Die Digitalisierung schreitet voran! E-Rechnung, Archivierung, Digitaler Belegaustausch IHK Mittleres Ruhrgebiet 12. Mai 2015 in Bochum Seite © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten DATEV-Rechenzentrum in Zahlen Stand Januar 2015 13.05.2015 Seite 2 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Lösungen für Unternehmen im Überblick Software für kaufmännische Aufgaben Auftragswesen Dokumentenablage Rechnungswesen Zahlungsverkehr unterjährige Beratung und Jahresabschluss durch den Steuerberater Software für Personalwirtschaft Personalmanagement Lohn- und Gehaltsabrechnung Qualitätsmanagement IT-Lösungen für Kommunikation und Datensicherheit Elektronisches Organisationshandbuch E-Mail Sicherheit + Wissen + Beratung + Service IT-Outsourcing 13.05.2015 Seite 3 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Einfluss Digitalisierung auf die Geschäfts- und Arbeitsprozesse in deutschen Unternehmen (Stand 2014) IHK Unternehmensbarometer zur Digitalisierung 2014 13.05.2015 Seite 4 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Der Druck steigt und kommt näher! (Österreich als Vorbild?) Ab 1.1.2014 Pflicht in Österreich (z.B. Dänemark seit 2005) 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten Rechnungswesen 2.0 5 Welche Themen werden im Vortrag behandelt? Agenda n Elektronische Rechnungsstellung n Definition und Pflichtangaben n Trend Digitalisierung n Rechtliche Rahmenbedingungen n ZUGFeRD n Praxisbeispiele n Elektronische Archivierung n GoBD n Ersetzendes Scannen n Digitaler Belegaustausch (Buchführung Online) 13.05.2015 Seite 6 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Definition Rechnung und Definition eRechnung Definition Rechnung: (UStG § 14) „Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.“ Definition eRechnung: (UStG § 14) „Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird.“ Übermittlungswege • per Email (Bilddatei, Textdatei) • DE-MAIL oder EPOSTBRIEF • Computerfax/Faxserver • Webdownload • EDI (Datenaustausch) 13.05.2015 Seite 7 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Formelle Prüfung nach § (4) 14 UStG: (4) UStG: Formelle Prüfung nach § 14 Eine Rechnung Rechnung muss folgende Angaben enthalten Eine muss folgende Angaben enthalten 1 1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, 2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, 1 3. das Ausstellungsdatum, 3 4 4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer), 6 5 5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung, 8 7 6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung 7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist, 8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt und 9. in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten Rechnungswesen 2.0 2 8 Elektronischer Rechnungsverkehr – Ein Trend! SEPA Elektronischer Rechnungsverkehr GDPdU/ GoBD ELStAM neuer Personalausweis (nPA) Elektronische Steuererklärung E-Government 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten Digitalisierung der Geschäftsprozesse E-Bilanz 9 Das bringt Ihnen der Einsatz von eRechnungen Durch die Digitalisierung des Rechnungsverkehrs kann ihr Unternehmen … … auf Anforderungen wichtiger Geschäftspartner reagieren … Zeit einsparen (Transportwege, Liquidität) … das Unternehmensimage modernisieren … umweltbewusst agieren … Kosten für Papier, Druck, Porto senken 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 10 Liquidität: Verkürzung kontokorrentfinanziertes Kundenziel n Umsatzerlöse 1.000.000 Euro n Forderungen aus Lieferung und Leistung 100.000 Euro n aktuelles Kundenziel in Tagen 36 z. B. Rechnungsschreibung Freitag statt Montag oder fehlende Postlaufzeit (eRechnung) n gewünschtes Kundenziel in Tagen 33 n verbleibende Forderungen 91.667 Euro n Verminderung der Forderungen 8.333 Euro n Kontokorrentzinssatz p. a. 12,00 % n bisheriger Aufwand aus Kontokorrentzins 12.000 Euro n verbleibender Aufwand aus Kontokorrentzins 11.000 Euro n Verringerung des Zinsaufwands pro Jahr 1.000 Euro n Verringerung des Zinsaufwands pro Monat 83 Euro 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 11 Industrielle Lösungen (Trendbeschleuniger): Kosten für elektronisch signierte Rechnungen aus SAP Quelle: Esker GmbH: www.esker.de 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 12 Prozesskosten (beispielhaft) für Rechnungssender Zahlungsabgleich Cash Management 3,90 € 0,50 € 4,50 € 2,20 € 11,10 € 0 0,40 € 3,00 € 0,80 € 4,50 €* Archivierung Zahlung oder Mahnung elektronisch, automatisiert Drucken Kuvertieren Verschicken Papier Vollkosten Einsparung pro Rechnung 6,60 € = 59 % Quelle: Billentis Marktstudie 2014 „E-Rechnung Drei Impulsgeber verändern den Markt“ 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten *Berücksichtigt sind 0,30 € Transaktionskosten für E-Invoicing Dienstleister 13 Prozesskosten (beispielhaft) für Rechnungsempfänger Prüfen Bestellabgleich Reklamation bearbeiten Zahlung Cash Management 1,10 € 3,00 € 4,00 € 2,50 € 4,80 € 2,20 € 0 0 1,20 € 2,00 € 2,00 € 0,80 € Einsparung pro Rechnung 11,20 € = 64 % 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten Quelle: Billentis Marktstudie 2014 „E-Rechnung Drei Impulsgeber verändern den Markt“ Archivierung Erfassen elektronisch, automatisiert Empfangen Zuordnen Papier Vollkosten 17,60 € 6,40 €* *Berücksichtigt sind 0,40 € Transaktionskosten für E-Invoicing Dienstleister 14 Beispiel für digitale Unternehmensprozesse Erkennen Sie diesen Pendelordner wieder? 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 15 Detailansicht Kontobewegung - z.B. eRechnung als digitaler Beleg 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 16 DATEV Unternehmen online: Zahlen vom Belegbild 13.05.2015 Seite 17 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Buchen von eRechnung in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 18 Rechtliche Anforderungen eRechnungen Seite © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten eRechnung – was galt bisher (bis 30.06.2011)? (Altregelung) Authentizität „Echtheit der Herkunft“ Integrität „Unversehrtheit des Inhalts“ eindeutige Identifizierung des Rechnungsausstellers keine Veränderung der Daten gewährleistet durch qualifizierte elektronische Signatur elektronischer Datenaustausch (EDI) elektronisch übermittelte Rechnungen bedürfen der Zustimmung des Empfängers n Zustimmung bedarf keiner besonderen Form n Einvernehmen der elektronischen Übermittlung ausreichend n Es genügt das Praktizieren des Verfahrens und damit die stillschweigende Billigung 13.05.2015 Seite 20 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Sicherheitstechnische und rechtliche Anforderungen an eine elektronische Rechnung (ab 1. Juli 2011) Authentizität „Echtheit der Herkunft“ eindeutige Identifizierung des Rechnungsausstellers Integrität „Unversehrtheit des Inhalts“ Lesbarkeit „Lesbarkeit der Rechnung“ keine Veränderung der Daten während der Aufbewahrungsfrist verfügbar und jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar gewährleistet durch innerbetriebliches Kontrollverfahren mit Prüfpfad alternativ: QES oder EDI elektronisch übermittelte Rechnungen bedürfen der Zustimmung des Empfängers n Zustimmung bedarf keiner besonderen Form n Einvernehmen der elektronischen Übermittlung ausreichend n Es genügt das Praktizieren des Verfahrens und damit die stillschweigende Billigung 13.05.2015 Seite 21 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten eRechnung – Authentizität n Echtheit der Herkunft (Authentizität) bedeutet, dass Sicherheit über die Identität des Rechnungsausstellers besteht. Kriterien: n Wurde die Leistung bestellt? n Wurde die Leistung korrekt erbracht? n Ist der Zahlungsanspruch korrekt? Als Prüfpfade eignen sich u.a.: n Geschäftsbriefe und Verträge n Bestelldokumente n Lieferscheine n Buchhalterische Abbildung eRechnung Lieferschein Auftragsbestätigung Angebot 13.05.2015 Seite 22 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten eRechnung – Integrität & Lesbarkeit n Unversehrtheit des Inhalts (Integrität) bedeutet, dass die Inhalte der umsatzsteuerlich geforderten Angaben in einer Rechnung nicht verändert wurden. Kriterien und Prüfpfade: n Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG n vollständig und inhaltlich richtig (richtige Leistung, richtiger Leistender, richtiges Entgelt, richtiger Zahlungsempfänger) n ergänzend: rechnerische Richtigkeit Eine Rechnung gilt als lesbar (Lesbarkeit), wenn sie für das menschliche Auge lesbar ist. n Rechnungsdaten (z. B. per EDI-Nachrichten, XML-Nachrichten, o. ä.) sind im Originalformat nicht lesbar, sondern erst nach einer Konvertierung. 