Konzeption des Hauses St

Haus St. Antonius
medizinische
Rehabilitationseinrichtung
für psychisch erkrankte
Menschen
QM-Handbuch
Teil 1
Konzeption
Rehabilitationskonzept
des
Hauses St. Antonius
Autoren:
Ulrich Saur
Kristin Sandkötter
Datum der Erstellung: 27.05.2014
IK-Nummer: 510554818
Adresse:
Haus St. Antonius Bevergern
Baumgarten 6
49477 Hörstel-Bevergern
Tel. 05459-80160
e-mail: [email protected]
Website: www.caritas-rheine.de
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Rehabilitationseinrichtung
für psychisch erkrankte
Menschen
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Teil 1
Konzeption
Inhaltsverzeichnis
1
2
Einleitung .................................................................................................................. 4
1.1
Einführung und Kurzdarstellung .................................................................................... 4
1.2
Träger der Einrichtung .................................................................................................. 4
Rehabilitationskonzept .............................................................................................. 5
2.1
Zielgruppe und Versorgungsregion ............................................................................... 5
2.2
Rehabilitationsindikation und Kontraindikation ............................................................ 5
2.3
Kriterien für eine stationäre oder ganztägig ambulante Behandlung ............................. 6
2.4
Rehabilitationsverständnis unter Berücksichtigung der ICF ............................................ 7
2.5
Rehabilitationsziele ...................................................................................................... 9
2.5.1
2.5.2
2.5.3
Allgemeine Rehabilitationsziele ...................................................................................................... 9
Kostenträgerspezifische Rehabilitationsziele .................................................................................. 9
Rehabilitationsziele im Haus St. Antonius ....................................................................................... 9
2.6
Aufnahmeverfahren ................................................................................................... 13
2.7
Kommunikationsstruktur und Therapieorganisation.................................................... 14
2.8
Rehabilitationsverlauf ................................................................................................ 14
2.8.1
2.8.2
2.8.3
2.9
2.9.1
2.9.2
2.9.3
2.9.4
2.9.5
2.9.6
2.9.7
2.9.8
2.9.9
Diagnostik und Integration ............................................................................................................ 15
Ressourcenorientierte Behandlung und arbeitsbezogene Interventionen ................................... 16
Entlassungsvorbereitung, Planung weiterführender Maßnahmen ............................................. 19
Therapeutisches Leistungsangebot ............................................................................. 21
Medizinisch –psychiatrische Behandlung ..................................................................................... 21
Psychotherapeutische Behandlung ............................................................................................... 22
Soziotherapeutische Angebote ..................................................................................................... 22
Ergotherapie .................................................................................................................................. 23
Bewegungs- und sporttherapeutische Angebote.......................................................................... 23
Freizeitangebote ........................................................................................................................... 24
Angehörigenarbeit ........................................................................................................................ 24
Entlassungsvorbereitung ............................................................................................................... 24
Krankenpflege ............................................................................................................................... 24
2.10
Dokumentation .......................................................................................................... 25
2.11
Regionale und überregionale Vernetzung.................................................................... 25
3
Personelle Ausstattung ............................................................................................ 26
4
Lage und Ausstattung.............................................................................................. 26
5
Qualitätssicherung .................................................................................................. 27
6
Notfallmanagement ................................................................................................ 28
6.1
Notfallablaufplan medizinischer Notfall ...................................................................... 28
6.2
Ablaufplan Hygiene .................................................................................................... 30
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6.3
Ablaufplan Umgang mit Medikamenten...................................................................... 31
6.4
Notfallablaufplan technischer Notfall.......................................................................... 31
6.5
Ablaufplan Arbeitssicherheit ...................................................................................... 32
7
Fortbildung ............................................................................................................. 34
8
Supervision.............................................................................................................. 34
9
Hausordnung und Behandlungsvereinbarung .......................................................... 35
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1 Einleitung
1.1
Einführung und Kurzdarstellung
Das Haus St. Antonius ist seit 1993 als medizinischen Rehabilitationseinrichtung zur
Behandlung psychisch kranker Menschen (RPK) durch die Deutsche
Rentenversicherung Westfalen im Sinne des § 15 Abs. 2 SGB VI anerkannt. Seit
2006 besteht ein Versorgungsvertrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung
nach § 111 SGB V.
