Sparen, Liefern, Pachten: Neue Solarstromkonzepte anwenden

Basis Seminar
Sparen, Liefern, Pachten:
Neue Solarstromkonzepte anwenden
Wibke Korf & Markus Meyer
Erfurt, 21.09.2015
Thüringer Energie- und GreenTechAgentur
Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar)
Sparen, Liefern, Pachten
N
Neue
S
Solarstromkonzepte
l t
k
t anwenden
d
Zum Projekt:
j
 Informationen zu PV-Geschäftsmodellen (rechtliche und wirtschaftliche
Aspekte)
 Durchführung von Veranstaltungen zu „Neuen
Neuen Solarstromkonzepten“
Solarstromkonzepten
 Beratungskompetenz professioneller Akteure der Photovoltaik
unterstützen und ausbauen
www.solarwirtschaft.de/sparenliefernpachten
l
i t h ft d /
li f
ht
Zielgruppe:
 PV- und Elektroinstallateure
 Energieberater / Klimamanager
 Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
 Architekten
 Immobilien- und Wohnungswirtschaft
 Energieversorger
 Finanzdienstleister
2
Sparen, Liefern, Pachten
Neue Solarstromkonzepte anwenden
3
Partner:
 AEE
 C.A.R.M.E.N
 EnergieAgentur NRW
 Handwerkskammer Aachen
 Handwerkskammer Düsseldorf
 Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
 Haus sanieren – profitieren!
 SolarCluster Baden-Württemberg
Baden Württemberg
 SolarInput
 ThEGA (Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur)
 ThEEN ( Thüringer Erneuerbare Energien Agentur))
© BSW-Solar
B d
Bundesverband
b dS
Solarwirtschaft
l
i t h ft e.V.
V
4
AUFGABEN Interessenvertretung der Solar- und Speicherbranche in
Deutschland und wichtigen Auslandsmärkten
VISION Eine weltweit nachhaltige
g Energieversorgung
g
g g mit
großen Anteilen Solarenergie
AKTIVITÄTEN Interessensvertretung, Politikberatung,
Öffentlichkeitsarbeit,, Marktbeobachtung,
g,
Standardisierung, Qualitätssicherung,
Serviceleistungen, Exportförderung
ERFAHRUNG Aktiv in der Solarbranche seit mehr als 30 Jahren
MITGLIEDER Der BSW vertritt die Interessen von rd 1.000
Unternehmen aus dem Bereich Solarenergie +
Speichertechnologie Zulieferer
Speichertechnologie,
Zulieferer, Hersteller
Hersteller,
Systemhäuser, Großhändler, Handwerker, Berater,
Betreiber u.a.
SITZ Berlin,
Berlin www.solarwirtschaft.de
www solarwirtschaft de
© BSW‐Solar
Agenda
•
Das P
D
Projekt
j kt „Sparen,
S
Li
Liefern
f
P
Pachten:
ht
Neue Solarstromkonzepte anwenden“
•
Neue Solarstromkonzepte verstehen
 Auswirkungen des EEG 2014
 Marktentwicklung des PV- und Batteriemarktes
 PV- Betreibermodelle im Überblick - Eigenversorgung, Anlagenpacht, und
Stromdirektlieferung an Dritte
 Die Rolle der PV beim Bauen und Sanieren
 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Eigenversorgung und
Speichern
Agenda
•
N
Neue
S
Solarstromkonzepte
l t
k
t anwenden
d
 Rechtlicher Rahmen für den solaren Direktverbrauch (Eigenerzeugung und
Stromdirektlieferung)
 Grundzüge der Vertragsgestaltung
•
Wirtschaftliche Betrachtung konkreter Solarstromkonzepte
 Betreibermodelle im Vergleich
 Sensitivitäten für Gewerbe, Industrie und Privathaushalt
 Berechnung von Betreibermodellen mit PV Power Invest
Agenda
•
Das P
D
Projekt
j kt „Sparen,
S
Li
Liefern
f
P
Pachten:
ht
Neue Solarstromkonzepte anwenden“
•
Neue Solarstromkonzepte verstehen
 Auswirkungen des EEG 2014
 Marktentwicklung des PV- und Batteriemarktes
 PV- Betreibermodelle im Überblick - Eigenversorgung, Anlagenpacht, und
Stromdirektlieferung an Dritte
 Die Rolle der PV beim Bauen und Sanieren
 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Eigenversorgung und
Speichern
Veränderter politischer Rahmen
EEG 2012
EEG 2014
Regelfall: Einspeisevergütung
Regelfall: Direktvermarktung
Option: Direktvermarktung
Ausnahme: Einspeisevergütung
Ausbauziel:
2.500 bis 3.500MW pro Jahr*
Ausbaukorridor:
2.400 bis 2.600MW pro Jahr (brutto)*
PV-Deckel: 52 GW
PV-Deckel: 52 GW
Keine EEG-Umlage auf die
Eigenversorgung
EEG-Umlage auf die
Eigenversorgung
Solares Grünstromprivileg bei
Lieferung vor Ort
Volle EEG-Umlage auf
Direktlieferung
Marktintegrationsmodell
g
Kein Marktintegrationsmodell
g
8
Umstellung auf Ausschreibungen
*Absenkung der Basisdegression innerhalb des Korridors von 1% auf 0,5%
© BSW-Solar
Veräußerungsformen im EEG 2014
•
Regelfall:
g
Direktvermarktung
g
– mit der gleitenden Marktprämie geförderte Direktvermarktung
– sonstige Direktvermarktung
– Verordnungsermächtigung für ein System zur Direktvermarktung von
„Strom aus EE“ an Letztverbraucher
•
Ausnahme: Einspeisevergütung
– für Bestandsanlagen
– für „„kleine“ Neuanlagen
g
– in Ausnahmefällen („Ausfallvermarktung“; 80 % von AW)
9
© BSW-Solar
Einspeisevergütung
• Einspeisevergütung
p
g
g ((anzulegender
g
Wert)) nur noch für kleine Anlagen
g
(§ 37):
• INB vom 1.08.2014
1 08 2014 bis 31.12.2015
31 12 2015
• INB ab 1.01.2016
≤ 500kWp und
≤ 100kWp.
