Antwort - Landtag NRW

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/11150
17.02.2016
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 4318 vom 20. Januar 2016
des Abgeordneten Daniel Sieveke CDU
Drucksache 16/10840
Hat Innenminister Jäger eine Unterstützungsanfrage der Polizei im Rahmen der
Ermittlungen zu den Silvester-Übergriffen im Bielefelder Bahnhofsviertel abgelehnt?
Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4318 mit Schreiben vom
16. Februar 2016 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Wie das Westfalen-Blatt am 20.01.2016 berichtete, soll das nordrhein-westfälische
Innenministerium eine Unterstützungsanfrage der Polizei im Rahmen der Ermittlungen zu den
Silvester-Übergriffen im Bielefelder Bahnhofsviertel abgelehnt haben. Konkret geht es dabei
um den Zugriff auf einen Internetserver des Bundeskriminalamtes, auf den Nachtschwärmer
ihre private Bild- und Videoaufzeichnungen von den Geschehnissen der Silvesternacht hätten
überspielen können, zu dem die Bielefelder Polizei aber keinen Zugang hat. Alternativ sei vom
Polizeipräsidium Bielefeld angefragt worden, den Server eines privaten Unternehmens nutzen
zu dürfen. Beide Ersuchen habe das nordrhein-westfälische Innenministerium jedoch
abgelehnt.
Ähnlichen Bitten der Polizeipräsidien Köln und Düsseldorf sei demgegenüber stattgegeben. In
diesen Fällen habe das Ministerium über das Landeskriminalamt Kontakt zum
Bundeskriminalamt
aufgenommen,
welches
entsprechende
Upload-Möglichkeiten
eingerichtet habe. Das Polizeipräsidium Bielefeld habe stattdessen Zeugen bitten müssen,
sich telefonisch einen Termin zu besorgen, um Foto- und Videodateien persönlich vorbei zu
bringen – ein Prozedere, das bislang kein einziger möglicher Zeuge genutzt habe.
Wie das Westfalen-Blatt weiter berichtet, habe das nordrhein-westfälische Innenministerium
auf Anfrage mitgeteilt, dass das Ersuchen der Bielefelder Polizei vom Bundeskriminalamt
Datum des Originals: 16.02.2016/Ausgegeben: 22.02.2016
Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
Drucksache 16/11150
abgelehnt worden sei. Diese Information soll nach Recherchen der Zeitung jedoch falsch sein.
Eine neue Antwort sei für den 20.01.2016 in Aussicht gestellt.
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hatte im Rahmen ihrer Regierungserklärung vom
29.01.2015 erklärt: „Für etliche ist Nordrhein-Westfalen im Digitalzeitalter bereits ‚the place to
be‘. Wir arbeiten daran, dass es noch sehr viel mehr werden.“
1.
Wie stellt sich der oben beschriebene Sachverhalt aus Sicht der Landesregierung
dar?
Das durch das Bundeskriminalamt administrierte Portal für Bild- und Videodaten privater
Hinweisgeber in Fällen terroristischer Anschläge wurde im August 2015 fertiggestellt.
Auf Ersuchen des Polizeipräsidiums Köln bat das Landeskriminalamt NRW am 08.01.2016
das Bundeskriminalamt, das Hinweisportal in Betrieb zu nehmen. Die Inbetriebnahme des
Hinweisportals erfolgte für das Polizeipräsidium Köln am 09.01.2016. Auf Ersuchen des
Polizeipräsidiums Düsseldorf bat das Landeskriminalamt NRW am 18.01.2016 das
Bundeskriminalamt, die Hinweisplattform auch für das Polizeipräsidium Düsseldorf zur
Verfügung zu stellen; die Inbetriebnahme erfolgte am 19.01.2016. Auf Ersuchen des
Polizeipräsidiums Bielefeld vom 19.01.2016 bat das Landeskriminalamt NRW am 19.01.2016
das Bundeskriminalamt, die Hinweisplattform auch für das Polizeipräsidium Bielefeld zur
Verfügung zu stellen; die Inbetriebnahme erfolgte am 20.01.2016.
Entscheidungen zur Beauftragung externer Dienstleister liegen ausschließlich im Ermessen
der jeweils ermittlungsführenden Polizeibehörde.
2.
Aus welchen Gründen ist das Ersuchen der Bielefelder Polizei zunächst abgelehnt
worden?
Siehe Antwort zu Frage 1.
3.
Wie viele Zeugen sind im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den SilvesterÜbergriffen im Bielefelder Bahnhofsviertel inzwischen persönlich beim
Polizeipräsidium Bielefeld vorstellig geworden, um private Foto- und Videodateien
abzugeben?
Bislang (Stand: 27.01.2016) sind beim Polizeipräsidium Bielefeld keine Zeugen vorstellig
geworden seien, um Foto- oder Videodaten persönlich abzugeben.
4.
In wie vielen Fällen ist es Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen
seit 2010 ermöglicht worden, zu Ermittlungszwecken den o.g. Server des
Bundeskriminalamtes nutzen bzw. Server privater Unternehmen mieten zu dürfen?
(Bitte jeweils differenziert nach Jahren, Kreispolizeibehörden und Nutzung von
BKA-/Privatservern einzeln auflisten.)
Das Hinweisportal des Bundeskriminalamts wurde im Januar 2016 erstmalig durch nordrheinwestfälische Polizeibehörden genutzt.
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Drucksache 16/11150
Das Polizeipräsidium Bielefeld betrieb im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens im Jahr 2014
ein Hinweisportal zur Entgegennahme von Bild- und Videomaterial privater Hinweisgeber bei
einem privaten Dienstleister. Eine solche IT-Plattform nutzte auch das Polizeipräsidium Köln
vom 08.01.2016 bis zur Nutzung des Bundeskriminalamts-Hinweisportals. Darüber
hinausgehend liegen der Landesregierung zu Art und Umfang der Nutzung von ITInfrastrukturen privater Dienstleister durch Polizeibehörden des Landes NRW keine
Informationen vor.
5.
Inwieweit trifft die oben zitierte Aussage der Ministerpräsidentin, wonach
Nordrhein-Westfalen im Digitalzeitalter „für etliche“ bereits ein „place to be“ sei
auch auf den Polizeibereich zu?
Die in der Fragestellung zitierte Aussage hat Frau Ministerpräsidentin Kraft im Rahmen ihrer
Regierungserklärung vor dem Landtag am 29.01.2015 getroffen und bezog sich auf die
Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Nordrhein-Westfalen.
Die Polizei des Landes NRW ist u. a. mit Einrichtung des Cybercrime-Kompetenzzentrums
beim Landeskriminalamt NRW und spezialisierter Dienststellen sowie durch fortwährende
Anpassung der Aus- und Fortbildung auf die mit einer zunehmenden Digitalisierung der
Gesellschaft einhergehenden Herausforderungen weitreichend eingestellt. Dieser Status
sowie die entsprechende Ausstattung der Polizei NRW werden den spezifischen
Anforderungen im Übrigen fortlaufend angepasst.
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