Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord IIAm Hengstberg“ Vorentwurf Große Kreisstadt Grimma Stadtentwicklungsamt Grimma Ingenieur Consult Dr.-Ing. A. Kolbmüller GmbH Diezmannstraße 5 D-04207 Leipzig Tel. +49 341 41541-0 Fax +49 341 41541-11 E-Mail [email protected] Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord IIAm Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma Änderungsstand erstellt/geändert geprüft 00 am 04.11.2015 von Dipl.-Geogr. L. Adrian am von freigegeben Dipl.- Ing. G. Gerhardt am von Dipl.- Ing. G. Gerhardt Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 4 1.1 Anlass und Zielsetzung der Planung 4 1.2 Lage und Größe des Plangebietes 5 1.3 Rechtliche Grundlagen 5 1.4 Bearbeitungsgrundlagen 6 1.5 Übergeordnete Zielvorgaben 6 2 Bestandsbeschreibung von Natur und Landschaft 7 2.1 Naturräumliche Einordnung 7 2.2 Flächennutzung des Plangebietes 7 2.3 Umgebung des Plangebietes 7 2.4 Stadt-/Landschaftsbild und Erholungsvorsorge 7 2.5 Boden, Wasser, Klima und Luft 8 2.6 Schutzgebiete 10 2.7 Heutige potenzielle natürliche Vegetation (HpnV) 10 2.8 Pflanzen und Tiere und deren Lebensräume (Biotope und Arten) 10 2.8.1 Biotop-/Nutzungstypen 10 2.8.2 Fauna 12 3 Geplante Nutzungen und Auswirkungen des Bebauungsplans 14 4 Planung - Grünordnung 16 4.1 Landschaftsgestalterisches Konzept 16 4.2 Bodenschutz 18 5 Vorschläge für Grünordnerische Festsetzungen 20 5.1 Flächen oder Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft [§ 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB i. V. mit § 9 Abs. 1a BauGB] 20 Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen [§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB] 24 6 Grünordnerische Hinweise 25 7 Pflanzenauswahllisten 26 8 Gegenüberstellen von Bestand und Planung 27 8.1 Verbal-argumentative Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich 27 8.2 Quantitative Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich 29 5.2 Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma Vorentwurf 1 Einleitung 1.1 Anlass und Zielsetzung der Planung Seite 4 Unmittelbarer Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Antragstellung der Firma DEUMA Mischwerke GmbH & Co. KG auf derzeitig im Außenbereich liegenden Flächen eine Betriebsentwicklung vorzunehmen. Darüber hinaus sind am Standort bereits weitere Firmen ansässig, für die auf Grund von Entwicklungsabsichten ein Planungsbedarf besteht. Insgesamt soll das Standortpotenzial durch eine Neuordnung der einzelnen Betriebsflächen besser nutzbar gemacht werden. Generelles Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den dauerhaften Betrieb bereits ansässiger Firmen innerhalb des Plangebietes, gleichlaufend mit einer Sicherung der städtebaulichen Ordnung in diesem Gebiet. Für die Flächen am Hengstberg nördlich der Autobahnanschlussstelle Grimma der BAB A 14, unmittelbar benachbart zum Quarzporphyrtagebau Hohnstädt der Basalt-ActienGesellschaft soll Planungsrecht für eine gewerbliche (teilweise auch industrielle) Nutzung für verschiedene, bereits ansässige Firmen geschaffen werden. Mit dem B-Plan werden folgende Ziele verfolgt: - Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung - Steuerung der planungsrechtlichen Zulässigkeit baulicher Nutzungen - Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, der Natur und der Landschaft - Sicherung der geordneten Erschließung Konkretes Planungsziel ist deshalb die Ausweisung eines Industrie- und Gewerbegebietes unter Wahrung der gerechten Abwägung von öffentlichen und privaten Belangen zwischen und gegeneinander. Bei der Planaufstellung sind insbesondere folgende Belange zu beachten: - Belange der Wirtschaft sowie Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen - Belange der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse - Belange des Umweltschutzes Der begleitend zum B-Plan erstellte Grünordnungsplan behandelt die landschaftsplanerischen Belange für das Plangebiet und ermittelt und bewertet die erfolgenden Eingriffe in Natur und Landschaft. Auf dieser Grundlage wird ein grünordnerisches Konzept zur landschaftsgerechten Grüngestaltung des Plangebietes und zum Ausgleich der Eingriffe im Plangebiet entwickelt und vorgeschlagen. Mit entsprechenden Vermeidungs-, Verminderungsund Ausgleichsmaßnahmen wird daneben erreicht, dass keine Auswirkungen verbleiben, die geeignet sind, Verbotstatbestände nach § 44 (1) Nr. 1 bis 3 BNatSchG gegenüber den lokalen Populationen der im Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (ASB; NSI Wurzen, 10/2015) ermittelten prüfungsrelevanten Arten auszulösen. Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma Vorentwurf Seite 5 Rechtsgrundlage der Grünordnungsplanung bildet das Bundesnaturschutzgesetz, sowie ergänzend das Sächsische Naturschutzgesetz (SächsNatSchG). In § 11 (1) BNatSchG wird festgehalten: „Die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden auf der Grundlage der Landschaftsrahmenpläne für die Gebiete der Gemeinden in Landschaftsplänen, für Teile eines Gemeindegebiets in Grünordnungsplänen dargestellt.“ Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Inhalte eines Grünordnungsplanes beziehen sich insbesondere auf die Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft im Plangebiet sowie die Darlegung von Maßnahmen zur Verwirklichung der örtlichen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Wesentliche Inhalte des vorliegenden GOP stellen dar: Grünordnerische Ziele Vorschläge für Grünordnerische Festsetzungen und Grünordnerische Hinweise Eingriffs-Ausgleichs-Bewertung und -Bilanzierung Beachtung faunistischer Aspekte/Artenschutz und Vorschläge für entsprechende Festsetzungen Hinweise zum Bodenschutz und Vegetations-/Baumschutz Für den Grünordnungsplan wird neben der Bestandserfassung und dem eigentlichen Grünordnungsplan (GOP) ein gesonderter Erläuterungsbericht erstellt. Die wesentlichen Inhalte dieser Planungsbestandteile werden in Teil A (zeichnerische Festsetzungen) und Teil B (textliche Festsetzungen) des jeweiligen B-Plans sowie in die dazugehörige Begründung integriert. Dies beinhaltet insbesondere die grünordnerischen Festsetzungen und die Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft im Sinne des § 19 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) inkl. der Maßnahmen bzgl. Artenschutz. 1.2 Lage und Größe des Plangebietes Das Plangebiet liegt innerhalb der Großen Kreisstadt Grimma nördlich der Bundesautobahn BAB A 14 in einer Entfernung von ca. 2,5 km (Luftlinie) zum Stadtzentrum. Das Plangebiet hat eine Fläche von ca. 12,9 ha. 1.3 Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlage für den Grünordnungsplan bilden die §§ 8 - 9 und 11 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie ergänzend § 6 (2) des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG). Daneben sind die §§ 15 - 18 des Bundesnaturschutzgesetzes bzw. §§ 8 - 11 (Eingriffsregelung) des Sächsischen Naturschutzgesetzes zu berücksichtigen. Eine wesentliche rechtliche Grundlage stellt auch das Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuell gültigen Fassung dar. Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma 1.4 Vorentwurf Seite 6 Bearbeitungsgrundlagen Folgende Grundlagen wurden für die Bearbeitung verwendet: [1] [2] [3] [4] 1.5 Bebauungsplan Nr. 87 „„Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg" Große Kreisstadt Grimma - Vorentwurf (Stand 11/2015 – Lesefassung zum Vorentwurf) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ der Stadt Grimma, ICL Ingenieur Consult mit NSI, Oktober 2015 Bodenkarte des Freistaates Sachsen (BK 50; LfULG) Baugrundstellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma, ICP GmbH Leipzig, 31. März 2015 [4] Übergeordnete Zielvorgaben Flächennutzungsplan Die Stadt Grimma verfügt nicht über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Die Flächennutzungsplanung liegt als Vorentwurf aus dem Jahr 1999 in der Stadtverwaltung vor. Da kein aktueller Stand zur Flächennutzungsplanung besteht, wird mit der vorliegenden Planung auf diesen Vorentwurf kein Bezug genommen. Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma Vorentwurf 2 Bestandsbeschreibung von Natur und Landschaft 2.1 Naturräumliche Einordnung Seite 7 Nach der naturräumlichen Gliederung Sachsens liegt das Plangebiet im Grimma-Wurzener Porphyrhügelland westlich der Mulde. 2.2 Flächennutzung des Plangebietes Das Plangebiet umfasst zum großen Teil Flächen des ehemaligen Quarzporphyr-Tagebaus sowie Flächen bereits am Standort ansässiger Firmen in gewerblicher Nutzung. Daneben liegen ein Wäldchen und schmale randliche Waldstreifen, Baumreihen und gruppen sowie meist lineare Gehölze mit Sträuchern und Jungbäumen, ruderalisierte Grünlandflächen sowie Brachflächen mit lückiger Ruderalvegetation im Plangebiet. Von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung sind drei naturnahe Kleingewässer (eines im Wäldchen im mittleren Westen, zwei im Südosten des Plangebietes). 