• Option, in die Direktvermarktung zu wechseln
• Höhe der Einspeisevergütung:
p
g
g
• Bereits enthaltener Aufschlag auf die Vergütung von 0,3 ct/ kWh
für Anlagen mit einer Leistung von mind. 10 kW bis einschließlich
einer installierten Leistung von 1 MW
• Die dem jeweiligen Vergütungssatz zu Grunde liegenden
anzulegenden Werte werden um die „eingepreiste“
Managementprämie reduziert (0
(0,4
4 Cent/kWh)
© BSW-Solar
EEG 2014 - feste Einspeisevergütungen im
Üb bli k
Überblick
© BSW-Solar
Verpflichtende Direktvermarktung
•
Direktvermarktung
g wird für g
große Neuanlagen
g verpflichtend
p
•
•
•
AB ist verpflichtet den erzeugten Strom direkt zu vermarkten oder direkt
vermarkten zu lassen, d.h. an einen Stromhändler (Direktvermarkter) zu
verkaufen, um die Marktprämie zu bekommen.
• INB vom 1.08.2014 bis 31.12.2015
> 500kWp und
• INB ab
> 100kWp.
100kWp
1.01.2016
1 01 2016
Systematik wie bei dem optionalen Marktprämienmodell bleibt erhalten
Ausfallvergütung; 80 Prozent von AW
© BSW-Solar
Was ist „Direktvermarktung
Direktvermarktung“ im EEG?
13
Definition:
• „Direktvermarktung“ ist die Veräußerung von Strom aus erneuerbaren
Energien oder aus Grubengas an Dritte, es sei denn, der Strom wird in
unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage
g verbraucht und nicht durch ein
Netz durchgeleitet.
Keine Direktvermarktung im EEG:
• Lieferung vor Ort
• Eigenversorgung
© BSW-Solar
Exkurs Fernsteuerbarkeit
•
•
•
•
14
Direktvermarkter oder ein anderes Unternehmen,, an das der Strom
veräußert wird, muss 1. technisch in der Lage und 2. rechtlich dazu
befugt sein, jederzeit (!) die Ist-Einspeisung abzurufen und die Leistung
zu reduzieren.
Bündelung aller Anlagen am selben Netzverknüpfungspunkt ist möglich.
Im Fall des Einbaus von Smart Metern muss die Fernsteuerbarkeit über
den Smart Meter erfolgen können.
Einspeisemanagement des Netzbetreibers muss immer Vorrang haben.
© BSW-Solar
Marktprämie - Höhe
•
Die
e Höhe
ö e de
der Marktprämie
a p ä e wird
dä
ähnlich
c wie
e im EEG
G 2012
0
errechnet, vereinfacht durch die „Einpreisung“ der
Managementprämie
•
Die Formel lautet:
MP = AW – MW
AW = anzulegender Wert = hypothetische EEG-Vergütung (Erlösobergrenze)
MW = Marktwert
© BSW-Solar
M kt ä i iim EEG 2012 / EEG 2014
Marktprämie
Managementt
M
-prämie
Differenz zur
Einspeisevergütung
MP
Differenz
zum
Förderanspruch
Einspeisevergütung
Marktwert
EEG 2012
Managementprämie
Förderanspruch
(AW)
Marktwert
EEG 2014
Beispiel für die Bestimmung der
Marktprämie
•
•
PV-Anlage
g ((Gebäudeanlage,
g , IBN August
g
2014,, 100kW inst. Leistung
g
Annahme: MW (Solar) = 3,039 ct/kWh
•
MP = AW – MW (Solar)
•
MP = 11,49 ct/kWh – 3,039 ct/kWh = 8,451 ct /kWh
© BSW-Solar
EEG 2014 – Erlösobergrenzen im Sinne
des Marktprämienmodells
© BSW-Solar
Exkurs - Wegfall der EEG-Förderung bei negativen
P i
Preisen
- § 24 EEG
•
•
19
Mit § 24 EEG 2014 hat der deutsche Gesetzgeber
g
im Zuge
g der EEGReform 2014 eine Regelung erlassen, die auf Grund der
beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission zu Förderregelungen
für Strom aus erneuerbaren Energien sicherstellen soll, dass
„Stromerzeuger keinen Anreiz haben zu negativen Preisen zu erzeugen“.
Gültigkeit für Anlagen ab 500 kW, IBN 1.1.2016 ab
© BSW-Solar
EEG 2014 ((§61
61 EEG - Eigenversorgungsregelung)
Ei
l
)
Keine EEG-Umlage
30 Prozent EEG-Umlage
bis Ende 2015*
• Kleinanlagen bis 10 kWp
und 10 MWh/a
35 Prozent EEG-Umlage
bis Ende 2016*
• völlig autark betriebene
(„Insel“-) Anlagen (u.a.
Schiffe)**
40 Prozent EEG-Umlage
ab 2017
• EE- und KWK-Anlagen in
den Sektoren Industrie,
Gewerbe, Handel,
Dienstleistungen und
privaten Haushalten
• Vollständige EE-Versorgung ohne Förderung***
Förderung
• Kraftwerkseigenverbrauch
• Bisherige Eigenversorger
im Bestand
100 Prozent EEGUmlage
• fossile Eigenerzeuger
• solare Mieterversorgung
* Diese Prozentsätze gelten nur in diesen Jahren. Anlagen, die in diesen Jahren in
Betrieb genommen werden,
werden müssen ab 2017 auch die Umlage in Höhe von 40 Prozent zahlen!
** Insellösung: Wenn der Eigenversorger weder mittel- noch unmittelbar an ein Netz angeschlossen ist, er sich also selbst als Insel versorgt.
*** Vollversorgung: Wenn sich der Eigenversorger selbst vollständig mit Strom aus erneuerbare Energien versorgt. D.h., es gibt keinen
Fremdstrombezug, der gesamte Stromverbrauch wird über regenerative Eigenerzeugung gedeckt. Überschussstrom darf ins Netz eingespeist
werden, allerdings darf dafür keine Vergütung nach dem EEG in Anspruch genommen werden.
© BSW-Solar
Ausnahmen von der EEG-UmlageBelastung
•
21
Bestandsschutz
– für vor dem 1.9.2011 realisierte Eigenversorgungsmodelle
(Hintergrund wohl: § 66 Abs. 15 EEG 2012 i.V.m. § 37 Abs. 6
EEG 2009))
– für vor dem 1. August 2014 realisierte Eigenversorgungsmodelle
– für vor dem 23. Januar 2014 genehmigte und vor dem 1. Januar
2015 realisierte Eigenversorgungsmodelle
– für Erneuerungen, Erweiterungen oder Ersetzungen bestehender
Eigenversorgungsmodelle, sofern die installierte Leistung nicht um
mehr als 30 % erhöht wird
© BSW-Solar
Ausnahmen
•
22
Keine Belastung
g
– von Anlagen mit installierter Leistung von bis zu 10 kW für bis zu
10 MWh Eigenversorgung im Jahr
– des Kraftwerkseigenverbrauchs
– von völlig autark betriebenen („Insel“-)Anlagen
– von Eigenversorgern, „die sich vollständig selbst mit Strom aus
erneuerbaren
b
E
Energien
i versorgen““ und
d kkeine
i Fö
Förderung
d
nach
hd
dem
EEG in Anspruch nehmen
© BSW-Solar
E k
Exkurs
„Inselanlagen“
I
l l
“
23
„
„Inselanlagen“:
g
§ 61 Abs.2 Nr.2 EEG 2014:
• Voraussetzung: „[…] völlig autarke Stromerzeugungsanlagen, […] bei
denen der Eigenversorger weder unmittelbar noch mittelbar an ein
Netz der öffentlichen Versorgung
g g angeschlossen
g
ist.“
• Eigenversorger, „deren Eigenversorgungsanlage in ein
nichtöffentliches Netz eingebunden ist, welches aber seinerseits mit
dem Netz der öffentlichen Versorgung verbunden ist“,
ist , ist mittelbar an
das Netz angeschlossen
© BSW-Solar
EEG M kbl tt und
EEG-Merkblatt
d Vergütungsübersichten
V üt
üb i ht
© BSW-Solar
Agenda
•
Das P
D
Projekt
j kt „Sparen,
S
Li
Liefern
f
P
Pachten:
ht
Neue Solarstromkonzepte anwenden“
•
Neue Solarstromkonzepte verstehen
 Auswirkungen des EEG 2014
 Marktentwicklung des PV- und Batteriemarktes
 PV- Betreibermodelle im Überblick - Eigenversorgung, Anlagenpacht, und
Stromdirektlieferung an Dritte
 Die Rolle der PV beim Bauen und Sanieren
 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Eigenversorgung und
Speichern
P liti h PV-Zielkorridor
Politischer
PV Zi lk id 2014 d
deutlich
tli h unterschritten
t
h itt
26
rlich
neu installP
ierte PV-Leistu
ung
in Deutschlnd
landininMWp
MWp
JährlichJähr
neu
u installierte
PV-Leistung
iin Deutschlan
Politischer Zielkorridor für den jährlichen PV‐Ausbau Entwicklung der
der PV
PV-Installationen
Installationen
Entwicklung
PV-Installationen
PV
Installationen
8.000
7.000
Jährlich
neu installierteLeistung
Leistung in MWp
2000 seit 2000
Jährlich neu
installierte
inseit
MWp
Marktdaten Photovoltaik in Deutschland 2014*
Neu installierte PV-Leistung in 2014
Gesamt installierte PV-Leistung
Solarstromerzeugung
Anzahl insgesamt installierter PV-Anlagen
1,9 GWp
37,6 GWp
35 Mrd.
Mrd kWh
1,5 Mio.
7.600
7.400 7.500
6.000
5.000
3.800
4.000
3.300
3.000
1.940
2.000
1.850**
1.270
930
1.000
660
45
0
115
113
850
147
2000 2001
2001 2002
2002 2003
2003 2004
2004 2005
2005 2006
2006 2007
2007 2008
2008 2009
2009 2010
2010 2011
2011 2012
2012 2013
2013 2014
2014
2000
* Werte gerundet
** Bereinigt um zwischen August und Dezember 2014 gemeldeten, jedoch in den Vorjahren installierten PV-Anlagen
* Werte für 2014: vorläufige Hochrechnung
Quelle: BSW-Solar , BNetzA, EEX, Stand 1/2015
© BSW-Solar
Zahl der KfW-geförderten Speicher steigt kräftig
Mehr als 4.800 Speicher in den ersten acht Monaten gefördert (2014: 3.460) 27
2013
2014
2015
900
900
2
762
7
487
465
486
310
559
593
416
360
278
2
382
568
442
516
600*
407
374
25
56
200
336
400
357
485
500
419
610
600
682
700
300
78
89
800
25
53
100
0
55
Anzahl der monatlich bewilligten Anträge
1000
* Wert für Aug 2015 vorläufig
Quelle: KfW, Stand 9/2015
In den ersten acht Monaten des Jahres 2015 steigt Anzahl der geförderten
Solarstromspeicher um rund 36% ggü. 2014
Speichermarkt wirkt stabilisierend
© BSW-Solar
Interesse an Speicherförderprogramm wächst
Rund 13.100 Speicher seit Programmstart gefördert
8.000
6.000
4.000
2.000
0
4.805
10.000
5.000
4.000
3.000
3.458
12.000
6.000
55
333
775
1.135
1.517
1.933
2.243
2.730
3
2.983
3.239
596
3.5
4.015
4
4.422
4.938
5.620
6.188
6.747
40
7.34
7.826
8.291
8.627
9.001
9.486
10.096
10.645
407
11.4
12.196
1
13.096
Anzah
hl der bewilligten Anträge - kumuliert
1 000
14.000
28
2.000
1.000
0
Jan - Aug 2014
Jan - Aug 2015
* Vorläufige Angabe; Quelle: KfW
Per 31.7.2015 rd. 13.100 Zusagen;
g
Kreditvolumen i. H. v. 207 Mio. Euro
Regionale Zusageschwerpunkte BY, BW, NW, NI und HE
>90% der Anträge betreffen Kombi-Installation (PV-Anlage + Speicher)
Preisrutsch bei Solarstromspeichern um ein
Viertel in den letzten 12 Monaten
Preismonitor 2. Halbjahr 2015 erscheint im November
29
BSW Solar Preisindex Batteriespeicher nach Technologie (bis 10 kWh)
BSW-Solar-Preisindex
110,0
105,4
100,0
100 0
100,0
102,3
105,2
104,4
90,0
80,0
70,0
84,3
80,0
Preisindex Blei-Speicher
80,3
71 2
71,2
P i i d Lithi
Preisindex
Lithium-Speicher
S i h
60,0
50,0
n=41
n=36
n=20
1. Halbjahr 2013 2. Halbjahr 2013 1. Halbjahr 2014 2. Halbjahr 2014 1. Halbjahr 2015
Start: 1.
1 Halbjahr 2013 = 100%
Quelle: BSW-Solar, Stand 5/2015
Hinweis: Der Preisindex der jeweiligen Speicher-Technologie wird auf Basis des
durchschnittlichen Speicherpreises (Größenklassen bis 10 kWh) vom BSW-Solar mit
Unterstützung der Intersolar Europe ermittelt.
© BSW-Solar
KfW Fö d
KfW-Förderprogramm
iistt bi
bis d
dato
t ein
i E
Erfolg
f l
•
Signal
g
der staatlichen Förderung
g beschleunigte
g Marktentwicklung.
g
•
Im August 2015 wurde der 13.000ste Speicher gefördert. Bei
Förderquote von ca. 50% wurde somit seit Mai 2013 ca. 20.000 neue
Speicher in den Verkehr gebracht
gebracht.
•
Jede 4. PV-Kleinanlage (bis 10 Kwp) inzwischen mit Speicher
ausgerüstet. Speicher stabilisieren schrumpfenden PV Markt.
•
Von KfW ca. 170 Mio. Euro
Kredite in Anspruch genommen.
Gesamtes Investitionsvolumen
in Batteriespeicher seit
Mai 2013: ca. 250 Mio. Euro
30
© BSW-Solar
Konventionelle Speicherung hat keinen
E tl t
Entlastungseffekt
ff kt fürs
fü Stromnetz
St
t
31
© BSW-Solar
Agenda
•
Das P
D
Projekt
j kt „Sparen,
S
Li
Liefern
f
P
Pachten:
ht
Neue Solarstromkonzepte anwenden“
•
Neue Solarstromkonzepte verstehen
 Auswirkungen des EEG 2014
 Marktentwicklung des PV- und Batteriemarktes
 PV- Betreibermodelle im Überblick - Eigenversorgung, Anlagenpacht, und
Stromdirektlieferung an Dritte
 Die Rolle der PV beim Bauen und Sanieren
 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Eigenversorgung und
Speichern
Schnelle Fördereinschnitte erfordern Umdenken beim
Vertrieb
33
Ansatz für neue PVGeschäftsmodelle:
Wirtschaftlichkeitslücke
durch PV-Eigenverbrauch
oder Direktlieferung
schließen.
© BSW-Solar
Strompreise für Endverbraucher in den
letzten Jahren kontinuierlich gestiegen
34
Quelle: BDEW Strompreisanalyse Mai 2013; verivox 2011
© BSW-Solar
Betreiber / Geschäftsmodelle im Überblick
Betreiber-/
35
Eigenstrommodelle
g
– Anlagenkauf
– Pachtmodelle
Stromliefermodelle
– Anlagebetreiber liefert Solarstrom für einen Verbraucher
– Anlagebetreiber liefert Solarstrom an mehrere Verbraucher
Effizienzmodelle
– Anrechenbarkeit EnEV
– Heizen mit PV-Strom
© BSW-Solar
Hauseigentümer kauft die Anlage und
betreibt sie selbst
36
Hauseigentümer
g
=
PV-Betreiber
Wartungs- und
Betriebsführungsvertrag
Dienstleister
© BSW-Solar
Gepachtete PV-Anlage auf einem
Unternehmen
Unternehmen
Anlagenpachtvertrag
Wartungs- und
B t i b füh
t
Betriebsführungsvertrag
Dienstleister
37
PV Anlage
PV-Anlage
Dachflächennutzungsvertrag
g
g
Gebäudeeigentümer
© BSW-Solar
Anlagenpacht durch
Wohneigentümergemeinschaft
38
Wohnung 1
Wartungs- und
Betriebsführungsvertrag
Wohnung 2
Wohnung
g 3
PV
Anlagenpachtvertrag
Dachflächennutzungsvertrag
GbR
© BSW-Solar
Beispiel: Stromlieferung aus einer PVAnlage an ein Unternehmen
39
Dachflächennutzungsvertrag
Unternehmen
PV
Stromliefervertrag
Wartungs- und
Betriebsführungsvertrag
Dienstleister
© BSW-Solar
Beispiel: Stromlieferung aus einer PVAnlage an mehrere Mieter
40
Vermieter
Dachflächennutzungsvertrag
Wohnung 1
Wohnung 2
W h
Wohnung
3
PV
Stromliefervertrag
Wartungs- und
Betriebsführungsvertrag
t
Dienstleister
© BSW-Solar
Akt
Akteure
neuer Betreiber-/
B t ib / Geschäftsmodelle
G
häft
d ll
Akteure
 Private Anlagenbetreiber
 Anlagenbetreiber im Gewerbe
 Energiegenossenschaften
E
i
h ft
 Wohnungseigentümergemeinschaft
 Wohnungsbauwirtschaft
 Projektentwickler/ Investoren
 Direktvermarkter
 Grünstromanbieter und Stadtwerke
41
Geschäftsmodelle
Eigenversorgung
Direktlieferung
Eigenversorgung/Anlagenpacht
© BSW-Solar
Bereits ein Drittel der Unternehmen in Deutschland
nutzen
t
oder
d planen
l
eine
i EE
EE-Eigenversorgung
Ei
42
Welche Maßnahmen ergreift Ihr Unternehmen angesichts der
Veränderungen der Energiewirtschaft und –politik?
Quelle: IHK-Energiewendebarometer 2014, DIHK-Unternehmensbefragung (Befragungszeitraum: 5. – 27.6.2014, 2.200 Antworten)
© BSW-Solar
Ph t
Photovoltaik
lt ik ist
i t häufigste
hä fi t Ei
Eigenerzeugungstechnologie
t h l i
43
Eigenerzeugung nach Technologien (Mehrfachnennungen möglich)
Quelle: IHK-Energiewendebarometer 2014, DIHK-Unternehmensbefragung (Befragungszeitraum: 5. – 27.6.2014, 2200 Antworten)
© BSW-Solar
DIHK zeigt großes Interesse an neuen
Betreiber / und Geschäftsmodellen
Betreiber-/
44
© BSW-Solar
Anwenderleitfäden und Musterverträge zur PVB t ib
Betreibermodellen:
d ll
P
Pacht
ht und
d St
Stromlieferung
li f
•
Investorenleitfaden Photovoltaik Marktübersicht und Praxishilfe zu SolarstromGeschäftsmodellen in Deutschland.
•
PV Investor Guide - New business models for
photovoltaics in international markets
•
PV-Eigenversorgung Musterverträge zur Anlagenpacht mit
Anwenderleitfaden (2. Auflage 2014).
•
PV-Stromlieferung Musterstromliefervertrag mit Anwenderleitfaden
(3. Auflage 2014).
45
Mehr Informationen unter:
•
www.bsw-solar-shop.de
© BSW-Solar
Agenda
•
Das P
D
Projekt
j kt „Sparen,
S
Li
Liefern
f
P
Pachten:
ht
Neue Solarstromkonzepte anwenden“
•
Neue Solarstromkonzepte verstehen
 Auswirkungen des EEG 2014
 Marktentwicklung des PV- und Batteriemarktes
 PV- Betreibermodelle im Überblick - Eigenversorgung, Anlagenpacht, und
Stromdirektlieferung an Dritte
 Die Rolle der PV beim Bauen und Sanieren
 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Eigenversorgung und
Speichern
Solarstrom kann vom „Endenergiebedarf
Strom“ abgezogen werden
Strom
47
PV-Anlagen
g senken den Primärenergiebedarf
g
Qp eines Gebäudes!
•
Bei neu zu errichtenden Gebäuden und bei Sanierungen mit
wesentlichen Veränderungen
•
PV-Anlage muss in unmittelbarem, räumlichen Zusammenhang stehen
•
Strom muss vorrangig selbst genutzt werden
•
Der Ertrag einer PV-Anlage ist mit geeigneten technischen Regeln zu
berechnen. (DIN EN 15316-4-6, Strahlungswerte aus DIN V 18599-10)
•
PV-Strom wird vom Gesamtendenergiebedarf Strom abgezogen.
Die Bilanzierung erfolgt monatsweise (DIN V 18599:2007-2)
© BSW-Solar
Bilanzierung Endenergiebedarf Strom
48
1. Hilfsenergie Qf,aux
1
(neu Wf)
Quelle: ea-nrw
2. E
2
Energiebedarf
i b d f für
fü
elektrische WWBereitung,Beheizung,
Kühlung, RLT Qf,el
3. Beleuchtung Ql,f
(Nur bei Nichtwohngebäuden)
Bilanzierung
Bilan ier ng von
on Strom nach EnEV:
EnEV
Nur rechnerisch ermittelter Strombedarf für Raum-Konditionierung und
Warmwasser-Bereitung!
Ni ht Elektrische
Nicht:
El kt i h G
Geräte
ät
© BSW-Solar
Senkung des Primärenergiebedarfs durch
Solarstrom beim Einfamilienhaus
49
© BSW-Solar
Senkung des Primärenergiebedarfs durch
Solarstrom beim Bürogebäude
50
© BSW-Solar
Agenda
•
Das P
D
Projekt
j kt „Sparen,
S
Li
Liefern
f
P
Pachten:
ht
Neue Solarstromkonzepte anwenden“
•
Neue Solarstromkonzepte verstehen
 Auswirkungen des EEG 2014
 Marktentwicklung des PV- und Batteriemarktes
 PV- Betreibermodelle im Überblick - Eigenversorgung, Anlagenpacht, und
Stromdirektlieferung an Dritte
 Die Rolle der PV beim Bauen und Sanieren
 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Eigenversorgung und
Speichern
Eigenverbrauch Umsatzsteuer
52
Anlagen
g mit Inbetriebnahme ab April
p 2012
• Bemessungsgrundlage ist der Einkaufspreis für Strom einschl.
Nebenkosten
• Auslegung noch strittig
Nettopreis plus anteilige Grundkosten?
•
Fachmeinung: „Grundpreis kann nicht zusätzlich angesetzt werden, da
dieser bereits im privaten Sektor aufgewendet wird.“ (Johann Erwin Graf,
Steuerseminare Graf)
Empfehlung: Netto-Strombezugspreis
Netto Strombezugspreis ansetzen
© BSW-Solar
Eigenverbrauch Umsatzsteuer
53
Rechenbeispiel
p
Umsatzsteuer bei Anlagen ab April 2012
• Berechnungsbeispiel BMF:
• 4.000
4 000 kWh (Gesamtverbrauch) x 25 ct (Bruttobezugspreis) + 6
6,55
55 €
(Grundgebühr brutto) x 12 Monate = 1.078,60 €
1.078,60 € geteilt durch (4.000 kWh x 1,19) = 22,66 ct
auf diesen Nettopreis zahlt der PV
PV-Betreiber
Betreiber 19 % Umsatzsteuer
Umsatzsteuer,
also 4,31 ct je kWh
z B
z.
B. 1
1.000
000 kWh: 43,10
43 10 €
•
oder
Netto-Strompreis ohne anteilige Grundgebühr:
25 ct / 1,19 = 21,01 x 0,19 = 3,99 ct
z. B. 1.000 kWh: 39,90 €
© BSW-Solar
Batteriespeicher Umsatzsteuer
•
„
„Stellt
eine Batterie zur Speicherung
p
g des Stroms im Einzelfall
umsatzsteuerlich ein eigenständiges Zuordnungsobjekt dar (vgl.
Abschnitt 15.2c Abs. 9 UStAE; ist ein Vorsteuerabzug aus der
Anschaffung der Batterie nicht zulässig, wenn der gespeicherte Strom zu
weniger als 10 % für unternehmerische Zwecke des Anlagenbetreibers
verbraucht wird (§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG).“
Auszug aus BMF-Schreiben vom 19.9.2014, Tz. Tz. II/2 letzter Absatz:
•
Neue Komplettanlage inkl. Stromspeicher: einheitliches Wirtschaftsgut
-> Vorsteuerabzug mit der PV-Anlage (DC und auch AC-Speicher)
Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern,
54
http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Photovoltaikanlagen/Hilfe_fuer_Photovoltaikanlagen_2015.pdf
•
Nachrüstung:
N
hü t
eigenständiges
i
tä di
Z
Zuordnungsobjekt
d
bj kt
-> kein Vorsteuerabzug bei rein privater Nutzung
-> Vorsteuerabzug wenn mindestens 10 % unternehmerisch genutzt
© BSW-Solar
B tt i
Batteriespeicher
i h iin PV
PV-Anlagen
A l
Vereinfachter Überblick über die steuerliche Behandlung von Batteriespeichern wie vom
Bayerischen Landesamt für Steuern im Leitfaden vom Januar 2015 vorgegeben.
