Stand: 10/2015
WERBUNG, DIE IN FAHRT KOMMT!
Verkehrsmittelwerbung der Saarbahn GmbH
Werbung, die in Fahrt kommt …
Werbung auf den Fahrzeugen
und den Bahnhaltestellen!
Viele Werbeformen erreichen zwar die gewünschte
Zielgruppe, doch die Qualität der Wahrnehmung ist
meist nur ungenügend. Das muss nicht sein, denn
tagtäglich sehen Menschen unsere Busse und Bahnen mit Ihrer Werbung – auf dem Weg zur Schule,
zur Arbeit, beim Einkauf oder in der Freizeit.
Kontakt auf allen Linien
Über 120 Busse und 20 Bahnen fahren täglich im
gesamten Regionalverband Saarbrücken sowie
darüber hinaus und befördern dabei jährlich rund
44 Milllionen Fahrgäste.
Anders als bei TV-, Radio- oder Internetwerbung,
die man ausschalten kann, bleibt Ihre Werbung
durch unsere Präsenz in der Öffentlichkeit ständig
im Blickfeld der Zielgruppen und in deren Erinnerung. Dass Werbung auf Bussen und Bahnen gut
ankommt, beweist eine Studie des Fachverbandes
Außenwerbung e. V., wonach Busaußenwerbung
77 % der Befragten erreicht.
2
Vielfältige Möglichkeiten
Ob als Ganz- oder Teilbeklebung, als Traffic-Board
oder Traffic-Banner, als Scheibenplakat oder Seitenscheibenaufkleber – auf und in unseren Fahrzeugen steht Ihre Werbung immer im Mittelpunkt.
Auf den weiteren Seiten finden Sie eine Gesamtübersicht unserer Angebotsformen mit Preisen,
Skizzen und technische Angaben sowie unsere
allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Unsere Bahnen sind täglich auf einer festen
Strecke vom französischen Sarreguemines bis zur
Gemeinde Lebach unterwegs und befördern dabei
jährlich rund 12 Millionen Fahrgäste. Die Bahn,
das modernste und umweltfreundlichste Werbemedium entlang der 44 km langen Strecke wird
überdurchschnittlich wahrgenommen.
Ihre Werbung erreicht zu jeder Zeit unsere Fahrgäste sowie alle anderen Verkehrsteilnehmer wie
Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger.
Wir beraten Sie gerne unter:
Tel. 0681 5003-303, -319 oder -173
Fax: 0681 5003-351
E-Mail: [email protected]
Weitere Infos und Fotos finden Sie unter
www.saarbahn.de/werbung.
3
g Werbung Bus
Gelenkbus
Werbevorteil
Gestaltung mit Fenster
+ Dauerhaftes Werbemedium
+ Langfristiger Einsatz (Imagewerbung)
+ Kombination mit Innenwerbung möglich
+ Große Gestaltungsräume (z. B. Fensterbelegung)
+ Große Werbefläche (bis zu 12 Meter Länge)
Fensterflächen können bis zu 30 %
pro Fenster mit einbezogen werden
Fensterflächen nur mit normierter Window Graphics Folie beklebbar.
Piktogramme/Logos müssen sichtbar bleiben.
Fronten müssen frei bleiben
MIETE
400 Euro*
pro Monat
* Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (Nicht im Preis enthalten sind die Kosten für Entwurf, Produktion, Anbringen, Entfernen.)
Die Vermaßungsskizzen finden Sie unter www.saarbahn.de/werbung.
4
g Werbung Bus
Solobus
Werbevorteil
Gestaltung mit Fenster
+ Dauerhaftes Werbemedium
+ Langfristiger Einsatz (Imagewerbung)
+ Kombination mit Innenwerbung möglich
+ Hohe Werbewirksamkeit bei geringeren
Produktions- und Mietkosten (gegenüber Gelenkbus)
Fensterflächen können bis zu 30 %
pro Fenster mit einbezogen werden
Fensterflächen nur mit normierter Window Graphics Folie beklebbar.
Piktogramme/Logos müssen sichtbar bleiben.
