Basis Seminar Sparen, Liefern, Pachten: Neue Solarstromkonzepte anwenden Wibke Korf & Markus Meyer Erfurt, 21.09.2015 Thüringer Energie- und GreenTechAgentur Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) Sparen, Liefern, Pachten N Neue S Solarstromkonzepte l t k t anwenden d Zum Projekt: j Informationen zu PV-Geschäftsmodellen (rechtliche und wirtschaftliche Aspekte) Durchführung von Veranstaltungen zu „Neuen Neuen Solarstromkonzepten“ Solarstromkonzepten Beratungskompetenz professioneller Akteure der Photovoltaik unterstützen und ausbauen www.solarwirtschaft.de/sparenliefernpachten l i t h ft d / li f ht Zielgruppe: PV- und Elektroinstallateure Energieberater / Klimamanager Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Architekten Immobilien- und Wohnungswirtschaft Energieversorger Finanzdienstleister 2 Sparen, Liefern, Pachten Neue Solarstromkonzepte anwenden 3 Partner: AEE C.A.R.M.E.N EnergieAgentur NRW Handwerkskammer Aachen Handwerkskammer Düsseldorf Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen Haus sanieren – profitieren! SolarCluster Baden-Württemberg Baden Württemberg SolarInput ThEGA (Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur) ThEEN ( Thüringer Erneuerbare Energien Agentur)) © BSW-Solar B d Bundesverband b dS Solarwirtschaft l i t h ft e.V. V 4 AUFGABEN Interessenvertretung der Solar- und Speicherbranche in Deutschland und wichtigen Auslandsmärkten VISION Eine weltweit nachhaltige g Energieversorgung g g g mit großen Anteilen Solarenergie AKTIVITÄTEN Interessensvertretung, Politikberatung, Öffentlichkeitsarbeit,, Marktbeobachtung, g, Standardisierung, Qualitätssicherung, Serviceleistungen, Exportförderung ERFAHRUNG Aktiv in der Solarbranche seit mehr als 30 Jahren MITGLIEDER Der BSW vertritt die Interessen von rd 1.000 Unternehmen aus dem Bereich Solarenergie + Speichertechnologie Zulieferer Speichertechnologie, Zulieferer, Hersteller Hersteller, Systemhäuser, Großhändler, Handwerker, Berater, Betreiber u.a. SITZ Berlin, Berlin www.solarwirtschaft.de www solarwirtschaft de © BSW‐Solar Agenda • Das P D Projekt j kt „Sparen, S Li Liefern f P Pachten: ht Neue Solarstromkonzepte anwenden“ • Neue Solarstromkonzepte verstehen Auswirkungen des EEG 2014 Marktentwicklung des PV- und Batteriemarktes PV- Betreibermodelle im Überblick - Eigenversorgung, Anlagenpacht, und Stromdirektlieferung an Dritte Die Rolle der PV beim Bauen und Sanieren Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Eigenversorgung und Speichern Agenda • N Neue S Solarstromkonzepte l t k t anwenden d Rechtlicher Rahmen für den solaren Direktverbrauch (Eigenerzeugung und Stromdirektlieferung) Grundzüge der Vertragsgestaltung • Wirtschaftliche Betrachtung konkreter Solarstromkonzepte Betreibermodelle im Vergleich Sensitivitäten für Gewerbe, Industrie und Privathaushalt Berechnung von Betreibermodellen mit PV Power Invest Agenda • Das P D Projekt j kt „Sparen, S Li Liefern f P Pachten: ht Neue Solarstromkonzepte anwenden“ • Neue Solarstromkonzepte verstehen Auswirkungen des EEG 2014 Marktentwicklung des PV- und Batteriemarktes PV- Betreibermodelle im Überblick - Eigenversorgung, Anlagenpacht, und Stromdirektlieferung an Dritte Die Rolle der PV beim Bauen und Sanieren Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Eigenversorgung und Speichern Veränderter politischer Rahmen EEG 2012 EEG 2014 Regelfall: Einspeisevergütung Regelfall: Direktvermarktung Option: Direktvermarktung Ausnahme: Einspeisevergütung Ausbauziel: 2.500 bis 3.500MW pro Jahr* Ausbaukorridor: 2.400 bis 2.600MW pro Jahr (brutto)* PV-Deckel: 52 GW PV-Deckel: 52 GW Keine EEG-Umlage auf die Eigenversorgung EEG-Umlage auf die Eigenversorgung Solares Grünstromprivileg bei Lieferung vor Ort Volle EEG-Umlage auf Direktlieferung Marktintegrationsmodell g Kein Marktintegrationsmodell g 8 Umstellung auf Ausschreibungen *Absenkung der Basisdegression innerhalb des Korridors von 1% auf 0,5% © BSW-Solar Veräußerungsformen im EEG 2014 • Regelfall: g Direktvermarktung g – mit der gleitenden Marktprämie geförderte Direktvermarktung – sonstige Direktvermarktung – Verordnungsermächtigung für ein System zur Direktvermarktung von „Strom aus EE“ an Letztverbraucher • Ausnahme: Einspeisevergütung – für Bestandsanlagen – für „„kleine“ Neuanlagen g – in Ausnahmefällen („Ausfallvermarktung“; 80 % von AW) 9 © BSW-Solar Einspeisevergütung • Einspeisevergütung p g g ((anzulegender g Wert)) nur noch für kleine Anlagen g (§ 37): • INB vom 1.08.2014 1 08 2014 bis 31.12.2015 31 12 2015 • INB ab 1.01.2016 ≤ 500kWp und ≤ 