26.02.2016 Frühjahrssession 2016

Frühjahrssession 2016
Gesundheitspolitische Standpunkte und Empfehlungen der FMH
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13.3265 | Gegenvorschlag zum Zulassungsstopp für Ärzte – Seite 2
Die vorliegende Motion will ab einer bestimmten Ärztedichte die Vertragsfreiheit einführen. Die
FMH lehnt die Motion ab: Sie schränkt die freie Arztwahl ein und ist einzig auf den praxisambulanten Sektor ausgerichtet ist. Aus Sicht der FMH ist es zielführender, Qualitätskriterien wie
Sprachkompetenz und Tätigkeitsdauer an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte als Voraussetzung für die Zulassung einzusetzen. Empfehlung: Ablehnung
Am 2. März im Ständerat
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12.080 | Heilmittelgesetz – Seite 3
Die FMH lehnt einen Rezeptzwang für Ärzte ab. Ebenso lehnt sie ein Rabattverbot ab: Geldwerte
Vorteile sind aufzuteilen zwischen Leistungserbringern und Versicherern/Patienten. Empfehlung: Art. 26 Abs. 4 – Anträge der SGK-S unterstützen // Art. 57a HMG und Art. 56 Abs.
3bis KVG – Antrag der Mehrheit der SGK-S unterstützen
Am 2. März im Ständerat, am 15. März im Nationalrat, am 16. März im Ständerat
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Weitere gesundheitspolitische Empfehlungen und Standpunkte der FMH – ab Seite 4
Krebsregistrierungsgesetz, Franchisen der Kostenentwicklung der OKP anpassen, BFI-Periode
2017-2020
Gesundheitspolitische Standpunkte und Empfehlungen der FMH
Gegenvorschlag zum Zulassungsstopp für Ärzte
Betrifft folgendes Geschäft:
13.3265
In der Session:
2. März 2016, SR
Die vorliegende Motion will ab einer bestimmten Ärztedichte die Vertragsfreiheit einführen. Die FMH
lehnt die Motion ab: Sie schränkt die freie Arztwahl ein und ist einzig auf den praxisambulanten Versorgungsbereich ausgerichtet. Aus Sicht der FMH ist es zielführender, Qualitätskriterien wie Sprachkompetenz und Tätigkeitsdauer an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte als
Voraussetzung für die Zulassung einzusetzen.
Empfehlung: Ablehnung
Die Motion sieht vor, ab einer bestimmten Ärztedichte die freie Arztwahl einzuschränken. Die FMH
ersucht Sie, dem Antrag der ständerätlichen Gesundheitskommission zu folgen und das Geschäft aus
folgenden Gründen abzulehnen:
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Gefährdung der freien Arztwahl: Die Einführung der Vertragsfreiheit würde den Versicherern die
Möglichkeit geben, die freie Arztwahl der Versicherten einzuschränken. Die freie Arztwahl ist eine
unentbehrliche Grundlage sowohl für das Vertrauensverhältnis in der Arzt-Patient-Beziehung als
auch für eine erfolgreiche und nachhaltige Behandlung. Deshalb sollen die Patienten selber entscheiden können, zu welchem Arzt sie gehen wollen – dies ist eine in der Schweizer Bevölkerung
fest verankerte und an der Urne mehrfach bestätigte Freiheit.
Einschränkung einzig im praxisambulanten Bereich: Die Vertragsfreiheit soll allein für den
praxisambulanten Versorgungsbereich gelten, nicht für die Sektoren stationär und spitalambulant.
Diese Ungleichbehandlung provoziert Umgehungen: Die betroffenen Ärztinnen und Ärzte sind gezwungen, auf den spitalambulanten oder stationären Bereich auszuweichen.
Beschneidung der Kantonshoheit: Wie die von der Motion geforderte «notwendige» Ärztedichte
allein für den praxisambulanten Bereich festgelegt werden soll, bleibt unklar. Überkantonale Versorgungsregionen müssten in Bezug auf die Ärztedichte definiert werden, weil gewisse Kantone
als entsprechende Einheiten zu klein wären. Da die Steuerung dieser Regionen in den Händen
des Bundes liegen würde, hätten die Kantone keinerlei Handlungsspielraum mehr.
Stattdessen sollen aus Sicht der FMH zugunsten der Patientensicherheit Qualitätskriterien für die
Zulassung angewendet werden. Beispiele für solche Qualitätskriterien sind:
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mindestens drei Jahre Tätigkeit an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte und
Nachweis einer erfolgreich absolvierten, standardisierten Sprachprüfung in einer Landessprache.
Die FMH begrüsst das in diesem Zusammenhang eingereichte Postulat der SGK-S 16.3000, welches
die Evaluation und Erarbeitung verschiedener Steuerungsoptionen auf der Basis von Qualitätskriterien sowohl für den praxis- als auch für den spitalambulanten Bereich fordert.
Ihr Ansprechpartner im Zentralvorstand:
Dr. med. Jürg Schlup
[email protected]
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Gesundheitspolitische Standpunkte und Empfehlungen der FMH
Geschäft BR: Heilmittelgesetz. Änderung
Betrifft folgendes Geschäft:
12.080
In der Session:
2. März 2016, SR
15. März 2016, NR
16. März 2016, SR
Die FMH lehnt einen Rezeptzwang für Ärzte ab. Ebenso lehnt sie ein Rabattverbot ab: Geldwerte Vorteile sind aufzuteilen zwischen Leistungserbringern und Versicherern/Patienten.
