wichtige informationen für internationale studierende

WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR INTERNATIONALE
STUDIERENDE/AUSTAUSCHSTUDIERENDE
Wer ein Studium im Ausland beginnt, hat meistens viele Fragen. Um unseren internationalen
Studierenden die Anfangszeit etwas zu erleichtern, haben wir an dieser Stelle die wichtigsten
Informationen zusammengetragen:
1.) WOHNEN IN FREIBURG
Seite 2
2.) WOHNSITZ ANMELDEN
Seite 3
3.) VISUM BEANTRAGEN
Seite 4
4.) KRANKENVERSICHERUNG ABSCHLIESSEN
Seite 6
5.) WEITERE VERSICHERUNGEN
Seite 8
6.) BANKKONTO ERÖFFNEN
Seite 9
7.) FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR INTERNATIONALE STUDIERENDE
Seite 10
8.) VERKEHRSMITTEL
Seite 12
9.) FREIZEIT
Seite 13
10.) ADRESSENREGISTER
.Seite 14
11.) NOTRUF
Zudem bietet die hKDM für alle internationalen Studierenden zu Beginn des Studiums eine
umfassende Informationsveranstaltung zu den relevanten Themen an.
Kontakt:
International Office
Isabel Schmidt
Tel.: +49 (0) 761 36888913
[email protected]
Sprechzeiten:
1 Montag: 13.00-14.00
Freitag: 11.00-12.00
1. WOHNEN IN FREIBURG
1.1 STUDENTENWOHNHEIME:
Wer sich für ein Zimmer in einem der zahlreichen Studentenwohnheime in Freiburg bewerben
möchte, muss sich zuerst an das Studierendenwerk Freiburg (SWFR) wenden. Die Registrierung
erfolgt über ein Online-Portal, die verfügbaren Zimmer werden per Losverfahren an die
Studierenden verteilt.
https://www.swfr.de/wohnenportal/
1.2 PRIVATUNTERKÜNFTE UND WGS
Das Studierendenwerk Freiburg vermittelt auch Privatunterkünfte oder WG Zimmer über das
Serviceportal. Die Initiative Wohnen für Hilfe bringt Studierende mit alten oder pflegebedürftigen
Menschen zusammen, die den Studierenden im Tausch gegen kleinere Hilfstätigkeiten eine
günstige Unterkunft bieten.
http://www.swfr.de/serviceportal/
http://www.swfr.de/wohnen/wohnen-fuer-hilfe/
Es lohnt sich auch, einen Blick in die Beilage der Badischen Zeitung Schnapp zu werfen, die jeden
Donnerstag herauskommt. Auch das kostenlose Anzeigenblatt Zypresse, das mittwochs und
samstags erscheint, ist empfehlenswert. Am besten gleich ganz früh morgens bei einer Tasse
Kaffee die aktuellen Wohnungsangebote durchforsten und den Vermieter kontaktieren!
Selbst aktiv werden: Wer einen Aushang am schwarzen Brett der Fakultät Populäre Musik
(Haslacher Straße 43) oder der Fakultät Kunst/Design (Haslacher Straße 15) macht, erhöht seine
Chancen, ein WG Zimmer zu finden.
Weitere hilfreiche Links:
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schnapp.de
zypresse.de
wohngemeinschaft.de
studenten-wg.de
vierwaen.de
wg-gesucht.de
dreamflat.de
zwischenmiete.de
1.3 FÜR DEN NOTFALL
2 Falls manche Studierende zum Semesterbeginn noch kein Zimmer gefunden haben, können sie in
der Jugendherberge, Kartäuserstraße 151, Tel.: +49 (0) 761 67656, oder im Black Forest Hostel,
Kartäuserstraße 33, Tel.: +49 (0) 761 8817870 für die erste Zeit unterkommen.
3 2. WOHNSITZ ANMELDEN
In Deutschland besteht Meldepflicht, d.h. sobald ihr euren Wohnsitz in Deutschland bezieht –
auch wenn es sich dabei um einen temporären Wohnsitz handelt! – müsst ihr euch beim
Bürgeramt Freiburg registrieren lassen. Für die Anmeldung benötigt ihr euren Reisepass, bzw.
