Erneuerungswahlen der Bezirksbehörden und

Am 1. Mai 2016 finden
Erneuerungswahlen der Bezirksbehörden und
allfällige Regierungsrats-Nachwahlen
statt.
Es sind zu wählen:
Funktion
Amtsdauer Jahre
1. Der Bezirksammann
2
2. Der Statthalter
2
3. Der Säckelmeister
2
4. Zwei Mitglieder des Bezirksrates
4
5. Der Landschreiber
4
6. Der Gerichtspräsident
4
7. Sechs Bezirksrichter
4
8. Sieben Ersatzrichter
4
9. Sechs Rechnungsprüfer
2
10. Der Vermittler
4
11. Der Vermittler-Stellvertreter
4
12. Der Kantonsrichter
4
Entgegennahme der Wahlvorschläge
Unter Behörden im Sinne des Dekrets des Regierungsrates sind alle
obgenannten Amtsträger (1. bis 12.) zu verstehen.
Die Wahlvorschläge für die Behörden müssen bis spätestens Donnerstag, 31. März 2016, 9.00 Uhr, der Bezirkskanzlei überbracht oder ihr spätestens auf diesen Termin hin zugestellt werden. Postaufgabe innerhalb
der Frist genügt für die Fristwahrung nicht.
Die Wahlvorschläge für einen allfälligen zweiten Wahlgang vom 5. Juni
2016 müssen bis Mittwoch, 4. Mai 2016, 9.00 Uhr, der Bezirkskanzlei
überbracht oder ihr spätestens auf diesen Termin hin zugestellt werden.
Postaufgabe innerhalb der Frist genügt für die Fristwahrung nicht.
Kandidatinnen und Kandidaten, die im Anmeldeverfahren für die Wahlen
vom 1. Mai 2016 zur Wahl vorgeschlagen, aber nicht gewählt worden
sind, gelten für einen allfälligen zweiten Wahlgang für das entsprechende
Amt wiederum als vorgeschlagen. Der Rückzug der Kandidatur muss
schriftlich erklärt werden und spätestens am Mittwoch, 4. Mai 2016,
9.00 Uhr, bei der Bezirkskanzlei eintreffen. Postaufgabe innerhalb der
Frist genügt für die Fristwahrung nicht.
Allfällige Regierungsrats-Nachwahlen vom 1. Mai 2016
Bezüglich allfälliger Regierungsrats-Nachwahlen wird auf die Publikation
vom 30. Oktober 2015 verwiesen.
Weitere Bestimmungen
Stimmberechtigung
Zur Teilnahme an den Erneuerungswahlen der Bezirksbehörden sind
Schweizerbürger und Schweizerbürgerinnen berechtigt, die im Bezirk
Küssnacht den politischen Wohnsitz begründen, das achtzehnte Altersjahr erfüllt und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Stimmabgabe
Die Abstimmungsunterlagen werden allen Stimmberechtigten zugestellt.
Das Stimmrecht kann entweder brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden.
Urnenöffnung
Die Haupturne (Abstimmungslokal) in Küssnacht (Rathaus 2) ist am
Abstimmungssonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet.
Standorte der Urnenbriefkästen
Küssnacht
Seeplatz, zwischen den Rathäusern
Immensee
Dorfplatz
Merlischachen Schulhaus
Die letzte Leerung der Urnenbriefkästen
erfolgt am Abstimmungssonntag um 11.00 Uhr.
Namens des Bezirksrates Küssnacht
Der Bezirksammann
Die Landschreiber-Stv.
Michael Fuchs
Jeanette Kenel