Grenzen zulässiger Rechtsberatung

Grenzen zulässiger
Rechtsberatung
Rechtsanwalt Dr. Nicolai von Holst
23. September 2015
Grenzen zulässiger Rechtsberatung
Aktuelle Rechtsprechung …
BGH, Urteil vom 05.10.2006 – I ZR 7/04
Rechtsberatung im Ausland
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.05.2015 – 6 U 51/14
Rechtsberatung durch einen Verein an Nichtmitglieder (Revision
nicht zugelassen)
LG Hamburg, Urteil vom 18.03.2015 – 315 O 82/15
Richter wissen, wie Richter ticken
OLG Köln, Urteil vom 11.04.2014 - 6 U 187/13
Schadensregulierung durch Versicherungsmakler auf Seiten des
Versicherers
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Grenzen zulässiger Rechtsberatung
ein Blick über den Tellerrand …
Schweden:
•
Keine Beschränkungen
Finnland:
•
Keine gerichtliche Vertretung
Norwegen
•
Gelegentlich ist erlaubt
Dänemark
•
Außergerichtlich auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Angelsachsen
•
Unqualified Person, verschärfte Haftung
Frankreich
•
Licence en droit (es zählt der Abschluss)
Italien
•
Nur registrierte Personen, Annexberatung erlaubt
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Curriculum Vitae
Dr. Nicolai von Holst – Partner Deloitte Legal
Dr. Nicolai von Holst
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Partner Deloitte Legal
Tel: +49 30 254 68 221
Fax: +49 30 254 68 136
[email protected]
Ausgewählte Mandanten
•
Mehrere deutsche und in Deutschland ansässige Geschäftsund Hypothekenbanken , Bausparkassen und
Finanzdienstleister
•
Verbände und Stiftungen
•
Versicherungsmakler
•
Öffentliche Hand
Zusammenfassung
Ausgewählte Projekterfahrung
Dr. Nicolai von Holst ist Rechtsanwalt und
seit 2014 Partner bei Deloitte Legal. Er
berät Banken und Finanzdienstleister zu
Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts
sowie Arbeitgeber und den Vertrieb im
Bereich der betrieblichen Altersversorgung.
Ferner tritt Dr. Nicolai von Holst regelmäßig
als Prozessvertreter in Gerichtsverfahren
und im Rahmen sonstiger Streitbeilegungen
auf.
Als Partner und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berät
Rechtsanwalt
Dr.
Nicolai
von
Holst
Banken
und
Finanzdienstleister in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Neben der Gestaltung von Kreditverträgen,
Sicherungsvereinbarungen, Garantieerklärungen, Bürgschaften
u.ä. liegt ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der
deutschlandweiten Prozessvertretung von Banken und Finanzdienstleistern in Aktiv- und Passivprozessen (z.B. anlegergerechte Beratung und Beratungsfehler, Kick-Backs, Prospekthaftung, Widerrufsbelehrungen, „Schrottimmobilien“, Vorfälligkeitsentschädigung, Zahlungsverkehr und Kreditkartenmissbrauch, Gesellschafterhaftung bei geschlossenen Immobilienfonds, Treuhandfälle) einschließlich der strategischen und
inhaltlichen Betreuung von Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof und Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Expertise und Beratungsschwerpunkte
•
Bank- und Kapitalmarktrecht,
Finanzaufsichtsrecht
•
Handels- und Vertriebsrecht
•
Betriebliche Altersversorgung
•
Prozessrecht
© 2014 Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ferner berät Dr. Nicolai von Holst Arbeitgeber und den Vertrieb
im Bereich der Implementierung und Änderung einer betrieblichen
Altersversorgung sowie in berufsrechtlichen Fragen zulässiger
Rechtsdienstleistungen.
Deloitte Legal bezieht sich auf die Rechtsberatungspraxen der Mitgliedsunternehmen von Deloitte Touche Tohmatsu Limited, deren verbundene Unternehmen
oder Partnerfirmen, die Rechtsdienstleistungen erbringen.
Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), eine „private company limited by guarantee“ (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach
britischem Recht), ihr Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und ihre verbundenen Unternehmen. DTTL und jedes ihrer Mitgliedsunternehmen sind rechtlich
selbstständig und unabhängig. DTTL (auch „Deloitte Global“ genannt) erbringt selbst keine Leistungen gegenüber Mandanten. Eine detailliertere Beschreibung
von DTTL und ihren Mitgliedsunternehmen finden Sie auf www.deloitte.com/de/UeberUns.
Deloitte erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting und Corporate Finance für Unternehmen und Institutionen aus
allen Wirtschaftszweigen; Rechtsberatung wird in Deutschland von Deloitte Legal erbracht. Mit einem weltweiten Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften in mehr als
150 Ländern und Gebieten verbindet Deloitte herausragende Kompetenz mit erstklassigen Leistungen und steht Kunden so bei der Bewältigung ihrer komplexen
unternehmerischen Herausforderungen zur Seite. Making an impact that matters – für mehr als 210.000 Mitarbeiter von Deloitte ist dies gemeinsame Vision und
individueller Anspruch zugleich.
Diese Veröffentlichung enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen des Einzelfalls gerecht zu werden und
ist nicht dazu bestimmt, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen zu sein. Weder die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
noch Deloitte Touche Tohmatsu Limited, noch ihre Mitgliedsunternehmen oder deren verbundene Unternehmen (insgesamt das „Deloitte Netzwerk“) erbringen mittels
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