Personalausweis. Nehmt am besten auch den Mietvertrag mit zum Einwohnermeldeamt, da ihr
womöglich auch Angaben zum Vermieter machen müsst.
Wenn ihr Zeit sparen und lange Wartezeiten vermeiden möchtet, könnt ihr online einen Termin
vereinbaren: http://www.freiburg.de/pb/,Lde/205604.html
Adresse:
Bürgerservice
Basler Straße 2
79100 Freiburg
[email protected]
Telefon: +49 (0) 761 201-0
Fax: +49 (0) 761 201-5698
Öffnungszeiten:
Mo, Di und Fr 7.30-12.00 Uhr
Do 7.30-12.00 und 13.00-16.00 Uhr
Mi 7.30-20.00 Uhr
Sa 9.30-12.30 Uhr
4 3. VISUM BEANTRAGEN
Wichtig für alle Studierende, die nicht aus EU-Staaten, Island, Liechtenstein, der Schweiz
oder Norwegen kommen:
Studierende, die nicht aus EU-Staaten, Island, Liechtenstein, der Schweiz oder Norwegen
kommen, sollten sofort nach der Anreise telefonisch einen Termin mit der Ausländerbehörde
vereinbaren, denn die Bearbeitung dauert etwa 4 - 6 Wochen!
Um als ausländische/r Staatsangehörige/r in Deutschland ein Studium aufnehmen zu können, sind
in der Regel folgende Unterlagen und Nachweise bei der Ausländerbehörde vorzulegen:
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Gültiger Nationalpass
Einreise mit einem Visum zu Studienzwecken, ausgestellt von einer deutschen
Auslandsvertretung (nicht erforderlich für Staatsangehörige der Staaten Australien,
Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Republik Korea, Schweiz und den
USA)
Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsbescheid der Hochschule mit
Fachrichtungsangabe, Semesterangabe und Studiengang (Kopie und Original)
Krankenversicherungsnachweis
Beglaubigter Finanzierungs- oder Zahlungsnachweis*
Biometrisches Passfoto
110 EUR Bearbeitungsgebühr
*Bei der Beantragung des Studierendenvisums wird sich die deutsche Botschaft/Konsulat bei dem
Interessenten erkundigen, ob er/sie das Studium in Deutschland finanzieren kann. Der
Finanzierungsnachweis soll belegen, dass man vor allem für das erste Studienjahr genügend Geld zur
Verfügung hat und während des Aufenthaltes keine Sozialleistungen des Aufnahmestaats in Anspruch
nehmen muss. Studierende und Studienbewerber aus Drittstaaten müssen nachweisen, dass sie monatlich
mindestens 670 Euro (8.040 Euro pro Jahr) zur Verfügung haben. Von einigen Ausländerbehörden kann
auch ein höherer Betrag verlangt werden.
Der Finanzierungsnachweis kann in der Regel erbracht werden durch:
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Eltern: Verpflichtungserklärung und Darlegung der Einkommens- und
Vermögensverhältnisse,
Verpflichtungserklärung: Eine Verpflichtungserklärung gegenüber der
Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung, dass jemand für die
Lebenshaltungskosten aufkommen wird,
Sparbuch/- konto: Hiermit ist die Einzahlung einer bestimmten Geldsumme
(Sicherheitsleistung) auf ein Sperrkonto gemeint
Stipendium: Falls man ein Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln, einer in
Deutschland anerkannten Förderorganisation oder aus den öffentlichen Mitteln des
Herkunftslandes erhalten hat oder das Auswärtige Amt, der Deutsche Akademische
Austauschdienst oder eine sonstige deutsche stipendiengebende Organisation die
Vermittlung an eine deutsche Hochschule übernommen hat, muss man eine
Stipendienbescheinigung mit Angabe der Höhe und der Dauer des Stipendiums vorlegen.
