Folien - ESTD Symposium

19.01.2016
Sexualdelikte als Herausforderung für
Ermittlungen, Justiz, Beratung und Therapie
Internationaler Vergleich Statistische Erhebung Zeitreihen
Dr. med. Jan Gysi
Facharzt für Psychiatrie & Psychotherapie
Sollievo.net
3012 Bern
TIEFE ANZEIGEQUOTEN
Bericht des Bundesrates zum
Postulat Fehr
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19.01.2016
BERICHT BUNDESRAT 2013
Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Fehr 09.3878
«Mehr Anzeigen, mehr Abschreckung» vom 24. September 2009,
vom 27. Februar 2013
BERICHT BUNDESRAT 2013
Anzeigequote in der Schweiz nach sexueller Gewalt:
weniger als 20%
«Die Anzeigequote soll nicht zulasten der Opfer forciert werden.
Dem Bundesrat ist es aber ein Anliegen, Hindernisse, die Opfer von
einer Anzeige abhalten, möglichst zu beseitigen und sie so zu
ermuntern, Anzeige zu erstatten.»
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19.01.2016
BERICHT BUNDESRAT 2013
Geplante Massnahmen:
Stärkung der Opferhilfe-Beratungsstellen als Erstanlaufstelle
Erleichterter Zugang der Opfer zu den Informationen über die
Opferhilfe
Verbesserte Unterstützung der Opfer während des
Strafverfahrens
Verbesserung der Daten zur Kriminalität und zur Opferhilfe
Evaluation des Opferhilfegesetzes 2016
UNTERSCHIEDLICHE SYSTEME –
ÄHNLICHE RESULTATE?: KELLY STUDIE
Strafverfolgung von
Vergewaltigung in elf
europäischen Ländern
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19.01.2016
KELLY STUDIE
Gefördert durch das EU-Daphne-Programm
Aufbauend auf vorhergehenden Pilotstudien
Einbezogen waren
 Quantitative Zeitreihen: 26 europäische Länder
 2001 -2006
 Quantitative Aktenanalyse: 11 EU-Länder
 2006
 Belgien, Deutschland, England & Wales, Frankreich, Griechenland, Irland, Österreich,
Portugal, Schottland, Schweden, Ungarn
KELLY STUDIE
Internationaler Vergleich
Statistische Erhebung
Zeitreihen
Probleme bei den rechtlichen Rahmenbedingungen
Unterschiedliche Rechtssysteme
Unterschiedliche rechtliche Definitionen von Vergewaltigung
Unterschiedliche Prozessordnungen
Unterschiede im Status der Zeuginnen
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19.01.2016
KELLY STUDIE
Betroffene:
• 96% weiblich, 4% männlich (wird nicht in allen Ländern erhoben)
• Durchschnittsalter 29 Jahre (niedriger in Ländern mit hoher
Anzeigehäufigkeit)
• Behinderung (körperlich, psychisch) 19%
KELLY STUDIE
Verurteilte Täter:
• Durchschnittsalter 35
• Vorstrafen 11% bis 48%
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19.01.2016
KELLY STUDIE
Tatorte: 61% Privatwohnungen (Opfer oder Täter)
Opfer-Täter-Beziehung:
• 67% dem Opfer bekannt, 25% Partner und Ex-Partner
• 33% unbekannt oder weniger als 24 h bekannt
KELLY STUDIE
Verletzungen
• In 30% aller Fälle dokumentiert
• 50% bei Vergewaltigung durch Ex-Partner, 40% bei
aktuellem Partner, 25% bei Fremden (also häufig Beweise bei
Partnergewalt)
• Waffengebrauch bei Bekannten und Fremden gleich oft.