Im Rahmen einer Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung mit dem
Landschaftsverband Westfalen – Lippe sind begrenzt auch Teilhabeleistungen gem.
des SGB XII (§§ 53,60,75,78 und 97 SGB XII) möglich.
Behandelt werden Menschen, die im Verlauf ihrer psychischen Erkrankung
vorwiegend nach einem Klinikaufenthalt weiterer stationärer oder teilstationärer /
ambulanter Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation bedürfen. Das Haus St.
Antonius bietet 27 vollstationäre Behandlungsplätze sowie 3 Plätze zur
teilstationären / ambulanten Behandlung.
1.2
Träger der Einrichtung
Träger des Hauses St. Antonius ist der Caritasverband Rheine e.V., der über
langjährige Erfahrung in der ambulanten, komplementären und stationären
Behandlung und Betreuung psychisch kranker Menschen verfügt.
Neben der stationären und ganztägig ambulanten Behandlung bietet der
Caritasverband Rheine differenzierte Leistungen zur beruflichen Rehabilitation
psychisch kranker Menschen sowie vielfältige psychosoziale Angebote wie das
Ambulant Betreute Wohnen, Kontakt- und Beratungsstelle, Tagesstätte, Tageszentrum, sowie gerontopsychiatrische Behandlungsangebote in Rheine und
Umgebung.
Das Angebot der medizinischen Rehabilitation ist eingebettet in das gemeindenahe
psychiatrische Versorgungssystem im Rahmen des Gemeindepsychiatrischen
Verbundes des Kreises Steinfurt.
Es besteht eine Kooperationsvereinbarung mit der LWL Klinik Lengerich, der die
Nutzung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes beinhaltet. Über diese Kooperation ist
eine ständige fachärztliche Erreichbarkeit gewährleistet. Während der
Abwesenheitszeiten des Leitenden Arztes und seines Vertreters, insbesondere
während der Nacht (19.00 Uhr bis 07.00 Uhr) und an den Wochenenden (freitags
19.00 Uhr bis montags 7.00 Uhr), kann der ärztliche Bereitschaftsdienst der LWLKlinik in Lengerich oder der ärztliche Bereitschaftsdienst der LWL-Klinik in Rheine
zur telefonischen Beratung genutzt werden.
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Konzeption
2 Rehabilitationskonzept
2.1
Zielgruppe und Versorgungsregion
Das Rehabilitationsangebot wendet sich an psychisch erkrankte oder behinderte
Erwachsene, die nicht mehr krankenhausbehandlungsbedürftig sind und wegen Art
und Schwere ihrer Beeinträchtigungen einer medizinischen Rehabilitation bedürfen.
Zielgruppe sind also Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung.
Im Sinne der gemeindepsychiatrischen Versorgung werden vorrangig Rehabilitanden
aus dem Kreis Steinfurt und den angrenzenden Regionen behandelt.
2.2
Rehabilitationsindikation und Kontraindikation
Neben einer erforderlichen eigenen Motivation und einem Verständnis für die
angestrebte Rehabilitationsmaßnahme wird im Rahmen des Aufnahmeverfahrens
durch den leitenden Arzt der Einrichtung abgeklärt, ob die Maßnahme und die
angestrebten Ziele Aussicht auf Erfolg haben.