100kWp. • Option, in die Direktvermarktung zu wechseln • Höhe der Einspeisevergütung: p g g • Bereits enthaltener Aufschlag auf die Vergütung von 0,3 ct/ kWh für Anlagen mit einer Leistung von mind. 10 kW bis einschließlich einer installierten Leistung von 1 MW • Die dem jeweiligen Vergütungssatz zu Grunde liegenden anzulegenden Werte werden um die „eingepreiste“ Managementprämie reduziert (0 (0,4 4 Cent/kWh) © BSW-Solar EEG 2014 - feste Einspeisevergütungen im Üb bli k Überblick © BSW-Solar Verpflichtende Direktvermarktung • Direktvermarktung g wird für g große Neuanlagen g verpflichtend p • • • AB ist verpflichtet den erzeugten Strom direkt zu vermarkten oder direkt vermarkten zu lassen, d.h. an einen Stromhändler (Direktvermarkter) zu verkaufen, um die Marktprämie zu bekommen. • INB vom 1.08.2014 bis 31.12.2015 > 500kWp und • INB ab > 100kWp. 100kWp 1.01.2016 1 01 2016 Systematik wie bei dem optionalen Marktprämienmodell bleibt erhalten Ausfallvergütung; 80 Prozent von AW © BSW-Solar Was ist „Direktvermarktung Direktvermarktung“ im EEG? 13 Definition: • „Direktvermarktung“ ist die Veräußerung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas an Dritte, es sei denn, der Strom wird in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage g verbraucht und nicht durch ein Netz durchgeleitet. Keine Direktvermarktung im EEG: • Lieferung vor Ort • Eigenversorgung © BSW-Solar Exkurs Fernsteuerbarkeit • • • • 14 Direktvermarkter oder ein anderes Unternehmen,, an das der Strom veräußert wird, muss 1. technisch in der Lage und 2. rechtlich dazu befugt sein, jederzeit (!) die Ist-Einspeisung abzurufen und die Leistung zu reduzieren. Bündelung aller Anlagen am selben Netzverknüpfungspunkt ist möglich. Im Fall des Einbaus von Smart Metern muss die Fernsteuerbarkeit über den Smart Meter erfolgen können. Einspeisemanagement des Netzbetreibers muss immer Vorrang haben. © BSW-Solar Marktprämie - Höhe • Die e Höhe ö e de der Marktprämie a p ä e wird dä ähnlich c wie e im EEG G 2012 0 errechnet, vereinfacht durch die „Einpreisung“ der Managementprämie • Die Formel lautet: MP = AW – MW AW = anzulegender Wert = hypothetische EEG-Vergütung (Erlösobergrenze) MW = Marktwert © BSW-Solar M kt ä i iim EEG 2012 / EEG 2014 Marktprämie Managementt M -prämie Differenz zur Einspeisevergütung MP Differenz zum Förderanspruch Einspeisevergütung Marktwert EEG 2012 Managementprämie Förderanspruch (AW) Marktwert EEG 2014 Beispiel für die Bestimmung der Marktprämie • • PV-Anlage g ((Gebäudeanlage, g , IBN August g 2014,, 100kW inst. Leistung g Annahme: MW (Solar) = 3,039 ct/kWh • MP = AW – MW (Solar) • MP = 11,49 ct/kWh – 3,039 ct/kWh = 8,451 ct /kWh © BSW-Solar EEG 2014 – Erlösobergrenzen im Sinne des Marktprämienmodells © BSW-Solar Exkurs - Wegfall der EEG-Förderung bei negativen P i Preisen - § 24 EEG • • 19 Mit § 24 EEG 2014 hat der deutsche Gesetzgeber g im Zuge g der EEGReform 2014 eine Regelung erlassen, die auf Grund der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission zu Förderregelungen für Strom aus erneuerbaren Energien sicherstellen soll, dass „Stromerzeuger keinen Anreiz haben zu negativen Preisen zu erzeugen“. Gültigkeit für Anlagen ab 500 kW, IBN 1.1.2016 ab © BSW-Solar EEG 2014 ((§61 61 EEG - Eigenversorgungsregelung) Ei l ) Keine EEG-Umlage 30 Prozent EEG-Umlage bis Ende 2015* • Kleinanlagen bis 10 kWp und 10 MWh/a 35 Prozent EEG-Umlage bis Ende 2016* • völlig autark betriebene („Insel“-) Anlagen (u.a. Schiffe)** 40 Prozent EEG-Umlage ab 2017 • EE- und KWK-Anlagen in den Sektoren Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und privaten Haushalten • Vollständige EE-Versorgung ohne Förderung*** Förderung • Kraftwerkseigenverbrauch • Bisherige Eigenversorger im Bestand 100 Prozent EEGUmlage • fossile Eigenerzeuger • solare Mieterversorgung * Diese Prozentsätze gelten nur in diesen Jahren. Anlagen, die in diesen Jahren in Betrieb genommen werden, werden müssen ab 2017 auch die Umlage in Höhe von 40 Prozent zahlen! ** Insellösung: Wenn der Eigenversorger weder mittel- noch unmittelbar an ein Netz angeschlossen ist, er sich also selbst als Insel versorgt. *** Vollversorgung: Wenn sich der Eigenversorger selbst vollständig mit Strom aus erneuerbare Energien versorgt. D.h., es gibt keinen Fremdstrombezug, der gesamte Stromverbrauch wird über regenerative Eigenerzeugung gedeckt. Überschussstrom darf ins Netz eingespeist werden, allerdings darf dafür keine Vergütung nach dem EEG in Anspruch genommen werden. © BSW-Solar Ausnahmen von der EEG-UmlageBelastung • 21 