AllgemeineGeschäftsbedingungen Zimmerbereitstellung,-übergabeund-rückgabe 1)DerKundeerwirbtkeinenAnspruchaufdieBereitstellungbestimmterZimmer. 2)GebuchteZimmerstehendemKundenab14:00UhrdesvereinbartenAnreisetageszurVerfügung. DerKundehatkeinenAnspruchauffrühereBereitstellung. AmvereinbartenAbreisetagsinddieZimmerdemHostelspätestensum11:00Uhrgeräumtzur Verfügungzustellen.DanachkanndasHotelüberdenihmentstandenenSchadenhinausfürdie zusätzlicheNutzungdesZimmersbis15:00Uhr50%desvollenLogispreises(Listenpreises)in Rechnungstellen,ab18:00Uhr100%.DemKundenstehtesfreidemHotelnachzuweisen,daß diesemkeinodereinwesentlichniedrigerSchadenentstandenist. 3)ImFalleeinerStornierungmussdiesbisspätestens48StundenvordergebuchtenAnkunft geschehen.FürStornierungendiespäterals48StundenvorgenommenwerdenwirdderPreisfüralle gebuchtenBettenfürdieerstenbeidenNächtealsStornierungsgebührerhoben. 4)AllePreisesindinkl.derderzeitgeltendengesetzlichenMehrwertsteuer.Steuererhöhungenbzw. zusätzlicheSteuerndiederGesetzgebernacheinerbereitsgetätigtenBuchungerhebt,werdenan denGastweitergegeben. Stornierung,Vertragsrücktritt 1)Stornierungensinderstgültig,wennsievomHostelbestätigtwerden.DasHostelhatdenKunden, spätestensbeiVertragsabschluss,vonderMöglichkeitdesRücktrittsinKenntniszusetzen.Esgelten folgendeStornierungsfristen: 1.1)Fallsnichtandersvereinbart,istbeiEinzelreservierungeneinekostenfreieStornierungbiszudrei TagenvorderAnreisemöglich.BeieinerStornierungabdemzweitenTagvorAnreisewerden100% desvereinbartenGesamtpreisesinRechnunggestellt,maximalaberfürdieerstenzwei Übernachtungen.FallseineAnzahlungerfolgtist,wirddieseverrechnet. EinevorzeitigeAbreiseistkostenfreimöglich,wenndiesedemHostelmindestenszweiTagevorher bekanntgegebenwird,ansonstenwirdderGesamtpreisfürdieweiterenÜbernachtungenin Rechnunggestellt(maximalzweiÜbernachtungen). 1.2)Fallsnichtandersvereinbart,istbeiGruppenbuchungeinekostenfreieStornierungbis4Wochen vorAnreisekostenlos. BeiStornierungenab4WochenvorAnreisewird100%desvereinbartenGesamtpreisesinRechnung gestellt.WirdeinTeileinesAngebotesgenutztgiltdasgesamteAngebotalsstillschweigend angenommenundgebuchtundmussvollbezahltwerdenauchwenndiegebuchtenBettennicht genutztwerden. DasHostelbehältsichvorbeieinernichtNutzungderBetten,dieseweiterzuverkaufen,die BezahlungdergebuchtenBettenistdavonnichtbetroffen. DasgleichegiltfüreventuellgebuchteVerpflegungspakete.Auchdiesemüssenvollgezahltwerden selbstwennsienichtinAnspruchgenommenerden. 2)DasComebackpackerskannReservierungenstornierenwenndieAnzahlungnichtrechtzeitig geleistetwird. Gruppenreservierungen 1)BuchungenfürmehralszehnPersonengeltenalsGruppenbuchung.Gruppenmüsseneinen verantwortlichenAnsprechpartnerstellen. 2)BeiGruppenbuchungenisteineAnzahlunginHöhevon50%desGesamtpreises Vertragsbedingung.DerRestbetragwirdnachAnreiseinRechnunggestelltundistinnerhalbder Aufenthaltsdauerbarzuentrichtenbzw.jenachVereinbarungzuüberweisen.Sollteeinlängerer AufenthaltgebuchtwerdenwirdeinemonatlicheRechnunggestellt,diebinnen7Tagenzubezahlen ist. Vertragsabschluß,–partner,-haftung;Verjährung 1)DasHostelhaftetfürseineVerpflichtungenausdemVertrag.ImnichtleistungstypischenBereich istdieHaftungaufVorsatzundgrobeFahrlässigkeitdesHostelsbeschränkt. 2)DieVerjährungsfristbeträgtfüralleAnsprüchedesKundensechsMonate. 3)DieseHaftungsbeschränkungundkurzeVerjährungsfristgeltenzugunstendesHotelsauchbei VerletzungvonVerpflichtungenbeiderVertragsanbahnungundpositiverVertragsverletzung. 4)DasHostelvermietetBettennurgegenVorauszahlung. HaftungdesHostels 1)DasHostelhaftetfürdieSorgfalteinesordentlichenKaufmannes.DieseHaftungistimnicht leistungstypischenBereichjedochbeschränktaufLeistungsmängel,Schäden,Folgeschädenoder Störungen,dieaufVorsatzodergrobeFahrlässigkeitdesHostelszurückzuführensind.Sollten StörungenoderMängelandenLeistungendesHostelsauftreten,wirddasHostelbeiKenntnisoder aufunverzüglicheRügedesKundenbemühtsein,fürAbhilfezusorgen.DerKundeistverpflichtet, dasihmZumutbarebeizutragen,umdieStörungzubehebenundeinenmöglichenSchadengeringzu halten. 2)MitgeführteAusstellungs-odersonstige,auchpersönlicheGegenständebefindensichaufGefahr desKundenindenVeranstaltungsräumenbzw.imHotel.DasHotelübernimmtfürVerlust, UntergangoderBeschädigungkeineHaftung,auchnichtfürVermögensschäden,außerbeigrober FahrlässigkeitoderVorsatzdesHotels.HiervonausgenommensindSchädenausderVerletzungdes Lebens,desKörpers,derFreiheitoderderGesundheit.ZudemsindalleFälle,indenendie VerwahrungaufGrundderUmständedesEinzelfallseinevertragstypischePflichtdarstellt,vondieser Haftungsfreizeichnungausgeschlossen. Schlussbestimmungen 1)Erfüllungs-undZahlungsortistBerlin. 2)AusschließlicherGerichtsstandistimkaufmännischenVerkehrBerlin.SoferneinVertragspartner dieVoraussetzungendes§38Absatz1ZPOerfülltundkeinenallgemeinenGerichtsstandimInland hat,giltalsGerichtsstandBerlin. 3)EsgiltdasRechtderBundesrepublikDeutschland. 4)SollteneinzelneBestimmungendieserAllgemeinenGeschäftsbedingungenfürdieHotelaufnahme unwirksamodernichtigseinoderwerden,sowirddadurchdieWirksamkeitderübrigen Bestimmungennichtberührt.DieVertragsparteienverpflichtensichindiesemFalldieunwirksame odernichtigeBestimmungdurcheinedemwirtschaftlichenZweckderunwirksamenodernichtigen BestimmungentsprechendewirksameBestimmungzuersetzen.
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