2.3 Umgebung des Plangebietes Das Plangebiet wird begrenzt: im Norden und Nordosten durch Flächen des Quarzporphyrbruchs Hohnstein im Südosten durch Ackerflächen im Süden durch die Straße Am Hengstberg und Ackerflächen im Westen durch ein Waldgebiet (Forst) und Sukzessionsflächen 2.4 Stadt-/Landschaftsbild und Erholungsvorsorge Das Plangebiet wird in weiten Teilen durch die vorhandene gewerbliche Nutzung bestimmt und ist dort unattraktiv. Das Wäldchen im Westen des mittleren Teils des Plangebietes sowie die naturnahen Kleingewässer mit Gehölzrändern im Südosten des Plangebietes bieten dagegen ein naturnahes Landschaftsbild. Die Pyramidenpappelreihe im mittleren Osten des Plangebietes ist nur noch lückig ausgebildet. Die Flächen des Plangebietes sind nicht für eine öffentliche Erholungsnutzung erschlossen, z. B. durch Rad- oder Wanderwege. Das gesamte Areal unterliegt daher zurzeit keiner Erholungsnutzung. Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma 2.5 Vorentwurf Seite 8 Boden, Wasser, Klima und Luft Boden Die Kurzbeschreibung und Bewertung der Bedeutung der Böden innerhalb des Plangebietes erfolgt auf der Grundlage der Bodenkarte des Freistaates Sachsen (BK 50) - vgl. Umweltbericht. Ganz im Süden des Plangebietes befinden sich Normparabraunerden. Diese stellen gemäß BK 50 "pseudovergleyte Parabraunerde aus periglaziärem Kies führendem Schluff (Sandlöss;Schmelzwasserkies) über fluvilimnogenem Kies führendem Sand (Schmelzwasserkies)" dar. Den übrigen, bereits durch Gewerbe belegten größeren Teil des Plangebietes nehmen Normregosole ein, von der B K 50 hier als "Regosol aus gekipptem Kies führendem Lehm (Lösslehm;Bauschutt)" bzw. kleine Teilflächen ganz im Norden des Plangebietes als "Regosol aus gekipptem Schuttsand (Rhyolit)" beschrieben. Diese Böden sind weder selten noch weisen sie ein besonderes Entwicklungspotential auf. Berücksichtigt werden muss die im Bereich der Regosole großflächig bereits vorhandene Versiegelung und Überprägung der Flächen durch die bereits etablierte gewerbliche Nutzung. Altlasten: Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsgebietes sind folgende Altlastenverdachtsflächen ausgewiesen: AKZ Art der Altlastenverdachtsfläche 83122093 Altlastenstandort: Tankstelle ehemalige Sächsische Quarz-Porphyrwerke Lage Flurstück 216/3 der Gemarkung Hohnstädt 83122111 altlastenverdächtige Fläche: Trockenwerk Flurstück 214/9 der Gemarkung Hohnstädt Des Weiteren liegen im Landratsamt, SG Altlasten/Bodenschutz/Abfallrecht, derzeitig keine anderweitigen Informationen über schädliche Bodenveränderungen oder Angaben zu Schadstoffbelastungen der Böden im betreffenden Gebiet vor. Auch Informationen zu geologischen Besonderheiten/Schutzgebieten liegen hier nicht vor. Oberflächengewässer Es liegen bis auf zwei kleine Zulaufgräben (vgl. Bestandsplan zum Grünordnungsplan) keine Fließgewässer innerhalb des Plangebietes. Im Westen grenzt unmittelbar nördlich an das Plangebiet ein Graben an, der in Richtung Westen in einen größeren Graben mündet, der wiederum zum Kranichbach führt. Der Kranichbach mit den genannten Zuleitungsgräben bildet den Vorfluter für das Plangebiet und verläuft nordwestlich des Plangebietes in nordöstliche Richtung. Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma Vorentwurf Seite 9 Im Plangebiet befinden sich daneben drei naturnahe Kleingewässer (ehemaliges Regenrückhaltebecken (RRB) im Wäldchen südlich des Asphaltmischwerkes, Feuerlöschteich und angrenzendes Kleingewässer im Südosten des Plangebietes). Außerdem liegt ein rechteckiges, wassergefülltes Betonbecken als Feuerlöschreservoir neben dem bestehenden Asphaltmischwerk. Die funktionellen Stillgewässer dienen der Regenrückhaltung, der Löschwasserversorgung bzw. der Versickerung von Niederschlagswasser. Der Feuerlöschteich und das angrenzende Kleingewässer sowie das ehemalige RRB weisen einen naturnahen Charakter mit Röhrichtanteilen aus. Sie sind für die Pflanzen- und Tierwelt relevant. Grundwasser Gem. der Baugrundstellungnahme [4] weist die hydrologische Karte für den Randbereich des Untersuchungsgebietes den Grundwasserleiter (GWL) 2 als oberflächennahen GWL aus; er steht in hydraulischer Verbindung mit den Grundwasserleitern 3 und 4. Der Grundwasserleiter wird im gesamten Gebiet als „sandiger Bereich mit oder ohne saisonabhängiger Wasserführung“ gekennzeichnet. Die Mächtigkeit der wasserführenden Materialien schwankt dabei zwischen 5 ... 10 m. Der Durchlässigkeitsbeiwert der Materialien liegt im Bereich von 80*10-5 m/s. Eine Hydroisohypse wird in den Karten nicht genannt, näherungsweise gilt ein Wert von 150 m NN. Der Grundwasserflurabstand beträgt damit in ungefährer Abschätzung etwa 15 m. Das temporär vorhandene Grundwasser ist an die im Schichtenpaket vorhandenen Sandlinsen etc. gebunden und die Lage kann nicht exakt vorgesagt werden. In unmittelbarer Umgebung zum Steinbruch ist kein Grundwasserleiter vorhanden. Die Baugrundstellungnahme [4] schlussfolgert: "Grundwasser ist oberflächennah nur temporär vorhanden, eine Hydroisohypse kann nicht ausreichend genau angegeben werden." Klima und Luft Das Plangebiet ist überwiegend durch bestehende Versiegelung geprägt, nur die kleine Waldfläche, die Kleingewässer sowie die Gehölze, Wiesen- und Ruderalflächen stellen Frischluft- und zum Teil Kaltluftentstehungsgebiete dar. Ein relevanter Kaltluftabfluss in Bedarfsräume wie Siedlungsbereiche ist nicht vorhanden. Das Plangebiet wird primär von mäßig starken Winden aus Südwest bzw. Süd beeinflusst. Es wird eingeschätzt, dass das Plangebiet im Ist-Zustand nur eine sehr geringe klimatische Ausgleichsfunktion besitzt. Aussagen zur Luftqualität im Plangebiet liegen auf lokaler Ebene nicht vor. Bezogen auf den Maßstab Sachsen zeigen die Jahresmittel der Konzentrationen der beiden wichtigen Luftschadstoffe Feinstaub <10µm (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) im Raum Grimma keine (PM10) bzw. entlang der Autobahn leicht erhöhte (NO2) Werte. Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma Vorentwurf Seite 10 Eine Vorbelastung in Bezug auf die Luftbelastung durch Schadstoffe besteht verkehrsbedingt durch die südlich des Plangebietes in West-Ost-Richtung verlaufende A 14, die südlich angrenzenden Gewerbeflächen und durch die im Plangebiet selbst bereits befindlichen Industrie- und Gewerbeflächen. 2.6 Schutzgebiete Im Plangebiet liegen keine Schutzgebiete. Es sind keine Geschützten Biotope gem. § 30 BNatSchG bzw. § 21 SächsNatSchG im Verzeichnis des Landkreises Leipzig aufgeführt. Bei der eigenen Biotoptypenkartierung im März 2015 wurden drei naturnahe Kleingewässer im Plangebiet vorgefunden (vgl. Bestandsplan zum GOP). 2.7 Heutige potenzielle natürliche Vegetation (HpnV) Die Einheiten der heutigen potenziellen natürlichen Vegetation geben an, welche Pflanzengesellschaften sich ohne weiteren Einfluss des Menschen aufgrund der heutigen Standortvoraussetzungen durch natürliche Sukzession einstellen würden. Vorherrschende Standortfaktoren sind dabei Klima und Boden. Die HpnV ist ein Ausdruck für das natürliche Entwicklungspotential von Standorten (Flächen) und ermöglicht die Ableitung von Aussagen für die Verwendung standortgerechter Gehölze, für die Eignung einer bestimmten Nutzungsart sowie Aussagen zu Möglichkeiten für den Biotopschutz. Im Plangebiet und dessen Umgebung wären Hainbuchen-Traubeneichenwälder zu erwarten. 2.8 Pflanzen und Tiere und deren Lebensräume (Biotope und Arten) 2.8.1 Biotop-/Nutzungstypen Die in Tabelle 1 aufgeführten Biotoptypen wurden im Plangebiet selbst bei Kartierungen im März/Juni 2015 differenziert und abgegrenzt. Sie werden im Bestandsplan dargestellt. Dabei wurden im Plangebiet drei naturnahe Kleingewässer vorgefunden, die nach eigener Einschätzung als besonders geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG bzw. § 21 SächsNatSchG zu bewerten sind: ehemaliges Regenrückhaltebecken (RRB) im Wäldchen südlich des Asphaltmischwerkes Feuerlöschteich und angrenzendes Kleingewässer im Südosten des Plangebietes Daneben wurden ein Wäldchen und schmale randliche Waldstreifen, Baumreihen und gruppen sowie meist lineare Gehölze mit Sträuchern und Jungbäumen, ruderalisierte Grünlandflächen sowie Brachflächen mit lückiger Ruderalvegetation erfasst, die eine mittlere Bedeutung für die Pflanzenwelt aufweisen. Von geringer Bedeutung sind die übrigen, zum Großteil versiegelten und gewerblich genutzten Flächen. Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma Vorentwurf Seite 11 Tabelle 1: Biotoptypen im Plangebiet (eigene Kartierung) Lfd. Nr. Biotoptyp Beschreibung Einzelbäume Im mittleren Osten des Plangebietes steht eine lückige Pyramidenpappelreihe. Eine einzeln stehende Eiche mittleren Alters befindet sich im nördlichen Westen des Plangebietes, südlich des Asphaltmischwerks. Neben sehr schmalen, aus den größeren an das Plangebiet nordwestlich angrenzenden Waldflächen in das Plangebiet hineinragenden Waldrandbereichen befindet sich eine kleine dreieckige Waldfläche im mittleren Westen des Plangebietes. In der Baumschicht überwiegen Eichen, die insbesondere im Nordosten z. T. geschädigt sind. Der Unterwuchs ist nur z. T. waldtypisch, so kommt das Buschwindröschen hier vor. Inmitten des Wäldchens liegt ein Kleingewässer (s. u.) Die Pyramidenpappeln (s. o.) werden aufgrund ihrer sehr lückigen Ausprägung im Bestandsplan als Einzelbäume dargestellt. Im Nordwesten des Plangebietes steht eine dichte Baumgruppe überwiegend aus Birken. Im nördlichen Teil, ganz im Osten, ragt eine gemischte Baumreihe in das Plangebiet hinein. Weiter südlich inmitten des Plangebietes wächst eine Baumreihe überwiegend aus Ahorn. Die z. T. angepflanzten, z. T. aus Sukzession entstandenen kleinen Gehölzreihen und -gruppen im Südwesten des Plangebietes sind heterogen strukturiert und setzen sich aus Sträuchern und Jungbäumen überwiegend heimischer Arten zusammen. Es handelt sich um ein ehemaliges Regenrückhaltebecken (RRB) im Wäldchen südlich des Asphaltmischwerkes sowie einen Feuerlöschteich und ein weiteres angrenzendes Kleingewässer im Südosten des Plangebietes, die bereits Röhrichtbestände aufweisen. In den Randbereichen, besonders im Süden, der beiden naturnahen Kleingewässer ganz im SO des Plangebietes, wachsen neben Baumweiden und Birken auch einige heimische Sträucher. Das rechteckige Becken mit senkrechten Betonwänden weist keine Wasservegetation auf und ist für Tiere nicht relevant. Im Südwesten sowie ganz im Westen des Plangebietes werden jeweils Ableitungsgräben in Richtung Westen bzw. Süden zu dem Graben westlich des Plangebietes, der zum Kranichbach als Vorfluter fließt, geführt. Die Gräben sind stark eingetieft und nicht von Wasserpflanzen bewachsen. Im Umfeld der beiden Kleingewässer im SO des Plangebietes befindet sich eine ruderalisierte Grünlandfläche mit Weide-Störzeigern, die von Ziegen beweidet wird. 1 Laubmischwald, überwiegend Stieleichen 2 dichte Baumgruppen und Baumreihen (Birke, Ahorn, Pappel, Eiche) 3 meist lineare Gehölze mit Sträuchern und Jungbäumen überwiegend heimischer Arten aus Anpflanzung und Sukzession 4 naturnahe Kleingewässer (besonders geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG/ §21SächsNatSchG) 5 Baum- und Strauchbestand im Umfeld der Kleingewässer (Weide, Birke u.a.) 6 naturfernes Standgewässer, hier: Feuerlöschbecken aus Beton 7 Ableitungsgraben mit Böschungen und Ruderalvegetation 8 ruderalisiertes Grünland mesophiler Standorte (Ziegenweide mit WeideStörzeigern) Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma Vorentwurf Seite 12 Lfd. Nr. 9 Biotoptyp Beschreibung sonstige Verkehrs-, Rand- und Kleingrünflächen mit Ruderalarten oder Rasenflächen 10 Lagerflächen und sonstige unbefestigte Flächen mit Junggehölzaufkommen und Ruderalvegetation Schotterflächen und sonstige teilversiegelte sowie unbefestigte Flächen mit Aufkommen lückiger Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte meist unbefestigte Lager- und sonstige gewerbliche Nutzflächen, u.a. Materiallager und Haufwerke, bzw. Folgeflächen der ehem. Abbaunutzung, i.d.R. überdeckt und/oder verdichtet vollversiegelte oder zumindest sehr stark verdichtete, z. T. Gebäude bestandene Flächen Innerhalb der bestehenden Gewerbegebiete und randlich der Zufahrt liegen einige Begleit- sowie Böschungsgrünflächen, die meist Scherrasen, insbesondere auf zwei Böschungsflächen auch Ruderalarten beinhalten. An zwei Stellen des Plangebietes, auf brachgefallenen Flächen des ehemaligen Tagebaus, befindet sich eine Lagerfläche und eine weitere unbefestigte Flächen mit Junggehölzaufkommen und Ruderalvegetation. Auf Schotterflächen und sonstige teilversiegelte sowie unbefestigte Flächen kommen - z. T. sehr lückig Ruderalarten und Arten trockenwarmer Standorte auf. - Lebensraum für die Zauneidechse (vgl. Kap. 2.8.2) 11 12 13 2.8.2 Die Flächen sind entweder Bestandteil der vorhandenen gewerblichen Nutzungen oder liegen als Folgeflächen der ehemaligen Abbaunutzung brach. Einige Flächen sind von Lagergut u. ä. überdeckt, die übrigen i.d.R. bereits stark verdichtet und praktisch vegetationsfrei. Die gewerblich genutzten Bereiche sind zum großen Teil versiegelt und neben dem Asphaltmischwerk und der Betonmischanlage von Lagerhallen und weiteren meist gewerblich genutzten, z. T. auch derzeit leer stehenden Gebäuden bestanden. Fauna Für das Plangebiet wurden im Rahmen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages zwei Übersichtsbegehungen im Januar und Ende März 2015 durchgeführt. Ende März wurde insbesondere auf das Vorkommen von Amphibien geachtet. Im gesamten Untersuchungsgebiet wurden Reptilien erfasst, dazu insbesondere die Grünbereiche und Säume abgesucht. Am 24.05., 31.05., 14.06. und 23.08.2015 erfolgten vier Erfassungen von Reptilien mit intensiver Absuche der genannten Bereiche nach adulten und, besonders im August, juvenilen Tieren. Der Nachweis erfolgte mittels Sichtbeobachtung im Untersuchungsgebiet. Darauf aufbauend erfolgt begleitend zum Bebauungsplan und GOP die Erstellung eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (ASFB, [2]) in Bezug auf die besonders und streng geschützten Arten nach BNatSchG. Vögel (Brutvögel) Amphibien Zauneidechse Fledermäuse Für den vorliegenden Artenschutzfachbeitrag wurden repräsentative Arten ausgewählt, die stellvertretend für Arten stehen, die aufgrund ihrer Habitatansprüche das Untersuchungsgebiet besiedeln bzw. besiedeln können (vgl. Umweltbericht). Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma Vorentwurf Seite 13 Bezüglich Reptilien wurde insbesondere das Vorkommen der Zauneidechse geprüft, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt ist und daher besondere artenschutzrechtliche Relevanz aufweist. Im Untersuchungsgebiet wurden im Jahr 2015 die beiden Reptilienarten Zauneidechse und Ringelnatter beobachtet. Im Plangebiet wurden Zauneidechsen (Lacerta agilis) in unterschiedlichen Altersstufen dokumentiert (vgl. [2]). Die lokale Population der Zauneidechse verteilt sich wohl über mittlere und südöstliche Bereiche des Untersuchungsgebietes und wahrscheinlich weiter bis über den östlich angrenzenden Steinbruch und nach Norden über dortige Säume und Gebüschränder. Im August wurden Jungtiere aus dem Jahr 2015 beobachtet, also war die Reproduktion prinzipiell erfolgreich. Im Bereich des südöstlichen Feuerlöschteiches gab es im Juni 2015 den Nachweis einer adulten Ringelnatter (RW: 450744, HW: 5680589). Tabelle 2: Zusammenfassung der im UG zwischen Mai und August 2015 nachgewiesenen Reptilienarten mit Schutzstatus und Gefährdungseinstufung RL= Rote Liste D= Deutschland SN= Sachsen BNatSchG= Bundesnaturschutzgesetz FFH-RL= Fauna-FloraHabitat-Richtlinie IV - gehört zum Anhang IV der FFH-Richtlinie 3= gefährdet V = Vorwarnliste s = streng geschützt b = besonders geschützt Artname deutsch Artname wissenschaftlich Zauneidechse Lacerta agilis Ringelnatter Natrix natrix FFH-RL 2006 BNat SchG 2013 Rote Liste D 1997 Rote Liste SN 1999 IV bs 3 3 - b V 3 Neben der Zauneidechse wurden während der Begehungen im Jahr 2015 die Arten Gemeiner Grashüpfer, Waldbrettspiel, Erdkröte, Teichfrosch, Dorngrasmücke, Goldammer und Mönchsgrasmücke im Untersuchungsgebiet beobachtet. Gebäudebewohnende und weitere Arten Ein relevantes Vorkommen Gebäude bewohnender Arten wird im Plangebiet nicht erwartet. Eine aktuelle systematische Erfassung wurde daher nicht vorgegeben. Weitere artenschutzrelevante Arten wurden nicht gesondert untersucht und werden im Plangebiet nicht erwartet. Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma 3 Vorentwurf Seite 14 Geplante Nutzungen und Auswirkungen des Bebauungsplans Die Planung sieht vor, innerhalb des Plangebietes ein Industriegebiet sowie ein Gewerbegebiet auszuweisen. Für das Plangebiet ist folgende Flächenaufteilung geplant: Geplante Flächennutzung Fläche in m² Industriegebiet 75.580 Gewerbegebiet 33.430 - davon Flächen zum Anpflanzung bzw. zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (F 6, F 7, F 8) 5.105 Öffentliche Straßenverkehrsfläche 2.490 Fläche für Ver- und Entsorgung (naturnahes Regenrückhaltebecken) -F2 2.000 Flächen für Wald Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (F 1, F 3 , F4, F 5) (hier: auch als Zauneidechsenhabitat) Summe = Geltungsbereich gesamt 370 15.050 128.920 Negative Auswirkungen Die negativen Auswirkungen der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes können wie folgt untergliedert werden: 1. Baubedingte Auswirkungen durch Baustelleneinrichtungen, Bewegungen und Ablagerungen von Boden (Erdaushub) und Baumaterial, Baustellenverkehr und Baustellenbetrieb (z. B. Kräne) und damit verbundene zeitlich befristete Beeinträchtigungen, wie Lärm-, Licht- und Staubbelastung. Bei den Beeinträchtigungen durch den Baustellenbetrieb handelt es sich i. d. R. um temporäre Erscheinungen während der Bauphase. Hierbei ist auch zu beachten, dass es sich bei dem Plangebiet um eine bereits bebaute und stark anthropogen genutzte, durch Schallemissionen und andere Störfaktoren wie Licht bereits stark vorbelastete Fläche handelt. 2. Anlagebedingte Auswirkungen durch die Baukörper und dazugehörigen Neben- und Außenanlagen sowie Verkehrsflächen etc., insbesondere durch die Versiegelung von Gebäude-, Zufahrts-, Lager- u. a. Flächen Schutzgutbezogene anlagebedingte Beeinträchtigungen: Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma Vorentwurf Seite 15 Boden: Netto-Neuversiegelung (vorrangig Versiegelung von unbefestigten, z. T. bereits als Lager o.