WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR INTERNATIONALE STUDIERENDE/AUSTAUSCHSTUDIERENDE Wer ein Studium im Ausland beginnt, hat meistens viele Fragen. Um unseren internationalen Studierenden die Anfangszeit etwas zu erleichtern, haben wir an dieser Stelle die wichtigsten Informationen zusammengetragen: 1.) WOHNEN IN FREIBURG Seite 2 2.) WOHNSITZ ANMELDEN Seite 3 3.) VISUM BEANTRAGEN Seite 4 4.) KRANKENVERSICHERUNG ABSCHLIESSEN Seite 6 5.) WEITERE VERSICHERUNGEN Seite 8 6.) BANKKONTO ERÖFFNEN Seite 9 7.) FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR INTERNATIONALE STUDIERENDE Seite 10 8.) VERKEHRSMITTEL Seite 12 9.) FREIZEIT Seite 13 10.) ADRESSENREGISTER .Seite 14 11.) NOTRUF Zudem bietet die hKDM für alle internationalen Studierenden zu Beginn des Studiums eine umfassende Informationsveranstaltung zu den relevanten Themen an. Kontakt: International Office Isabel Schmidt Tel.: +49 (0) 761 36888913 [email protected] Sprechzeiten: 1 Montag: 13.00-14.00 Freitag: 11.00-12.00 1. WOHNEN IN FREIBURG 1.1 STUDENTENWOHNHEIME: Wer sich für ein Zimmer in einem der zahlreichen Studentenwohnheime in Freiburg bewerben möchte, muss sich zuerst an das Studierendenwerk Freiburg (SWFR) wenden. Die Registrierung erfolgt über ein Online-Portal, die verfügbaren Zimmer werden per Losverfahren an die Studierenden verteilt. https://www.swfr.de/wohnenportal/ 1.2 PRIVATUNTERKÜNFTE UND WGS Das Studierendenwerk Freiburg vermittelt auch Privatunterkünfte oder WG Zimmer über das Serviceportal. Die Initiative Wohnen für Hilfe bringt Studierende mit alten oder pflegebedürftigen Menschen zusammen, die den Studierenden im Tausch gegen kleinere Hilfstätigkeiten eine günstige Unterkunft bieten. http://www.swfr.de/serviceportal/ http://www.swfr.de/wohnen/wohnen-fuer-hilfe/ Es lohnt sich auch, einen Blick in die Beilage der Badischen Zeitung Schnapp zu werfen, die jeden Donnerstag herauskommt. Auch das kostenlose Anzeigenblatt Zypresse, das mittwochs und samstags erscheint, ist empfehlenswert. Am besten gleich ganz früh morgens bei einer Tasse Kaffee die aktuellen Wohnungsangebote durchforsten und den Vermieter kontaktieren! Selbst aktiv werden: Wer einen Aushang am schwarzen Brett der Fakultät Populäre Musik (Haslacher Straße 43) oder der Fakultät Kunst/Design (Haslacher Straße 15) macht, erhöht seine Chancen, ein WG Zimmer zu finden. Weitere hilfreiche Links: schnapp.de zypresse.de wohngemeinschaft.de studenten-wg.de vierwaen.de wg-gesucht.de dreamflat.de zwischenmiete.de 1.3 FÜR DEN NOTFALL 2 Falls manche Studierende zum Semesterbeginn noch kein Zimmer gefunden haben, können sie in der Jugendherberge, Kartäuserstraße 151, Tel.: +49 (0) 761 67656, oder im Black Forest Hostel, Kartäuserstraße 33, Tel.: +49 (0) 761 8817870 für die erste Zeit unterkommen. 3 2. WOHNSITZ ANMELDEN In Deutschland besteht Meldepflicht, d.h. sobald ihr euren Wohnsitz in Deutschland bezieht – auch wenn es sich dabei um einen temporären Wohnsitz handelt! – müsst ihr euch beim Bürgeramt Freiburg registrieren lassen. Für die Anmeldung benötigt ihr euren Reisepass, bzw. Personalausweis. Nehmt am besten auch den Mietvertrag mit zum Einwohnermeldeamt, da ihr womöglich auch Angaben zum Vermieter machen müsst. Wenn ihr Zeit sparen und lange Wartezeiten vermeiden möchtet, könnt ihr online einen Termin vereinbaren: http://www.freiburg.de/pb/,Lde/205604.html