Elterninformationsblatt für das Aufnahmeverfahren in den I. Jahrgang/die 1. Klasse der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule für das Schuljahr 2016/17 Sehr geehrte Erziehungsberechtigte! Die Anmeldung Ihrer Tochter/Ihres Sohnes für die Handelsakademie oder Handelsschule beginnt am 29. Jänner 2016. Wir ersuchen Sie höflich, den unten beschriebenen Ablauf (Unterlagen, Fristen) genau einzuhalten. Es ist wichtig, Ihre Tochter/Ihren Sohn zuerst an DER Schule anzumelden, die tatsächlich den Erstwunsch darstellt. An weiteren Schulen wird eine allfällige weitere Anmeldung zwar registriert, es erfolgt aber keine Reihung. Die Aufnahme erfolgt nach der Erfüllung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen (Noten im Jahres- und Abschlusszeugnis der Neuen Mittelschule oder der Polytechnischen Schule bzw. im Jahreszeugnis der 4. Klasse AHS) und allenfalls nach dem Ergebnis der Aufnahme- bzw. Eignungsprüfung. Bitte beachten Sie, dass jede Schule autonome Reihungskriterien festlegen kann. Diese sind an der Amtstafel der Schule einsehbar. Reihungskriterien sind zumindest Eignung (Noten in der SchulNachricht) und Wohnortnähe. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Sekretariate an den Schulen! Die folgenden Fristen und Vorgangsweisen gelten ausschließlich für die Anmeldung für die 1. Klasse bzw. für den I. Jahrgang der oben genannten Schulformen in NÖ. Fristen Vorgang 29.1.bis 19.02.2016 Anmeldung: Zur Anmeldung sind die Original-Schulnachricht sowie eine Kopie derselben mitzubringen. Erstere wird von der Schule als Bestätigung der erfolgten Anmeldung gestempelt. Die Kopie verbleibt in der Schule. Weiters ist der schulindividuelle Anmeldebogen auszufüllen und sind die notwendigen persönlichen Dokumente (e-Card, Geburtskunde, Staatsbürgerschaftsnachweis in Kopie) vorzulegen. Öffnungszeiten während der Semesterferien: MO – DO 8:00 – 15:00 Uhr FR 8:00 – 12:00 Uhr Die Anmeldung an weiteren Schulen ist in diesem Zeitraum zwar möglich, hat aber keine Auswirkung betreffend einer Schulplatzzuweisung. Es muss aber unbedingt bei jeder weiteren Anmeldung die Originalschulnachricht vorgelegt sowie eine Kopie mitgebracht werden. bis 21.03.2016 Benachrichtigung: In diesem Zeitraum wird von jeder Schule, an der Sie Ihre Tochter/Ihren Sohn angemeldet haben, eine Benachrichtigung an Sie versandt. Möglichkeit 1 – Schulplatzzusage: Die Schule teilt Ihnen mit, dass Ihrer Tochter/Ihrem Sohn ein vorläufiger Schulplatz für das Schuljahr 2016/17 zugewiesen wurde. Die Zusage ist verbindlich, wenn die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen am Ende des Unterrichtsjahres erfüllt sind (einschließlich des Ergebnisses von Aufnahmeprüfungen) Möglichkeit 2 – Absage: Ihrer Tochter/Ihrem Sohn konnte an der Erstwunschschule kein Schulplatz zugewiesen werden, wenn auf Grund der schulinternen Reihungskriterien und der Platzkapazität dies nicht möglich ist oder wenn diese Schule nicht die „Erstwunschschule“ (= 1. Anmeldung) Ihrer Tochter/Ihres Sohnes war. ab 21.03.2016 Für den Fall einer Absage: Sie können sich beim Landesschulrat für NÖ bzw. an weiteren Schulen, die Sie für Ihre Tochter/Ihren Sohn ins Auge gefasst haben, über freie Plätze erkundigen. Hotline beim LSR (21.3. bis 29.4.2016) für kaufmännische Schulen: 02742 280 4411 Mo – Fr, 8 –12 und 13 –15 Uhr, Dienstag bis 18 Uhr 21.03. – 29.04. 2016 Anmeldedurchgang II: Entgegennahme von Anträgen der Aufnahmewerber, die noch keine vorläufige Schulplatzzusage erhalten haben (mit Originalschulnachricht + Kopie + Absageschreiben). ab 02.05.2016 Verständigung über weitere Schulplatzzusagen/Schulplatzabsagen ab 27.06.2016 Definitive Aufnahme: In diesem Zeitraum wird die Erfüllung der gesetzlichen Aufnahmebedingungen durch die Schule, die einen Schulplatz zugesagt hat, geprüft. Die Schulerfolgsbestätigung der abgebenden Schule (z. B. Neue Mittelschule, AHS, Polytechnische Schule) ist am Montag, dem 27. Juni 2016, zwischen 7:30 und 14:30 Uhr, vorzulegen. Sollten die gesetzlichen Aufnahmebedingungen durch diese Schulerfolgsbestätigung nicht erfüllt sein, so finden am Dienstag, dem 28. Juni und Mittwoch, dem 29. Juni 2016 die Aufnahmeprüfungen statt. ACHTUNG für Schüler aus OÖ: Diese legen die Schulerfolgsbestätigung nach der Schlusskonferenz ihrer Schule vor!!! am 01.07.2016 Werden die gesetzlichen Aufnahmebedingungen durch Schulerfolgsbestätigung und/oder Aufnahmeprüfung/en an der Schule, die einen Schulplatz zugesagt hat, erfüllt, so ist Ihre Tochter/Ihr Sohn definitiv an dieser Schule für das Schuljahr 2016/17 aufgenommen. Sollten Sie aus zwingenden Gründen verhindert sein, das Originalzeugnis bis Montag, 4. 7. 2016 vorzulegen, nehmen Sie bitte mit der Schule Kontakt auf. f.Schüler aus OÖ 8.7.2016
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