Bestandsschutz – für vor dem 1.9.2011 realisierte Eigenversorgungsmodelle (Hintergrund wohl: § 66 Abs. 15 EEG 2012 i.V.m. § 37 Abs. 6 EEG 2009)) – für vor dem 1. August 2014 realisierte Eigenversorgungsmodelle – für vor dem 23. Januar 2014 genehmigte und vor dem 1. Januar 2015 realisierte Eigenversorgungsmodelle – für Erneuerungen, Erweiterungen oder Ersetzungen bestehender Eigenversorgungsmodelle, sofern die installierte Leistung nicht um mehr als 30 % erhöht wird © BSW-Solar Ausnahmen • 22 Keine Belastung g – von Anlagen mit installierter Leistung von bis zu 10 kW für bis zu 10 MWh Eigenversorgung im Jahr – des Kraftwerkseigenverbrauchs – von völlig autark betriebenen („Insel“-)Anlagen – von Eigenversorgern, „die sich vollständig selbst mit Strom aus erneuerbaren b E Energien i versorgen““ und d kkeine i Fö Förderung d nach hd dem EEG in Anspruch nehmen © BSW-Solar E k Exkurs „Inselanlagen“ I l l “ 23 „ „Inselanlagen“: g § 61 Abs.2 Nr.2 EEG 2014: • Voraussetzung: „[…] völlig autarke Stromerzeugungsanlagen, […] bei denen der Eigenversorger weder unmittelbar noch mittelbar an ein Netz der öffentlichen Versorgung g g angeschlossen g ist.“ • Eigenversorger, „deren Eigenversorgungsanlage in ein nichtöffentliches Netz eingebunden ist, welches aber seinerseits mit dem Netz der öffentlichen Versorgung verbunden ist“, ist , ist mittelbar an das Netz angeschlossen © BSW-Solar EEG M kbl tt und EEG-Merkblatt d Vergütungsübersichten V üt üb i ht © BSW-Solar Agenda • Das P D Projekt j kt „Sparen, S Li Liefern f P Pachten: ht Neue Solarstromkonzepte anwenden“ • Neue Solarstromkonzepte verstehen Auswirkungen des EEG 2014 Marktentwicklung des PV- und Batteriemarktes PV- Betreibermodelle im Überblick - Eigenversorgung, Anlagenpacht, und Stromdirektlieferung an Dritte Die Rolle der PV beim Bauen und Sanieren Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Eigenversorgung und Speichern P liti h PV-Zielkorridor Politischer PV Zi lk id 2014 d deutlich tli h unterschritten t h itt 26 rlich neu installP ierte PV-Leistu ung in Deutschlnd landininMWp MWp JährlichJähr neu u installierte PV-Leistung iin Deutschlan Politischer Zielkorridor für den jährlichen PV‐Ausbau Entwicklung der der PV PV-Installationen Installationen Entwicklung PV-Installationen PV Installationen 8.000 7.000 Jährlich neu installierteLeistung Leistung in MWp 2000 seit 2000 Jährlich neu installierte inseit MWp Marktdaten Photovoltaik in Deutschland 2014* Neu installierte PV-Leistung in 2014 Gesamt installierte PV-Leistung Solarstromerzeugung Anzahl insgesamt installierter PV-Anlagen 1,9 GWp 37,6 GWp 35 Mrd. Mrd kWh 1,5 Mio. 7.600 7.400 7.500 6.000 5.000 3.800 4.000 3.300 3.000 1.940 2.000 1.850** 1.270 930 1.000 660 45 0 115 113 850 147 2000 2001 2001 2002 2002 2003 2003 2004 2004 2005 2005 2006 2006 2007 2007 2008 2008 2009 2009 2010 2010 2011 2011 2012 2012 2013 2013 2014 2014 2000 * Werte gerundet ** Bereinigt um zwischen August und Dezember 2014 gemeldeten, jedoch in den Vorjahren installierten PV-Anlagen * Werte für 2014: vorläufige Hochrechnung Quelle: BSW-Solar , BNetzA, EEX, Stand 1/2015 © BSW-Solar Zahl der KfW-geförderten Speicher steigt kräftig Mehr als 4.800 Speicher in den ersten acht Monaten gefördert (2014: 3.460) 27 2013 2014 2015 900 900 2 762 7 487 465 486 310 559 593 416 360 278 2 382 568 442 516 600* 407 374 25 56 200 336 400 357 485 500 419 610 600 682 700 300 78 89 800 25 53 100 0 55 Anzahl der monatlich bewilligten Anträge 1000 * Wert für Aug 2015 vorläufig Quelle: KfW, Stand 9/2015 In den ersten acht Monaten des Jahres 2015 steigt Anzahl der geförderten Solarstromspeicher um rund 36% ggü. 2014 Speichermarkt wirkt stabilisierend © BSW-Solar Interesse an Speicherförderprogramm wächst Rund 13.100 Speicher seit Programmstart gefördert 8.000 6.000 4.000 2.000 0 4.805 10.000 5.000 4.000 3.000 3.458 12.000 6.000 55 333 775 1.135 1.517 1.933 2.243 2.730 3 2.983 3.239 596 3.5 4.015 4 4.422 4.938 5.620 6.188 6.747 40 7.34 7.826 8.291 8.627 9.001 9.486 10.096 10.645 407 11.4 12.196 1 13.096 Anzah hl der bewilligten Anträge - kumuliert 1 000 14.000 28 2.000 1.000 0 Jan - Aug 2014 Jan - Aug 2015 * Vorläufige Angabe; Quelle: KfW Per 31.7.2015 rd. 13.100 Zusagen; g Kreditvolumen i. H. v. 207 Mio. Euro Regionale Zusageschwerpunkte BY, BW, NW, NI und HE >90% der Anträge betreffen Kombi-Installation (PV-Anlage + Speicher) Preisrutsch bei Solarstromspeichern um ein Viertel in den letzten 12 Monaten Preismonitor 2. Halbjahr 2015 erscheint im November 29 BSW Solar Preisindex Batteriespeicher nach Technologie (bis 10 kWh) BSW-Solar-Preisindex 110,0 105,4 100,0 100 0 100,0 102,3 105,2 104,4 90,0 80,0 70,0 84,3 80,0 Preisindex Blei-Speicher 80,3 71 2 71,2 P i i d Lithi Preisindex Lithium-Speicher S i h 60,0 50,0 n=41 n=36 n=20 1. Halbjahr 2013 2. Halbjahr 2013 1. Halbjahr 2014 2. Halbjahr 2014 1. Halbjahr 2015 Start: 1. 