55
© BSW-Solar
Z
Zusammenfassung
f
56
 Eigenerzeugter Solarstrom = fiktiver Einkaufspreis
- Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche ist der gegenwärtige Einkaufspreis +
anteilige Grundgebühr zum Zeitpunkt des Umsatzes
 Vorsteuerabzug für Speicher bei Neuanschaffung
(als ein mit PV-gekoppeltes System).
 Vorsteuerabzug für Speicher bei Nachrüstung bei
Nachweiserbringung, dass mind. 10 % für unternehmerische
Zwecke des Anlagenbetreibers verbraucht werden
(§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG).
 Das am 19. September veröffentlichte Schreiben darf als
Momentaufnahme verstanden werden
werden, da etwaige Änderung
durch EEG 2014 nicht berücksichtig sind.
 Detaillierte Informationen im BSW-Merkblatt „ Eigenverbrauch
b
h und
dB
Batteriespeicher
i
i h b
beii Ph
Photovoltaikanlagen
l ik l
iim
Steuerrecht“
flickr.com/lorenzwalthert
Agenda
•
N
Neue
S
Solarstromkonzepte
l t
k
t anwenden
d
 Rechtlicher Rahmen für den solaren Direktverbrauch (Eigenerzeugung und
Stromdirektlieferung)
 Grundzüge der Vertragsgestaltung
•
Wirtschaftliche Betrachtung konkreter Solarstromkonzepte
 Betreibermodelle im Vergleich
 Sensitivitäten für Gewerbe, Industrie und Privathaushalt
 Berechnung von Betreibermodellen mit PV Power Invest
Definitionen bei Eigenversorgungs- und
St
Stromliefermodelle
li f
d ll iim Üb
Überblick
bli k
•
Eigenversorgung:
g
g g Verbrauch des Stroms vor Ort durch dieselbe
natürliche oder juristische Person, die auch die Anlage betreibt.
•
Direktlieferung: Belieferung eines Abnehmers
Abnehmers, der nicht mit dem
Anlagenbetreiber identisch ist, über eine Direktleitung vor Ort.
•
Direktvermarktung:
Di
kt
kt
Ei
Einspeisung
i
in
i das
d Netz
N t der
d allgemeinen
ll
i
Versorgung und Belieferung eines Abnehmers, der nicht mit dem
Anlagenbetreiber identisch ist (Direktvermarkter, Stromhändler, Kunde).
58
© BSW-Solar
G
Gesetzliche
t li h V
Voraussetzung
t
d
der Ei
Eigenversorgung
•
Letztverbraucher betreibt die Stromerzeugungsanlage
g g
g als Eigenversorger
g
g
(Personenidentität)
•
Keine Durchleitung durch ein Netz und Verbrauch im unmittelbaren
räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage
•
Letztverbraucher
L
t t b
h verbraucht
b
ht d
den erzeugtem
t
St
Strom selbst
lb t (Z
(Zeitgleichheit
it l i hh it
(Erzeugung und Verbrauch bezogen auf jedes 15-Minuten-Intervall))
© BSW-Solar
Personenidentität
•
•
•
61
Der Stromverbraucher muss mit dem „„Anlagenbetreiber“
g
identisch sein.
Begriff des Anlagenbetreibers im Sinne des EEG in § 5 Nr. 2 EEG
„Anlagenbetreiber“ [ist], wer unabhängig vom Eigentum die Anlage
für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus
Grubengas nutzt,“
Gesetzesbegründung zum EEG 2009:
– Anlagenbetreiber
A l
b t ib iist,
t „wer di
die K
Kosten
t und
dd
das wirtschaftliche
i t h ftli h Risiko
Ri ik
des Anlagenbetriebs trägt und das Recht hat, die Anlage auf eigene
Rechnung zur Stromerzeugung zu nutzen, also über den Einsatz der
Anlage bestimmt bzw
bzw. zumindest bestimmenden Einfluss hat“
hat .
© BSW-Solar
Anlagenpachtmodelle für verschiedene
Akt
Akteurskonstellationen
k
t ll ti
62
Anlageneigentümer
g
g
ist nicht Letztverbraucher und
Anlagenbetreiber
PV-Anlage wird vom Eigentümer an den
Letztverbraucher verpachtet
p
Beispiele:
 EVU oder
d P
Projektierer
j kti
an einen
i
Immobilieneigentümer
 Investor an ein energieintensives
U t
Unternehmen
h
 Vermieter einer Immobilie an Mieter
Der Pachtvertrag muss so ausgestaltet sein, dass
dem Pächter das Betriebsrisiko übertragen wird und
er Betreiber der Anlage
g wird.
© BSW-Solar
War m eine PV
Warum
PV-Anlage
Anlage pachten od
od. verpachten?
erpachten?
•
•
AUS SICHT DES PÄCHTERS
 Für den Erwerb einer PV-Anlage steht kein Eigenkapital zur
Verfügung
PV Anlage
 Vorhandenes Kapital soll nicht für den Erwerb einer PV-Anlage
gebunden werden
 Aus steuer- oder haftungsrechtlichen Gründen wurden das
Gebäudeeigentum und der Gewerbebetrieb des Unternehmens
gesellschaftsrechtlich getrennt. Das Anlagenpachtmodell ermöglicht
nun, eine PV-Anlage zur Eigenversorgung von der ausgegliederten
Immobilien GmbH zu pachten
AUS SICHT DES VERPÄCHTERS
 Durch das Pachtmodell kann ein Energieversorger oder Stadtwerk
seinen Strombezugskunden die Möglichkeit eröffnen
eröffnen,
Selbstversorger zu werden, ohne dass sie als Kunden verloren
gehen.
