K 27 GP Polyester-Rep.harz SD

Seite 1 von 8
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Artikel 31
K 27 GP Polyester-Reparaturharz
Seite: 1/9
Ausgabe/ Überarbeitungsdatum:Sicherheitsdatenblatt
16.07.2015
Seite:
1/9
Seite: 1/9
Version 26
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Sicherheitsdatenblatt
Sicherheitsdatenblatt
1. Bezeichnung
des Stoffes bzw.
derVersionsnummer
Zubereitung
und
Druckdatum:
21.10.2013
22 31des Unternehmens
überarbeitet am: 21.10.2013
gemäß
1907/2006/EG, Artikel
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
*
**
Druckdatum:
Versionsnummer
überarbeitet
21.10.2013
Druckdatum:
21.10.2013
Versionsnummer
2222
überarbeitet
am:am:
21.10.2013
Angaben21.10.2013
zum Produkt
1Handelsname:
Bezeichnung des Stoffs bzw. desKGemischs
und
des
Unternehmens
27 GP Polyester-Reparaturharz
des
11·Verwendung
Bezeichnung
desStoffes/
Stoffsbzw.
bzw.des
desGemischs
Gemischsund
unddes
des
Unternehmens
Bezeichnung
des
Stoffs
Unternehmens
1.1
Produktidentifikator
der Zubereitung:
Spachtelmasse
·· 1.1
Handelsname:
PE-Harz ohne Härter
1.1 Produktidentifikator
Produktidentifikator
Seite:
1/8
··Hersteller/Lieferant:
1.2
Relevante
identifizierte
des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
PE-Harzohne
ohneVerwendungen
Härter
· Handelsname:
Handelsname: PE-Harz
Härter
abgeraten
wird
Gößl des
+des
Pfaff
GmbH
·· 1.2
identifizierteVerwendungen
Verwendungen
Stoffs
oder
Gemischs
Verwendungen,
denen
1.2 Relevante
Relevante identifizierte
Stoffs
oder
Gemischs
undund
Verwendungen,
von von
denen
Keine
weiteren relevanten Informationen
verfügbar. Str. 13
Münchener
abgeraten
abgeraten wird
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Spachtelmasse
· Verwendung
des
Stoffes /Informationen
des
Gemisches
Keine weiteren
relevanten
verfügbar.
Keine
relevanten
Informationen
verfügbar.
D-85123
Karlskron/Brautlach
Druckdatum:
22.07.2011
Versionsnummer
13
überarbeitet am: 22.07.2011
Spachtelmasse
Verwendung
des
Stoffes
//des
Spachtelmasse
Verwendung
des zum
Stoffes
desGemisches
Gemisches
0049/
8450/932-0
·· 1.3
Einzelheiten
Lieferanten,
der das
Sicherheitsdatenblatt
bereitstellt
··· 1.3
Hersteller/Lieferant:
Seite:
0049/
8450/932-13
1.31/8
Einzelheiten
zum
Lieferanten,
der
das
Sicherheitsdatenblatt
bereitstellt
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
AG
· MIPA
Hersteller/Lieferant:
Hersteller/Lieferant:
1·Auskunft
Bezeichnung
Stoffs bzw.Geschäftsleitung
des GemischsHr.
und
desHr.Unternehmens
Am
Oberen
Moos 1 des
MIPA
AG gebender
Bereich:
Gößl,
Pfaff
MIPA AG
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
D-84051
Essenbach
Am
Oberen
Moos
1
E-mail:
[email protected]
Am Oberen Moos 1
·Tel.:
Produktidentifikator
+49(0)8703-922-0
D-84051
Essenbach
Druckdatum:
22.07.2011
Versionsnummer 13
überarbeitet am: 22.07.2011
Internet:
www.goessl-pfaff.de
D-84051
Essenbach
Tel.:
+49(0)8703-922-0
Fax.:
+49(0)8703-922-100
Notfallauskunft:
0049/ 8450/932-0
+49(0)8703-922-0
·Tel.:
Handelsname:
PE-Modellbauspachtel
Fax.: +49(0)8703-922-100
e-mail:
[email protected]
+49(0)8703-922-100
Auskünfte
zum
·Fax.:
Relevante
identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
e-mail:
[email protected]
www.mipa-paints.com
1Sicherheitsdatenblatt:
Bezeichnung
des Stoffs [email protected]
des Gemischs und des Unternehmens
e-mail:
[email protected]
www.mipa-paints.com
wird
· www.mipa-paints.com
1.4 Notrufnummer: +49(0)700 24112112 (MIP)
+49(0)700
24112112
(MIP) Spachtelmasse
·· 1.4
Notrufnummer:
Verwendung
des +49(0)700
Stoffes / des
Gemisches
24112112
(MIP)
· ·1.4
Notrufnummer:
Produktidentifikator
Sicherheitsdatenblatt
*
*
*
*
*
*
*
Sicherheitsdatenblatt
Einzelheiten
zum
Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
MöglicheGefahren
Gefahren
Handelsname:
PE-Modellbauspachtel
22.··Mögliche
2· Mögliche
Gefahren
Hersteller/Lieferant:
·Mögliche
RelevanteGefahren
identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
2·2.1
Einstufung
des
Stoffs
Gemischs
MIPA
AG des
2.1
Einstufung
Stoffs
oderoder
Gemischs
wird
· 2.1
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
gemäß
Verordnung
(EG)
Nr. 1272/2008
··Einstufung
Einstufung
gemäß
Verordnung
(EG)
Nr.1272/2008
1272/2008
Am
Oberen
Moos
1
Einstufung
des
Stoffs
oder
Gemischs
··2.1
Einstufung
gemäß
(EG)
Nr.
