Exportbericht Italien - Außenwirtschaftsportal Bayern

EXPORTBERICHT
ITALIEN
Außenhandel
Geschäftsabwicklung
Markterschließung
Zoll
Recht
Geschäftsreisen
Stand: Januar 2016
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www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar.
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ......................................................................................... 4
WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN ....................................................................................... 8
AUSSENHANDEL................................................................................................................ 17
INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG ......... 17
Normen ................................................................................................................................ 17
Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen ..................................................................... 18
Verkehr, Transport, Logistik ................................................................................................. 19
KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL……………………...20
INFORMATIONEN ZU STEUERN UND ZOLL ..................................................................... 21
Steuern und Abgaben .......................................................................................................... 21
Zoll und Außenhandelsregime ............................................................................................. 23
RECHTSINFORMATIONEN ................................................................................................ 25
Firmengründung .................................................................................................................. 30
Patent-, Marken- & Musterrecht ........................................................................................... 31
Lizenzvergabe ..................................................................................................................... 31
Eigentum und Forderungen ................................................................................................. 32
Vertretungsvergabe ............................................................................................................. 33
Arbeits- & Sozialrecht .......................................................................................................... 33
Schiedsgerichtsbarkeit ......................................................................................................... 37
INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN ................................................................... 39
WICHTIGE ADRESSEN ...................................................................................................... 41
LINKS .................................................................................................................................. 50
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Key Facts
Staatsform
Republik (20 Regionen und 103 Provinzen)
Fläche
301.302 km²; Nord- und Mittelitalien 178.249 km², Süditalien
(Mezzogiorno) 123.053 km²
Bevölkerung
60,8 Mio. Einwohner, davon über 300.000 Deutschsprachige (v.a.
in Südtirol). In Europa und Übersee leben darüber hinaus etwa
4,21 Mio. italienische Staatsbürger und wahrscheinlich mehr als
60 Mio. Personen italienischer Abstammung.
Städte
Rom (Hauptstadt, ca. 2,9 Mio. Einwohner), Mailand (ca. 1,24 Mio.), Neapel (962.003), Turin (872.367), Palermo (657.561), Genua (586.180), Bologna (976.243), Florenz (973.145), Catania
(293.902), Bari (315.933), Venedig (261.362), Verona, Messina,
Triest, Padua
Klima
im Norden kontinental, im Zentrum und im Süden mediterran
Währung
EURO
Historischer Überblick
Nachdem der Kirchenstaat bereits im Jahre 754 gegründet worden war, entstanden in Mittel- und
Oberitalien im 14. und 15. Jahrhundert mehrere Stadtstaaten, Republiken und Herzogtümer unterschiedlicher Prägung. Sizilien und Neapel wurden bis 1735 vom Hause Aragon (Spanien) beherrscht und kamen danach als Königreich beider Sizilien an die spanischen Bourbonen.
Die Lombardei und Mantua fielen nach 1713 an Österreich, welches in weiterer Folge auch Parma
und Piacenza erwarb. Die Toskana gelangte nach der Medici-Herrschaft im 18. Jahrhundert als
Großherzogtum an eine habsburgische Nebenlinie (Leopoldo). Anfang des 19. Jahrhunderts ließ
sich Napoleon als König von Italien inthronisieren. Nach seinem Fall 1815 stellte der Wiener Kongress den Kirchenstaat wieder her und machte Österreich durch den Besitz Venetiens und der
Lombardei zur vorherrschenden Macht in Italien. Gegen diese österreichische Fremdherrschaft
richtete sich die italienische Freiheits- und Einigungsbewegung "Risorgimento".
Die Geschichte des modernen Italien beginnt in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts mit dem Hause
Piemont-Savoyen (Königreich Sardinien), von wo die italienische Einigungsbewegung ausging,
nachdem Piemont zusammen mit Napoleon III. Österreich bei Solferino geschlagen hatte. Mit der
Vereinigung Piemonts und der Lombardei begann die Einigung Italiens. Durch Volksabstimmungen
gelangten die Toskana, ein Teil des Kirchenstaats und Neapel/Sizilien, wo die Bourbonenherrschaft gestürzt wurde, an Piemont/Sardinien, dessen Herrscher den Titel "König von Italien" annahm, mit den Hauptstädten Turin (1861) und Florenz (ab 1865). 1866 kamen das bis dahin österreichische Venetien und 1870 Rom zum Königreich Italien, wohin 1871 auch die Hauptstadt verlegt
wurde.
Italien versuchte Anfang des 20. Jahrhunderts, kolonialen Einfluss u.a. in Eritrea, Abessinien und
Libyen zu gewinnen. Im Ersten Weltkrieg zuerst neutral, trat Italien 1915 auf die Seite der Entente
und erhielt 1919 Südtirol bis zum Brenner, Triest und Istrien. 1922 gelangten die Faschisten an die
Macht. 1936 wurde Äthiopien unterworfen und 1939 Albanien besetzt. 1940 trat Italien an der Seite
Deutschlands in den Krieg ein. Dem Sturz Mussolinis folgten 1943 der Waffenstillstand mit den
Alliierten und die Kriegserklärung an Deutschland.
Nach einer Volksabstimmung wurde Italien 1946 zur Republik. Es folgten starke innenpolitische
Auseinandersetzungen zwischen den Kommunisten und den regierenden Christdemokraten, die
von 1963 bis 1992 ununterbrochen an den zahlreichen Regierungen beteiligt waren. Das bis zum
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Zweiten Weltkrieg stark agrarwirtschaftlich orientierte Land unternahm nach dem Krieg große Industrialisierungsanstrengungen, wobei sowohl eine starke Staatsindustrie als auch zahlreiche kleine und mittlere Privatunternehmen entstanden. Das sogenannte italienische Wirtschaftswunder
ließ im italienischen Norden eine schlagkräftige Industrie entstehen, die Italien unter die sieben
größten Industrienationen der westlichen Welt katapultierte. 1957 war Italien Gründungsmitglied
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
Die Aufdeckung weitverzweigter Korruptionsaffären durch die Mailänder Staatsanwaltschaft (Mani
Pulite) führte seit 1992 zu einer völligen Neugestaltung der innenpolitischen Landschaft Italiens.
Früher starke politische Parteien wie die Democrazia Cristiana (DC), die sozialistische Partei (PSI)
oder die kommunistische Partei (PCI) sind verschwunden und neue Parteien entstanden. An der
Parteienvielfalt im Parlament hat sich jedoch nichts geändert.
Ab 1992 wechselten einander mehrere linke und rechte Regierungen ab, wobei Silvio Berlusconi
(1994, 2001 – 2006, 2008-2011) und Romano Prodi (1996 – 1998, 2006 – Mai 2008) jeweils ein
Comeback als Regierungschef geglückt ist. Die Regierung Berlusconi II war die erste Regierung in
der Nachkriegszeit, die eine volle Legislaturperiode (fünf Jahre) durch regiert hat.
Nachdem die Regierung Berlusconi II nur einen Teil ihrer Reformvorhaben umsetzen konnte (z.B.
Pensions- und Arbeitsmarktreform), ließ Regierungschef Romano Prodi im Sommer 2006 und im
Januar 2007 mit zwei Liberalisierungsdekreten und der Verschärfung des Kampfs gegen die Steuerhinterziehung aufhorchen. Damit und mit dem Maßnahmenkatalog des Haushaltsgesetzes 2007
sollten die Reduktion des Budgetdefizits auf 2,8 % des BIP erreicht und die Sanierung des Staatshaushalts vorangetrieben werden.
Nach dem Scheitern der Regierung Prodi kam es im April 2008 zu vorgezogenen Parlamentswahlen, aus denen das Mitte-Rechts-Bündnis von Ex-Regierungschef Silvio Berlusconi als klarer Sieger in beiden Regierungskammern hervorging mit dem Versprechen von Wirtschafts- und Sozialreformen, die vor allem die Eindämmung der hohen Staatsverschuldung, Steuersenkungen und Liberalisierung im Dienstleistungssektor zum Ziel hatten. Die Wirtschaftskrise bremste die Reformvorhaben jedoch massiv ein. Die bereits erwähnte hohe Staatsverschuldung engte den Spielraum für
konjunkturpolitische Maßnahmen der Regierung empfindlich ein.
Während sich die Wirtschaft in vielen Ländern der Europäischen Gemeinschaft wieder erholte,
zeigte sich das Wachstum in Italien weiterhin schwach. Wachstumsimpulse kamen hauptsächlich
von der Exportwirtschaft. Besonders waren Italiens Staatsfinanzen und Kreditwürdigkeit am Prüfstand der internationalen Finanzmärkte. Dies zeigte sich vor allem durch die steigenden Zinsen,
die auf italienische Staatsanleihen zu bezahlen waren, und die Befürchtung einer verminderten
Refinanzierbarkeit von fälligen Schulden.
Im November 2011 verstärkte sich der Druck auf Silvio Berlusconi auch aus den Reihen der eigenen Partei und er erklärte seinen Rücktritt. Eine Übergangsregierung mit dem ehemaligen EUKommissar Mario Monti an der Spitze übernahm die Geschäfte. Sie setzte sich aus Fachleuten
aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zusammen, wurde von den wichtigsten im Parlament
vertretenen Parteien unterstützt und sollte das hochverschuldete Italien aus der Krise führen. Innerhalb kurzer Zeit wurden wichtige Maßnahmen wie ein Sparprogramm in Höhe von EUR 30 Mrd.
und Reformen im Bereich der Verwaltung, der Pensionen, dem Arbeitsmarkt und der Justiz auf
den Weg gebracht. Zusätzlich wurde der Kampf gegen Korruption und Steuerhinterziehung verschärft und Maßnahmen zur Förderung von Wirtschaftswachstum, Infrastruktur und Liberalisierung
gesetzt. Im Dezember 2012 trat Ministerpräsident Mario Monti nach dem Vertrauensentzug seitens
der Berlusconi-Partei „Popolo della Libertà“ (PdL) vorzeitig zurück.
Der Urnengang im Februar 2013 brachte eine politische Pattstellung zwischen der stimmenstärksten Linkspartei PD (Partito Democratico) und der PdL. Zudem war überraschend, dass nur jeder
zehnte Italiener Monti wählte, der sich nach langem Zögern zu einer politischen Kandidatur entschlossen hatte. Unerwartet stark war dagegen das Abschneiden der Protestbewegung des ExKomikers Beppe Grillo, der ein Viertel aller Wählerstimmen erhielt. Erst nach der Wiederbestellung
von Staatspräsident Napolitano konnte der PD-Politiker Enrico Letta nach fast 2 Monaten VerhandEin Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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lungen Ende April 2013 eine Große Koalition aus PD, der PdL sowie der kleinen Zentrumspartei
von Ex-Ministerpräsident Mario Monti bilden.
Die 10 Monate währende Regierung unter Enrico Letta wurde v.a. von zwei Themenbereichen
dominiert: von mehreren milliardenschweren Konjunktur- und Privatisierungspaketen zur Ankurbelung sowohl der rezessionsgeplagten Wirtschaft als auch des Arbeitsmarktes. Andererseits standen die Unsicherheit um die politische Stabilität an der Tagesordnung – zunächst ausgelöst durch
Kontroversen mit dem ehemaligen Koalitionspartner PdL (nach der Umbenennung nunmehr wieder Forza Italia) rund um die Reform der Immobiliensteuer IMU, die Erhöhung der MwSt. sowie die
Justizprobleme (mehrere Prozesse und schlussendlich letztinstanzliche Verurteilung wegen Steuerhinterziehung) von PdL-Chef Berlusconi. Die trotz heftigen Protestes der PdL eingeleitete Erhöhung der MwSt. und der drohende verurteilungsbedingte Senats-Ausschluss von Berlusconi führten dazu, dass der um seine politische Zukunft ringende Berlusconi die Minister seiner PdL veranlasste, ihren Rücktritt aus der gemeinsamen Regierung zu erklären. Die Vorgangsweise des Medienunternehmers stieß innerhalb seiner Partei nicht mehr auf ungeteilte Zustimmung und eine Abspaltung einiger Parlamentarier und Minister zur Unterstützung der Regierung Letta sicherte das
kurzfristige Fortbestehen des Kabinetts Letta. Als sich Mitte November 2013 anbahnte, dass der
Koalitionspartner PD mit großer Mehrheit für einen Senatsausschluss Berlusconis aufgrund seiner
Verurteilung votieren würde, unternahm dieser einen neuerlichen Versuch, die von seiner PdL mitgetragene Regierung zu stürzen. Die PdL-Minister und mehrere seiner Parlamentsabgeordneten
versagten ihm jedoch die Gefolgschaft, spalteten sich vom PdL ab und gründeten die neue MitteRechts-Partei (Nuovo Centrodestra) unter der Führung von Vizepremier und Innenminister Angelino Alfano; Silvio Berlusconi wurde schließlich aus dem Senat ausgeschlossen.
Im Februar 2014 stürzte Italien wieder einmal in eine Regierungskrise, keine Seltenheit in unserem
südlichen Nachbarland, in dem Regierungen eine durchschnittliche Laufzeit von einem Jahr haben. Matteo Renzi löste den nur 10 Monaten im Amt befindlichen Regierungschef Enrico Letta ab.
Der aufstrebende Jungpolitiker Renzi, bisher Bürgermeister von Florenz, hatte die Wahl zum Parteisekretär innerhalb des Partito Democratico Ende 2013 gewonnen und wollte nicht länger zuwarten, sondern sofort an die Hebel der Macht. Eine Abstimmung innerhalb der Partei zwang den Parteikollegen und Regierungschef Letta zum Rücktritt und Matteo Renzi wurde als vierter Regierungschef binnen vier Jahren und dritter Amtsträger in Folge, der nicht in einer Wahl zum Sieger
gekürt wurde. Gestärkt ging Renzi aus den Wahlen zum Europaparlament Ende Mai 2014 hervor,
bei denen er rund 41 % der Stimmen auf sich vereinigen konnte. Hinter den Erwartungen blieb die
Protestbewegung von Beppe Grillo „Movimento 5 Stelle“ (21 %) und die Partei Silvio Berlusconis
„Forza Italia“ (16,8 %).
Nicht zuletzt aufgrund seines Alters und Führungsstils verspricht der italienische Premier Potenzial
für eine neue Reformdynamik. Auf Renzi’s ehrgeiziger Agenda stehen insbesondere Änderungen
in den politischen, administrativen und justiziellen Strukturen des Landes, Neuerungen im Arbeitsrecht sowie milliardenschwere Investitionen in die Infrastruktur. Dem Programm für seine ersten
100 Tage (oder: zu Regierungsbeginn) folgte zunächst Ernüchterung, da sich die erhofften Reformen noch nicht spürbar einstellten. Die Erwartungen an den ital. Premier sind jedoch nach wie vor
sehr hoch und die Regierung steht bereits unter Erfolgsdruck. Immerhin kann Renzi auf der Habenseite geringfügige Steuerentlastungen für Niedrigverdiener sowie den Beginn von substantiellen Strukturreformen für sich verbuchen. Aus einem Programm der ersten 100 Tage wurde bereits
ein Programm der 1.000 Tage, in denen der Premier unter Einhaltung der Maastricht-Kriterien sein
Land „Schritt für Schritt“ („passo dopo passo“) auf den Wachstumspfad zurückbringen möchte. Die
Liste der unmittelbar notwendigen wirtschaftspolitischen Maßnahmen ist nach wie vor lang: Steuervereinfachung und Reform des Steuerverwaltungssystems, Ausgabenkürzungen bei Politik und
Verschlankung des Staatsapparats, wachstumsstärkende Maßnahmen wie Investitionsförderungen, Definition einer Industriepolitik mit Verringerung des Nord-Südgefälles, Entbürokratisierung
und Liberalisierungsmaßnahmen, Reform des trägen Justizsystems, das Italien bei der Verfahrensdauer für Zivilprozesse zum europäischen Schlusslicht macht.
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Zur Ankurbelung der Wirtschaft soll innerhalb des Stabilitätsplans 2016 („Legge della Stabilità“) ein
Wachstumsprogramm verabschiedet werden, das nach jüngsten Angaben bis 2018 EUR 35 Mrd.
an Steuerentlastungen für Verbraucher sowie Unternehmer bringen soll.
Bei der Senats-Reform ist der Regierungschef Renzi nach Überwindung etlicher Hürden in der
Zielgeraden: Die bisher gleichberechtigte zweite Parlamentskammer, der Senat, soll in eine Vertretung regionaler und lokalpolitischer Interessen umgewandelt sowie auf die Zahl von 100 Senatsmitgliedern gekürzt werden. Des Weiteren konnte die Neufassung des vom Verfassungsgerichtshof beanstandeten allgemeinen Wahlgesetzes, die mit Boni Prämien für die stimmenstärkste Liste
die Mehrheitsbildung begünstigt, im parlamentarischen Prozess abgesegnet werden. Die beiden
Reformen sind von großer Bedeutung, um mehrheitsfähige stabile Regierungsverhältnisse zu ermöglichen sowie ein effizient arbeitendes und Regionalinteressen ausgleichendes Parlamentssystem zu schaffen. Diese de facto-Schwächung des Zweikammern-Systems soll in Zukunft eine Begünstigung und Vereinfachung bei der Verabschiedung von Gesetzen, -wie etwa das für den Reformkurs der Regierung so wichtige Haushaltsgesetz-, durch die Stärkung der Abgeordnetenkammer „Camera dei Deputati“ bewirken.