13.05.2015 Seite 23 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten eRechnung – innerbetriebliches Kontrollverfahren Verfahren, das der Rechnungsempfänger zum Abgleich der Rechnung mit seiner Zahlungsverpflichtung einsetzt. d.h., verwendet der Unternehmer keine QES oder EDI-Verfahren, so sind diese Kriterien durch ein innerbetriebliches Kontrollverfahren, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schafft, sicherzustellen. Für ein innerbetriebliches Kontrollverfahren gilt: n Ausgestaltung obliegt den Unternehmen selbst n manueller Abgleich möglich, keine vorgeschriebenen technischen Verfahren, kann jedoch ein entsprechend eingerichtetes Rechnungswesen sein (Abgleich Bestellwesen) n als Prüfpfad eignen sich Geschäftsbriefe und Verträge, Bestelldokumente, Lieferscheine, buchhalterische Abbildung 13.05.2015 Seite 24 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten eRechnung – innerbetriebliches Kontrollverfahren … dient nicht zur n Prüfung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen n Gewährleistung der inhaltlichen Ordnungsmäßigkeit nach $§14 Abs.4, 14a UStG erforderlichen Angaben Es soll lediglich die korrekte Übermittlung der Rechnung sichergestellt werden. 13.05.2015 Seite 25 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Relevante Prüfschritte eines „innerbetrieblichen Kontrollverfahrens“ n Prüfung der Lesbarkeit der Rechnung n Prüfung der Herkunft der Rechnung. Anhaltspunkt kann bspw. ein Abgleich der Absenderadresse mit der angegebenen Bankverbindung oder Steuernummer sein n Prüfung auf doppelte Rechnung n Prüfung, ob die Rechnung sachlich richtig ist, z.B. durch Abgleich der Rechnung mit Liefer- und Leistungsnachweisen, Bestellungen, Verträgen oder Vereinbarungen n Prüfung, ob die richtigen Leistungsmengen und die vereinbarten Preise in Rechnung gestellt wurden n Prüfung, ob alle Angaben gem. § 14 (4) UStG auf der Rechnung enthalten und korrekt sind n Prüfung, ob die Rechnung rechnerisch richtig ist 13.05.2015 Seite 26 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten eRechnung – Vorsteuerabzugsberechtigung Vorsteuerabzugsberechtigung ist sicherzustellen über n Vollständigkeit und Richtigkeit der Rechnungsangaben nach §§ 14, 14a UStG sowie n Besitz der Rechnung BMF-Schreiben (Juli 2012) n Inhaltlich richtige Rechnung: richtige Leistung, richtiger Leistender, richtiges Entgelt, richtiger Zahlungsempfänger – rechtfertigt die Annahme, dass Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts gegeben sind. Sind die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug gegeben, kommt dem innerbetrieblichen Kontrollverfahren bzw. dem Übermittlungsvorgang selbst keine eigenständige Bedeutung mehr zu. 13.05.2015 Seite 27 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten eRechnung – Dokumentationspflicht n nicht erforderlich n aber: GoBD schreiben Verfahrensdokumentation vor, hier also für den Prozess der Rechnungsprüfung n empfohlen seien Nachweise pro Rechnung, dass das innerbetriebliche Kontrollverfahren durchlaufen wurde n Rechnungsempfänger trifft unverändert die Feststellungslast 13.05.2015 Seite 28 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten eRechnung – Aufbewahrung n Archivierungspflichten sind unverändert: Aufbewahrung über 10 Jahre n Anforderung an Aufbewahrung geregelt nach § 14b UStG, § 147 AO, GoBD (ehemals GoBS, GDPdU) Die Erfüllung ist nicht Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Eine Verletzung kann als eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 26a Abs. 1 Nr. 2 UStG geahndet werden. 13.05.2015 Seite 29 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Die Politik reagierte – Steuervereinfachungsgesetz 2011 Der § 14 Abs. 3 lautet: Unbeschadet anderer nach Absatz 1 zulässiger Verfahren gelten bei einer elektronischen Rechnung die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts als gewährleistet durch n eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) oder eine QES mit Anbieterakkreditierung. n elektronischen Datenaustausch (EDI) (…), wenn in der Vereinbarung über diesen Datenaustausch der Einsatz von Verfahren vorgesehen ist, die die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten. Fazit: Signatur und elektronischer Datenaustausch (EDI) sind (nur noch) Beispiele für Technologien, die die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts einer eRechnung gewährleisten. 13.05.2015 Seite 30 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten ZUGFeRD Seite © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten eRechnungen in Europa/Deutschland: Formate heute und Ausblick 100 % 90 % reine Strukturdaten EDI, XML 80 % Hybrid PDF + XML 70 % 60 % 50 % 40 % elektronische Bilder PDF … 30 % 20 % 10 % 0% 2000 2010 2020 Quelle: Billentis Marktstudie 2012 „E-Rechnungen als Chance in einem veränderlichen Marktumfeld“ 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 32 ZUGFeRD Grundlagen FeRD Ergebnis: FeRD: Forum elektronische Rechnung Deutschland Unabhängiger Mittler an der Schnittstelle von Ministerien, Verbänden und Unternehmen einheitliches Rechnungsdatenformat Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. • Eine nationale Plattform von Ministerien, Verbänden und Unternehmen, um Akzeptanz und die Verbreitung elektronischer Rechnungen in Deutschland zu schaffen. • Aufgabe: Thema „elektronische Rechnungen“ unter technischen, geschäftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten aufzubereiten sowie geeignete Maßnahmen zum raschen und einfachen Einsatz elektronischer Rechnungen vorzubereiten, zu koordinieren und umzusetzen. • www.ferd-net.de (XML-) Rechnungsdaten ZUGFeRD: Zentrale User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland 13.05.2015 Seite 33 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten ZUGFeRD Grundlagen ZUGFeRD ZUGFeRD Zentrale User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland Nutzen des ZUGFeRD-Datenmodells für Unternehmen: • Versand und Empfang elektronischer Rechnung so einfach wie Papierrechnungen • • (XML-) Rechnungsdaten einheitliches Rechnungsdatenformat Austausch elektronischer Rechnungen für jeden Teilnehmer ohne vorherige Absprache Optionale Nutzung der strukturierten Daten • Optimierte Prozesse beim Rechnungsempfänger mit strukturierten Daten • • Jede, auf dem ZUGFeRD-Datenmodell basierende, Rechnung muss eine vollständige, gültige Rechnung darstellen Branchenübergreifender Rechnungsstandard 13.05.2015 Seite 34 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten ZUGFeRD Übertragungsformate für elektronische Rechnungen Zentrale User Guidelines des Forums elektronische Rechnung Deutschland ZUGFeRD die entkoppelte, bildhafte Lösung die Lösung, die beides verbindet die aufeinander abgestimmten IT-Systeme ZUGFeRD Papier Bild-Datei PDF/A-3 inkl. XML Web EDI EDI Verarbeitungstiefe 13.05.2015 Seite allgemeine Verarbeitbarkeit Grafikquelle: © AWV e.V. 2014 35 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten ZUGFeRD Beispielrechnung im ZUGFeRD-Format PDF/A-3 PDF-Rechnung Integrierte XML-Datei 13.05.2015 Seite 36 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Aufbau einer ZUGFeRD-Rechnung § PDF/A-3 Container mit § XML-Anlage auf Basis globaler Standards 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 37 Zahlungsverkehr mit ZUGFeRD-Format ü Kennung ZUGFeRD ü Wertekontrolle ZUGFeRD-Daten ü Daten direkt in Erfassungsfelder ü Bankverbindungsdaten aus 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 38 ZUGFeRD verknüpft die Vorteile einer elektronischen Rechnung um digitale Nutzdaten … die einfach per Mail verschickt ... Nach außen ist die elektronische Rechnung eine normale PDFRechnung… … ergänzt um strukturierte Daten im XMLFormat,… … und durch DATEVProgramme automatisch eingelesen werden kann. Information: www.datev.de/zugferd 13.05.2015 Seite 39 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Praxisbeispiele eRechnung Seite © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Beispiel für innerbetriebliches Kontrollverfahren mit Prüfpfad Muster Serviceschein Muster Rechnung 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 41 13.05.2015 Seite 42 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten 13.05.2015 Seite 43 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten 13.05.2015 Seite 44 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten 13.05.2015 Seite 45 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Archivierung (elektronisch) als „Stolperstein“ für Unternehmen Seite © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Herausforderung „Elektronische Archivierung“ Die Speicherung gewaltiger Datenmengen in Form einer „elektronischen Archivierung“ wird eine der zukünftigen Herausforderungen für Unternehmen. 