Spachtelmasse
Verwendung
desVerordnung
Stoffes
/ des
Gemisches
· Einstufung
D-84051 Essenbach
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS02
Flamme
· Einzelheiten
zum
Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Tel.: +49(0)8703-922-0
GHS02
Flamme
GHS02Flamme
Flamme
· Hersteller/Lieferant:
GHS02
Fax.: +49(0)08703-922-100
MIPA
AG
e-mail:
[email protected]
Flam.
Liq.
3 H226 Flüssigkeit
Flüssigkeitund
undDampf
Dampfentzündbar.
entzündbar.
Flam.
Flam.
Liq. 3 H226
H226 1
Flüssigkeit und
Dampf entzündbar.
Am
Oberen
Moos
www.mipa-paints.com
Flam. Liq. 3 H226
Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
D-84051 Essenbach
GHS08 Gesundheitsgefahr
GHS08
Gesundheitsgefahr
· Tel.:
Auskunftgebender
Bereich: Labor
+49(0)8703-922-0
GHS08
Gesundheitsgefahr
GHS08
Gesundheitsgefahr
+49(0)700
24112112 (MIP)
· Fax.:
Notrufnummer:
+49(0)08703-922-100
STOT
RE
1
H372
Schädigt
die
Organe
oder
wiederholter
Exposition.
STOT
RE 1 H372 Schädigt die Organebei
beilängerer
längerer
oder
wiederholter
Exposition.
e-mail:
Repr.
2 [email protected]
H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
STOT
RE
diedie
Organe
bei längerer
oder wiederholter
Exposition.
www.mipa-paints.com
STOT
RE 11 H372
H372Schädigt
Schädigt
Organe
bei längerer
oder wiederholter
Exposition.
2 Mögliche
Gefahren
GHS07
GHS07
· Auskunftgebender Bereich: Labor
GHS07 +49(0)700 24112112 (MIP)
· Notrufnummer:
Einstufung
des Stoffs
oderHautreizungen.
Gemischs
Skin
Irrit. 2 GHS07
H315
Verursacht
Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen.
Eye
Irrit. 2 H319
Verursacht
schwere
Augenreizung.
·Skin
Einstufung
gemäß
Richtlinie
67/548/EWG
oder Richtlinie 1999/45/EG
Irrit.22 H319
H315
Verursacht
Hautreizungen.
Eye
Irrit.
schwere
Augenreizung.
Skin
Irrit.
H315Kann
Verursacht
Hautreizungen.
STOT
SE 2
3 H335
die Atemwege
reizen.
Eye
Irrit.
2
H319
Verursacht
schwere
Augenreizung.
Xn;
Gesundheitsschädlich
STOT
SE23 H335
Kann
die Atemwege
reizen.
2Eye
Mögliche
Gefahren
Irrit.
H319
Verursacht
schwere
Augenreizung.
· Einstufung
oder Richtlinie 1999/45/EG
SE 3 gemäß
H335 Richtlinie
Kann die67/548/EWG
Atemwege
reizen.
· STOT
Einstufung
gemäß
Richtlinie
67/548/EWG
oder
Richtlinie 1999/45/EG
R20:Xn; Gesundheitsschädlich
Gesundheitsschädlich
beim Einatmen.
·Einstufung
Einstufung
des Stoffs
oder67/548/EWG
Gemischs
gemäß
Richtlinie
67/548/EWG
oder Richtlinie
1999/45/EG
·Einstufung
gemäß
Richtlinie
oder
Richtlinie
1999/45/EG
Xn; Gesundheitsschädlich
Gesun
eitssch äd 67/548/EWG
lich b eim E inoder
atmen
. Gesu n dh
eitsschä d lich : Gefa h r ernster
· R20-48/20:
Einstufung
gemäßdhRichtlinie
Richtlinie
1999/45/EG
Xi;
Reizend
Xn;
Gesundheitsschädlich
Xn
Gesundheitsschädlich
R20-48/20:
Gesun dh eitssch äd
b eimExposition
Ein atmen
. Gesu
n dh eitsschä d lich : Gefa h r ernster
Gesundheitsschäden
beilich
längerer
durch
Einatmen.
Gesundheitsschäden
Einatmen.
Xn; Gesundheitsschädlich
Gesun
eitsschund
ädbei
lich
b eim
EEinatmen.
in atmendurch
. Gesu
n dh eitsschä d lich : Gefa h r ernster
RR20-48/20:
20-48/20-63:
Gesundheitsschädlich
beimExposition
R36/38:
Reizt
diedhAugen
dielängerer
Haut.
Xi; Reizend
Gesundheitsschäden bei längerer
Exposition
durch Einatmen.
Gesundheitsschädlich:
Gefahr ernster
Gesundheitsschäden
bei längerer Exposition durch Einatmen.
R20:
Gesundheitsschädlich
beim Einatmen.
R10:Xi; Reizend
Entzündlich.
Kann
Kind im
möglicherweise
R36/37/38:
Reizt das
die Augen,
die Mutterleib
Atmungsorgane
und die Haut. schädigen.
Xi; Reizend
·R36/37/38:
Besondere Gefahrenhinweise
für Mensch und
Reizt die Augen, die Atmungsorgane
undUmwelt:
die Haut.
R10: Xi;XiReizend
Entzündlich.
Reizend
R36/37/38:
Reizt
Augen, die Atmungsorgane und
dieGrund
Haut. des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen
Das Produkt
istdiekennzeichnungspflichtig
auf
· R10:
Besondere
Gefahrenhinweise
für
Mensch
und
Umwelt:
Entzündlich.
Einstufungsrichtlinie
für
Zubereitungen
der
EG"
in
der
letztgültigen Fassung.
R36/38:
Reizt
die Augenfür
und
die Haut.
Das
Produkt
ist kennzeichnungspflichtig
aufUmwelt:
Grund des Berechnungsverfahrens
der "Allgemeinen
·R36/38
Besondere
Gefahrenhinweise
Mensch
und
R10:
Entzündlich.
Reizt
die
Augen
und
die
Haut.
Einstufungsrichtlinie
für
Zubereitungen
der
EG"
in
der
letztgültigen
Fassung.
·· Besondere
Klassifizierungssystem:
Das
Produkt
ist
kennzeichnungspflichtig
auf
Grund
des
Berechnungsverfahrens
der "Allgemeinen
Gefahrenhinweise
für
Mensch
und
Umwelt:
R10:
Entzündlich.
· Einstufungsrichtlinie
Klassifizierungssystem:
R10:
Entzündlich.
Die Produkt
Klassifizierung
entspricht den
aktuellen
EG-Listen,
ist jedoch ergänzt
durch Angaben aus der
für Zubereitungen
der EG"
der letztgültigen
Fassung.
Das
ist kennzeichnungspflichtig
aufinGrund
des Berechnungsverfahrens
der "Allgemeinen
Die
Klassifizierung
entspricht den
aktuellen
EG-Listen,
ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der
·Einstufungsrichtlinie
Besondere
Gefahrenhinweise
für
Mensch
und
Fachliteratur
und für
durch
Firmenangaben.
·Besondere
Klassifizierungssystem:
Zubereitungen
der
EG" in
derUmwelt:
letztgültigen
Fassung.
Gefahrenhinweise
für
Mensch
und
Umwelt:
Fachliteratur und durch Firmenangaben.
Das
Produkt
ist kennzeichnungspflichtig
auf des
Grund
des Berechnungsverfahrens
der
"Allgemeinen
Die
Klassifizierung
entspricht den aktuellen
EG-Listen,
ist jedoch
ergänzt durch
Angaben
aus
·Das
Klassifizierungssystem:
Produkt
ist kennzeichnungspflichtig
auf Grund
Berechnungsverfahrens
der
"Allgemeinen
(Fortsetzung
auf Seite
2) der Einstufungsrichtlinie
·Die
Kennzeichnungselemente
Fachliteratur
und durch
Firmenangaben.
Klassifizierung
entspricht
denletztgültigen
aktuellen
jedoch ergänzt
durch Angaben ausD der
Einstufungsrichtlinie
für Zubereitungen
der EG-Listen,
EG"
in derist
letztgültigen
Fassung.
für
Zubereitungen
der
EG"
in der
Fassung.
(Fortsetzung auf Seite 2)
und durch
·Fachliteratur
Klassifizierungssystem:
Kennzeichnung
nachFirmenangaben.
EWG-Richtlinien:
(Fortsetzung auf Seite 2)D
37.1.13
Die
Klassifizierung
entspricht den aktuelleneingestuft
EG-Listen,
ist jedoch ergänzt durch Angaben
aus der
Das Produkt
ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV
und gekennzeichnet.
D
Fachliteratur und durch Firmenangaben.
· Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
· Kennzeichnungselemente
Xn Gesundheitsschädlich
· Kennzeichnung
nachKomponenten
EWG-Richtlinien:
Gefahrbestimmende
zur Etikettierung:
Das
Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
Styrol
· Kennbuchstabe
und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
R-Sätze:
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Seite:
2/9
Druckdatum:
21.10.2013
Versionsnummer 22
Sicherheitsdatenblatt
überarbeitet am: 21.10.2013
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: PE-Harz ohne Härter
Seite 2 von 8
Druckdatum: 21.10.2013
Versionsnummer 22
überarbeitet am: 21.10.2013
Klassifizierungssystem:
(Fortsetzung von Seite 1)
Handelsname:
PE-Harzentspricht
ohne Härter
Die Klassifizierung
den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und
· 2.2
Kennzeichnungselemente
durch
Firmenangaben.
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
2.2 Kennzeichnungselemente
· 2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
·
Gefahrenpiktogramme
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
· Gefahrenpiktogramme
Gefahrenpiktogramme
GHS02
GHS07
(Fortsetzung von Seite 1)
GHS08
GHS02
GHS07
GHS08
Gefahr
· Signalwort
Signalwort:
Gefahr
· Gefahrbestimmende
Gefahr
Komponenten zur Etikettierung:
· Signalwort
Styrol
· Gefahrbestimmende
Komponenten
zur Etikettierung:
Gefahrbestimmende
Komponenten
zur Etikettierung: Styrol
·
Gefahrenhinweise
Styrol
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
· Gefahrenhinweise
H226
Flüssigkeit
undDampf
Dampf
entzündbar.
Verursacht
Hautreizungen.
H226H315
Flüssigkeit
und
entzündbar.
H315
Verursacht
Hautreizungen.
H315H319
Verursacht
Hautreizungen.
Verursacht
schwere Augenreizung.
H319
Verursacht
schwere
Augenreizung.
H319H335
Verursacht
Augenreizung.
Kann schwere
die
Atemwege
reizen.
H335
Kann
die Atemwege
Atemwege
reizen.
H335H372
KannSchädigt
die
reizen.
die Organe
bei längerer oder wiederholter Exposition.
H372
Schädigt
dieOrgane
Organebei
bei
längerer
oder
wiederholter
Exposition.
H372
Schädigt die
längerer
oder
wiederholter
Exposition.
· Sicherheitshinweise
· Sicherheitshinweise
P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Sicherheitshinweise
P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P101P102
Ist ärztlicher
Rat erforderlich,
Verpackung
oder
Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darfinnicht
in dievon
Hände
vongelangen.
Kindern
gelangen.
P102
Darf nicht
die Hände
Kindern
P102P103
Darf nicht
in
die Hände
von Kindern gelangen.
Vor
Gebrauch
Kennzeichnungsetikett
lesen.
P103
Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P103
Vor
Kennzeichnungsetikett
lesen.
Von Hitze/Funken/offener
Flamme/heißen
fernhalten.
P210P210
VonGebrauch
Hitze/Funken/offener
Flamme/heißen
OberflächenOberflächen
fernhalten. Nicht
rauchen.Nicht rauchen.
P210
Von
Hitze/Funken/offener
Flamme/heißen
Oberflächen fernhalten. Nichtverwenden.
rauchen.
Explosionsgeschützte
elektrische
Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung
verwenden.
P241P241
Explosionsgeschützte
elektrische
Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung
P241
Explosionsgeschützte
elektrische
Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung
verwenden.
P303+P361+P353
BEI KONTAKT
MIT DER
HAUT
dem(oder
Haar):
AlleHaar):
beschmutzten,
getränkten
P303+P361+P353
BEI KONTAKT
MIT
DER(oder
HAUT
dem
Alle beschmutzten,
getränkten
P303+P361+P353 BEI
KONTAKT MIT
HAUTHaut
(odermit
dem
Haar):
Alle beschmutzten, getränkten
Kleidungsstücke
sofortDER
ausziehen.
Wasser
abwaschen/duschen.
Kleidungsstücke
sofort
ausziehen.
Haut
mit
Wasser abwaschen/duschen.
Kleidungsstücke
sofort
ausziehen.
Haut
Wasser
abwaschen/duschen.
P305+P351+P338
BEI KONTAKT
MIT
DEN
AUGEN:
Einigemit
Minuten
behutsam
mitbehutsam
Wasser spülen.Wasser spülen.
P305+P351+P338
BEI KONTAKT
MIT
DEN AUGEN:
Einigelang
Minuten
lang
P305+P351+P338
BEI
KONTAKT
MIT DEN
AUGEN:
Einige entfernen.
Minuten
lang
behutsam
mit Wasser mit
spülen.
Vorhandene
Kontaktlinsen
nach
Möglichkeit
Weiter
spülen.
Vorhandene
Kontaktlinsen
nach
Möglichkeit
entfernen.
Weiter
spülen.
Vorhandene
Kontaktlinsen
nach
Möglichkeit
entfernen.
Weiter
spülen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P405
Unter Verschluss
aufbewahren.
P405
Unter
Verschluss
aufbewahren.
P501
Entsorgung
des Inhalts
/ des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/
Entsorgung
des
Inhalts
/ des Behälters
gemäß
den örtlichen
/ regionalen
/ nationalen/
P501P501
Entsorgung
des
Inhalts
/
des Behälters
gemäß den
örtlichen
/ regionalen
/ nationalen/
internationalen
internationalen Vorschriften.
internationalen Vorschriften.
Vorschriften.
· 2.3 Sonstige Gefahren
· 2.3 Sonstige
Gefahren
· Ergebnisse
PBTund vPvB-Beurteilung
2.3
Sonstigeder
Gefahren
· Ergebnisse
der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nicht anwendbar.
· PBT:
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
NichtNicht
anwendbar.
anwendbar.
· vPvB:
· PBT:
PBT: Nicht anwendbar.
Nicht
anwendbar.
·
vPvB:
vPvB: Nicht anwendbar.