Behandelt werden Menschen, mit folgenden Erkrankungen:
 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen (ICD 10: F 2)
 affektive Störungen (ICD 10: F 3)
 schwere Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (ICD 10: F 6)
Im Einzelfall kommen in Betracht:
 sonstige psychische Störungen auf Grund einer Schädigung oder
Funktionsstörung des Gehirns (ICD 10: F 0)
 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen auf Grund einer Krankheit,
Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns (ICD 10: F 0)
 neurotische Störungen (ICD 10: F 4)
 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen werden
als komplizierende Komorbidität mit behandelt, vorausgesetzt es besteht
Abstinenzfähigkeit nach abgeschlossener Entzugsbehandlung (ICD 10: F 1)
Hierbei handelt es sich in der Regel um psychisch erkrankte Menschen, die nach
klinischer Behandlung zur weiteren Stabilisierung, zur Verbesserung der
krankheitsspezifischen
Fähigkeitsstörungen
und
der
Möglichkeiten
der
Krankheitsbewältigung sowie zur Anpassung an die Anforderungen des Alltags noch
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bedürfen; bei denen durch gezielte
Leistungen zur medizinische Rehabilitation Pflegebedürftigkeit vorgebeugt, nach
Eintritt beseitigt, gebessert oder eine Verschlimmerung verhütet werden kann; die
durch ihre Krankheit oder Behinderung rehabilitative Angebote benötigen, welche die
krankheitsspezifischen
Fähigkeitsstörungen
verbessern,
die
Selbstversorgungsfähigkeiten und sozialen Kompetenzen stärken, Versagensängste
abbauen, Selbstvertrauen fördern und die Motivation zur Eingliederung in
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Gesellschaft, Arbeit und Beruf aufbauen; die als Folge ihrer psychischen Krankheit
oder Behinderung nicht zu einem möglichst selbständigen Leben gekommen sind,
notwendige tragfähige Beziehungen zu Verwandten, Freunden, Partnern und
Kollegen nicht aufbauen konnten und daher von Isolation, verbunden mit erhöhtem
Rückfallrisiko, bedroht sind; die vor Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben einer
Verbesserung ihrer krankheitsspezifischen Fähigkeitsstörungen und ihres
Leistungsvermögens bedürfen; die nach mehreren stationären psychiatrischen
Krankenhausbehandlungen zwar zunächst wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren,
aber wegen Überforderung Rückfälle erleiden und bei denen beruflicher Abstieg oder
Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit drohen; die während der Schul- oder
Berufsausbildung durch psychische Erkrankungen gescheitert sind, unregelmäßig
gearbeitet haben und somit keinen Standort im Berufsleben gefunden haben.
Nicht aufgenommen werden können:




Personen mit akuter psychotischer Symptomatik
Menschen, bei denen eine akute Suizidgefährdung besteht
Personen mit einer primären Abhängigkeitserkrankung
Personen, bei denen pflegerische Hilfebedürfnisse im Vordergrund stehen.
2.3
Kriterien für eine stationäre oder ganztägig
ambulante Behandlung
Das Haus St. Antonius bietet stationäre und alternativ ganztägig ambulante
Rehabilitationsmaßnahmen an.
Während der stationären Rehabilitation sind die Rehabilitanden in einer der
Wohneinheiten im Haus St. Antonius untergebracht.
In der Zielgruppe der Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung finden
sich häufig Kriterien, die eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme
erfordern.
Kriterien für eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme sind:
 Ausgeprägte Schädigungen der psychischen Funktionen.
 Beeinträchtigungen der Aktivität und Teilhabe, die eine erfolgreiche ambulante
Rehabilitation in Frage stellen.
 Die Herausnahme aus einem krankmachenden Umfeld ist erforderlich.
 Das soziale Umfeld des Rehabilitanden hat keine unterstützende Funktion.
 Der Rehabilitand ist beruflich nicht integriert und bedarf infolgedessen
spezifischer Leistungen, die ambulant nicht erbracht werden können.
 Eine stabile Wohnsituation ist nicht vorhanden.
 Die Fähigkeit zur aktiven Mitarbeit, zur regelmäßigen Teilnahme zur
Einhaltung des Therapieplanes ist noch nicht hinreichend vorhanden.
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Kriterien, die für eine ambulante Behandlung sprechen, sind:
 Es liegt eine hinreichend stabile Wohnsituation vor.