5 Kontakt:
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsabteilung
Basler Straße 2
79100 Freiburg
[email protected]
Telefon: +49 (0) 761 201-4932
Fax: +49 (0) 761 201 4895
Weitere Informationen:
https://www.daad.de/medien/deutschland/stipendien/formulare/info_aufenthaltsrecht_zuwanderu
ng.pdf
6 4. KRANKENVERSICHERUNG ABSCHLIESSEN
Alle Studierenden sind in Deutschland kranken- und pflegeversicherungspflichtig, d.h. man muss
einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen, um sich an einer deutschen
Hochschule immatrikulieren zu können. Das bedeutet, dass man sich noch vor der Immatrikulation
um eine Bescheinigung über den ausreichenden Versicherungsschutz kümmern muss.
4.1 ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER KRANKENVERSICHERUNGEN
Mit einigen Ländern, darunter den Mitgliedsländern der Europäischen Union und des Europäischen
Wirtschaftsraumes, bestehen Sozialversicherungsabkommen: Wenn ihr in eurem Heimatland
gesetzlich krankenversichert seid, so könnt ihr diesen Versicherungsschutz in Deutschland von
einer gesetzlichen Krankenkasse z.B. AOK etc. anerkennen lassen. Klärt bitte jedoch bereits im
Heimatland, welche Unterlagen ihr dafür benötigt! Für Studierende ist dies zumeist eine
Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC könnt ihr kostenfrei bei eurer
Krankenkasse beantragen.
Ihre Versicherung deckt eventuell nicht alle Kosten in Deutschland ab. Erkundigt euch schon vor
der Einreise sehr genau, welche Leistungen ihr in Deutschland in Anspruch nehmen dürft. Wenn
ihr zuhause über keinen Versicherungsschutz verfügt, müssen ihr euch in Deutschland dennoch
versichern, wie alle anderen Studierenden auch.
4.2 STUDIERENDE AUS NICHT-EU-LÄNDERN
Austauschstudierende und Vollzeitstudierende aus Nicht EU/EWR-Staaten sind ab dem
Wintersemester 2011/12 verpflichtet, eine deutsche Krankenversicherung abzuschließen. Wenn
man unter 30 Jahre alt ist, kann man sich für ca. EUR 70 pro Monat bei einer deutschen
gesetzlichen Krankenkasse versichern. Damit sind die internationalen den deutschen Studierenden
gleichgestellt, d.h. nach Vorlage der Chipkarte werden die Behandlungskosten direkt zwischen
Arzt und Krankenkasse verrechnet.
Mit dem 30. Geburtstag müssen sich die Studierenden bei einer deutschen privaten Krankenkasse
versichern, d.h. die bei einer Behandlung anfallenden Kosten müssen vom Patienten zunächst
selbst bezahlt und der Beleg danach bei der privaten Krankenversicherung eingereicht werden.
Alle Studierenden aus Nicht-EU/EWR-Staaten müssen eine deutsche gesetzliche oder –
wenn Sie über 30 Jahre alt sind – eine deutsche private Krankenversicherung
abschließen.
Da ihr die deutsche Krankenversicherung in der Regel erst vor Ort abschließen könnt, empfehlen
wir euch zusätzlich für die ersten Tage in Deutschland eine Reisekrankenversicherung
abzuschließen.
7 TIPP: Eine kostenlose Beratung für Studierende rund um das Thema Krankenversicherung gibt es
bei Sarah Schmidt von der Techniker Krankenkasse!
Kontakt:
Sarah Schmidt
Tel.: +49 (0) 761 27137702
Mobil: +49 (0) 151 14534994
E-Mail: [email protected]
8 5.
WEITERE VERSICHERUNGEN
Die wichtigste Versicherung neben der Krankenversicherung ist die Haftpflichtversicherung.
Studierende der hKDM sind automatisch über das Studierendenwerk Freiburg versichert. Doch die
Studentenversicherung deckt nur Schäden oder Verlust von Eigentum der Universität ab und gilt
nicht für persönliches Eigentum. Daher empfiehlt es sich, eine Privathaftpflichtversicherung für die
Dauer des Aufenthalts abzuschließen.
Zusätzliche Angaben:
http://www.vbsailer.de/haftpflichtversicherung_fuer_studenten_aus_dem_ausland30334.htmlhttp://www.haftpflicht-testsieger.de/
9 6. BANKKONTO ERÖFFNEN
Wir raten euch, möglichst bald nach eurer Ankunft in Deutschland ein Bankkonto zu eröffnen.