Im September 2014 wurde von der Regierung Renzi ein Gesetzesdekret namens „Sblocca-Italia“
verabschiedet, das eine Entbürokratisierung und damit Erleichterung der Durchführung großer
wirtschaftlicher Projekte und Investitionen vorsieht und dadurch ein Motor für die Wirtschaft sein
soll. Insgesamt werden von der Regierung EUR 5,5 Mrd. für die Realisierung der knapp 50 bestehenden und geplanten Großprojekte mit geschätzten Gesamtkosten in der Höhe von EUR 71 Mrd.
(davon werden EUR 28 Mrd. von privaten Investoren getragen) bereitgestellt. Ob die hohen Erwartungen der Regierung an das Dekret „Sblocca Italia“, wie die Schaffung von 100.000 neuen Arbeitsplätzen erfüllt werden können, wird sich noch zeigen.
Im Februar 2015 konnte die Regierung Renzi die ersten beiden Durchführungsdekrete zur Umsetzung des „Jobs Act“ verabschieden, der auf eine umfassende Arbeitsmarktreform abzielt. Einer der
Knackpunkte ist die Aufweichung des bisher extrem starken Kündigungsschutzes, die lange auf
heftigen Widerstand gestoßen ist. Eine Flexibilisierung des starren Arbeitsrechts ist aber eine Voraussetzung dafür, neue Arbeitsplätze für die vielen arbeitslosen Jugendlichen zu schaffen und die
Wettbewerbsfähigkeit Italiens zu stärken.
Die Verabschiedung des nicht ganz unumstrittenen Gesetzesdekrets „La Buona Scuola“ Anfang
Juli soll weitreichende Reformen im Schulwesen nach sich ziehen. Die Regierung Renzi plant
demnach 100.000 befristete Arbeitsverträge der Lehrer in unbefristete umzuwandeln sowie zahlreiche organisatorische und administrative Veränderungen im Schulwesen vorzunehmen.
Bevölkerung
Italien hat eine Einwohnerzahl von 60,8 Mio. und belegt in dieser Hinsicht weltweit den 23. Platz,
innerhalb der EU rangiert das Land auf dem vierten Rang hinter Deutschland, Frankreich und dem
Vereinigten Königreich.
Die mit 93 Prozent größte Bevölkerungsgruppe sind die Italiener, daneben machen Rumänen, Albaner, Marokkaner und Chinesen den größten Teil der Migranten aus. Rund 67% der Einwohner
Italiens, vorwiegend im Norden, leben in Städten.
Landes- und Geschäftssprachen
Italienisch, fallweise Englisch, in Südtirol auch Deutsch
Politisches System
parlamentarische Republik
Abkommen mit Deutschland
 Schengener Abkommen
 OECD-Übereinkommen zur Korruptionsbekämpfung
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
Doppelbesteuerungsabkommen
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen
UNO und Unterorganisationen, OECD, WTO, EU u.a.
WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN
Kurze Charakteristik
Italien gehört zu den großen westlichen Industrienationen und zerfällt wirtschaftsgeographisch in
den hoch industrialisierten Norden und den weniger industrialisierten Süden. Trotz großer Anstrengungen zur Entwicklung Süditaliens konnte das Nord-Süd-Gefälle kaum vermindert werden.
Ebenso wie in anderen europäischen Staaten hat sich der Staat seit Beginn der 1990er Jahre sukzessive aus der Wirtschaft zurückgezogen. Der Staat hält nach wie vor Teile der Finmeccanica,
ENI (Treibstoffe und Gas) und ENEL (Energie), wobei es zwecks Konsolidierung des Staatshaushaltes Bestrebungen gibt, im Rahmen einer Privatisierungsinitiative die Staatsanteile an Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung zurückzufahren.
Der Export stellt auch trotz der Wirtschaftskrise mit ca. einem Viertel des BIP eine der Stützen der
italienischen Wirtschaft dar. Die Marke „Made in Italy“ geriet jedoch durch Billigprodukte aus Fernost in den letzten Jahren zunehmend unter Druck. Konnte 2014 im Export ein Plus von 2,4% (Waren und Dienstleistungen) erzielt werden und das Jahr 2015 fällt mit einem Wachstum von plus
6,5% durchaus positiv aus. Der Tourismus bildet mit einem Anteil von ca. 10% am BIP einen besonders wichtigen Wirtschaftszweig Italiens, aber auch dieser Sektor ist geschrumpft.
Allgemein verzeichnete Italien im Vergleich zu seinen EU-Partnern in den vergangenen Jahren ein
schwächeres Wirtschaftswachstum, was vor allem auf strukturelle Faktoren (Mezzogiorno), vergleichsweise geringe ausländische Direktinvestitionen, unübersichtliche Bürokratie und Gesetzgebung, unflexible Arbeitsmarktbedingungen sowie nicht zuletzt auf Innovationsschwächen zurückgeführt wird. Die nur langsam erfolgenden oder ausbleibenden Reformen belasten zusehends die
internationale Wettbewerbsfähigkeit des Landes.
Bei der Beurteilung der Entwicklung der italienischen Wirtschaft wird weiterhin offen von Krise gesprochen. Von Herbst 2011 bis Ende 2013 befand sich die drittgrößte Volkswirtschaft der EUROZone in der längsten Rezession seit dem Zweiten Weltkrieg. Das BIP war im Gesamtjahr 2012 um
-2,4%, im Jahr 2013 -1,9% rückläufig. Während das BIP 2014 noch ein Minus von 0,4% aufwies,
konnten die Wachstumsprognosen für 2015 auf plus 0,9% nach oben revidiert werden.
Die italienische Staatsverschuldung bildet weiterhin die Achillesferse der drittgrößten Volkswirtschaft
der
Eurozone:
2012
wurde
erstmalig
die
neuralgische
Grenze
von
EUR 2 Billionen (ca. 127% des BIP) überschritten. Nachdem der Schuldenberg im März 2015 einen Rekordwert von EUR 2.218,6 Mrd. und damit 135,1% des BIP erreicht hatte, ist er Ende Juni
2015 um EUR 14,6 Mrd. auf EUR 2.204 Mrd. gesunken und erreicht damit 133% des BIP. Italiens
Schuldenstand in % des BIP ist jedoch nach Griechenland immer noch der zweitgrößte der Eurozone. Dank eiserner Budgetdisziplin der Regierung Renzi konnte die 3%-Grenze beim Staatsdefizit
laut Maastricht-Kriterien 2014 gerade noch erreicht werden. Im zweiten Quartal 2015 konnte im
Jahresvergleich (Januar-Juni 2014) die Verschuldung innerhalb der öffentlichen Verwaltung um
0,2%-Punkte gesenkt werden und erreicht damit im Verhältnis zum BIP einen Wert von 0,9%. Zudem eine gute Nachricht in diesem Zusammenhang ist, dass die Rendite für 10-jährige Staatsanleihen weiter sukzessive gesunken ist und damit zumindest Milliardenbeträge beim Zinsendienst
eingespart werden können. Die europaweite Umstellung auf die neuen BIP-Berechnungsmethoden
(ESVG, Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen) mit Einbeziehung von
Rüstungs- sowie Forschungsausgaben bzw. Schattenwirtschaft und illegalen Geschäften (wie
Drogenhandel und Prostitution) dürfte die Staatsverschuldung auf unter 128% des BIP senken.
Ein nach wie vor weit verbreitetes Problem ist der hohe Anteil der Schattenwirtschaft an der gesamten Wirtschaftsleistung. Laut italienischem Statistikamt macht die Schattenwirtschaft 12,84%
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des BIPs, was einem Jahresumsatz von nahezu EUR 2060 Mrd. entspricht. Andere Schätzungen
von Regierungsstellen gehen davon aus, dass jährlich nahezu ein Drittel der Wirtschaftsleistung
durch Steuerhinterziehung, Korruption und organisierte Kriminalität am Fiskus vorbeigeführt wird.
Bisherige Versuche diese Missstände abzustellen, führten durch regelmäßige und strenge Kontrollen zwar zu Erhöhung der Steuereinnahmen sowie Bestrafungen, Festnahmen und Beschlagnahmungen, konnten aber noch kein nachhaltiges Abstellen dieser Praktiken bewirken. Die neuen
BIP-Berechnungsmethoden (s.o.) dürften die italienische Wirtschaftsleistung um rund EUR 59 Mrd.
auf insgesamt EUR 1.618 Mrd. erhöhen.
Wenn der Regierung Renzi ein tiefgreifender Reformprozess gelingt, kann Italien auch in Zukunft
auf seine zahlreichen Stärken zählen: Eine Vielzahl umtriebiger, kreativer und krisenerfahrener
Wirtschaftstreibender prägt mit starkem „business spirit“ die Unternehmerlandschaft.
Die italienischen Familien können auf ein solides Nettoprivatvermögen bauen, das mit über EUR
8,7 Billionen (jüngste verfügbare Zahlen für Ende 2013) ein Mehrfaches der derzeitigen Staatsverschuldung beträgt. Auch wohnen ca. 70% der Italiener in den eigenen vier Wänden. Italien verfügt
gemäß Auskunft des World Gold Council mit 2451 Tonnen über die drittgrößten Goldreserven
weltweit. Darüber hinaus werden fast 60% der italienischen Staatsverschuldung im Inland gehalten, was zur wirtschaftlichen Stabilität beiträgt. Hinzu kommt der hohe Industrialisierungsgrad mit
zahlreichen Spezialisierungen wie bei Maschinenbauerzeugnissen und Fahrzeugen (EUR 1,39
Mrd.; +6,1%), welche positive Handelsbilanzsalden en suite produzieren und somit die in den letzten Jahren eingetrübte Inlandsnachfrage etwas kompensieren können.
Nicht unerwähnt bleiben sollte das enorme Potential, über das Italien als eine der beliebtesten
Tourismusdestinationen verfügt: Der Umsatz im Tourismus machte im Jahr 2014 rund EUR 163
Mrd. aus (10,1% des ital. BIP). Auch am Arbeitsmarkt spielt die Tourismusbranche eine signifikante Rolle: Direkt und indirekt schafft sie über 2,55 Mio. Arbeitsplätze (11,4% der Arbeitsplätze). Darüber hinaus zählt Italien nach wie vor zu den größten Volkswirtschaften der Welt und verfügt auch
bei konjunkturbedingt schwacher Nachfrage über einen enormen und kaufkräftigen Binnenmarkt
mit rund 61 Mio. Einwohnern, der vor allem aufgrund der geographischen Nähe auch deutschen
Anbietern zugutekommt.
Wirtschaftsdaten
Makroökonomische Daten
2014
2015
2016
EUR
26.546
26.849*
27.414*
Mrd. EUR
1.614
1.635*
1.675*
Wachstumsrate BIP, real
%
-0,4
0,2*
1,0*
Inflationsrate
%
0,2
0,2*
1,0*
Arbeitslosenquote
%
12,7
12,2*
11,8*
BIP pro Kopf
Bruttoinlandsprodukt
Quelle: GTAI-Wirtschaftsdaten kompakt; Stand November 2015
Bedeutende Wirtschaftssektoren
Italiens Industrie ist aufgrund des Mangels an Rohstoffen in hohem Maße auf Einfuhren angewiesen. Im Industriebereich sind die wichtigsten Zweige die Bau-, Textil- und Lebensmittelindustrie,
die Energiewirtschaft sowie der Fahrzeug- und Maschinenbau. Wichtigste landwirtschaftliche Erzeugnisse sind Getreide, Gemüse, Südfrüchte, Wein, Oliven und Obst.
Wirtschaftspolitik
Nachdem das Gesamtjahr 2014 noch mit einem Negativwert von -0,4% abschloss, ging die lang
anhaltende Rezession in Italien im 4. Quartal mit einem Nullwachstum technisch zu Ende. Im 1.
Quartal 2015 verzeichnete Italien schon ein leichtes Plus von 0,3%, wobei im 2. Quartal 2015 bereits ein Plus von 0,7% festgestellt werden konnte. Bis Ende dieses Jahres rechnet die italienische
Regierung mit einem Plus von 0,9%, ein Wert der nach oben korrigiert wurde, da sich die WirtEin Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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schaft 2015 besser als erwartet entwickelt und für 2016 wird von Regierungsstellen gar ein Wachstum von 1,6% vorausgesagt. Der Gouverneur der italienischen Nationalbank (Banca d’Italia), Ignazio Visco, sieht die Entwicklung der italienischen Wirtschaft und des Arbeitsmarktes in diesem
Jahr „vorsichtig positiv“. Die OECD erhöhte ihre Wachstumsprognose 2015 für Italien auf 0,7%,
2016 soll sich dann ein Zuwachs von 1,3% einstellen und die Europäische Kommission sagt Italien
für 2015 ein Plus von 0,6% voraus und spricht von einem Wachstumspotential von 3,3% in den
nächsten fünf Jahren, sofern die Reformen der Regierung Renzi tatsächlich greifen. Auch der
sonst so kritische Industriellenverband Confindustria geht durchaus optimistisch von einer positiven Entwicklung der italienischen Wirtschaft dank greifender Reformen am Arbeitsmarkt, niedriger
Ölpreise und günstiger Zinsen auf Staatsanleihen aus.
Im Juli 2015 erreichten der Privatkonsum die höchsten Werte seit 2010, was auch auf einen Zuwachs des Familieneinkommens um plus 1,3% sowie eine Erhöhung des Stundenlohns um plus
1,1% im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres zurückzuführen ist.
Anfang des Jahres betrug die Deflation in Italien noch kurzzeitig -0,37%, wurde jedoch noch im
Januar 2015 von einer Inflation in Höhe von 0,37% abgelöst, die im Laufe des 1.Quartals auf
0,09% sank und sich bis zum August bei einem Wert von 0,2% einpendelte.
Das geringfügige Plus von +0,1% bei der Industrieproduktion für das Gesamtjahr 2014 - das sich
auch im 1. Quartal 2015 wiederholte - war angesichts der weiter schwachen Binnennachfrage fast
ausschließlich den Exporten zu verdanken. Im 2. und 3.Quartal 2015 befindet sich die Industrieproduktion in Italien jedoch im Aufschwung -im Juli konnte ein Umsatzplus von 2,3% und ein Bestellungsplus von 10,4% im Jahresvergleich verzeichnet werden. Was sich zusätzlich positiv auswirken könnte: Die Regierung Renzi avisiert für 2017 und 2018 eine Senkung der Unternehmenssteuern.
Mit Hochdruck arbeitete die Regierung Renzi an Einsparungs- und Reformmaßnahmen, welche
die Sanierung des Staatshaushalts zum Ziel haben (Maßnahmen gegen die Steuerhinterziehung
und Schattenwirtschaft, Verbreiterung der Basis der Steuereinnahmen, Privatisierungen, Verkauf
von Staatseigentum und eine konsequente Verschlankung des Staatsapparates). Gleichzeitig wurden all diejenigen Bereiche in Angriff genommen, die Italien seit mehr als einem Jahrzehnt daran
hindern, in der Wettbewerbsfähigkeit mit seinen Nachbarländern in Europa aufzuschließen. Im
Mittelpunkt standen Liberalisierungsmaßnahmen, die geschützte Bereiche endlich aufbrechen und
für die Konkurrenz zugänglich machen sollen, Bürokratieabbau, die Förderung von F&E, die Überwindung des „digital divide“, der Infrastrukturausbau und die effiziente Nutzung von EU-Geldern für
die südlichen Regionen Italiens. Modernisierung und Vereinfachung hieß die Devise in vielen Sektoren - von der öffentlichen Verwaltung bis hin zum Gesundheitswesen.
Auch die dringend nötige Justizreform wird weiter in Angriff genommen, mit dem Ziel, Rechtssicherheit und raschere Verfahren in Zivilsachen zu garantieren - eine Grundvoraussetzung für jedes
funktionierende Wirtschaftssystem. Ein Knackpunkt der Reformbemühungen ist die Entrümpelung
des Arbeitsrechts, welche allerdings trotz Einigkeit über das Ziel der Senkung der hohen Jugendarbeitslosigkeit auf Widerstand betreffend die Aufweichung des Kündigungsschutzes stieß und aus
Sicht der Arbeitgeberverbände eher enttäuschend ausfiel.
Nachdem sich die Sparmaßnahmen der vergangenen Regierungen und des gegenwärtigen Kabinetts kurzfristig bremsend auf die Wirtschaftsentwicklung auswirkten und aus diesem Grund das
Wirtschaftswachstum 2012, 2013 und 2014 negativ ausfiel (-2,4%, -1,9% und -0,4%).
Nach 4 Jahren Rezession erreichte die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts im Juli 2015 den
höchsten Wert seit 2010. Infolge der nunmehr günstigeren Wirtschaftslage konnte auch die Prognose für das Jahr 2016 von 1,4% auf 1,6 % angehoben werden.