13.05.2015 Seite 47 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Ziele des digitalen Langzeitarchivs: Reduzierung Papieraufkommen Ó Christian Pohl / Pixelio.de 13.05.2015 Ó Paul-Georg Meister / Pixelio.de Seite 48 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Gesetzliche Aufbewahrungspflichten Handelsrecht Steuerrecht Gesetzliche Schriftform Spezialregelungen Handelsgesetzbuch (HGB) Abgabenordnung (AO) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Medizin Buchführungspflicht Aufbewahrung Aufzeichnungen Aufbewahrung Gesetzliche Schriftform Umsatzsteuergesetz (UStG) Zivilprozessordnung(ZPO) Anforderungen an Rechnungen Beweiskraft 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten Öffentliche Verwaltung Sozialgesetze Finanzdienstleister 49 Aufbewahrungsfristen (gültige Rechtslage) n Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen sowie die zu deren Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen n empfangene und abgeschickte Handels- und Geschäftsbriefe n Buchungsbelege n sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind n 10 Jahre n 6 Jahre n 10 Jahre n 6 Jahre n Generell gilt: die Zehnjahresfrist beginnt mit dem 31. Dezember des Kalenderjahrs, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. n Rechnungserhalt per E-Mail (z.B. Rechnung in Textform) führt dazu, dass auch die E-Mail archiviert werden muss è Thema: E-Mail-Archivierung 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 50 Rechtliche Grundlagen: Archivierung elektronischer Rechnungen gegenüber den Finanzbehörden Umsatzsteuergesetz Abgabenordnung Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme – GoBS Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen – GDPdU 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 51 Archivierung und GDPdU (Elektronische Betriebsprüfung) Worum geht es? Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) vom 16.07.2001 n Seit dem 01.01.2002 ist der Finanzverwaltung das Recht eingeräumt worden, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen durch Datenzugriff zu prüfen (siehe Abgabenordnung § 146 und § 147). Dieses Recht gilt auch für vorangegangene Wirtschaftsjahre! § „Die Daten […] sind für den Datenzugriff zur Verfügung zu halten“ bzw. „in geeigneter Weise vorzuhalten“. Das heißt: § jederzeit digital verfügbar § unverzüglich lesbar § maschinell auswertbar 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 52 GoBD – seit 1. Januar 2015 Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff Seite © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Betriebsprüfung im Überblick n Die Aufgaben der Betriebsprüfung § 199 AO Was ist das Ziel der Betriebsprüfung? Die Außenprüfung hat die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind (Besteuerungsgrundlagen), zugunsten wie auch zuungunsten des Steuerpflichtigen zu prüfen. Mein Unternehmen Nachzahlung Meine Familie Meine Steuern Mein Vermögen Erstattung 54 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten Die Taktik der Finanzverwaltung Steuerberater Daten vermehrt digital Unternehmen Digitale Datenverarbeitung Automatisierte Veranlagung XBRL-Datei Finanzamt ESt-/KStDeklaration E-Bilanz GoBD Zusammenhänge: von der E-Bilanz bis zur Betriebsprüfung Risiko-orientierte Prüfung „häufiger die Richtigen prüfen“ Abweichungsanalysen auf Basis von XBRL-Daten Veranlagt Betriebsprüfung Die progressive und retrograde Prüfung gilt nicht nur vom Beleg bis zum Jahresabschluss, sondern auch vom Beleg bis zur Steuererklärung und zurück (GoBD Rz 33). 13.05.2015 Seite 55 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Elektronische Betriebsprüfung - welche Daten sind betroffen? Betroffene Unterlagen, Systeme und Verantwortung Nach den GoBD zählen neben Unterlagen in Papierform, auch alle Unterlagen in Form von Daten, Datensätzen und elektronischen Dokumenten dazu, die dokumentieren, dass die Ordnungsvorschriften umgesetzt und deren Einhaltung überwacht wurde. 13.05.2015 Seite 56 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Warum „GoBD“? Stichwort: Digitale Unveränderbarkeit Reichsabgabenordnung 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten Rechnungswesen 2.0 57 ERP-Systeme, Warenwirtschaft Materialbuchführung Vor- und Nebensysteme Standardsoftware Auftrag, Faktura, Fibu, Lohn Einzelplatz oder kleines Netzwerk E-Mail-Nutzung POP3/IMAP Statische Firmen-Homepage 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten Datenübergaben/Schnittstellen Mehrplatzsysteme Erweiterte Netzwerkstrukturen externe Arbeitsplätze Standortanbindung CMS, dynamische Homepage, Shop-Systeme Integration von Shop-WaWi Erweiterte Mailserver Komplexität der IT-Infrastruktur Anforderungen an Datenarchivierung Elektronische Betriebsprüfung - welche Daten sind betroffen? Elektronische Betriebsprüfung - welche Daten sind betroffen? (Vor-)Systeme mit Grundaufzeichnungsfunktionen Rechnungseingangsbuch Kassen Fahrtenbuch Taxameter Warenwirtschaft Faktura Rechnungsausgangsbuch Materialwirtschaft Zeiterfassung für Lohn o. Faktura 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten (Haupt-)Systeme mit Journal-/Kontenfunktionen Finanzbuchführung Jahresabschluss A P Gewinn…. Lohnabrechnung Berechnungen von Darlehen, Eigenverbrauch (Steuer)-Rückstellungen, Bestandsveränderungen... Anlagenbuchführung Komplexität der IT-Infrastruktur Die GoBD beziehen sich sowohl auf das Haupt(buchführungs)sy stem als auch auf etwaige Vor- und Nebensysteme Archivsysteme (DMS, Worm, Raid etc.) 59 GoBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff Inhalte, Begriffe der GoBD (nicht abschließend) Belegfunktion Jeder Geschäftsvorfall ist ….. zu belegen. Auf die Bezeichnung „Beleg“ kommt es nicht an. (GoBD Rz 61) Beispiele: Barquittungen, Rechnungen, Bescheide über Steuern oder Gebühren, betriebliche Kontoauszüge, Gutschriften, Aufträge, Lieferscheine, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Verträge, Zahlungsbelege (GoBD Rz 62). Aber auch: Grundaufzeichnungen oder Buchungen können die Belegfunktion erfüllen. Beispiele: n Zeiterfassung als Grundlage für eine Ausgangsrechnung n Buchung einer Privatentnahme in der Finanzbuchführung hat Belegfunktion n Datensätze eines Faktura-Systems 13.05.2015 Seite 60 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten GoBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff Inhalte, Begriffe der GoBD (nicht abschließend) Grund[buch] aufzeichnungs(funktion) Grundaufzeichnungen sind alle dauerhaft verkörperten Erklärungen über Geschäftsvorfälle in Schriftform oder auf Medien…. (GoBD Rz 12) Beispiele: Kassenbucheinträge, Rechnungsein(aus)gangsbuch, Wichtig: Die Funktion der Grund(buch)aufzeichnungen kann auf Dauer auch durch eine geordnete und übersichtliche Belegablage erfüllt werden (GoBD Rz 46). Aber auch: n Excel-Arbeitspapier für die Rückstellungsberechnung, n individuelle Anlagen zur Steuererklärung, n Zeiterfassungsdaten für die Lohnabrechnung oder die Rechnungsschreibung 13.05.2015 n Erfassung im Fahrtenbuch. Seite 61 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Digitalisierung - GoBD Zusammenhänge Trend zur Digitalisierung, ZUGFeRD, ersetzendes Scannen GoBD Aufbewahrungspflicht von elektronischen Belegen, Daten aus Vorsystemen und Stammdaten (Bare und Unbare Geschäftsvorfälle) Ersetzendes Scannen Eingescannte Papierbelege Ein- und Ausgangsrechnungen als PDF Aufbewahrung eingescannter Belege und Vernichtung PapierBelege Ein- und Ausgangsrechnungen als PDF mit XMLRechnungsdaten-Daten PDF u./o. ZUGFeRD Wer erstellt schon ZUGFeRD-Rechnungen? http://www.rechnungsaustausch.org/zugferd-software-anbieter.htm 13.05.2015 Seite 62 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Ersetzendes Scannen Seite © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Prozess der Digitalisierung von Dokumenten 6 1 Belege 2 Korrespondenz 4 Datenbank 5 XXX 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) Papierdokumente Scanner Ablage der Papierdokumente Digitalisierte Dokumente User PCs Digitale Post (Email) Digitale Daten aus anderen Systemen ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 3 7 64 Ersetzendes Scannen von buchungsrelevanten Belegen Was ist Ersetzendes Scannen? Kann ich meine (Papier-)Belege nach dem Scannen vernichten? 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 65 Voraussetzungen für das Ersetzende Scannen Was ist Ersetzendes Scannen? Kann ich meine Belege nach dem Scannen wegwerfen? • Empfehlung bisher: NEIN • Empfehlung künftig: JA, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden 13.05.2015 Seite 66 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Voraussetzungen für das Ersetzende Scannen Voraussetzung für die Vernichtung der Papierbelege Archivierungssoftware revisionssicheres Archiv für eine unveränderbare Speicherung der Belege, wie z. B. DATEV Unternehmen online Verfahrensdokumentation Prozesse vom Eingang des Papierbelegs über den Scanvorgang bis hin zur Vernichtung müssen dokumentiert sein Rechnungswesen 2.0 13.05.2015 Seite 67 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Rechtliche Hintergründe zum Ersetzende Scannen Aktuelle Rechtslage § § Handels- und Steuerrecht: Die