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KELLY STUDIE
Die Anzeigehäufigkeit beeinflussende Faktoren:
Fördernd:
 Erweiterte Definition der Handlung
 Erweiterte Definition der Betroffenen
Hindernd:
 Vergewaltigungsmythen
KELLY STUDIE
Mehr Anzeigen = mehr Verurteilungen
Je höher die Anzeigerate, desto geringer die Anzahl der
Strafverfahren
Je weiter die Definition, desto geringer die Anzahl der
Strafverfahren
Gerichte mit Geschworenen: geringe Verurteilungsquote
Wirkung von Vergewaltigungsmythen
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19.01.2016
KELLY STUDIE
Zeitpunkt der Einstellungen von Strafverfahren (alle Länder)
41% Einstellung ohne Anhörung von Opfern und/oder
Verdächtigen oder ohne Identifizierung des Verdächtigen
25% Einstellung im weiteren Verlauf und vor Beendigung der
Beweisaufnahme (z.B. wegen mangelnder Kooperation der
Anzeigenden)
26% Einstellung vor Eröffnung einer Hauptverhandlung (durch
Staatsanwaltschaft
8% Einstellung in der Hauptverhandlung (durch Gericht)
KELLY STUDIE
Häufigste Gründe für eine Einstellung von Verfahren (alle
Länder):
Unzureichende Beweislage (30%)
Rückzug/mangelnde Kooperation der Opfer (27%)
Falschbeschuldigungen (1% bis 9%)
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19.01.2016
KELLY STUDIE
Faktoren, die zur Verurteilung beitragen:
Beim Opfer:
• Geschlecht weiblich
• Ohne Behinderungen / Beeinträchtigungen
• Kein Alkoholkonsum
• Nachweisbare Spuren und Verletzungen
KELLY STUDIE
Faktoren, die zur Verurteilung beitragen:
Beim Angeklagten:
• Migrationshintergrund
• Alkoholkonsum
• Vorstrafen
• Fremdtäter, kein Partner oder Ex-Partner
• Nähe zu Vergewaltigungsmythen
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19.01.2016
VERGEWALTIGUNGSMYTHEN
Mythos: Erzählung, mit der
Menschen und Kulturen ihr
Welt- und Selbstverständnis
zum Ausdruck bringen
Titan (1505 – 1576): «Sisypus»
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19.01.2016
VERGEWALTIGUNGSMYTHEN
„Vorurteilsbehaftete, stereotype oder falsche Annahmen über
Vergewaltigung, Täter und Opfer von Vergewaltigung.“
(Burt ,1980)
„Vergewaltigungsmythen sind Überzeugungen, die sexuelle Gewalt
verharmlosen, die Täter entlasten und den Opfern eine Mitschuld
zuschreiben.“
(Bohner, 1998)
VERGEWALTIGUNGSMYTHEN
Opferfeindliche Mythen über sexuelle Aggression sind sowohl in
der Allgemeinbevölkerung als auch unter Fachkräften aus dem
Bereich Polizei, Justiz, Psychiatrie, Psychotherapie und Beratung
weit verbreitet.
Opferfeindliche Voreinstellungen beeinflussen,
wie wir Informationen verarbeiten
welche Informationen wir beachten
und an welche Informationen wir uns erinnern.
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VERGEWALTIGUNGSMYTHEN
• «Sexueller Missbrauch ist ein Ausnahmegeschehen und als solches
selten.»
• «Von einer Vergewaltigung kann man erst dann sprechen, wenn
Gewalt angewendet wurde und eindeutige Gewaltspuren
erkennbar sind»
• «Wer vergewaltigt wird, ist in irgendeiner Weise immer auch
selber schuld»
• «Kinder und Jugendliche wollen sexuelle Kontakte mit
Erwachsenen und verhalten sich verführerisch oder zumindest
leichtsinnig.»
VERGEWALTIGUNGSMYTHEN
• #1 Es gibt «normale» Vergewaltigungen (und andere)
• #2 Anzeigen ist ungefährlich
• #3 Die meisten Anzeigen zu sexueller Gewalt sind falsch
• #4 Wenn ein Opfer nicht aussagen will, dann kann man nichts
machen
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PSYCHOTHERAPIE
Auch viele Opfer glauben an Vergewaltigungsmythen!
