Ford Ladies Drive Day 2016

Bedingungen «Ford Ladies Drive Day 2016» Mit der Anmeldung am «Ford Ladies Drive Day 2016» erklären sich die
Teilnehmerinnen mit den folgenden Bedingungen einverstanden.
Teilnahmeberechtigt sind ausschliesslich Frauen, welche ihren Wohnsitz in der
Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein haben und im Besitz eines gültigen
Führerausweises der Kategorie B sind.
Das von Ford Motor Company (Switzerland) AG, Wallisellen (nachfolgend „Ford“),
organisierte Winterfahrtraining für max. 36 Personen findet am Sonntag, 31. Januar
2016 in Sankt Stephan, Bern, statt.
Der Anlass «Ford Ladies Drive Day 2016» beinhaltet Folgende Leistungen:
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1 Übernachtung im ***Hotel Kreuz in Lenk von Samstag, 30. Januar 2016 auf
Sonntag, 31. Januar 2016, inkl. Frühstück
Benutzung des Wellness- und Spa-Bereich des Hotels
1 Abendessen am Samstag, 30. Januar 2016 (exkl. Getränke / Alkohol)
1 Tag Winterfahrtraining mit den 4x4-Modellen von Ford, durchgeführt unter der
Leitung von TCS
Verpflegung während des Winterfahrtrainings am Sonntag, 31. Januar 2016
Leserinnen der Schweizer Illustrierte, L’illustré und schweizer-illustrierte.ch profitieren
von einem einmaligen Vorzugspreis von CHF 250.- zzgl. MwSt. für das Package
«Ford Ladies Drive Day 2016».
Die Anmeldung für den «Ford Ladies Drive Day 2016» erfolgt online ab dem
23. Dezember 2015 ab 8:00 Uhr unter www.schweizer-illustrierte.ch/ford bzw.
www.illustre.ch/ford. Da die Teilnehmerinnenzahl für den «Ford Ladies Drive Day
2016» auf 36 Personen beschränkt ist, wird das Anmeldeportal geschlossen, sobald
36 gültige Anmeldungen von Frauen eingegangen sind.
Die ersten 36 Frauen, die sich für den «Ford Ladies Drive Day 2016» erfolgreich
angemeldet haben, werden in der ersten Januarwoche 2016 persönlich
benachrichtigt.
Die An- und Abreise nach Sankt Stephan erfolgt individuell und auf eigene Kosten.
Die Teilnehmerinnen werden gebeten, am Samstag, 30. Januar 2016 bis spätestens
18:00 Uhr anzureisen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende von
Ford, Ringier AG, Ringier Axel Springer Schweiz AG und von Dritten, die mit der
Durchführung des «Ford Ladies Drive Day 2016» beauftragt sind.
Es erfolgt keine Weitergabe der Personendaten an Dritte, ausgenommen an
Personen und Unternehmen, die bei der Durchführung der Kooperation involviert
sind sowie an Unternehmen der Ringier-Gruppe.
Die Teilnehmerinnen des «Ford Ladies Drive Day 2016» ermächtigen Ford, Ringier
AG, Ringier Axel Springer Schweiz AG sowie deren Beauftragte (z.B. Fotograf)
während dem Wochenende vom 30./31. Januar in Sankt Stephan Bildaufnahmen der
Teilnehmerinnen anzufertigen und diese entschädigungslos und unbeschränkt zu
nutzen, insbesondere für die Publikation in Ringier-Medien, in Medien von Ringier
Axel Springer Schweiz AG und in Publikationen von Ford (Print und online sowie
Mobile und Tablet Apps). Ford, Ringier AG und Ringier Axel Springer Schweiz AG
sind insbesondere berechtigt, den «Ford Ladies Drive Day 2016» in einer oder
mehreren Publireportagen festzuhalten und in den Ringier-Medien, in Medien von
Ringier Axel Springer Schweiz AG und in Publikationen von Ford zu veröffentlichen,
wobei die Bildaufnahmen sowie Name, Wohnort, Alter und Beruf der
Teilnehmerinnen publiziert werden.
Unabhängig vom Rechtsgrund haften Ford, Ringier AG und/oder Ringier Axel
Springer Schweiz AG nur für direkte Schäden, die durch eine grobfahrlässige oder
vorsätzliche Handlung von Ford, Ringier AG und/oder Ringier Axel Springer Schweiz
AG entstehen. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden und
Folgeschäden sowie für Hilfspersonen, ist, soweit gesetzlich zulässig,
ausgeschlossen. Ford, Ringier AG und Ringier Axel Springer Schweiz AG
übernehmen keine Haftung für Unfälle und sonstige Schäden, die dem
Teilnehmenden durch Selbstverschulden, das Verschulden anderer Teilnehmenden
oder Dritter entstehen. Ford, Ringier AG und Ringier Axels Springer AG haften nicht
solidarisch.
Ford, Ringier AG und Ringier Axel Springer AG behalten sich jederzeit das Recht
vor, Personen von der Teilnahme am «Ford Ladies Drive Day 2016»
auszuschliessen, ohne Pflicht zur Vorankündigung oder Angabe von Gründen. Die
Teilnehmerinnen können daraus keine Ansprüche, insbesondere keine solchen auf
Schadenersatz, geltend machen.
Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des
Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG).