Ruhestandsgehalt sorgt für Unruhe

Kreisabfalldeponie
Keine Ablagerung mehr
Lokales S. 17
VERLOSUNG
Karten für
Zugfahrt
gewinnen
LIMBURG-WEILBURG Zum
gemütlichen Jahresausklang
nach dem Weihnachtstrubel
bieten die Eisenbahnfreunde
Treysa für Familien, Vereine
und andere Eisenbahnfans
am Sonntag, 27. Dezember,
eine Glühweinfahrt im
Dampfsonderzug von Limburg nach Ehrenbreitstein an.
Während der Reise im beheizten Zug können es sich
die Teilnehmer im neuen
Speisewagen der Eisenbahnfreunde mit Glühwein, Lebkuchen und anderen Leckereien gut gehen lassen.
Der Dampfsonderzug verlässt Limburg um 12 Uhr,
Nassau um 12.20 Uhr und
trifft um 14.30 Uhr in Ehrenbreitstein ein. Die Abfahrt in Ehrenbreitstein nach
Limburg beginnt um 16.30
Uhr. Fahrkarten sind für 25
Euro für Erwachsene, 15 Euro für Kinder und 65 Euro für
Familien erhältlich. Weitere
Informationen gibt es unter
& (0 66 98) 9 11 04 41. Das
TAGEBLATT verlost viermal
zwei Freikarten. Interessenten können eine E-Mail mit
Adresse und Telefonnummer an [email protected] schicken, ein
Fax an (0 64 71) 3 91 44 senden oder ihr Interesse an den
Karten per Post an Weilburger Tageblatt, Redaktion,
Marktplatz 1, 35 781 Weilburg mit dem Hinweis „Treysa Sonderfahrt“ bekunden.
Einsendeschluss
ist
am
Sonntag, 20. Dezember. (red)
KRIMINALITÄT
Überweisung
an die Betrüger
Ruhestandsgehalt sorgt für Unruhe
KIRCHE Bund der Steuerzahler in Hessen fordert Verhandlungen über staatliche Leistungen an das Bistum
LIMBURG Bis Sommer 2016
soll Limburg einen neuen Bischof haben – doch der Schatten des alten liegt noch über
dem Bistum. Rund 5500 Euro
im Monat erhält Franz-Peter
Tebartz-van Elst monatlich,
ohne dass der 56-Jährige dafür
arbeiten müsste. Nicht gerechtfertigt, sagen manche.
rück. Auf Nachfrage bestätigte der Sprecher des hessischen Kultusministeriums,
Philipp Bender, dass das Land
Hessen jährlich etwa 2,19
Millionen Euro an das Bistum zahle. Dass das Geld für
Personalausgaben
aufgewendet werde – unter anderem für die Bezahlung des Bischofs, wie es in Medienberichten zu lesen war, bestätigte Bender allerdings nicht.
Die Besoldung von Bischöfen wird von den Bistümern geregelt. In Limburg
erhält ein Amtsinhaber eine
Besoldung analog der für
hessische Beamte geltenden
Besoldungsgruppe B8, zur
Zeit entspricht das 9383,32
Euro. Zur Amtszeit Tebartzvan Elst war der monatliche
Betrag 9145,54 Euro. Somit
erhält ein Bischof, der eine
Diözese mit über 640 000
Gläubigen inklusive Verwaltung führt, ein Gehalt, dass
zwischen der des Landrats
des Landkreises LimburgWeilburg und der des Oberbürgermeisters von Frankfurt liegt. Kritiker bemängeln derzeit auch nicht die
Höhe der Besoldung für die
verantwortungsvolle Aufgabe, Unmut hat vielmehr die
neue Regelung der Ruhestandsbezüge des Bischofs
ausgelöst.
Weihbischof
Manfred
Grothe, der derzeit vertretungsweise das Bistum leitet,
hatte bei einem Besuch im
Vatikan Anfang Dezember
ein Treffen mit dem emeritierten Bischof Tebartz-van
Elst. Dort einigte man sich,
analog zum hessischen Beamtenrecht, auf ein Ruhegehalt von 60,59 Prozent aus
der Besoldungsgruppe B8 –
was etwa 5500 Euro im Monat entspricht. Diese Regelung gilt seit Dezember, wie
Das Land Hessen zahlt
2,19 Millionen Euro –
darf die Verwendung
der Gelder in
Limburg nicht prüfen
das Bistum mitteilte. Der
Bund der Steuerzahler und
Staatsrechtler finden diese
Lösung problematisch.
Der Rechtswissenschaftler
Joachim Wieland von der
Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer
kritisierte im Gespräch mit
dem TAGEBLATT, dass der
Steuerzahler durch die Ruhestandsregelung
dessen
neue Tätigkeit im Vatikan
subventioniere. Seit Dezember 2014 ist Tebartz-van Elst
dort Delegat im Päpstlichen
Rat für die Neuevangelisierung mit Zuständigkeit für
die Katechese. Dennoch erhält der emeritierte Bischof
weiter Bezüge aus Limburg.
Wieland fordert jedoch eine
Verrechnung der Einkünfte
aus dem Vatikan (siehe Interview auf dieser Seite).
Wieland stört sich weiter
daran, dass es Ruhestandsbezüge für ehemalige Amtsträger unterhalb des Pensionsalters gibt – ein Recht auf
arbeitsfreie Alimentierung
des Staates hätten weder Bischöfe noch Hartz-IV-Empfänger, sagte Wieland.
Auch aus Steuerzahlersicht gibt es Kritik an der Verwendung von Steuermitteln
für Geistliche. Der Sprecher
des Bundes der Steuerzahler
in Hessen, Moritz Venner,
sagte auf Anfrage des TAGEBLATTs, dass sein Verband
eine Lösung für Staatsleistungen an die Kirchen for-
dere. „Der Bund der Steuerzahler hält es für sachgerecht und zeitgemäß, dass die
Politik im Dialog mit den
Kirchen für eine abschließende Klärung beziehungsweise eine Ablösung der
Staatsleistungen an die Kirchen sorgt“, sagte er. „Dies
gibt schließlich das Grundgesetz als Verfassungsauftrag
vor. Beide Seiten, sowohl
Staat als auch die Kirchen,
stehen hierbei in Verantwortung gegenüber der Gesellschaft“, sagte Venner.
Diese Forderung richtet
sich an die Tatsache, dass
auch aus allgemeinen Steuermitteln Gelder unter anderem an das Bistum Limburg fließen, beispielsweise
könnte daraus das Ruhestandsgehalt des Bischofs finanziert werden.
Strittig ist indes die Frage,
wer letztlich für die Ruhestandsbezüge des ehemaligen Limburger Bischofs zahlen muss: Der allgemeine
Steuerzahler oder der Kirchensteuerzahler im Bistum
Limburg. Während in Bayern etwa bis im vergangenen
Jahr die Gehälter an hohe
Geistliche aus allgemeinen
Steuermitteln noch direkt
von der dortigen Staatsregierung überwiesen wurden,
stellt sich die Lage in Hessen
komplizierter dar. Hier geht
die Staatsleistung auf einen
Vertrag des Landes mit der
Kirche aus dem Jahr 1963 zu-
„Bei dieser Zahlung handelt es sich um eine auf historische Rechtstitel zurückgehende und im katholischen Staatskirchenvertrag
von 1963 verankerte Zahlung ohne Zweckbindung.
Ob und in welchem Umfang
diese Zahlung in Personalausgaben des Bistums Limburg einfließen, entzieht sich
vollständig der Kenntnis des
hessischen Kultusministeriums“, sagte Bender.
Das Land bekomme keine
Information darüber, wie das
Geld verwendet werde. Eine
Kontrolle könne das Land
ebenso wenig ausüben. Auch
die Entscheidung über die
Höhe der Bezüge oder Ruhestandsbezüge liege alleine
beim Bistum, heißt es aus
dem Wiesbadener Ministerium.
„Das Land hat weder direkt noch indirekt Einfluss
auf die Besoldung der Geistlichen des Bistums Limburg
oder anderer Bistümer“, wie
Bendel sagte. Das Bistum
selbst weist aber bislang nicht
aus, aus welchem Topf genau einzelne Personalausgaben bestritten werden. (br)
LIMBURG Ein Schadprogramm auf dem Computer
hat einem Unternehmen im
Landkreis
Limburg-Weilburg eine Überweisung verändert und die Zahlung von
über 20 000 Euro unerlaubt
auf ein anderes Konto umgeleitet. Die Überprüfung des
Computers durch ein Fachunternehmen ergab, dass ein
so genannter Trojaner installiert war, der die Überweisungsdaten vom Nutzer unbemerkt verändert hatte.