3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3Chemische
Zusammensetzung/Angaben
zu Bestandteilen
3.
Zusammensetzung
/ AngabenGemische
zu Bestandteilen
· 3.2
Charakterisierung:
· Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
· 3.2 Chemische
Charakterisierung:
Gemische
3.2
Chemische
Charakterisierung:
Gemische
· Gefährliche
Inhaltsstoffe:
Gemisch
aus nachfolgend
angeführten
Stoffen
mit ungefährlichen
Beimengungen.
· Beschreibung:
Beschreibung:
Gemisch
aus nachfolgend
angeführten
Stoffen
mit ungefährlichen
Beimengungen.
CAS: 100-42-5
Styrol
25-50%
·
Gefährliche
Inhaltsstoffe:
EINECS: 202-851-5
Xn R48/20;
Xi R36/37/38
CAS: 100-42-5 R10 Styrol
Flam. Liq.
3, H226;
STOT
RE 1, H372; Asp. Tox. 1, H304;
Acute
EINECS: 202-851-5
Xn R48/20;
Xi R36/37/38
Tox. 4,R10
H332; Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H335
derLiq.
angeführten
dem Abschnitt
entnehmen.
· Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut
Flam.
3, H226;Gefahrenhinweise
STOT RE 1, ist
H372;
Asp. Tox.161,zuH304;
Acute
25-50%
Tox. 4, H332; Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H335 D
(Fortsetzung auf Seite 3)
Der Wortlaut
der angeführten
Gefahrenhinweise
istKapitel
dem Abschnitt
16 zu entnehmen.
· Zusätzliche
Hinweise:
Zusätzliche
Hinweise:
Der Wortlaut
der angeführten
Gefahrenhinweise
ist dem
16 zu entnehmen.
D
(Fortsetzung auf Seite 3)
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens
48 Stunden nach einem Unfall.
Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, gegebenenfalls Atemspende, Wärme. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
37.1.13
Seite 3 von 8
Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen.
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. ·
Nach Verschlucken:
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel: CO2, Sand, Löschpulver. Kein Wasser verwenden.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung: Atemschutzgerät anlegen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren:
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Nicht mit Wasser oder wässrigen Reinigungsmitteln wegspülen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
7. Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung:
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Aerosolbildung vermeiden.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerung:
Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen.
Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Lebensmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten.
Lagerklasse: 3
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Entzündlich.
7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
.6
(Fortsetzung von Seite 3)
(Fortsetzung von Seite 3)
· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· Lagerung:
Lagerung: an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen.
·· Anforderung
Keine besonderen
Anforderung an LagerräumeGetrennt
und Behälter:
von Lebensmitteln
lagern. Anforderungen.
·· Zusammenlagerungshinweise:
8. Begrenzung
und
Überwachung
der dicht
Exposition/Persönliche
Schutzausrüstung
Getrennt von
Lebensmitteln
lagern. halten.
Zusammenlagerungshinweise:
Behälter
geschlossen
·· Weitere
Angaben zu den
Lagerbedingungen:
Weitere Angaben
zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten.
3
·· Lagerklasse:
3nach
Lagerklasse:
Entzündlich
·· Klassifizierung
Betriebssicherheitsverordnung
Zusätzliche
Hinweise
zur Gestaltung(BetrSichV):
technischer
Anlagen: Keine weiteren Angaben,
Entzündlich
Klassifizierung
nach Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV):
Keine weiteren relevanten
Informationen
verfügbar.
· 7.3
Spezifische Endanwendungen
Seite 4 von 8
siehe Punkt 7.
8.1Spezifische
Zu überwachende
Parameter
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 7.3
Endanwendungen
*
*
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
8 Begrenzung
und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
100-42-5 Styrol
8 Begrenzung
und
Überwachung
Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
AGW
Langzeitwert:
86 der
mg/m³,
20 ml/m³
· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
2(II);DFG,
Y
Zusätzliche
Hinweise
zur Gestaltung
technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
·· 8.1
Zu überwachende
Parameter
mit
biologischen
Grenzwerten:
· Bestandteile
mit arbeitsplatzbezogenen,
zu überwachenden
Grenzwerten:
8.1Bestandteile
Zu überwachende
Parameter
100-42-5
Styrol
Styrol
· 100-42-5
Bestandteile
mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
BGW
mg/g20Kreatinin
AGW
Langzeitwert:
86 mg/m³,
ml/m³
100-42-5
Styrol 600
2(II);DFG, YUntersuchungsmaterial: Urin
AGW Langzeitwert: 86 mg/m³, 20 ml/m³
Probennahmezeitpunkt:
bei Langzeitexposition: Nach mehreren vorangegangenen
· Bestandteile
mit biologischen
Grenzwerten:
2(II);DFG,
Y
100-42-5 Styrol Expositionsende bzw. Schichtende
· Bestandteile mit biologischen Grenzwerten:
Parameter: Mandelsäure plus Phenylglyoxylsäure
BGW 600 mg/g Kreatinin
100-42-5
Styrol
Untersuchungsmaterial:
Urin
Zusätzliche
Hinweise:
AlsLangzeitexposition:
Grundlage dienten
der Erstellung
die TRGS
900 und TRGS 430.