Im Sommer 2014 präsentierte Regierungschef Renzi zehn Maßnahmen für die Wirtschaft und den
Arbeitsmarkt: Matteo Renzi präsentierte einen Regierungsentwurf namens „Sblocca Italia“ („Deblockierung Italiens“). Das politische Maßnahmenpaket, das auf den folgenden 10 programmatischen
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Initiativen basiert, soll der Wirtschaftsankurbelung dienen und verspricht die Schaffung neuer Arbeitsplätze:
1. Baustelle
Freigabe von bisher stillgelegten, aber bereits finanzierten Bauprojekten. Die Finanzierung beträgt insgesamt EUR 30 Mrd. (davon ca. EUR 17 Mrd. aus privater Hand).
2. Gemeinden
Finanzierungsmaßnahmen für kleine Gemeinden, zusätzliche Investitionen in Autobahnen und
in die Instandhaltung von Straßen und Eisenbahnen
3. Telekommunikationsnetz
Vereinfachung und Vergünstigung der Errichtung neuer Telekommunikationsnetze (Breitband
und Ultrabreitband) sowie Steuervergünstigung für infrastrukturelle Verbesserungen
4. Häfen
Vereinfachung der logistischen Abläufe und Wiederbelebung der Häfen
5. Bodenerosion
Investitionen zur Lösung von hydrogeologischen Problemen
6. Bürokratie
Vereinfachung von Amtsvorgängen und Verringerung von Steuern
7. Baugewerbe
ECOBONUS: Steuersenkungen im Baugewerbe, finanzielle Steueranreize für Energieeffizienz
fördernde Maßnahmen
8. Export
Plan zur Internationalisierung der Unternehmen und Ankurbelung von ausländischen Investitionen
9. Bagnoli
Finanzielle Unterstützung von industriellen Krisengebieten zur Anregung von Investitionen und
Verbesserung der Umwelt
10. Energie
Nationale und internationale Investitionen zur Entwicklung von Erdöl- und geothermischen
Ressourcen sowie Erdgas
Die Regierung Renzi befindet sich somit insgesamt im Spannungsfeld zwischen Konjunkturbelebung und dringenden Strukturreformen und muss außerdem den Einnahmenentgang möglichst so
kompensieren, dass sich die Staatsschuldensituation nicht verschärft. Zudem muss die Regierung
die starken Säulen Italiens nachhaltig festigen: die Vielzahl kreativer, flexibler und krisenerfahrener
Unternehmer sowie die italienischen Familien mit ihrem immer noch hohen Privatvermögen, das
ein Mehrfaches der Staatsverschuldung beträgt.
Eine tragfähige Regierung ist nicht nur für Italiens Weg aus der Rezession dringend nötig, sondern
auch für die Stabilität in der Eurozone und auf den internationalen Finanzmärkten. Anders als früher funktioniert die italienische Wirtschaft nicht mehr unabhängig von der innenpolitischen Situation, die stets von einem häufigen Regierungswechsel geprägt war. Denn heute stufen internationale Ratingagenturen Italien wegen der politischen Unsicherheit ab und schwächen damit seine Unternehmen. (letzter Stand zwischen BBB- Stable , Baa2 Stable und BBB+)
Die Regierung wird aber auch das steigende Protestpotential in breiten Kreisen der Bevölkerung
auffangen müssen, das durch das Wahlresultat deutlich wurde, damit ihre Maßnahmen weiterhin
von den beiden starken Säulen Italiens mitgetragen werden: den Unternehmern und den Familien.
Darüber hinaus zählt Italien nach wie vor zu den größten Volkswirtschaften der Welt und verfügt
auch bei konjunkturbedingt schwacher Nachfrage über einen enormen Binnenmarkt.
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Geschichte und Thema
Die erste Weltausstellung wurde im Jahr 1851 in London ausgerichtet, „Universale Weltausstellungen“ finden nun alle fünf Jahre statt. Mailand folgt auf Hannover (im Jahr 2000), Aichi/Japan,
(2005) und Shanghai/China (2010). Am 31. März 2008 auf der Konferenz des Bureau International
des Expositions, dem Internationalen Expo-Büro (BIE) konnte sich die Stadt Mailand bei den Delegierten mit 86 zu 65 Stimmen gegen den türkischen Konkurrenten Izmir durchsetzen. Auch Rom,
Turin, Neapel, Genua und Mailand selbst (1906) waren schon Austragungsorte für Expos – der
neuerliche Zuschlag beflügelt den Nationalstolz Italiens und wurde in Mailand mit einer „Victory
Parade“ gefeiert. Insgesamt nehmen an der EXPO Mailand ca. 140 Nationen und Internationale
Organisationen teil. Thema der Expo 2015 ist „Feeding the Planet, Energy for Life“ („Den Planeten
ernähren, Energie für das Leben“). Die Länderpräsentationen drehen sich in diesem Sinne auch
vornehmlich um die Schlagworte Nahrung, Energie, Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Leben. Die
Weltausstellung, zog tausende Besucher aus aller Welt an. Schätzungen von Assolombarda, dem
Industriefachverband von Mailand, Lodi, Monza und Brianza zufolge, soll die Expo Wachstumsimpulse von bis zu Mrd. 19EUR bringen. Neben 20 Mio. Expo-Besuchern, geht man von 27,5 Mio.
zusätzlichen Nächtigungen in und um Mailand aus.
Nach einigen Startschwierigkeiten wie mehrmalige Wechsel an der Führungsspitze, -Präsidentin
des Expokomitees ist nun Frau Diana Bracco-, Probleme beim Ankauf der Grundstücksflächen
sowie Verspätungen beim Start der Ausschreibungen für die Expo-Aufträge wurden die erwarteten
Besucherzahlen von 20 Millionen sogar noch übertroffen.
Infrastruktur
Auf einer Fläche von 1,1 km² wurden (von 2010-2015) 90 Ausstellungshallen für die Teilnehmerländer sowie für internationale Organisationen, 9 Themenpavillons sowie Veranstaltungs- und
Kunsträumlichkeiten erbaut. Das Ausstellungsgelände befindet sich im Nordwesten der Stadt in
den Mailänder Randgemeinden Rho und Pero, zwischen der Gabelung der Autobahn Mailand–
Como und Mailand-Turin sowie dem neuen Messezentrum Rho, welches als eines der modernsten
und größten Messegelände Europas gilt. Das Expo-Gelände ist per U-Bahn mit dem Mailänder
Stadtzentrum verbunden und liegt aufgrund der Nähe zu den Autobahnknoten sowie zum internationalen Flughafen Malpensa verkehrstechnisch äußerst günstig. Des Weiteren ist auch eine Haltestelle des Hochgeschwindigkeitszuges „Freccia Rossa“ und „FrecciaBianca“ und des Eurocity
von und in die Schweiz der staatlichen Trenitalia auf dem Expo-Gelände vorhanden.
Die Gesamtinvestitionen für das Expo-Gelände belaufen sich auf über 1,3 Mrd. EUR (von Lombardei und Mailand zur Verfügung gestellt), von denen ca. 65% für große Infrastrukturprojekte und
35% für Lieferungen und Leistungen vorgesehen sind. Gerade bei diesen Lieferungen von Gütern
und Leistungen mit einem finanziellen Volumen von 700 Mio. EUR ergaben sich auch Chancen für
kleine und mittlere Unternehmen. Das Investitionsvolumen der teilnehmenden Länder für die Errichtung der Pavillons
ergab
eine weitere Mrd. EUR, wobei die Vereinigten Arabischen Emirate mit
Übersicht
Expogelände
EUR 60 Mio. die
größten
Investitionen getätigt haben, gefolgt von China mit EUR 50 Mio. und
Quelle:
www.expo2015.org
Deutschland mitQuelle
EUR 40
Mio..
www.expo2015.org
Für Entwicklungsländer und Länder, die keinen eigenen Pavillon erbauen konnten, stehen neun
bereits bebaute "Clusterparzellen" zur Verfügung (Fruit&Legumes, Spices, Islands, Arid Zones,
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Bio-Mediterraneum, Cereals&Tubers, Coffee, Cocoa, Rice). Neben dem Padiglione Zero, in welchem die Besucher auf 38.000 m² thematisch in die Expo eingeführt werden, wurde auch ein Expo-Center, ein 22 m hoher künstlicher begrünter Hügel, ein Media Center sowie zahlreiche Veranstaltungs- und Themenpavillons (Futur Food District, Biodiversity Park etc.) erbaut. Ein Freilufttheater mit einer Kapazität von bis zu 9.000 Personen, ein Kinder- und Freizeitbereich, sowie die
großflächige „Lake Area“ für bis zu 18.000 Besucher rund um einen Wasserpark mit einem
Durchmesser von 100 m, runden das Rahmenprogramm zur Ausstellung, welches auch in den
Abendstunden besucht werden kann, ab.
Ein großflächiges Wasserkonzept sieht den Ausbau eines bereits bestehenden Kanalssystems
rund um Mailand mit einer Länge von 130 km, einem Wander- und Radweg bis zur Mailänder Innenstadt - zum alten Binnenhafen der Stadt - der sog. „darsena“, vor. Mit diesem Rundweg entlang
des Wassers mit dem Namen „Vie d’acqua“ sollen nachhaltig die Grünflächen rund um das Ausstellungsgelände bis nach Mailand touristisch erschlossen werden. Doch rund um das Projekt wurde gestritten, da Naturschutzvereine und Bürgerkomitees gegen den Ausbau kämpften. Bisher
wurde ein 8 km langer Radweg (vie d‘acqua sud) von Villoresi bis zu den Expo-Pavillons realisiert,
wobei der ursprüngliche Plan der Errichtung eines 20 km langen Radweges auf Eis gelegt wurde.
Die nachstehende Grafik gibt eine Übersicht über die geplanten Pavillons und Veranstaltungslocations am Expo-Gelände.
Einteilung Ausstellungsgelände
Quelle: www.expo2015.org
Nachhaltigkeit - Smart City Modell für Expo - Promotion für Expo
Das Generalthema der Expo 2015 sowie der Masterplan zielten auf eine im Sinne der Ökologie
und der Nachhaltigkeit ausgerichtete Veranstaltung ab, was man in den einzelnen Länderpavillons
wie dem Expo-Wald unter dem Motto „breathe.austria„ eindrucksvoll erleben kann. Die Strukturen
sowie auch die Baumaterialien sind nach der Weltausstellung abmontierbar, wiederverwendbar
oder sollen zumindest wiederverwertbar sein. Neben Niedrigenergiegebäuden sollen eine Abfallvermeidung und –trennung, die Nutzung von Grundwasser sowie von Solarenergie den Grundgedanken des Generalthemas konkret umsetzen. Die Energiegewinnung von grünem Strom vor Ort
sowie ein minimaler Energieverbrauch sollen durch Technologien und Prototypen vorgeführt werden.
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Für die Besucher stehen auf dem gesamten Expo-Gelände auch Trinkwasserbrunnen zur Verfügung und die Personenbeförderung sowie die interne Logistik erfolgen per Hybrid- und Elektrobusse.
Darüber hinaus soll das gesamte Expo-Gelände ein zukunftsweisendes Smart City Modell darstellen, in welchem nachhaltige Energie-, Mobilitäts- und Telekommunikationssysteme auf neuestem
Stand eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang wurde eine virtuelle Plattform „E015 Digital
Ecosystem“ erstellt, auf welcher Unternehmen ihre Dienstleistungen rund um die Expo in den
Sparten Transport, Tourismus und Unterhaltung präsentieren können und sich die Besucher digital, per Tablet, Smartphone oder interaktiver virtueller Brille, informieren können. Die Cyber-Expo
lädt so die Besucher der Weltausstellung zu einer virtuellen Tour ein.
Digital Smart City Expo
Quelle: www.expo2015.org
Was die Kommunikationsinfrastruktur für die Expo betrifft, wurde eigens eine Gesellschaft gegründet: Explora. Ziel der von der Handelskammer Mailand, Unioncamere Lombardei, Expo 2015 und
Region Lombardei gegründeten Gesellschaft ist, den Tourismus in Mailand und der Lombardei zu
befördern und die Business-/Tourismusangebote in diesem Sektor voranzutreiben. Weitere Infos
sind auf der englischen Homepage: http://www.exploratourism.it/ abrufbar.
Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.)
Die Situation auf dem italienischen Arbeitsmarkt bleibt angespannt. Seit dem Ausbruch der Krise
2008 sind in Italien rund 1 Mio. Arbeitsplätze verloren gegangen. Mittlerweile ist das Heer der Arbeitslosen auf über 3 Mio. angewachsen -den höchsten Stand seit über 30 Jahren. Im Jahresschnitt erreichte die Arbeitslosenquote im Jahr 2012 noch einen Wert von 10,7%. Lag die Arbeitslosenquote Ende 2014 noch bei 12,7%, sank sie im ersten Halbjahr 2015 auf einen Wert von
12,0% und damit auf dem niedrigsten Stand seit Juli 2013, wobei sie im August 2015 gar auf einen
Wert von 11,9% sank. Im Vergleich mit dem gleichen Zeitraum im Jahr 2014 stiegen bis August
2015 die Beschäftigungszahlen um plus 1,5% und 325.000 Beschäftigte an. Die Prognosen für das
Jahr 2016 sind durchaus optimistisch und gehen von einem weiteren Sinken der Arbeitslosenquote
auf 12,7% (2014) gegenüber 11,8% aus.
Ein gravierendes Problem stellt in Italien die hohe Jugendarbeitslosigkeit dar, die im Juli 2015 noch
40,5% erreichte, welcher den niedrigsten Wert an Jugendarbeitslosigkeit seit Juli 2013 darstellt. Es
wird bereits offen von einer verlorenen Generation gesprochen. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf das starre italienische Arbeitsrecht, das nur eine geringe Flexibilität am Arbeitsmarkt zugunsten der Anstellung von Jugendlichen zulässt. Darüber hinaus ist der italienische Arbeitsmarkt
von starken regionalen Unterschieden geprägt: Das Problem der Arbeitslosigkeit ist in Nord- und
Mittelitalien weniger brisant als in Süditalien, wo zuletzt fast 20% Arbeitslosigkeit gemessen wurden. Die Prognosen lassen vorerst auch keine Entspannung erhoffen.
Zusätzlich zu den derzeit rund 3,4 Mio. gemeldeten Arbeitslosen suchen weitere 3,6 Mio. Personen gar keinen Job mehr – dreimal so viel wie im EU-Durchschnitt. Den politischen Verantwortungsträgern bereitet jedoch nicht nur die Arbeitslosigkeit im engeren Sinn Kopfzerbrechen, sondern auch der Umstand, dass laut Gewerkschaften über 9 Mio. Personen keine Beschäftigung
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haben, auf Kurzarbeit oder wegen Betriebskrisen gezwungenermaßen auf Teilzeit sind; im Gegenzug gehen nur rund 22,5 Mio. Italiener einer Arbeit nach.
Die steigende Arbeitslosigkeit bedeutet auch zunehmende Armut: mittlerweile sprechen Zahlen
von ca. 9,5 Mio. Menschen (=16% der Bevölkerung), die in absoluter oder relativer Armut leben.
Wiederum besonders betroffen davon sind vor allem die strukturschwachen Regionen in Süditalien.
Die Regierung hat bereits einen Teil einer Arbeitsmarktreform auf Schiene gebracht, der mehrfache Erleichterungen bringen soll: Mit dem „Jobs Act“ möchte man der negativen Entwicklung entgegenwirken und Anreize für die Schaffung neuer Arbeitsplätze bieten. Kernstück sind Erleichterungen bei befristeten Arbeitsverträgen und befristeten Leiharbeitsverträgen: Bei befristeten Arbeitsverträgen ist beispielsweise keine Begründung für die Befristung mehr erforderlich. Mit der
Wiedereinführung saisonaler Lehrlingsverträge sollen Jugendliche zudem wieder leichter Arbeitsstellen finden. Für Betriebe gilt ferner die Pflicht, höchstens 20 Prozent der Mitarbeiter befristet
anzustellen (gilt nicht für den Forschungsbereich). Es wurde auch die Bestimmung abgeschafft,
dass Arbeitnehmer mit Zeitverträgen nach 36 Monaten einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten
müssen. Eine Überschreitung des Zeitlimits wird lediglich mit einer Geldstrafe bedroht. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann darüber hinaus bis zu drei Jahre dauern und innerhalb dieser Zeit ist eine
fünfmalige Vertragsverlängerung ohne Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses möglich.
Laut einem Bericht des Sozialversicherungsinstituts INPS hat die Zahl unbefristeter Arbeitsverträge im ersten Halbjahr 2015 um 35,4% zugenommen. Im Privatsektor wurden von Januar bis Juli
1.093.584 neue Arbeitsverträge auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, 286.126 mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig wurden jedoch 953.944 unbefristete Arbeitsverhältnisse beendet, wobei insgesamt 388.194 zeitlich befristete Verträge in unbefristete umgewandelt wurden. Im Vergleich mit der
gleichen Periode im Jahr 2014 stiegen bis August 2015 die Beschäftigungszahlen um plus 1,5%
und 325.000 Beschäftigte an. Dieser Aufschwung ist neben dem langsamen Wirtschaftswachstum
auch der als „Jobs Act“ bekannten, im aktuellen Stabilitätsgesetz erlassenen Maßnahme zu verdanken.
Vorbild für die Regierung bei der Liberalisierung des Arbeitsmarktes sind Initiativen in den USA
und Deutschland, wo nach einer Lockerung des Arbeitsrechts die Beschäftigungslosigkeit deutlich
gesunken ist. Die italienischen Gewerkschaften stehen dem neuen Gesetz kritisch gegenüber und
werfen der Regierung vor, mit den neuen Regelungen mehr prekäre Arbeitsplätze zu schaffen.