MIETE
Fronten müssen frei bleiben
300 Euro*
pro Monat
* Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (Nicht im Preis enthalten sind die Kosten für Entwurf, Produktion, Anbringen, Entfernen.)
Die Vermaßungsskizzen finden Sie unter www.saarbahn.de/werbung.
5
g Werbung Bus
Heckfläche
Werbevorteil
Teilgestaltung
+ Kurz- bis mittelfristiger Einsatz empfohlen
+ Monatliche Belegung möglich (für Kampagnen bzw. Sonderaktionen)
+ Hohe Werbewirksamkeit bei geringen Poduktions- und Mietkosten
+ Sehr gute Gestaltungsmöglichkeiten
Ganzgestaltung
Fensterflächen nur mit normierter Window Graphics Folie beklebbar.
Piktogramme/Logos müssen sichtbar bleiben.
MIETE
MIETE
220 Euro*
pro Monat
150 Euro*
pro Monat
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lt
(Teilgesta
(Ganzgesta
MINDESTLAUFZEIT
1 Monat
Teilgestaltung (ohne Fenster)
Ganzgestaltung (mit Fenster)
* Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (Nicht im Preis enthalten sind die Kosten für Entwurf, Produktion, Anbringen, Entfernen.)
Die Vermaßungsskizzen finden Sie unter www.saarbahn.de/werbung.
6
g Werbung Bus
Traffic-Boards (18/1 oder 4/1)
Werbevorteil
18/1
4/1
+ Kurzfristiger Einsatz (für Kampagnen und Sonderaktionen)
+ Kurzfristig buchbar, monatliche Belegung möglich
+ Auffällige Werbemöglichkeit, da Sonderformat
(bei geringen Poduktionskosten)
Fensterflächen nur mit normierter Window Graphics Folie
beklebbar. Piktogramme/Logos müssen sichtbar bleiben.
MIETE
180 Euro*
pro Monat
MIETE
Seitliches Traffic-Board (18/1)
Formate:
Citaro: 3560 x 2350 mm
CNG 313: 3560 x 2400 mm
MAN NL 232: 3560 x 2400 mm
MAN Lions City: 3560 x 2360 mm
400 Euro*
pro Monat
Hinteres Traffic-Board (4/1)
Formate:
Citaro: 1190 x 1750 mm
CNG 313: 1190 x 1600 mm
MAN NL 232: 1190 x 1650 mm
MAN Lions City: 1190 x 1450 mm
MINDESTLAUFZEIT
1 Monat
FORMAT
Seitliches Traffic-Board (18/1)
Hinteres Traffic-Board (4/1)
jeweils abhängig vom Bustyp
* Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (Nicht im Preis enthalten sind die Kosten für Entwurf, Produktion, Anbringen, Entfernen.)
Die Vermaßungsskizzen finden Sie unter www.saarbahn.de/werbung.
7
g Werbung Bus
Traffic-Banner
Werbevorteil
+ Kurz- bis mittelfristiger Einsatz
(für Kampagnen und Sonderaktionen)
+ Kurzfristig buchbar, monatliche Belegung möglich
+ Geringe Poduktionskosten
MIETE
20 Euro*
pro Monat
(je Banner)
MINDESTLAUFZEIT
1 Monat
MINDESTBELEGUNG
5 Banner/Solobus
7 Banner/Gelenkbus
FORMAT
175 x 50 cm
* Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (Nicht im Preis enthalten sind die Kosten für Entwurf, Produktion, Anbringen, Entfernen.)
Die Vermaßungsskizzen finden Sie unter www.saarbahn.de/werbung.
8
g Werbung Bus
Seitenscheiben-Banderolen
Werbevorteil
+ Dauerhafte Werbepräsenz im Bus
+ Sichtbar in Sitzhöhe
+ Zielgruppenorientiert einsetzbar
(gut geeignet zur Unterstützung der Außenwerbung)
MIETE
20 Euro*
pro Monat
le)
(je Bandero
MINDESTLAUFZEIT
1 Monat
FORMAT
50 x 15 –20 cm
* Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (Nicht im Preis enthalten sind Entwurf- und Produktionskosten.)
