegelte oder zumindest sehr stark verdichtete, z. T. Gebäude
bestandene Flächen
vollversiegelte Flächen(0), Industriegebiet(0)
Einzelbäume: 3 Stück, davon eine Stieleiche(Erhalt)
Summe
Sonstige Grün- und Freifläche (10) = Mittelwert Ruderalflur trockenwarmer Standorte(17)/ Verkehrsbegleitgrün ohne Gehölzbestand(3)
Einzelbaum - Krone über sonst. Grünflächen (=23-10 =13)
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Fläche
Biotopwertpunkte
Biotopwertpunkte
in m²
pro m²
gesamt
2.757
900
27
23
74.439
20.700
630
330
120
90
23
27
12
14
14.490
8.910
1.440
1.260
1.580
10
15.800
830
10
8.300
2.830
10
28.300
52.420
3
157.260
25.480
40
87.967
0
13
0
520
331.419
Grünordnerische Aussagen zum
Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87
„Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große
Kreisstadt Grimma
Planung
Vorentwurf
Bezeichnung nach Vorläufiger Biotoptypenliste Sachsen
Biotoptyp/Nutzungstyp (blau = Erhalt/Integration bestehender
Biotopstrukturen)
Seite 31
Fläche
Biotopwertpunkte
Biotop- bzw.
Planungswert-punkte
in m²
pro m²
gesamt
WALD
Laubmischwald, überwiegend Stieleichen (Randflächen)
Flächen zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Laubwälder mittlerer Standorte(27)
367
27
9.909
23
21
27
54.970
27.090
8.910
F1: Erhalt des naturnahen Kleingewässers und naturnahe, parkartige
Ausgestaltung des Umfeldes durch Baumteilerhalt und Gebüschneuanpflanzung (4.010 m²)
Baumgruppe weitständig(23)
davon: Gebüschneuanpflanzung
Neuanpflanzung Gebüsch frischer Standorte(21)
davon: Erhalt naturnahes Kleingewässer
F2: Naturnahe Gestaltung des RRB und Begrünung der nicht für die
Regenrückhaltung benötigten Teile der festgesetzten Fläche für die Regenrückhaltung/Versickerung (2000 m²)
Naturnahes, ausdauerndes Kleingewässer § (27)
2.390
1.290
330
Mittelwert (jeweils Neuanlage) naturnahes Kleingewässer(26)/Naturferner Kleinspeicher(12)/Extensivgrünland(22)/Ruderalflur(14)
2.000
18,5
37.000
Mittelwert Neuanpflanzung Gebüsch frischer Standorte(21)/Ruderalflur trockenwarmer Standorte(16)
4.550
18,5
84.175
380
1.080
23
21
8.740
22.680
90
15.026
14
5
1.260
75.130
120
60.344
16
87.967
12
0
13
1.440
0
208
331.512
F 4: Ergänzung eines trockenheitsgeprägten Lebensraums mit Anpflanzung von Gebüschgruppen dorniger Sträucher 4930 m²)
davon Erhalt: meist lineare Gehölze mit Sträuchern und Jungbäumen
überwiegend heimischer Arten aus Anpflanzung und Sukzession
F 5: Neuanpflanzung einer breiten Baumhecke (1200 m²)
Gebüsch frischer Standorte(23)
Neuanpflanzung Baumreihe bzw. Gebüsch frischer Standorte(21)
GI-Flächen
GI - Gebiet: Grün- und Freiflächen (gem GRZ 0,8: 20%):
Ableitungsgraben mit Böschungen und Ruderalvegetation
sonstige unversiegelte Freiflächen im GI-Gebiet
Mittelwert Naturnaher Graben(20)/Naturferner Graben(8)
Neuanlage Sonstige Grün- und Freifläche (5)
GI - Gebiet: max. vollversiegelte Flächen (gem GRZ 0,8: 80%):
naturfernes Standgewässer, hier: Feuerlöschbecken aus Beton
Naturferner Teich/Kleinspeicher(12)
maximal vollversiegelte, z. T. Gebäude bestandene Flächen
vollversiegelte Flächen(0), Industriegebiet(0)
Einzelbäume: eine Stieleiche(Erhalt)
Summe
Einzelbaum - Krone über sonst. Grünflächen (=23-10 =13)
Differenz Bestand - Planung
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93
Grünordnerische Aussagen zum
Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87
„Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große
Kreisstadt Grimma
GE 1- Gebiet
Bestand
Vorentwurf
Bezeichnung nach Vorläufiger Biotoptypenliste
Sachsen
Biotoptyp/Nutzungstyp gem. Bezeichnung im Plan
dichte Baumgruppen und Baumreihen (Birke, Ahorn, Pappel, Eiche)
Baumreihe, Baumgruppe(23)
meist lineare Gehölze mit Sträuchern und Jungbäumen überwiegend
heimischer Arten aus Anpflanzung und Sukzession
Gebüsch frischer Standorte(23)
Ableitungsgraben mit Böschungen und Ruderalvegetation
sonstige Verkehrs-, Rand- und Kleingrünflächen mit Ruderalarten oder
Rasenflächen
meist unbefestigte Lager- und sonstige gewerbliche Nutzflächen,
u.a. Materiallager und Haufwerke, bzw. Folgeflächen der ehem. Abbaunutzung, i.d.R. überdeckt und/oder verdichtet
vollversiegelte oder zumindest sehr stark verdichtete, z. T. Gebäude
bestandene Flächen
Summe
Planung
Mittelwert Naturnaher Graben(20)/Naturferner Graben(8)
Sonstige Grün- und Freifläche (10) = Mittelwert Ruderalflur trockenwarmer Standorte(17)/ Verkehrsbegleitgrün
ohne Gehölzbestand(3)
Lagerflächen(max.4), sonstige Aufschüttung(2) bzw.