 Eine Schädigung der psychischen Funktionen und Beeinträchtigung der
Aktivitäten und Teilhabe liegen in einem Grad der Ausbildung vor, dass eine
ambulante Rehabilitation erfolgversprechend ist.
 Das soziale Umfeld des Rehabilitanden hat stabilisierende, unterstützende
Funktion.
 Die Fähigkeit zur aktiven Mitarbeit, Verlässlichkeit bei der Wahrnehmung der
Therapieangebote ist gegeben.
 Eine ausreichende Mobilität ist vorhanden.
Die ambulante Rehabilitation kann von Beginn an erfolgen, die Rehabilitationsdauer
unterscheidet sich dann nicht von der im Rehabilitationsverlauf beschriebenen Dauer
der Maßnahme.
Das ganztägig ambulante Behandlungsangebot ist auch eine mögliche
Anschlussmaßnahme
zur
Absicherung
eines
stationär
erzielten
Rehabilitationserfolges, wenn eine stationäre Behandlung nicht mehr notwendig ist,
eine direkte Entlassung aber eine Gefährdung des Gesamtrehabilitationserfolges
bedeuten würde.
Eine ganztägig ambulante Behandlungsmaßnahme ist auch ein Angebot zur
Verkürzung der stationären Rehabilitationsmaßnahme, wenn diese nicht mehr
erforderlich ist.
In den beiden letztgenannten Fällen dauert eine abschließende ambulante
Rehabilitationsmaßnahme bis zu drei Monaten.
Ansonsten wird die ambulante Behandlung entsprechend den allgemeinen
Behandlungsprinzipien durchgeführt, die Organisation der therapeutischen Angebote
ist identisch mit der der stationären Behandlung. Allen Rehabilitanden steht
durchgängig eine Rufbereitschaft durch die Mitarbeiter des Hauses St. Antonius,
Bevergern zur Verfügung.
2.4
Rehabilitationsverständnis unter Berücksichtigung
der Internationalen Klassifikation für Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit ( ICF )
Neben sozialpsychiatrischen Grundsätzen wie einer Klientenorientierung, dem
regionalen Bezug, ist ein zentrales Bezugssystem die Verbesserung funktioneller
Beeinträchtigungen der psychischen Funktion, der Aktivität, der Teilhabe.
Hieraus folgt ein prozesshaftes Rehabilitationsverständnis.
Das Rehabilitationsverständnis im Haus St. Antonius orientiert sich an den Kriterien
der Internationalen Klassifikation für Funktionsfähigkeit, Behinderung und
Gesundheit (ICF) und basiert auf dem zugrunde liegenden bio-psycho-sozialen
Krankheitsmodell, das variable Interdependenzen zwischen Gesundheitsproblemen,
funktionaler Gesundheit und den jeweiligen Kontextfaktoren berücksichtigt.
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Zur bestmöglichen und individuellen Behandlung unserer schwer psychisch
erkrankten Rehabilitanden setzten wir ein integratives Behandlungskonzept um.
Bezüglich der angebotenen inhaltlichen Behandlungselemente orientieren wir uns an
den Grundsätzen einer evidenzbasierten Medizin d.h., wir verwenden nur anerkannte
Behandlungsverfahren.
Eine weitere Orientierung sind die Praxisleitlinien Rehabilitation für Menschen mit
psychischen Störungen der BAG RPK.
Neben der Orientierung an den Zielen und Bedürfnissen der Rehabilitanden orientiert
sich der Rehabilitationsprozess auch an den Erfordernissen des jeweiligen
Krankheitsbildes.
Hierzu
kommen
unterschiedliche
störungsspezifische
Behandlungselemente zum Einsatz. Die Integration dieser Angebote, Abgleich mit
den Bedürfnissen der Rehabilitanden, als auch mit der durch die Kostenträger
vorgegebenen Zielorientierung, erfolgt in einer individuell 14-tägig abgestimmten
Rehabilitations-planung.