Adresse: Bürgerservice Basler Straße 2 79100 Freiburg [email protected] Telefon: +49 (0) 761 201-0 Fax: +49 (0) 761 201-5698 Öffnungszeiten: Mo, Di und Fr 7.30-12.00 Uhr Do 7.30-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Mi 7.30-20.00 Uhr Sa 9.30-12.30 Uhr 4 3. VISUM BEANTRAGEN Wichtig für alle Studierende, die nicht aus EU-Staaten, Island, Liechtenstein, der Schweiz oder Norwegen kommen: Studierende, die nicht aus EU-Staaten, Island, Liechtenstein, der Schweiz oder Norwegen kommen, sollten sofort nach der Anreise telefonisch einen Termin mit der Ausländerbehörde vereinbaren, denn die Bearbeitung dauert etwa 4 - 6 Wochen! Um als ausländische/r Staatsangehörige/r in Deutschland ein Studium aufnehmen zu können, sind in der Regel folgende Unterlagen und Nachweise bei der Ausländerbehörde vorzulegen: Gültiger Nationalpass Einreise mit einem Visum zu Studienzwecken, ausgestellt von einer deutschen Auslandsvertretung (nicht erforderlich für Staatsangehörige der Staaten Australien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Republik Korea, Schweiz und den USA) Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsbescheid der Hochschule mit Fachrichtungsangabe, Semesterangabe und Studiengang (Kopie und Original) Krankenversicherungsnachweis Beglaubigter Finanzierungs- oder Zahlungsnachweis* Biometrisches Passfoto 110 EUR Bearbeitungsgebühr *Bei der Beantragung des Studierendenvisums wird sich die deutsche Botschaft/Konsulat bei dem Interessenten erkundigen, ob er/sie das Studium in Deutschland finanzieren kann. Der Finanzierungsnachweis soll belegen, dass man vor allem für das erste Studienjahr genügend Geld zur Verfügung hat und während des Aufenthaltes keine Sozialleistungen des Aufnahmestaats in Anspruch nehmen muss. Studierende und Studienbewerber aus Drittstaaten müssen nachweisen, dass sie monatlich mindestens 670 Euro (8.040 Euro pro Jahr) zur Verfügung haben. Von einigen Ausländerbehörden kann auch ein höherer Betrag verlangt werden. Der Finanzierungsnachweis kann in der Regel erbracht werden durch: Eltern: Verpflichtungserklärung und Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Verpflichtungserklärung: Eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung, dass jemand für die Lebenshaltungskosten aufkommen wird, Sparbuch/- konto: Hiermit ist die Einzahlung einer bestimmten Geldsumme (Sicherheitsleistung) auf ein Sperrkonto gemeint Stipendium: Falls man ein Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln, einer in Deutschland anerkannten Förderorganisation oder aus den öffentlichen Mitteln des Herkunftslandes erhalten hat oder das Auswärtige Amt, der Deutsche Akademische Austauschdienst oder eine sonstige deutsche stipendiengebende Organisation die Vermittlung an eine deutsche Hochschule übernommen hat, muss man eine Stipendienbescheinigung mit Angabe der Höhe und der Dauer des Stipendiums vorlegen. 