Informationen zur Immatrikulation für internationale

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Informationen für internationale Studierende zur Immatrikulation an der
Universität Freiburg im Sommersemester 2016
Liebe zukünftige Studierende,
Sie haben Ihren Zulassungsbescheid erhalten und können sich nun an der Universität immatrikulieren, um Ihr
Studium in Freiburg zu beginnen. In diesem Informationsblatt erhalten Sie wichtige Hinweise zur Immatrikulation, zu den Formalitäten und zu den ersten Schritten in den Studienalltag. Bitte lesen Sie daher die Informationen vollständig durch und beachten Sie die Termine und Öffnungszeiten, damit Sie sich innerhalb der Fristen immatrikulieren können.
Unten finden Sie einen knappen Überblick über alle wichtigen Informationen zur Immatrikulation. Auf den folgenden Seiten werden dann alle Punkte noch einmal ausführlich beschrieben. Auf den letzten beiden Seiten
erhalten Sie Informationen zur Wohnungssuche und zum Semesterbeginn.
Weitere Informationen bietet Ihnen der „Welcome-Guide für internationale Studierende“ des International
Office, den Sie bei der Immatrikulation erhalten werden. Den Welcome-Guide finden Sie auch online:
www.uni-freiburg.de/go/IO-welcome-guide-de.pdf/
Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service Center Studium – International Admissions and Services, stehen Ihnen bei Fragen und Problemen gerne zur Verfügung. Ihren Ansprechpartner bzw. Ihre Ansprechpartnerin finden Sie auf Ihrem Zulassungsbescheid.
Wir freuen uns, Sie an der Universität Freiburg begrüßen zu dürfen, und wünschen Ihnen einen guten Start in
Ihr Studium.
Ihr Team des Service Center Studium – International Admissions and Services
Immatrikulation auf einen Blick
Welche Unterlagen benötigen Sie für die Immatrikulation?
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Ihren Zulassungsbescheid
Nicht-EU-Bürger/innen: Pass mit gültigem Visum
Bescheinigung einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (Ausnahmen siehe S. 4)
Einzahlungsbeleg über die bezahlten Sozial- und Verwaltungsgebühren sowie den Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft oder Bezahlung mit deutscher EC-Karte (mit Pin) direkt bei der Immatrikulation (Infos siehe Seiten 4-5)
2 Passfotos
Falls Sie bereits vorher in Deutschland studiert haben: Studienbuch mit Exmatrikelvermerk sowie
Zeugnisse über die Zwischenprüfung oder das Vordiplom
Antrag auf Immatrikulation (Vollzeit oder Kurzzeit) – diesen erhalten Sie von uns, wenn Sie zur Immatrikulation kommen oder online unter: www.studium.uni-freiburg.de/documents/immatrikulation
Falls in Ihrem Zulassungsbescheid erwähnt: Nachweis über ein Orientierungsverfahren (siehe S. 2)
oder andere fehlende Voraussetzungen für die Immatrikulation
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Wann und wo findet die Immatrikulation statt?
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Die Immatrikulation findet vom 29. März bis zum 14. April 2016 im Service Center Studium in der Sedanstr. 6, 79098 Freiburg, statt. Die Immatrikulation für das Staatsexamensfach Zahnmedizin endet
bereits am 7. April 2016. Die Öffnungszeiten für die Immatrikulation sind: Mo, Di, Mi, Do 9.00 - 12.00
Uhr und Do 14.00 - 16.00 Uhr.
Bitte kommen Sie während der Immatrikulationszeit persönlich in das Service Center Studium und
bringen Sie alle vorne genannten Unterlagen mit. Im Service Center Studium befindet sich im ersten
Stock ein Informationsstand für internationale Studierende (Info-Point), an dem Sie Hilfe bei allen
Fragen rund um die Immatrikulation erhalten. Dort liegt auch der Antrag auf Immatrikulation für Sie
bereit. Diesen können Sie vorab auch online abrufen:
www.studium.uni-freiburg.de/documents/immatrikulation
Die Immatrikulation für alle internationalen Studierenden findet im 1. Obergeschoss in den Zimmern
01019 und 01020 statt. Genaue Informationen erhalten Sie am Info-Point. Bitte achten Sie auch auf
die Hinweisschilder im Haus.
Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH):
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In Ihrem Zulassungsbescheid sehen Sie, ob Sie vor der Immatrikulation die DSH-Prüfung ablegen
müssen. In diesem Fall können Sie sich erst immatrikulieren, wenn das Ergebnis der DSH-Prüfung
vorliegt (Mindestergebnis: DSH-2). Sie können die DSH am Sprachlehrinstitut der Universität Freiburg
(SLI) ablegen, die Prüfungsgebühr beträgt 100 Euro. Die schriftliche DSH Prüfung findet am 23. März
2016 ab 9 Uhr statt, Treffpunkt hierfür ist vor der Aula des KG I. Die mündlichen Prüfungen finden am
31. März und 1. April 2016 statt.
Der Vorbereitungskurs für die DSH-Prüfung findet in der Woche vom 14. bis 22. März 2016 statt und
kostet 80 Euro für Teilnehmer/innen mit einer Zulassung der Universität Freiburg und 240 Euro für alle weiteren Teilnehmer/innen.
Weitere Informationen erhalten Sie im beiliegenden Informationsblatt des Sprachlehrinstituts und im
Internet auf der Seite www.sli.uni-freiburg.de.
Studienorientierungsverfahren:
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An der Universität Freiburg wird zur Bewerbung für grundständige Studiengänge (Abschluss Bachelor
oder Staatsexamen) ein Nachweis über ein Studienorientierungsverfahren verlangt. Dabei handelt es
sich um einen Online-Test, den Sie bequem von Zuhause aus durchführen können. Sie können dabei
nicht „durchfallen“, sondern müssen lediglich Ihre Teilnahme nachweisen. Bitte tun Sie das, indem
Sie die Teilnahmebestätigung, die am Ende angezeigt wird, ausdrucken und zur Immatrikulation mitbringen. Sofern Sie den Nachweis nicht schon mit Ihren Bewerbungsunterlagen eingereicht haben,
können Sie hier sehen, welche Verfahren Sie nutzen können: www.studium.unifreiburg.de/documents/studienbewerbung/Infoblatt_Studienorientierungsverfahren/view
Visum und Aufenthaltserlaubnis
Da Sie die Zulassung erhalten haben, können Sie Ihre Einreise nach Deutschland organisieren. EU- und
EWR-Bürger/innen benötigen kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis. Wenn Sie aus der Schweiz, Australien, Brasilien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, der Republik Korea oder den USA
kommen, besteht ebenfalls keine Visumspflicht. Sie erhalten Ihre Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise bei
der Ausländerbehörde, wenn Sie Ihren Reisepass vorlegen und wenn die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (u.a. gesicherter Lebensunterhalt) vorliegen.
Wenn Sie aus einem anderen Land kommen, dürfen Sie nur mit einem Visum zu Studienzwecken nach
Deutschland einreisen. Das Visum beantragen Sie bitte bei der Deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Hei2
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matland. Die meisten Bewerber/innen erhalten dafür zusammen mit dem Zulassungsbescheid eine „Bescheinigung zur Vorlage bei Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland“, um das Visumverfahren zu
beschleunigen (Sichtvermerk).
Studienbewerber/innen aus China, Vietnam und der Mongolei müssen sich zunächst an die Akademische
Prüfstelle der Deutschen Botschaft (APS) in ihrem Heimatland wenden.
Reisen Sie bitte in keinem Fall mit einem Touristenvisum oder einem Schengenvisum zu Besuchszwecken oder für Geschäftsaufenthalte nach Deutschland ein!
Nach der Ankunft in Freiburg müssen sich alle Studierende beim Bürgeramt der Stadt Freiburg (oder bei der
Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes, wenn sie außerhalb von Freiburg wohnen) mit ihrer Wohnung oder
ihrem Zimmer polizeilich anmelden. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern müssen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums zur Ausländerbehörde der Stadt Freiburg (oder zur Ausländerbehörde des Landratsamts, wenn sie außerhalb von Freiburg wohnen), um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Bitte beachten
Sie, dass Sie bei Ämtern und Behörden Ihren Reisepass, Ihren Zulassungsbescheid, Passfotos sowie einen
Finanzierungsnachweis (z.B. Stipendienzusage) mitbringen müssen.