ä. genutzten, vegetationslosen Freiflächen) von insgesamt maximal 4,1 ha Aushub, Durchmischung und Ablagerungen von Boden Grundwasser: Klima/Lufthygiene; mögliche Emissionen wie Geruchsemissionen und Luftschadstoffe, die sich jeweils aber im Rahmen des Zulässigen bewegen werden Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume (Biotope): Teilverlust von Baumgruppen und -reihen sowie Ruderalflächen geringer bis mittlerer Wertigkeit Die randlichen, an größere Waldflächen anschließenden schmalen Waldflächen im Nordwesten und die drei naturnahen Kleingewässer mit Umfeld - eines im mittleren Westen, zwei im Südosten des Plangebietes - können erhalten werden. Das Wäldchen im mittleren Westen des B-Plangebietes wird nicht überbaut, sondern in einen lockeren Gehölzbestand mit Gebüsch- und Offenflächenanteilen umgewandelt. Landschaftsbild: weitere visuelle Überprägung des Plangebiets durch Erweiterung insbesondere des Industriegebietes 3. Betriebsbedingte Auswirkungen Erhebliche betriebsbedingte Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild werden nicht erwartet, Schallemissionen aus dem Industrie- und Gewerbegebiet und damit verbundene Verkehrsbewegungen - Schutzgut Mensch - vgl. B-Plan und Umweltbericht. Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma Vorentwurf 4 Planung - Grünordnung 4.1 Landschaftsgestalterisches Konzept Seite 16 Als grundlegende Ziele der Grünordnung können benannt werden: verträgliche Einordnung der geplanten Nutzungen in die Umgebung unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes Integration des Areals in die Umgebung durch eine ansprechende Randgestaltung Beachtung der Erfordernisse des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen, soweit sie von Belang sind (Umweltprüfung als integrativer Bestandteil des BauleitplanVerfahrens) Wahrung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse. Konkret heißt dies: Empfehlungen des zu erarbeitenden Grünordnungsplanes sind soweit wie möglich und sinnvoll in den Bebauungsplan zu übernehmen notwendige naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind verbindlich zu regeln vorhandene wertvolle Grünstrukturen sind, wenn möglich, zu sichern und es sind Eingrünungsmaßnahmen vorrangig in den Randbereichen zur Integration in das Landschaftsbild vorzunehmen, Die Umsetzung der formulierten Ziele wird im Rahmen der Erstellung des Grünordnungsplans unter Berücksichtigung der Anforderungen des Naturschutzes, u. a. des Artenschutzes verifiziert. Von besonderer Bedeutung ist die Erhaltung der wenigen vorhandenen wertvollen Biotopstrukturen dreier naturnaher Kleingewässer im Plangebiet. Das vorhandene Waldstück im Westen des Plangebietes, das mit ca. 2.720 m² eines der Kleingewässer mit umfasst und für das eine Waldumwandlung vorgesehen ist, soll in eine offenere parkartige Struktur um das Kleingewässer umgewandelt werden und dessen bessere Besonnung ermöglichen. Ansonsten sollen vorhandene Waldstrukturen, die vom Nordwesten her randlich in das Plangebiet hereinragen, als Flächen für Wald gesichert werden. Neben den beiden vorhandenen Kleingewässern mit Gehölzrand im Südosten des Plangebietes, die bereits zur Eingrünung des Gebietes beitragen, sollen im Südwesten des Plangebietes vorhandene lineare Gehölze mit heimischen, standortgerechten Sträuchern und Bäumen ergänzt und das GE-Gebiet damit angemessen gestaltet und eingegrünt werden. Zudem wird eine breite Baumhecke am Nordrand des Plangebietes angepflanzt. Dies dient ökologisch der weiteren Entwicklung linearer Biotopstrukturen mit heimischen, standortgerechten Gehölzen und bietet Lebensraum für verschiedene Tiergruppen, u. a. Vögel. Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma Vorentwurf Seite 17 Östlich des nördlichen Kleingewässers mit umgebender Parkstruktur ist eine ca. 2.000 m² große Fläche für die Regenrückhaltung vorgesehen, die durch Ausgestaltung als offenes, teilweise flachböschiges Erdbecken mit umgebenden Grünlandflächen ebenfalls als naturnahe Grünstruktur innerhalb des Industriegebietes fungiert. Zudem soll eine innere Grüngestaltung des Gebietes erfolgen. Dabei kann an eine vorhandene Pyramidenpappelreihe, die im mittleren Teil des Plangebietes in West-Ostrichtung für eine Zäsur sorgt, angeknüpft werden. Außerdem soll eine einzelne Eiche, die auch optisch im Nordteil des Gebietes hervortritt, erhalten werden. Aufgrund der- z. T.- bereits vorhandenen - industriellen Nutzungen im Plangebiet wird auf eine Festsetzung konkreter Begrünungsmaßnahmen innerhalb der einzelnen Bauflächen weitgehend verzichtet. Grundsätzlich ist die GRZ von 0,8 einzuhalten, das heißt, es ist ein Flächenanteil von 20 % unversiegelt zu halten. Konkret ist die Grünordnungsplanung durch folgende Elemente gekennzeichnet: Erhalt der drei naturnahen Kleingewässer inkl. Umfeld Umwandlung des Wäldchens im mittleren Westen des Plangebietes in eine offene, parkartige Grünstruktur mit einzelnen Bäumen und Sträuchern Erhalt der übrigen, in das Gebiet hineinragenden Waldflächen Erhalt und Ergänzung einer Pyramidenpappelreihe und eines hervortretenden Einzelbaumes (Eiche) Ergänzung vorhandener linearer Gehölze Neuanpflanzung einer breiten Baumhecke mit heimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern Naturnahe Gestaltung des RRB und Begrünung der nicht für die Regenrückhaltung benötigten Teile der festgesetzten Fläche für die Regenrückhaltung/Versickerung, Anlage als offenes Versickerungsbecken mit Temperatur ausgleichender Wirkung und Erhöhung der Luftfeuchtigkeit Ergänzung eines trockenheitsgeprägten Lebensraums mit Anpflanzung von Gebüschgruppen dorniger Sträucher Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Akzeptanz für eine notwendige Versiegelung in einem geplanten Gewerbe-/Industriegebiet besteht. Eine Verringerung der versiegelbaren Fläche erfüllt nicht die Zielstellung, ein ausreichend groß dimensioniertes Industriegebiet anzulegen. Die Grünmaßnahmen innerhalb des Plangebietes stellen im wirtschaftlichen Sinn bereits einen Kompromiss dar. Mit einer Konzentration der Entwicklung auf das Plangebiet, das einen ehemaligen Bergbauund bereits vorhandenen Gewerbestandort darstellt und nahe und der Autobahn, einer Bundesstraße sowie vorhandener Gewerbeflächen liegt, kann damit ggf. einem Landschaftsverbrauch an anderer Stelle begegnet werden. Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma 4.2 Vorentwurf Seite 18 Bodenschutz Folgende Hinweise zum Bodenschutz sind bei der Planung, Genehmigung und Ausführung grundsätzlich zu berücksichtigen – im Plangebiet aufgrund der Altlastensituation ggf. modifiziert zu betrachten: Versiegelungsarme Bauweise Bei der Planung, Genehmigung und Bauausführung soll die quantitative und qualitative Minimierung der Bodenversiegelung berücksichtigt werden, um Bodenfunktionen weitgehend zu erhalten. Die Verkehrsflächen sollen entsprechend der zu erwartenden Belastungsintensität minimiert werden (ggf. Teilversiegelung). Der Vegetationsflächenanteil der Freiflächen soll möglichst hoch sein. Ganzflächig bodenversiegelnde Materialien sollen nur dort verwendet werden, wenn dies zur Sicherung der tatsächlichen Nutzungsintensität unvermeidlich ist. Vollversiegelung soll durch wasserdurchlässige Befestigung ersetzt werden, wenn die Nutzungsart dies zulässt. Vermeidung von Bodenbelastungen Baubetriebsbedingte Bodenbelastungen (z. B. Verdichtung, Erosion, Verschlämmung, Durchmischung von Boden mit Fremdstoffen) sollen auf das unabdingbar notwendige Maß beschränkt werden und nach Beendigung der Baumaßnahme beseitigt werden. Erdarbeiten sollen bei trockener Witterung und trockenem Boden durchgeführt werden. Bei der Durchführung von Erdarbeiten soll vorrangig bodenschonende Technik (z. B. Kettenfahrzeuge) zum Einsatz kommen. In den nicht zur Bebauung vorgesehenen Bereichen sind Bodenverdichtungen zu vermeiden. Arbeits-, Lager- und Abstellflächen sollen nur innerhalb des Plangebietes angelegt und betrieben werden. Bauunterkünfte, Lager-, Arbeits- und Stellflächen sollen im Hinblick auf die Vermeidung von Stoffeinträgen in den Boden auf befestigten Flächen und im Bereich zukünftiger Versiegelung eingerichtet werden. Zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen in den Boden sollen bei der Lagerung von Bauabfällen und beim Umgang mit Betriebsstoffen geeignete Vorkehrungen getroffen werden. Zur Erhaltung der Bodenfunktionen im Bereich von Vegetationsflächen soll die Bodenkonditionierung (Entwässerung, Baugrundverdichtung) durch CaO auf zu versiegelnde Bereiche beschränkt bleiben. Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma Vorentwurf Seite 19 Umgang mit Bodenaushub Auf geschichtliche Funde ist während der Bodenaushubmaßnahmen sorgfältig zu achten; auf die Anzeigepflicht gemäß SächsDSchG wird hingewiesen. Unbelastetes Erdaushubmaterial soll nicht als Abfall abgelagert werden. Boden wird grundsätzlich nach Bodenarten getrennt. Eine Mischung verschiedener Bodenarten ist nicht zulässig. Der Oberboden (Mutterboden) ist vor Baubeginn abzuschieben, zu sichern (§ 202 BauGB) und nach der Baumaßnahme wieder einzubringen. Nicht zu überbauende Vegetationsflächen sind vom Baubetrieb freizuhalten. Das gesamte Aushubmaterial ist getrennt nach Bodenarten zu gewinnen und zu lagern. Durchmischungen unterschiedlicher Bodenarten und Verunreinigungen mit Abfällen und Reststoffen sind gemäß § 5 (2) KrW-/AbfG nicht zulässig. Eine Überschüttung von Oberboden mit Bodenaushub oder Fremdstoffen ist ebenso unzulässig wie die Abdeckung andersartiger Stoffe mit Boden. Der anfallende Bodenaushub ist gemäß § 4 und 6 KrW-/AbfG auf seine Wiederverwertung zu untersuchen. Anfallende Erdaushubmassen sind, sofern es sich um unbelastetes Bodenmaterial handelt, vorzugsweise zum Massenausgleich wieder zu verwenden. Im Zuge einer Wiederverwertung von Bodenaushub an Ort und Stelle bzw. einer Rekultivierung der Baustellenfläche sind Anschüttungen auf die lokalen Bodenverhältnisse abzustimmen. Maßgeblich für den Wiedereinbau sind § 7 Bundes-Bodenschutzgesetz i. V. m. § 12 und Anhang 2 Bundesbodenschutzverordnung. Zwischenlager von Böden sind in Form von trapezförmigen Mieten, bei einer Höhe von max. 2 m so anzulegen, dass Verdichtung, Vernässung und Erosion vermieden werden. Besteht dafür keine Möglichkeit, so kann derartiges unbelastetes Material auf bewirtschafteten Lagerdepots (Bodenbörse) zwischengelagert und bei Bedarf abgerufen werden. Eine Ablagerung von unbelastetem Erdaushub als Abfall auf einer Deponie ist nach §§ 3 (1), 5 (2) KrW-/AbfG nicht zulässig, da dieser „Abfall zur Verwertung", nicht aber „zur Beseitigung" zu deklarieren ist. Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma 5 Vorentwurf Seite 20 Vorschläge für Grünordnerische Festsetzungen Vorschläge für grünordnerische Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 BauGB: 5.1 Flächen oder Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft [§ 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB i. V. mit § 9 Abs. 1a BauGB] Textliche Festsetzung: TF F1: Erhalt des naturnahen Kleingewässers und naturnahe, parkartige Ausgestaltung des Umfeldes durch Baumteilerhalt und Gebüschneuanpflanzung Innerhalb der festgesetzten Fläche F 1 ist das vorhandene Kleingewässer zu erhalten. Daneben ist ca. 50% des Baumbestands zu erhalten. Auf Flächen von insgesamt ca. 1.300 m² sind heimische, standortgerechte Sträucher der Pflanzenauswahlliste 2 (Mindestpflanzgröße: verpflanzter Strauch, 60 - 80 cm hoch; mindestens ein Strauch pro 2 m²) in Gruppen neu anzupflanzen. Die übrigen Flächen sind als naturnahe krautige Vegetationsflächen zu entwickeln. Im verbleibenden Baumbestand sind insgesamt fünf Nistkästen aus Holzbeton anzubringen. Begründung: Das vorhandene naturnahe Kleingewässer stellt ein besonders geschütztes Biotop dar, und soll deshalb erhalten werden. Das bislang als Wald i. S. des Sächsischen Waldgesetzes geltende Wäldchen, in das das Kleingewässer eingebettet ist, wird umgewandelt. Die auf der Fläche vorhandenen Bäume sollen aber etwa zur Hälfte erhalten werden. Die Bäume haben neben ihrem ökologischen und gestalterischen Wert auch Funktionen für das Kleinklima und die Luftqualität. Als Ergänzung, zur Diversifizierung des Lebensraums und zur Erhöhung der biologischen Vielfalt, sollen Gruppen von heimischen, standortgerechten Sträuchern angepflanzt werden, während die übrigen Flächen als krautige Offenlandflächen entwickelt werden. Für das Kleingewässer soll damit insgesamt ein ergänzendes und als Puffer dienendes Umfeld mit z. T. krautigen bzw. offenen, besonnten Flächen, die u. a. als Landlebensraum für Amphibien dienen können, ausgestaltet werden. Die Anordnung der Maßnahmenflächen sichert eine Biotopverbindung zwischen dem Kleingewässer und dem geplanten Regenrückhaltebecken als einem neuen Grünelement im Plangebiet. Darüber hinaus wird durch die beiden nahegelegenen naturnahen Kleingewässer (F 3: Löschwasserteich, angrenzendes Kleingewässer) eine Isolierung des Kleingewässers vermieden. Die Maßnahme der Anbringung von fünf Nistkästen wurde aus dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag übernommen und dient der Vermeidung des Verlustes von potenziellen Brutstätten durch die vorgesehenen Baumfällungen und der Förderung der heimischen Brutvögel. Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma Vorentwurf Seite 21 Textliche Festsetzung TF F2 Naturnahe Gestaltung des RRB und Begrünung der nicht für die Regenrückhaltung benötigten Teile der festgesetzten Fläche für die Regenrückhaltung/Versickerung Das innerhalb der Flächen F 2 anzulegende Regenrückhaltebecken ist als offenes Erdbecken zu gestalten. Mindestens 25% der Böschungen sind als flache Böschungen anzulegen. Teilflächen sind der natürlichen Sukzession zu überlassen oder als Röhrichtzone anzulegen. Die nicht für die Regenrückhaltung benötigten Teilflächen der festgesetzten Flächen F 2 sind als extensives Dauergrünland zu entwickeln oder der Sukzession zu überlassen Hinweis: Die Flächen im Umfeld des RRB sollten bei Entwicklung zu extensivem Grünland ca. zweimal jährlich gemäht werden Begründung: Um das erforderliche RRB für Oberflächenwasser landschaftsgerecht zu gestalten und in die Umgebung einzubinden, soll es weitgehend naturnah gestaltet und durch Sukzessionsbereiche bzw. Röhrichtzonen weiter aufgewertet werden. Die nicht für die Regenrückhaltung benötigten Teilflächen sollen dauerhaft als extensives Grünland bewirtschaftet werden. Die Flächen weisen damit ökologische Vielfalt auf und können Brut-, Rückzugs- und Nahrungshabitate bieten. Die Landschaft wird damit ebenfalls naturnah gestaltet. Textliche Festsetzung: TF F3 Erhalt zweier naturnaher Kleingewässer mit Umfeld Die innerhalb der festgesetzten Flächen F 3 vorhandenen naturnahen Kleingewässer sind zu erhalten. Die innerhalb der festgesetzten Flächen F 3 vorhandenen Gehölzbestände sind zu erhalten. Die vorhandene versiegelte Kleinfläche ist zu entsiegeln und mit den übrigen Flächen als Offenland zu renaturieren und zu erhalten. Hinweis: Die zu Offenland zu entwickelnden bzw. zu erhaltenden Flächen sollen ca. ein- bis maximal zweimal jährlich gemäht oder alternativ extensiv beweidet werden. Begründung: Die beiden vorhandenen naturnahen Kleingewässer stellen trotz ihrer technischen Funktionen besonders geschützte Biotope dar, und sollen deshalb mit dem vorhandenen, als naturnaher Puffer dienenden Umfeld, der u. a. als Landlebensraum für Amphibien dienen kann, erhalten werden. Eine derzeit versiegelte Kleinfläche ist zu entsiegeln und mit den bereits vorhandenen umgebenden Grünlandflächen als naturnahes Offenland zu entwickeln. Die auf der Fläche vorhandenen z. T. älteren Gehölzbestände, u. a., sind aufgrund ihres ökologischen und gestalterischen Wertes zu erhalten. Die Bäume haben auch Funktionen für das Kleinklima und die Luftqualität. Die festgesetzte Offenhaltung der gehölzfreien Flächen dient der Verhinderung einer zu starken Beschattung der Gewässer. Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma Vorentwurf Seite 22 Die Anordnung der Maßnahmenflächen sichert eine Biotopverbindung zu den Maßnahmeflächen F 1 und F 2 mit einem weiteren Kleingewässer und dem geplanten Regenrückhaltebecken. Textliche Festsetzung TF F4 Ergänzung eines trockenheitsgeprägten Lebensraums mit Anpflanzung von Gebüschgruppen dorniger Sträucher und Neuanlage von geeigneten Trockenhabitaten für die Zauneidechse als CEF-Maßnahme/ vorgezogene funktionserhaltende Ausgleichsmaßnahme Innerhalb der festgesetzten Fläche F 4 sind vollversiegelte Flächen zu entsiegeln. Schotterauflagen sind auf Teilflächen von insgesamt 30% (ca. 1.500 m²) der Gesamtfläche zu erhalten. Die übrigen Flächen sind zur Hälfte mit Dornsträuchern der Pflanzenauswahlliste 3 (Mindestpflanzgröße: verpflanzter Strauch, 60 - 80 cm hoch) in kleinen Gruppen sowie in den Randbereichen der Gesamtfläche zu bepflanzen. Die nicht mit Sträuchern bepflanzten Flächen sind extensiv zu mähen oder in mindestens fünfjährigem Turnus von Gehölzaufwuchs, Neophyten und Hochstauden zu befreien. Innerhalb der mit F 4 festgesetzten Flächen sind weitere geeignete Trockenhabitate für die Zauneidechse anzulegen, indem 6 Holzhaufen á 2 m³ (vorzugsweise größere Wurzelreste) für die Zauneidechse (CEF-Maßnahme) ausgebracht werden. Die Maßnahme ist vor Beginn von Bautätigkeiten im GI-Gebiet umzusetzen (CEF-Maßnahme). Begründung: Die Anlage eines trockenheitsgeprägten Lebensraums auf einer Fläche von insgesamt nahezu 0,5 ha dient dem Erhalt und der Stärkung eines typischen in den Randbereichen der früheren bergbaulich-gewerblichen Nutzung vorhandenen Lebensraums, damit wird die Habitatfunktion für entsprechende Arten wie Heuschrecken sowie Zauneidechse relativ großflächig erhalten und gefördert. Die schottergeprägte lückige Ruderalflur soll von weiteren eher trockenheitsgeprägten Lebensräumen mit Dornsträuchern ergänzt und umgeben werden. Auch die Landschaft wird damit in diesem Bereich naturnah gestaltet. Für eine rasche Erreichung der ökologischen und gestalterischen Funktionen ist die Festsetzung einer ausreichenden Mindestpflanzqualität der Sträucher erforderlich. Für die Zauneidechse wird damit ein geeignetes Habitat z. T. erhalten, z. T. durch neue Lebensraumstrukturen ergänzt (CEF-Maßnahme). Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma Vorentwurf Seite 23 Textliche Festsetzung: TF F5 Neuanpflanzung einer breiten Baumhecke mit heimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern Die festgesetzte Fläche F 5 ist flächenhaft mit heimischen, standortgerechten Bäumen der Pflanzenauswahlliste 1 (Mindestpflanzgröße: Heister, 150 - 200 cm hoch; mindestens ein Baum pro 10 m²) und Sträuchern der Pflanzenauswahlliste 2 (Mindestpflanzgröße: verpflanzter Strauch, 60 - 80 cm hoch; mindestens ein Strauch pro 2 m²) zu bepflanzen. Es soll eine ca. mehrreihige Gehölzpflanzung angelegt werden, wobei am Außenrand Rosen u.a. kleinere Sträucher, zur Mitte ansteigend höhere Sträucher und mittig die Bäume angepflanzt werden sollen (gestufter Aufbau). Begründung: Die Anlage einer breiten Baumhecke ganz im Norden des Plangebietes soll das Gebiet randlich mit attraktivem, dichtem, vertikal strukturiertem Großgrün gestalterisch eingrünen und die Biotop- und Verbundstrukturen im Gebiet stärken und ergänzen. Mit der gemischten Strauch- und Baumpflanzung werden die ökologische Vielfalt und Biodiversität gestärkt und neben Brut- und Rückzugshabitaten auch eine große Vielfalt an Nahrungshabitaten (z. B. fruchttragende Sträucher) geschaffen. Aus ökologischen und landschaftsgestalterischen Gründen sowie für den Artenschutz - insbesondere für Brutvögel sollen einheimische, standortgerechte Baum- und Straucharten angepflanzt werden. Die Landschaft wird damit ebenfalls naturnah und attraktiv gestaltet, insbesondere die blühenden und fruchtenden Gehölze (z. B. Rosen, Weißdorn etc.) geben ein jahreszeitlich wechselndes, an Naturfarben reiches Bild. Die Pflanzung dient auch als Zäsur zu den nördlich angrenzenden Flächen. Auch die abiotischen Schutzgüter werden durch die ganzjährige Bodenbedeckung und Durchwurzelung (Boden), verstärkte Versickerung (Wasser) bzw. Verdunstung und kleinklimatische Ausgleichswirkung (Klima) sowie Sauerstoffproduktion und Staubfilterung (Lufthygiene) gestärkt. Für eine rasche Erreichung der ökologischen und gestalterischen Funktionen ist die Festsetzung einer ausreichenden Mindestpflanzqualität erforderlich. Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma 5.2 Vorentwurf Seite 24 Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen [§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB] Textliche Festsetzung: TF F6 Ergänzung eines trockenheitsgeprägten Lebensraums mit Anpflanzung von Gebüschgruppen dorniger Sträucher Innerhalb der festgesetzten Fläche F 6 sind vollversiegelte Flächen zu entsiegeln. Die Flächen sind zur Hälfte mit Dornsträuchern der Pflanzenauswahlliste 3 (Mindestpflanzgröße: verpflanzter Strauch, 60 - 80 cm hoch) in kleinen Gruppen sowie in den Randbereichen der Gesamtfläche zu bepflanzen. Die nicht mit Sträuchern bepflanzten Flächen sind extensiv zu mähen oder in ca. 5jährigem Turnus von Gehölzaufwuchs, Neophyten und Hochstauden zu befreien. Begründung: Die Anlage eines weiteren trockenheitsgeprägten Lebensraums im Verbund mit F 4 dient dem Erhalt und der Stärkung eines typischen in den Randbereichen der früheren bergbaulich-gewerblichen Nutzung vorhandenen Lebensraums. Die Fläche soll durch die Bepflanzung mit Dornsträuchern eine vertikale Struktur erhalten und kann neben Insekten auch Vögeln, z.B. dem Neuntöter, als Teilhabitat dienen. Auch die Landschaft wird damit in diesem Bereich naturnah gestaltet. Für eine rasche Erreichung der ökologischen und gestalterischen Funktionen ist die Festsetzung einer ausreichenden Mindestpflanzqualität der Sträucher erforderlich. Textliche Festsetzung TF F7 Erhalt und Ergänzung vorhandener linearer Gehölze Innerhalb der mit F 7 festgesetzten Flächen sind die vorhandenen Gehölze zu erhalten und mit Neuanpflanzungen standortgerechter, heimischer Bäume der Pflanzenauswahlliste 1 (Mindestpflanzgröße Heister, 200-250 cm hoch) und Sträucher der Pflanzenauswahlliste 2 (Mindestpflanzgröße: verpflanzter Strauch, 60 - 80 cm hoch) zu ergänzen Begründung: Die bestehenden Gehölzreihen, die das vorhandene Gewerbegebiet gliedern, strukturieren und die eine lineare Biotopverbundfunktion haben, sollen ergänzt werden, um eine landschaftsprägende Struktur anzureichern und eine attraktive Grünzäsur zwischen den Teilgewerbegebieten zu bilden. Mit der gemischten Gehölzpflanzung werden die ökologische Vielfalt und Biodiversität gestärkt und neben Brut- und Rückzugshabitaten auch eine große Vielfalt an Nahrungshabitaten (z. B. fruchttragende Sträucher) geschaffen. Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma Vorentwurf Seite 25 Aus ökologischen und landschaftsgestalterischen Gründen sowie für den Artenschutz - insbesondere für Brutvögel - sollen einheimische, standortgerechte Gehölzarten angepflanzt werden. Die abiotischen Schutzgüter werden ebenfalls gestärkt. Für eine rasche Erreichung der ökologischen und gestalterischen Funktionen ist die Festsetzung einer ausreichenden Mindestpflanzqualität erforderlich. Textliche Festsetzung TF F8 Erhalt und Ergänzung einer Pyramidenpappel-Baumreihe Innerhalb der mit F 8 festgesetzten Flächen sind die vitalen vorhandenen Pyramidenpappeln zu erhalten und mit Neuanpflanzungen von Pyramidenpappeln oder alternativ Pyramideneichen (Mindestpflanzgröße Hochstamm, StU 14-16 cm) in einem Pflanzabstand von ca. 7,00 m untereinander und zu den bestehenden Bäumen zu ergänzen. Begründung: In Ergänzung der bestehenden, sehr lückigen Reihe aus Pyramidenpappeln, die regionaltypisch für das Landschaftsbild sind, soll die Reihe mit Neuanpflanzungen von Pyramidenpappeln oder alternativ Pyramideneichen ergänzt werden, um eine landschaftsprägende Struktur wiederherzustellen und eine attraktive Grünzäsur zwischen zwei Gewerbegebieten zu bilden. Zeichnerische Festsetzung: Mittels planzeichnerischer Festsetzung wird darüber hinaus der Erhalt einer einzelnen Eiche gesichert. Begründung: Die vitale Eiche im Nordwesten des Plangebietes soll aus ökologischen und gestalterischen Gründen erhalten werden. 6 Grünordnerische Hinweise Hinweise zum Artenschutz: Zum Schutz von Vogelbruten und wandernden Amphibien soll für die Bauzeit der Zeitraum zwischen 15. Juli und 28. Februar des Folgejahres gewählt werden. Baumfällungen sollen sich auf das Winterhalbjahr außerhalb der Vegetationszeit zwischen dem 01.10. eines Jahres und dem 28.02. des Folgejahres beschränken. Vor Gehölzpflegearbeiten bzw. Fällungen soll eine Kontrolle von Baumhöhlen auf Besatz mit Tieren erfolgen. Zur Sicherung der grünordnerischen und artenschutzbezogenen Maßnahmen soll während der Baumaßnahmen eine Umweltbaubegleitung erfolgen, durch die alle Umweltbelange vorausschauend geprüft werden. Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma 7 Vorentwurf Pflanzenauswahllisten Pflanzenauswahlliste 1: heimische, standortgerechte Baumarten für Baumreihen- und Baumheckenanpflanzungen Acer campestre Carpinus betulus Malus sylvestris Populus tremula Prunus avium Pyrus communis Quercus petraea Quercus robur Tilia cordata Ulmus laevis Ulmus minor Sorbus aria Sorbus domestica Sorbus aucuparia Feldahorn Hainbuche Holzapfel Zitterpappel Vogelkirsche Wildbirne Traubeneiche Stieleiche Winterlinde Flatterulme Feldulme Mehlbeere Speierling Eberesche, Vogelbeere Pflanzenauswahlliste 2: heimische, standortgerechte Straucharten Cornus sanguinea Coryllus avellana Crataegus laevigata Crataegus monogyna Cytisus scoparius Euonymus europaeus Lonicera xylosteum Prunus spinosa Rhamnus carthaticus Rosa canina Rosa corymbifera Rosa rubiginosa Rosa tomentosa Viburnum lantana Viburnum opulus Roter Hartriegel Gewöhnliche Hasel Zweigriffliger Weißdorn Eingriffliger Weißdorn Besenginster Europäisches Pfaffenhütchen Rote Heckenkirsche Schlehe, Schwarzdorn Echter Kreuzdorn Hundsrose Buschrose Weinrose Filzrose Wolliger Schneeball Gewöhnlicher Schneeball Pflanzenauswahlliste 3: heimische, standortgerechte Dornstraucharten Crataegus laevigata Crataegus monogyna Cytisus scoparius Prunus spinosa Rhamnus carthaticus Rosa canina Rosa corymbifera Rosa rubiginosa Rosa tomentosa Zweigriffliger Weißdorn Eingriffliger Weißdorn Besenginster Schlehe, Schwarzdorn Echter Kreuzdorn Hundsrose Buschrose Weinrose Filzrose Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Seite 26 Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma 8 Vorentwurf Seite 27 Gegenüberstellen von Bestand und Planung Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 12,9 ha. In den nachfolgenden Bilanzierungen wird die Bestandsfläche der Planung zunächst verbal- argumentativ, danach in quantitativer Form gegenübergestellt. 