Kreisabfalldeponie Keine Ablagerung mehr Lokales S. 17 VERLOSUNG Karten für Zugfahrt gewinnen LIMBURG-WEILBURG Zum gemütlichen Jahresausklang nach dem Weihnachtstrubel bieten die Eisenbahnfreunde Treysa für Familien, Vereine und andere Eisenbahnfans am Sonntag, 27. Dezember, eine Glühweinfahrt im Dampfsonderzug von Limburg nach Ehrenbreitstein an. Während der Reise im beheizten Zug können es sich die Teilnehmer im neuen Speisewagen der Eisenbahnfreunde mit Glühwein, Lebkuchen und anderen Leckereien gut gehen lassen. Der Dampfsonderzug verlässt Limburg um 12 Uhr, Nassau um 12.20 Uhr und trifft um 14.30 Uhr in Ehrenbreitstein ein. Die Abfahrt in Ehrenbreitstein nach Limburg beginnt um 16.30 Uhr. Fahrkarten sind für 25 Euro für Erwachsene, 15 Euro für Kinder und 65 Euro für Familien erhältlich. Weitere Informationen gibt es unter & (0 66 98) 9 11 04 41. Das TAGEBLATT verlost viermal zwei Freikarten. Interessenten können eine E-Mail mit Adresse und Telefonnummer an [email protected] schicken, ein Fax an (0 64 71) 3 91 44 senden oder ihr Interesse an den Karten per Post an Weilburger Tageblatt, Redaktion, Marktplatz 1, 35 781 Weilburg mit dem Hinweis „Treysa Sonderfahrt“ bekunden. Einsendeschluss ist am Sonntag, 20. Dezember. (red) KRIMINALITÄT Überweisung an die Betrüger Ruhestandsgehalt sorgt für Unruhe KIRCHE Bund der Steuerzahler in Hessen fordert Verhandlungen über staatliche Leistungen an das Bistum LIMBURG Bis Sommer 2016 soll Limburg einen neuen Bischof haben – doch der Schatten des alten liegt noch über dem Bistum. Rund 5500 Euro im Monat erhält Franz-Peter Tebartz-van Elst monatlich, ohne dass der 56-Jährige dafür arbeiten müsste. Nicht gerechtfertigt, sagen manche. rück. Auf Nachfrage bestätigte der Sprecher des hessischen Kultusministeriums, Philipp Bender, dass das Land Hessen jährlich etwa 2,19 Millionen Euro an das Bistum zahle. Dass das Geld für Personalausgaben aufgewendet werde – unter anderem für die Bezahlung des Bischofs, wie es in Medienberichten zu lesen war, bestätigte Bender allerdings nicht. Die Besoldung von Bischöfen wird von den Bistümern geregelt. In Limburg erhält ein Amtsinhaber eine Besoldung analog der für hessische Beamte geltenden Besoldungsgruppe B8, zur Zeit entspricht das 9383,32 Euro. Zur Amtszeit Tebartzvan Elst war der monatliche Betrag 9145,54 Euro. Somit erhält ein Bischof, der eine Diözese mit über 640 000 Gläubigen inklusive Verwaltung führt, ein Gehalt, dass zwischen der des Landrats des Landkreises LimburgWeilburg und der des Oberbürgermeisters von Frankfurt liegt. Kritiker bemängeln derzeit auch nicht die Höhe der Besoldung für die verantwortungsvolle Aufgabe, Unmut hat vielmehr die neue Regelung der Ruhestandsbezüge des Bischofs ausgelöst. Weihbischof Manfred Grothe, der derzeit vertretungsweise das Bistum leitet, hatte bei einem Besuch im Vatikan Anfang Dezember ein Treffen mit dem emeritierten Bischof Tebartz-van Elst. Dort einigte man sich, analog zum hessischen Beamtenrecht, auf ein Ruhegehalt von 60,59 Prozent aus der Besoldungsgruppe B8 – was etwa 5500 Euro im Monat entspricht. Diese Regelung gilt seit Dezember, wie Das Land Hessen zahlt 2,19 Millionen Euro – darf die Verwendung der Gelder in Limburg nicht prüfen das Bistum mitteilte. Der Bund der Steuerzahler und Staatsrechtler finden diese Lösung problematisch. Der Rechtswissenschaftler Joachim Wieland von der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer kritisierte im Gespräch mit dem TAGEBLATT, dass der Steuerzahler durch die Ruhestandsregelung dessen neue Tätigkeit im Vatikan subventioniere. Seit Dezember 2014 ist Tebartz-van Elst dort Delegat im Päpstlichen Rat für die Neuevangelisierung mit Zuständigkeit für die Katechese. Dennoch erhält der emeritierte Bischof weiter Bezüge aus Limburg. Wieland fordert jedoch eine Verrechnung der Einkünfte aus dem Vatikan (siehe Interview auf dieser Seite). Wieland stört sich weiter daran, dass es Ruhestandsbezüge für ehemalige Amtsträger unterhalb des Pensionsalters gibt – ein Recht auf arbeitsfreie Alimentierung des Staates hätten weder Bischöfe noch Hartz-IV-Empfänger, sagte Wieland. Auch aus Steuerzahlersicht gibt es Kritik an der Verwendung von Steuermitteln für Geistliche. Der Sprecher des Bundes der Steuerzahler in Hessen, Moritz Venner, sagte auf Anfrage des TAGEBLATTs, dass sein Verband eine Lösung für Staatsleistungen an die Kirchen for- dere. „Der Bund der Steuerzahler hält es für sachgerecht und zeitgemäß, dass die Politik im Dialog mit den Kirchen für eine abschließende Klärung beziehungsweise eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen sorgt“, sagte er. „Dies gibt schließlich das Grundgesetz als Verfassungsauftrag vor. Beide Seiten, sowohl Staat als auch die Kirchen, stehen hierbei in Verantwortung gegenüber der Gesellschaft“, sagte Venner. Diese Forderung richtet sich an die Tatsache, dass auch aus allgemeinen Steuermitteln Gelder unter anderem an das Bistum Limburg fließen, beispielsweise könnte daraus das Ruhestandsgehalt des Bischofs finanziert werden. Strittig ist indes die Frage, wer letztlich für die Ruhestandsbezüge des ehemaligen Limburger Bischofs zahlen muss: Der allgemeine Steuerzahler oder der Kirchensteuerzahler im Bistum Limburg. Während in Bayern etwa bis im vergangenen Jahr die Gehälter an hohe Geistliche aus allgemeinen Steuermitteln noch direkt von der dortigen Staatsregierung überwiesen wurden, stellt sich die Lage in Hessen komplizierter dar. Hier geht die Staatsleistung auf einen Vertrag des Landes mit der Kirche aus dem Jahr 1963 zu- „Bei dieser Zahlung handelt es sich um eine auf historische Rechtstitel zurückgehende und im katholischen Staatskirchenvertrag von 1963 verankerte Zahlung ohne Zweckbindung. Ob und in welchem Umfang diese Zahlung in Personalausgaben des Bistums Limburg einfließen, entzieht sich vollständig der Kenntnis des hessischen Kultusministeriums“, sagte Bender. Das Land bekomme keine Information darüber, wie das Geld verwendet werde. Eine Kontrolle könne das Land ebenso wenig ausüben. Auch die Entscheidung über die Höhe der Bezüge oder Ruhestandsbezüge liege alleine beim Bistum, heißt es aus dem Wiesbadener Ministerium. „Das Land hat weder direkt noch indirekt Einfluss auf die Besoldung der Geistlichen des Bistums Limburg oder anderer Bistümer“, wie Bendel sagte. Das Bistum selbst weist aber bislang nicht aus, aus welchem Topf genau einzelne Personalausgaben bestritten werden. (br) LIMBURG Ein Schadprogramm auf dem Computer hat einem Unternehmen im Landkreis Limburg-Weilburg eine Überweisung verändert und die Zahlung von über 20 000 Euro unerlaubt auf ein anderes Konto umgeleitet. Die Überprüfung des Computers durch ein Fachunternehmen ergab, dass ein so genannter Trojaner installiert war, der die Überweisungsdaten vom Nutzer unbemerkt verändert hatte. Tipps zum sicheren Onlinebanking gibt es im Internet