Öffnungszeiten der Ämter und Behörden:
Bürgerservice der Stadt Freiburg:
Baslerstraße 2, Serviceschalter, 79100 Freiburg
Montag, Dienstag, Freitag: 7.30 – 12.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 – 20.00 Uhr
Donnerstag: 7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Samstag: 9.30 – 12.30 Uhr
Tel.: +49 (0)761 201-2010
Ausländerbehörde der Stadt Freiburg:
Baslerstraße 2, 79100 Freiburg
Öffnungszeiten des Service-Schalters:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr, Mittwoch: 13.30 – 17.00 Uhr
E-Mail: [email protected]
Internet: www.freiburg.de/pb/,Lde/205368.html
Gemeindeverwaltungen (wenn Sie außerhalb der Stadt Freiburg wohnen):
Bitte erfragen Sie die Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung oder beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes.
Ausländerbehörde des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald (wenn Sie außerhalb der Stadt Freiburg wohnen):
Stadtstraße 2, 79104 Freiburg
Montag und Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 – 16.00 Uhr
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Krankenversicherung
Bei der Immatrikulation überprüfen wir, ob Sie eine Krankenversicherung haben. Wir empfehlen, dass Sie
sich bei einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse zum Studierendentarif versichern. Bitte informieren Sie
sich selbstständig über die aktuell geltenden Tarife. Bei einigen Krankenkassen können Sie den Betrag auch
in monatlichen Raten bezahlen, wenn Sie bei einer Freiburger Bank ein Konto eröffnet haben.
Ausnahmen gibt es in den folgenden Fällen: Wenn Sie aus der EU oder dem EWR kommen und eine „European Health Insurance Card“ (EHIC) haben, sind Sie nicht versicherungspflichtig. Mit der EHIC gehen Sie
nach Ihrer Ankunft in Freiburg zu einer gesetzlichen Krankenkasse und lassen sich dort eine Bescheinigung
ausstellen, die besagt, dass Sie nicht versicherungspflichtig sind. Diese Bescheinigung müssen Sie dann bei
der Immatrikulation vorlegen.
Ähnliche Vereinbarungen gibt es auch mit Bosnien-Herzegowina (Vordruck BH6), Serbien-Montenegro (JU6),
Kroatien (D/HR111), der Türkei (A/T11) und Tunesien (A/TN11). Den genannten Vordruck erhalten Sie von
der Krankenkasse oder entsprechenden Behörde Ihres Heimatlandes und legen diesen bitte bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Freiburg vor. Dort erhalten Sie eine Bescheinigung zur Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht, die Sie bei der Immatrikulation vorlegen müssen.
Auch wenn Sie in Ihrem Heimatland privat versichert sind, müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Freiburg eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht ausstellen lassen und diese Bescheinigung bei der Immatrikulation vorlegen. Dies gilt auch für DAAD-Stipendiat/innen, die über den DAAD versichert sind.
Studierende, die das 30. Lebensjahr vollendet oder das 14. Fachsemester abgeschlossen haben, sind nicht
mehr versicherungspflichtig und können nicht mehr von den günstigen Studierendentarifen profitieren. In Ihrem eigenen Interesse und aufgrund rechtlicher Vorgaben müssen Sie dafür sorgen, dass Sie weiterhin ausreichend krankenversichert sind.
Als Doktorand/in können Sie sich nur dann gesetzlich versichern, wenn Sie zuvor mindestens 12 Monate gesetzlich in Deutschland oder einem anderen EU-Staat versichert waren. Andernfalls müssen Sie sich privat
versichern.
Wir empfehlen Ihnen dringend, dass Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland versichern,
vor allem wenn Sie mehrere Jahre in Deutschland studieren möchten. Im Falle einer privaten Krankenversicherung und einer EHIC gilt in der Regel, dass Sie normalerweise nur medizinisch notwendige Leistungen im
akuten Krankheitsfall nach deutschem Recht erhalten.
Bitte beachten Sie, dass Sie auch im Falle einer privaten Versicherung unbedingt eine Bescheinigung einer
gesetzlichen Krankenkasse über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht vorlegen müssen.
Die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht gilt für Ihr gesamtes Studium in Deutschland. Sie
können im Laufe Ihres Studiums nicht mehr zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln.
Sozial- und Verwaltungsbeitrag sowie Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft
Die Universität Freiburg erhebt keine Studiengebühren. Sie bezahlen lediglich Sozial- und Verwaltungsgebühren sowie zusätzlich einen Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft in Höhe von insgesamt 145 Euro pro
Semester. Der darin enthaltene Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft in Höhe von 7 Euro gilt nur für
Vollzeitstudierende, Kurzzeitstudierende (Freemover) bezahlen daher lediglich 138 Euro. Austauschstudierende des International Office und Erasmus-Studierende bezahlen 78 Euro.