5 Kontakt: Ausländer- und Staatsangehörigkeitsabteilung Basler Straße 2 79100 Freiburg [email protected] Telefon: +49 (0) 761 201-4932 Fax: +49 (0) 761 201 4895 Weitere Informationen: https://www.daad.de/medien/deutschland/stipendien/formulare/info_aufenthaltsrecht_zuwanderu ng.pdf 6 4. KRANKENVERSICHERUNG ABSCHLIESSEN Alle Studierenden sind in Deutschland kranken- und pflegeversicherungspflichtig, d.h. man muss einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen, um sich an einer deutschen Hochschule immatrikulieren zu können. Das bedeutet, dass man sich noch vor der Immatrikulation um eine Bescheinigung über den ausreichenden Versicherungsschutz kümmern muss. 4.1 ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER KRANKENVERSICHERUNGEN Mit einigen Ländern, darunter den Mitgliedsländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes, bestehen Sozialversicherungsabkommen: Wenn ihr in eurem Heimatland gesetzlich krankenversichert seid, so könnt ihr diesen Versicherungsschutz in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse z.B. AOK etc. anerkennen lassen. Klärt bitte jedoch bereits im Heimatland, welche Unterlagen ihr dafür benötigt! Für Studierende ist dies zumeist eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC könnt ihr kostenfrei bei eurer Krankenkasse beantragen. Ihre Versicherung deckt eventuell nicht alle Kosten in Deutschland ab. Erkundigt euch schon vor der Einreise sehr genau, welche Leistungen ihr in Deutschland in Anspruch nehmen dürft. Wenn ihr zuhause über keinen Versicherungsschutz verfügt, müssen ihr euch in Deutschland dennoch versichern, wie alle anderen Studierenden auch. 4.2 STUDIERENDE AUS NICHT-EU-LÄNDERN Austauschstudierende und Vollzeitstudierende aus Nicht EU/EWR-Staaten sind ab dem Wintersemester 2011/12 verpflichtet, eine deutsche Krankenversicherung abzuschließen. Wenn man unter 30 Jahre alt ist, kann man sich für ca. EUR 70 pro Monat bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichern. Damit sind die internationalen den deutschen Studierenden gleichgestellt, d.h. nach Vorlage der Chipkarte werden die Behandlungskosten direkt zwischen Arzt und Krankenkasse verrechnet. Mit dem 30. Geburtstag müssen sich die Studierenden bei einer deutschen privaten Krankenkasse versichern, d.h. die bei einer Behandlung anfallenden Kosten müssen vom Patienten zunächst selbst bezahlt und der Beleg danach bei der privaten Krankenversicherung eingereicht werden. Alle Studierenden aus Nicht-EU/EWR-Staaten müssen eine deutsche gesetzliche oder – wenn Sie über 30 Jahre alt sind – eine deutsche private Krankenversicherung abschließen. Da ihr die deutsche Krankenversicherung in der Regel erst vor Ort abschließen könnt, empfehlen wir euch zusätzlich für die ersten Tage in Deutschland eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. 7 TIPP: Eine kostenlose Beratung für Studierende rund um das Thema Krankenversicherung gibt es bei Sarah Schmidt von der Techniker Krankenkasse! Kontakt: Sarah Schmidt Tel.: +49 (0) 761 27137702 Mobil: +49 (0) 151 14534994 E-Mail: [email protected] 8 5. WEITERE VERSICHERUNGEN Die wichtigste Versicherung neben der Krankenversicherung ist die Haftpflichtversicherung. Studierende der hKDM sind automatisch über das Studierendenwerk Freiburg versichert. Doch die Studentenversicherung deckt nur Schäden oder Verlust von Eigentum der Universität ab und gilt nicht für persönliches Eigentum. Daher empfiehlt es sich, eine Privathaftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen. Zusätzliche Angaben: http://www.vbsailer.de/haftpflichtversicherung_fuer_studenten_aus_dem_ausland30334.htmlhttp://www.haftpflicht-testsieger.de/ 9 6. BANKKONTO ERÖFFNEN Wir raten euch, möglichst bald nach eurer Ankunft in Deutschland ein Bankkonto zu eröffnen. Damit lassen sich monatlich fällige Zahlungen wie Miete und Versicherungen deutlich einfacher regeln! Für ein Konto fallen normalerweise Kontoführungsgebühren an. Doch die meisten Banken und Sparkassen bieten kostenlose Girokonten für Studierende - erkundigen Sie sich nach einem Studierendenkonto. TIPP: Eine kostenlose Beratung für Studierende – auch auf englisch! - rund um das Thema Kontoführung gibt es bei der Deutschen Bank. Kontakt: Birgit Frey Tel.: +49 (0) 761 2184326 E-Mail: [email protected] 10 7. FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR INTERNATIONALE STUDIERENDE 7.1 WIE KÖNNEN INTERNATIONALE STUDIERENDE IHR STUDIUM FINANZIEREN ? Die Finanzierung des Studiums ist eine der schwierigsten und wichtigsten Themen, mit denen internationale Studierende konfrontiert werden. Sobald ihr ein Visum und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen wollt, müsst ihr nachweisen, dass ihr über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um euer Studium in Deutschland zu finanzieren. Derzeit verlangen die deutschen Behörden einen Nachweis über 8040 Euro für ein Studienjahr. Dieser Finanzierungsnachweis soll sicherstellen, dass internationale Studierende ihr Studium selbst finanzieren können und nicht auf die staatliche Hilfe in Deutschland angewiesen sind. Auch wenn ihr den Finanzierungsnachweis erbracht habt, sind eure finanziellen Sorgen noch nicht abgeschlossen. In Deutschland könnt ihr mit einem Budget von rund 8.000 Euro pro Jahr nur ein sehr bescheidenes Leben zu führen! Internationale Studierende müssen häufig neben dem Studium arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, aber die Menge der Arbeit, die sie ausüben dürfen, ist eingeschränkt! Leider sind finanzielle Schwierigkeiten Teil des Studentenlebens für viele internationale Studierende. 7.2 WIE VIEL DÜRFEN INTERNATIONALE STUDIERENDE ARBEITEN? 7.2.1 STUDIERENDE AUS EU-LÄNDERN Grundsätzlich gilt: Studierende aus der Europäischen Union und dem EWR sind praktisch den deutschen Studierenden gleichgestellt und haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Seit 2011 können auch die Studierenden aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn zu den gleichen Bedingungen wie deutsche Studierende neben dem Studium arbeiten. 7.2.2 STUDIERENDE AUS NICHT-EU-LÄNDERN Seit 2012 dürfen internationale Studierende, die nicht aus der EU oder dem EWR kommen, 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Dafür brauchen sie keine Zustimmung der Agentur für Arbeit, der deutschen Zentralbehörde. Wenn Sie mehr als 120 volle oder 240 halbe Tage arbeiten wollen, brauchen Sie die Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde. Internationale Studierende, die nicht aus der EU kommen, dürfen sich jedoch nicht selbstständig machen oder freiberuflich arbeiten! Eine Ausnahme ist allerdings die Arbeit als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft: Solange das Studium nicht gefährdet ist, kann diese zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden. Die Ausländerbehörde muss aber trotzdem informiert werden, wenn Sie als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft arbeiten wollen! 