Die Vermaßungsskizzen finden Sie unter www.saarbahn.de/werbung.
9
g Werbung Bus
Seitenscheiben-Plakate
Werbevorteil
+ Hohe Werbewirksamkeit im Businnenraum
+ Zielgruppenorientiert, z. B. Schüler, Studenten, Pendler
+ Gute Darstellungsmöglichkeit
+ Kurzfristige Werbeform bei geringen Produktions- und Mietkosten
Materialempfehlung: 200 bis 270g Spielkartenkarton
DIN A3 quer
DIN A3 hoch
MIETE
für
ab 7 Euro*
2 Wochen
(je Plakat)
Bitte 1,5 cm rundum laufenden Rand ohne
wichtige Motivinhalte berücksichtigen.
2 Wochen
MINDESTBELEGUNG
50 Busse
MIETE
FORMAT
7 Euro für 2 Wochen pro Plakat
10 Euro für 1 Monat pro Plakat
30 Euro für 3 Monate pro Plakat
50 Euro für 6 Monate pro Plakat
DIN A3 hoch (297 x 420 mm)
und quer (420 x 297 mm)
doppelseitig bedruckt
oder zusammengefasst.
* Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (Nicht im Preis enthalten sind Entwurf- und Produktionskosten.)
10
MINDESTLAUFZEIT
g Werbung Bus
g Werbung Bahn
Premiumscheibe
In Bussen und
Bahnen möglich!
Werbevorteil
+ Sehr gute Werbemöglichkeit im Bus- und Bahninnenraum
+ Von allen Stellen in Bus und Bahn sichtbar
+ Gute Gestaltungsmöglichkeit
+ Kostengünstig in Produktion und Miete
+ 1 Fläche/Bus, 2 Flächen/Bahn
hinter Fahrerstand
MIETE
*
ab 12 Euro
en
für 2 Woch
MINDESTLAUFZEIT
2 Wochen
(je Plakat)
MINDESTBELEGUNG
MIETE
12 Euro für 2 Wochen pro Plakat
20 Euro für 1 Monat pro Plakat
50 Euro für 3 Monate pro Plakat
100 Euro für 6 Monate pro Plakat
Bitte 1,5 cm rundum laufenden Rand ohne wichtige
Motivinhalte berücksichtigen.
* Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (Nicht im Preis enthalten sind Entwurf- und Produktionskosten.)
11
50 Busse
20 Bahnen
FORMAT
DIN A2 hoch (420 x 594mm)
einseitig bedruckt.
g Werbung Bahn
Deckenflächen-Plakate
Werbevorteil
+ Werbemöglichkeit ohne Streuverluste im Bahninnenraum
+ Deutsch-französisches Einzugsgebiet
Materialempfehlung: 200 bis 270g Spielkartenkarton
(Nur einseitiger Druck erforderlich, da Anbringung siehe Foto und Skizze!)
MIETE
für
ab 7 Euro*
2 Wochen
(je Plakat)
MINDESTLAUFZEIT
2 Wochen
MINDESTBELEGUNG
MIETE
7 Euro für 2 Wochen pro Plakat
10 Euro für 1 Monat pro Plakat
30 Euro für 3 Monate pro Plakat
50 Euro für 6 Monate pro Plakat
Bitte 1,5 cm rundum laufenden Rand ohne wichtige
Motivinhalte berücksichtigen.
* Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (Nicht im Preis enthalten sind Entwurf- und Produktionskosten.)