Was das italienische Ausbildungs- bzw. Schulsystem betrifft, ist festzuhalten, dass private und
öffentliche Schulen in den Bereichen Mode, Graphikdesign, Fotodesign, Film und Fernsehen sowie Restaurierung in Italien einen überdurchschnittlich guten Ruf besitzen und eine Vielzahl von
Schülern und Studenten aus aller Welt anziehen.
Arbeitskosten, Lohnniveau
hierzu empfehlen wir die Lektüre der Germany Trade & Invest-Broschüre zum Thema Lohn u.
Lohnnebenkosten unter www.gtai.de.
AUSSENHANDEL
Alle Informationen über den italienischen Außenhandel finden Sie unter GTAI – Wirtschaftsdaten
kompakt.
INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG
Empfohlene Vertriebswege
In Italien wird der Vertrieb häufig über Handelsvertreter abgewickelt. Falls Sie Informationen über
die Handelsvertretersuche in Italien benötigen, können Sie sich gerne mit der AHK Italien in Verbindung setzen. Darüber hinaus organisiert die AHK Italien in regelmäßigen Abständen Handelsvertretermeetings in Zusammenarbeit mit den Vertreterverbänden. Weitere Informationen erhalten
Sie direkt bei unseren Büros in Italien. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass es infolge des
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Nord-Süd-Gefälles in der Regel zweckmäßig ist, Erstkontakte, Marktforschung (Messen) und Vertretersuche in Norditalien zu beginnen.
Werbung
Durch Zeitung, Radio, Fernsehen, Werbeplakate und Gratisveröffentlichungen im Anzeigeblatt /
bollettino der Deutsch-Italienischen Handelskammer und anderer Institutionen. Inserate in italienischen Medien können auch über deutsche Agenturen veranlasst werden.
Wichtigste Zeitungen
Tageszeitungen (durchschnittliche Auflage 2009)
Corriere della Sera (Mailand/ganz Italien insbesondere Norditalien, 790.000,), La Repubblica
(Rom/Mailand/ganz Italien, 720.000,), La Stampa (Turin/Piemont/Aostatal/Ostligurien, 500.000,), Il
Messaggero (Rom/Latium, 350.000,), Il Giornale (Mailand/insbesondere Nordwest Italien,
310.000,), Libero (Mailand/Nordwest Italiens, 205.000,), Il Resto del Carlino (Bologna/Emilia Romagna/Rovigo/Marche, 200.000,), La Nazione (Florenz/Toskana/Umbria/Provinz La Spezia,
150.000), Avvenire (Mailand, 150.000), Il Gazzettino (Venedig/Veneto, Friaul-Julisch Venetien,
81.000), Il Secolo XIX (Genua/Ligurien, 130.000, www.ilsecoloxix.it), Il Mattino (Neapel/Kampanien, 100.000), Il Giorno (Mailand, 150.000), Il Giornale di Sicilia (Palermo/Sizilien,
80.000), Gazzetta del Mezzogiorno (Apulien, Süditalien, 65.000), Messaggero Veneto (v.a. Veneto,
48.000), L’Arena (Verona, 44.000), Dolomiten (Bozen/Südtirol, 60.000), Il Piccolo (Trieste, 36.000).
Wirtschaftszeitungen
Il Sole 24 Ore (Mailand, 360.000), Italia Oggi (Mailand, 130.000), "MF" (Mailand, Dienstag - Freitag), „Finanza & Mercati“ (Mailand, Dienstag - Freitag,), "Südtiroler Wirtschaftszeitung" (Bozen)
Wirtschaftsmagazine
“Milano Finanza” (Mailand, Wochenzeitschrift, 170.000,), „Panorama Economy“ (Mailand, Wochenzeitschrift 100.000) „Il Mondo” (Mailand, Wochenzeitschrift, 120.000,), “Borsa e Finanza” (Mailand, Wochenzeitschrift, 50.000), “Specchio Economico” (Rom, Monatszeitschrift), „Espansione“
(Mailand, Monatszeitschrift)
Messen und Ausstellungen
In Italien finden jährlich circa 1.200 Ausstellungen statt. Davon haben 150 internationalen Charakter. Informationen zu den wichtigsten aktuellen Messen in Italien finden Sie unter www.aefi.it.
Aktuelle Informationen über Messen und Ausstellungen weltweit finden Sie unter www.auma.de.
Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International
www.bayern-international.de.
Normen
Überwiegend DIN; EU-Standards
Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit.
Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die
zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine
Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den
Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und
Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel.:
+49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: [email protected], Web: www.din.de
Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen
Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben
abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender
die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und
Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und
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Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des Risikoüberganges, also welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen Verlustes, der
zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen hat.
Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines Geschäftes ab.
Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen Sie als Verkäufer von FOB ab, wenn hinter dem
Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich. CPT gibt dem
Verkäufer ein hohes Maß an Kontrolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes Risiko für
den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen werden
kann.
Zahlungskonditionen
Akkreditiv (selten erhältlich), Wechsel, Dokumenteninkasso, offene Rechnung 30, 60, 90 Tage, je
nach Vereinbarung.
In der Regel muss man sich auf ungewohnt lange Zahlungsziele im Italiengeschäft einstellen. Die
in Europa übliche Zahlungsweise innerhalb von 30 Tagen ist traditionell nur schwer durchsetzbar,
die italienischen Unternehmen gehen generell davon aus, dass 90 bis 120 Tage als Zahlungsziel
gewährt werden.
Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern
der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und das
staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist, können
bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden.
Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea,
Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei
Jahre beträgt.
Bonitätsauskünfte
Die Deutsch-Italienische Handelskammer besitzt aus Datenbanken wichtige Informationen über
Firmen in ihrem Betreuungsbereich. Weiter können Firmeninformationen durch Handelsregisterauszüge und Bonitätsauskünfte bereitgestellt werden. Kontakt: http://italien.ahk.de.
Ob ein Unternehmen beispielsweise im Handelsregister eingetragen ist, das von den italienischen
Handelskammern geführt wird, kann den sog. „Visure“ entnommen werden, die Auskunft über juristische Firmendaten, Unternehmensorgane, Gesellschaftsform etc. geben.
Forderungseintreibung
Die Deutsch-Italienische Handelskammer bietet effektive Hilfe beim außergerichtlichen Einzug
unbestrittener Forderungen in Italien an. Auftragsformulare können online unter http://italien.ahk.de
Bereich „Recht und Fairplay“ heruntergeladen werden. Bei häufigen Fällen empfiehlt sich allenfalls
die Zusammenarbeit mit einem italienischen Inkassobüro, z.B.:
ASSICOM SpA
Via de Cocule 8, I-33030 Buja (UD)
Tel.:
0432/9683
Fax:
0432/961593
E-Mail:
[email protected]
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Kontaktperson: Frau Sabrina Cantarutti (deutschsprachig)
Tel.:
+39 0432/968350
Fax:
+39 0432/963899
E-Mail:
[email protected]
ASSICOM bedient sich eines landesweiten Netzes von Anwälten und kann so auch eine eventuelle gerichtliche Phase direkt betreuen.
Auch hier sei noch einmal auf die in Italien üblicherweise langen Zahlungsziele hingewiesen.
Preiserstellung
In EUR
Verkehr, Transport, Logistik
Beförderungsmittel Flughafen - Stadtzentrum
Rom
 Flughafen Fiumicino
 Taxi. rd. 40 Min., ca. EUR 40 - 60
 Zug vom Airterminal zu den Bahnhöfen Ostiense (30 Min) bzw. Tiburtina (40 Min.), EUR 8 (nur
2. Klasse)
 Zug (Leonardo Express) vom Airterminal zum Hauptbahnhof (Stazione Termini): 30 Min., EUR
14 (nur 1. Klasse) - www.trenitalia.com
 Flughafen Ciampino
 Zug EUR 1 (nur 2. Klasse) + Bus EUR 4 – www.adr.it/ciampino
Mailand
 Flughafen Malpensa - www.sea-aeroportimilano.it/
 Taxi: rund 60 Min., ca. EUR 90
 Zug: Malpensa Express: www.malpensaexpress.it
Malpensa -> Milano Centrale:
von 5:43h bis 22:43h (52 Min., EUR 10)
Milano Centrale -> Malpensa:
von 5:25h bis 23:40h (52 Min., EUR 10)
 Bus: Malpensa Shuttle: www.malpensashuttle.it
Shuttlebus von Malpensa über Messegelände zur Stazione Centrale: von 1:20 bis 0:15h (50
Min., EUR 10)
Shuttlebus vom Hauptbahnhof über das Messegelände nach Malpensa von 3:45h bis 0.30h (50
Min., EUR 10, Wintersaison)
 Flughafen Linate - www.sea-aeroportimilano.it
 Taxi: rund 20 Min., ca. EUR 15, zur Fiera Rho EUR 50
 Bus: Nr. 73 rund 40 Min., EUR 1,50
Shuttlebus zwischen Linate und Malpensa: rd. 70 Min., EUR 13; Fahrplan siehe
www.malpensashuttle.it
 Flughafen Bergamo (Orio al Serio): www.orioaeroporto.it
Flüge mehrmals die Woche zwischen Bratislava und Bergamo: http://www.ryanair.com/at
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 Zug: www.trenitalia.com
Shuttlebus nach Milano Centrale FS:
„Autostradale“ www.autostradale.it (EUR 8,90 eine Richtung) - und Milano Lambrate (EUR 6,90
one way);
“Locatelli Air Pullman” www.orioshuttle.com (ab EUR 3,50 eine Richtung)
Anbindungen auch an Bergamo und Brescia
 Radiotaxi: T +39 035 4519090
Padua
 Flughafen Venedig
 Taxi: rd. 45 Min., ca. EUR 90
Shuttletaxi nur gegen Vorbestellung bis spätestens 16 Uhr des Vortages: EUR 32
SITA-Bus: rd. 65 Min, EUR 8,50 + 1 (Gepäckstück)
Weitere Informationen finden Sie bei Ihrer örtlichen IHK oder Handwerkskammer oder unter
www.auwi-bayern.de → Ansprechpartner.
KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL
Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann
strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft.
 Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EUBestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im
Ausland begangen wurde.
 Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer
Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.
 Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen.
 Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.
Deshalb sollten Sie folgendes beachten:
 Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und
ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.
 Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik.
 Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten
sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet
werden.
 Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten.
INFORMATIONEN ZU STEUERN UND ZOLL
Steuern und Abgaben
Unternehmensbesteuerung
In Italien ansässige Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie Betriebsstätten und Niederlassungen ausländischer Gesellschaften unterliegen folgenden direkten Steuern:
 IRES Imposta sul Reddito delle Società (Gesellschaftssteuer)
 IRAP Imposta Regionale sulle attività Produttive (regionale Wertschöpfungssteuer)
Der Steuersatz der Gesellschaftssteuer IRES wurde mit 1. Januar 2008 auf 27,5 % gesenkt.
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Die Höhe der regionalen Wertschöpfungssteuer IRAP ist je nach Region unterschiedlich (zwischen
2,68% und allgemeine IRAP Befreiung für fünf Jahre in Südtirol und 4,82% in einigen Regionen in
Süd- Mittelitalien). Die Bemessungsgrundlage für die IRAP ist die in der Region erzielte Wertschöpfung, d.h. es handelt sich um eine Gewerbesteuer auf Gewinn plus Personal- und Finanzierungskosten. Die IRAP ist dabei eine besondere italienische Einkommenssteuer, denn es werden
de facto jene Betriebe mehr besteuert, welche mehr Personalkosten haben. Mit dem Stabilitätsgesetz 2015 sind jedoch ab dem Jahr 2015 die Lohnkosten für unbefristete Arbeitsverhältnisse zur
Gänze von der Bemessungsgrundlage für die Wertschöpfungssteuer IRAP abzugsfähig. Für Unternehmer und Freiberufler ohne Beschäftigte wird ein zusätzlicher IRAP Abzug von 10% eingeführt.
Umsatzsteuer / UStD-Nummer
Grundsätzlich beträgt der Mehrwertsteuersatz in Italien 21%. Instandhaltungsarbeiten auf Immobilien, Arbeiten im öffentlichen Interesse als auch bestimmte Lebensmittel sind mit einem Satz von
10% zu versteuern. Erstwohnungen, Dienstleistungen und Werkverträge betreffend Erstwohnungen, Obst und Gemüse, Milch, Käse, Brot und sonstige Lebensmittel sind mit 4% zu versteuern.
Verbrauchssteuer
Die Verbrauchsteuer (ACCISA) kommt bei folgenden Produktgruppen zur Anwendung:



Energieerzeugnissen (wie z.B. Benzin, Erdöl, Gas, Strom, usw.)
Alkohol und alkoholischen Getränken
Tabak
Die aktuellen Steuersätze sowie weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der
italienischen Zollbehörde sowie auf der Homepage der italienischen staatlichen Monopolbehörde
für Tabak.
Vorsteuerabzug
Ein ausländischer Steuerpflichtiger erlangt durch die ital. USt-Identifikation (egal ob direkt oder
über einen Fiskalvertreter) die volle Steuersubjektfähigkeit in Bezug auf die USt für die in Italien
getätigten Geschäfte. Er hat damit die Pflichten laut italienischer Umsatzsteuergesetzgebung zu
erfüllen (das bedeutet beispielsweise Belastung der Umsatzsteuer, Einhaltung der Formalvorschriften für die Rechnungsstellung, Führung von USt-Registern, Durchführung von USt-Meldungen
bzw. –erklärung und Abfuhr der Umsatzsteuer nach italienischen Vorschriften), kann aber auch die
darin vorgesehenen Rechte wahrnehmen. Hier geht es vor allem um die Vorsteuerabzugsberechtigung, die Verrechnung der Vorsteuer mit der belasteten USt und den Vortrag bzw. die Erstattung
des hieraus entstehenden Steuerguthabens.
Für die mit ital. USt-Nummer ausgestellten Rechnungen ist ein eigener Nummernkreis zu führen.
Des Weiteren sind die italienischen Aufbewahrungsfristen für die USt-Bücher zu beachten (fünf
Jahre).
Vergütungsverfahren
Das Verfahren zur Vorsteuerrückerstattung wurde für Unternehmer aus dem EUGemeinschaftsgebiet am 01.01.2010, im Zuge der Umsetzung der europäischen Richtlinie
2008/9/EG, umgestellt. Der Antrag auf „Rückerstattung von in Italien angefallenen Vorsteuern“ ist
direkt über das vom Sitzfinanzamt in Deutschland zur Verfügung gestellte elektronische Portal FinanzOnline einzureichen. Das deutsche Finanzamt prüft den Antrag auf Vollständigkeit (automationsgestützt durch die Festlegung von Pflichtfeldern) sowie auf Zulässigkeit (Unternehmereigenschaft des Antragstellers, rechtzeitiger Eingang) und leitet ihn innerhalb von 15 Kalendertagen
nach Eingang an den Vergütungsmitgliedsstaat weiter.
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Einkommensteuer
Wer in Italien wohnt und dort den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen hat, ist auch in Italien einkommensteuerpflichtig und unterliegt der Einkommenssteuer IRPEF (Imposta sul reddito delle persone fisiche). Das steuerbare Einkommen wird mit den fünf vorgesehenen Einkommenssteuersätzen progressiv besteuert. Bei Dienstnehmern wird die IRPEF vom Arbeitgeber unmittelbar einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Es gibt diverse Steuerfreibeträge.
Steuertabelle (Stand 2014):
Einkommen
Steuersatz
bis EUR 15.000
23 %
> EUR 15.000 bis EUR 28.000
27 %
> EUR 28.000 bis EUR 55.000
38 %
> EUR 55.000 bis EUR 75.000
41 %
> EUR 75.000
43 %
Wichtig ist die italienische "Steuernummer" (Codice Fiscale), die beim örtlichen Finanzamt beantragt werden muss. Der Codice Fiscale dient zur Identifizierung des Bürgers im Umgang mit den
unterschiedlichsten Behörden - nicht nur in Steuerangelegenheiten.
Finanztransaktionssteuer
In Italien wurde am 01.03.2013 die Finanztransaktionssteuer eingeführt. Sie beträgt seit 2014 0,1%
des Transaktionswertes am regulierten Markt (0,2% des Kaufpreises an anderen Börsenplätzen)
und gilt für den Erwerb von:
 Aktien von in Italien ansässigen Gesellschaften mit einer Marktkapitalisierung von über EUR
500 Mio.
 partizipativen Finanzinstrumenten (Art. 2346, 6. Abs., ital. ZGB), einschließlich jener Instrumente, welche sich auf einzelne Geschäfte beziehen (Art.2447-ter, 1. Abs., B.st. e), ital. ZGB), ausgestellt von in Italien ansässigen Gesellschaften;
 Aktien und partizipative Finanzinstrumente darstellende Wertpapiere
Erbschafts- und Schenkungssteuer
In Italien wurde mit 01.01.2007 die Erbschafts- und Schenkungssteuer wieder eingeführt.
Der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegt das gesamte übergehende bzw. übertragene
Vermögen.
