Sonstige Kostenträger SKT Polizei Land Brandenburg Bundeswehr Allgemeines Behandlungsverpflichtung Existenz einer KVKarte? ja Inanspruchnahme Maßnahmen nein wenn keine KVK vorgelegt wird, erfolgt Inanspruchnahme nur mit quartalsgültigem Behandlungsausweis Früherkennungsuntersuchungen von Krebserkrankungen auf Berechtigungsschein, Mutterschaftsvorsorgeleistungen auf Mutterschaftsvorsorgeschein Sanitätsvordruck "Überweisungsschein für ambulante ärztliche Untersuchung/Behandlung" (Vordruck San/Bw/0217); für Feststellung der Wehrdienstfähigkeit San/Bw/0117 Inanspruchnahme eines niedergelassenen Arztes erfolgt aufgrund der Überweisung eines Polizeiarztes Ausnahme: Inhaber einer KVK können Arzt ohne Überweisung in Anspruch nehmen bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Arztes der Bundeswehr bzw. des Polizeiarztes, der dafür einen weiteren Überweisungsschein auszustellen hat Weiterüberweisung Notfallbehandlung im Notfall genügt die Nachreichung des Behandlungsausweises innerhalb von zehn Tagen, sonst Privatliquidation im Notfall genügt die Vorlage des Dienstausweises Nachreichung einer Überweisung innerhalb von 4 Wochen, sonst Privatliquidation Ausnahme Bundeswehr: Inanspruchnahme im Rahmen des Notfalldienstes in sprechstundenfreien Zeiten, genügt Vorlage des Dienstausweises ja keine Verordnung; im Notfall bei Bundeswehr aber zulässig Ausnahme Bundespolizei: wenn KVK vorliegt sind Verordnungen von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel auf den entsprechenden kassenärztlichen Vordrucken mit dem Vermerk "Gebührenpflichtig" Ausnahme: ÜW im Notfall, für Laborleistungen, zytologische Leistungen und Röntgenleistungen und anästhesiologische Leistungen im Rahmen ambul. Operationen Dienstunfall Bundesbahnbeamte Arbeitsunfall Asylbewerber Landkreis PotsdamMittelmark Asylbewerber Land Asylbewerber anderer Brandenburg (außer KV-Bereich Potsdam-Mittelmark) ja, laut §§ 30 und 33 des Beamtenversorgungsgesetzes ja, laut § 34 Abs. 3 SGB VII Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der im Asylbewerberleistungsgesetz genannten Leistungsberechtigten nein, außer im Notfall ja Unfallkasse Post und Telekom, Tübingen Es gelten die regionalen Preise des EBM Bundesbahn ja, laut §§ 30, 33 des Vertrag zwischen der KBV Beamtenversorgungsgesetz und Krankenversorgung der es Bundesbahnbeamten (KVB) im Einzelfall ja, auf den für die vertragsärztlichen Versorgung üblichen Vordrucken; Überweisung zu einem anderen Arzt desselben Fachgebietes ist nur in zu begründenden Ausnahmefällen zulässig Punktwert: 21,0159 Cent; Ausnahme 20,4487 Cent für Kapitel 32 EBM Weiterüberweisung auf einem Überweisungsschein, notfalls auf einem Verordnungsblatt; eine Überweisung an einen Arzt desselben Fachgebietes ist grundsätzlich nicht statthaft Dienststelle Berlin des Bundeseisenbahnvermögen s KV UV-GOÄ Punktwert 14,45 Cent (andere KV-Bereiche wird der OW angesetzt) GOÄ keine zuständiges Sozialamt (derzeit) Unfallversicherungsträger (für ÜW vom Hausarzt zum D-Arzt) Verwendung eigens dafür entwickelter Vordrucke (Formtext F2900-ÜV-) Vertragsarzt kann Empfehlung aussprechen (Verwendung des GKV-Muster 6 nicht statthaft); Behörde veranlasst weitere Heilbehandlung an ggf. selbst. nur durch den D-Arzt zu veranlassen Notfallbehandlung kann durch VA erfolgen; zur Abrechung und Vergütung gelten die allgemeinen Regelnungen (s.o.) ja; im Notfall genügt die Nachreichung der Krankenversichertenkarte innerhalb von zehn Tagen, sonst Privatliquidation ja (Verwendung des im Vertrag vereinbarten Vordruckes, Anlage 1b) Notfallbehandlung erfolgt durch VA; Abrechnung erfolgt über UV-Träger Für die Abrechung soll die Karte nachgereicht werden (es hierzu besteht allerdings Regelung im Vertrag!) nein DMP ausschließlich Strukturvertrag Diabetes mellitus ja, auch ohne Berechtigungsschein ja, auf Privatrezept ja ja, Sprechstundenbedarf SNR 99405 lt. Vertrag nicht möglich DMP-Teilnahme möglich Genehmigung Genehmigung psychotherapeutischer psychotherapeutischer Behandlungen erfolgt durch Behandlungen erfolgt durch den Leiter Heilfürsorgedas Sanitätsamt der angelegenheiten des Bundeswehr Bundespolizeipräsidiums ja Es gelten die regionalen Preise des EBM nicht ausgenommen, Entscheidung liegt beim zuständigen Sozialamt ja nicht ausgenommen lt. Vertrag nicht möglich KV Behandlungsausweis des Sozialamtes ja Impfungen unbekannt (zukünftig auf Landesebene geregelt) nein (zuküntig ist eGK vorgesehen) Versicherten Kostenübernahmeerklärung, verwendet der Arzt auch bei der Abrechnung keine Ausstellung AUBescheinigung? Psychotherapie Postbeamte Dienstunfall KV Vergütung Ausstellung von Verordnungen Postbeamtenkrankenkasse (Gruppe A) ja, laut Sicherstellungsauftrag nach § 75 Abs. 3 SGB V Abrechnung über Voraussetzung für erste Inanspruchnahme Bundespolizei Sachgebiet Abrechnungsberatung nein ja ja Entscheidung liegt beim zuständigen Sozialamt nein nicht ausgenommen nicht ausgenommen, Entscheidung liegt beim zuständigen Sozialamt Stand: 05.02.2016
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