1. Viele dysfunktionale Kognitionen stehen im Zusammenhang mit
Vergewaltigungsmythen
2. Vergewaltigungsmythen können eine Traumatherapie erheblich
behindern, bis sie aufgedeckt und geklärt werden.
3. Bei der Arbeit mit Innenanteilen: Innenanteile sind in der Regel
speziell stark überzeugt von Vergewaltigungsmythen (speziell
Kampf-EPs und kindliche Anteile).
«ES GIBT NORMALE
VERGEWALTIGUNGEN»
Mythos #1
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19.01.2016
MYTHOS «NORMALE VERGEWALTIGUNG»
Opfer und Täter kennen sich nicht
Vergewaltigung an dunklem Ort
Opfer vorher psychisch gesund
Opfer hat deutliche Gewaltspuren
am ganzen Körper
Opfer war nüchtern
Opfer zeigt Gewalttat sofort an
Opfer berichtet mit Angst und
Schrecken vom Erlebten
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19.01.2016
MYTHOS «NORMALE VERGEWALTIGUNG»
Opfer und Täter kennen sich nicht
Vergewaltigung an dunklem Ort
Opfer vorher psychisch gesund
Opfer hat deutliche Gewaltspuren
am ganzen Körper
Opfer war nüchtern
Opfer zeigt Gewalttat sofort an
Opfer berichtet mit Angst und
Schrecken vom Erlebten
Je mehr eine Anzeige von
diesen stereotypen
«Idealvorstellungen»
abweicht, desto tiefer sind
Anzeige- und
Verurteilungsraten
DIE REALITÄT
Opfer und Täter kennen sich
Keine Waffe und keine Anwendung körperlicher Gewalt
Es gibt keine/wenige Beweisspuren
Opfer erstatten Anzeige mit zeitlicher Verzögerung (zT Jahre)
Viele Opfer haben Glaubwürdigkeitsprobleme: Alter, körperliche
oder psychische Erkrankung, Alkohol, Drogen, Migration
Scham beeinflusst Aussagefähigkeit
Täter entsprechen nicht Bild eines «normalen Vergewaltigers»
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19.01.2016
«ANZEIGEN IST UNGEFÄHRLICH»
Mythos #2
«ANZEIGEN IST UNGEFÄHRLICH»
Mögliche Folgen einer Anzeige:
 Innerpsychische Konflikte
 Psychosoziale Folgen: Ausschluss aus Familie & sozialem Umfeld
 Psychische Folgen: Verstärkung posttraumatischer Symptomatik
 Gefahr durch Täter: Drohungen, mehr Gewalt
 Akute Suizidalität nach Einvernahme, im Verlaufe der
Ermittlungen, nach Urteil
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19.01.2016
Täter vom Landgericht Köln
zu lebenslanger Haft
verurteilt wegen:
• versuchten Mordes
• Vergewaltigung
• schwerem sexuellem
Missbrauch von Kindern
Sicherungsverwahrung
Brucher Talsperre (NRW, BRD)
PSYCHOTHERAPIE
Äussere Sicherheit ist wichtige Grundvoraussetzung für
Traumakonfrontation.
Speziell bei Opfern schwerer Gewalt (Kinderprostitution,
Kinderpornographie, rituelle Gewalt) wird Sicherheitsfrage
manchmal unterschätzt.
Bei «Profi-Tätern» und nach sehr schwerer Gewalt: Aktivieren von
hochgefährlichen Innenanteilen beim Nennen von Namen und Orten
 Betroffene werden im Anschluss an eine Therapiesitzung
unvermittelt hochsuizidal.
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19.01.2016
«DIE MEISTEN ANZEIGEN BEI SEXUELLER
GEWALT SIND UNBEGRÜNDET»
Mythos #3
Sara Naomi Lewkowicz: «Shane and Maggie»
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19.01.2016
Sara Naomi Lewkowicz: «Shane and Maggie»
Sara Naomi Lewkowicz: «Shane and Maggie»
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19.01.2016
FALSCHANZEIGEN
Definition gemäss «International Association of Chiefs of Police»
(2005, 2006):
«Eine Falschanzeige kann bewiesen werden»
Keine Falschanzeigen (Beispiele):
Opfer widerruft Aussagen
Mangel an Beweisen
Opfer zum Tatzeitpunkt unter Einfluss von Drogen, Alkohol,
Medikamente, u.a.