Die Schenkungssteuer wird auch auf indirekte Schenkungen (d.h. Schenkungen, die nicht in Form
eines Schenkungsvertrags vorgenommen werden) erhoben, wenn sie in der Form von Rechtsgeschäften erfolgen, die registrierungspflichtig sind, freiwillig registriert werden oder jedenfalls deren
Existenz durch die Finanzverwaltung festgestellt wird. Es gibt auch Ausnahmen von der Schenkungssteuer.
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Es gelten verschiedene Steuersätze:
Übertragung
an:
Verwandte bis
zum
4. Grad, VerEhepartner oder Nachkomschwägerte in Alle
men in „direkter“ bzw.
übrigen
Geschwister der
Hauptlinie
„Hauptlinie“ (wie Kinder, EnBegünstigten
und Verschwäkel)
gerte in der Nebenlinie bis zum
3. Grad
STEUERSATZ
4%
FREIBETRAG
100.000
1 Mio. EUR pro BegünstigEUR
pro Kein Freibetrag
ten
Geschwister
6%
6%
8%
Kein Freibetrag
Steuerpflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen, die Wirtschaftsgüter durch eine
Erbschaft oder durch eine Schenkung erwerben, und zwar unabhängig davon, ob sie im Inland
oder im Ausland ansässig sind. Für den Umfang der Steuerpflicht ist entscheidend, ob sich der
Wohnsitz oder Sitz des Erblassers im Inland oder Ausland befindet. Erbschaften, bei denen auch
ausländische Sachverhalte betroffen sind, werden durch die Bestimmungen des Internationalen
Privatrechtes geregelt.
Für Erbschaftsfälle bis zum 17. August 2015 galt in Italien vorwiegend das Kriterium der Staatsbürgerschaft. Für grenzüberschreitende Erbschaftsfälle ab dem 17. August 2015 findet nun das
Erbrecht jenes Staates Anwendung, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes den gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Sollte der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes eine nachweisliche
engere Bindung zu einem anderen Staat aufweisen, kann das Erbrecht dieses Staates angewandt
werden. Mit der obengenannten EU-Verordnung wurde auch der Europäische Erbschein eingeführt, der die Erbfähigkeit bei grenzüberschreitenden Erbschaftsfällen nachweisen soll.
Grenzüberschreitende Vorfälle (Erbschaft, bzw. Schenkung von Liegenschaften in Italien oder
Deutschland) sollten zur Optimierung frühzeitig mit einem Notar oder Steuerberater abgestimmt
und geplant werden. Eine gegenseitige Anrechnung der Steuern laut DBA ist meistens nicht möglich und Doppelbesteuerungsfälle sind durchaus möglich!
Zoll und Außenhandelsregime
Zwischen Deutschland und Italien gelten die Regeln des europäischen Binnenmarktes, gegenüber
Drittländern jene der EU.
Importbestimmungen
In Italien gilt vollinhaltlich das Zollregime der EU. Mengenmäßige Einschränkungen gibt es beim
Import aus Drittländern nur bei Produkten, bei denen die EU ein Kontingent festgesetzt hat. Einfuhrlizenzen gibt es nur für bestimmte Waren wie einige Agrarprodukte, Erdölderivate, militärische
und Dual-Use-Produkte. Darüber hinaus verweisen wir Sie auf die umfangreichen Informationen in
englischer
Sprache
auf
der
Seite
des
ital.
Zolls:http://www.agenziadogane.it/wps/wcm/connect/Internet/ee/
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Etikettierungsvorschriften
Die Gesetzgebung für die Etikettierung von Lebensmitteln und Getränken wurde mit den einschlägigen EU-Vorschriften harmonisiert. Auch in Italien tritt mit 13.12.2014 die EU VO 116/2011 in
Kraft. Die Verordnung betrifft die allgemeine Kennzeichnung und die Nährwertkennzeichnung von
Lebensmitteln und löst die Etikettierungsrichtlinie 2000/13/EG und die Nährwertkennzeichnungsrichtlinie 90/496/EWG ab. Die neuen Bestimmungen sind ab 2014 bzw. 2016 anzuwenden. Die
Übergangsfristen bis 2016 sind für all jene relevant, die bis jetzt keine Nährwertkennzeichnung
vorgenommen haben. Das Mischen alter und neuer Kennzeichnungsformen (z.B. neue „allgemeine Kennzeichnung" und alte Nährwertkennzeichnung) ist hingegen nicht erlaubt.
Die Anpassung an nationale italienische Vorschriften ist in all jenen Fällen notwendig, wo eine Registrierungspflicht beim italienischen Gesundheitsministerium vor der Vermarktung in Italien gegeben ist:
 Nahrungsergänzungsmittel, Diätprodukte, mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Produkte u.Ä.
 Nahrungsmittel für Kleinkinder
 Arzneimittel, medizinische Produkte (Spritzen, Ampullen, etc.), medizintechnische Produkte
(Apparate, u.U. auch Software, u.a.) Desinfektions- und sonstige chemische Mittel
 Düngemittel und Pflanzenschutzmittel
Für Textilien gilt Etikettierungspflicht. Die in italienischer Sprache gehaltene Etikette muss folgende Angaben enthalten:
 Firma oder Marke des Erzeugers oder Importeurs oder Händlers; verantwortlich ist in erster
Linie derjenige, der die Ware unmittelbar an den Konsumenten bringt; in gleicher Weise aber
auch alle anderen Parteien, die am Inverkehrbringen der Ware beteiligt sind.
 genaue Materialzusammensetzung des Produktes in %: Stoffkomponenten nach prozentmäßigem Gewichtsanteil geordnet in italienischer Sprache (zusätzlich können auch fremdsprachige
Bezeichnungen verwendet werden).
Geschenke
Keine nennenswerten Angaben.
Vorschriften für Versand per Post
Keine weiteren nennenswerten Angaben.
Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Keine nennenswerten Angaben; siehe stattdessen „Etikettierungsvorschriften“ (s.o.).
Begleitpapiere
Es gelten die Regelungen des Binnenmarktes.
Artenschutz
Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder
Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in
die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen
sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und
Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc.
Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung
einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom Kauf solcher
Souvenirs abzusehen.
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Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler, dass das
angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die vom
Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen.
RECHTSINFORMATIONEN
Kurze Charakteristik
Allgemein lässt sich festhalten, dass das ital. Rechtssystem dem deutschen Recht ähnlich ist und
entsprechende Kodifizierungen enthält. Die wichtigsten Rechtsquellen neben der Verfassung sind
sicherlich der Codice Civile (ital. ZGB), der Codice di Procedura Civile (ital. ZPO), der Codice Penale (ital. StGB) und der Codice di Procedura Penale (ital. StPO). Hinzu kommt, dass am
16.09.2010 der Verwaltungsprozess durch das Gesetzesdekret Nr. 104/2010 kodifiziert wurde
(siehe Link). Daneben ist das ital. Recht aber durch eine Vielzahl von zuweilen „undurchschaubaren“ Einzelgesetzen geprägt, die nicht immer systematisch in ein Ausgangsgesetz integriert werden. In diesen Einzelgesetzen werden dann nicht selten auch Einzelbereiche gleichzeitig abgehandelt, die systematisch logisch nicht unbedingt zusammengehören. Ferner gelten in den einzelnen Regionen, Provinzen und Gemeinden besondere Regelungen. Abschließend sei zudem auf
die Sonder- bzw. Ausnahmebestimmungen in den autonomen Regionen (Trentino Alto Adige, Valle d’Aosta, Sardinien, Friaul Venezia Giulia sowie Sizilien) hingewiesen.
Devisenrecht
Die Einfuhr von Euro und ausländischer Valuta ist unbeschränkt möglich. Der Kapitalverkehr mit
dem Ausland ist weitgehend liberalisiert, Kapitalexporte im Wert von mehr als EUR 10.000
müssen jedoch gemeldet werden. Durch das Sparpaket 2011 wurde der Schwellenwert i.S. des
Geldwäschegesetzes für die Übertragung von Bargeld, Überbringer-Sparbücher und auf den
Überbringer lautende Wertpapiere, auf EUR 1.000 herabgesetzt (Art. 2 Abs. 4 der Verordnung Nr.
138/2011). Man verweist dabei auf die EU-Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche, das
Hauptziel scheint aber wohl die Bekämpfung der Steuerhinterziehung.
Damit sind also Bargeldzahlungen nur mehr bis zu einem Höchstbetrag von EUR 1.000 erlaubt.
Bankschecks müssen auf den Namen des Empfängers ausgestellt und nicht übertragbar sein.
Auch Überbringer-Sparbücher (ab 31.03.2012) dürfen nur mehr einen Saldo von maximal
EUR 999,99 aufweisen. Demnach ist die zwischen natürlichen und/oder nicht natürlichen Personen durchgeführte Übertragung von Bargeld, von Überbringer-Sparbüchern oder von ÜberbringerPapieren in Euro oder Fremdwährung untersagt, wenn der Gesamtwert der eventuell auch gesplitteten Transaktion EUR 1.000 und mehr beträgt. Eine solche Übertragung muss über eine Bank,
über ein elektronisches Geld ausgebendes Institut oder über die Poste Italiane SpA erfolgen. Auf
allen
Bank-,
Postund
Zirkularschecks
mit
einem
Betrag
von
EUR 1.000 und mehr, die ab 6. Dezember 2011 ausgestellt werden, müssen der Name oder die
Bezeichnung des Begünstigten und die Klausel „nicht übertragbar“ angegeben sein.
Die Missachtung dieser Vorschriften wird mit einer Verwaltungsstrafe im Ausmaß von 1% - 40%
des jeweiligen Betrages, und auf jeden Fall mit einem Mindestbetrag von EUR 3.000, geahndet.
Sie sind zusätzlich gestaffelt: mindestens 1% bei Beträgen bis zu EUR 50.000, mindestens 5%
darüber. Ferner kann es auch zu strafrechtlichen Sanktionen kommen. In diesem Zusammenhang
ist dringend von sämtlichen Bargeldgeschäften in Italien, die diese Schwellenwerte überschreiten,
abzuraten. Zurzeit werden intensive polizeiliche Kontrollen durchgeführt. Ausnahmen gibt es im
Tourismusbereich (siehe: http://goo.gl/lKHOR).
Diese Obergrenze sollte zunächst durch Herabsenkung verschärft und im Anschluss für ausländische Verbraucher flexibler gestaltet werden, wovon aber zum derzeitigen Stand der Dinge (September 2014) ab wieder Abstand genommen wurde. Wir raten insofern, die Bargeldobergrenze von
EUR 999,99 einzuhalten und möglichst auf Bargeld zu verzichten. Diverse Betrugsfälle der letzten
Zeit haben zudem gezeigt, dass die Forderung nach Barzahlungen über EUR 1.000 (z.B. bei ImEin Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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mobilienerwerb, Kreditversicherungs- oder Geldwechselgeschäften) unseriöse oder kriminelle Absichten zum Hintergrund hatten.
Händler, Handwerker und Freiberufler haben zudem seit 30. Juni 2014 die Pflicht (siehe Ministerialverordnung vom 24. Januar 2014 vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung), Zahlungen
ihrer Kunden über EUR 30 mit POS-Zahlung (Point of Sale = Verkaufsstelle zum bargeldlosem
Bezahlen) anzunehmen. Sanktionen sind allerdings jedoch nicht vorgesehen.
Es ist im Ergebnis nicht verpflichtend, alle Operationen mit Geldkarte durchzuführen, sondern dem
Kunden wird lediglich die Möglichkeit geboten, den Betrag mit Karte zu begleichen. Die Verbraucher- und Handels- und Handwerksverbände sehen die Maßnahme eher kritisch. In der neuen
Regelung wird ein weiterer Schritt zum Hintanhalten der Schattenwirtschaft gesehen.
Mangels Sanktionen haben viele Verwender(noch) keine POS-tauglichen Geldkartengeräte.
Die EU-Verordnung Nr. 1889/2005, die das bloße Mit-Sich-Führen von Bargeld betrifft, bleibt unberührt, d.h. bei der Ein- oder Ausreise in ein Nicht-EU-Land, aber auch bei einer Reise innerhalb der
EU muss bei Überschreitung der Summe von EUR 10.000 bei den jeweiligen Zollämtern im Moment der Aus- bzw. Einreise eine Deklarierung erfolgen. Weitergehende Informationen auf
Deutsch finden Sie auf der Homepage des Europäischen Verbraucherzentrums unter dem Link
sowie auf Englisch auf der Seite des italienischen Zolls.
Zuwiderhandeln wird straf- und ordnungsrechtlich geahndet.
Ferner sei auf die Website der ital. Notenbank verwiesen, wo Sie weitergehende Informationen in
englischer Sprache finden: www.bancaditalia.it/bancomonete
Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen
Das Handelsrecht ist weitestgehend im ital. Zivilgesetzbuch (Codice Civile) normiert und wird
durch Einzel- und Sondergesetze ergänzt. Mit der Abschaffung des Handelsrechts als Sonderprivatrecht ist auch die Figur des Kaufmanns verschwunden. Rechtssubjekt ist vielmehr der Unternehmer (Art 2082 ff ital. ZGB) und der Betrieb (Art 2555 ff ital. ZGB). Die maßgeblichen Vorschriften in deutscher Sprache finden Sie hier:
Das Gesetz unterscheidet den Unternehmer nach verschiedenen Gesichtspunkten, nach dem Gegenstand, nach dem Umfang und nach der Zahl der Träger des Unternehmens.
Handelsvertreterrecht
Die Bestimmungen zur Handelsvertretung sind relativ unübersichtlich in Einzelgesetzen, im Codice
Civile und in Kollektivverträgen, die zwischen den Verbänden der Handelsvertreter und den Arbeitgeberverbänden (Industriellenverband, Handelskammer) abgeschlossen wurden, geregelt. Mit
Gesetzesdekret Nr. 303 vom 10.9.1991 wurde die EU-Richtlinie 653/1986 zur Koordinierung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter umgesetzt,
welches zwischenzeitlich durch ein weiteres Gesetzesdekret Nr. 65 vom 15.2.1999 modifiziert
wurde.
Grundsätzlich kann aber davon ausgegangen werden, dass sich das deutsche und italienische
Handelsvertreterrecht in den wesentlichen Punkten – vor allem Kündigung und Ausgleichsanspruch – aufgrund der umgesetzten EU-Richtlinie gleichen.
Eine Besonderheit im Rahmen des italienischen Vertreterrechts hat sich aufgrund einer Regelung
des Sozialversicherungsinstituts für italienische Vertreter – ENASARCO – aus dem Jahr 2005 ergeben: Darin wird verfügt, dass auch vertretene ausländische Firmen Versicherungsbeiträge für
die in Italien tätigen Vertreter an das Enasarco abliefern müssen. Die Eintragung kann elektronisch
unter www.enasarco.it (auch auf Deutsch HIER) erfolgen. Die Berechnung der Beiträge hängt von
der zu zahlenden Provisionshöhe ab und muss im 3-Monatsrhythmus bezahlt werden.
Gesellschaftsrecht
Nach dem ital. Zivilgesetzbuch (Codice Civile) sind generell die folgenden gesellschaftsrechtlichen
Organisationsformen für die Ausübung kaufmännischer Tätigkeiten zulässig:
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




Kollektivgesellschaften (società in nome collettivo, snc)
Kommanditgesellschaften (società in commandita semplice, sas)
Aktiengesellschaften (società per azioni, SPA)
Kommanditgesellschaften auf Aktien (società in acommandita per azioni, saa)
Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Als weitere mögliche Organisationsform kommt die Genossenschaft (società cooperativa) hinzu,
deren Anwendungsbereich jedoch auf Fälle zugeschnitten ist, wo bestimmte Zwecke in gemeinsamer Selbsthilfe verwirklicht werden sollen.
Das italienische Zivilgesetzbuch in deutscher Sprache finden Sie hier.
Zur GmbH verweisen wir auf die o.g. Ausführungen.
Bei einer AG sind drei Formen der Gesellschaftsverwaltung vorgesehen, zwischen denen frei gewählt werden kann:
“Normales” bzw. traditionelles System:
Consiglio di amministrazione o amministratore unico e collegio sindacale o revisore o società di
revisione - Vorstand bzw. Alleinvorstand und Kontrollorgan oder Wirtschaftsprüfer oder Prüfungsgesellschaft
Duales System
Das „Duale“ System ist wie folgt konzipiert:
Consiglio di sorveglianza o consiglio di sorveglianza e revisore o società di revisione - Aufsichtsrat,
Vorstand, Wirtschaftsprüfer oder Prüfungsgesellschaft
Persönliche Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere:
• Mindestens ein Mitglied muss WP sein (revisore legale)
• Die Mitglieder dürfen in Ihrer Unabhängigkeit nicht durch Arbeits- oder Dienstverträge mit der
Gesellschaft, von dieser abhängigen oder mit dieser unter einheitlicher Leitung stehenden Gesellschaften eingeschränkt sein
Zuständigkeiten des Aufsichtsrates:
• Bestellung und Abberufung des Vorstands
• Feststellung Jahresabschluss
• Überwachung der Rechtmäßigkeit der Tätigkeit sowie der Angemessenheit und des Funktionierens der innerbetrieblichen Organisation
• Erhebung von Schadensersatzklagen gegen Vorstände
• Beantragung gerichtlicher Sonderprüfung
• Berichterstattung an Hauptversammlung
• Nur bei Satzungsbestimmung Genehmigung strategischer Geschäfte und Unternehmensplanung
Monistisches System
Schließlich gibt das sog. „Monistische“ System:
Consiglio di amministrazione con comitato di controllo e revisore o società di revisione - Vorstand
mit Kontrollausschuss und Wirtschaftsprüfer oder Prüfungsgesellschaft.
Auf nationaler Ebene sind die gewerblichen Schutzrechte grundsätzlich im ital. Zivilgesetzbuch
(Codice Civile) geregelt. Für Patente sind dahingehend die Art 2584-2591 von Bedeutung. Der
Markenschutz wird in den Art. 2569-2574 normiert, das Urheberrecht in den Art.2575-2591.
Ferner gelten in Italien die internationalen und gemeinschaftsrechtlichen Regelungen sowie weitere nationale Gesetzte, die Sie auf der Homepage der WIPO und der Handelskammer Bozen konsultieren können:
Urheberrecht: www.wipo.int/clea/en/details.jsp?id=2569
Geschmacksmuster: www.wipo.int/clea/en/details.jsp?id=2490
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Patente und Marken:
http://www.hk-cciaa.bz.it/de/dienstleistungen/unternehmensentwicklung/patente-undmarken/marken/internationale-marken-0
Im Übrigen sei auf die Ausführungen unter Punkt 3 verwiesen.
In Bezug auf das italienische Wettbewerbs- und Kartellrecht sei insbesondere auf die in englischer Sprache verfügbare Homepage der Kartellbehörde AGCM hingewiesen.
Gewerberecht
Die Ausübung von Gewerben ist in Italien an eine Reihe von Voraussetzungen gebunden, wobei
de iure keine Diskriminierung gegenüber Staatsbürgern anderer EU-Länder besteht. Seit Inkrafttreten der neuen Gewerbeordnung in Deutschland gelten in Italien in gewerberechtlicher Hinsicht
teilweise strengere Regeln als in Deutschland, sowohl auf nationaler, regionaler Ebene sowie auf
Provinz- und Lokalebene. Für zahlreiche Berufsgruppen gelten auch in Italien Sonderregeln.
Abschließend sei auf das Bersani-Dekret Nr. 248/2006 hingewiesen, das u.a. Gewerbe und die
Freien Berufe liberalisiert hat. Es gelten aber auch in Italien besondere Berufsordnungen, und es
kann allgemein festgehalten werden, dass von allen Vertretern der Freien Berufe eine besondere
Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Recht verlangt wird. Diese Verpflichtung ist bei den
einzelnen Berufsgruppen unterschiedlich stark ausgeprägt. Dennoch haben sich aber auch hier die
Dienstleistungsrichtlinie und die Berufsqualifikationsrichtlinie entsprechend ausgewirkt.
Auch die Regierung Monti hat einige Maßnahmen in Richtung Liberalisierung unternommen. Es
bleibt abzuwarten, was die derzeitige Regierung Renzi in diesem Zusammenhang auf den Weg
bringen wird. Durch die Liberalisierungsmaßnahmen der Regierung Monti wurden die Höchst- und
Mindestgebühren für die Freien Berufe abgeschafft. Insofern empfehlen wir Ihnen, z.B. bei Mandatierung eines ital. Rechtsanwaltes, eine Honorarvereinbarung zu treffen.
In Bezug auf den Handel gelten im Wesentlichen die folgenden Rechtsvorschriften:
 Gesetzesdekret Nr. 114/1998 “Reformgesetz zum Handelsgewerbe - Gewerbeordnung”
 Gesetz Nr. 223 vom 4 Juli 2006 modifiziert durch Gesetz Nr. 248 vom 4. August 2006 - “Bersani-Visco-Dekret” Art 3, 4 und 5
Rechtsschutz und Rechtsmittel
Es können der Homepage der Europäischen Kommission unter folgendem Link weitere Informationen zum Rechtsschutz entnommen werden:
Ferner sei insbesondere auf die folgenden Rechtsmittel hingewiesen:
 Europäischer Zahlungsbefehl
 Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen
Am 01.01.2009 trat zudem die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 in Kraft und schaffte ein
einheitliches europäisches Zivilverfahren, das vor den Gerichten der Mitglied-staaten der EU Anwendung findet. Geldforderungen bis 2.000 EUR können damit leichter durchgesetzt werden. Eine
Pflicht zur Vertretung durch einen Rechtsanwalt besteht nicht und das Verfahren wird grundsätzlich schriftlich geführt.
 Italienischer Leistungsbefehl
Auf nationaler Ebene gibt es den sogenannten Leistungsbefehl. Die Rechtsgrundlage ist Art 633
ital. ZPO.
Wichtige Änderungen im europäischen Zivilprozessrecht bringt die Neufassung der sog. Brüssel-IVerordnung (EuGVO) durch die Verordnung Nr. 1215/2012 vom 12. Dezember 2012. Die Neuerung der Verordnung bringt die Abschaffung des Exequaturverfahrens mit sich: Ab dem 10. Januar
2015 werden Entscheidungen nationaler Gerichte in allen anderen Mitgliedsstaaten nicht nur anerkannt, sondern auch vollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf (Art. 39 der Verordnung). Gleiches gilt im Grundsatz auch für öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche.
Ein ausländischer Titel muss unter den gleichen Bedingungen vollstreckt werden, wie ein Titel eines Gerichts des Mitgliedsstaates, in dem die Entscheidung vollstreckt wird.
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In Bezug auf Klageverfahren sei aber darauf hingewiesen, dass diese in Italien leider sehr viel Zeit
in Anspruch nehmen. Darüber hinaus sind auch die Kosten zu berücksichtigen.
Anwaltshonorare sind jeweils einzelfallabhängig und leider am Anfang nicht immer genau einschätzbar. Sie berechneten sich, außer im Fall einer anderslautenden, schriftlichen Vereinbarung
nach den Rechtsanwaltstarifen und der dazugehörigen Gebührentabelle (Tariffa Professionale
Forense). Auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Bozen finden Sie die entsprechenden
Informationen.
Allerdings wurden durch die Liberalisierungsmaßnahmen der vormaligen Regierung Monti die
Höchst- und Mindestgebühren abgeschafft. Insofern empfehlen wir Ihnen bei Mandatierung, eine
Honorarvereinbarung zu treffen. Nach einer Meldung im KMU-Portal PMI.it von Anfang Oktober
2013 werden die Anwaltskosten nunmehr wiederum neu geregelt, wobei diese neuen Berechnungsparameter nur bei mangelnder Vereinbarung Anwendung finden.
Zur Einleitung eines Rechtsstreits ist in Italien an das Gericht eine Einheitsabgabe (Contributo
unificato) zu entrichten. Dessen Höhe ist abhängig vom Streitwert des Verfahrens. Näheres regeln die Artikel 9 ff. des italienischen Einheitstextes über die Gerichtskosten (Testo unico in materia di spese di giustizia).
Für die verschiedenen Vollstreckungsformen gibt es keine festen Gebühren. Die Verfahrenskosten
richten sich nach dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen (so kann es notwendig sein, Vermögen zu bewerten, Verwalter oder Treuhänder, die ein Honorar fordern dürfen, einzusetzen, Versteigerungen in Tageszeitungen oder im Internet bekannt zu machen und so weiter). Allgemein
gilt, dass der Vollstreckungsgläubiger die Kosten im Voraus tragen muss und diese dann der Person, gegen die vollstreckt wird, in Rechnung gestellt werden. Was die Gerichtskosten anbelangt,
so ist die gesetzlich vorgeschriebene Gebührentabelle zu beachten, in der abhängig von Art und
Streitwert des Prozesses die Anwaltsgebühren minutiös (unter Angabe des Mindest- und Höchstbetrags) geregelt sind.
Die Regierung Renzi arbeitet derzeit an einer umfassenden Reform des ital. Zivilprozesses, während seine Vorgänger Monti und Letta bereits das Insolvenzrecht angepasst haben.
Weitgehenden Konsens gibt es eigentlich nur über die angestrebte Verkürzung der Prozessdauer,
die der Justizminister als erste Priorität nannte.
Nicht länger als ein Jahr soll künftig ein Verfahren in erster Instanz dauern. Eine Zeitspanne, die in
den meisten europäischen Ländern Standard ist, in Italien aber fast utopisch erscheint. Im EURaum dauern nur in Griechenland die Verfahren länger. Die Verkürzung der Prozessdauer ist nicht
nur für die Bürger wichtig, sondern z. B. auch für ausländische Investoren, welche die juristischen
Fallstricke und ewig dauernden zivilrechtlichen Verfahren abschrecken. Um dem Ziel näher zu
kommen, sieht die Reform eine Reihe von Maßnahmen vor, vom Ausbau des Instruments der Mediation bis zur „bürokratischen Verschlankung“ und dem verstärktem Einsatz neuer Technologien
(z.B. die Video-Befragung von Zeugen, die entfernt vom Verhandlungsort wohnen).
Streitpunkt ist u.a. die persönliche Haftung der Richter für Fehlurteile. Auch hier bleibt abzuwarten.
Die Mediationspflicht wurde dann durch Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 6. Dezember
2012 aus rein verfahrensrechtlichen Gründen für verfassungswidrig erklärt. Zwischenzeitlich wurde
diese Mediationspflicht ab dem 20. September 2013 mit einigen Änderungen erneut eingeführt,
allerdings zunächst vorläufig: Die neue Mediationspflicht gilt nur für vier Jahre. Bereits nach zwei
Jahren sollen die Wirkungen der gesetzlichen Mediationspflicht untersucht werden.
Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link.
An dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen dass durch die Fornero Arbeitsmarktreform den arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ein zwingendes Schlichtungsverfahren vorgeschaltet wurde.
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Firmengründung
Juristische oder physische Personen aus EU-Mitgliedstaaten haben im Rahmen der
Niederlassungsfreiheit im EU-Binnenmarkt die Möglichkeit, in Italien Personen- oder
Kapitalgesellschaften zu gründen oder sich an italienischen Gesellschaften zu beteiligen; es
herrscht Inländergleichbehandlung. Erforderliche Formalitäten sind die Registrierung der
Gesellschaft bei der Handelskammer, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Sitz der italienischen
Hauptverwaltung befindet, und die Offenlegung der Gründungsurkunde, der jährlichen
Bilanz sowie die Namen und Unterschriften derjenigen Personen, die berechtigt sind, die
Gesellschaft in Italien nach außen zu vertreten. Die verschiedenen Gesellschaftsformen sind im
italienischen Zivilkodex (Codice Civile) entsprechend geregelt.
Das jüngst veröffentlichte Wachstumspaket vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung sieht
zudem auch Entbürokratisierungsmaßnahmen für ausländische Investoren und Förderungen für
Start up’s vor.

Informationen zu Investitionen in der Region Lombardei (Englisch) sowie Homepage der Betriebsansiedlungsagentur Invest in Lombardy:
Betriebsansiedlungsagentur für ganz Italien Invitalia (Englisch)
 EURES Transtirolia: Es wird zwar von Tiroler Unternehmen gesprochen, die in Südtirol tätig
werden wollen, was aber sinngemäß auf österr. Unternehmen übertragen werden kann, die in
Italien tätig werden.
Investitionen und Joint Ventures
Verwiesen sei in diesem Zusammen auf die Broschüren des ital. Ministeriums für wirtschaftliche
Entwicklung:
 Rapporto "Restart, Italia!" della Task Force sulle startup
 Rapporto "Restart, Italia!" - Executive summary (English version)
Ferner sind Crowdfunding (siehe Abschnitt Finanzierung) und Förderungen von Unternehmensnetzverträgen ein Thema in Italien:
 http://www.lvh.it/de/dienstleistungen/innovationsberatung/vernetzung-mitforschungseinrichtungen-innovation
 http://www.lvh.it/de/verband/news/2252-swr-spitze-bei-lh-kompatscher-investitionen-vergabenfoerderungen
 http://www.assoimprenditori.bz.it/bolzano/notiziario/notiziariovisp.nsf/57b5b2673e81325bc1257
919004a9ed5/86f91deebef2c41dc1257c360056f255/$FILE/Agevolazioni%20per%20le%20coop
erazioni.pdf
 http://www.hk-cciaa.bz.it
Schließlich gibt es auch in Italien eine Reihe von sog. branchenorientierten Distretti Industriali
(Cluster), die auch von staatlicher Seite gefördert werden:
Steuerbestimmungen
Entsprechende Hinweise finden Sie in den obigen Broschüren der ital. Betriebsansiedlungsagenturen in englischer bzw. deutscher Sprache sowie in unserem Fachreport Firmengründung und
Steuern.




http://www1.agenziaentrate.gov.it/english/
http://www.invitalia.it/
http://www.bls.info/leben-arbeiten/arbeiten-in-suedtirol/arbeiten-die-fakten/steuern
http://www.euraxess.it/services/types.php?voce=Incoming&pag=taxation
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Patent-, Marken- & Musterrecht
Das italienische Patentrecht entspricht den Erfordernissen der von Italien auf diesem Gebiet eingegangenen internationalen Vereinbarungen. Die Laufzeit von Patenten beträgt 20 Jahre, von Geschmacksmustern zehn Jahre und von Marken ebenfalls zehn Jahre, allerdings mit beliebiger Verlängerungsmöglichkeit. Europäische Patente können auch auf Italien erstreckt werden. Die zuständige Stelle ist das zentrale Patentamt (UIBM Ufficio Italiano Brevetti e Marchi) in Rom. Patentwerber können Anträge an die zuständige regionale Handelskammer, die zugleich Außenstellen
des Patentamtes sind, oder an das zentrale Patentamt stellen. Die Prozedur zur Erlangung des
Patentschutzes ist komplex, die Einschaltung eines Patentanwaltes ist empfehlenswert. Es muss
eine in Italien ansässige Person ernannt werden, die als Zustellungsbevollmächtigte fungieren
kann, wobei ein Patentanwalt zu bevorzugen wäre. Die Gebühren für die Registrierung von Patenten, Marken und Mustern sowie die laufenden Jahresgebühren wurden 2006 abgeschafft, ab 2007
aber wieder eingeführt.
Patent- und Markenrecht
Ein Patentschutz für ganz Italien kann u.a. bei der Handelskammer Bozen beantragt werden:
Der Vorteil einer Registrierung in Bozen liegt darin, dass alle Formalitäten in deutscher Sprache
erledigt werden können.
Europäisches Patent
Im Hinblick auf das Europäische Patentverfahren kann im Wesentlichen auf die Homepage des
Europäischen Patentamtes und die der Handelskammer Bozen verwiesen werden.
Im Ergebnis wird aber lediglich das Anmeldeverfahren vereinheitlicht und mitnichten ein einheitliches europäisches Patent im eigentlichen Sinne geschaffen.
Lizenzvergabe
 http://www.hk-cciaa.bz.it/de/dienstleistungen/unternehmensentwicklung/patente-undmarken/patent-und-markenrecherchen
 http://www.invitalia.it/site/eng/home.html
Um am einfachsten mit Ihrer Technologie in Italien tätig zu werden, könnte die Vereinbarung eines
Lizenz- oder Know-how-Vertrages in Betracht kommen.
Anders als beim Lizenzvertrag wird beim Know-how-Vertrag i.d.R. - kein ausschließliches Recht
übertragen, sondern Know-how kann an mehrere Interessenten veräußert werden; insbesondere
örtlich gestreut.
Die rechtliche Einordnung des Know-how-Vertrags ist schwierig und muss im Einzelfall vorgenommen werden. Legaldefiniert wird der „Know How-Vertrag“ in Art 1 Ziffer i) VERORDNUNG
(EG) Nr. 772/2004 TT-GVO.
Art 1
…
i) „Know-how“: eine Gesamtheit nicht patentierter praktischer Kenntnisse, die durch Erfahrungen
und Versuche gewonnen werden und die
i) geheim, d. h. nicht allgemein bekannt und nicht leicht zugänglich sind,
ii) wesentlich, d. h. die für die Produktion der Vertragsprodukte von Bedeutung und nützlich sind,
und
iii) identifiziert sind, d. h. umfassend genug beschrieben sind, so dass überprüft werden kann, ob
es die Merkmale „geheim“ und „wesentlich“ erfüllt; …
Gemäß der Internationalen Vereinigung für den Gewerblichen Rechtsschutz sind Know How
„Kenntnisse und Erfahrungen technischer, kommerzieller, administrativer oder anderer Natur, die
im Betrieb eines Unternehmens oder in Ausübung eines Berufes anwendbar sind.“ Weitergehendes dazu finden Sie auch in OGH-Entscheidung 1Ob601/76.
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Ferner sei auf die Tatsache hingewiesen, dass auch bei diesem Vertrag zunächst überhaupt die
Frage besteht, welchem nationalen oder auch internationalen Recht der Vertrag zuzurechnen ist.
Demgemäß ist der Vertrag anders zu beurteilen, je nachdem, ob auf den Vertrag italienisches,
deutsches oder ein anderes Recht anwendbar ist.
Gemäß Artikel 3 EU-VERORDNUNG – (Rom I-VO) Nr. 593/2008 gilt freie Rechtswahl.
Es empfiehlt sich natürlich, dass sich der ital. Partner auf österr. Recht einlässt.