8.1 Verbal-argumentative Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich Innerhalb des Plangebietes erfolgt ein Eingriff im Sinne des § 14 BNatSchG bzw § 8 SächsNatSchG. Daher werden für den vorliegenden Bebauungsplan eine verbalargumentative sowie eine quantitative Eingriffs-Ausgleichsbilanz nach der Sächsischen Handlungsempfehlung vorgenommen. Nach § 14 BNatSchG bzw. § 9 des Sächsischen Naturschutzgesetzes sind ¨ vermeidbare erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen (Vermeidung bzw. Verminderung) ¨ unvermeidbare erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen innerhalb angemessener Frist durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorrangig auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen). Auf der Grundlage des § 15 BNatSchG und nach § 9 (2) des SächsNatSchG gilt: „Eine Beeinträchtigung ist ausgeglichen, wenn nach Beendigung des Eingriffs keine Beeinträchtigung des Naturhaushaltes zurückbleibt und das Landschaftsbild wiederhergestellt oder landschaftsgerecht neu gestaltet ist. In sonstiger Weise kompensiert ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes in gleichwertiger Weise ersetzt sind oder das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist.“ Die Gegenüberstellung von Eingriff und Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung bzw. zum Ausgleich erfolgt getrennt für die einzelnen Schutzgüter des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild. Die verbal-argumentative Herangehensweise zur Ermittlung der Eingriffskompensation berücksichtigt die Belange des Naturschutzes und der Landespflege und stellt eine angemessene Beurteilungsform dar, die den Anforderungen der Eingriffsregelung genügt. Tiere und Pflanzen: Vermeidung/Verminderung: Erhalt der drei naturnahen Kleingewässer mit Bedeutung u.a. für Amphibien inkl. Umfeld Teilerhalt eines trockenheitsgeprägten Lebensraums u.a. für die Zauneidechse Teilerhalt vorhandener linearer Gehölze Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma - Vorentwurf Seite 28 Erhalt einer Pyramidenpappel-Baumreihe Ausgleich innerhalb des Plangebietes: Naturnahe, parkartige Ausgestaltung des Umfeldes des naturnahen Kleingewässers im mittleren Westen durch Baumteilerhalt und Gebüschneuanpflanzung Naturnahe Gestaltung des RRB und Begrünung der nicht für die Regenrückhaltung benötigten Teile der festgesetzten Fläche für die Regenrückhaltung/Versickerung Ergänzung eines trockenheitsgeprägten Lebensraums mit Anpflanzung von Gebüschgruppen dorniger Sträucher und Neuanlage von geeigneten Trockenhabitaten für die Zauneidechse als CEF-Maßnahme/ vorgezogene funktionserhaltende Ausgleichsmaßnahme Neuanpflanzung einer breiten Baumhecke mit heimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern Ergänzung vorhandener linearer Gehölze Ergänzung einer Pyramidenpappel-Baumreihe Anbringung von fünf Nistkästen aus Holzbeton in dem mittleren, dreieckigen Gehölz Artenschutzbezogene Maßnahmen: Erhalt der drei naturnahen Kleingewässer mit Bedeutung u.a. für Amphibien inkl. Umfeld Teilerhalt eines trockenheitsgeprägten Lebensraums u.a. für die Zauneidechse Ergänzung eines trockenheitsgeprägten Lebensraums mit Anpflanzung von Gebüschgruppen dorniger Sträucher und Neuanlage von geeigneten Trockenhabitaten für die Zauneidechse als CEF-Maßnahme/ vorgezogene funktionserhaltende Ausgleichsmaßnahme Boden Vermeidung/Verminderung: Die rechnerisch ermittelte Netto-Neuversiegelung (vorrangig Versiegelung von unbefestigten, z. T. bereits als Lager o.ä. genutzten, vegetationslosen Freiflächen) im Plangebiet beträgt maximal ca. 4,1 ha, da die GI-und GE-Flächen gemäß GRZ 0,8 zu maximal 80% vollversiegelt (inkl. Bebauung) werden dürfen. Ausgleich innerhalb des Plangebietes: Erhalt unversiegelter Flächen auf Flächen zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie Anpflanzungsflächen; bei Anpflanzungen Förderung der Bodenentwicklung/Bodenfunktionen durch bessere Durchwurzelung Wasser: Vermeidung/Verminderung: Negative Auswirkungen durch Verschmutzung von Oberflächen- und Grundwasser werden durch eine ordnungsgemäße Regenwasserversickerung sowie Schmutzwasserableitung vermieden. Das Versickerungsbecken wird naturnah angelegt und betrieben. Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma Vorentwurf Seite 29 Ausgleich innerhalb des Plangebietes: Erhalt unversiegelter Flächen auf Flächen zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie Anpflanzungsflächen Erhalt der drei naturnahen Kleingewässer inkl. Umfeld Naturnahe Gestaltung des RRB Klima und Luft Vermeidung/Verminderung/Ausgleich: Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte (BImSchV) Beschränkungen bzw. Nutzungsausschlüsse im GI-Gebiet Anlage eines offenen Versickerungsbeckens mit Temperatur ausgleichender Wirkung und Erhöhung der Luftfeuchtigkeit weitere Kompensationsmaßnahmen s.o. Landschaftsbild: Vermeidung/Verminderung/Ausgleich: Beschränkung der Gebäudehöhen auf ein verträgliches Maß vgl. Schutzgut Pflanzen Fazit Insgesamt werden die Eingriffe durch die genannten Festsetzungen weitgehend minimiert bzw. ausgeglichen. Eine angemessene und ausreichende Vermeidung bzw. Verminderung sowie Kompensation des erfolgenden Eingriffes ist unter Berücksichtigung der Festsetzungen innerhalb des Plangebietes insgesamt gewährleistet. Nach Durchführung des Vorhabens sind die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes wiederhergestellt bzw. in gleichwertiger Weise ersetzt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet. Damit verbleiben insgesamt keine erheblichen, Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. 8.2 Quantitative Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich Für die einzelnen Baugebiete inkl. der zugehörigen Maßnahmenflächen wurde eine rechnerische Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich nach der Sächsischen Handlungsempfehlung durchgeführt: Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma Vorentwurf Seite 30 GI-Gebiet insgesamt Bestand Bezeichnung nach Vorläufiger Biotoptypenliste Sachsen Biotoptyp/Nutzungstyp gem. Bezeichnung im Plan Laubmischwald, überwiegend Stieleichen (ohne Kleingewässer=330 m²) Laubwälder mittlerer Standorte(27) dichte Baumgruppen und Baumreihen (Birke, Ahorn, Pappel, Eiche) Baumreihe, Baumgruppe(23) meist lineare Gehölze mit Sträuchern und Jungbäumen überwiegend heimischer Arten aus Anpflanzung und Sukzession Gebüsch frischer Standorte(23) naturnahes Kleingewässer Naturnahes, ausdauerndes Kleingewässer § (27) naturfernes Standgewässer, hier: Feuerlöschbecken aus Beton Naturferner Teich/Kleinspeicher(12) Ableitungsgräben mit Böschungen und Ruderalvegetation sonstige Verkehrs-, Rand- und Kleingrünflächen mit Ruderalarten oder Rasenflächen Mittelwert Naturnaher Graben(20)/Naturferner Graben(8) Lagerflächen und sonstige unbefestigte Flächen mit Junggehölzaufkommen und Ruderalvegetation Sonstige Grün- und Freifläche (10) = Mittelwert Ruderalflur frischer Standorte(15)/ Verkehrsbegleitgrün mit wenig Gehölzbestand(5) Schotterflächen und sonstige teilversiegelte sowie unbefestigte Flächen mit Aufkommen lückiger Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte Offene, vegetationsarme Fläche(10) meist unbefestigte Lager- und sonstige gewerbliche Nutzflächen, u.a. Materiallager und Haufwerke, bzw. Folgeflächen der ehem. Abbaunutzung, i.d.R. überdeckt und/oder verdichtet Lagerflächen(max.4), sonstige Aufschüttung(2) bzw. unversiegelte Flächen(3) vollversiegelte oder zumindest sehr stark verdichtete, z. T. Gebäude bestandene Flächen vollversiegelte Flächen(0), Industriegebiet(0) Einzelbäume: 3 Stück, davon eine Stieleiche(Erhalt) Summe Sonstige Grün- und Freifläche (10) = Mittelwert Ruderalflur trockenwarmer Standorte(17)/ Verkehrsbegleitgrün ohne Gehölzbestand(3) Einzelbaum - Krone über sonst. Grünflächen (=23-10 =13) Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Fläche Biotopwertpunkte Biotopwertpunkte in m² pro m² gesamt 2.757 900 27 23 74.439 20.700 630 330 120 90 23 27 12 14 14.490 8.910 1.440 1.260 1.580 10 15.800 830 10 8.300 2.830 10 28.300 52.420 3 157.260 25.480 40 87.967 0 13 0 520 331.419 Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma Planung Vorentwurf Bezeichnung nach Vorläufiger Biotoptypenliste Sachsen Biotoptyp/Nutzungstyp (blau = Erhalt/Integration bestehender Biotopstrukturen) Seite 31 Fläche Biotopwertpunkte Biotop- bzw. Planungswert-punkte in m² pro m² gesamt WALD Laubmischwald, überwiegend Stieleichen (Randflächen) Flächen zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Laubwälder mittlerer Standorte(27) 367 27 9.909 23 21 27 54.970 27.090 8.910 F1: Erhalt des naturnahen Kleingewässers und naturnahe, parkartige Ausgestaltung des Umfeldes durch Baumteilerhalt und Gebüschneuanpflanzung (4.010 m²) Baumgruppe weitständig(23) davon: Gebüschneuanpflanzung Neuanpflanzung Gebüsch frischer Standorte(21) davon: Erhalt naturnahes Kleingewässer F2: Naturnahe Gestaltung des RRB und Begrünung der nicht für die Regenrückhaltung benötigten Teile der festgesetzten Fläche für die Regenrückhaltung/Versickerung (2000 m²) Naturnahes, ausdauerndes Kleingewässer § (27) 2.390 1.290 330 Mittelwert (jeweils Neuanlage) naturnahes Kleingewässer(26)/Naturferner