Damit lassen sich monatlich fällige Zahlungen wie Miete und Versicherungen deutlich einfacher
regeln!
Für ein Konto fallen normalerweise Kontoführungsgebühren an. Doch die meisten Banken und
Sparkassen bieten kostenlose Girokonten für Studierende - erkundigen Sie sich nach einem
Studierendenkonto.
TIPP: Eine kostenlose Beratung für Studierende – auch auf englisch! - rund um das Thema
Kontoführung gibt es bei der Deutschen Bank.
Kontakt:
Birgit Frey
Tel.: +49 (0) 761 2184326
E-Mail: [email protected]
10 7.
FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR INTERNATIONALE
STUDIERENDE
7.1 WIE KÖNNEN INTERNATIONALE STUDIERENDE IHR STUDIUM FINANZIEREN ?
Die Finanzierung des Studiums ist eine der schwierigsten und wichtigsten Themen, mit denen
internationale Studierende konfrontiert werden. Sobald ihr ein Visum und eine
Aufenthaltsgenehmigung beantragen wollt, müsst ihr nachweisen, dass ihr über ausreichende
finanzielle Mittel verfügt, um euer Studium in Deutschland zu finanzieren. Derzeit verlangen die
deutschen Behörden einen Nachweis über 8040 Euro für ein Studienjahr. Dieser
Finanzierungsnachweis soll sicherstellen, dass internationale Studierende ihr Studium selbst
finanzieren können und nicht auf die staatliche Hilfe in Deutschland angewiesen sind.
Auch wenn ihr den Finanzierungsnachweis erbracht habt, sind eure finanziellen Sorgen noch nicht
abgeschlossen. In Deutschland könnt ihr mit einem Budget von rund 8.000 Euro pro Jahr nur ein
sehr bescheidenes Leben zu führen!
Internationale Studierende müssen häufig neben dem Studium arbeiten, um ihren Lebensunterhalt
zu finanzieren, aber die Menge der Arbeit, die sie ausüben dürfen, ist eingeschränkt! Leider sind
finanzielle Schwierigkeiten Teil des Studentenlebens für viele internationale Studierende.
7.2 WIE VIEL DÜRFEN INTERNATIONALE STUDIERENDE ARBEITEN?
7.2.1 STUDIERENDE AUS EU-LÄNDERN
Grundsätzlich gilt: Studierende aus der Europäischen Union und dem EWR sind praktisch den
deutschen Studierenden gleichgestellt und haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Seit
2011 können auch die Studierenden aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei,
Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn zu den gleichen Bedingungen wie deutsche
Studierende neben dem Studium arbeiten.
7.2.2 STUDIERENDE AUS NICHT-EU-LÄNDERN
Seit 2012 dürfen internationale Studierende, die nicht aus der EU oder dem EWR kommen, 120
volle oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Dafür brauchen sie keine Zustimmung der Agentur für
Arbeit, der deutschen Zentralbehörde. Wenn Sie mehr als 120 volle oder 240 halbe Tage arbeiten
wollen, brauchen Sie die Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde.
Internationale Studierende, die nicht aus der EU kommen, dürfen sich jedoch nicht
selbstständig machen oder freiberuflich arbeiten!
Eine Ausnahme ist allerdings die Arbeit als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft: Solange
das Studium nicht gefährdet ist, kann diese zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden. Die
Ausländerbehörde muss aber trotzdem informiert werden, wenn Sie als wissenschaftliche oder
studentische Hilfskraft arbeiten wollen!
11 Weitere Informationen:
https://www.study-in.de/de/leben/job-money - 15.987
https://www.daad.de/medien/deutschland/stipendien/formulare/info_erwerbstaetigkeit_zuwander
ung.pdf
7.3 STAATLICHE FINANZIERUNG FÜR STUDENTEN: BAFÖG UND STUDIENDARLEHEN
BAföG
Das BAföG ist eine staatliche Förderung für Studierende, die jedoch internationalen Studierenden
nur in Ausnahmefällen gewährt wird. Informationen könnt ihr euch bei der BAföG-Beratung beim
Studierendenwerk Freiburg holen.