unversiegelte Flächen(3)
vollversiegelte Flächen(0), Industriegebiet(0)
Bezeichnung nach Vorläufiger Biotoptypenliste
Sachsen
Biotoptyp/Nutzungstyp (blau = Erhalt/Integration bestehender
Biotopstrukturen)
Seite 32
Fläche
Biotopwertpunkte
Biotopwertpunkte
in m²
pro m²
gesamt
182
23
4.186
2.200
168
23
14
50.600
2.352
310
10
3.100
4.800
3
14.400
0
0
10.030
17.690
74.638
Fläche
Biotopwert- Biotop- bzw.
punkte
Planungswertpunkte
in m²
pro m²
gesamt
GE-Flächen
GE - Gebiet: Grün- und Freiflächen (gem GRZ 0,8: 20%):
F 7: Erhalt und Ergänzung vorhandener linearer Gehölze
- davon Neupflanzung
Neuanpflanzung Baumreihe(21) bzw. Gebüsch frischer
Standorte(21)
davon vorhandene dichte Baumgruppen und Baumreihen
Baumreihe, Baumgruppe(23)
davon vorhandenemeist lineare Gehölze mit Sträuchern und Jungbäumen
überwiegend heimischer Arten aus Anpflanzung und Sukzession
Gebüsch frischer Standorte(23)
Ableitungsgraben mit Böschungen und Ruderalvegetation
sonstige unversiegelte Freiflächen im GE-Gebiet
Mittelwert Naturnaher Graben(20)/Naturferner Graben(8)
Neuanlage Sonstige Grün- und Freifläche (5)
1.600
160
21
23
33.600
3.680
1.500
168
110
23
14
5
34.500
2.352
550
14.152
17.690
0
0
74.682
GE - Gebiet: max. vollversiegelte Flächen (gem GRZ 0,8: 80%):
maximal vollversiegelte, z. T. Gebäude bestandene Flächen
Summe
vollversiegelte Flächen(0), Industriegebiet(0)
Differenz Bestand - Planung
Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx
44
Grünordnerische Aussagen zum
Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87
„Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große
Kreisstadt Grimma
Vorentwurf
Seite 33
GE 2- Gebiet
Bestand
Bezeichnung nach Vorläufiger Biotoptypenliste
Sachsen
Biotoptyp/Nutzungstyp gem. Bezeichnung im Plan
Pyramidenpappel-Reihe
sonstige Verkehrs-, Rand- und Kleingrünflächen mit Ruderalarten
oder Rasenflächen
meist unbefestigte Lager- und sonstige gewerbliche Nutzflächen,
u.a. Materiallager und Haufwerke, bzw. Folgeflächen der ehem.
Abbaunutzung, i.d.R. überdeckt und/oder verdichtet
vollversiegelte oder zumindest sehr stark verdichtete, z. T. Gebäude
bestandene Flächen
Summe
Planung
lückiger Bestand nicht heimischer Baumart (Bewertung wie Parkanlage oder Laubholzforst nicht heimischer Baumarten: 15)
Sonstige Grün- und Freifläche (10) = Mittelwert Ruderalflur trockenwarmer Standorte(17)/ Verkehrsbegleitgrün ohne Gehölzbestand(3)
Lagerflächen(max.4), sonstige Aufschüttung(2) bzw.
unversiegelte Flächen(3)
vollversiegelte Flächen(0), Industriegebiet(0)
Bezeichnung nach Vorläufiger Biotoptypenliste
Sachsen
Biotoptyp/Nutzungstyp (blau = Erhalt/Integration bestehender
Biotopstrukturen)
Fläche
Biotopwertpunkte
Biotopwertpunkte
in m²
pro m²
gesamt
418
15
6.270
112
10
1.120
3.435
3
10.305
4.815
8.780
0
0
17.695
Fläche
in m²
Biotopwert- Biotop- bzw.
