Elterninformationsblatt

Elterninformationsblatt
für das Aufnahmeverfahren in den I. Jahrgang/die 1. Klasse
der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule
für das Schuljahr 2016/17
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte!
Die Anmeldung Ihrer Tochter/Ihres Sohnes für die Handelsakademie oder Handelsschule beginnt
am 29. Jänner 2016. Wir ersuchen Sie höflich, den unten beschriebenen Ablauf (Unterlagen, Fristen) genau einzuhalten.
Es ist wichtig, Ihre Tochter/Ihren Sohn zuerst an DER Schule anzumelden, die tatsächlich den
Erstwunsch darstellt. An weiteren Schulen wird eine allfällige weitere Anmeldung zwar registriert,
es erfolgt aber keine Reihung. Die Aufnahme erfolgt nach der Erfüllung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen (Noten im Jahres- und Abschlusszeugnis der Neuen Mittelschule oder der Polytechnischen Schule bzw. im Jahreszeugnis der 4. Klasse AHS) und allenfalls nach dem Ergebnis
der Aufnahme- bzw. Eignungsprüfung.
Bitte beachten Sie, dass jede Schule autonome Reihungskriterien festlegen kann. Diese sind an der
Amtstafel der Schule einsehbar. Reihungskriterien sind zumindest Eignung (Noten in der SchulNachricht) und Wohnortnähe.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Sekretariate an den Schulen!
Die folgenden Fristen und Vorgangsweisen gelten ausschließlich für die Anmeldung für die
1. Klasse bzw. für den I. Jahrgang der oben genannten Schulformen in NÖ.
Fristen
Vorgang
29.1.bis
19.02.2016
Anmeldung:
Zur Anmeldung sind die Original-Schulnachricht sowie eine Kopie derselben
mitzubringen. Erstere wird von der Schule als Bestätigung der erfolgten Anmeldung gestempelt. Die Kopie verbleibt in der Schule.
Weiters ist der schulindividuelle Anmeldebogen auszufüllen und sind die notwendigen persönlichen Dokumente (e-Card, Geburtskunde, Staatsbürgerschaftsnachweis
in Kopie) vorzulegen.
Öffnungszeiten während der Semesterferien: MO – DO 8:00 – 15:00 Uhr
FR 8:00 – 12:00 Uhr
Die Anmeldung an weiteren Schulen ist in diesem Zeitraum zwar möglich, hat aber
keine Auswirkung betreffend einer Schulplatzzuweisung. Es muss aber unbedingt
bei jeder weiteren Anmeldung die Originalschulnachricht vorgelegt sowie eine Kopie mitgebracht werden.
bis
21.03.2016
Benachrichtigung:
In diesem Zeitraum wird von jeder Schule, an der Sie Ihre Tochter/Ihren Sohn angemeldet haben, eine Benachrichtigung an Sie versandt.
Möglichkeit 1 – Schulplatzzusage:
Die Schule teilt Ihnen mit, dass Ihrer Tochter/Ihrem Sohn ein vorläufiger Schulplatz
für das Schuljahr 2016/17 zugewiesen wurde. Die Zusage ist verbindlich, wenn die
gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen am Ende des Unterrichtsjahres erfüllt sind
(einschließlich des Ergebnisses von Aufnahmeprüfungen)
Möglichkeit 2 – Absage:
Ihrer Tochter/Ihrem Sohn konnte an der Erstwunschschule kein Schulplatz zugewiesen werden, wenn
 auf Grund der schulinternen Reihungskriterien und der Platzkapazität dies
nicht möglich ist
 oder wenn diese Schule nicht die „Erstwunschschule“ (= 1. Anmeldung)
Ihrer Tochter/Ihres Sohnes war.
ab
21.03.2016
Für den Fall einer Absage:
Sie können sich beim Landesschulrat für NÖ bzw. an weiteren Schulen, die Sie für
Ihre Tochter/Ihren Sohn ins Auge gefasst haben, über freie Plätze erkundigen.
Hotline beim LSR (21.3. bis 29.4.2016) für
kaufmännische Schulen: 02742 280 4411
Mo – Fr, 8 –12 und 13 –15 Uhr, Dienstag bis 18 Uhr
21.03. –
29.04. 2016
Anmeldedurchgang II:
Entgegennahme von Anträgen der Aufnahmewerber, die noch keine vorläufige
Schulplatzzusage erhalten haben (mit Originalschulnachricht + Kopie + Absageschreiben).
ab 02.05.2016
Verständigung über weitere Schulplatzzusagen/Schulplatzabsagen
ab
27.06.2016
Definitive Aufnahme:
In diesem Zeitraum wird die Erfüllung der gesetzlichen Aufnahmebedingungen
durch die Schule, die einen Schulplatz zugesagt hat, geprüft. Die Schulerfolgsbestätigung der abgebenden Schule (z. B. Neue Mittelschule, AHS, Polytechnische
Schule) ist
am Montag, dem 27. Juni 2016, zwischen 7:30 und 14:30 Uhr, vorzulegen.
Sollten die gesetzlichen Aufnahmebedingungen durch diese Schulerfolgsbestätigung nicht erfüllt sein, so finden am Dienstag, dem 28. Juni und Mittwoch, dem
29. Juni 2016 die Aufnahmeprüfungen statt.
ACHTUNG für Schüler aus OÖ: Diese legen die Schulerfolgsbestätigung nach der
Schlusskonferenz ihrer Schule vor!!!
am
01.07.2016
Werden die gesetzlichen Aufnahmebedingungen durch Schulerfolgsbestätigung
und/oder Aufnahmeprüfung/en an der Schule, die einen Schulplatz zugesagt hat,
erfüllt, so ist Ihre Tochter/Ihr Sohn definitiv an dieser Schule für das Schuljahr
2016/17 aufgenommen.
Sollten Sie aus zwingenden Gründen verhindert sein, das Originalzeugnis bis Montag, 4. 7. 2016 vorzulegen, nehmen Sie bitte mit der Schule Kontakt auf.
f.Schüler aus
OÖ 8.7.2016