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Hinweise zu den Zahlungsmodalitäten:
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EC-Karte einer Bank in Deutschland (Girocard): Direkt bei der Immatrikulation möglich (PIN erforderlich)
Barzahlung: Dies ist nur bei der Unikasse im Rektorat möglich (Fahnenbergplatz, 79098 Freiburg,
1. Stock, Zimmer 01008). Die Öffnungszeiten sind: Montag bis Donnerstag von 8.45 Uhr bis 11.45
Uhr (www.zuv.uni-freiburg.de/service/barschalter)
Überweisung aus dem Inland: Bitte überweisen Sie die Gebühren nur, wenn Sie bereits ein Konto bei
einer Bank in Deutschland eingerichtet haben und bringen Sie den Überweisungsbeleg zur Immatrikulation mit.
Empfänger: Universitätskasse Freiburg
Baden-Württembergische Bank, Freiburg (BW-Bank Freiburg)
Bankleitzahl: 600 501 01
Kontonummer: 7438508768
IBAN-Nr.: DE71 6005 0101 7438 5087 68
BIC/SWIFT:
SOLADEST (8-stelliger BIC-Code)
SOLADEST600 (11-stelliger BIC-Code
Verwendungszweck: Neueinschreibung zum Sommersemester 2016, Name und Anschrift
Vor Semesterbeginn
Wohnen in Freiburg
Anders als in vielen anderen Ländern müssen Sie sich in Freiburg als Studentin oder Student selbst um ein
Zimmer oder eine Wohnung kümmern. Die Wohnungssituation in Freiburg ist zu Beginn jedes Semesters
sehr angespannt. Daher heißt die Devise: Je früher, desto besser. Zimmer und Wohnungen finden Sie auf
dem privaten Wohnungsmarkt, bei der privaten Zimmervermittlung des Studierendenwerks
(http://www.swfr.de/wohnen/zimmervermittlung/) oder über die private Wohnungsdatenbank des International
Office: www.international.uni-freiburg.de/wohnen.
Darüber hinaus gibt es Plätze in Wohnheimen für Studierende. Diese müssen Sie beim Studierendenwerk
beantragen. Ausführliche Informationen zum Thema „Wohnen in Freiburg“ erhalten Sie beim Studierendenwerk. Das Studierendenwerk bietet darüber hinaus weitere Informationen und Serviceleistungen für internationale Studienanfänger/innen an: http://www.swfr.de/.
Welcome Days für internationale Studierende
Das International Office und das EU-Büro veranstalten noch vor Beginn der Vorlesungszeit Welcome Days für
internationale Studierende. Diese finden vom 6. bis 11. April 2016 statt. Informationen dazu finden Sie auf
dem beiliegenden Informationsblatt. Wichtige Ansprechpartner/innen für internationale Studierende heißen
Sie willkommen und stellen sich Ihnen im Laufe dieser Tage vor. Sie erhalten ausführliche Informationen zum
Thema „Leben und Studieren in Freiburg“ und können erste Kontakte zu anderen Studierenden knüpfen. Sie
erfahren auch Näheres zu Lehrveranstaltungen, den Prüfungen (z.B. der Orientierungsprüfung) und zum
Stundenplan in Ihrem Fach. Die Teilnahme an den Welcome Days wird allen Studienanfänger/innen in den
grundständigen Studiengängen (Bachelor, Staatsexamen) dringend empfohlen. Bitte melden Sie sich mit dem
dafür vorgesehenen Abschnitt auf der beiliegenden Einladung an. Auch eine Online-Anmeldung ist möglich:
www.studium.uni-freiburg.de/studium/studienanfaenger/orientation/welcomedaysanmeldung .
Außerdem werden von den Fakultäten und Instituten Einführungsveranstaltungen für Erstsemester angeboten. Wir empfehlen Ihnen, unbedingt an diesen Veranstaltungen teilzunehmen. Bitte informieren Sie sich vor
Ihrer Ankunft im Internet auf den Seiten der Fachbereiche. Diese erreichen Sie über das Studierendenportal:
www.studium.uni-freiburg.de/studium/studienfaecher unter dem jeweiligen Studienfach und der Rubrik „Infolinks“.