Empfehlung Art. 26 Abs. 4 – Anträge der SGK-S unterstützen
Empfehlung Art. 57a HMG und Art. 56 Abs. 3bis KVG – Antrag der Mehrheit der SGK-S unterstützen
Aus Sicht der FMH sind im laufenden Differenzbereinigungsverfahren folgende Punkte von zentraler
Bedeutung:
Art. 26 Abs. 4: Die FMH bittet den Anträgen der ständerätlichen Gesundheitskommission (SGKS) zu folgen. Bereits heute können Patienten in den Kantonen mit Selbstdispensation frei wählen, ob
sie ihr Medikament direkt beim behandelnden Arzt oder in einer Apotheke beziehen möchten. Die
Wahlfreiheit des Patienten für den Medikamentenbezug bleibt auch ohne Rezeptzwang für Ärzte
nach wie vor gewahrt und ist konform mit dem Gesetz über das elektronische Patientendossier, in welchem das Führen eines EPD sowohl für den Patient als auch für den Arzt freiwillig ist. Diese doppelte
Freiwilligkeit müsste auch im Heilmittelgesetz gelten: Der Patient sollte das Recht haben, auf ein Rezept – ob gedruckt oder elektronisch – zu verzichten.
Art. 57a HMG und Art. 56 Abs. 3bis KVG: Bei der Regelung der geldwerten Vorteile bittet die
FMH dem Antrag der Mehrheit der SGK-S zu folgen. Wenn ein Rabatt oder eine Rückvergütung
ganz oder grösstenteils weitergegeben werden muss, kommt dies faktisch einem Rabattverbot gleich
(Art. 57a Abs. 2d). Mit einem Rabattverbot fällt der Anreiz weg, günstige Konditionen zu vereinbaren –
was zu steigenden Kosten führt. Geldwerte Vorteile müssen im KVG-Bereich weiterhin möglich sein,
damit sie ganz oder teilweise an die Patienten weitergegeben oder für die Verbesserung der Behandlungsqualität eingesetzt werden können.
Ihr Ansprechpartner im Zentralvorstand:
Dr. med. Jürg Schlup
[email protected]
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Weitere gesundheitspolitische Standpunkte und Empfehlungen
der FMH:
Krebsregistrierungsgesetz
Empfehlung: Annahme
Betrifft folgendes Geschäft:
14.074
In der Session:
2. März 2016, SR
Die FMH begrüsst, dass mit dem vorliegenden Gesetz die Registrierung von Krebserkrankungen eine
gesetzliche Grundlage auf einer einheitlichen nationalen Basis erhält. Sie unterstützt die vom Nationalrat beschlossene Fassung. Aus Sicht der FMH müssen aber bei Art. 3 die kantonalen Krebsregister:
• gestärkt werden: Diese können besser beurteilen, welche Daten aus den Informationen extrahiert werden müssen und welche nicht.
• zum einen Daten zur Behandlung und Verlauf erhalten – nicht nur solche zur Erstbehandlung –,
zum anderen aber auch Berichte und Befunde, welche die Daten belegen oder differenzieren.
• Um die Datenqualität sicherzustellen, darf die Versichertennummer oder auch eine andere Personenidentifikationsnummer nicht ein obligatorischer Bestandteil eines zu meldenden Datensatzes sein. Da diese Nummern vielen behandelnden Ärzten nicht zur Verfügung stehen, würden
bei einem Obligatorium wertvolle Informationen verloren gehen.
Franchisen der Kostenentwicklung der OKP anpassen
Empfehlung: Annahme
Betrifft folgendes Geschäft:
15.4157
In der Session:
2. März 2016, SR
Die FMH begrüsst das Anliegen der Motion, die bestehenden Franchisen, insbesondere die Standardfranchise von 300 Franken, regelmässig an die Kostenentwicklung der OKP anzupassen. Dieser Schritt
stärkt die Eigenverantwortung und setzt dadurch ein Zeichen zu den steigenden Kosten in der Grundversicherung. Die Einführung von Mehrjahresverträgen wäre ebenfalls zu prüfen: Solche Verträge belohnen die Eigenverantwortung und begrenzen opportunistische Franchisenwechsel je nach Gesundheitsentwicklung.
BFI-Periode 2017-2020. Notwendige Reformen ohne Substanzverluste umsetzen
Empfehlung: Annahme
Betrifft folgendes Geschäft:
15.3011
In der Session:
9. März 2016, NR
Die von der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S)
unterstützte Motion hat das Anliegen, bestimmte BFI-Bereiche wie die Massnahmen zur Erhöhung der
Abschlusszahlen in Humanmedizin finanziell zu priorisieren. In der BFI-Botschaft hat der Bundesrat
zugestimmt, sich mit 100 Millionen Franken am Ausbau der Medizinstudienplätze zu beteiligen – neu
sollen ab 2017 jährlich 250 zusätzliche Medizinstudienplätze zur Verfügung stehen. Die Erhöhung der
Medizinstudienplätze stellt somit ein wichtiger Schritt dar, um den durch mangelnde Ausbildungsanstrengungen in der Schweiz entstandenen und selbstverschuldeten Ärztemangel zu mindern. So kann
auch künftig die medizinische Versorgung der Bevölkerung in der Schweiz sichergestellt werden. Die
FMH unterstützt diese Bundesratsvorlage und hofft auf eine zustimmende Haltung im Parlament. Deshalb begrüsst sie auch die durch die vorliegende Motion angestrebte Priorisierung.
Weiterführende Informationen:
[email protected]
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