Hausordnung 15-5-15

EBERHARD STÜBER FORSCHUNGSSTATION FÜR HOCHALPINE STUDIEN IM NATIONALPARK HOHE TAUERN
zur Verfügung gestellt von der Großglockner Hochalpenstraßen AG, wissenschaftliche und organisatorische Betreuung: Haus der Natur
HAUSORDNUNG
Zur Aufrechterhaltung der Ordnung, Ruhe und Sicherheit im Gebäude der Hochalpinen
Forschungsstation wird nachstehende Hausordnung festgesetzt. Die Hausordnung soll ein
ungestörtes und reibungsloses Nebeneinander bzw. Miteinander ermöglichen.
1.
Die Benutzung der Station und der Stationseinrichtung erfolgt auf eigene Gefahr und
Haftung.
2.
Die Benützung von Bettwäsche ist aus hygienischen Gründen zwingend
vorgeschrieben (Polster-/Kissenbezug, 2 Leintücher – Schlafsack allein genügt nicht!).
Bei der Abreise sind die Wolldecken wieder ordentlich zusammenzulegen. Im Notfall
kann Bettwäsche gegen Entgelt ausgeliehen werden.
3.
Alle Räume und Stationseinrichtungen sowie das Stiegenhaus sind in ordentlichem
und sauberen Zustand zu halten und „besenrein“ zu übergeben. Bei Nichteinhaltung
wird eine Reinigungsgebühr von € 150,- eingehoben. In der Küche sind Geschirr, Herd
und Tisch nach der Benutzung sofort zu reinigen.
4.
Die Forschungsstation darf nur mit sauberen Hausschuhen betreten werden
(Schuhablage beim Stationseingang). Schmutzige Bergschuhe/Stiefel bitte bereits am
Hauseingang ausziehen und ordentlich in die dafür vorgesehene Schuhablage oder in
das Schuhregal im ersten Stock stellen.
5.
Der verursachte Müll ist ausnahmslos entsprechend zu entsorgen (Biomüll kann als
Restmüll entsorgt werden). Bitte dazu die Abfallbehälter vor dem Museumseingang
benützen (Rücksprache mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Alpinen
Naturschau).
6.
Lebensmittel, die während des Aufenthalts nicht verbraucht wurden, sind wieder
mitzunehmen.
7.
In der gesamten Forschungsstation ist das Rauchen verboten.
8.
Die im Seminarraum befindlichen Bücher und Schriften dürfen nicht aus der Station
entfernt werden und sind nach Verwendung wieder an den ursprünglichen Standort
zurückzustellen.
9.
Die Eingangstüre zur Forschungsstation und die Haustüre sind jedes Mal beim
Verlassen des Hauses zu versperren. Ein Auspreizen der Türe ist untersagt
(Touristen!). Das Fenster im „kleinen Lager“ darf nur gekippt werden (Notausstieg!).
Beim Verlassen des Hauses sind jedes Mal sämtliche Fenster zu schließen (Lager nicht
vergessen!). Bei Anwesenheit im Haus muss ausreichend gelüftet werden.
10.
Begleitpersonen sind telefonisch anzumelden (Tel. 0662/842653-0) und müssen die
Nächtigung bezahlen. Es ist darauf zu achten, dass keine unberechtigten Personen das
Haus betreten.
11.
Die Station verfügt über einen eigenen Stromanschluss. Daher ist es außerordentlich
wichtig, den Stromverbrauch (Heizung, Licht und Warmwasser) auf den notwendigen
Bedarf zu beschränken. Licht (nicht überall Automatik) und diverse Geräte sind bei
Verlassen der Räume bzw. der Station sorgfältig abzuschalten! Die Kaltlichtlampen
sind vom Stromnetz zu nehmen, da diese durch Blitzschlag beschädigt werden.
12.
Aus hygienischen Gründen ist der Aufenthalt von Hunden in der Station untersagt.
13.
Das Parken und Abstellen von Fahrzeugen erfolgt nur auf eigene Gefahr und Haftung.
14.
Wahrgenommene Mängel oder Schäden melden Sie bitte sofort dem Haus der Natur
(Tel. 0662/842653-0), Betriebsstörungen bitte der GROHAG-Betriebsleitung (Tel.
06546/600-0) oder der Mautstelle Ferleiten (Tel. 06546/517).
15.
Für den Brandfall sind im Bereich der Station 3 Feuerlöscher montiert. Bitte prägen
Sie sich bei Ihrer Ankunft die Standorte ein (Eingangsbereich, Labor, Matratzenlager).
16.
Für alle aus der Nichtbeachtung dieser Hausordnung oder sonst aus Fahrlässigkeit oder
Vorsatz entstehenden Verluste und/oder Schäden ist der Verursacher haft- und
ersatzpflichtig. Bei wiederholter oder schwerwiegender Nichteinhaltung der
Hausordnung kann die Bewohnerin/der Bewohner oder die/der in der Station Tätige
durch die Stationsverwaltung ausgeschlossen werden.
Hausordnung zur Kenntnis genommen
Datum:
Unterschrift: