Sonstige Kostenträger

Sonstige Kostenträger
SKT
Polizei Land
Brandenburg
Bundeswehr
Allgemeines
Behandlungsverpflichtung
Existenz einer KVKarte?
ja
Inanspruchnahme
Maßnahmen
nein
wenn keine KVK vorgelegt
wird, erfolgt Inanspruchnahme nur mit quartalsgültigem Behandlungsausweis
Früherkennungsuntersuchungen von Krebserkrankungen auf
Berechtigungsschein,
Mutterschaftsvorsorgeleistungen auf Mutterschaftsvorsorgeschein
Sanitätsvordruck
"Überweisungsschein für
ambulante ärztliche
Untersuchung/Behandlung"
(Vordruck San/Bw/0217);
für Feststellung der
Wehrdienstfähigkeit
San/Bw/0117
Inanspruchnahme eines
niedergelassenen Arztes
erfolgt aufgrund der
Überweisung eines
Polizeiarztes
Ausnahme: Inhaber einer
KVK können Arzt ohne
Überweisung in Anspruch
nehmen
bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen
Arztes der Bundeswehr bzw. des Polizeiarztes, der dafür
einen weiteren Überweisungsschein auszustellen hat
Weiterüberweisung
Notfallbehandlung
im Notfall genügt die
Nachreichung des
Behandlungsausweises
innerhalb von zehn Tagen,
sonst Privatliquidation
im Notfall genügt die Vorlage des Dienstausweises Nachreichung einer Überweisung innerhalb von
4 Wochen, sonst Privatliquidation Ausnahme Bundeswehr: Inanspruchnahme im Rahmen
des Notfalldienstes in sprechstundenfreien Zeiten, genügt
Vorlage des Dienstausweises
ja
keine Verordnung;
im Notfall bei Bundeswehr aber zulässig
Ausnahme Bundespolizei: wenn KVK vorliegt sind
Verordnungen von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
auf den entsprechenden kassenärztlichen Vordrucken mit
dem Vermerk "Gebührenpflichtig"
Ausnahme: ÜW im Notfall, für Laborleistungen,
zytologische Leistungen und Röntgenleistungen und
anästhesiologische Leistungen im Rahmen ambul.
Operationen
Dienstunfall
Bundesbahnbeamte
Arbeitsunfall
Asylbewerber
Landkreis PotsdamMittelmark
Asylbewerber Land
Asylbewerber anderer
Brandenburg (außer
KV-Bereich
Potsdam-Mittelmark)
ja, laut §§ 30 und 33 des
Beamtenversorgungsgesetzes
ja, laut § 34 Abs. 3 SGB VII
Sicherstellung der ärztlichen
Versorgung der im
Asylbewerberleistungsgesetz genannten
Leistungsberechtigten
nein, außer im Notfall
ja
Unfallkasse Post und
Telekom, Tübingen
Es gelten die regionalen Preise des EBM
Bundesbahn
ja, laut §§ 30, 33 des
Vertrag zwischen der KBV
Beamtenversorgungsgesetz und Krankenversorgung der
es
Bundesbahnbeamten (KVB)
im Einzelfall
ja, auf den für die
vertragsärztlichen
Versorgung üblichen
Vordrucken; Überweisung
zu einem anderen Arzt
desselben Fachgebietes
ist nur in zu begründenden
Ausnahmefällen zulässig
Punktwert: 21,0159 Cent;
Ausnahme 20,4487 Cent für
Kapitel 32 EBM
Weiterüberweisung auf
einem Überweisungsschein, notfalls auf einem
Verordnungsblatt;
eine Überweisung an einen
Arzt desselben
Fachgebietes ist
grundsätzlich nicht statthaft
Dienststelle Berlin des
Bundeseisenbahnvermögen
s
KV
UV-GOÄ
Punktwert 14,45 Cent
(andere KV-Bereiche wird
der OW angesetzt)
GOÄ
keine
zuständiges Sozialamt
(derzeit)
Unfallversicherungsträger
(für ÜW vom Hausarzt zum
D-Arzt)
Verwendung eigens dafür
entwickelter Vordrucke
(Formtext F2900-ÜV-)
Vertragsarzt kann Empfehlung aussprechen (Verwendung des GKV-Muster 6 nicht
statthaft); Behörde veranlasst weitere Heilbehandlung an ggf. selbst.
nur durch den D-Arzt zu
veranlassen
Notfallbehandlung kann durch VA erfolgen; zur Abrechung und Vergütung gelten die
allgemeinen Regelnungen (s.o.)
ja; im Notfall genügt die
Nachreichung der
Krankenversichertenkarte
innerhalb von zehn Tagen,
sonst Privatliquidation
ja
(Verwendung des im
Vertrag vereinbarten
Vordruckes, Anlage 1b)
Notfallbehandlung erfolgt
durch VA; Abrechnung
erfolgt über UV-Träger
Für die Abrechung soll die Karte nachgereicht werden
(es hierzu besteht allerdings Regelung im Vertrag!)
nein
DMP
ausschließlich Strukturvertrag Diabetes mellitus
ja, auch ohne Berechtigungsschein
ja, auf Privatrezept
ja
ja, Sprechstundenbedarf
SNR 99405
lt. Vertrag nicht möglich
DMP-Teilnahme möglich
Genehmigung
Genehmigung
psychotherapeutischer
psychotherapeutischer
Behandlungen erfolgt durch
Behandlungen erfolgt durch
den Leiter Heilfürsorgedas Sanitätsamt der
angelegenheiten des
Bundeswehr
Bundespolizeipräsidiums
ja
Es gelten die regionalen Preise des EBM
nicht ausgenommen, Entscheidung liegt beim zuständigen
Sozialamt
ja
nicht ausgenommen
lt. Vertrag nicht möglich
KV
Behandlungsausweis des Sozialamtes
ja
Impfungen
unbekannt (zukünftig auf
Landesebene geregelt)
nein (zuküntig ist eGK vorgesehen)
Versicherten
Kostenübernahmeerklärung, verwendet der
Arzt auch bei der
Abrechnung
keine
Ausstellung AUBescheinigung?
Psychotherapie
Postbeamte
Dienstunfall
KV
Vergütung
Ausstellung von
Verordnungen
Postbeamtenkrankenkasse
(Gruppe A)
ja, laut Sicherstellungsauftrag nach § 75 Abs. 3 SGB V
Abrechnung über
Voraussetzung für
erste
Inanspruchnahme
Bundespolizei
Sachgebiet Abrechnungsberatung
nein
ja
ja
Entscheidung liegt beim zuständigen Sozialamt
nein
nicht ausgenommen
nicht ausgenommen, Entscheidung liegt beim zuständigen
Sozialamt
Stand: 05.02.2016