BGW Probennahmezeitpunkt:
600 mg/g Kreatinin
bei
Nachbei
mehreren
vorangegangenen
Schichten,
Untersuchungsmaterial:
Urin
Expositionsende
bzw. Schichtende
Parameter:
Mandelsäure
plusbei
Phenylglyoxylsäure
Probennahmezeitpunkt:
Langzeitexposition:
Nach mehreren vorangegangenen Schichten,
8.2 Begrenzung
und Überwachung
der Exposition
Expositionsende
Schichtende
Alsbzw.
Grundlage
dienten bei der Erstellung die TRGS 900 und TRGS 430.
· Zusätzliche
Hinweise:
Persönliche
Schutzausrüstung:
Schichten,
Parameter: Mandelsäure plus Phenylglyoxylsäure
Allgemeine
Schutzund Hygienemaßnahmen:
· 8.2
Begrenzung und
Überwachung
der Exposition
dienten
beiFuttermitteln
der Erstellung die
TRGS 900 und TRGS 430.
Zusätzliche
Hinweise: Als Grundlage
·· Persönliche
Schutzausrüstung:
Von Nahrungsmitteln,
Getränken
und
fernhalten.
·· Allgemeine
Schutzund
Hygienemaßnahmen:
8.2
Begrenzung
und
Überwachung
der Exposition
Beschmutzte,
getränkte
Kleidung
sofort
ausziehen.
Nahrungsmitteln,
Getränken und Futtermitteln fernhalten.
· Von
Persönliche
Schutzausrüstung:
Vor den Pausen
beisofort
Arbeitsende
Beschmutzte,
getränkte und
Kleidung
ausziehen. Hände waschen.
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Berührung
Augen und
der
Haut vermeiden.
Vor
den Pausenmit
und den
bei Arbeitsende
Hände
waschen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Beschmutzte,
getränkte
Kleidung
sofort
ausziehen.
· Atemschutz:
Atemschutz:
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition
· Atemschutz:
umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Q̀
Q̀
Bei kurzzeitiger
oder
Belastung Atemfiltergerät;
Atemfiltergerät; beibei
intensiver
bzw. längerer
ExpositionExposition
Bei kurzzeitiger
oder
Belastung
intensiver
bzw. längerer
Filter
A/P2 nach
EN 141,
ENgeringer
143 geringer
umluftunabhängiges
Atemschutzgerät verwenden.
· Handschutz:
Atemschutzgerät
verwenden.
umluftunabhängiges
Filter A/P2 nach EN 141, EN 143
S̀
Filter A/P2 nach EN 141, EN 143
Schutzhandschuhe nach EN 374
· Handschutz:
Handschutz:
Seite:
5/9
S̀
Sicherheitsdatenblatt
· Handschuhmaterial
Schutzhandschuhe
EN 374 Artikel 31
gemäß 1907/2006/EG,
Schutzhandschuhe
nach EN nach
374
Fluorkautschuk
(Viton)
Empfohlene16.07.2015
Materialstärke: ≥ 0,7 mm
Druckdatum:
Versionsnummer 26
Wert(Viton)
für die Permeation: Level: 6
· Durchdringungszeit
des Handschuhmaterials
Handschuhmaterial
Fluorkautschuk
überarbeitet am: 16.07.2015
· Handschuhmaterial
(Fortsetzung auf Seite 5)
Handelsname:
PE Harz
ohne Härter ≥ 0,7 mm
Empfohlene
Materialstärke:
Fluorkautschuk
(Viton)
D
Durchdringungszeit
Wert für die Permeation: Level: 6
Empfohlene
Materialstärke: des
mm
≥ 0,7Handschuhmaterials:
(Fortsetzung von Seite 4)
· Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Wert für die Permeation: Level: 6
(Fortsetzung auf Seite 5)
· Augenschutz:
Augenschutz:
R̀
D
Dichtschließende
Schutzbrille
Dichtschließende
Schutzbrille
40.2.6
*
Physikalische
chemische
Eigenschaften
9 9.
Physikalische
und und
chemische
Eigenschaften
· 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
· Allgemeine Angaben
Angaben
· Allgemeine
Aussehen:
Flüssig
Form:
Aussehen:
Gemäß Produktbezeichnung
Farbe:
Form:
Flüssig
Charakteristisch
· Geruch:
Farbe:
Gemäß Produktbezeichnung
Nicht bestimmt.
· Geruchsschwelle:
Geruch:
· pH-Wert:
Charakteristisch
Nicht bestimmt.
Geruchsschwelle:
Nicht bestimmt.
· Zustandsänderung
pH-Wert:
Nicht bestimmt.
Nicht bestimmt.
Schmelzpunkt/Schmelzbereich:
145 °C
Siedepunkt/Siedebereich:
Zustandsänderung
53213)
· Flammpunkt:
Schmelzpunkt/Schmelzbereich:33 °C (DIN
Nicht
bestimmt.
Nicht
anwendbar.
· Entzündlichkeit
(fest,
gasförmig):
Siedepunkt/Siedebereich:
145 °C
Flammpunkt:
°C51794)
(DIN 53213)
480 °C 33
(DIN
· Zündtemperatur:
Entzündlichkeit (fest, gasförmig):
Nicht anwendbar.