12
20 Bahnen
FORMAT
DIN A3 quer (420 x 297 mm)
einseitig bedruckt
g Werbung Bahn
Fußbodenfolien (STANDARDFLÄCHEN)
Werbevorteil
+ Innovative, aufmerksamkeitsstarke Werbemöglichkeit im Bahninnenraum
+ Wenig Streuverluste
+ Kurz- bis mittelfristige Werbeform
Einstiegsbereiche = Standardfläche
MIETE
(Nur normierte Folien in Abstimmung mit
der Saarbahn GmbH!)
uro*
ab 3.500 E
ate
für 12 Mon
MIETE
MINDESTLAUFZEIT
3.500 Euro/12 Monate*
12 Monate
FORMAT (Standardfläche)
2 x 13 m² = 26 m²
Nur auf Anfrage. Umfassendes Innen-Branding möglich. Nur patentierte und normierte Folie verwendbar. (Brandschutz, Allergieschutz, rutschfest, haltbar, lichtecht)
Sonderflächen
auf Anfrage!
* Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (Nicht im Preis enthalten sind die Kosten für Entwurf, Produktion, Anbringen, Entfernen.)
Die Vermaßungsskizzen finden Sie unter www.saarbahn.de/werbung.
13
g Werbung Bahn
Sonderflächen Innen
Werbevorteil
+ Innovative, aufmerksamkeitsstarke Werbemöglichkeit im Bahninnenraum
+ Wenig Streuverluste
+ Kurz- bis mittelfristige Werbeform
(Nur normierte Folien in Abstimmung mit der Saarbahn GmbH!)
MIETE ra
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500 Euro eächen
fl
für Sonder
ate
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M
für 12
MIETE
500 Euro* für Sonderflächen. Nur auf Anfrage.
MINDESTLAUFZEIT
12 Monate
FORMAT
Zusätzlich zur Fußbodenfolie Beklebung von verschiedenen Sonderflächen,
wie z. B. Decke und Seiten
auf Anfrage.
* Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (Nicht im Preis enthalten sind die Kosten für Anbringen,
Entfernen sowie den Entwurf.) Die Vermaßungsskizzen finden Sie unter www.saarbahn.de/werbung.
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g Werbung Bahn
Promotion-Aktionen
Werbevorteil
+ Hohe Werbewirksamkeit
+ Kurzfristig angelegte Werbung
+ Zielgruppengerichtete Ansprache
+ Verteilung von Give-Aways oder Flyern, Live-Musik,
Nikolaus oder Oster-Aktionen möglich (keine offenen
Speisen und Getränke)
MIETE
500 Euro*
pauschal
für 1 Tag
MINDESTLAUFZEIT
1 Tag
Nikolaus-Aktion in der Saarbahn
SR 3-Band in der Saarbahn
* Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
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In allen Bahnen nach
vorheriger Sondergenehmigung möglich.
g Werbung Bahn
Bahnen
Werbevorteil
+ Dauerhaftes Werbemedium, modernes Image
+ Langfristiger Einsatz (deutsch-französisches Einzugsgebiet)
+ Sehr gute Darstellungsform auf Premium-Produkt
+ Sehr große Werbefläche (rund 100 m2)
+ Teilbeklebung (A-,B- oder C-Teil) in Werbegemeinschaft möglich
Fensterflächen nur mit normierter Window Graphics Folie beklebbar.
Piktogramme/Logos müssen sichtbar bleiben.
MIETE
*
1.200 Euro
pro Monat
Fronten müssen frei bleiben
A-Teil
Fensterflächen können bis zu 30 %
pro Fenster mit einbezogen werden.
C-Teil
MINDESTLAUFZEIT
1 Jahr
B-Teil
* Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (Nicht im Preis enthalten sind die Kosten für Entwurf, Produktion, Anbringen, Entfernen.)
Die Vermaßungsskizzen finden Sie unter www.saarbahn.de/werbung.
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g Werbung Bahn
A-Teil = B-Teil (ohne Wagenkopf):
C-Teil:
Oberer Rumpf/Dachkranz:
2,39 m x 0,54 m
7,52 m x 0,54 m
Oberer Rumpf/Dachkranz:
10,40 m x 0,54 m
Unterer Rumpf:
3,63 m x 1,02 m
2,67 m x 0,80 m
0,99 m x 0,80 m
Unterer Rumpf:
10,40 m x 0,54 m
Höhe Fensterbeklebung:
30 % pro Fenster möglich
A-Teil
C-Teil
Außenwerbung an Bahnen:
Unabhängig von den freigegebenen Flächen auf den Bahnen sind die
von den Auftraggebern beabsichtigten Texte und Ausführungen der
Werbung gemäß den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkehrsmittelwerbung“ zur Genehmigung vorzulegen.
Rahmenbedingungen für die Gestaltung von Werbung:
• Alle Anschriften und Sicherheits-Piktogramme an den Fahrzeuglängsseiten und an den Köpfen müssen deutlich erkennbar bleiben.
Alle Maßangaben verstehen sich als ca.-Werte,
die vor der Produktion überprüft werden müssen. Piktogramm und Anhebestellen müssen
sichtbar bleiben. (Darstellungen auch in weiß
möglich). Die Frontansichten dürfen nicht beschriftet werden. Die seitlichen Kopfflächen
dürfen einbezogen werden.
B-Teil
• Die Seitenfenster können mit normierter Window Graphics Folie
bis zu 30 % pro Fenster verklebt werden (die Sicht nach außen
und das Zerschlagen der Scheibe mit Folie im Notfall muss
gewährleistet sein).
• Scheiben im Fahrerstand sind von jeglicher Werbung freizuhalten.
• Das Bekleben der Fenster an den Türen ist nicht zulässig.
• Die Nutzung der Seitenfläche vom Fahrzeugkopf ist möglich.
• Bei Unfällen sind verstärkt die Frontteile betroffen.
• Die Frontansicht muss frei bleiben.
* Die abgebildeten Skizzen und Maßangaben dienen als Entwurfsvorlagen. Eine Endbemaßung muss am Originalfahrzeug vorgenommen werden.
17
g Werbung Bahnhaltestellen
Werbung Bahnhaltestellen
Werbung an den Haltestellen der Saarbahn kommt garantiert gut an: In der Aufmerksamkeit von Fahrgästen, Fußgängern,
Autofahrern und allen anderen Verkehrsteilnehmern. Präsentieren Sie Ihre Botschaft eindrucksvoll und fernab der üblichen
Wege. Außergewöhnliche Ideen brauchen außergewöhnliche Plätze! Gehen Sie neue Wege - wir gehen sie mit!
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An 18 Standorten
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g Werbung Bahnhaltestellen
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Die Kosten für das Layout, die Produktion sowie die Anbringung und Neutralisation trägt der Kunde. Die Mindestlaufzeit
beträgt 3 Monate. Es gelten die AGBs der Verkehrsmittelwerbung unter www.saarbahn.de/haltestellenwerbung.
* Die Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
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g Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 10/2015)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Verkehrsmittelwerbung
1.
3. Auftragsdurchführung
3.1. Der Auftraggeber liefert die für die Werbung erforderlichen Entwürfe,
Schilder, Plakate usw. fristgemäß kostenfrei an die Saarbahn GmbH.
Soweit notwendig sind maßstäbliche Entwürfe vorzulegen. Vom Auftraggeber gelieferte Entwürfe, Plakate, usw. werden nur zurückgegeben, soweit dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
Geltung
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen für Verkehrsmittelwerbung gelten für sämtliche Plakat- und Fahrzeugflächen der Verkehrsmittel sowie an den Haltestellen der Saarbahn GmbH, Hohenzollernstraße 104-106, 66117 Saarbrücken.
3.2. Die Anlieferung von Plakaten muss mindestens 10 Tage vor Aushangtermin erfolgen. Der Plakataushang in den Fahrzeugen der Saarbahn GmbH versteht sich als reine Innenwerbung. Zum Aushang in den
Bussen sollten die Plakate doppelseitig sichtbar sein, um Leerflächen
zu vermeiden, zum Aushang in Bahnen können diese einseitig bedruckt
angeliefert werden.
2. Auftragsannahme
2.1. Die Verantwortung für Form und Inhalt der Werbung trägt der Auftraggeber. Die Saarbahn GmbH behält sich die Annahme von Aufträgen in
Abhängigkeit der Werbeinhalte und Einhaltung der technischen Bedingungen vor, wenn die Werbung gegen geltendes Recht, Verordnungen,
gesetzliche und behördliche Bestimmungen, oder die guten Sitten verstößt. Insbesondere Werbung mit anstößigem, religiösem und politischem Inhalt ist nicht gestattet.