 Durch
D h das
d P
Pachtmodell
ht d ll gewinnt
i t ein
i Solarteur
S l t
neue Kunden,
K d
di
die nicht
i ht
in der Lage oder nicht bereit sind, selbst in eine PV-Anlage zu
investieren.
63
© BSW-Solar
A l
Anlagenbetreibereigenschaft
b t ib i
h ft (1/2)
64
 Entscheidend ist,, wer das Betriebsrisiko trägt
g
 Welche Risiken und Pflichten muss der Pächter im Einzelnen
übernehmen, um das Betriebsrisiko zu tragen?
• Rechtliche Praxis arbeitet mithilfe einer Indizienbeurteilung:
 Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls und
 des Gesamtbildes
• Gefestigte Rechtsprechung gibt es bislang nicht
© BSW-Solar
A l
Anlagenbetreibereigenschaft
b t ib i
h ft
•
65
Indizien für die Übernahme des Betriebsrisikos
 Übernahme des vollen wirtschaftliche Risikos, insbesondere des
Ertragsrisikos
 Entscheidungshoheit über wirtschaftliche Verwertung des
produzierten Stroms
 Ungehinderter Zugriff auf die Anlage
 Bestimmung
B ti
d
der F
Fahrweise
h
i d
der A
Anlage
l
und
d di
die erstmalige
t li
Inbetriebnahme
 Kommunikation mit dem Netzbetreiber und Verantwortung für den
N t
Netzanschluss
hl
 Verantwortung für technischen Betrieb, Wartung und Reparatur der
Anlage
 Übernahme des Anlagenausfallrisikos
 Übernahme des Risikos der Erhöhung oder Einführung von
Abgaben,
g
Umlagen
g und Steuern
 usw.
© BSW-Solar
Rechtssicherer Anlagenpachtvertrag
•
Errichtung der PV-Anlagen
PV Anlagen
•
Netzanschluss und Meldepflichten
•
Messung
g
66
 Pflicht des Anlagenpächters
 Beauftragung eines Dritten
•
Betrieb der PV-Anlage
•
Wartung und Instandhaltung
•
Pachtzins
•
Regelungen zu Haftung und Versicherungen
•
Vertragsdauer und Kündigung
PV-Eigenversorgung
Musterverträge mit Anwenderleitfaden
www.bsw-solar-shop.de
Z
Zusatzversorgung
t
67
 Neben Eigenversorgung
g
g g in der Regel
g Stromlieferung
g über das Netz
erforderlich
 Eigenversorger darf nicht in der Grund- oder Ersatzversorgung sein
 Abschluss eines Zusatzversorgungsvertrag mit einem
Energieversorgungsunternehmen
© BSW-Solar
B t P ti B i i l (N
Best-Practice-Beispiel
(N-ERGIE
ERGIE Nürnberg)
Nü b )
68
PV Anlage mieten/pachten
PV-Anlage
von Stadtwerken an EFH-Besitzer
Filmanimation:
www.n‐ergie.de/pv
© BSW-Solar
B t P ti B i i l (Stadtwerke
Best-Practice-Beispiel
(St dt
k A
Aachen)
h )
Quelle: www.stawag.de (Stadtwerke Aachen)
69
© BSW-Solar
Was ist „Direktlieferung
Direktlieferung“?
?
•
•
•
71
Keine g
gesetzliche Definition
Direktlieferung ist nach dem EEG zulässig (§ 20 Abs. 3 Nr. 2 EEG
2014):
 Anlagenbetreiber können jederzeit „den
den Strom vollständig oder
anteilig an Dritte veräußern, sofern diese den Strom in unmittelbarer
räumlicher Nähe zur Anlage verbrauchen und der Strom nicht durch
ein Netz durchgeleitet wird.
wird.“
Charakteristisch:
 Lieferung an einen Dritten (KEINE Personenidentität)
 in
i unmittelbarer
itt lb
räumlicher
ä li h Näh
Nähe
 ohne Durchleitung durch ein Netz
© BSW-Solar
Akteursstruktur für Stromlieferung an
Einzelkunden
72
© BSW-Solar
Akteursstruktur für Stromlieferung an
mehrere Mieter
73
© BSW-Solar
Pflichten bei der Stromdirektlieferung
•
•
74
Lieferung
g an Letztverbraucher begründet
g
g
grundsätzlich energierechtliche
g
Pflichten als
– Energieversorgungsunternehmen (EnWG)
– Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EEG)
– Versorger (StromStG)
Pflichtenkatalog betrifft im Wesentlichen
– Melde- und Anzeigepflichten
– Rechnungslegung und -gestaltung
– Mitteilungsg und Veröffentlichungspflichten
g p
– Vertragsgestaltung
© BSW-Solar
PV-Stromlieferung – Mustervertrag mit
Anwenderleitfaden (3.
( Auflage
f
2014))
75
erhältlich auf www.bsw-solar-shop.de
© BSW-Solar
B t P ti B i i l „Mieterstrom“
Best-Practice-Beispiele
Mi t t
“
PV-Anlage
g auf einem Mietshaus im
gelben Viertel in Berlin Hellersdorf Kooperation aus Ökostromanbieter,
Wohnbaugesellschaft und
PV-Betreiber
•
•
•
•
3.000 Mietparteien
rd. 50 Prozent Solarstrom und
zertifizierter Ökostrom
24,5 ct/kWh Arbeitspreis und 8,95 €
Grundgebühr
Liefervertrag
76
PV-Anlage
g auf einem Mietshaus
„Neue Heimat“ in Nußloch (nähe
Heidelberg) - Kooperation aus
Heidelberger eG und
Baugenossenschaft Familienheim
Heidelberg
•
•
•
•
116 Mietparteien
100 Prozent Ökostrom
25,4 ct/kWh Arbeitspreis und 6,95 €
Grundgebühr
Liefervertrag
© BSW-Solar
Agenda
•
N
Neue
S
Solarstromkonzepte
l t
k
t anwenden
d
 Rechtlicher Rahmen für den solaren Direktverbrauch (Eigenerzeugung und
Stromdirektlieferung)
 Grundzüge der Vertragsgestaltung
•
Wirtschaftliche Betrachtung konkreter Solarstromkonzepte
 Betreibermodelle im Vergleich
 Sensitivitäten für Gewerbe, Industrie und Privathaushalt
 Berechnung von Betreibermodellen mit PV Power Invest
Vermeidung von Steuern und Abgaben bietet
A i fü
Anreiz
für neue PV
PV-Geschäftsmodelle
G
häft
d ll
78
Preisbestandteile
e sbes a d e e S
Stromrechnung
o ec u g
1.