FALSCHANZEIGEN
1992 British Home Office Study (302 Anzeigen):
8,3%
1999 Britisch Home Office Study(483 Anzeigen):
10,9%
2005 Britisch Home Office Study(2643 Anzeigen):
2,5%
2005 Australian Study (850 Anzeigen):
2,1%
2008 «Making A Difference Study» (2059 Anzeigen):
6.8%
2009 Kelly Study:
1-9%
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19.01.2016
ERHÖHTES RISIKO FÜR VORWURF DER
FALSCHANZEIGEN
Alkohol
Drogen
Traumatisierungen in der Vorgeschichte
Psychische Erkrankungen (speziell Selbstverletzungen)
Migrationshintergrund
(Lisak et al, 2010)
KREISLAUF DES MISSTRAUENS
Befrager, Berater,
Therapeut misstraut dem
Opfer
Befrager, Berater,
Therapeut kommuniziert
Misstrauen
verbal/nonverbal dem
Opfer
Befrager, Berater,
Therapeut wird (noch)
misstrauischer
Opfer zieht sich zurück,
wird unkooperativ
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19.01.2016
«WENN EIN OPFER NICHT AUSSAGEN
WILL, DANN KANN MAN NICHTS
MACHEN»
Mythos #4
WENN EIN OPFER NICHT AUSSAGEN WILL…
... dann gibt es viele Interventionsmöglichkeiten.
2 Speziell:
Beziehungsaufbau und –gestaltung
Angepasstes Vorgehen bei der Exploration der erlittenen
Gewalt
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19.01.2016
BEZIEHUNGSAUFBAU & -GESTALTUNG
«Vernehmungsarbeit ist Beziehungsarbeit»
Mohr, Schimpel & Schröder (2006)
 Durch Beziehungsaufbau und –gestaltung
kann die Aussagequalität erhöht werden
3 HAUPTSTRATEGIEN VON TÄTERN
Befriedigung der
eigenen Bedürfnisse
(Macht, Dominanz, u.a.)
Reduktion der
Gegenwehr des Opfers
(Ziel u.a. Reduktion der
Schuldgefühle des Täters)
Aufforderung zum Schweigen
(Verhindern, dass Opfer sich an
Drittpersonen wendet, zB
Angehörige, Beratung, Polizei,
Therapie)
Verbale, körperliche,
sexuelle Gewalt
Drohungen (wenn Du Dich
wehrst dann…)
Mehr Gewalt bei
Gegenwehr (Würgen)
Drohungen
Weitere Gewalt (verbal,
körperlich, sexuell)
Isolation des Opfers
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19.01.2016
3 HAUPTSTRATEGIEN VON TÄTERN
Befriedigung der
eigenen Bedürfnisse
(Macht, Dominanz, u.a.)
Reduktion der
Gegenwehr des Opfers
(Ziel u.a. Reduktion der
Schuldgefühle des Täters)
Aufforderung zum Schweigen
(Verhindern, dass Opfer sich an
Drittpersonen wendet, zB
Angehörige, Beratung, Polizei,
Therapie)
Verbale, körperliche,
sexuelle Gewalt
Drohungen (wenn Du Dich
wehrst dann…)
Mehr Gewalt bei
Gegenwehr (Würgen)
Drohungen
Weitere Gewalt (verbal,
körperlich, sexuell)
Isolation des Opfers
3 HAUPTSTRATEGIEN VON TÄTERN
Befriedigung der
eigenen Bedürfnisse
(Macht, Dominanz, u.a.)