Das bio-psycho-soziale Modell nach ICF:
In der ICF werden Gesundheitsstörungen als negatives Ergebnis einer
Wechselwirkung beschrieben. Zentrales Konzept ist das der funktionalen
Gesundheit: Ein Mensch wird unter Berücksichtigung seines gesamten
Lebenshintergrundes (Konzept der Kontextfaktoren) dann als funktional gesund
betrachtet,
 wenn seine Körperfunktionen (auch die mentalen) und seine Körperstrukturen
allgemein anerkannten Normen entsprechen (Konzept der Körperfunktionen
und Körperstrukturen)
 wenn er all das tut oder tun kann, was von einem Menschen ohne
Gesundheitsprobleme im Sinne der ICF erwartet wird (Konzept der
Aktivitäten)
 wenn er sein Dasein in allen für ihn wichtigen Lebensbereichen in der Weise
und in dem Umfang entfalten kann, wie es von einem Menschen ohne
Beeinträchtigungen der Körperfunktionen, Körperstrukturen und Aktivitäten
erwartet wird (Konzept der Teilhabe).
Bio-psycho-soziales Modellverständnis des ICF:
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Gesundheitsproblem
(Gesundheit oder Krankheit ICD)
Körperfunktionen
und —strukturen
Aktivitäten
Umweltfaktoren
materiell
sozial
verhaltensbezogen
2.5
2.5.1
Teilhabe
Persönliche Faktoren
Alter, Geschlecht
Motivation
Lebensstil
Rehabilitationsziele
Allgemeine Rehabilitationsziele
Ziel der Rehabilitation ist, die drohenden oder bereits manifesten Beeinträchtigungen
der Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben durch frühzeitige
Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen abzuwenden, zu beseitigen, zu bessern
oder eine Verschlimmerung zu verhüten.
Dieses Ziel soll erreicht werden durch eine größtmögliche Wiederherstellung der
ursprünglichen Struktur, Funktion, Aktivitäten und Teilhabe.
2.5.2
Kostenträgerspezifische Rehabilitationsziele
In der Rentenversicherung zielen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wie
im Haus St. Antonius Bevergern erbracht, gemäß SGB VI § 9 und § 15 darauf, den
Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten entgegenzuwirken oder sie
zu überwinden und dadurch Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der
Versicherten oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern
oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wiedereinzugliedern.
In der Krankenversicherung zielen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wie
im Haus St. Antonius erbracht, gemäß SGB V § 40 und § 111 darauf, eine
Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern,
auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.
2.5.3
Rehabilitationsziele im Haus St. Antonius
Die medizinische Rehabilitation im Haus St. Antonius zielt im Detail auf die
Verbesserung folgender Schädigungen und Beeinträchtigungen.
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Konzeption
Schädigung psychischer Funktionen
 Dimensionen der Persönlichkeit (z.B. mangelnde psychische Stabilität,
gestörtes Vertrauen)
 emotionale Funktionen (z.B. Störung der affektiven Kontrolle, depressive
Verstimmung)
 Funktionen der psychischen Energie und des Antriebs (z.B. mangelnde
Impulskontrolle)
 Funktionen der Selbstwahrnehmung (z.B. Störung der Körperbildes,
mangelnde Selbstakzeptanz)
 höhere kognitive Leistungen (z.B. Störungen des Einsichtsvermögens,
Störung des Zeitmanagements)
 Denkfunktionen (z.B. Zwangsgedanken und Aufmerksamkeitsfunktionen,
Konzentrationsstörungen)
 Körperfunktionen (z.B. Somatisierungsstörung, oder als primär somatische
Störung)
 Schlaffunktion (z.B. gestörter Schlafrhythmus)
 psychomotorische Funktionen.
Beeinträchtigung der Aktivitäten
In Folge der o.g. Schädigungen / Funktionsstörungen können Fähigkeitsstörungen
auftreten.