11 Weitere Informationen: https://www.study-in.de/de/leben/job-money - 15.987 https://www.daad.de/medien/deutschland/stipendien/formulare/info_erwerbstaetigkeit_zuwander ung.pdf 7.3 STAATLICHE FINANZIERUNG FÜR STUDENTEN: BAFÖG UND STUDIENDARLEHEN BAföG Das BAföG ist eine staatliche Förderung für Studierende, die jedoch internationalen Studierenden nur in Ausnahmefällen gewährt wird. Informationen könnt ihr euch bei der BAföG-Beratung beim Studierendenwerk Freiburg holen. Internationale Studierende können BAföG beantragen, wenn: ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit hat die Studierenden einen deutschen Ehepartner haben oder hatten die Studierenden Asylbewerber, staatenlos oder Flüchtling sind ein Elternteil in Deutschland über einen Zeitraum von drei Jahren beschäftigt war die Studierenden fünf Jahre lang vor Beginn des Studiums in Deutschland beschäftigt waren Andere in den Geschäftsbedingungen des BAföG beschriebenen Anforderungen müssen ebenfalls erfüllt werden. STUDIENDARLEHEN Ein Studiendarlehen ist ein Niedrigzinsdarlehen vom Staat zur Unterstützung von Studierenden und Schüler während ihrer Ausbildung. Es wird in der Regel für 24 Monaten gewährt und beläuft sich auf 300 Euro pro Monat. Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung des Darlehens. Allerdings stehen Studienkredite internationalen Studierenden nur begrenzt zur Verfügung. Die Bedingungen sind dieselben wie für das BAföG. STIPENDIEN Internationale Studierende können Stipendien bei zahlreichen Organisationen beantragen. Die umfangreiche DAAD-Stipendiendatenbank für ausländische Studierende, Graduierte und Wissenschaftler bietet eine breite Palette von Stipendien und zusätzliche Informationen für die Bewerbung. https://www.daad.de/deutschland/stipendium/en/ 12 8. VERKEHRSMITTEL 8.1 FAHRRAD Das Fahrrad ist das Fortbewegungsmittel Nummer 1 in Freiburg. An der Dreisam entlang oder auch auf den gut ausgebauten Fahrradwegen sind die Innenstadt und die umliegenden Stadtteile gut und schnell erreichbar. Wo bekomme ich ein Fahrrad her? Fahrräder kann man in Freiburg überall günstig erwerben. Angebote gibt es u.a. bei ebay Kleinanzeigen oder in Schnapp und Zypresse. Geheimtipp: gebraucht-fahrrad-freiburg.de 8.2 ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL Freiburg verfügt aber auch über ein sehr gut ausgebautes Nahverkehrsnetz. Busse, Straßenbahnen und Züge verkehren innerhalb Freiburgs und vernetzen die Stadt mit dem Umland. Wer also lieber mit Bus & Bahn fahren möchte, kann sich das günstige Semesterticket besorgen. Mit dem Semesterticket kann man 6 Monate lang alle öffentliche Verkehrsmittel in und um Freiburg nutzen. Erhältlich ist es beim VAG Zentrum oder am Hauptbahnhof Freiburg nach Vorlage des Studentenausweises. Die Kosten betragen 89 Euro. Auch ohne Semesterticket fahren Studierende ab 19.30 Uhr abends kostenlos mit Bus & Bahn - Studentenausweis nicht vergessen! 8.3 AUTO FAHREN Tagsüber ist das Autofahren in Freiburg nicht zu empfehlen. Vor allem in der Innenstadt gibt es kaum freie Parkplätze. Wer jedoch ab und an ein Auto braucht, der kann sich mit Gleichgesinnten ein Auto bei der Freiburger Autogemeinschaft Car-Sharing teilen. Als Fixkosten fällt ein Mitgliedsbeitrag von 4 Euro im Monat an, jede einzelne Fahrt wird nach Stunden und Kilometern abgerechnet. Und noch ein Vorteil: Jederzeit kann auf die unterschiedlichsten Fahrzeugtypen, vom Mini bis zum Transporter, zurückgegriffen werden. Kontakt: Car Sharing Freiburg Wentzingerstraße 15 79106 Freiburg Tel.: +49 (0) 761 23020 13 9. FREIZEIT 9. 