Der Know-how- Vertrag ist zwar nicht explizit geregelt, und Know How als solches ist auch nicht
als gewerbliches Schutzrecht anerkannt. Es wird jedoch über Art 623 ital. StGB, Art 2598, 2105,
2125, 1175, 1375 ital. ZGB sowie über Art 6-bis Königl. Dekret Nr. 1127/1939 geschützt. Hinzu
kommt, dass die Kosten für den Know How Erwerb u.U. staatlich gefördert werden können (siehe
LINK der Region Lombardei).
Um das Recht im Streitfalle durchsetzen zu können, sollte im Vertrag genau festgehalten werden,
was, wie und von wem verwertet werden darf.
Grundsätzlich machen wir darauf aufmerksam machen, dass es nicht ratsam ist, Musterverträge
eins zu eins zu übernehmen. Diese sollten vielmehr mit Hilfe eines Rechtsanwaltes auf die jeweilige Situation abgestimmt werden.
Eigentum und Forderungen
Eigentumsvorbehalt
Die Sicherung durch Eigentumsvorbehalt an einer gelieferten Ware ist in Italien nicht so weit verbreitet wie in Deutschland, da die Sicherungswirkung weitaus schwächer und überdies umständlich zu erlangen ist.
Forderungseintreibung
Bei häufigen Fällen empfiehlt sich allenfalls die Zusammenarbeit mit einem italienischen Inkassobüro sowie Anwälten.
Wechsel- und Scheckrecht
Das Wechsel- und Scheckrecht weist gegenüber dem deutschen keine wesentlichen Unterschiede
auf, da auch Italien die einschlägigen Genfer Abkommen ratifiziert hat. In Italien ist jedoch ein
Wechsel ein Exekutionstitel und ohne das Erfordernis einer Wechselklage verwertbar. Wechselproteste (innerhalb zweier Arbeitstage nach Fälligkeit) sind nur notwendig, um eventuelle Haftungen von Indossanten zu begründen.
Achtung ist allerdings geboten, was die Wechselbestandteile anbelangt: Mit Gesetz Nr. 273/2002
(Art. 45) wurde festgelegt, dass Wechsel (Solawechsel und Tratten) nur dann protestiert werden
können, wenn auf dem Wechsel entweder Datum und Ort der Geburt oder die Steuernummer des
aus dem Wechsel Verpflichteten angeführt sind. Bei im Ausland ausgestellten Wechseln ist zudem
darauf zu achten, dass diese auch in Italien vergebührt werden müssen, damit der Protest Rechtskraft entfaltet.
Mit 30. April 2008 traten zudem neue Bestimmungen zur Beschränkung der Geldwäsche in Kraft.
Ab diesem Datum müssen alle Schecks, die auf einen Betrag von EUR 1.000 oder höher ausgestellt werden, mit der Klausel „nicht übertragbar“ (non trasferibile) sowie mit dem Namen bzw. der
genauen Bezeichnung des Begünstigten versehen werden. Neue Scheckvordrucke werden nur
mehr mit diesem Aufdruck ausgegeben. Freie Scheckformulare sind nur mehr für Beträge unter
5.000 EUR und nach schriftlicher Anfrage des Kunden an die Bank sowie nach Entrichtung einer
Stempelsteuer von 1,50 EUR möglich. Nur diese Schecks können übertragen werden, jedoch ist
bei einer Weitergabe jedes Indossament mit dem Namen sowie dem Steuerkodex (codice fiscale)
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des Indossanten zu versehen. Verwiesen sei in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Bargeldobergrenze, die teilweise auch für Schecks gilt.
Vertretungsvergabe
Zahlreiche deutsche Unternehmen bearbeiten den italienischen Markt mit selbständigen Handelsvertretern. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen, welche die hohe Fixkostenbelastung eines
eigenen Außendienstes vermeiden möchten, sind Handelsvertreter die wichtigsten Absatzmittler.
Beim Abschluss von Verträgen mit Agenten und Handelsvertretern sind allerdings eine ganze Reihe von rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten.
Arbeits- & Sozialrecht
Es sei grundsätzlich darauf hingewiesen, dass das nationale ital. Arbeitsrecht durch zahlreiche
Sondergesetze und vor allem durch landesweit geltende Kollektivverträge geprägt ist. Die Rechtsgrundlage für das Arbeitsrecht sind neben der Verfassung selbst (siehe Art 1, 4, 35-40 ital. Verf.)
für Kollektivarbeitsverträge die Art 2067 ff ital. ZGB und für das Arbeitsverhältnis die Art 2096 ff ital.
ZGB des italienischen Zivilgesetzbuches. Weitere wichtige Rechtsquelle ist das italienische Arbeitnehmerstatut.
Vergütung
Mindestlohn
Wochenarbeitszeit
Zulässige Überstunden
Gesetzliche Feiertage
Urlaub
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Probezeit
Obligatorischer Mutterschaftsurlaub
Wird durch Kollektivvertrag auf nationaler Ebene geregelt; freie Vereinbarung muss über dem Minimum
des Kollektivvertrags liegen
Es gibt keinen gesetzlichen Mindestlohn, aber die
Kollektivverträge schreiben Mindestlöhne vor
Je nach Kollektivvertrag, bis zu 40 Stunden
Max. 250 Stunden pro Jahr
Insgesamt 11 nationale (1., 6. Januar, Ostermontag,
25. April, 1. Mai, 2. Juni, 15. August, 1. November, 8.,
25., 26.Dezember ) und lokale Feiertage
Mindestens 20 Arbeitstage, richtet sich nach Kollektivvertrag
180 Tage, Verlängerung durch Kollektivvertrag möglich
Höchstens 6 Monate
Zwei Monate vor und drei Monate nach der Entbindung
Das italienische Sozialversicherungssystem umfasst alle notwendigen Aspekte, wie Krankheit,
Mutterschaft, Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle und Altersversorgung. Jede Person, die in Italien
lebt, hat ein Recht auf diese Sozialleistungen. Über wichtige atypische Arbeitsformen finden Sie
weitergehende Informationen hier:
Es sei ferner darauf hingewiesen, dass der Arbeitsmarkt durch die Übergangs-Regierung von Mario Monti reformiert wurde (sog. Fornero-Reform).
Nachstehend ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:





Lehrverhältnis aufgewertet
Projektmitarbeit eingeschränkt
Befristete Arbeitsverträge
Beschäftigung von Scheinselbständigen eingeschränkt
Gutscheine für Gelegenheitsarbeiten
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Die Schaffung neuer Jobs soll nun mit dem „Jobs Act“ gefördert werden. Damit sollen mehr Jugendliche Lehrlingsstellen erhalten. Unternehmen können leichter Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen anstellen (mehr Informationen oben)
Weitergehende Informationen zu den Themen Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht finden Sie hier:




Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen
TK – Infos zum ital. Arbeitsrecht in deutscher Sprache
EURES Transtirolia
Arbeitsförderungsinstitut
Hinweise zur ordentlichen Lohnausgleichkasse („cassa integrazione“) finden Sie HIER, zur Sonderlohnausgleichskasse hingegen unter diesem LINK. Die neuen Aspi- Leistungen (ordentliche
Arbeitslosenunterstützung ASPI und Mini-ASPI) werden auch nicht für alle gewährt.
Zu den einzelnen ital. Sozialtransferleistungen verweisen wir auf den folgenden LINK bzw. auf die
folgenden englischsprachigen Homepages:



Euraxess.it – Infos zum ital. Sozialversicherungsrecht in englischer Sprache
Region Friaul Julisch Venetien - Infos zum ital. Sozialversicherungsrecht in englischer
Sprache
Ital. Betriebsansiedlungsagentur Invitalia - Informationen zum ital. Arbeitsrecht in englischer
Sprache
Aufenthaltserlaubnis
EU-Bürger benötigen keine Aufenthaltserlaubnis bis zu einer Dauer von drei Monaten, bei einem
längeren Aufenthalt empfiehlt sich die Registrierung beim „Ufficio anagrafe“.
Nicht-EU-Bürger müssen innerhalb von acht Tagen nach ihrer Ankunft in Italien eine Aufenthaltserlaubnis (Permesso di Soggiorno) beantragen (siehe LINK).
Arbeitserlaubnis
Informationen bezüglich der Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger in Italien finden Sie hier.
Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen
Die Sozialversicherungsbehörden sind das INPS (ital. Sozialversicherungsanstalt) sowie das INAIL
(ital. Unfallversicherungsanstalt). Auf den entsprechenden Websites finden Sie detaillierte Informationen (auch auf Deutsch).
Prozessrecht
Ergänzend zu den Ausführungen unter dem Punkt Rechtsschutz und Rechtsmittel lässt sich das
ital. Prozessrecht wie folgt zusammenfassen: Es sind drei Gerichtsbarkeiten voneinander zu unterscheiden – die Zivilgerichtsbarkeit, die Strafgerichtsbarkeit und die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Es
sei darauf hingewiesen, dass die derzeitige Regierung dabei ist, die Justiz zu reformieren, was
aber sowohl in der Regierung selbst als auch in den Reihen der Opposition sehr umstritten ist.
Insofern bleibt abzuwarten:
1. Die Zivilgerichtsbarkeit
Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Friedensrichters ist nach Art 7 ital. ZPO u.a. bei Streitigkeiten
über
bewegliche
Sachen
bis
zu
einem
Gegenstandswert
von
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EUR 5.000 sowie bei Schadensersatzklagen bei Verkehrsunfällen mit einem Gegenstandswert bis
zu EUR 15.493,71 gegeben. Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Landgerichts umfasst sämtliche nicht einem anderen Gericht zugewiesenen Streitigkeiten (Art. 9 I ital. ZPO). Zudem ist das
Landgericht für Berufungen gegenüber dem Friedensrichter zuständig (Art. 341 ital. ZPO).
Das Oberlandesgericht stellt regelmäßig die Berufungsinstanz des Landgerichts dar (Art. 341 ital.
ZPO). Darüber hinaus ist es z.B. für die Anerkennung und Erklärung der Vollstreckbarkeit von ausländischen
Titeln
zuständig.
Die
letztinstanzliche
Entscheidung
obliegt
dem
Kassationshof in Rom. Statthaft sind Rechtsbeschwerden gegen alle Berufungsurteile, friedensrichterliche Urteile und berufungsfähige Landgerichtsurteile (Art. 360 ital. ZPO).
Grundsätzlich besteht vor den italienischen Gerichten Anwaltszwang, d.h. die Parteien müssen
sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Eine Ausnahme gilt für Arbeitssachen, bei welchen bei einem Streitwert unter 129,11 EUR die Parteien ohne Anwalt auftreten können (Art. 417
ital. ZPO), und für Verfahren vor dem Friedensrichter bis zu einem Streitwert von 516,46 EUR (Art.
82 Abs. 1 ital. ZPO). Kein Anwaltszwang besteht auch für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
(volontaria guirisdizione). Im Allgemeinen sind nur Rechtsanwälte zur Rechtsberatung und Rechtsverfolgung legitimiert.
Für weitere Informationen siehe die folgenden Links:
- http://www.provinz.bz.it/anwaltschaft/themen/gerichtsbehoerden.asp
- http://www.cortedicassazione.it/corte-di-cassazione/
- http://www.giustizia-amministrativa.it/
Mit Umwandlung des sog. Gesetzesdekretes „Destinazione Italia“ (G.D. Nr. 145 vom 23.12.2013)
in Gesetz Nr. 9 vom 21.02.2014 wird am Landesgericht Bozen eine spezialisierte Sektion des Unternehmensgerichtes eingerichtet. Bis dato war für Handelssachen das Unternehmensgericht Landesgericht Trient bzw. sofern eine Gesellschaft in das Verfahren verwickelt war, welche ihren
Rechtssitz im Ausland hat das Unternehmensgericht am Landesgericht Venedig zuständig.
Auch durch unsere Intervention konnte erreicht werden, dass sowohl in den inneritalienischen Angelegenheiten als auch in den Angelegenheiten, in welchen eine ausländische Gesellschaft Prozesspartei ist, und die in den Kompetenzbereich der Gerichte der Autonomen Provinz Bozen fallen, eine eigene Sektion des Unternehmensgerichtes in Bozen entscheidet. In den Kompetenzbereich des Unternehmensgerichtes fallen dabei Rechtsstreitigkeiten in folgenden Bereichen:
 Gerichtsverfahren im Bereich des gewerblichen Eigentums und des unlauteren Wettbewerbs;
 Gesellschaftsverhältnisse in Aktiengesellschaften (AGs), Kommanditgesellschaften auf Aktien
(KGaA) bzw. Gesellschaften, die von diesen kontrolliert werden oder diese kontrollieren;
 Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs);
 Europäische Aktiengesellschaften (SE);
 Europäische Genossenschaften (SCE);
 beständige Einrichtungen von im Ausland gegründeten Gesellschaften;
 Gesellschaftervereinbarungen.
Im Übrigen gelten die o.g. Ausführungen zur derzeitig geplanten Justizreform.
2. Die Strafgerichtsbarkeit
Es sei darauf hingewiesen, dass die derzeitige Regierung dabei ist, die Justiz zu reformieren, was
aber sowohl in der Regierung selbst als auch in den Reihen der Opposition sehr umstritten ist.
Insofern bleibt abzuwarten, wie der Strafprozess am Ende aussieht.
Die italienische Strafprozessordnung (StPO) übernimmt die Grundsätze der angelsächsischen
Prozesskultur: Gleichgewicht zwischen Anklage und Verteidigung, Offenlegung des von der Anklage gesammelten Beweismaterials, Kreuzverhör durch Anklage und Verteidigung.
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Wer sich einem strafrechtlichen Verfahren unterwerfen muss, hat das verfassungsrechtlich verankerte Recht auf angemessene anwaltliche Vertretung (Strafverteidigung).
Diese umfasst:
 einen Dolmetscher, wenn der Betroffene sich nicht ausreichend verständlich machen kann.
 einen Verteidiger, da sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann und darf.
 die Bereitstellung von Staats wegen, wenn der Betroffene aus tatsächlichen oder finanziellen
Gründen keinen Verteidiger oder Dolmetscher wählen kann.
 Bis zur endgültigen Rechtskraft des Urteils können drei Instanzen befasst werden (Eingangsgericht, Berufungsgericht, Kassationsgericht); und unter bestimmten Voraussetzungen kann auch
die Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Verfahrens beantragt werden.
Siehe auch unter diesem LINK.
Die Strafverfolgung erfolgt von Amtswegen oder auf Strafantrag einer geschädigten Partei. Der
Strafantrag unterliegt der Fälligkeit der Frist von drei Monaten ab Kenntnisnahme der strafbaren
Handlung. Die Anklageerhebung selbst erfolgt zwingend und liegt nicht im freien Ermessensspielraum des Staatsanwaltes.
Die Gerichtsbehörde ordnet die Beschlagnahme der zur Straftat gehörigen Sachen an, die zur
Feststellung der Tatsachen notwendig sind oder wenn die freie Verfügbarkeit über eine Sache, die
zur strafbaren Handlung gehörig ist, deren Folgen verschärfen oder andauern lassen oder die Begehung anderer Straftaten fördern kann. Der Richter kann darüber hinaus die Beschlagnahme von
Sachen verfügen, deren bei rechtswirksamer Verurteilung endgültige Einziehung vorgesehen ist.
Der Betroffene und sein Verteidiger sowie die Personen, deren Sachen beschlagnahmt worden
sind, und jene, die einen Anspruch auf deren Rückgabe hätten, können einen Antrag auf Überprüfung der Beschlagnahme stellen.
3. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit
Mit Wirkung vom 16.09.2010 trat in Italien (Sonderregelungen für Südtirol bleiben bestehen) eine
neue Verwaltungsprozessordnung in Kraft (Gesetzesdekret Nr. 104/2010) und kodifiziert zum ersten Mal in der ital. Geschichte das verwaltungsgerichtliche Verfahren.
Zusätzlich kann gesagt werden, dass das am 15. Juni 2013 von der Regierung verabschiedete
Gesetzesdekret, das „Decreto del fare“ auch Auswirkungen auf die Gerichtsprozesse haben wird.
Es sollen durch verschiedene Maßnahmen die Anzahl der Prozesse verringert werden. Die Regierung hat unter anderem beschlossen, dass Rechtstreitigkeiten, die ausländische Investoren ohne
Betriebstätte in Italien betreffen, von jetzt an nur mehr in den Bereich der Land- und Oberlandesgerichte von Mailand, Rom und Neapel fallen.
Schiedsgerichtsbarkeit
Italien hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf
dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und
zu vollstrecken.
Es kann daher im Vertrag mit Ihrem ausländischen Vertragspartner die Zuständigkeit der Internationalen Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts vereinbart werden. Die
Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris.
Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet:
"All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled
under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules."
Der Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar.
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Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel:
 die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei);
 es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law);
 die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist......................................