Reduktion der
Gegenwehr des Opfers
(Ziel u.a. Reduktion der
Schuldgefühle des Täters)
Aufforderung zum Schweigen
(Verhindern, dass Opfer sich an
Drittpersonen wendet, zB
Angehörige, Beratung, Polizei,
Therapie)
Drohungen (wenn Du Dich
wehrst dann…)
Mehr Gewalt bei
Gegenwehr (Würgen)
Drohungen
Weitere Gewalt (verbal,
körperlich, sexuell)
Isolation des Opfers
Dekompensation
droht
Verbale, körperliche,
sexuelle Gewalt
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ARBEIT MIT OPFERN
Befriedigung der
eigenen Bedürfnisse
(Macht, Dominanz, u.a.)
Reduktion der
Gegenwehr des Opfers
(Ziel u.a. Reduktion der
Schuldgefühle des Täters)
Aufforderung zum Schweigen
(Verhindern, dass Opfer sich an
Drittpersonen wendet, zB
Angehörige, Beratung, Polizei,
Therapie)
Verbale, körperliche,
sexuelle Gewalt
Drohungen (wenn Du Dich
wehrst dann…)
Mehr Gewalt bei
Gegenwehr (Würgen)
Drohungen
Weitere Gewalt (verbal,
körperlich, sexuell)
Isolation des Opfers
PSYCHOTHERAPIE
Wenn Opfer sich nicht wehren können oder unter Druck stehen:
1. Aufarbeiten der Schweigegebote und der Traumatisierungen im
Zusammenhang mit Schweigegeboten
2. Aufarbeiten der Gewalt, die angewendet wurde, damit
Betroffene sich nicht oder nicht mit voller Kraft wehren konnten
(inkl. Arbeit an in diesem Zusammenhang stehenden Insuffizienz-,
Schuld- und Schamgefühlen)
3. Aufarbeiten der «Kerntraumatisierungen»: emotionaler,
körperlicher, sexueller Missbrauch
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WAS IST ZU TUN?
QUINTESSENZ
Anzeigequote nach sexueller Gewalt: 20% (eher tiefer)
Davon Gerichtsverfahren (EU): 20%
Verurteilungen davon (EU): 77%
Verurteilungsquote von Vergewaltigungen: ca. 3%
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AKTUELLE SITUATION
Verlauf von Anzeige, Ermittlungen, Verfahren, Urteil, Beratung &
Therapie hängen ab von:
• Ort der Gewalttat (v.a. welcher Kanton)
• Auf welche Professionelle Betroffene treffen
• Wie zeitnah Betroffene adäquate Unterstützung erhalten
WAS IST ZU TUN?
Interventionsprogramme zur Reduktion von
Vergewaltigungsmythen:
Öffentlichkeit
Psychiatrie & Psychotherapie
Beratung
Polizei & Justiz (inkl. Gerichte)
Rechtliche Vertreter der Opfer
Sozialarbeit & Sozialpädagogik
Journalismus
Screening auf Vergewaltigungsmythen von Fachkräften
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WAS IST ZU TUN?
Verbesserte interdisziplinäre Zusammenarbeit
Psychotraumatherapie: mehr Schulung zu Täterstrategien,
Ermittlungen & Justiz
Spezialisierung in Psychotraumatologie:
Beratung, Psychiatrie und Psychotherapie
Ermittlungen
Justiz
Gerichte
ESTD Kongress
9. – 11. 11. 2017
Kursaal Bern
1. Internationaler
interdisziplinärer
Fachkongress für
Spezialisten aus
Psychiatrie,
Psychotherapie,
Prävention, Justiz,
Polizei, und viele
andere
www.estd2017.org
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SEXUALDELIKTE: OPTIMALES INTERDISZIPLINÄRES
VORGEHEN (ESTD SYMPOSIUM 18.1.2016)
Therese Burri: Aus Sicht der Opferberatungsstellen
Christine Bartsch: Aus Sicht der Forensik
Angela Ohno: Aus Sicht der Polizei
Myriam Ernst: Auch Sicht der Justiz
Regula Schwager: Aus Sicht der Therapie
Podium unter Leitung von Peter Rüegger
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