Internationale Studierende können BAföG beantragen, wenn:
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ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit hat
die Studierenden einen deutschen Ehepartner haben oder hatten
die Studierenden Asylbewerber, staatenlos oder Flüchtling sind
ein Elternteil in Deutschland über einen Zeitraum von drei Jahren beschäftigt war
die Studierenden fünf Jahre lang vor Beginn des Studiums in Deutschland beschäftigt
waren
Andere in den Geschäftsbedingungen des BAföG beschriebenen Anforderungen müssen ebenfalls
erfüllt werden.
STUDIENDARLEHEN
Ein Studiendarlehen ist ein Niedrigzinsdarlehen vom Staat zur Unterstützung von Studierenden
und Schüler während ihrer Ausbildung. Es wird in der Regel für 24 Monaten gewährt und beläuft
sich auf 300 Euro pro Monat. Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung des
Darlehens. Allerdings stehen Studienkredite internationalen Studierenden nur begrenzt zur
Verfügung. Die Bedingungen sind dieselben wie für das BAföG.
STIPENDIEN
Internationale Studierende können Stipendien bei zahlreichen Organisationen beantragen. Die
umfangreiche DAAD-Stipendiendatenbank für ausländische Studierende, Graduierte und
Wissenschaftler bietet eine breite Palette von Stipendien und zusätzliche Informationen für die
Bewerbung.
https://www.daad.de/deutschland/stipendium/en/
12 8.
VERKEHRSMITTEL
8.1 FAHRRAD
Das Fahrrad ist das Fortbewegungsmittel Nummer 1 in Freiburg. An der Dreisam entlang oder
auch auf den gut ausgebauten Fahrradwegen sind die Innenstadt und die umliegenden Stadtteile
gut und schnell erreichbar.
Wo bekomme ich ein Fahrrad her?
Fahrräder kann man in Freiburg überall günstig erwerben. Angebote gibt es u.a. bei ebay
Kleinanzeigen oder in Schnapp und Zypresse. Geheimtipp: gebraucht-fahrrad-freiburg.de
8.2 ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL
Freiburg verfügt aber auch über ein sehr gut ausgebautes Nahverkehrsnetz. Busse, Straßenbahnen
und Züge verkehren innerhalb Freiburgs und vernetzen die Stadt mit dem Umland. Wer also lieber
mit Bus & Bahn fahren möchte, kann sich das günstige Semesterticket besorgen. Mit dem
Semesterticket kann man 6 Monate lang alle öffentliche Verkehrsmittel in und um Freiburg
nutzen. Erhältlich ist es beim VAG Zentrum oder am Hauptbahnhof Freiburg nach Vorlage des
Studentenausweises. Die Kosten betragen 89 Euro. Auch ohne Semesterticket fahren Studierende
ab 19.30 Uhr abends kostenlos mit Bus & Bahn - Studentenausweis nicht vergessen!
8.3 AUTO FAHREN
Tagsüber ist das Autofahren in Freiburg nicht zu empfehlen. Vor allem in der Innenstadt gibt es
kaum freie Parkplätze. Wer jedoch ab und an ein Auto braucht, der kann sich mit Gleichgesinnten
ein Auto bei der Freiburger Autogemeinschaft Car-Sharing teilen. Als Fixkosten fällt ein
Mitgliedsbeitrag von 4 Euro im Monat an, jede einzelne Fahrt wird nach Stunden und Kilometern
abgerechnet. Und noch ein Vorteil: Jederzeit kann auf die unterschiedlichsten Fahrzeugtypen, vom
Mini bis zum Transporter, zurückgegriffen werden.
Kontakt:
Car Sharing Freiburg
Wentzingerstraße 15
79106 Freiburg
Tel.: +49 (0) 761 23020
13 9. FREIZEIT
9. 1 DER INTERNATIONALE CLUB DES STUDIERENDENWERK FREIBURG
Der Internationale Club ist ein Forum für Studierende aus dem In- und Ausland, die Kontakte
knüpfen wollen und die an anderen Kulturen interessiert sind. Der Club bietet ein buntes
Programm mit vielen Veranstaltungen und eine Tandem-Börse für Studierende, die eine
Sprachpartnerschaft suchen.