Detaillierte Auskünfte:
 ICC Deutschland, Internationale Handelskammer
Postfach 10 08 26, 50448 Köln oder Mittelstraße 12-14, 50672 Köln, Tel.: +49(0) 2 21 / 257 55
71, Fax: +49(0) 2 21 / 257 55 93, E-Mail: [email protected]
 http://italien.ahk.de
Bayerisches Außenwirtschaftsangebot
Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der
Wirtschaft - insbesondere den Kammern und Verbänden - und Bayern International, die in Bayern
ansässigen Unternehmen dabei, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Gerade dem Mittelstand, dem Rückgrat der bayerischen Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu
erschließen, Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln:
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Messebeteiligungen
Delegationsreisen
Unternehmerreisen
Auslandsrepräsentanzen
Kooperationsprojekte
Einstieg in den Export
Go international
Fit for Partnership
Delegationsbesuche
Finanzierungshilfen
Tipp!
Das Förderprojekt „Fit für Auslandsmärkte – Go International“ unterstützt mittelständische
bayerische Unternehmen beim
Auslandsgeschäft mit seinem
Drei-Stufen-Konzept:
1. Untersuchung der Internationalisierungsfähigkeit des Unternehmens
2. Erstellung eines individuellen
Internationalisierungsplans
3. Finanzielle Unterstützung bei
der Umsetzung des Plans.
Weitere Infos unter
www.go-international.de
Alle Informationen über aktuelle und länderund branchenspezifische
Förderprojekte finden Sie unter
www.auwi-bayern.de/foerderung
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INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISENDE
Sowohl während der Vorbereitungen für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes im Ausland steht Ihnen die Deutsch-Italienische Handelskammer mit Ihrem Service zur Verfügung:
Deutsch-Italienische Handelskammer
Via Gustavo Fara 26
20124 Milano
Tel.:
+39 02 67913-1
Fax:
+39 02 66980964
E-Mail:
[email protected]
Web:
http://italien.ahk.de
Einreisebestimmungen
Reisepass oder Personalausweis ohne Beschränkung
Dos & Don’ts
Verbote und Tabus unterscheiden sich in Italien kaum von sonstigen europäischen Maßstäben.
Nichtitaliener sollten es vermeiden, sich zu dem auch heute noch bestehenden Spannungsverhältnis zwischen Norden und Süden zu äußern. In Italien ist Anpassungsfähigkeit eine Form der Lebensstrategie. Regeln werden von den Italienern teilweise sehr freizügig interpretiert. Ein Lob zu
viel, das durchaus vor einem breiteren Publikum ausgesprochen werden kann, schadet in der Regel nicht. Auf Kritik durch Außenstehende reagiert man empfindlich.
Einen Auslandsknigge Italien finden Sie unter www.auwi-bayern.de → Länder → Europa → Länderinfos Italien.
Hotels
Alle Kategorien vorhanden.
Hotel **** Kategorie (Einbettzimmer ohne Frühstück) ca. EUR 130 bis EUR 250.
Geschäftszeiten
Geschäfte: Montag 15.30 - 19.30 Uhr, Dienstag bis Samstag 9.00 - 13.00 Uhr und
15.30 - 19.30 Uhr (manche Warenhäuser durchgehend geöffnet). In Touristenorten und zum Teil in
Mailand und Rom auch sonn- und feiertags geöffnet.
Banken: Montag bis Freitag 08.30 - 13.30 Uhr und 15.00 - 16.00 Uhr, manche 14.45 -16.15/16.30
Uhr.
Feiertage (einschließlich regionale Feiertage)
01.01. Neujahr; 06.01. Heilige Drei Könige; 25.04. Ostermontag + Tag der Befreiung; 01.05. Tag
der Arbeit; 02.06. Festa della Repubblica; 13.06 nur für Padua: Sant’ Antonio (Schutzpatron von
Padua); 29.06. nur für Rom: Peter u. Paul (Schutzpatrone von Rom); 15.08. Maria Himmelfahrt;
16.08. nur für Mailand und Provinz: San Rocco; 01.11. Allerheiligen; 07.12. nur für Mailand:
Sant’Ambrogio (Schutzpatron von Mailand); 08.12. Maria Empfängnis; 25.12. Weihnachten; 26.12.
Stephanstag
Für den Monat August ist von Geschäftsreisen abzuraten, da ein großer Teil der Firmen geschlossen ist.
Notrufe
 Polizeinotruf:
 Feuerwehr:
 Ärztenotruf:
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Maße und Gewichte
metrisches System
Strom
Wechselstrom überwiegend 220 Volt; 50 Hz, Drehstrom vorhanden.
Stromstärke und Stromspannung unterscheiden sich zwar nicht von Deutschland, aber dafür gibt
es in Italien eine Vielzahl an unterschiedlichen Stecker Größen. Die Verwendung von Zwischensteckern ist daher häufig erforderlich.
Trinkgeld
Trinkgelder sind üblich und werden teilweise erwartet (Restaurants ca. 10 %)
Post- und Telefongebühren
Telefon:
In Italien ist die Ortsvorwahl Bestandteil der Festnetztelefonnummer und muss auch aus dem Ausland einschließlich der ‘0’ gewählt werden. Italienische Mobiltelefonnummern sind bei Anrufen aus
dem Ausland dagegen ohne ‘0’ an die Landesvorwahl +39 anzuhängen. Fax und Datenübertragungen sowie SMS-Dienste sind in jedem Netz möglich. Tagesaktuelle Informationen können den
Websites der einzelnen Anbieter entnommen werden:
Telecom Italia Mobile:
Vodafone Omnitel:
Wind:
3:
www.tim.it
www.vodafone.it
www.wind.it
www.tre.it
Post:
Es empfiehlt sich, Poststücke nach Italien mit „Priority“ aufzugeben. Dies reduziert die Postlaufzeit
erheblich (nach Norditalien auf zwei bis drei Tage).
Paketsendungen, die dringend oder wertvoll sind, sollten ggf. mit privaten Beförderern (DHL, EMS)
versendet werden.
Zeitverschiebung
wie in Deutschland
Lokale Verkehrsmittel
Taxi, Autobus, Straßenbahn, U-Bahn (Rom, Mailand)
Kfz-Bestimmungen
Die Grüne Versicherungskarte ist zwar nicht mehr notwendig, aber als Beweis des Bestehens einer Versicherung gegenüber der Straßenpolizei empfehlenswert.
Devisenvorschriften
Die Einfuhr von Euro und ausländischer Valuta ist unbeschränkt möglich. Der Kapitalverkehr mit
dem Ausland ist weitgehend liberalisiert, Kapitalexporte im Wert von mehr als EUR 10.000,- müssen jedoch gemeldet werden.
Zollvorschriften
Ab dem 15. Juni 2007 gilt in allen Mitgliedstaaten die Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden. Ab dem 15. Juni 2007 müssen Reisende mitgeführte Barmittel in Höhe von bzw. bei anderen Währungen (z. B. Schweizer Franken, USDollar, britisches Pfund) die entsprechenden Gegenwerte 10.000 Euro oder mehr bei der Einreise
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in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel den
Zollbehörden, sich aus anmelden.
Dolmetscher
Siehe http://www.rom.diplo.de/Vertretung, oder www.experten-branchenbuch.de
Impfungen
keine
Reiseapotheke nicht vergessen!
ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE
zu Italien sind im Außenwirtschaftsportal unter www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar.
WICHTIGE ADRESSEN
Camara di Commercio Italo-Germanica
Deutsch-Italienische Handelskammer
Via Gustavo Fara 26
20124 Mailand
Tel.:
+39 02 67913-1
Fax:
+39 02 66980964
E-Mail:
[email protected]
Web:
http://italien.ahk.de
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Via San Martino della Battaglia 4
00185 Rom
Tel.:
+39 06 492131
Fax:
+39 06 4452672
E-Mail:
[email protected]
Web:
http://www.rom.diplo.de/
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Italien
Via Solferino 40
20121 Mailand
Tel.:
+39 02 623 11 01
Fax:
+39 02 655 42 13
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.mailand.diplo.de
Konsulat der Italienischen Republik (Unter-, Ober- und Mittelfranken)
Lorenzer Platz 3a
90402 Nürnberg
Tel.:
+49(0)911 20 22 0
Fax:
+49(0)911 20 22 107
E-Mail:
[email protected]
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40
Die Adressen der deutschen Honorarkonsulate in Italien finden Sie unter www.auswaertigesamt.de.
Italienische Botschaft in Deutschland
Hiroshimastr. 1
10785 Berlin
Tel.:
+49 (0)30 254400
Fax:
+49 (0)30-25440116
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.ambberlino.esteri.it
Die Adressen der italienischen General- und Honorarkonsulate in Deutschland finden Sie unter
www.ambberlino.esteri.it Rubrik „Netz der Konsulate“.
Italienische Handelskammer für Deutschland e.V
Camera di Commercio Italiana per la Germania
Friedrich-Ebert-Anlage 58
D-60325 Frankfurt am Main
Tel:
0049 (0)69 971 452-10
E-Mail:
[email protected]
Web:
itkam.org
ICE / Italienisches Institut für Außenhandel
Schlüterstr. 39
10629 Berlin
Tel.:
030 88 44 030
Fax:
030 88 44 03 10
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.italtrade.com
Österreichische Botschaft
Via G.B. Pergolesi 3
I-00198 Rom
Tel.:
+39 06 844014-1
Fax:
+39 06 8543286
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.austria.it
Schweizerische Botschaft
Via Barnaba Oriani 61
00197 Rom
Tel.:
+39 06 809571
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.eda.admin.ch/roma
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41
Banken mit Zweigstellen in ganz Italien:
UniCredit Group
Piazza Cordusio
20123 Milano
Tel.:
+39 02 88 621
Fax:
+39 02 88 628 503
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.unicredit.eu
Gruppo Intesa San Paolo IMI
Piazza S. Carlo 156
10121 Torino
Tel.:
+39 011 55 51
Fax:
+39 011 55 521 45
E-Mail:
www.intesasanpaolo.com
Banca di Roma Spa
(Gruppo UniCredit Capitalia)
Viale Umberto Tupini 180
00144 Roma
Tel.:
+39 06 54 451
Fax:
+39 06 54 450 244
E-Mail:
www.bancaroma.it
Banca Nazionale del Lavoro
(Gruppo BNP Paribas)
Via Vittorio Veneto 119
00187 Roma
Tel.:
+39 06 47 021
Fax:
+39 06 47 028 445
E-Mail:
www.bnl.it
Monte dei Paschi die Siena Spa
Piazza Salimbeni 3
53100 Siena
Tel.:
+39 0577 294 111
Fax:
+39 0577 294 997
E-Mail:
www.mps.it
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42
Banca Popolare Commercio e Industria Spa
Via della Moscova 33
20121 Milano
Tel.:
+39 02 627 558 85
Auslandsabteilung:
+39 02 627 555 26
Fax:
+39 02 657 074 2
E-Mail:
www.bpci.it
Banco di Sicilia
(Gruppo UniCreditCapitalia)
Via Generale Magliocco 1
90141 Palermo
Tel.:
+39 091 60 811 11
Fax:
+39 091 608 51 24
E-Mail:
www.bancodisicilia.it
Fluglinien
Alitalia
Via Marchetti Alessandro 111
I-00148 Rom
Telefon und Fax aus Italien:
Tel.:
+39 06 65 621
Fax:
+39 06 656 28 441
Call Center: 06 2222
Web:
www.alitalia.com
Lufthansa German Airlines
Via Larga 23
20122 Milano
Call Center: +39 02 30 30 1000
Web:
www.lufthansa.it
Blueexpress
Viale delle Arti 123, Pal. D
00054 Fiumicino – Roma
Tel.:
+39 06 65 50 82 03
Web:
www.blu-express.com
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Dolmetschdienste
Mailand
LIBRA
Dott.ssa Elena Bianchetti
Via Inama 21
20133 Milano
Tel.:
+39 02 738 1418
E-Mail:
[email protected]
Rom
PAROLE S.a.s. di Alessandra Angelini
Via die Podesti 12
00196 Rom
Tel.:
+39 06 9081 9670
+39 333 1377 347
Fax:
+39 06 9081 7322
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.parole-traduzioni.it
Hotels
Mailand
Bulgari Hotels & Resorts Milano
Via Privata Ratelli Gabba 7/b
20121 Milano
Tel.:
+39 02 805 805 1
Fax:
+39 02 805 805 222
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.bulgarihotels.com
Sheraton Diana Majestic
Viale Piave 42
20129 Mailand
Tel.:
+39 02 20 581
Fax:
+39 02 205 820 58
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.sheratondianamajestic.com
Hotel Palazzo delle Stelline
Corso Magenta 61
20123 Milano
Tel.:
+39 02 481 84 31
Fax:
+39 02 485 19 09 7
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.hotelpalazzostelline.it
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44
Rom
St. Regis Grand Hotel
Via V.E. Orlando 3
00185 Rom
Tel.:
+39 06 470 91
Fax:
+39 06 474 7307
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.starwoodhotels.com
Hotel PONTE SISTO
Via die Pettinari 64
00186 Rom
Tel.:
+39 06 686 310
Fax:
+39 06 683 017 12
Web:
www.hotelpontesisto.it
Hotel SANTA CHIARA
Via Santa Chiara 21
00186 Rom
Tel.:
+39 06 687 2979 1
Fax:
+39 06 687 31 44
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.albergosantachiara.com
Padua
Hotel Majestic Toscanelli
Via dell’Arco 2
35122 Padova
Tel.:
+39 049 663 244
Fax:
+39 049 876 00 25
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.toscanelli.com
New Hotel Mantegna
Via Tommaseo 61
35131 Padova
Tel.:
+39848 390 227
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.nh-hotels.it
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45
Bozen
Four Points by Sheraton Bolzano
Bruno Buozzi 35
39100 Bozen
Tel.:
+39 0471 195 0000
Fax.
+39 0471 195 0999
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.fourpointsbolzano.it
Parkhotel Laurin
Laurinstraße 4
39100 Bozen
Tel.:
+39 0471 311 000
Fax:
+39 0471 3111 48
E-Mail:
[email protected]
Web:
http://hotel.laurin.it
Ärzte
Rom
Dr. Tobias Wallbrecher (praktischer Arzt)
deutsch-italienisch
Via Domenico Silveri 30
00165 Rom
Tel.:
+39 06 6380 569
Fax:
+39 06 6380 758
Mobil:
+39 339 75 48 695
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.twallsancosma.familydoctors.net
Dr. Andreas Heinz (Kardiologe und praktischer Arzt)
deutsch-italienisch
Via della Stazione di San Pietro 45
00165 Rom
Tel.:
+39 06 3938 7984
Dr. Peter & Dr. Roswitha Althoff (Zahnarzt)
deutsch-italienisch
Via Salaria 280
00199 Rom
Tel.:
+39 06 884 8512
Fax:
+39 06 8583 1295
E-Mail:
[email protected]
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Navona Medical Center
Dr. Wolfgang Hornstein (Zahnarzt)
deutsch-italienisch
Corso Rinascimento 49
00186 Roma
Tel.:
+39 06 322 46 49
Fax:
+39 06 6892 631
E-Mail:
[email protected]
Mailand
Milan Medical Center
Dr. Ute Samtleben (praktische Ärztin)
deutsch-italienisch
Via Angelo Mauri 3 (MM1 Conciliazione)
20144 Milano
Tel.:
+39 02 439 904 01
338 1651 324
Fax:
+39 02 439 898 00
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.milanmedicalcenter.it
Dr. Stefania Panazza (Gynäkologin)
(deutsch-italienisch)
Dr. Evelin Falconi-Klein (Hautärztin)
(deutsch-italienisch)
Dr. Anne Bourgaux (Psychologin)
(deutsch-italienisch)
Dr. Giovanna Fontana (Kinderärztin)
(deutsch-italienisch)
Dr. med. dent. Volker Lauffer (Zahnarzt)
deutsch-italienisch
Via Giotto 26
20145 Milano
Tel.:
+39 02 4802 1366
Fax:
+39 02 3652 0291
E-Mail:
[email protected]
Dr. Gabriel Affolter
(Internist mit Fachgebiet Kardiologie)
deutsch-italienisch
Piazza Velasca 5
20122 Milano
Tel.:
+39 02 874 182
Fax:
+39 02 874 182
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Dr. Giuseppe Cavaliere
(Internist mit Fachgebieten: Hypertonie, Nierenkrankheiten)
deutsch-italienisch
Piazza Carlo Donegani 3
20133 Milano
Tel.:
+39 02 706 315 24 (privat)
Tel.:
+39 02 636 322 84 (Spital Fatebenefratelli)
Fax:
+39 02 636 327 18 (Spital Fatebenefratelli)
E-Mail:
[email protected]
Prof. Dr. Guido Retta (Orthopäde)
deutsch-italienisch
Via Pietro Calvi 36
20129 Milano
Tel.:
+39 02 546 6669
Fax:
+39 02 546 0545
E-Mail:
[email protected]
Dr. Chiara Rusconi-Clerici (Kinderärztin)
deutsch-italienisch
Piazza Castello 16
20121 Milano
Tel.:
+39 02 863 261
Dr. Robert Reimann (Dermatologe)
deutsch-italienisch-englisch
Via Aristide de Togni 19
20123 Milano
Tel.:
+39 02 805 5745
Padua
Dr. Antonio Condorelli
(Internist und praktischer Arzt)
englisch-italienisch
Via D. Manin 46
35100 Padova
Tel.:
+39 049 876 23 92
Bologna
Dr. Sascha Klein (Zahnarzt)
deutsch-italienisch
Via Murri Augusto 114/3
40137 Bologna
Tel.:
+39 051 443 316
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