1 Halbjahr 2013 = 100% Quelle: BSW-Solar, Stand 5/2015 Hinweis: Der Preisindex der jeweiligen Speicher-Technologie wird auf Basis des durchschnittlichen Speicherpreises (Größenklassen bis 10 kWh) vom BSW-Solar mit Unterstützung der Intersolar Europe ermittelt. © BSW-Solar KfW Fö d KfW-Förderprogramm iistt bi bis d dato t ein i E Erfolg f l • Signal g der staatlichen Förderung g beschleunigte g Marktentwicklung. g • Im August 2015 wurde der 13.000ste Speicher gefördert. Bei Förderquote von ca. 50% wurde somit seit Mai 2013 ca. 20.000 neue Speicher in den Verkehr gebracht gebracht. • Jede 4. PV-Kleinanlage (bis 10 Kwp) inzwischen mit Speicher ausgerüstet. Speicher stabilisieren schrumpfenden PV Markt. • Von KfW ca. 170 Mio. Euro Kredite in Anspruch genommen. Gesamtes Investitionsvolumen in Batteriespeicher seit Mai 2013: ca. 250 Mio. Euro 30 © BSW-Solar Konventionelle Speicherung hat keinen E tl t Entlastungseffekt ff kt fürs fü Stromnetz St t 31 © BSW-Solar Agenda • Das P D Projekt j kt „Sparen, S Li Liefern f P Pachten: ht Neue Solarstromkonzepte anwenden“ • Neue Solarstromkonzepte verstehen Auswirkungen des EEG 2014 Marktentwicklung des PV- und Batteriemarktes PV- Betreibermodelle im Überblick - Eigenversorgung, Anlagenpacht, und Stromdirektlieferung an Dritte Die Rolle der PV beim Bauen und Sanieren Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Eigenversorgung und Speichern Schnelle Fördereinschnitte erfordern Umdenken beim Vertrieb 33 Ansatz für neue PVGeschäftsmodelle: Wirtschaftlichkeitslücke durch PV-Eigenverbrauch oder Direktlieferung schließen. © BSW-Solar Strompreise für Endverbraucher in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen 34 Quelle: BDEW Strompreisanalyse Mai 2013; verivox 2011 © BSW-Solar Betreiber / Geschäftsmodelle im Überblick Betreiber-/ 35 Eigenstrommodelle g – Anlagenkauf – Pachtmodelle Stromliefermodelle – Anlagebetreiber liefert Solarstrom für einen Verbraucher – Anlagebetreiber liefert Solarstrom an mehrere Verbraucher Effizienzmodelle – Anrechenbarkeit EnEV – Heizen mit PV-Strom © BSW-Solar Hauseigentümer kauft die Anlage und betreibt sie selbst 36 Hauseigentümer g = PV-Betreiber Wartungs- und Betriebsführungsvertrag Dienstleister © BSW-Solar Gepachtete PV-Anlage auf einem Unternehmen Unternehmen Anlagenpachtvertrag Wartungs- und B t i b füh t Betriebsführungsvertrag Dienstleister 37 PV Anlage PV-Anlage Dachflächennutzungsvertrag g g Gebäudeeigentümer © BSW-Solar Anlagenpacht durch Wohneigentümergemeinschaft 38 Wohnung 1 Wartungs- und Betriebsführungsvertrag Wohnung 2 Wohnung g 3 PV Anlagenpachtvertrag Dachflächennutzungsvertrag GbR © BSW-Solar Beispiel: Stromlieferung aus einer PVAnlage an ein Unternehmen 39 Dachflächennutzungsvertrag Unternehmen PV Stromliefervertrag Wartungs- und Betriebsführungsvertrag Dienstleister © BSW-Solar Beispiel: Stromlieferung aus einer PVAnlage an mehrere Mieter 40 Vermieter Dachflächennutzungsvertrag Wohnung 1 Wohnung 2 W h Wohnung 3 PV Stromliefervertrag Wartungs- und Betriebsführungsvertrag t Dienstleister © BSW-Solar Akt Akteure neuer Betreiber-/ B t ib / Geschäftsmodelle G häft d ll Akteure Private Anlagenbetreiber Anlagenbetreiber im Gewerbe Energiegenossenschaften E i h ft Wohnungseigentümergemeinschaft Wohnungsbauwirtschaft Projektentwickler/ Investoren Direktvermarkter Grünstromanbieter und Stadtwerke 41 Geschäftsmodelle Eigenversorgung Direktlieferung Eigenversorgung/Anlagenpacht © BSW-Solar Bereits ein Drittel der Unternehmen in Deutschland nutzen t oder d planen l eine i EE EE-Eigenversorgung Ei 42 Welche Maßnahmen ergreift Ihr Unternehmen angesichts der Veränderungen der Energiewirtschaft und –politik? Quelle: IHK-Energiewendebarometer 2014, DIHK-Unternehmensbefragung (Befragungszeitraum: 5. – 27.6.2014, 2.200 Antworten) © BSW-Solar Ph t Photovoltaik lt ik ist i t häufigste hä fi t Ei Eigenerzeugungstechnologie t h l i 43 Eigenerzeugung nach Technologien (Mehrfachnennungen möglich) Quelle: IHK-Energiewendebarometer 2014, DIHK-Unternehmensbefragung (Befragungszeitraum: 5. – 27.6.2014, 2200 Antworten) © BSW-Solar DIHK zeigt großes Interesse an neuen Betreiber / und Geschäftsmodellen Betreiber-/ 44 © BSW-Solar Anwenderleitfäden und Musterverträge zur PVB t ib Betreibermodellen: d ll P Pacht ht und d St Stromlieferung li f • Investorenleitfaden Photovoltaik Marktübersicht und Praxishilfe zu SolarstromGeschäftsmodellen in Deutschland. • PV Investor Guide - New business models for photovoltaics in international markets • PV-Eigenversorgung Musterverträge zur Anlagenpacht mit Anwenderleitfaden (2. Auflage 2014). • PV-Stromlieferung Musterstromliefervertrag mit Anwenderleitfaden (3. Auflage 2014). 