2.
3
3.
4.
5.
6.
7.
8
8.
9.
Die Umsatzsteuer
Die EEG-Umlage
Di St
Die
Stromsteuer
t
Konzessionsabgaben
Netzentgelte
Die KWK-Umlage
Die §19-Umlage
Die Offshore-Haftungsumlage
Die Abschaltbare-Lasten-Umlage
© BSW-Solar
Einflussgrößen auf die Wirtschaftlichkeit
•
•
•
•
79
Die tatsächliche Liefer
Liefer- /Eigenversorgungs-Quote
/Eigenversorgungs Quote
Die Entwicklung des Strombezugspreises
Die Höhe der zu zahlenden EEG-Umlage
Die Entwicklung der PV-Systempreise
© BSW-Solar
Solarstrom macht unabhängiger –
Liefer /Eigenversorgungs-Quote
Liefer/Eigenversorgungs Quote erhöhen
•
•
•
•
•
80
Dachflächenauswahl
PV-Anlagengröße
Lastmanagement
E-Mobilität
Speicher
p
© BSW-Solar
Modell Eigenerzeugung
81
© BSW-Solar
Preisspielräume bei Eigenerzeugung mit Direktleitung in
unmittelbaren
itt lb
räumlichen
ä li h Z
Zusammenhang
h
82
© BSW-Solar
M d ll S
Modell
Solarstrom-Lieferung
l t
Li f
83
© BSW-Solar
Preisspielräume für Stromlieferung mit
Di ktl it
Direktleitung
84
© BSW-Solar
Umfrage zu Gründen für den Wechsel des
St
Stromanbieters
bi t
85
© BSW-Solar
Berechnungsbeispiel für ein MFH
86
© BSW-Solar
Z
Zusammenfassung
f
- Vergleich
V l i h Wi
Wirtschaftlichkeit
t h ftli hk it
Di ktli f
Direktlieferung
Ei
Eigenversorgung
NEIN
NEIN
JA
JA
Pflicht zur Zahlung von KWK-Umlage,
Netzentgelten, Konzessionsabgaben,
Offshore-Haftungsumlage, Umlage
nach StromNEV, Umlage für
abschaltbare Lasten
NEIN
NEIN
Stromsteuerbefreiung
St
t
b f i
bei
b i
Nennleistung kleiner 2 MW und
Verbrauch im unmittelbaren
räumlichen Zusammenhang oder
St
Stromlieferung
li f
aus „rein
i erneuerbaren
b
Netzen“
JA
JA
EEG-Umlage auf den
gelieferten/selbst verbrauchten Strom
g
im Jahr 2015
6,170 Cent/kWh
1,851 Cent/kWh
Förderung für den gelieferten/selbst
verbrauchten Strom
Förderung der
Überschusseinspeisung
87
© BSW-Solar
Agenda
•
N
Neue
S
Solarstromkonzepte
l t
k
t anwenden
d
 Rechtlicher Rahmen für den solaren Direktverbrauch (Eigenerzeugung und
Stromdirektlieferung)
 Grundzüge der Vertragsgestaltung
•
Wirtschaftliche Betrachtung konkreter Solarstromkonzepte
 Betreibermodelle im Vergleich
 Sensitivitäten für Gewerbe, Industrie und Privathaushalt
 Berechnung von Betreibermodellen mit PV Power Invest
PV Power Invest
•
•
•
89
Berechnung
g und Vergleich
g
von:
 Nutzungsformen: Eigenversorgung, Volleinspeisung,
Direktvermarktung, Direktlieferung (mit und ohne Speicher)
 Vergütungen: Einspeisevergütung,
Einspeisevergütung Ausfallvergütung
Ausfallvergütung, Marktprämie
und ohne Vergütung
 Finanzierung: Anlagenkauf und Anlagenpacht
B
Berechnung
h
von b
beliebiger
li bi
A
Anzahl
hl von P
Projekten
j kt
Freie Eingabe von Investitions- und Systemkosten, Betriebskosten,
Vergütungen, Steuersätzen und Spezifika wie Pachteinnahmen
Kostenlose Testlizenz: www.pv-power-invest.de
© BSW-Solar
Webinar zu PV Power Invest
90
© BSW-Solar
Anwenderleitfäden und Musterverträge zur PVB t ib
Betreibermodellen:
d ll
P
Pacht
ht und
d St
Stromlieferung
li f
•
Investorenleitfaden Photovoltaik Marktübersicht und Praxishilfe zu SolarstromGeschäftsmodellen in Deutschland.
•
PV Investor Guide - New business models for
photovoltaics in international markets
•
PV-Eigenversorgung Musterverträge zur Anlagenpacht mit
Anwenderleitfaden (2. Auflage 2014).
•
PV-Stromlieferung Musterstromliefervertrag mit Anwenderleitfaden
(3. Auflage 2014).
91
Mehr Informationen unter:
•
www.bsw-solar-shop.de
© BSW-Solar
Aktuelle Seminartermine:
www.bsw-solar.de/seminare
b
l d /
i
•
Verpflichtende
p
Direktvermarktung
g für Anlagen
g ab 100 KW:
Praxiswissen und Tipps zur Stromvermarktung 2016
18.09. 2015, Düsseldorf / 01.10.2015 Stuttgart / 17.11.2015 Frankfurt
•
Webinar: PV Power Invest: Solarstromkonzepte berechnen und
vergleichen
24 September: kostenlos
24.
•
Recycling von Komponenten
28.September, Frankfurt a.M.
•
Informationstag „Branchennews Photovoltaik, Solarwärme,
Batteriespeicher“
6.10.2015, Frankfurt a.M.
•
PV-Pachtmodelle: Worauf Sie bei der Umsetzung achten müssen
November/Dezember 2015 in Planung
92
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Vielen Dank…
Wibke Korf
Leiterin Projektentwicklung
Tel. 030/ 2977788-13
[email protected]
Markus Meyer
Leiter Politik und Strategie
Tel. 030/ 2977788-32
[email protected]
Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar)
Quartier 207
Französische Straße 23
10117 Berlin
© BSW-Solar
Source: Solarmarkt