Nicht bestimmt.
· Zersetzungstemperatur:
· Selbstentzündlichkeit:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
· Explosionsgrenzen:
Untere:
Obere:
1,2 Vol %
8,9 Vol %
· Dampfdruck bei 20 °C:
6 hPa
· Dichte bei 20 °C:
· Relative Dichte
Explosionsgrenzen:
· Dampfdichte
Untere:
· Verdampfungsgeschwindigkeit
Nicht bestimmt.
Nicht bestimmt.
1,2 Vol %
Nicht bestimmt.
Zündtemperatur:
· Explosionsgefahr:
Zersetzungstemperatur:
Selbstentzündlichkeit:
Explosionsgefahr:
Obere: in / Mischbarkeit mit
· Löslichkeit
480 °Cist (DIN
Das Produkt
nicht 51794)
explosionsgefährlich, jedoch ist die
bestimmt.
BildungNicht
explosionsgefährlicher
Dampf-/Luftgemische möglich.
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosions1,15 g/cm³
(DIN 53217)Dampf-/Luftgemische möglich.
gefährlicher
8,9 Vol %
Seite 5 von 8
Selbstentzündlichkeit:
Explosionsgefahr:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosionsgefährlicher Dampf-/Luftgemische möglich.
Explosionsgrenzen:
Untere:
Obere:
1,2 Vol %
8,9 Vol %
Dampfdruck bei 20°C:
Dichte bei 20°C:
Relative Dichte:
Dampfdichte:
Verdampfungsgeschwindigkeit:
6 hPa
1,15 g/cm³ (DIN 53217)
Nicht bestimmt.
Nicht bestimmt.
Nicht bestimmt.
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser:
Verteilungskoeffizient
(n-Octanol/Wasser):
Nicht, bzw. wenig mischbar.
Nicht bestimmt.
Viskosität:
Dynamisch bei 20°C:
Kinematisch:
875 mPas
Nicht bestimmt.
Lösemittelgehalt:
VOC (EU)
VOCV (CH)
Festkörpergehalt (Gew-%):
0,00 %
0,00 %
70,5 %
9.2 Sonstige Angaben:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10. Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid
11. Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
100-42-5 Styrol
Oral
LD50
5000 mg/kg (rat)
Dermal
LD50
> 2000 mg/kg (rat)
Inhalativ
LC50 /4 h (Dämpfe) 11,8 mg/l (rat)
Primäre Reizwirkung:
an der Haut: Reizt die Haut und die Schleimhäute.
am Auge: Reizwirkung.
Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
Erfahrungen am Menschen:
Mit der Zubereitung wurde keine toxikologische Prüfung durchgeführt.
Die Zubereitung ist nach der konventionellen Methode (Berechnungsverfahren der EU-Richtlinie 1999/45/ EG, und ihrer
neuesten Fassung), und entsprechend den toxikologischen Gefahren eingestuft. [Einzelheiten siehe Kapitel 2 und 15].
Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der „Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für
Zubereitungen“ in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf:
Seite 6 von 8
Gesundheitsschädlich
Reizend
CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
Repr. 2
12. Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Weitere ökologische Hinweise
Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse
2 : wassergefährdend
Seite:
7/9
Seite:
7/9 in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Nicht
Sicherheitsdatenblatt
Trinkwassergefährdung bereitsSicherheitsdatenblatt
beim
Auslaufen Artikel
geringer
Mengen in den Untergrund.
gemäß 1907/2006/EG,
31
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum:
16.07.2015 der PBT- und vPvB-Beurteilung
Versionsnummer 26
12.5 Ergebnisse
Druckdatum:
16.07.2015
Versionsnummer 26
PBT: Nicht anwendbar.
Handelsname: PE Harz ohne Härter
vPvB: Nicht
anwendbar.
Handelsname:
PE Harz
ohne Härter
überarbeitet am: 16.07.2015
überarbeitet am: 16.07.2015
(Fortsetzungverfügbar.
von Seite 6)
12.6 Andere schädliche Wirkungen: Keine weiteren relevanten Informationen
(Fortsetzung von Seite 6)
· 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.5 Ergebnisse
der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nicht anwendbar.
·· PBT:
PBT: Nicht
Nichtanwendbar.
anwendbar.
·· vPvB:
Nicht anwendbar.
vPvB:
Hinweise
zur Entsorgung
·· 13.
12.6
Andere
schädliche
Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
13 Empfehlung:
Hinweise zur Entsorgung
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
13 Hinweise zur Entsorgung
Europäisches
· 13.1
Verfahren derAbfallverzeichnis
Abfallbehandlung
13.1 Verfahren
dernicht
Abfallbehandlung
Darf
zusammen
mit Hausmülldie
entsorgt
werden. Nicht
in die Kanalisation
gelangen
lassen. Stoffe enthalten.
·· Empfehlung:
08
01
11
Farbund Lackabfälle,
organische
Lösemittel
oder andere
gefährliche
zusammen
mit Hausmüll entsorgt
werden. Nicht
in die Kanalisation
gelangen
lassen.
