Kettenbach GmbH & Co. KG EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Visalys Gingiva Protection Druckdatum: 14.09.2015 Seite 1 von 7 Materialnummer: 001622 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Visalys Gingiva Protection 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Zahnfleischschutz auf Urethanacrylatbasis; lichthärtend. Für die Zahnheilkunde. 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenname: Straße: Ort: Telefon: E-Mail: Kettenbach GmbH & Co. KG Im Heerfeld 7 D-35713 Eschenburg + 49(0) 2774/705-0 [email protected] Ansprechpartner: Internet: Auskunftgebender Bereich: Regulatory Affairs Manager www.kettenbach.de Regulatory Affairs Telefax: +49 (0)2774/705-87 Telefon: +49 (0)2774/705-0 +49 (0)30 30686790 (Deutsch/Englisch) 1.4. Notrufnummer: ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Gefahrenbezeichnungen: Xn - Gesundheitsschädlich, Xi - Reizend R-Sätze: Reizt die Augen und die Haut. Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenkategorien: Reproduktionstoxizität: Repr. 1B Gefahrenhinweise: Verursacht schwere Augenreizung. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 2.2. Kennzeichnungselemente Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung Tetrahydrofurfuryl-2-methacrylat Signalwort: Piktogramme: Gefahrenhinweise H319 H317 H360Df Revisions-Nr.: 2,02 Gefahr GHS08 Verursacht schwere Augenreizung. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. D - DE Überarbeitet am: 14.09.2015 Kettenbach GmbH & Co. KG EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Visalys Gingiva Protection Druckdatum: 14.09.2015 Sicherheitshinweise P201 P280 P308+P313 P501 Seite 2 von 7 Materialnummer: 001622 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Inhalt/Behälter Entsorgung gemäß den Regelungen der örtlichen Gemeinde. zuführen. 2.3. Sonstige Gefahren In Gegenwart von Radikalbildnern (z.B. Peroxiden), reduzierenden Substanzen und/oder Schwermetallionen ist Polymerisation unter Wärmeentwicklung möglich. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe EG-Nr. CAS-Nr. Index-Nr. REACH-Nr. Bezeichnung Anteil Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] 5 - < 10 % Bisphenol-A-Diglycidyl-Methacrylat 1565-94-2 Xi - Reizend R36/38 Eye Irrit. 2, Skin Sens. 1; H319 H317 5 - < 10 % Tetrahydrofurfuryl-2-methacrylat 2455-24-5 Xi - Reizend R36/37/38 Repr. 1A; H360Df Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Nach Einatmen Für Frischluft sorgen. Ärztliche Behandlung notwendig. Nach Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit: Wasser und Seife. Kontaminierte Kleidung wechseln. Ärztliche Behandlung notwendig. Nach Augenkontakt Falls das Produkt in die Augen gelangt, sofort bei geöffnetem Lidspalt mit viel Wasser mindestens 5 Minuten spülen. Anschließend Augenarzt konsultieren. Nach Verschlucken KEIN Erbrechen herbeiführen. Ärztliche Behandlung notwendig. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Es liegen keine Informationen vor. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Revisions-Nr.: 2,02 D - DE Überarbeitet am: 14.09.2015 Kettenbach GmbH & Co. KG EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Visalys Gingiva Protection Druckdatum: 14.09.2015 Seite 3 von 7 Materialnummer: 001622 Geeignete Löschmittel Schaum. Löschpulver. Kohlendioxid (CO2). Ungeeignete Löschmittel Wasservollstrahl. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Brandgase von organischen Materialien sind grundsätzlich als Atmungsgifte einzustufen. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden . Schutzkleidung. Zusätzliche Hinweise Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Für ausreichende Lüftung sorgen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen Verfahren und Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. Entsorgung: siehe Abschnitt 13 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten . (Dämpfe sind schwerer als Luft.) Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Behälter dicht verschlossen halten. Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden . Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen . 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Nur im Originalbehälter lagern. Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über 4 - 25°C °C (vom Hersteller anzugeben) aufbewahren. Zusammenlagerungshinweise Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Revisions-Nr.: 2,02 D - DE Überarbeitet am: 14.09.2015 Kettenbach GmbH & Co. KG EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Visalys Gingiva Protection Druckdatum: 14.09.2015 Seite 4 von 7 Materialnummer: 001622 8.1. Zu überwachende Parameter 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden . Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Schutz- und Hygienemaßnahmen Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten. Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (92/85/EWG) für werdende oder stillende Mütter beachten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht gründlich waschen, ggf. duschen. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Augen-/Gesichtsschutz Dicht schließende Schutzbrille. Handschutz Schutzhandschuhe tragen. Körperschutz Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Atemschutz Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand: Farbe: Paste blau Geruch: fast geruchlos Prüfnorm pH-Wert: nicht bestimmt Zustandsänderungen Schmelzpunkt: nicht bestimmt Siedebeginn und Siedebereich: > 100 °C Flammpunkt: > 100 °C Untere Explosionsgrenze: Obere Explosionsgrenze: nicht bestimmt nicht bestimmt Selbstentzündungstemperatur Feststoff: Gas: nicht anwendbar nicht anwendbar Zersetzungstemperatur: nicht bestimmt Dichte (bei 20 °C): 1,3 g/cm³ Wasserlöslichkeit: Der Stoff ist nicht wasserlöslich. Verteilungskoeffizient: nicht bestimmt Dyn. Viskosität: (bei 20 °C) 150 * 1000 mPa·s 9.2. Sonstige Angaben Angaben beziehen sich auf die Hauptkomponente. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität Revisions-Nr.: 2,02 D - DE Überarbeitet am: 14.09.2015 Kettenbach GmbH & Co. KG EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Visalys Gingiva Protection Druckdatum: 14.09.2015 Seite 5 von 7 Materialnummer: 001622 10.1. Reaktivität Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf. 10.2. Chemische Stabilität Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen In Gegenwart von Radikalbildnern (z.B. Peroxiden), reduzierenden Substanzen und/oder Schwermetallionen ist Polymerisation unter Wärmeentwicklung möglich. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Vor Wärme schützen. Nur im Originalbehälter lagern. Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. 10.5. Unverträgliche Materialien Oxidationsmittel, Reduktionsmittel, Schwermetalle, Säure, Alkalien (Laugen). 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Es sind keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen ATEmix geprüft LD50, oral Dosis Spezies Quelle 4000 mg/kg Ratte OECD 401 Reiz- und Ätzwirkung Reizwirkung am Auge: Reizend. Reizwirkung an der Haut: Reizend. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Akute Fischtoxizität LC50: 34,7 mg/l (96h) Pimephales promelas 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.3. Bioakkumulationspotenzial Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.4. Mobilität im Boden Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.6. Andere schädliche Wirkungen Es liegen keine Informationen vor. Weitere Hinweise Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Nach Rücksprache mit dem Entsorger nach Verfestigung zusammen mit Hausmüll ablagern. Revisions-Nr.: 2,02 D - DE Überarbeitet am: 14.09.2015 Kettenbach GmbH & Co. KG EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Visalys Gingiva Protection Druckdatum: 14.09.2015 Seite 6 von 7 Materialnummer: 001622 Abfallschlüssel Produkt Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen; Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem 070208 Gummi und Kunstfasern; andere Reaktions- und Destillationsrückstände Als gefährlicher Abfall eingestuft. Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. Binnenschiffstransport (ADN) Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstransport Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. Seeschiffstransport (IMDG) Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstransport Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. Lufttransport (ICAO) Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. Sonstige einschlägige Angaben Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften Beschäftigungsbeschränkung: Wassergefährdungsklasse: Status: Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22 JArbSchG). Beschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten (§§ 4 und 5 MuSchRiV). 1 - schwach wassergefährdend Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Wortlaut der R-Sätze (Nummer und Volltext) 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. 36/38 Reizt die Augen und die Haut. Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext) H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Weitere Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse , sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Revisions-Nr.: 2,02 D - DE Überarbeitet am: 14.09.2015 Kettenbach GmbH & Co. KG EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Visalys Gingiva Protection Druckdatum: 14.09.2015 Materialnummer: 001622 Seite 7 von 7 Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten. (Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.) Revisions-Nr.: 2,02 D - DE Überarbeitet am: 14.09.2015
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