Traumküchen- Gewinnspiel Drei Schritte und etwas Glück zur neuen Küche. So nimmst du Teil am Gewinnspiel für deine neue Traumküche von IKEA Wien Nord im Wert von 15.000,-* Euro: 1. Knips 2 Fotos deiner Küche. Die Fotos sollen uns deine gesammte Küche zeigen inkl. Decke und Fussboden. 2. Füll den Fragebogen sowie deine persönlichen Daten vollständig und leserlich aus. 3. Sende alles per E-Mail an [email protected] oder per Post an: IKEA Wien Nord Stichwort: Traumküche Sverigestrasse 1a 1220 Wien Teilnahmeschluss ist der 24.12.2015. A B C Welche Küchengeräte nutzt du am meisten? Bitte gib die Häuftigkeit von 1-6 an. (1 = am häufigsten 5 = nie usw...) ... Backofen ... Geschirrspüler ... Kochfeld ... Kaffeemaschine ... Dunstabzugshaube ... Mikrowelle sonstige: ...................... Welche Kochutensilien nutzt du am meisten? Schreib uns deine sechs Wichtigsten auf. 1. _____________ 3. _____________ 5. _____________ 2. _____________ 4. _____________ 6. _____________ Was fehlt dir zur perfekten Küche? Zu meiner perfekten Küche fehlt mir __________________________ _____________________________________________________ *die Gesammtsumme von 15.000 Euro beinhaltet die Küchenmöbel inkl. E-Geräten, einen neuen Fußboden, Wandfarbe, Fließen, Lieferung, Demontage sowie Montage der neuen Küche. Teilnahmebedingungen 1. Veranstalter Das Gewinnspiel wird von der IKEA Möbelvertrieb OHG (IKEA Einrichtungshaus Wien Nord), Sverigestrasse 1a, 1220 Wien, veranstaltet („Veranstalter“). 2. Teilnahmeberechtigung 2.1. Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen voraus, der Teilnehmer stimmt ihnen durch Teilnahme zu und bestätigt dadurch, sie gelesen und verstanden zu haben. 2.2. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres und gleichzeitge Empfänger des Wiener Wohnen Magazins. Mitarbeiter des Veranstalters oder von mit ihm verbundenen Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 2.3. Die Teilnahme ist kostenlos, mit der Ausnahme des Postentgeldes für den Versand des Teilnahmeformulars, und es besteht kein Kaufzwang. Die Gewinnchance wird durch Käufe des Teilnehmers nicht beeinflusst. 2.4. Das Teilnahmeformular ist nur gültig, wenn es vollständig ausgefüllt ist und insbesondere Name, Vorname und E-Mail-Adresse angegeben sind. 2.5. Eine Teilnahme ist vom 1.12. bis 24.12.2015 per E-Mail oder Postweg („Teilnahmezeitraum“) möglich. Briefe welche einen Poststempel mit einem Datum nach dem 24.12.2015 aufweisen, können nichtmehr berücksichtigt werden. Das Teilnahmeformular ist online unter www.ikea.at/wiennord als PDF zum Download erhältlich. 2.6. Jeder Teilnehmer darf nur einmal teilnehmen und kann also nur einmal gewinnen. Mehrfachteilnahmen werden nicht berücksichtigt und von der Teilnahme ausgeschlossen. 3. Abwicklung 3.1. Unter allen Teilnehmern wird ein Gewinner verlost, welcher den jeweiligen Gewinner berechtigt, eine neue Küche incl. Umbau vom Veranstalter zu erhalten. Nach Gewinnbenachrichtigung (siehe 3.7.) werden Termine mit dem Gewinner vereinbart um den Gewinn anzutreten. 3.1.1. Der Gewinn muss unmittelbar nach Verständigung konsumiert werden. Der Veranstalter setzt eine Frist von 3 Monaten. In diesem Zeitraum müssen die unter Punkt 3.2. aufgeführten Termine vollzogen werden. Sollte der Gewinner dies Terminlich nicht schaffen verfällt der Gewinnanspruch und der Gewinn wird erneut ausgelost. 3.2. Die aufgrund des Gewinnspiels verloste Küche [Gewinnanspruch (oder Umbau mit Küche)] darf den Gegenwert von € 15.000.