www.bsi-fuer-buerger.de/Onlinebanking (red) „Vatikan spart zu Lasten der deutschen Staatskasse“ KURZ NOTIERT Herr Professor Wieland, halten Sie die nun getroffene Regelung der Ruhestandbezüge für den ehemaligen Bischof von Limburg für gerechtfertigt? Joachim Wieland: Ich halte die Regelung nicht für gerechtfertigt, weil im Ergebnis der deutsche Steuerzahler eine Tätigkeit des ehemaligen Bischofs von Limburg im Vatikan zu wesentlichen Teilen mitfinanziert. Ohne das Ruhegehalt aus Limburg müsste der Vatikan Bischof Die Piraten treffen sich LIMBURG-WEILBURG Der nächste Stammtisch der Piraten Limburg-Weilburg findet am Donnerstag, 17. Dezember, um 19.30 Uhr im Scheunencafé in Faulbach statt. Themen sind der Jahresrückblick und die Kommunalwahl 2016. (red) INTERVIEW Staatsrechtler Joachim Wieland hält neue Besoldungsregelung des ehemaligen Limburger Bischofs für nicht gerechtfertigt Von Mika Beuster LIMBURG/SPEYER Der ehemalige Bischof von Limburg, Franz-Peter Tebartz-van Elst bekommt etwa 5500 Euro an Ruhestandsbezügen monatlich – obwohl der 56-Jährige ein besoldetes Amt innehat. Verfassungsrechtler Joachim Wieland erklärt, warum er dies für bedenklich hält. Tebartz-van Elst ein deutlich höheres Gehalt bezahlen. So spart im Ergebnis der Vatikan zu Lasten der deutschen Staatskasse. Wie müssen denn zusätzliche – auch künftige – Einkommen von Herrn Tebartz-van Elst auf diese Bezüge angerechnet werden? Wieland: Das kann letztlich der Nachfolger des Bischofs in Limburg entscheiden. Angemessen und gerecht wäre es, sämtliche zusätzlichen Arbeitseinkünfte des Bischofs auf sein Ruhegehalt anzurechnen, wenn es denn schon trotz der neuen Tätigkeit im Vatikan weiter gezahlt wird. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass das deutsche Verfassungsrecht seit fast 100 Jahren for- Professor JoaWieland dert, die chim (Foto: Archiv) Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften und damit auch das staatliche Gehalt für Bischöfe abzulösen. DIE BESOLDUNG VON EX-BISCHÖFEN Das Bistum Limburg hatte mitgeteilt, die Bezüge für den ehemaligen Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst neu zu regeln. Er erhält nun 60,59 Prozent seiner letzten Bezüge nach Besoldungsstufe B8 (etwa 9145,54 Euro brutto im Monat). Professor Joachim Wieland ist Rektor der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und Vorsitzender der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer. (br) Es gab schon mehrere Fälle, wo Ruhestandsbezüge für in jungen Jahren aus dem Amt Geschiedene für öffentlichen Aufruhr sorgten. Sehen Sie Bedarf für eine Neuregelung von Ruhestandsbezügen von Beamten und Kirchendienern in Deutschland? Wieland: Ruhestandsbezüge für ehemalige Amtsträger und Geistliche, die in relativ jungen Jahren aus dem Amt geschieden sind, lassen sich aus dem Alimentationsprinzip, das dem deutschen Beamtenrecht zu Grunde liegt, nicht rechtfertigen, wenn die Amtsträger anderweitige Arbeitseinkünfte haben. Ihnen ist zuzumuten, dass sie sich um solche Einkünfte bemühen. Die Fürsorgepflicht des Staates wird missverstanden, wenn sie in Richtung auf einen Anspruch auf ein arbeitsfreies Einkommen gedeutet wird. Hier gilt für Bischöfe nichts „Hier gilt für Bischöfe nichts anderes als für Hartz-IV-Empfänger“: Franzanderes als für Hartz-IV- Peter Tebartz-van Elst hat keinen Anspruch auf ein arbeitsfreies Einkommen, sagt Professor Joachim Wieland. (Foto: Archiv) Empfänger.
© Copyright 2025 ExpyDoc