Tipps zum sicheren Onlinebanking gibt es im Internet
www.bsi-fuer-buerger.de/Onlinebanking (red)
„Vatikan spart zu Lasten der deutschen Staatskasse“
KURZ NOTIERT
Herr Professor Wieland, halten Sie die nun getroffene Regelung der Ruhestandbezüge
für den ehemaligen Bischof von
Limburg für gerechtfertigt?
Joachim Wieland: Ich halte die Regelung nicht für gerechtfertigt, weil im Ergebnis der deutsche Steuerzahler eine Tätigkeit des ehemaligen Bischofs von Limburg
im Vatikan zu wesentlichen
Teilen mitfinanziert. Ohne
das Ruhegehalt aus Limburg
müsste der Vatikan Bischof
Die Piraten
treffen sich
LIMBURG-WEILBURG
Der
nächste Stammtisch der Piraten Limburg-Weilburg findet am Donnerstag, 17. Dezember, um 19.30 Uhr im
Scheunencafé in Faulbach
statt. Themen sind der Jahresrückblick und die Kommunalwahl 2016.
(red)
INTERVIEW Staatsrechtler Joachim Wieland hält neue Besoldungsregelung des ehemaligen Limburger Bischofs für nicht gerechtfertigt
Von Mika Beuster
LIMBURG/SPEYER Der ehemalige Bischof von Limburg,
Franz-Peter Tebartz-van Elst
bekommt etwa 5500 Euro an
Ruhestandsbezügen monatlich – obwohl der 56-Jährige
ein besoldetes Amt innehat.
Verfassungsrechtler Joachim
Wieland erklärt, warum er
dies für bedenklich hält.
Tebartz-van Elst ein deutlich
höheres Gehalt bezahlen. So
spart im Ergebnis der Vatikan zu Lasten der deutschen
Staatskasse.
Wie müssen denn zusätzliche
– auch künftige – Einkommen
von Herrn Tebartz-van Elst auf
diese Bezüge angerechnet werden?
Wieland: Das kann letztlich der Nachfolger des Bischofs in Limburg entscheiden. Angemessen und gerecht wäre es, sämtliche zusätzlichen Arbeitseinkünfte
des Bischofs auf sein Ruhegehalt anzurechnen, wenn es
denn schon trotz der neuen
Tätigkeit im
Vatikan
weiter
gezahlt wird.
Im Übrigen
ist
darauf
hinzuweisen, dass das
deutsche
Verfassungsrecht
seit fast 100
Jahren for- Professor JoaWieland
dert,
die chim
(Foto:
Archiv)
Staatsleistungen an
die Religionsgesellschaften
und damit auch das staatliche Gehalt für Bischöfe abzulösen.
DIE BESOLDUNG VON EX-BISCHÖFEN
Das Bistum Limburg hatte
mitgeteilt, die Bezüge für den
ehemaligen Bischof Franz-Peter
Tebartz-van Elst neu zu regeln.
Er erhält nun 60,59 Prozent seiner letzten Bezüge nach Besoldungsstufe B8 (etwa 9145,54
Euro brutto im Monat). Professor Joachim Wieland ist Rektor
der Deutschen Universität für
Verwaltungswissenschaften
Speyer und Vorsitzender der
Vereinigung der Deutschen
Staatsrechtslehrer.
(br)
Es gab schon mehrere Fälle,
wo Ruhestandsbezüge für in
jungen Jahren aus dem Amt Geschiedene für öffentlichen Aufruhr sorgten. Sehen Sie Bedarf
für eine Neuregelung von Ruhestandsbezügen von Beamten
und Kirchendienern in Deutschland?
Wieland: Ruhestandsbezüge für ehemalige Amtsträger und Geistliche, die in relativ jungen Jahren aus dem
Amt geschieden sind, lassen
sich aus dem Alimentationsprinzip, das dem deutschen
Beamtenrecht zu Grunde
liegt, nicht rechtfertigen,
wenn die Amtsträger anderweitige Arbeitseinkünfte haben. Ihnen ist zuzumuten,
dass sie sich um solche Einkünfte bemühen. Die Fürsorgepflicht des Staates wird
missverstanden, wenn sie in
Richtung auf einen Anspruch auf ein arbeitsfreies
Einkommen gedeutet wird.
Hier gilt für Bischöfe nichts „Hier gilt für Bischöfe nichts anderes als für Hartz-IV-Empfänger“: Franzanderes als für Hartz-IV- Peter Tebartz-van Elst hat keinen Anspruch auf ein arbeitsfreies Einkommen, sagt Professor Joachim Wieland.
(Foto: Archiv)
Empfänger.