Seite 1 von 8 EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Artikel 31 K 27 GP Polyester-Reparaturharz Seite: 1/9 Ausgabe/ Überarbeitungsdatum:Sicherheitsdatenblatt 16.07.2015 Seite: 1/9 Seite: 1/9 Version 26 gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Sicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblatt 1. Bezeichnung des Stoffes bzw. derVersionsnummer Zubereitung und Druckdatum: 21.10.2013 22 31des Unternehmens überarbeitet am: 21.10.2013 gemäß 1907/2006/EG, Artikel gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 * ** Druckdatum: Versionsnummer überarbeitet 21.10.2013 Druckdatum: 21.10.2013 Versionsnummer 2222 überarbeitet am:am: 21.10.2013 Angaben21.10.2013 zum Produkt 1Handelsname: Bezeichnung des Stoffs bzw. desKGemischs und des Unternehmens 27 GP Polyester-Reparaturharz des 11·Verwendung Bezeichnung desStoffes/ Stoffsbzw. bzw.des desGemischs Gemischsund unddes des Unternehmens Bezeichnung des Stoffs Unternehmens 1.1 Produktidentifikator der Zubereitung: Spachtelmasse ·· 1.1 Handelsname: PE-Harz ohne Härter 1.1 Produktidentifikator Produktidentifikator Seite: 1/8 ··Hersteller/Lieferant: 1.2 Relevante identifizierte des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen PE-Harzohne ohneVerwendungen Härter · Handelsname: Handelsname: PE-Harz Härter abgeraten wird Gößl des +des Pfaff GmbH ·· 1.2 identifizierteVerwendungen Verwendungen Stoffs oder Gemischs Verwendungen, denen 1.2 Relevante Relevante identifizierte Stoffs oder Gemischs undund Verwendungen, von von denen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Str. 13 Münchener abgeraten abgeraten wird gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Spachtelmasse · Verwendung des Stoffes /Informationen des Gemisches Keine weiteren relevanten verfügbar. Keine relevanten Informationen verfügbar. D-85123 Karlskron/Brautlach Druckdatum: 22.07.2011 Versionsnummer 13 überarbeitet am: 22.07.2011 Spachtelmasse Verwendung des Stoffes //des Spachtelmasse Verwendung des zum Stoffes desGemisches Gemisches 0049/ 8450/932-0 ·· 1.3 Einzelheiten Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt ··· 1.3 Hersteller/Lieferant: Seite: 0049/ 8450/932-13 1.31/8 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt AG · MIPA Hersteller/Lieferant: Hersteller/Lieferant: 1·Auskunft Bezeichnung Stoffs bzw.Geschäftsleitung des GemischsHr. und desHr.Unternehmens Am Oberen Moos 1 des MIPA AG gebender Bereich: Gößl, Pfaff MIPA AG gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 D-84051 Essenbach Am Oberen Moos 1 E-mail: [email protected] Am Oberen Moos 1 ·Tel.: Produktidentifikator +49(0)8703-922-0 D-84051 Essenbach Druckdatum: 22.07.2011 Versionsnummer 13 überarbeitet am: 22.07.2011 Internet: www.goessl-pfaff.de D-84051 Essenbach Tel.: +49(0)8703-922-0 Fax.: +49(0)8703-922-100 Notfallauskunft: 0049/ 8450/932-0 +49(0)8703-922-0 ·Tel.: Handelsname: PE-Modellbauspachtel Fax.: +49(0)8703-922-100 e-mail: [email protected] +49(0)8703-922-100 Auskünfte zum ·Fax.: Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten e-mail: [email protected] www.mipa-paints.com 1Sicherheitsdatenblatt: Bezeichnung des Stoffs [email protected] des Gemischs und des Unternehmens e-mail: [email protected] www.mipa-paints.com wird · www.mipa-paints.com 1.4 Notrufnummer: +49(0)700 24112112 (MIP) +49(0)700 24112112 (MIP) Spachtelmasse ·· 1.4 Notrufnummer: Verwendung des +49(0)700 Stoffes / des Gemisches 24112112 (MIP) · ·1.4 Notrufnummer: Produktidentifikator Sicherheitsdatenblatt * * * * * * * Sicherheitsdatenblatt Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt MöglicheGefahren Gefahren Handelsname: PE-Modellbauspachtel 22.··Mögliche 2· Mögliche Gefahren Hersteller/Lieferant: ·Mögliche RelevanteGefahren identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten 2·2.1 Einstufung des Stoffs Gemischs MIPA AG des 2.1 Einstufung Stoffs oderoder Gemischs wird · 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ··Einstufung Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr.1272/2008 1272/2008 Am Oberen Moos 1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs ··2.1 Einstufung gemäß (EG) Nr. Spachtelmasse Verwendung desVerordnung Stoffes / des Gemisches · Einstufung D-84051 Essenbach gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS02 Flamme · Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Tel.: +49(0)8703-922-0 GHS02 Flamme GHS02Flamme Flamme · Hersteller/Lieferant: GHS02 Fax.: +49(0)08703-922-100 MIPA AG e-mail: [email protected] Flam. Liq. 3 H226 Flüssigkeit Flüssigkeitund undDampf Dampfentzündbar. entzündbar. Flam. Flam. Liq. 3 H226 H226 1 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Am Oberen Moos www.mipa-paints.com Flam. Liq. 3 H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. D-84051 Essenbach GHS08 Gesundheitsgefahr GHS08 Gesundheitsgefahr · Tel.: Auskunftgebender Bereich: Labor +49(0)8703-922-0 GHS08 Gesundheitsgefahr GHS08 Gesundheitsgefahr +49(0)700 24112112 (MIP) · Fax.: Notrufnummer: +49(0)08703-922-100 STOT RE 1 H372 Schädigt die Organe oder wiederholter Exposition. STOT RE 1 H372 Schädigt die Organebei beilängerer längerer oder wiederholter Exposition. e-mail: Repr. 2 [email protected] H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. STOT RE diedie Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. www.mipa-paints.com STOT RE 11 H372 H372Schädigt Schädigt Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. 2 Mögliche Gefahren GHS07 GHS07 · Auskunftgebender Bereich: Labor GHS07 +49(0)700 24112112 (MIP) · Notrufnummer: Einstufung des Stoffs oderHautreizungen. Gemischs Skin Irrit. 2 GHS07 H315 Verursacht Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. ·Skin Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Irrit.22 H319 H315 Verursacht Hautreizungen. Eye Irrit. schwere Augenreizung. Skin Irrit. H315Kann Verursacht Hautreizungen. STOT SE 2 3 H335 die Atemwege reizen. Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Xn; Gesundheitsschädlich STOT SE23 H335 Kann die Atemwege reizen. 2Eye Mögliche Gefahren Irrit. H319 Verursacht schwere Augenreizung. · Einstufung oder Richtlinie 1999/45/EG SE 3 gemäß H335 Richtlinie Kann die67/548/EWG Atemwege reizen. · STOT Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG R20:Xn; Gesundheitsschädlich Gesundheitsschädlich beim Einatmen. ·Einstufung Einstufung des Stoffs oder67/548/EWG Gemischs gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG ·Einstufung gemäß Richtlinie oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich Gesun eitssch äd 67/548/EWG lich b eim E inoder atmen . Gesu n dh eitsschä d lich : Gefa h r ernster · R20-48/20: Einstufung gemäßdhRichtlinie Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend Xn; Gesundheitsschädlich Xn Gesundheitsschädlich R20-48/20: Gesun dh eitssch äd b eimExposition Ein atmen . Gesu n dh eitsschä d lich : Gefa h r ernster Gesundheitsschäden beilich längerer durch Einatmen. Gesundheitsschäden Einatmen. Xn; Gesundheitsschädlich Gesun eitsschund ädbei lich b eim EEinatmen. in atmendurch . Gesu n dh eitsschä d lich : Gefa h r ernster RR20-48/20: 20-48/20-63: Gesundheitsschädlich beimExposition R36/38: Reizt diedhAugen dielängerer Haut. Xi; Reizend Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. R20: Gesundheitsschädlich beim Einatmen. R10:Xi; Reizend Entzündlich. Kann Kind im möglicherweise R36/37/38: Reizt das die Augen, die Mutterleib Atmungsorgane und die Haut. schädigen. Xi; Reizend ·R36/37/38: Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Reizt die Augen, die Atmungsorgane undUmwelt: die Haut. R10: Xi;XiReizend Entzündlich. Reizend R36/37/38: Reizt Augen, die Atmungsorgane und dieGrund Haut. des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Das Produkt istdiekennzeichnungspflichtig auf · R10: Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Entzündlich. Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. R36/38: Reizt die Augenfür und die Haut. Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig aufUmwelt: Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen ·R36/38 Besondere Gefahrenhinweise Mensch und R10: Entzündlich. Reizt die Augen und die Haut. Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. ·· Besondere Klassifizierungssystem: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: R10: Entzündlich. · Einstufungsrichtlinie Klassifizierungssystem: R10: Entzündlich. Die Produkt Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der für Zubereitungen der EG" der letztgültigen Fassung. Das ist kennzeichnungspflichtig aufinGrund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der ·Einstufungsrichtlinie Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Fachliteratur und für durch Firmenangaben. ·Besondere Klassifizierungssystem: Zubereitungen der EG" in derUmwelt: letztgültigen Fassung. Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Fachliteratur und durch Firmenangaben. Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf des Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus ·Das Klassifizierungssystem: Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen (Fortsetzung auf Seite 2) der Einstufungsrichtlinie ·Die Kennzeichnungselemente Fachliteratur und durch Firmenangaben. Klassifizierung entspricht denletztgültigen aktuellen jedoch ergänzt durch Angaben ausD der Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG-Listen, EG" in derist letztgültigen Fassung. für Zubereitungen der EG" in der Fassung. (Fortsetzung auf Seite 2) und durch ·Fachliteratur Klassifizierungssystem: Kennzeichnung nachFirmenangaben. EWG-Richtlinien: (Fortsetzung auf Seite 2)D 37.1.13 Die Klassifizierung entspricht den aktuelleneingestuft EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV und gekennzeichnet. D Fachliteratur und durch Firmenangaben. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: · Kennzeichnungselemente Xn Gesundheitsschädlich · Kennzeichnung nachKomponenten EWG-Richtlinien: Gefahrbestimmende zur Etikettierung: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. Styrol · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: R-Sätze: gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Seite: 2/9 Druckdatum: 21.10.2013 Versionsnummer 22 Sicherheitsdatenblatt überarbeitet am: 21.10.2013 gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Handelsname: PE-Harz ohne Härter Seite 2 von 8 Druckdatum: 21.10.2013 Versionsnummer 22 überarbeitet am: 21.10.2013 Klassifizierungssystem: (Fortsetzung von Seite 1) Handelsname: PE-Harzentspricht ohne Härter Die Klassifizierung den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und · 2.2 Kennzeichnungselemente durch Firmenangaben. · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. 2.2 Kennzeichnungselemente · 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 · Gefahrenpiktogramme · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. · Gefahrenpiktogramme Gefahrenpiktogramme GHS02 GHS07 (Fortsetzung von Seite 1) GHS08 GHS02 GHS07 GHS08 Gefahr · Signalwort Signalwort: Gefahr · Gefahrbestimmende Gefahr Komponenten zur Etikettierung: · Signalwort Styrol · Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Styrol · Gefahrenhinweise Styrol Gefahrenhinweise H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. · Gefahrenhinweise H226 Flüssigkeit undDampf Dampf entzündbar. Verursacht Hautreizungen. H226H315 Flüssigkeit und entzündbar. H315 Verursacht Hautreizungen. H315H319 Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H319H335 Verursacht Augenreizung. Kann schwere die Atemwege reizen. H335 Kann die Atemwege Atemwege reizen. H335H372 KannSchädigt die reizen. die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H372 Schädigt dieOrgane Organebei bei längerer oder wiederholter Exposition. H372 Schädigt die längerer oder wiederholter Exposition. · Sicherheitshinweise · Sicherheitshinweise P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Sicherheitshinweise P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P101P102 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darfinnicht in dievon Hände vongelangen. Kindern gelangen. P102 Darf nicht die Hände Kindern P102P103 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P103 Vor Kennzeichnungsetikett lesen. Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen fernhalten. P210P210 VonGebrauch Hitze/Funken/offener Flamme/heißen OberflächenOberflächen fernhalten. Nicht rauchen.Nicht rauchen. P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nichtverwenden. rauchen. Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung verwenden. P241P241 Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung P241 Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung verwenden. P303+P361+P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT dem(oder Haar): AlleHaar): beschmutzten, getränkten P303+P361+P353 BEI KONTAKT MIT DER(oder HAUT dem Alle beschmutzten, getränkten P303+P361+P353 BEI KONTAKT MIT HAUTHaut (odermit dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofortDER ausziehen. Wasser abwaschen/duschen. Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einigemit Minuten behutsam mitbehutsam Wasser spülen.Wasser spülen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einigelang Minuten lang P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige entfernen. Minuten lang behutsam mit Wasser mit spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit Weiter spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ P501P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen internationalen Vorschriften. internationalen Vorschriften. Vorschriften. · 2.3 Sonstige Gefahren · 2.3 Sonstige Gefahren · Ergebnisse PBTund vPvB-Beurteilung 2.3 Sonstigeder Gefahren · Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Nicht anwendbar. · PBT: Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung NichtNicht anwendbar. anwendbar. · vPvB: · PBT: PBT: Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. · vPvB: vPvB: Nicht anwendbar. 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3Chemische Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3. Zusammensetzung / AngabenGemische zu Bestandteilen · 3.2 Charakterisierung: · Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen. · 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische · Gefährliche Inhaltsstoffe: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen. · Beschreibung: Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen. CAS: 100-42-5 Styrol 25-50% · Gefährliche Inhaltsstoffe: EINECS: 202-851-5 Xn R48/20; Xi R36/37/38 CAS: 100-42-5 R10 Styrol Flam. Liq. 3, H226; STOT RE 1, H372; Asp. Tox. 1, H304; Acute EINECS: 202-851-5 Xn R48/20; Xi R36/37/38 Tox. 4,R10 H332; Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H335 derLiq. angeführten dem Abschnitt entnehmen. · Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut Flam. 3, H226;Gefahrenhinweise STOT RE 1, ist H372; Asp. Tox.161,zuH304; Acute 25-50% Tox. 4, H332; Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H335 D (Fortsetzung auf Seite 3) Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise istKapitel dem Abschnitt 16 zu entnehmen. · Zusätzliche Hinweise: Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem 16 zu entnehmen. D (Fortsetzung auf Seite 3) 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall. Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, gegebenenfalls Atemspende, Wärme. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. 37.1.13 Seite 3 von 8 Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Nach Augenkontakt: Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. · Nach Verschlucken: Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel: CO2, Sand, Löschpulver. Kein Wasser verwenden. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung: Atemschutzgerät anlegen. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren: Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Nicht mit Wasser oder wässrigen Reinigungsmitteln wegspülen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. 7. Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung: Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Aerosolbildung vermeiden. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Zündquellen fernhalten - nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerung: Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen. Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Lebensmitteln lagern. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten. Lagerklasse: 3 Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Entzündlich. 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. .6 (Fortsetzung von Seite 3) (Fortsetzung von Seite 3) · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten · Lagerung: Lagerung: an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen. ·· Anforderung Keine besonderen Anforderung an LagerräumeGetrennt und Behälter: von Lebensmitteln lagern. Anforderungen. ·· Zusammenlagerungshinweise: 8. Begrenzung und Überwachung der dicht Exposition/Persönliche Schutzausrüstung Getrennt von Lebensmitteln lagern. halten. Zusammenlagerungshinweise: Behälter geschlossen ·· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten. 3 ·· Lagerklasse: 3nach Lagerklasse: Entzündlich ·· Klassifizierung Betriebssicherheitsverordnung Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung(BetrSichV): technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, Entzündlich Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 7.3 Spezifische Endanwendungen Seite 4 von 8 siehe Punkt 7. 8.1Spezifische Zu überwachende Parameter Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 7.3 Endanwendungen * * Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 100-42-5 Styrol 8 Begrenzung und Überwachung Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen AGW Langzeitwert: 86 der mg/m³, 20 ml/m³ · Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7. 