· Empfehlung: Darf nicht
· Europäisches Abfallverzeichnis
· Ungereinigte
Europäisches Abfallverzeichnis
Verpackungen:
08 01 11* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
Empfehlung:
gemäß
den behördlichen
Vorschriften.
08 01 11* Farb- Entsorgung
und Lackabfälle,
die organische
Lösemittel oder
andere gefährliche Stoffe enthalten
· Ungereinigte Verpackungen:
Ungereinigte Verpackungen:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
·· Empfehlung:
· Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
14. Angaben zum Transport
*
*
14 Angaben zum Transport
14 14.1
Angaben
zum Transport
UN-Nummer
IMDG, IATA
UN1866
· ADR,
14.1 UN-Nummer
14.1 UN-Nummer
UN1866
·· ADR,
IMDG, IATA
UN1866
· 14.2
ADR, Ordnungsgemäße
IMDG, IATA
UN-Versandbezeichnung
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
1866 HARZLÖSUNG, Gemisch, Sondervorschrift 640E
·· ADR
14.2
Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung
1866 HARZLÖSUNG, Sondervorschrift 640E
ADR
1866 HARZLÖSUNG,
ADR IATA
IATA
RESINSondervorschrift
SOLUTION 640E
RESIN
SOLUTION
·· IMDG,
IMDG,
RESIN SOLUTION
· IMDG, IATA
· 14.3
14.3 Transportgefahrenklassen
Transportgefahrenklassen
· 14.3 Transportgefahrenklassen
· ADR
ADR
· ADR
d
x
g
c
x
g
c
d
· Klasse
Klasse
Klasse
·· Gefahrzettel
Gefahrzettel
· Gefahrzettel
· IMDG, IATA
IATA
· IMDG,
IMDG, IATA
3 (F1)
Entzündbare
flüssige Stoffe
3 (F1) Entzündbare
flüssige
Stoffe
flüssige Stoffe
33 (F1) Entzündbare
3
3
d
x
g
c
x
g
c
d
3 Entzündbare flüssige Stoffe
· Class
Stoffe
Class
Entzündbare
flüssige Stoffe
33 Entzündbare3flüssige
·· Class
Label
3
· Label
Label
3
· 14.4 Verpackungsgruppe
14.4 Verpackungsgruppe
III
·· 14.4
ADR,
IMDG, IATA
III
· ADR, Verpackungsgruppe
IMDG, IATA
ADR,
IMDG,
IATA
III
· 14.5 Umweltgefahren:
14.5 Umweltgefahren:
Nein
·· Marine
pollutant:
Nein
· Marine pollutant:
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
· Verwender
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Achtung: Entzündbare flüssige Stoffe
Achtung: Entzündbare flüssige Stoffe
Verwender
39
· Kemler-Zahl:
39
Kemler-Zahl:
F-E,S-E
·· EMS-Nummer:
F-E,S-E
· EMS-Nummer:
· 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
· MARPOL-Übereinkommens
14.7 Massengutbeförderung gemäß
Anhang
II IBCdes
73/78 und
gemäß
MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC- Nicht anwendbar.
Code
Nicht anwendbar.
Code
(Fortsetzung auf Seite 8)
Seite 7 von 8
14.5 Umweltgefahren
Marine pollutant:
Nein
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für
den Verwender:
Achtung: Entzündbare flüssige Stoffe.
Kemler-Zahl:
EMS-Nummer:
39
F-E,S-E
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar.
Transport/weitere Angaben
ADR
Begrenzte Menge (LQ)
Beförderungskategorie
Tunnelbeschränkungscode
Bemerkungen:
5L
3
D/E
≤ 450 l: -
IMDG
Limited quantities:
Bemerkungen:
5L
≤ 30 l: -
UN "Model Regulation":
UN1866, HARZLÖSUNG, Sondervorschrift 640E, 3, III
15. Angaben zu Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
Nationale Vorschriften:
Technische Anleitung Luft:
Klasse
NK
Anteil in %
25 - 50
Wassergefährdungsklasse:
WGK 2 : wassergefährdend
nach VwVwS v. 27.07.2005
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
Die dem Schutz vor Gefahrstoffen dienenden Beschäftigungsbeschränkungen nach Mutterschutzrichtlinienverordnung
und Jugendarbeitsschutzgesetz sind zu beachten.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
16. Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt
genügen der nationalen sowie der EU-Gesetzgebung. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen, als
dem in Kapitel 1 genannten Verwendungszweck zugeführten werden. Der Verwender ist für die Einhaltung aller notwendigen
gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.
Relevante Sätze
H226
Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H315
Verursacht Hautreizungen.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
H332
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H372
Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
R10
R20
R36/38
R48/20
R63
Entzündlich.
Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut.
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
Seite 8 von 8
Abkürzungen und Akronyme:
RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the
International Transport of Dangerous Goods by Rail)
ICAO: International Civil Aviation Organization
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International
Carriage of Dangerous Goods by Road)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany)
VOCV: Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen, Schweiz (Swiss Ordinance on volatile organic compounds)
LC50: Lethal concentration, 50 percent
LD50: Lethal dose, 50 percent