Der Internationale Club ermöglicht Studierenden, Kontakte zu Studierenden anderer Nationen zu
knüpfen, andere Kulturen kennenzulernen und einfach mal über den zu Tellerrand schauen und
erfahren, was sich in der Welt so tut.
Der Club trifft sich regelmäßig donnerstags während der Vorlesungszeit in der MensaBar zu den
Clubabenden, die allen Interessierten offen stehen – zum Beispiel das O-Ton-Kino, die
Länderabende, die Reihe „unterwegs“ oder die besten Partys. Sonntags ermitteln zum Beispiel die
deutschen TV-Kommissare in spannenden Kriminalfällen auf Großbildleinwand: Tatort MensaBar
TV-Kult pur!
Wie man Club-Mitglied wird: Die Club Card gibt es für 2,00 € im Infoladen des
Studierendenwerks, Schreiberstraße 12, 79098 Freiburg Mo-Fr 09.00- 17.00 Uhr, sowie an den
Service-Points der Freiburger Mensen. Sie ist ein Semester lang gültig.
Vorteile der Mitgliedschaft: Netten Menschen aus aller Welt begegnen, freie oder ermäßigte
Eintritte bei vielen Veranstaltungen, Tandem-Partner/in oder eine/n Buddy finden, einfach
Freundschaften schließen und an dem großen Studitour-Programm zu ermäßigten Preisen
teilnehmen. Auch beim Freizeit- und Sportprogramm des Studierendenwerkes erhalten
Clubmitglieder günstigere Preise.
www.swfr.de/internationales/der-internationale-club
9.2 DAS FREIZEITPROGRAMM DER hKDM
Auch die hKDM bietet ein Kultur- und Freizeitprogramm für internationale Studierende an. Einmal
im Monat werden Ausflüge in die Region organisiert. Weitere Informationen erhalten Sie auf
Anfrage oder bei unseren Einführungsveranstaltungen für internationale Studierende zu Beginn
des Semesters.
14 10.
ADRESSENREGISTER
Hochschule
Ausländerbehörde Freiburg
Hochschule für Kunst, Design und Populäre
Musik Freiburg
Haslacher Straße 15
79115 Freiburg
Tel.: +49 (0) 761 442266
E-Mail: [email protected]
Web: www.hkdm.de
Ausländer- und
Staatsangehörigkeitsabteilung
Basler Straße 2
79100 Freiburg
[email protected]
Tel: +49 (0) 761 201 4932
Fax: +49 (0) 761 201 4895
International Office
Studierendenwerk Freiburg
International Office
Isabel Schmidt
Jazz und Rock Schulen Freiburg
Haslacher Straße 43
1.OG
Tel.: +49 (0) 761 36888913
E-Mail: [email protected]
Studierendenwerk Freiburg
Schreiberstraße 12-17
79098 Freiburg
www.swfr.de
Tel.: +49 (0) 761 2101200
E-Mail: [email protected]
Web: www.swfr.de
Bürgeramt Freiburg
DJH Jugendherberge Freiburg
Bürgerservice
Basler Straße 2
79100 Freiburg
Tel.: +49 (0)761 201-0
E-Mail: [email protected]
Kartäuserstraße 151
79104 Freiburg im Breisgau
Tel.: +49 (0)761 67656
E-Mail: [email protected]
Web: http://freiburg.jugendherberge-bw.de/
Öffnungszeiten:
Mo, Di und Fr 7.30-12.00 Uhr
Do 7.30-12 und 13.00-16.00 Uhr
Mi 7.30-20.00 Uhr
Sa 9.30-12.30 Uhr
Black Forest Hostel
Kartäuserstr. 33
79102 Freiburg
Tel.: +49 (0)761 881 78 70
E-Mail: [email protected]
Web: www.blackforest-hostel.de
15 11.
NOTRUF
Im Falle eines Notfalls kannst du einfach die 112 anrufen. Diese Nummer ist in der gesamten EU
kostenlos und gültig. Du erreichst dann sofort sämtliche Notfallkontakte – Polizei, Krankenhaus
und Feuerwehr.
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