- incl. MwSt., Montagekosten sowie sonstige Service Kosten nicht übersteigen. Der Teilnehmer wird hiermit auch in Kenntnis gesetzt, dass er sich im Zuge der Gewinnausschüttung zu folgenden persönlichen Terminen verpflichtet. A) Planung der Neu Küche inkl. Ausmessen der alten Küche. B) Renovierungsarbeiten an Boden, Wänden und Decke. C) Lieferung- sowie Montage der Neu Küche. Durch die Teilnahme an diesem Gewinnspiel wird der Veranstalter dazu berechtigt den Prozess der Neuplanung, der Renovierung sowie der Ausfertigung der Neu Küche mittels Foto- sowie Videoaufnahmen zu dokumentieren. Auch stimmt der Teilnehmer einem Interview zu, welches in der Zeitung „zuHause“ publiziert wird. Die Bestellung der Waren sowie Serviceleistung erfolgt nach Ausmessen und Planung der Küche. Sollte die Küche inkl. aller Serviceleistungen und Nebenkosten weniger als die Gewinnsumme betragen so verfällt die Differenz. Sollten der Gesamtgewinn von € 15.000 überschritten werden ist vom Gewinner die Differenzsumme zu übernehmen. Diese muss bis spätestens am Vortag der Lieferung im Einrichtungshaus am Transport & Montageschalter bezahlt werden. Im Allgemeinen ist jedoch von Veranstalter sowie Gewinner Seite darauf zu achten, dass der Gesamtgewinn von € 15.000,- nicht überschritten wird. 3.3. Der Gewinn ist nicht auf Dritte übertragbar, eine Barauszahlung oder ein Tausch ist ausgeschlossen. 3.4. Die Gewinner werden unter allen Teilnehmern innerhalb von 14 Werktagen nach Ende des Teilnahmezeitraums ermittelt. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch Zufallsziehung unter Ausschluss der Öffentlichkeit. 3.5. Die Gewinner werden schriftlich an der bekanntgegebenen E-Mail-Adresse benachrichtigt. Die Benachrichtigung erfolgt ohne Gewähr. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb von zwei Wochen nach Versenden der Benachrichtigung durch Antwort an der darin angegebenen E-Mail-Adresse, verfällt der Gewinnanspruch und der Gewinn wird erneut ausgelost. Antwortet auch der neue Gewinner nicht fristgerecht, verfällt der Gewinn endgültig. Für die Richtigkeit der bekanntgegebenen EmailAdresse ist der Teilnehmer verantwortlich, den Veranstalter trifft keine Nachforschungspflicht. 3.6. Der Gewinn bezieht sich ausschließlich auf lagerndes Sortiment des Veranstalters. Es ist zu beachten, dass Maßarbeitsplatten und Versandfronten nicht Gegenstand dieses Gewinnspiels sind. 4. Ausschluss und Abbruch 4.1. Der Veranstalter behält sich vor, vom Teilnehmer einen Nachweis für die Erfüllung der Teilnahmebedingungen einzufordern und bei Nichterbringung oder bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, insbesondere bei Manipulationsversuchen, den Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses kann der Gewinn auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden. 4.2. Der Veranstalter behält sich vor, ohne Vorankündigung Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen vorzunehmen oder das Gewinnspiel aus wichtigem Grund abzubrechen. Das gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern entstehen in diesem Fall keine Ansprüche gegen den Veranstalter. 5. Haftung Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen, insbesondere bei Verständigung der Gewinner, oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, der Veranstalter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. 6. Datenschutz 6.1. Für die Teilnahme ist die Angabe von personenbezogenen Daten erforderlich. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm bekanntgegebenen Daten für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erhoben und verarbeitet werden und dass er auf der bekanntgegebenen E-Mail-Adresse vom Veranstalter im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel kontaktiert werden darf. Die Daten werden nach vollständiger Durchführung des Gewinnspiels max. zwei Jahre aufbewahrt und danach endgültig gelöscht. 6.2. Die Einverständniserklärung/Zustimmung ist jederzeit schriftlich widerruflich. Sollten diese Wiederrufen werden, so kann der Gewinn nicht konsumiert werden. Nachname & Vorname Strasse, Hausnummer PLZ, Ort Telefonnummer E-Mail Unterschrift © Inter IKEA Systems B.V. 2015 7. Schlussbestimmungen 7.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. 7.2. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Bestimmung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. 7.3. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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