45 Mehr Informationen unter: • www.bsw-solar-shop.de © BSW-Solar Agenda • Das P D Projekt j kt „Sparen, S Li Liefern f P Pachten: ht Neue Solarstromkonzepte anwenden“ • Neue Solarstromkonzepte verstehen Auswirkungen des EEG 2014 Marktentwicklung des PV- und Batteriemarktes PV- Betreibermodelle im Überblick - Eigenversorgung, Anlagenpacht, und Stromdirektlieferung an Dritte Die Rolle der PV beim Bauen und Sanieren Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Eigenversorgung und Speichern Solarstrom kann vom „Endenergiebedarf Strom“ abgezogen werden Strom 47 PV-Anlagen g senken den Primärenergiebedarf g Qp eines Gebäudes! • Bei neu zu errichtenden Gebäuden und bei Sanierungen mit wesentlichen Veränderungen • PV-Anlage muss in unmittelbarem, räumlichen Zusammenhang stehen • Strom muss vorrangig selbst genutzt werden • Der Ertrag einer PV-Anlage ist mit geeigneten technischen Regeln zu berechnen. (DIN EN 15316-4-6, Strahlungswerte aus DIN V 18599-10) • PV-Strom wird vom Gesamtendenergiebedarf Strom abgezogen. Die Bilanzierung erfolgt monatsweise (DIN V 18599:2007-2) © BSW-Solar Bilanzierung Endenergiebedarf Strom 48 1. Hilfsenergie Qf,aux 1 (neu Wf) Quelle: ea-nrw 2. E 2 Energiebedarf i b d f für fü elektrische WWBereitung,Beheizung, Kühlung, RLT Qf,el 3. Beleuchtung Ql,f (Nur bei Nichtwohngebäuden) Bilanzierung Bilan ier ng von on Strom nach EnEV: EnEV Nur rechnerisch ermittelter Strombedarf für Raum-Konditionierung und Warmwasser-Bereitung! Ni ht Elektrische Nicht: El kt i h G Geräte ät © BSW-Solar Senkung des Primärenergiebedarfs durch Solarstrom beim Einfamilienhaus 49 © BSW-Solar Senkung des Primärenergiebedarfs durch Solarstrom beim Bürogebäude 50 © BSW-Solar Agenda • Das P D Projekt j kt „Sparen, S Li Liefern f P Pachten: ht Neue Solarstromkonzepte anwenden“ • Neue Solarstromkonzepte verstehen Auswirkungen des EEG 2014 Marktentwicklung des PV- und Batteriemarktes PV- Betreibermodelle im Überblick - Eigenversorgung, Anlagenpacht, und Stromdirektlieferung an Dritte Die Rolle der PV beim Bauen und Sanieren Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Eigenversorgung und Speichern Eigenverbrauch Umsatzsteuer 52 Anlagen g mit Inbetriebnahme ab April p 2012 • Bemessungsgrundlage ist der Einkaufspreis für Strom einschl. Nebenkosten • Auslegung noch strittig Nettopreis plus anteilige Grundkosten? • Fachmeinung: „Grundpreis kann nicht zusätzlich angesetzt werden, da dieser bereits im privaten Sektor aufgewendet wird.“ (Johann Erwin Graf, Steuerseminare Graf) Empfehlung: Netto-Strombezugspreis Netto Strombezugspreis ansetzen © BSW-Solar Eigenverbrauch Umsatzsteuer 53 Rechenbeispiel p Umsatzsteuer bei Anlagen ab April 2012 • Berechnungsbeispiel BMF: • 4.000 4 000 kWh (Gesamtverbrauch) x 25 ct (Bruttobezugspreis) + 6 6,55 55 € (Grundgebühr brutto) x 12 Monate = 1.078,60 € 1.078,60 € geteilt durch (4.000 kWh x 1,19) = 22,66 ct auf diesen Nettopreis zahlt der PV PV-Betreiber Betreiber 19 % Umsatzsteuer Umsatzsteuer, also 4,31 ct je kWh z B z. B. 1 1.000 000 kWh: 43,10 43 10 € • oder Netto-Strompreis ohne anteilige Grundgebühr: 25 ct / 1,19 = 21,01 x 0,19 = 3,99 ct z. B. 1.000 kWh: 39,90 € © BSW-Solar Batteriespeicher Umsatzsteuer • „ „Stellt eine Batterie zur Speicherung p g des Stroms im Einzelfall umsatzsteuerlich ein eigenständiges Zuordnungsobjekt dar (vgl. Abschnitt 15.2c Abs. 9 UStAE; ist ein Vorsteuerabzug aus der Anschaffung der Batterie nicht zulässig, wenn der gespeicherte Strom zu weniger als 10 % für unternehmerische Zwecke des Anlagenbetreibers verbraucht wird (§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG).“ Auszug aus BMF-Schreiben vom 19.9.2014, Tz. Tz. II/2 letzter Absatz: • Neue Komplettanlage inkl. Stromspeicher: einheitliches Wirtschaftsgut -> Vorsteuerabzug mit der PV-Anlage (DC und auch AC-Speicher) Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern, 54 http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Photovoltaikanlagen/Hilfe_fuer_Photovoltaikanlagen_2015.pdf • Nachrüstung: N hü t eigenständiges i tä di Z Zuordnungsobjekt d bj kt -> kein Vorsteuerabzug bei rein privater Nutzung -> Vorsteuerabzug wenn mindestens 10 % unternehmerisch genutzt © BSW-Solar B tt i Batteriespeicher i h iin PV PV-Anlagen A l Vereinfachter Überblick über die steuerliche Behandlung von Batteriespeichern wie vom Bayerischen Landesamt für Steuern im Leitfaden vom Januar 2015 vorgegeben. 