Bedingungen «Ford Ladies Drive Day 2016» Mit der Anmeldung am «Ford Ladies Drive Day 2016» erklären sich die Teilnehmerinnen mit den folgenden Bedingungen einverstanden. Teilnahmeberechtigt sind ausschliesslich Frauen, welche ihren Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein haben und im Besitz eines gültigen Führerausweises der Kategorie B sind. Das von Ford Motor Company (Switzerland) AG, Wallisellen (nachfolgend „Ford“), organisierte Winterfahrtraining für max. 36 Personen findet am Sonntag, 31. Januar 2016 in Sankt Stephan, Bern, statt. Der Anlass «Ford Ladies Drive Day 2016» beinhaltet Folgende Leistungen: 1 Übernachtung im ***Hotel Kreuz in Lenk von Samstag, 30. Januar 2016 auf Sonntag, 31. Januar 2016, inkl. Frühstück Benutzung des Wellness- und Spa-Bereich des Hotels 1 Abendessen am Samstag, 30. Januar 2016 (exkl. Getränke / Alkohol) 1 Tag Winterfahrtraining mit den 4x4-Modellen von Ford, durchgeführt unter der Leitung von TCS Verpflegung während des Winterfahrtrainings am Sonntag, 31. Januar 2016 Leserinnen der Schweizer Illustrierte, L’illustré und schweizer-illustrierte.ch profitieren von einem einmaligen Vorzugspreis von CHF 250.- zzgl. MwSt. für das Package «Ford Ladies Drive Day 2016». Die Anmeldung für den «Ford Ladies Drive Day 2016» erfolgt online ab dem 23. Dezember 2015 ab 8:00 Uhr unter www.schweizer-illustrierte.ch/ford bzw. www.illustre.ch/ford. Da die Teilnehmerinnenzahl für den «Ford Ladies Drive Day 2016» auf 36 Personen beschränkt ist, wird das Anmeldeportal geschlossen, sobald 36 gültige Anmeldungen von Frauen eingegangen sind. Die ersten 36 Frauen, die sich für den «Ford Ladies Drive Day 2016» erfolgreich angemeldet haben, werden in der ersten Januarwoche 2016 persönlich benachrichtigt. Die An- und Abreise nach Sankt Stephan erfolgt individuell und auf eigene Kosten. Die Teilnehmerinnen werden gebeten, am Samstag, 30. Januar 2016 bis spätestens 18:00 Uhr anzureisen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende von Ford, Ringier AG, Ringier Axel Springer Schweiz AG und von Dritten, die mit der Durchführung des «Ford Ladies Drive Day 2016» beauftragt sind. Es erfolgt keine Weitergabe der Personendaten an Dritte, ausgenommen an Personen und Unternehmen, die bei der Durchführung der Kooperation involviert sind sowie an Unternehmen der Ringier-Gruppe. Die Teilnehmerinnen des «Ford Ladies Drive Day 2016» ermächtigen Ford, Ringier AG, Ringier Axel Springer Schweiz AG sowie deren Beauftragte (z.B. Fotograf) während dem Wochenende vom 30./31. Januar in Sankt Stephan Bildaufnahmen der Teilnehmerinnen anzufertigen und diese entschädigungslos und unbeschränkt zu nutzen, insbesondere für die Publikation in Ringier-Medien, in Medien von Ringier Axel Springer Schweiz AG und in Publikationen von Ford (Print und online sowie Mobile und Tablet Apps). Ford, Ringier AG und Ringier Axel Springer Schweiz AG sind insbesondere berechtigt, den «Ford Ladies Drive Day 2016» in einer oder mehreren Publireportagen festzuhalten und in den Ringier-Medien, in Medien von Ringier Axel Springer Schweiz AG und in Publikationen von Ford zu veröffentlichen, wobei die Bildaufnahmen sowie Name, Wohnort, Alter und Beruf der Teilnehmerinnen publiziert werden. Unabhängig vom Rechtsgrund haften Ford, Ringier AG und/oder Ringier Axel Springer Schweiz AG nur für direkte Schäden, die durch eine grobfahrlässige oder vorsätzliche Handlung von Ford, Ringier AG und/oder Ringier Axel Springer Schweiz AG entstehen. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden und Folgeschäden sowie für Hilfspersonen, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ford, Ringier AG und Ringier Axel Springer Schweiz AG übernehmen keine Haftung für Unfälle und sonstige Schäden, die dem Teilnehmenden durch Selbstverschulden, das Verschulden anderer Teilnehmenden oder Dritter entstehen. Ford, Ringier AG und Ringier Axels Springer AG haften nicht solidarisch. Ford, Ringier AG und Ringier Axel Springer AG behalten sich jederzeit das Recht vor, Personen von der Teilnahme am «Ford Ladies Drive Day 2016» auszuschliessen, ohne Pflicht zur Vorankündigung oder Angabe von Gründen. Die Teilnehmerinnen können daraus keine Ansprüche, insbesondere keine solchen auf Schadenersatz, geltend machen. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG).
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