Diese betreffen insbesondere folgende Bereiche:
 alltägliches Verhalten (z.B. in Familie, Beruf, Freizeit)
 psychische Belastbarkeit (z.B. Schwierigkeiten beim Umgang mit
Anforderungen des Alltags)
 interpersonelle Beziehungen und Interaktionen (z.B. Störungen bei der
Aufnahme und Aufrechterhaltung von Beziehungen)
 Problemlösefähigkeit und der Entscheidungsfindung
 Umstellung (z.B. auf neue Berufssituationen)
 Krankheitsbewältigung
Beeinträchtigung der Teilhabe
Daraus resultierend können als Folge der o.g. Schädigungen / Funktionsstörungen
und / oder Fähigkeitsstörungen Beeinträchtigungen insbesondere in folgenden
Bereichen auftreten:
 der psychische Unabhängigkeit
 der physischen Unabhängigkeit
 in der sozialen Integration / Reintegration
 der Arbeitsfähigkeit und wirtschaftlichen Eigenständigkeit.
Die zuvor beschriebenen Ebenen sind nicht unabhängig voneinander, sondern
stehen entsprechend dem Bio-psycho-sozialen Krankheitsmodell in einer komplexen
Wechselbeziehung.
Als relevante Kontextfaktoren bei psychischen Erkrankungen sind u.a. zu nennen:
 persönliche
Unterstützung
und
tragfähige
Beziehungen
(z.B.
Familienmitglieder, Freunde, Bekannte, Kollegen, Hilfs- und Pflegepersonal,
professionelle Helfer)
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 individuelle Arbeitssituation
 Zugang und Nutzung sozialer Einrichtungen, soziale Absicherung
 soziokulturelle Strukturen (z.B. in Familie, Verwandtschaft, ethnischen und
religiösen Gemeinschaften)
 natürliche Umwelt (z.B. Geographie, Klima, Licht, Lärm, Luftqualität)
 persönliche Umwelt (z.B. Gestaltung der Wohnung)
 Einstellungen und Wertesystem (z.B. Religiosität).
Kontextfaktoren
können
einerseits
einen
günstigen
Einfluss
(positive
Kontextfaktoren) auf Schädigungen, Fähigkeitsstörungen oder Beeinträchtigungen
und somit auf den Rehabilitationsverlauf haben. Daher gilt es, diese möglichst früh
zu erkennen und ihre rehabilitative Wirkung zu nutzen (Ressourcenkonzept der
Rehabilitation). Sie können andererseits aber auch einen nachteiligen Einfluss
(negative
Kontextfaktoren)
auf
Schädigungen,
Fähigkeitsstörungen
und
Beeinträchtigungen haben und Gesundheits- bzw. Krankheitsrisiken darstellen. Vor
diesem Hintergrund ist auch das in der Rehabilitationsmedizin etablierte
Risikofaktorenkonzept (z.B. Rauchen, Übergewicht, Alkohol) zu sehen.
Die Schwerpunkte der medizinischen Rehabilitation im Haus St. Antonius im
Einzelnen sind:
Verbesserung der Bewältigungskompetenzen
Die ärztliche Behandlung sowie gezielte psychoedukative, psychotherapeutische
Maßnahmen wie das Psychoedukative Training für schizophrene Patienten,
psychoedukative Einzelgespräche, gezielte Gruppentrainingsprogramme auf
kognitiv-verhaltenstherapeutischer Grundlage, fokussieren auf eine Verbesserung
der Bewältigungskompetenzen. Hierzu zählen die Fähigkeiten, aktiv und
lösungsorientiert an der Erhaltung bzw. Wiedererlangung der eigenen Gesundheit zu
arbeiten.
Diese Bewältigungskompetenzen beinhalten folgende Aspekte: Informiertheit über
die
Störung,
Störungsverständnis,
Wissen
über
Selbsthilfe
und
Behandlungsmöglichkeiten, Wissen über Bewältigungsmöglichkeiten, die persönliche
Bereitschaft zur Nutzung dieser Bewältigungs- und Behandlungskompetenzen.
Verbesserung des körperlichen Funktionsvermögens und der psychischen Energie
Die medizinisch-fachärztliche Behandlung im Haus St. Antonius, die
Entspannungstherapien sowie sport- u. bewegungstherapeutische Angebote zielen
auf eine Verbesserung des körperlichen Funktionsvermögens.
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Verbesserung der Lern- und Anpassungsfertigkeiten
Im Bereich der Lern- und Anpassungsfertigkeiten zielt die medizinische
Rehabilitationsbehandlung auf ein Lernen im Sinne des Aneignens neuer
Fertigkeiten, Problemlösen im Sinne einer Anpassung an neue Gegebenheiten sowie
die Fähigkeit, Regeln und Routine zu erwerben.
Verbesserung des sozialen Funktionsvermögens
Ein weiterer Rehabilitationsschwerpunkt liegt auf der Verbesserung des sozialen
Funktionsvermögens. Das soziale Funktionsvermögen umfasst das Ausmaß und die
Intensität alltäglicher sozialer Interaktionen und das Interesse daran. Die Fähigkeit, in
zwischenmenschlichen Kontakt zu treten, ist grundlegend für die Bewältigung von
Anforderungen des Alltags und des Erwerbslebens.
Verbesserung des psychischen Funktionsvermögens und der Aktivitäten
Zentraler Bestandteil der medizinischen Rehabilitation ist die Verbesserung des
psychischen Funktionsvermögens, welches kognitive, affektive und energetische
Funktionsbereiche umfasst sowie die Verbesserung der Fähigkeiten, die alltägliche
Grundversorgung und Tagesstruktur selbstständig durchzuführen. Dabei umfasst die
Grundversorgung Selbstständigkeit in Bezug auf Wohnen, Hygiene, Ernährung,
Mobilität und Geschäftsfähigkeit. Die Tagesstruktur bezieht sich auf die
Aufrechterhaltung einer sinnhaften Tagesgestaltung. Beide Fähigkeiten sind
Voraussetzungen für die Bewältigung der Arbeits- und Alltagsanforderungen.
Verbesserung der Teilhabe unter Berücksichtigung kostenträgerspezifischer
Rehabilitationsziele und der Kontextfaktoren
Im Weiteren zielen die Maßnahmen auf eine Verbesserung der Ausbildungs- und
Arbeitsfähigkeit, Verkürzung von Arbeitsunfähigkeit, Vermittlung von Kenntnissen
und Fähigkeiten zur beruflichen Anpassung, Abklärung der beruflichen Neigung und
Eignung, Förderung der beruflichen Wiedereingliederung durch Kontaktaufnahme zu
Betrieben zwecks frühzeitiger Einleitung innerbetrieblicher Maßnahmen, Überleitung
in weiterführende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Ebenso werden fördernde und hemmende Faktoren im unmittelbaren Umfeld des
Rehabilitanden, Unterstützung aus dem familiären Umfeld, Haltung und Einstellung
des Freundeskreises, Einstellung der Behandler, Arbeitsplatzbedingungen, in die
medizinische Rehabilitation einbezogen.
Die
Rehabilitation
erfolgt
klientenzentriert
als
Komplexleistung.
Die
Behandlungsangebote orientieren sich dabei an dem Hilfebedarf der einzelnen
Rehabilitanden. Sie werden unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen
und der krankheitsspezifischen Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen
zielorientiert festgelegt.
Ein durch den Leitenden Arzt der Einrichtung erstellter individueller Behandlungsund Rehabilitationsplan wird gemeinsam mit dem Rehabilitanden erarbeitet und
abgestimmt und kontinuierlich bedarfsgerecht fortgeschrieben. Dieser dient als
Grundlage für die Überprüfung der Zielerreichung und ist damit auch ein wesentlicher
Teil für die Bewertung der Ergebnisqualität.
