Schüleranmeldung an der Oscar-Paret-Schule Freiberg für die Klassenstufe 5 im Schuljahr 2016/17 Anmeldetage: Mittwoch, 16.3.2016 und Donnerstag, 17.3.2016 Anmeldeverfahren: Das nachfolgend beschriebene Anmeldeverfahren gilt für alle genannten Schularten und ist in Baden-Württemberg für alle Schulen gleichermaßen verbindlich geregelt. Grundsätzlich können alle Grundschüler der Klasse 4, unabhängig von ihrer Grundschulempfehlung und unabhängig von ihrem Wohnort, an der OscarParet-Schule Freiberg angemeldet werden. An den beiden Anmeldetagen können die Kinder in eine der drei Schularten Realschule, Gymnasium oder Gemeinschaftsschule der Oscar-Paret-Schule angemeldet werden. Begründete Einzelfälle können aus speziellem Grund später angemeldet werden z.B. wegen Teilnahme am Beratungsverfahren, z.B. wegen kurzfristigem Umzug. Mitbringen zur Anmeldung müssen Sie Bescheinigung, die Ihnen von Ihrer Grundschule ausgehändigt wird Geburtsurkunde oder Ausweis des Kindes (zur Einsichtnahme) Das Aufnahmeformular kann entweder bei der Anmeldung vor Ort oder (empfehlenswert, damit die Anmeldung zügiger ablaufen kann) von der OPS-Homepage geladen und bereits zuhause ausgefüllt werden Aufnahmeverfahren: Prüfung der Aufnahmemöglichkeit Die Anmeldung ist in Baden-Württemberg grundsätzlich an keiner Schule gleichbedeutend mit einer Aufnahmezusage. Wie alle Schulen meldet die Oscar-Paret-Schule die Anmeldezahlen jeder Schulart direkt am Ende der beiden Anmeldetage an das zuständige Staatliche Schulamt Ludwigsburg (RS, GMS) bzw. an das Regierungspräsidium Stuttgart (GYM). In den Wochen nach der Anmeldung wird zwischen Schulleitung, zuständigem Schulamt und Schulträger (Stadt Freiberg) beraten und entschieden, wie viele Klassen in jeder Schulart gebildet werden. Dabei spielt im Wesentlichen der Umgang mit den gegebenen Ressourcen, d.h. die notwendige Unterrichtsversorgung mit Lehrern und die gegebene räumliche Situation der Schule, eine wichtige Rolle. Die Oscar-Paret-Schule Schule hofft, dass alle angemeldeten SchülerInnen auch aufgenommen werden können. Sollte es aus zwingenden Gründen zur Begrenzung der Zahl der Klassen und damit zur Begrenzung bei der Schüleraufnahme kommen, tritt das ebenfalls für alle Schulen in BadenWürttemberg geltende „Verfahren zur Lenkung von Schülerströmen“ ein. Oscar-Paret-Schule Freiberg a.N., Marktplatz 3, 71691 Freiberg am Neckar Telefon 07141 278-200, Telefax 07141 278-218, [email protected] „Verfahren zur Lenkung von Schülerströmen“ Als Folge einer eventuell notwendigen Begrenzung der Aufnahmezahl wird die Schule bzw. das zuständige Schulamt mit Eltern, die für eine Umlenkung an eine andere Schule in Frage kommen, Kontakt aufnehmen und diesbezügliche Gespräche führen. Dabei sind u.a. folgende Kriterien zu beachten: Kinder / Eltern haben in Baden-Württemberg grundsätzlich das Recht auf die Aufnahme in die gewünschte Schulart. Kinder aus den Ortschaften Freiberg und Pleidelsheim haben Anspruch auf Aufnahme an der Oscar-Paret-Schule Freiberg, da die OPS für diese Ortschaften die schulische Versorgung zu leisten hat. („Schulbezirksregelung“) Kinder, die bereits ein Geschwisterkind an der Oscar-Paret-Schule haben, haben rechtlichen Anspruch auf Aufnahme an der Oscar-Paret-Schule, unabhängig davon, in welchem Ort sie wohnen. („Geschwisterregelung“) Ansonsten sind vor allen Dingen die Prinzipien „Entfernung des Wohnorts zum Schulort“ und „Gegebenheit einer zumutbaren Alternative“ zu beachten. Bei der Auswahl von Kindern, die evtl. nicht aufgenommen werden können, und bei den „Lenkungs-Gesprächen“ mit ihren Eltern spielen also die Länge des Schulweges und die Möglichkeit, ob die Kinder an einer anderen in zumutbarer Entfernung befindlichen Schule in der gleichen Schulart aufgenommen werden können, eine zentrale Rolle. Aufnahmeentscheidung Auf Grund der möglichen Dauer eventueller Lenkungsgespräche und im Zuge der Gleichbehandlung aller Schulen dürfen alle Schulen in BadenWürttemberg Aufnahmezusagen in verbindlicher schriftlicher Form erst Anfang Juni 2016 machen. Gez. Joos, OStD Schulleiter Oscar-Paret-Schule Freiberg a.N., Marktplatz 3, 71691 Freiberg am Neckar Telefon 07141 278-200, Telefax 07141 278-218, [email protected]
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