Vernichtung von Papieroriginalen ist bei Buchungsbelegen und Handelsbriefen zulässig, sofern sie in digitalisierter Form in einem revisionssicheren Archiv aufbewahrt werden. Beweiskraft vor Gericht: Gescannte Dokumente unterliegen der freien richterlichen Beweiswürdigung und haben damit denselben Beweiswert wie nicht unterschriebene papierhafte Dokumente. Bei Dokumenten mit einer Originalunterschrift geht beim Scannen die Eigenschaft der Urkunde verloren, weshalb hier eine Risiko-Abwägung stattfinden muss. § § Unterlagen, bei denen die gesetzliche Schriftform verlangt wird (z.B. notarielle Urkunden, Mietverträge mit über einem Jahr Laufzeit, Arbeitsverträge), sollten nicht ersetzend gescannt werden. Sonstige rechtliche Anforderungen können für einzelne Dokumente einschlägig sein und müssen im Einzelfall geprüft werden. Rechnungswesen 2.0 13.05.2015 Seite 68 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Ersetzendes Scannen, GoBD und ZUGFeRD Was ist der Unterschied? Ersetzendes Scannen Verfahrensdokumentation GoBD E-Rechnung ZUGFeRD 13.05.2015 Seite 69 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Zulässigkeit der digitalen Archivierung von Papierbelegen Original erforderlich? ja Aufbewahrung im Original nein Besonders kritisches Dokument? ja Abwägung des möglichen rechtlichen Risikos nein Spezielle rechtliche Vorgaben? ja Prüfung der Vorgaben nein nein Revisionssicheres Archiv? ja Digitale Archivierung ist zulässig 13.05.2015 Seite 70 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Was braucht man für ein revisionssicheres Archivsystem? 1. Geeignete Software 2. Unveränderbare Speicherung 3. Verfahrensdokumentation ? Zertifizierung 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten Möglich, aber optional und nicht bindend. Entscheidend sind die oberen Kriterien! 71 Was ist eine Verfahrensdokumentation? n Eine Verfahrensdokumentation ist eine Beschreibung der Prozesse, Arbeitsanweisungen und Kontrollen des Buchführungsprozesses. n Sie soll die Nachvollziehbarkeit der digitalen Buchführung sicher stellen. 13.05.2015 Seite 72 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Was gehört in eine Verfahrensdokumentation? 1. Rahmendaten und Organisation a) Beschreibung des Unternehmens b) Umfang der Archivierung c) Beteiligte Personen 2. Rechtliche Grundlagen 3. Anforderungen und Kontrollziele 4. Allgemeiner Überblick über die Archivlösung 5. Darstellung der Prozesse und Kontrollen 6. Darstellung der technischen Ressourcen 7. Erfüllung der Ordnungsmäßigkeitsanforderungen 8. Verweis auf mitgeltende Unterlagen – Arbeitsanweisungen, weitere Dokumentationen etc. 13.05.2015 Seite 73 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Muster-Verfahrensdokumentation 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten § Muster für Verfahrensdokumentation damit gescannte Papierbelege vernichtet werden können § Veröffentlich von BStBK und DStV im März 2014 § Grundlage: TR Resiscan und Simulationsstudie ersetzendes Scannen § Starkes Argument zur Positionierung der digitalen Buchführungsprozesse! 74 Wie sehen Beispielprozesse aus einer Verfahrensdokumentation aus? Prozess Scannen Eingangsrechnungen Tätigkeit K1 o Kontrollen und Kontrollziele Personen Ressourcen Kontrolle Beschreibung Aufzeichnungen Anpassen der Scaneinstellungen EDV-Arbeitsplatz, Scanner P6.2-K1 – Überprüfung des Dokuments Nur freigegebene bzw. geprüfte Dokumente dürfen gescannt werden. Dokument mit Unterschriften Einscannen EDV-Arbeitsplatz, Scanner P6.2-K2 – Sichtkontrolle des Bilds Durch diese Kontrolle soll sichergestellt werden, dass Dokumente vollständig gescannt werden und bildlich mit den Originalen übereinstimmen. P6.2-K3 – Zugriff auf den Ordner … Durch definierte Zugriffsregelungen im Ordner … wird sichergestellt, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf gescannte Dokumente haben. Damit soll eine nachträgliche Manipulation nach dem Scannen verhindert werden. Überprüfung der Eigenschaften des Dokuments Zusammenheften mehrseitiger Belege über die Standard-Scaneinstellungen als M-TIF EDV-Arbeitsplatz, Scanner K2 Sichtkontrolle des Bilds EDV-Arbeitsplatz K3 Ablage der TIF-Datei im Ordner … EDV-Arbeitsplatz, Netzlaufwerk o Kennzeichnen des Papierbelegs als erledigt und Ablage in der Handakte 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten Kontrollziel KZL01 KZL02 KZL01 RechteänderungsProtokoll KZL02 KZL03 75 Vorteile für das