1 DER INTERNATIONALE CLUB DES STUDIERENDENWERK FREIBURG Der Internationale Club ist ein Forum für Studierende aus dem In- und Ausland, die Kontakte knüpfen wollen und die an anderen Kulturen interessiert sind. Der Club bietet ein buntes Programm mit vielen Veranstaltungen und eine Tandem-Börse für Studierende, die eine Sprachpartnerschaft suchen. Der Internationale Club ermöglicht Studierenden, Kontakte zu Studierenden anderer Nationen zu knüpfen, andere Kulturen kennenzulernen und einfach mal über den zu Tellerrand schauen und erfahren, was sich in der Welt so tut. Der Club trifft sich regelmäßig donnerstags während der Vorlesungszeit in der MensaBar zu den Clubabenden, die allen Interessierten offen stehen – zum Beispiel das O-Ton-Kino, die Länderabende, die Reihe „unterwegs“ oder die besten Partys. Sonntags ermitteln zum Beispiel die deutschen TV-Kommissare in spannenden Kriminalfällen auf Großbildleinwand: Tatort MensaBar TV-Kult pur! Wie man Club-Mitglied wird: Die Club Card gibt es für 2,00 € im Infoladen des Studierendenwerks, Schreiberstraße 12, 79098 Freiburg Mo-Fr 09.00- 17.00 Uhr, sowie an den Service-Points der Freiburger Mensen. Sie ist ein Semester lang gültig. Vorteile der Mitgliedschaft: Netten Menschen aus aller Welt begegnen, freie oder ermäßigte Eintritte bei vielen Veranstaltungen, Tandem-Partner/in oder eine/n Buddy finden, einfach Freundschaften schließen und an dem großen Studitour-Programm zu ermäßigten Preisen teilnehmen. Auch beim Freizeit- und Sportprogramm des Studierendenwerkes erhalten Clubmitglieder günstigere Preise. www.swfr.de/internationales/der-internationale-club 9.2 DAS FREIZEITPROGRAMM DER hKDM Auch die hKDM bietet ein Kultur- und Freizeitprogramm für internationale Studierende an. Einmal im Monat werden Ausflüge in die Region organisiert. Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage oder bei unseren Einführungsveranstaltungen für internationale Studierende zu Beginn des Semesters. 14 10. ADRESSENREGISTER Hochschule Ausländerbehörde Freiburg Hochschule für Kunst, Design und Populäre Musik Freiburg Haslacher Straße 15 79115 Freiburg Tel.: +49 (0) 761 442266 E-Mail: [email protected] Web: www.hkdm.de Ausländer- und Staatsangehörigkeitsabteilung Basler Straße 2 79100 Freiburg [email protected] Tel: +49 (0) 761 201 4932 Fax: +49 (0) 761 201 4895 International Office Studierendenwerk Freiburg International Office Isabel Schmidt Jazz und Rock Schulen Freiburg Haslacher Straße 43 1.OG Tel.: +49 (0) 761 36888913 E-Mail: [email protected] Studierendenwerk Freiburg Schreiberstraße 12-17 79098 Freiburg www.swfr.de Tel.: +49 (0) 761 2101200 E-Mail: [email protected] Web: www.swfr.de Bürgeramt Freiburg DJH Jugendherberge Freiburg Bürgerservice Basler Straße 2 79100 Freiburg Tel.: +49 (0)761 201-0 E-Mail: [email protected] Kartäuserstraße 151 79104 Freiburg im Breisgau Tel.: +49 (0)761 67656 E-Mail: [email protected] Web: http://freiburg.jugendherberge-bw.de/ Öffnungszeiten: Mo, Di und Fr 7.30-12.00 Uhr Do 7.30-12 und 13.00-16.00 Uhr Mi 7.30-20.00 Uhr Sa 9.30-12.30 Uhr Black Forest Hostel Kartäuserstr. 33 79102 Freiburg Tel.: +49 (0)761 881 78 70 E-Mail: [email protected] Web: www.blackforest-hostel.de 15 11. NOTRUF Im Falle eines Notfalls kannst du einfach die 112 anrufen. Diese Nummer ist in der gesamten EU kostenlos und gültig. Du erreichst dann sofort sämtliche Notfallkontakte – Polizei, Krankenhaus und Feuerwehr. 16
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