3.3. Text und Ausführung der Werbung innen und außen unterliegen immer
der Genehmigung der Saarbahn GmbH. Auf Anforderung und soweit erforderlich sind maßstäbliche Entwürfe durch den Auftraggeber vorzulegen.
2.2. Die Beseitigung der Werbung aus zwingenden betrieblichen oder aus
ordnungs- bzw. zivilrechtlichen Gründen bleibt jederzeit vorbehalten.
Wird die Werbung ganz oder teilweise untersagt, so gilt der Vertrag
in beiderseitigem Einverständnis vom Zeitpunkt der Bekanntgabe des
Grundes in entsprechendem Umfang als aufgehoben und zwar aufgrund unverschuldeter Unmöglichkeit der Leistung. Schadenersatzoder Minderleistungsansprüche stehen keiner der beiden Parteien aus
diesem Anlass zu.
3.4. Die Kosten für die Gestaltung, Anbringung und Unterhaltung der Werbung (Produktion, Auswechseln, Ausbessern und Neubemalung von beschädigten und unansehnlich gewordenen Werbeflächen) an Fahrzeugen
und Haltestellen sowie für ihre Beseitigung bzw. Neutralisierung nach
dem vereinbarten Vertragsablauf gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3.5. Die Neutralisierung umfasst bei Verwendung von Folien die evtl. erforderliche Wiederherstellung eines einwandfreien Lackuntergrundes.
Die notwendigen Arbeiten sind vom Auftraggeber so rechtzeitig zu veranlassen, dass sie innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Vertrages
ausgeführt werden können. Verstreicht die Frist ungenutzt, werden die
notwendigen Arbeiten durch die Saarbahn GmbH auf Kosten des Auftraggebers durchgeführt und ggf. wird der Mietpreis für den laufenden
Monat nachberechnet.
2.3. Der Ausschluss von Wettbewerbern ist nicht zugesichert. Die Saarbahn GmbH bemüht sich, Werbung konkurrierender Produkte nicht direkt nebeneinander anzubringen.
2.4. Die Saarbahn GmbH ist berechtigt Eigenwerbung vorzunehmen.
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g Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 10/2015)
3.6. Wird ein Fahrzeug aus betrieblichen Gründen (z. B. Totalschaden, Verschrottung usw.) vor Vertragsablauf aus dem Verkehr gezogen bzw. an
einen Auftragsunternehmer verkauft, so endet automatisch der Vertrag
zum Zeitpunkt der Außerbetriebnahme bzw. des Verkaufs durch die
Saarbahn GmbH. Stilllegungen werden dem Auftraggeber frühestmöglich durch die Saarbahn GmbH mitgeteilt.
ausschließlich Window Graphics Folie zu verwenden. Je nach Standort
des Fahrgastunterstandes ist eine Aussparung der Folie an den Seitenscheiben in Sitzhöhe erforderlich.
3.10. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass nach Anbringung der Werbung die sicherheitsrelevanten Daten (wie Hebepunkte und interne
Fahrzeugnummern) und das Logo des Fahrzeugeigentümers wieder
angebracht werden.
3.7. Es können in diesen Fällen keine weitergehenden Ersatzansprüche
z. B. auf entgangenen Werbegewinn geltend gemacht werden. Die
Verpflichtung des Auftraggebers zur Neutralisierung des Fahrzeuges besteht auch im Falle der vorzeitigen Kündigung bzw. Stilllegung
fort, sofern die Saarbahn GmbH den Auftraggeber nicht ausdrücklich
aus Billigkeitsgründen aus dieser Verpflichtung entlässt. Wünscht der
Auftraggeber eine Übertragung seiner Werbung auf ein Ersatzfahrzeug,
so trägt die Saarbahn GmbH die Kosten einer Neuanbringung der Werbung, wobei sich die Vertragslaufzeit nach Übertragung der Werbung
um mindestens weitere 12 Monate verlängert.
