Am 1. Mai 2016 finden Erneuerungswahlen der Bezirksbehörden und allfällige Regierungsrats-Nachwahlen statt. Es sind zu wählen: Funktion Amtsdauer Jahre 1. Der Bezirksammann 2 2. Der Statthalter 2 3. Der Säckelmeister 2 4. Zwei Mitglieder des Bezirksrates 4 5. Der Landschreiber 4 6. Der Gerichtspräsident 4 7. Sechs Bezirksrichter 4 8. Sieben Ersatzrichter 4 9. Sechs Rechnungsprüfer 2 10. Der Vermittler 4 11. Der Vermittler-Stellvertreter 4 12. Der Kantonsrichter 4 Entgegennahme der Wahlvorschläge Unter Behörden im Sinne des Dekrets des Regierungsrates sind alle obgenannten Amtsträger (1. bis 12.) zu verstehen. Die Wahlvorschläge für die Behörden müssen bis spätestens Donnerstag, 31. März 2016, 9.00 Uhr, der Bezirkskanzlei überbracht oder ihr spätestens auf diesen Termin hin zugestellt werden. Postaufgabe innerhalb der Frist genügt für die Fristwahrung nicht. Die Wahlvorschläge für einen allfälligen zweiten Wahlgang vom 5. Juni 2016 müssen bis Mittwoch, 4. Mai 2016, 9.00 Uhr, der Bezirkskanzlei überbracht oder ihr spätestens auf diesen Termin hin zugestellt werden. Postaufgabe innerhalb der Frist genügt für die Fristwahrung nicht. Kandidatinnen und Kandidaten, die im Anmeldeverfahren für die Wahlen vom 1. Mai 2016 zur Wahl vorgeschlagen, aber nicht gewählt worden sind, gelten für einen allfälligen zweiten Wahlgang für das entsprechende Amt wiederum als vorgeschlagen. Der Rückzug der Kandidatur muss schriftlich erklärt werden und spätestens am Mittwoch, 4. Mai 2016, 9.00 Uhr, bei der Bezirkskanzlei eintreffen. Postaufgabe innerhalb der Frist genügt für die Fristwahrung nicht. Allfällige Regierungsrats-Nachwahlen vom 1. Mai 2016 Bezüglich allfälliger Regierungsrats-Nachwahlen wird auf die Publikation vom 30. Oktober 2015 verwiesen. Weitere Bestimmungen Stimmberechtigung Zur Teilnahme an den Erneuerungswahlen der Bezirksbehörden sind Schweizerbürger und Schweizerbürgerinnen berechtigt, die im Bezirk Küssnacht den politischen Wohnsitz begründen, das achtzehnte Altersjahr erfüllt und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Stimmabgabe Die Abstimmungsunterlagen werden allen Stimmberechtigten zugestellt. Das Stimmrecht kann entweder brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden. Urnenöffnung Die Haupturne (Abstimmungslokal) in Küssnacht (Rathaus 2) ist am Abstimmungssonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet. Standorte der Urnenbriefkästen Küssnacht Seeplatz, zwischen den Rathäusern Immensee Dorfplatz Merlischachen Schulhaus Die letzte Leerung der Urnenbriefkästen erfolgt am Abstimmungssonntag um 11.00 Uhr. Namens des Bezirksrates Küssnacht Der Bezirksammann Die Landschreiber-Stv. Michael Fuchs Jeanette Kenel
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