punkte
Planungswertpunkte
pro m²
gesamt
GI-Flächen
GI - Gebiet: Grün- und Freiflächen (gem GRZ 0,8: 20%):
F 8: Erhalt und Ergänzung einer Pyramidenpappel-Baumreihe
sonstige unversiegelte Freiflächen im GE-Gebiet
lückiger Bestand nicht heimischer Baumart (Bewertung wie Parkanlage oder Laubholzforst nicht heimischer Baumarten: 15) und Neuanpflanzung Baumreihe(21)
Neuanlage Sonstige Grün- und Freifläche (5)
686
1.070
18
5
12.348
5.350
7.024
8.780
0
0
17.698
GI - Gebiet: max. vollversiegelte Flächen (gem GRZ 0,8: 20%):
maximal vollversiegelte, z. T. Gebäude bestandene Flächen
Summe
vollversiegelte Flächen(0), Industriegebiet(0)
Differenz Bestand - Planung
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3
Grünordnerische Aussagen zum
Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87
„Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große
Kreisstadt Grimma
Vorentwurf
Seite 34
GE 3- Gebiet
Bestand
Bezeichnung nach Vorläufiger Biotoptypenliste
Sachsen
Biotoptyp/Nutzungstyp gem. Bezeichnung im Plan
naturnahe Kleingewässer
Baum- und Strauchbestand im Umfeld der Kleingewässer
(Weide, Birke u.a.)
meist lineare Gehölze mit Sträuchern und Jungbäumen überwiegend
heimischer Arten aus Anpflanzung und Sukzession
ruderalisiertes Grünland mesophiler Standorte
(Ziegenweide mit Weide-Störzeigern)
sonstige Verkehrs-, Rand- und Kleingrünflächen mit Ruderalarten oder
Rasenflächen
Schotterflächen und sonstige teilversiegelte sowie unbefestigte Flächen
mit Aufkommen lückiger Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte
vollversiegelte oder zumindest sehr stark verdichtete, z. T. Gebäude
bestandene Flächen
Summe
Naturnahes, ausdauerndes Kleingewässer § (27)
Baumgruppe/Feuchtgebüsch/Gebüsch frischer Standorte(23)
Gebüsch frischer Standorte(23)
Ruderalflur frischer Standorte (15)
Sonstige Grün- und Freifläche (10) = Mittelwert Ruderalflur trockenwarmer Standorte(17)/ Verkehrsbegleitgrün ohne Gehölzbestand(3)
Offene, vegetationsarme Fläche(10)
vollversiegelte Flächen(0), Industriegebiet(0)
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Fläche
Biotopwertpunkte
Biotopwertpunkte
in m²
pro m²
gesamt
1.950
27
52.650
1.138
23
384
23
8.832
2.665
15
39.975
110
10
1.100
197
10
1.970
5.543
11.987
0
0
104.527
Grünordnerische Aussagen zum
Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87
„Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große
Kreisstadt Grimma
Planung
Vorentwurf
Bezeichnung nach Vorläufiger Biotoptypenliste
Sachsen
Biotoptyp/Nutzungstyp (blau = Erhalt/Integration bestehender Biotopstrukturen)
Seite 35
Fläche
in m²
Biotopwert- Biotop- bzw.
punkte
Planungswertpunkte
pro m²
gesamt
Flächen zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
F3: Erhalt zweier naturnaher Kleingewässer mit Umfeld
davon: Erhalt naturnahe Kleingewässer
Naturnahes, ausdauerndes Kleingewässer § (27)
1.950
27
davon: Erhalt Baum- und Strauchbestand im Umfeld der Kleingewässer
(Weide, Birke u.a.)
Baumgruppe/Feuchtgebüsch/Gebüsch frischer Standorte(23)
52.650
1.138
23
davon: Erhalt ruderalisiertes Grünland mesophiler Standorte
(Ziegenweide mit Weide-Störzeigern)
Ruderalflur frischer Standorte (15)
1.936
15
29.040
1.180
213
18,5
5
21.830
1.065
5.570
11.987
0
0
104.585
GE-Flächen
GE - Gebiet: Grün- und Freiflächen (gem GRZ 0,8: 20%):
F 6: Ergänzung eines trockenheitsgeprägten Lebensraums mit Anpflanzung von Gebüschgruppen dorniger Sträucher (1.180 m²)
sonstige unversiegelte Freiflächen im GE-Gebiet
Mittelwert Neuanpflanzung Gebüsch frischer Standorte(21)/Ruderalflur trockenwarmer Standorte(16)
Neuanlage Sonstige Grün- und Freifläche (5)
GE - Gebiet: max. vollversiegelte Flächen (gem GRZ 0,8: 80%):
maximal vollversiegelte, z. T. Gebäude bestandene Flächen
Summe
vollversiegelte Flächen(0), Industriegebiet(0)
Differenz Bestand - Planung
Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx
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