2(II);DFG, Y Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7. ·· 8.1 Zu überwachende Parameter mit biologischen Grenzwerten: · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 8.1Bestandteile Zu überwachende Parameter 100-42-5 Styrol Styrol · 100-42-5 Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: BGW mg/g20Kreatinin AGW Langzeitwert: 86 mg/m³, ml/m³ 100-42-5 Styrol 600 2(II);DFG, YUntersuchungsmaterial: Urin AGW Langzeitwert: 86 mg/m³, 20 ml/m³ Probennahmezeitpunkt: bei Langzeitexposition: Nach mehreren vorangegangenen · Bestandteile mit biologischen Grenzwerten: 2(II);DFG, Y 100-42-5 Styrol Expositionsende bzw. Schichtende · Bestandteile mit biologischen Grenzwerten: Parameter: Mandelsäure plus Phenylglyoxylsäure BGW 600 mg/g Kreatinin 100-42-5 Styrol Untersuchungsmaterial: Urin Zusätzliche Hinweise: AlsLangzeitexposition: Grundlage dienten der Erstellung die TRGS 900 und TRGS 430. BGW Probennahmezeitpunkt: 600 mg/g Kreatinin bei Nachbei mehreren vorangegangenen Schichten, Untersuchungsmaterial: Urin Expositionsende bzw. Schichtende Parameter: Mandelsäure plusbei Phenylglyoxylsäure Probennahmezeitpunkt: Langzeitexposition: Nach mehreren vorangegangenen Schichten, 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Expositionsende Schichtende Alsbzw. Grundlage dienten bei der Erstellung die TRGS 900 und TRGS 430. · Zusätzliche Hinweise: Persönliche Schutzausrüstung: Schichten, Parameter: Mandelsäure plus Phenylglyoxylsäure Allgemeine Schutzund Hygienemaßnahmen: · 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition dienten beiFuttermitteln der Erstellung die TRGS 900 und TRGS 430. Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage ·· Persönliche Schutzausrüstung: Von Nahrungsmitteln, Getränken und fernhalten. ·· Allgemeine Schutzund Hygienemaßnahmen: 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. · Von Persönliche Schutzausrüstung: Vor den Pausen beisofort Arbeitsende Beschmutzte, getränkte und Kleidung ausziehen. Hände waschen. · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Berührung Augen und der Haut vermeiden. Vor den Pausenmit und den bei Arbeitsende Hände waschen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. · Atemschutz: Atemschutz: Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition · Atemschutz: umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Q̀ Q̀ Bei kurzzeitiger oder Belastung Atemfiltergerät; Atemfiltergerät; beibei intensiver bzw. längerer ExpositionExposition Bei kurzzeitiger oder Belastung intensiver bzw. längerer Filter A/P2 nach EN 141, ENgeringer 143 geringer umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. · Handschutz: Atemschutzgerät verwenden. umluftunabhängiges Filter A/P2 nach EN 141, EN 143 S̀ Filter A/P2 nach EN 141, EN 143 Schutzhandschuhe nach EN 374 · Handschutz: Handschutz: Seite: 5/9 S̀ Sicherheitsdatenblatt · Handschuhmaterial Schutzhandschuhe EN 374 Artikel 31 gemäß 1907/2006/EG, Schutzhandschuhe nach EN nach 374 Fluorkautschuk (Viton) Empfohlene16.07.2015 Materialstärke: ≥ 0,7 mm Druckdatum: Versionsnummer 26 Wert(Viton) für die Permeation: Level: 6 · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Handschuhmaterial Fluorkautschuk überarbeitet am: 16.07.2015 · Handschuhmaterial (Fortsetzung auf Seite 5) Handelsname: PE Harz ohne Härter ≥ 0,7 mm Empfohlene Materialstärke: Fluorkautschuk (Viton) D Durchdringungszeit Wert für die Permeation: Level: 6 Empfohlene Materialstärke: des mm ≥ 0,7Handschuhmaterials: (Fortsetzung von Seite 4) · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Wert für die Permeation: Level: 6 (Fortsetzung auf Seite 5) · Augenschutz: Augenschutz: R̀ D Dichtschließende Schutzbrille Dichtschließende Schutzbrille 40.2.6 * Physikalische chemische Eigenschaften 9 9. Physikalische und und chemische Eigenschaften · 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Allgemeine Angaben Angaben · Allgemeine Aussehen: Flüssig Form: Aussehen: Gemäß Produktbezeichnung Farbe: Form: Flüssig Charakteristisch · Geruch: Farbe: Gemäß Produktbezeichnung Nicht bestimmt. · Geruchsschwelle: Geruch: · pH-Wert: Charakteristisch Nicht bestimmt. Geruchsschwelle: Nicht bestimmt. · Zustandsänderung pH-Wert: Nicht bestimmt. Nicht bestimmt. Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 145 °C Siedepunkt/Siedebereich: Zustandsänderung 53213) · Flammpunkt: Schmelzpunkt/Schmelzbereich:33 °C (DIN Nicht bestimmt. Nicht anwendbar. · Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Siedepunkt/Siedebereich: 145 °C Flammpunkt: °C51794) (DIN 53213) 480 °C 33 (DIN · Zündtemperatur: Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Nicht anwendbar. Nicht bestimmt. · Zersetzungstemperatur: · Selbstentzündlichkeit: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. · Explosionsgrenzen: Untere: Obere: 1,2 Vol % 8,9 Vol % · Dampfdruck bei 20 °C: 6 hPa · Dichte bei 20 °C: · Relative Dichte Explosionsgrenzen: · Dampfdichte Untere: · Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht bestimmt. Nicht bestimmt. 1,2 Vol % Nicht bestimmt. Zündtemperatur: · Explosionsgefahr: Zersetzungstemperatur: Selbstentzündlichkeit: Explosionsgefahr: Obere: in / Mischbarkeit mit · Löslichkeit 480 °Cist (DIN Das Produkt nicht 51794) explosionsgefährlich, jedoch ist die bestimmt. BildungNicht explosionsgefährlicher Dampf-/Luftgemische möglich. Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosions1,15 g/cm³ (DIN 53217)Dampf-/Luftgemische möglich. gefährlicher 8,9 Vol % Seite 5 von 8 Selbstentzündlichkeit: Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosionsgefährlicher Dampf-/Luftgemische möglich. Explosionsgrenzen: Untere: Obere: 1,2 Vol % 8,9 Vol % Dampfdruck bei 20°C: Dichte bei 20°C: Relative Dichte: Dampfdichte: Verdampfungsgeschwindigkeit: 6 hPa 1,15 g/cm³ (DIN 53217) Nicht bestimmt. Nicht bestimmt. Nicht bestimmt. Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Nicht, bzw. wenig mischbar. Nicht bestimmt. Viskosität: Dynamisch bei 20°C: Kinematisch: 875 mPas Nicht bestimmt. Lösemittelgehalt: VOC (EU) VOCV (CH) Festkörpergehalt (Gew-%): 0,00 % 0,00 % 70,5 % 9.2 Sonstige Angaben: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 10. Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität 10.2 Chemische Stabilität Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid 11. Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität: Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: 100-42-5 Styrol Oral LD50 5000 mg/kg (rat) Dermal LD50 > 2000 mg/kg (rat) Inhalativ LC50 /4 h (Dämpfe) 11,8 mg/l (rat) Primäre Reizwirkung: an der Haut: Reizt die Haut und die Schleimhäute. am Auge: Reizwirkung. Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. Erfahrungen am Menschen: Mit der Zubereitung wurde keine toxikologische Prüfung durchgeführt. Die Zubereitung ist nach der konventionellen Methode (Berechnungsverfahren der EU-Richtlinie 1999/45/ EG, und ihrer neuesten Fassung), und entsprechend den toxikologischen Gefahren eingestuft. [Einzelheiten siehe Kapitel 2 und 15]. Zusätzliche toxikologische Hinweise: Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der „Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für Zubereitungen“ in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf: Seite 6 von 8 Gesundheitsschädlich Reizend CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) Repr. 2 12. Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 12.3 Bioakkumulationspotenzial: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 12.4 Mobilität im Boden: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Weitere ökologische Hinweise Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 2 : wassergefährdend Seite: 7/9 Seite: 7/9 in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Nicht Sicherheitsdatenblatt Trinkwassergefährdung bereitsSicherheitsdatenblatt beim Auslaufen Artikel geringer Mengen in den Untergrund. gemäß 1907/2006/EG, 31 gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 16.07.2015 der PBT- und vPvB-Beurteilung Versionsnummer 26 12.5 Ergebnisse Druckdatum: 16.07.2015 Versionsnummer 26 PBT: Nicht anwendbar. Handelsname: PE Harz ohne Härter vPvB: Nicht anwendbar. Handelsname: PE Harz ohne Härter überarbeitet am: 16.07.2015 überarbeitet am: 16.07.2015 (Fortsetzungverfügbar. von Seite 6) 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Keine weiteren relevanten Informationen (Fortsetzung von Seite 6) · 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Nicht anwendbar. ·· PBT: PBT: Nicht Nichtanwendbar. anwendbar. ·· vPvB: Nicht anwendbar. vPvB: Hinweise zur Entsorgung ·· 13. 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung 13 Empfehlung: Hinweise zur Entsorgung Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. 