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UniCard und MyAccount
Nach der Immatrikulation erhalten Sie per E-Mail eine Benutzerkennung vom Rechenzentrum. Erst nach Änderung des automatisch zugewiesenen Passwortes in myAccount unter: https://myaccount.unifreiburg.de/uadmin/login haben Sie Zugang zu allen Diensten des Rechenzentrums, sodass Sie beispielsweise Ihre Universitäts-E-Mail-Adresse beantragen oder über das Online-Verfahren Kurse belegen können.
Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie im Internet: www.rz.uni-freiburg.de.
Etwa zwei Wochen nach der Immatrikulation wird Ihnen zusätzlich Ihre UniCard per Post zugeschickt. Die
UniCard dient als Studierendenausweis, Mensa-Karte und Bibliotheksausweis. Bei der Immatrikulation erhalten Sie zunächst Ihr Studienbuch. Mit dem Studienbuch können Sie direkt nach der Immatrikulation für 89
Euro das Semesterticket kaufen (z.B. im VAG Pluspunkt in der Salzstraße, im Bahnhof oder an den Automaten der VAG). Damit dürfen Sie für sechs Monate die Regionalbahnen, Straßenbahnen und Busse in Freiburg
und der Region kostenfrei nutzen.
Lehrveranstaltungen und Studienfachberatung
Die Vorlesungen zum Wintersemester beginnen in den meisten Fächern am 18. April 2016. Spätestens eine
Woche vor dem Beginn der Vorlesungszeit müssen Sie planen, welche Lehrveranstaltungen (z.B. Vorlesungen, Seminare, Übungen) Sie in Ihrem ersten Semester besuchen wollen und sich dafür anmelden.
Hierfür sollten Sie zunächst die Informationen lesen, die für das Studienfach relevant sind und auf den Webseiten der Studienfächer aufgeführt sind (z.B. den Studienplan). Die Fachseiten erreichen Sie über das Studierendenportal: www.studium.uni-freiburg.de/studium/studienfaecher unter dem jeweiligen Studienfach und
der Rubrik „Infolinks“.
Im Vorlesungsverzeichnis können Sie die passenden Lehrveranstaltungen für das aktuelle Semester heraussuchen. Das Vorlesungsverzeichnis für die gesamte Universität finden Sie im Internet: www.studium.unifreiburg.de/studium/lehrveranstaltungen. In vielen Studienfächern wird außerdem ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis von den Fachschaften herausgegeben, das Sie online über die Seiten der Fachbereiche
einsehen können oder teilweise auch ausgedruckt in den Bibliotheken der Institute erhalten.
Die Anmeldung für die Lehrveranstaltungen verläuft über das Campus Management – HISinOne:
www.studium.uni-freiburg.de/logins.
Wenn Sie Fragen zum Studium in Ihrem Fach oder zu den Pflichtveranstaltungen im ersten Semester haben,
steht Ihnen Ihr Studienfachberater oder Ihre Studienfachberaterin gerne zur Verfügung. Die Kontaktinformationen finden Sie im Studierendenportal unter dem jeweiligen Studienfach: www.studium.unifreiburg.de/studieninteressierte/studienfaecher.
Studierende in Master- und Aufbaustudiengängen wenden sich bitte an die entsprechenden Studiengangkoordinator/innen. Doktorand/innen kontaktieren bitte nach der Ankunft in Freiburg ihre Betreuerin bzw. ihren
Betreuer (Doktormutter/ Doktorvater).
Kurzzeit- und Austauschstudierende (ohne Abschluss) informieren sich bitte speziell bei den Auslands- und
Erasmusbeauftragten der Institute oder bei ihrer Programmkoordinatorin bzw. ihrem Programmkoordinator
über Learning Agreements und geeignete Lehrveranstaltungen.
Kontakt
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Service Center Studium – International Admissions and Services
Sedanstr. 6
79098 Freiburg
Tel.: +49 (0)761 203-9093, -4242, -67368 . Fax: +49 (0)761 203-8835
E-Mail: [email protected] . Internet: www.ias.uni-freiburg.de
Öffnungszeiten Beratung: Mo - Do 9:00 – 12:00 Uhr und Do 14:00 – 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Studierendenadministration: Mo - Do 9:00 – 12:00 Uhr und Do 14:00 – 16:00 Uhr
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