55 © BSW-Solar Z Zusammenfassung f 56 Eigenerzeugter Solarstrom = fiktiver Einkaufspreis - Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche ist der gegenwärtige Einkaufspreis + anteilige Grundgebühr zum Zeitpunkt des Umsatzes Vorsteuerabzug für Speicher bei Neuanschaffung (als ein mit PV-gekoppeltes System). Vorsteuerabzug für Speicher bei Nachrüstung bei Nachweiserbringung, dass mind. 10 % für unternehmerische Zwecke des Anlagenbetreibers verbraucht werden (§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG). Das am 19. September veröffentlichte Schreiben darf als Momentaufnahme verstanden werden werden, da etwaige Änderung durch EEG 2014 nicht berücksichtig sind. Detaillierte Informationen im BSW-Merkblatt „ Eigenverbrauch b h und dB Batteriespeicher i i h b beii Ph Photovoltaikanlagen l ik l iim Steuerrecht“ flickr.com/lorenzwalthert Agenda • N Neue S Solarstromkonzepte l t k t anwenden d Rechtlicher Rahmen für den solaren Direktverbrauch (Eigenerzeugung und Stromdirektlieferung) Grundzüge der Vertragsgestaltung • Wirtschaftliche Betrachtung konkreter Solarstromkonzepte Betreibermodelle im Vergleich Sensitivitäten für Gewerbe, Industrie und Privathaushalt Berechnung von Betreibermodellen mit PV Power Invest Definitionen bei Eigenversorgungs- und St Stromliefermodelle li f d ll iim Üb Überblick bli k • Eigenversorgung: g g g Verbrauch des Stroms vor Ort durch dieselbe natürliche oder juristische Person, die auch die Anlage betreibt. • Direktlieferung: Belieferung eines Abnehmers Abnehmers, der nicht mit dem Anlagenbetreiber identisch ist, über eine Direktleitung vor Ort. • Direktvermarktung: Di kt kt Ei Einspeisung i in i das d Netz N t der d allgemeinen ll i Versorgung und Belieferung eines Abnehmers, der nicht mit dem Anlagenbetreiber identisch ist (Direktvermarkter, Stromhändler, Kunde). 58 © BSW-Solar G Gesetzliche t li h V Voraussetzung t d der Ei Eigenversorgung • Letztverbraucher betreibt die Stromerzeugungsanlage g g g als Eigenversorger g g (Personenidentität) • Keine Durchleitung durch ein Netz und Verbrauch im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage • Letztverbraucher L t t b h verbraucht b ht d den erzeugtem t St Strom selbst lb t (Z (Zeitgleichheit it l i hh it (Erzeugung und Verbrauch bezogen auf jedes 15-Minuten-Intervall)) © BSW-Solar Personenidentität • • • 61 Der Stromverbraucher muss mit dem „„Anlagenbetreiber“ g identisch sein. Begriff des Anlagenbetreibers im Sinne des EEG in § 5 Nr. 2 EEG „Anlagenbetreiber“ [ist], wer unabhängig vom Eigentum die Anlage für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas nutzt,“ Gesetzesbegründung zum EEG 2009: – Anlagenbetreiber A l b t ib iist, t „wer di die K Kosten t und dd das wirtschaftliche i t h ftli h Risiko Ri ik des Anlagenbetriebs trägt und das Recht hat, die Anlage auf eigene Rechnung zur Stromerzeugung zu nutzen, also über den Einsatz der Anlage bestimmt bzw bzw. zumindest bestimmenden Einfluss hat“ hat . © BSW-Solar Anlagenpachtmodelle für verschiedene Akt Akteurskonstellationen k t ll ti 62 Anlageneigentümer g g ist nicht Letztverbraucher und Anlagenbetreiber PV-Anlage wird vom Eigentümer an den Letztverbraucher verpachtet p Beispiele: EVU oder d P Projektierer j kti an einen i Immobilieneigentümer Investor an ein energieintensives U t Unternehmen h Vermieter einer Immobilie an Mieter Der Pachtvertrag muss so ausgestaltet sein, dass dem Pächter das Betriebsrisiko übertragen wird und er Betreiber der Anlage g wird. © BSW-Solar War m eine PV Warum PV-Anlage Anlage pachten od od. verpachten? erpachten? • • AUS SICHT DES PÄCHTERS Für den Erwerb einer PV-Anlage steht kein Eigenkapital zur Verfügung PV Anlage Vorhandenes Kapital soll nicht für den Erwerb einer PV-Anlage gebunden werden Aus steuer- oder haftungsrechtlichen Gründen wurden das Gebäudeeigentum und der Gewerbebetrieb des Unternehmens gesellschaftsrechtlich getrennt. Das Anlagenpachtmodell ermöglicht nun, eine PV-Anlage zur Eigenversorgung von der ausgegliederten Immobilien GmbH zu pachten AUS SICHT DES VERPÄCHTERS Durch das Pachtmodell kann ein Energieversorger oder Stadtwerk seinen Strombezugskunden die Möglichkeit eröffnen eröffnen, Selbstversorger zu werden, ohne dass sie als Kunden verloren gehen. Durch D h das d P Pachtmodell ht d ll gewinnt i t ein i Solarteur S l t neue Kunden, K d di die nicht i ht in der Lage oder nicht bereit sind, selbst in eine PV-Anlage zu investieren. 63 © BSW-Solar A l Anlagenbetreibereigenschaft b t ib i h ft (1/2) 64 Entscheidend ist,, wer das Betriebsrisiko trägt g Welche Risiken und Pflichten muss der Pächter im Einzelnen übernehmen, um das Betriebsrisiko zu tragen? • Rechtliche Praxis arbeitet mithilfe einer Indizienbeurteilung: Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls und des Gesamtbildes • Gefestigte Rechtsprechung gibt es bislang nicht © BSW-Solar A l Anlagenbetreibereigenschaft b t ib i h ft • 65 Indizien für die Übernahme des Betriebsrisikos Übernahme des vollen wirtschaftliche Risikos, insbesondere des Ertragsrisikos Entscheidungshoheit über wirtschaftliche Verwertung des produzierten Stroms Ungehinderter Zugriff auf die Anlage Bestimmung B ti d der F Fahrweise h i d der A Anlage l und d di die erstmalige t li Inbetriebnahme Kommunikation mit dem Netzbetreiber und Verantwortung für den N t Netzanschluss hl Verantwortung für technischen Betrieb, Wartung und Reparatur der Anlage Übernahme des Anlagenausfallrisikos Übernahme des Risikos der Erhöhung oder Einführung von Abgaben, g Umlagen g und Steuern usw. © BSW-Solar Rechtssicherer Anlagenpachtvertrag • Errichtung der PV-Anlagen PV Anlagen • Netzanschluss und Meldepflichten • Messung g 66 Pflicht des Anlagenpächters Beauftragung eines Dritten • Betrieb der PV-Anlage • Wartung und Instandhaltung • Pachtzins • Regelungen zu Haftung und Versicherungen • Vertragsdauer und Kündigung PV-Eigenversorgung Musterverträge mit Anwenderleitfaden www.bsw-solar-shop.de Z Zusatzversorgung t 67 Neben Eigenversorgung g g g in der Regel g Stromlieferung g über das Netz erforderlich Eigenversorger darf nicht in der Grund- oder Ersatzversorgung sein Abschluss eines Zusatzversorgungsvertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen © BSW-Solar B t P ti B i i l (N Best-Practice-Beispiel (N-ERGIE ERGIE Nürnberg) Nü b ) 68 PV Anlage mieten/pachten PV-Anlage von Stadtwerken an EFH-Besitzer Filmanimation: www.n‐ergie.de/pv © BSW-Solar B t P ti B i i l (Stadtwerke Best-Practice-Beispiel (St dt k A Aachen) h ) Quelle: www.stawag.de (Stadtwerke Aachen) 69 © BSW-Solar Was ist „Direktlieferung Direktlieferung“? ? • • • 71 Keine g gesetzliche Definition Direktlieferung ist nach dem EEG zulässig (§ 20 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2014): Anlagenbetreiber können jederzeit „den den Strom vollständig oder anteilig an Dritte veräußern, sofern diese den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbrauchen und der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird. wird.“ Charakteristisch: Lieferung an einen Dritten (KEINE Personenidentität) in i unmittelbarer itt lb räumlicher ä li h Näh Nähe ohne Durchleitung durch ein Netz © BSW-Solar Akteursstruktur für Stromlieferung an Einzelkunden 72 © BSW-Solar Akteursstruktur für Stromlieferung an mehrere Mieter 73 © BSW-Solar Pflichten bei der Stromdirektlieferung • • 74 Lieferung g an Letztverbraucher begründet g g grundsätzlich energierechtliche g Pflichten als – Energieversorgungsunternehmen (EnWG) – Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EEG) – Versorger (StromStG) Pflichtenkatalog betrifft im Wesentlichen – Melde- und Anzeigepflichten – Rechnungslegung und -gestaltung – Mitteilungsg und Veröffentlichungspflichten g p – Vertragsgestaltung © BSW-Solar PV-Stromlieferung – Mustervertrag mit Anwenderleitfaden (3. ( Auflage f 2014)) 75 erhältlich auf www.bsw-solar-shop.de © BSW-Solar B t P ti B i i l „Mieterstrom“ Best-Practice-Beispiele Mi t t “ PV-Anlage g auf einem Mietshaus im gelben Viertel in Berlin Hellersdorf Kooperation aus Ökostromanbieter, Wohnbaugesellschaft und PV-Betreiber • • • • 3.000 Mietparteien rd. 50 Prozent Solarstrom und zertifizierter Ökostrom 24,5 ct/kWh Arbeitspreis und 8,95 € Grundgebühr Liefervertrag 76 PV-Anlage g auf einem Mietshaus „Neue Heimat“ in Nußloch (nähe Heidelberg) - Kooperation aus Heidelberger eG und Baugenossenschaft Familienheim Heidelberg • • • • 116 Mietparteien 100 Prozent Ökostrom 25,4 ct/kWh Arbeitspreis und 6,95 € Grundgebühr Liefervertrag © BSW-Solar Agenda • N Neue S Solarstromkonzepte l t k t anwenden d Rechtlicher Rahmen für den solaren Direktverbrauch (Eigenerzeugung und Stromdirektlieferung) Grundzüge der Vertragsgestaltung • Wirtschaftliche Betrachtung konkreter Solarstromkonzepte Betreibermodelle im Vergleich Sensitivitäten für Gewerbe, Industrie und Privathaushalt Berechnung von Betreibermodellen mit PV Power Invest Vermeidung von Steuern und Abgaben bietet A i fü Anreiz für neue PV PV-Geschäftsmodelle G häft d ll 78 Preisbestandteile e sbes a d e e S Stromrechnung o ec u g 1. 