Unternehmen Unternehmensprozesse werden noch weiter optimiert Archivflächen und Prozesskosten werden reduziert „Einmalaufwand“ sorgt für langfristige Vorteile Verschlankung der Ablage weniger Aufwand bei der Suche nach digitalen Belegen schneller, ortsunabhängiger Zugriff auf alle Belege Rechnungswesen 2.0 13.05.2015 Seite 76 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Beweiskraft digitalisierter Dokumente 13.05.2015 Seite 77 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Simulationsstudie „Ersetzendes Scannen“ Die Papierablage ist ein Auslaufmodell 13.05.2015 Seite 78 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Simulationsstudie im Hause der DATEV eG 29. – 30.10.2013 Etwa 40 Beobachter von Ministerien, Verbänden, Kammern Vortragsraum 40 „Besucherplätze“ 2 Anwälte + 1 Gutachter „Gerichtssaal I“ Vorsitzender Richter des Finanzgerichtes Berlin-Brandenburg Ulrich Schwenkert 40 „Besucherplätze“ 2 Anwälte + 1 Gutachter „Gerichtssaal II“ Vizepräsident des Amtsgerichts Dortmund Karl-Heinz Volesky 13.05.2015 Seite 79 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Vor Gericht finden auch gescannte Belege Anerkennung Ergebnisse der Gerichts-Simulationsstudie im Oktober 2013 mit Beteiligung der DATEV Ulrich Schwenkert, Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg: "Im Regelfall dürften selbst die eigenhändig ohne besondere Vorkehrungen eingescannten Belege nicht zu einem Rechtsnachteil führen". n Wesentliche Aussagen und Ergebnisse: n n n Gescannte Belege werden im Normalfall genauso wie Papierbelege anerkannt Die Speicherung in einem Archivsystem erfüllt die Anforderungen an die Datensicherheit Eine Verfahrensdokumentation erhöht nochmals die Verlässlichkeit der Digitalisierung (geregelter betrieblicher Prozess) 13.05.2015 Seite 80 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten DATEV Unternehmen online DATEV Unternehmen online Belege/Belegverwaltung online Bank/ Bankkonto/ Zahlungsverkehr online Kassenbuch online Rechnungsbücher online Auswertungen online/Auswertungspakete online Auftragswesen online Lohnvorerfassung online LOVOR online 13.05.2015 Seite 81 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten DATEV Unternehmen online DATEV-Cloud: Abbildung der kaufmännischen Prozesse DATEV Unternehmen online Belegtransfer Auftragswesen online Belege digitalisieren Angebot, Auftragsbestätigung und Lieferschein erstellen Rechnung erstellen Kassenbuch online Zahlungserinnerung erstellen Kassenbelege erfassen Belege online Ausgangsrechnungen archivieren und Lastschriften erstellen Eingangsrechnungen bearbeiten, sofort zahlen oder Zahlungen vorbereiten Kassenbelege archivieren Bank online Lastschriften einziehen Eingangsrechnung bezahlen Kontoumsätze prüfen und Belege (automatisch) zuordnen 13.05.2015 Kanzlei bucht und stellt Auswertungen in Unternehmen online bereit Seite 82 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Prozessdarstellung der Zusammenarbeit Steuerberater und Unternehmen Unternehmen DATEV-Rechenzentrum Kanzlei Belege senden DATEV Unternehmen online Buchführung Beleg Datensicherheit Buchung Auswertungen Zahlungsvorschläge 83 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten Ansicht der Belege Online – Belegbearbeitung 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 84 BITKOM: 10 Merksätze für elektronische Rechnungen BITKOM: Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation & neue Medien e.V. § 1. Alle Rechnungen sind gleich zu behandeln § 2. Elektronische Rechnungen sind technologieneutral § 3. Authentizität und Integrität sind zu gewährleisten § 4. Signatur und EDI sind weiterhin möglich § 5. Jede Rechnung muss lesbar sein § 6. Jede Rechnung muss die Pflichtangaben enthalten § 7. Jede Rechnung muss aufbewahrt werden § 8. Papierrechnungen dürfen digitalisiert werden § 9. Die Vorgänge müssen nachvollziehbar sein (Dokumentation) § 10. Elektronische Rechnungen unterliegen dem Recht auf Datenzugriff (Umsatzsteuer-Nachschau und GoBD) 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 85 Viel Erfolg bei der Umsetzung! Dipl.-Jur. (Univ.) Christian Goede DATEV eG Regionalbetreuer UKV – NRW / Niedersachsen Niederlassung Münster Dorpatweg 10 48159 Münster Telefon: 0251-5381-0 E-Mail: [email protected] Internet: www.datev.de/unternehmensloesungen 13.05.2015 ©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 86
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