3.11. Die Front-Ansicht der Saarbahnen sowie der Busse dürfen nicht mit
Werbung versehen werden.
3.12. Bei Ausfall eines Fahrzeugs auf Grund eines Unfallschadens oder betriebsbedingt (z. B. TÜV) von mindestens einem Monat erhält der Auftraggeber eine entsprechende Gutschrift. Eine vorzeitige Kündigung
des Vertrags, bzw. die Nichtzahlung des Mietpreises ist nicht gestattet.
3.13. Linien, Strecken- und Platzwünsche an den Fahrzeugen können aus
betrieblichen Gründen nicht berücksichtigt werden. Platzwechsel und
Entfernung der Werbung aus betrieblichen oder aus ordnungsrechtlichen Gründen bleibt der Saarbahn GmbH vorbehalten.
3.8. Bei Anbringung von Werbefolien an den Fahrzeugscheiben ist der Auftraggeber verpflichtet nur solche Folien zu verwenden, die zur Anbringung auf Fahrzeugscheiben zugelassen sind (§ 19 StVZO). Die ScheibenEinfassung muss von Aufklebern frei bleiben. Die Fenster dürfen bis
ca. 30 % der Fläche beklebt werden (normierte Window Graphics Folie
obligatorisch). Das Bekleben von Notausstiegsfenstern darf nur einseitig erfolgen. Beim Aufbringen von Folien auf Notausstiegsfenstern
ist zu beachten, dass die Scheibeneinfassungen nicht beklebt werden
bzw. die Folie bei durchgehenden Motiven dementsprechend umlaufend eingeschnitten ist.
3.14. Die Standorte für die Werbung an den Fahrgastunterständen sind
nach Verfügbarkeit frei wählbar. Es besteht kein Anspruch auf Anbringung der Werbung an einem bestimmten Standort.
4. Laufzeiten
4.1. Die Laufzeit beginnt mit dem im Vertrag geregelten Datum. Falls sich
aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, die Lieferung
des Werbematerials bzw. die Ausführung der Beklebungsarbeiten um
mehr als eine Woche gegenüber dem vorgesehenen Vertragsbeginn
3.9. Für die Anbringung von Werbefolien an den Seitenscheiben der Fahrgastunterstände der Haltestellen ist der Auftraggeber verpflichtet
21
g Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 10/2015)
verzögert, ist die Saarbahn GmbH berechtigt, den vereinbarten Mietpreis zu berechnen.
5.4. Das beiderseitige Recht auf eine außerordentliche Kündigung aus
wichtigem Grund (z. B. Totalausfall eines Fahrzeuges bzw. Ausmusterung und Verkauf) bleibt unberührt. Die Saarbahn GmbH hat ein außerordentliches, fristloses Kündigungsrecht, wenn der Auftraggeber
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder gegen die Inhaltsbestimmungen für Werbungen nach diesem Vertrag, insbesondere
2.2. und 2.3. verstößt.
4.2. Die Saarbahn GmbH teilt dem Auftraggeber den Beginn der Werbung
unverzüglich mit. Die Außenwerbung auf den Bussen und Bahnen wird
für die vereinbarte Dauer angebracht.
4.3. Kann der Auftrag infolge unvorhergesehener Umstände (Streik, höhere
Gewalt, Krieg etc.) nicht vereinbarungsgemäß ausgeführt werden, wird
der Auftraggeber hier von schnellstmöglich verständigt. Der Vertragsbeginn wird dementsprechend verschoben.
6. Preise
6.1. Den Aufträgen wird die zur Zeit des Vertragsabschlusses gültige Preisliste zugrunde gelegt. Die Saarbahn GmbH gewährt während der Vertragslaufzeit die Preisfixierung. Im Falle einer Erhöhung des vereinbarten Entgeltes um mehr als 10 % steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht
auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Rücktritt nicht schriftlich innerhalb einer
Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Preisänderung zum Preisänderungszeitpunkt schriftlich mitgeteilt wurde.