Kleinspeicher(12)/Extensivgrünland(22)/Ruderalflur(14) 2.000 18,5 37.000 Mittelwert Neuanpflanzung Gebüsch frischer Standorte(21)/Ruderalflur trockenwarmer Standorte(16) 4.550 18,5 84.175 380 1.080 23 21 8.740 22.680 90 15.026 14 5 1.260 75.130 120 60.344 16 87.967 12 0 13 1.440 0 208 331.512 F 4: Ergänzung eines trockenheitsgeprägten Lebensraums mit Anpflanzung von Gebüschgruppen dorniger Sträucher 4930 m²) davon Erhalt: meist lineare Gehölze mit Sträuchern und Jungbäumen überwiegend heimischer Arten aus Anpflanzung und Sukzession F 5: Neuanpflanzung einer breiten Baumhecke (1200 m²) Gebüsch frischer Standorte(23) Neuanpflanzung Baumreihe bzw. Gebüsch frischer Standorte(21) GI-Flächen GI - Gebiet: Grün- und Freiflächen (gem GRZ 0,8: 20%): Ableitungsgraben mit Böschungen und Ruderalvegetation sonstige unversiegelte Freiflächen im GI-Gebiet Mittelwert Naturnaher Graben(20)/Naturferner Graben(8) Neuanlage Sonstige Grün- und Freifläche (5) GI - Gebiet: max. vollversiegelte Flächen (gem GRZ 0,8: 80%): naturfernes Standgewässer, hier: Feuerlöschbecken aus Beton Naturferner Teich/Kleinspeicher(12) maximal vollversiegelte, z. T. Gebäude bestandene Flächen vollversiegelte Flächen(0), Industriegebiet(0) Einzelbäume: eine Stieleiche(Erhalt) Summe Einzelbaum - Krone über sonst. Grünflächen (=23-10 =13) Differenz Bestand - Planung Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx 93 Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma GE 1- Gebiet Bestand Vorentwurf Bezeichnung nach Vorläufiger Biotoptypenliste Sachsen Biotoptyp/Nutzungstyp gem. Bezeichnung im Plan dichte Baumgruppen und Baumreihen (Birke, Ahorn, Pappel, Eiche) Baumreihe, Baumgruppe(23) meist lineare Gehölze mit Sträuchern und Jungbäumen überwiegend heimischer Arten aus Anpflanzung und Sukzession Gebüsch frischer Standorte(23) Ableitungsgraben mit Böschungen und Ruderalvegetation sonstige Verkehrs-, Rand- und Kleingrünflächen mit Ruderalarten oder Rasenflächen meist unbefestigte Lager- und sonstige gewerbliche Nutzflächen, u.a. Materiallager und Haufwerke, bzw. Folgeflächen der ehem. Abbaunutzung, i.d.R. überdeckt und/oder verdichtet vollversiegelte oder zumindest sehr stark verdichtete, z. T. Gebäude bestandene Flächen Summe Planung Mittelwert Naturnaher Graben(20)/Naturferner Graben(8) Sonstige Grün- und Freifläche (10) = Mittelwert Ruderalflur trockenwarmer Standorte(17)/ Verkehrsbegleitgrün ohne Gehölzbestand(3) Lagerflächen(max.4), sonstige Aufschüttung(2) bzw. unversiegelte Flächen(3) vollversiegelte Flächen(0), Industriegebiet(0) Bezeichnung nach Vorläufiger Biotoptypenliste Sachsen Biotoptyp/Nutzungstyp (blau = Erhalt/Integration bestehender Biotopstrukturen) Seite 32 Fläche Biotopwertpunkte Biotopwertpunkte in m² pro m² gesamt 182 23 4.186 2.200 168 23 14 50.600 2.352 310 10 3.100 4.800 3 14.400 0 0 10.030 17.690 74.638 Fläche Biotopwert- Biotop- bzw. punkte Planungswertpunkte in m² pro m² gesamt GE-Flächen GE - Gebiet: Grün- und Freiflächen (gem GRZ 0,8: 20%): F 7: Erhalt und Ergänzung vorhandener linearer Gehölze - davon Neupflanzung Neuanpflanzung Baumreihe(21) bzw. Gebüsch frischer Standorte(21) davon vorhandene dichte Baumgruppen und Baumreihen Baumreihe, Baumgruppe(23) davon vorhandenemeist lineare Gehölze mit Sträuchern und Jungbäumen überwiegend heimischer Arten aus Anpflanzung und Sukzession Gebüsch frischer Standorte(23) Ableitungsgraben mit Böschungen und Ruderalvegetation sonstige unversiegelte Freiflächen im GE-Gebiet Mittelwert Naturnaher Graben(20)/Naturferner Graben(8) Neuanlage Sonstige Grün- und Freifläche (5) 1.600 160 21 23 33.600 3.680 1.500 168 110 23 14 5 34.500 2.352 550 14.152 17.690 0 0 74.682 GE - Gebiet: max. vollversiegelte Flächen (gem GRZ 0,8: 80%): maximal vollversiegelte, z. T. Gebäude bestandene Flächen Summe vollversiegelte Flächen(0), Industriegebiet(0) Differenz Bestand - Planung Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx 44 Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma Vorentwurf Seite 33 GE 2- Gebiet Bestand Bezeichnung nach Vorläufiger Biotoptypenliste Sachsen Biotoptyp/Nutzungstyp gem. Bezeichnung im Plan Pyramidenpappel-Reihe sonstige Verkehrs-, Rand- und Kleingrünflächen mit Ruderalarten oder Rasenflächen meist unbefestigte Lager- und sonstige gewerbliche Nutzflächen, u.a. Materiallager und Haufwerke, bzw. Folgeflächen der ehem. Abbaunutzung, i.d.R. überdeckt und/oder verdichtet vollversiegelte oder zumindest sehr stark verdichtete, z. T. Gebäude bestandene Flächen Summe Planung lückiger Bestand nicht heimischer Baumart (Bewertung wie Parkanlage oder Laubholzforst nicht heimischer Baumarten: 15) Sonstige Grün- und Freifläche (10) = Mittelwert Ruderalflur trockenwarmer Standorte(17)/ Verkehrsbegleitgrün ohne Gehölzbestand(3) Lagerflächen(max.4), sonstige Aufschüttung(2) bzw. unversiegelte Flächen(3) vollversiegelte Flächen(0), Industriegebiet(0) Bezeichnung nach Vorläufiger Biotoptypenliste Sachsen Biotoptyp/Nutzungstyp (blau = Erhalt/Integration bestehender Biotopstrukturen) Fläche Biotopwertpunkte Biotopwertpunkte in m² pro m² gesamt 418 15 6.270 112 10 1.120 3.435 3 10.305 4.815 8.780 0 0 17.695 Fläche in m² Biotopwert- Biotop- bzw. punkte Planungswertpunkte pro m² gesamt GI-Flächen GI - Gebiet: Grün- und Freiflächen (gem GRZ 0,8: 20%): F 8: Erhalt und Ergänzung einer Pyramidenpappel-Baumreihe sonstige unversiegelte Freiflächen im GE-Gebiet lückiger Bestand nicht heimischer Baumart (Bewertung wie Parkanlage oder Laubholzforst nicht heimischer Baumarten: 15) und Neuanpflanzung Baumreihe(21) Neuanlage Sonstige Grün- und Freifläche (5) 686 1.070 18 5 12.348 5.350 7.024 8.780 0 0 17.698 GI - Gebiet: max. vollversiegelte Flächen (gem GRZ 0,8: 20%): maximal vollversiegelte, z. T. Gebäude bestandene Flächen Summe vollversiegelte Flächen(0), Industriegebiet(0) Differenz Bestand - Planung Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx 3 Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma Vorentwurf Seite 34 GE 3- Gebiet Bestand Bezeichnung nach Vorläufiger Biotoptypenliste Sachsen Biotoptyp/Nutzungstyp gem. Bezeichnung im Plan naturnahe Kleingewässer Baum- und Strauchbestand im Umfeld der Kleingewässer (Weide, Birke u.a.) meist lineare Gehölze mit Sträuchern und Jungbäumen überwiegend heimischer Arten aus Anpflanzung und Sukzession ruderalisiertes Grünland mesophiler Standorte (Ziegenweide mit Weide-Störzeigern) sonstige Verkehrs-, Rand- und Kleingrünflächen mit Ruderalarten oder Rasenflächen Schotterflächen und sonstige teilversiegelte sowie unbefestigte Flächen mit Aufkommen lückiger Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte vollversiegelte oder zumindest sehr stark verdichtete, z. T. Gebäude bestandene Flächen Summe Naturnahes, ausdauerndes Kleingewässer § (27) Baumgruppe/Feuchtgebüsch/Gebüsch frischer Standorte(23) Gebüsch frischer Standorte(23) Ruderalflur frischer Standorte (15) Sonstige Grün- und Freifläche (10) = Mittelwert Ruderalflur trockenwarmer Standorte(17)/ Verkehrsbegleitgrün ohne Gehölzbestand(3) Offene, vegetationsarme Fläche(10) vollversiegelte Flächen(0), Industriegebiet(0) Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx Fläche Biotopwertpunkte Biotopwertpunkte in m² pro m² gesamt 1.950 27 52.650 1.138 23 384 23 8.832 2.665 15 39.975 110 10 1.100 197 10 1.970 5.543 11.987 0 0 104.527 Grünordnerische Aussagen zum Vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 87 „Industrie- und Gewebegebiet Nord II- Am Hengstberg“ Große Kreisstadt Grimma Planung Vorentwurf Bezeichnung nach Vorläufiger Biotoptypenliste Sachsen Biotoptyp/Nutzungstyp (blau = Erhalt/Integration bestehender Biotopstrukturen) Seite 35 Fläche in m² Biotopwert- Biotop- bzw. punkte Planungswertpunkte pro m² gesamt Flächen zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft F3: Erhalt zweier naturnaher Kleingewässer mit Umfeld davon: Erhalt naturnahe Kleingewässer Naturnahes, ausdauerndes Kleingewässer § (27) 1.950 27 davon: Erhalt Baum- und Strauchbestand im Umfeld der Kleingewässer (Weide, Birke u.a.) Baumgruppe/Feuchtgebüsch/Gebüsch frischer Standorte(23) 52.650 1.138 23 davon: Erhalt ruderalisiertes Grünland mesophiler Standorte (Ziegenweide mit Weide-Störzeigern) Ruderalflur frischer Standorte (15) 1.936 15 29.040 1.180 213 18,5 5 21.830 1.065 5.570 11.987 0 0 104.585 GE-Flächen GE - Gebiet: Grün- und Freiflächen (gem GRZ 0,8: 20%): F 6: Ergänzung eines trockenheitsgeprägten Lebensraums mit Anpflanzung von Gebüschgruppen dorniger Sträucher (1.180 m²) sonstige unversiegelte Freiflächen im GE-Gebiet Mittelwert Neuanpflanzung Gebüsch frischer Standorte(21)/Ruderalflur trockenwarmer Standorte(16) Neuanlage Sonstige Grün- und Freifläche (5) GE - Gebiet: max. vollversiegelte Flächen (gem GRZ 0,8: 80%): maximal vollversiegelte, z. T. Gebäude bestandene Flächen Summe vollversiegelte Flächen(0), Industriegebiet(0) Differenz Bestand - Planung Q:\Falke\Bebauungspläne Stadt Grimma\BBPl. Nr. 87 - Gewerbegebiet Nord II - Am Hengstberg\Planungsunterlagen Vorentwurf\Grünordnungsplan\Grünordnerische Aussagen Textteil.docx 58
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