13 Hinweise zur Entsorgung Europäisches · 13.1 Verfahren derAbfallverzeichnis Abfallbehandlung 13.1 Verfahren dernicht Abfallbehandlung Darf zusammen mit Hausmülldie entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Stoffe enthalten. ·· Empfehlung: 08 01 11 Farbund Lackabfälle, organische Lösemittel oder andere gefährliche zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. · Empfehlung: Darf nicht · Europäisches Abfallverzeichnis · Ungereinigte Europäisches Abfallverzeichnis Verpackungen: 08 01 11* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Empfehlung: gemäß den behördlichen Vorschriften. 08 01 11* Farb- Entsorgung und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten · Ungereinigte Verpackungen: Ungereinigte Verpackungen: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. ·· Empfehlung: · Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. 14. Angaben zum Transport * * 14 Angaben zum Transport 14 14.1 Angaben zum Transport UN-Nummer IMDG, IATA UN1866 · ADR, 14.1 UN-Nummer 14.1 UN-Nummer UN1866 ·· ADR, IMDG, IATA UN1866 · 14.2 ADR, Ordnungsgemäße IMDG, IATA UN-Versandbezeichnung · 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung 1866 HARZLÖSUNG, Gemisch, Sondervorschrift 640E ·· ADR 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung 1866 HARZLÖSUNG, Sondervorschrift 640E ADR 1866 HARZLÖSUNG, ADR IATA IATA RESINSondervorschrift SOLUTION 640E RESIN SOLUTION ·· IMDG, IMDG, RESIN SOLUTION · IMDG, IATA · 14.3 14.3 Transportgefahrenklassen Transportgefahrenklassen · 14.3 Transportgefahrenklassen · ADR ADR · ADR d x g c x g c d · Klasse Klasse Klasse ·· Gefahrzettel Gefahrzettel · Gefahrzettel · IMDG, IATA IATA · IMDG, IMDG, IATA 3 (F1) Entzündbare flüssige Stoffe 3 (F1) Entzündbare flüssige Stoffe flüssige Stoffe 33 (F1) Entzündbare 3 3 d x g c x g c d 3 Entzündbare flüssige Stoffe · Class Stoffe Class Entzündbare flüssige Stoffe 33 Entzündbare3flüssige ·· Class Label 3 · Label Label 3 · 14.4 Verpackungsgruppe 14.4 Verpackungsgruppe III ·· 14.4 ADR, IMDG, IATA III · ADR, Verpackungsgruppe IMDG, IATA ADR, IMDG, IATA III · 14.5 Umweltgefahren: 14.5 Umweltgefahren: Nein ·· Marine pollutant: Nein · Marine pollutant: · 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den · Verwender 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Achtung: Entzündbare flüssige Stoffe Achtung: Entzündbare flüssige Stoffe Verwender 39 · Kemler-Zahl: 39 Kemler-Zahl: F-E,S-E ·· EMS-Nummer: F-E,S-E · EMS-Nummer: · 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des · MARPOL-Übereinkommens 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II IBCdes 73/78 und gemäß MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC- Nicht anwendbar. Code Nicht anwendbar. Code (Fortsetzung auf Seite 8) Seite 7 von 8 14.5 Umweltgefahren Marine pollutant: Nein 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender: Achtung: Entzündbare flüssige Stoffe. Kemler-Zahl: EMS-Nummer: 39 F-E,S-E 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar. Transport/weitere Angaben ADR Begrenzte Menge (LQ) Beförderungskategorie Tunnelbeschränkungscode Bemerkungen: 5L 3 D/E ≤ 450 l: - IMDG Limited quantities: Bemerkungen: 5L ≤ 30 l: - UN "Model Regulation": UN1866, HARZLÖSUNG, Sondervorschrift 640E, 3, III 15. Angaben zu Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften: Technische Anleitung Luft: Klasse NK Anteil in % 25 - 50 Wassergefährdungsklasse: WGK 2 : wassergefährdend nach VwVwS v. 27.07.2005 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen Die dem Schutz vor Gefahrstoffen dienenden Beschäftigungsbeschränkungen nach Mutterschutzrichtlinienverordnung und Jugendarbeitsschutzgesetz sind zu beachten. 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. 16. Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt genügen der nationalen sowie der EU-Gesetzgebung. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen, als dem in Kapitel 1 genannten Verwendungszweck zugeführten werden. Der Verwender ist für die Einhaltung aller notwendigen gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Relevante Sätze H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. R10 R20 R36/38 R48/20 R63 Entzündlich. Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. Seite 8 von 8 Abkürzungen und Akronyme: RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail) ICAO: International Civil Aviation Organization ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany) VOCV: Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen, Schweiz (Swiss Ordinance on volatile organic compounds) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent
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