5. Kündigung
5.1. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages der Werbung auf Fahrzeugen
vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Der Werbevertrag
kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Laufzeit schriftlich beendet werden. Bei nicht fristgerechter schriftlicher Erklärung
verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Bei der Einzelbelegung
von Heckflächen und Trafficboards beträgt die Mindestlaufzeit einen
Monat. Bei vereinbarten Vertragslaufzeiten, die kürzer als ein Jahr sind,
beträgt die Kündigungsfrist sechs Wochen vor Ablauf der Laufzeit.
6.2. Bei der Festsetzung der Preise ist berücksichtigt, dass die Verkehrsmittel aus Gründen, welche in der Eigenart des Verkehrsunternehmens liegen Fahrplanänderungen an Wochenenden und zu Ferienzeiten, Reparaturen, Wartungsarbeiten, Hauptuntersuchungen sowie
andere Ausfallzeiten etc.) oder aus anderen Ursachen, insbesondere
wegen Unfallschäden oder aus Gründen höherer Gewalt (Streik, Betriebsunterbrechungen und Betriebseinschränkungen etc.) vorübergehend nicht im Verkehr sind. Die Saarbahnen sind durchschnittlich
8 Stunden am Tag im Einsatz. Aus diesem Grunde liegt der Preisbildung ein Ausfallersatz von 30 % zugrunde. Wegen solcher Einwirkungen kann der Auftraggeber weder vom Vertrag zurücktreten, noch
die Zahlungen verweigern. Geringfügige Störungen berechtigen nicht
zur Minderung.
5.2. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages der Haltestellenwerbung
ist vor Ablauf der Vertragslaufzeit ausgeschlossen. Der Werbevertrag
für die Haltestellen kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Ablauf der
Laufzeit schriftlich beendet werden. Bei nicht fristgerechter schriftlicher Erklärung verlängert sich der Vertrag um die im Vertrag vereinbarte Mietdauer automatisch.
5.3. Die vorzeitige Aufhebung eines Vertrages ist nur in gegenseitigem Einvernehmen zulässig.
22
g Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 10/2015)
9. Schriftform
Aufträge und Verträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form. Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie
schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser
Schriftformklausel. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der schriftlichen Bestätigung. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein
oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt.
6.3. Auf die Listenpreise wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Der Betrag ist innerhalb einer Zahlungsfrist von zwei Wochen nach
Rechnungsstellung an den Werbetreibenden zu zahlen. Skonto wird
nicht gewährt.
7.2. Im Falle des Zahlungsverzuges wird der geschuldete Betrag handelsrechtlich verzinst.
10. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Saarbrücken.
8. Haftung
8.1. Im Falle fremdverschuldeter unfallbedingter Beschädigung der Werbemittel ersetzt die Saarbahn GmbH die Werbemittel und ist berechtigt,
diesen Schaden gegenüber Dritten geltend zu machen. Etwaige Ansprüche tritt der Auftraggeber an die Saarbahn GmbH ab.
8.2. Bei Schäden, die durch äußere Einwirkung (Vandalismus, höhere Gewalt
etc.) entstanden sind und für die ein Dritter nicht zur Haftung herangezogen werden kann, übernimmt die Saarbahn GmbH keine Haftung.
8.3. Für Druckfehler sowie für Verlust, Beschädigung und Diebstahl von Plakaten oder Folien an den Fahrgastunterständen während der Aushangzeit bzw. beim Transport, Entfernen und Lagern wird keine Haftung
übernommen. Bei Beschädigung der Werbeträger durch Mitarbeiter der
Saarbahn GmbH ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
beschränkt.
8.4. Im Falle des Zahlungsverzuges haftet der Werbetreibende auch für den
Ausfall in voller Höhe, welcher der Saarbahn GmbH bis zum Ablauf des
Vertrages entsteht. Die durch die Vertragsunterbrechung entstehenden Entfernungs- und Wiederanbringungskosten gehen zu Lasten des
Werbetreibenden.
23
Herausgeber: Saarbahn GmbH
Hausadresse
Malstatter Str. 5
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