2. 3 3. 4. 5. 6. 7. 8 8. 9. Die Umsatzsteuer Die EEG-Umlage Di St Die Stromsteuer t Konzessionsabgaben Netzentgelte Die KWK-Umlage Die §19-Umlage Die Offshore-Haftungsumlage Die Abschaltbare-Lasten-Umlage © BSW-Solar Einflussgrößen auf die Wirtschaftlichkeit • • • • 79 Die tatsächliche Liefer Liefer- /Eigenversorgungs-Quote /Eigenversorgungs Quote Die Entwicklung des Strombezugspreises Die Höhe der zu zahlenden EEG-Umlage Die Entwicklung der PV-Systempreise © BSW-Solar Solarstrom macht unabhängiger – Liefer /Eigenversorgungs-Quote Liefer/Eigenversorgungs Quote erhöhen • • • • • 80 Dachflächenauswahl PV-Anlagengröße Lastmanagement E-Mobilität Speicher p © BSW-Solar Modell Eigenerzeugung 81 © BSW-Solar Preisspielräume bei Eigenerzeugung mit Direktleitung in unmittelbaren itt lb räumlichen ä li h Z Zusammenhang h 82 © BSW-Solar M d ll S Modell Solarstrom-Lieferung l t Li f 83 © BSW-Solar Preisspielräume für Stromlieferung mit Di ktl it Direktleitung 84 © BSW-Solar Umfrage zu Gründen für den Wechsel des St Stromanbieters bi t 85 © BSW-Solar Berechnungsbeispiel für ein MFH 86 © BSW-Solar Z Zusammenfassung f - Vergleich V l i h Wi Wirtschaftlichkeit t h ftli hk it Di ktli f Direktlieferung Ei Eigenversorgung NEIN NEIN JA JA Pflicht zur Zahlung von KWK-Umlage, Netzentgelten, Konzessionsabgaben, Offshore-Haftungsumlage, Umlage nach StromNEV, Umlage für abschaltbare Lasten NEIN NEIN Stromsteuerbefreiung St t b f i bei b i Nennleistung kleiner 2 MW und Verbrauch im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang oder St Stromlieferung li f aus „rein i erneuerbaren b Netzen“ JA JA EEG-Umlage auf den gelieferten/selbst verbrauchten Strom g im Jahr 2015 6,170 Cent/kWh 1,851 Cent/kWh Förderung für den gelieferten/selbst verbrauchten Strom Förderung der Überschusseinspeisung 87 © BSW-Solar Agenda • N Neue S Solarstromkonzepte l t k t anwenden d Rechtlicher Rahmen für den solaren Direktverbrauch (Eigenerzeugung und Stromdirektlieferung) Grundzüge der Vertragsgestaltung • Wirtschaftliche Betrachtung konkreter Solarstromkonzepte Betreibermodelle im Vergleich Sensitivitäten für Gewerbe, Industrie und Privathaushalt Berechnung von Betreibermodellen mit PV Power Invest PV Power Invest • • • 89 Berechnung g und Vergleich g von: Nutzungsformen: Eigenversorgung, Volleinspeisung, Direktvermarktung, Direktlieferung (mit und ohne Speicher) Vergütungen: Einspeisevergütung, Einspeisevergütung Ausfallvergütung Ausfallvergütung, Marktprämie und ohne Vergütung Finanzierung: Anlagenkauf und Anlagenpacht B Berechnung h von b beliebiger li bi A Anzahl hl von P Projekten j kt Freie Eingabe von Investitions- und Systemkosten, Betriebskosten, Vergütungen, Steuersätzen und Spezifika wie Pachteinnahmen Kostenlose Testlizenz: www.pv-power-invest.de © BSW-Solar Webinar zu PV Power Invest 90 © BSW-Solar Anwenderleitfäden und Musterverträge zur PVB t ib Betreibermodellen: d ll P Pacht ht und d St Stromlieferung li f • Investorenleitfaden Photovoltaik Marktübersicht und Praxishilfe zu SolarstromGeschäftsmodellen in Deutschland. • PV Investor Guide - New business models for photovoltaics in international markets • PV-Eigenversorgung Musterverträge zur Anlagenpacht mit Anwenderleitfaden (2. Auflage 2014). • PV-Stromlieferung Musterstromliefervertrag mit Anwenderleitfaden (3. Auflage 2014). 91 Mehr Informationen unter: • www.bsw-solar-shop.de © BSW-Solar Aktuelle Seminartermine: www.bsw-solar.de/seminare b l d / i • Verpflichtende p Direktvermarktung g für Anlagen g ab 100 KW: Praxiswissen und Tipps zur Stromvermarktung 2016 18.09. 2015, Düsseldorf / 01.10.2015 Stuttgart / 17.11.2015 Frankfurt • Webinar: PV Power Invest: Solarstromkonzepte berechnen und vergleichen 24 September: kostenlos 24. • Recycling von Komponenten 28.September, Frankfurt a.M. • Informationstag „Branchennews Photovoltaik, Solarwärme, Batteriespeicher“ 6.10.2015, Frankfurt a.M. • PV-Pachtmodelle: Worauf Sie bei der Umsetzung achten müssen November/Dezember 2015 in Planung 92 © BSW-Solar Vielen Dank… Wibke Korf Leiterin Projektentwicklung Tel. 030/ 2977788-13 [email protected] Markus Meyer Leiter Politik und Strategie Tel. 030/ 2977788-32 [email protected] Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) Quartier 207 Französische Straße 23 10117 Berlin © BSW-Solar Source: Solarmarkt
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