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Das in der Einrichtung verwirklichte Milieu ist ein Element des Rehabilitationsangebotes. In diesem Rahmen wird den Rehabilitanden unter beschützenden,
übersichtlichen Bedingungen in Alltagssituationen durch Partizipation und offene
Kommunikation eine Vielzahl an sozialen Erfahrungen und Lernmöglichkeiten zur
Bewältigung ihrer Erkrankung und zur Verbesserung der krankheitsspezifischen
Fähigkeitsstörungen ermöglicht.
Ein besonderes Augenmerk der Behandlung liegt auf der Entlassungsvorbereitung
und Nachsorge, um die häufig generellen Schwierigkeiten des Übergangs in die
neue Arbeits-, Wohn- und Lebenssituation zu vermindern und eine Überlastung der
Rehabilitanden mit der möglichen Folge einer Gefährdung des Therapieerfolges und
einer erneuten Erkrankung bzw. einer weiteren Chronifizierung zu verhindern. Auch
die Einbeziehung der Angehörigen in den Behandlungsprozess spielt hierbei in der
Regel eine wichtige Rolle.
Sämtliche Leistungen werden fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher
Verantwortung und unter Mitwirkung von besonders geschultem Personal erbracht.
Eine ständige Erreichbarkeit des Personals wird über eine Rufbereitschaft
gewährleistet.
2.6
Aufnahmeverfahren
Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über die vermittelnden Institutionen, wie
z.B. psychiatrische Fachkrankenhäuser, niedergelassene Psychiater und
Psychotherapeuten sowie psychosoziale Fachdienste.
Das Aufnahmeverfahren hat folgenden Ablauf:
 Allgemeines Informationsgespräch über die Einrichtung und die
Behandlungsmöglichkeiten.
 Hospitationstag und Begutachtung durch den verantwortlichen Arzt der
Einrichtung sowie Überprüfung der Eignung des Bewerbers für eine
medizinische Rehabilitationsmaßnahme.
 Bei gegebener Indikation und positiver Entscheidung des Bewerbers werden
die Antragsunterlagen durch die Rehabilitationseinrichtung an die zuständigen
Kostenträger weitergeleitet.
Bei Vorliegen einer Kostenzusage und wenn ein entsprechender Platz in der
Einrichtung frei ist, erfolgt die Aufnahme.
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Kommunikationsstruktur und Therapieorganisation
Die medizinische Behandlung sowie die Behandlungs- und Rehabilitationsplanung
erfolgt durch den Leitenden Arzt der Einrichtung. Sämtliche therapeutische
Maßnahmen werden ärztlich verordnet. Der Leitende Arzt ist Einrichtungsleiter.
Die Leitende Sozialarbeiterin ist dem Leitenden Arzt der Einrichtung unterstellt. Sie
ist stellvertretende Einrichtungsleitung. In ihren Aufgabenbereich fallen die
Dienstplanung,
Akquise
und
Qualitätssicherung.
Bezüglich
personeller,
organisatorischer, wirtschaftlicher Ziele erfolgt eine wöchentliche Abstimmung im
Leitungsteam.
Jedem Rehabilitanden steht während der gesamten Dauer der Rehabilitationsmaßnahme ein Bezugstherapeut als Ansprechpartner zur Verfügung. Dieser
begleitet den Rehabilitanden im kontinuierlichen persönlichen Kontakt.
Eine kontinuierliche Abstimmung zwischen allen beteiligten Fachkräften ist in Form
von einer wöchentlich stattfindenden, ärztlich geleiteten Besprechung des
Rehabilitationsteams gewährleistet.
Tägliche morgendliche Kurzbesprechungen, einmal wöchentlich stattfindende
Koordination der Rehabilitationsangebote, monatliche Organisationsbesprechungen,
dreiwöchentliche interne Fortbildungen sichern eine reibungslose Zusammenarbeit
des multiprofessionellen Teams.
Darüber hinaus finden wöchentliche
Besprechungen zwischen Arzt und Krankenschwester, Bezugstherapeut und
Hauswirtschafterin sowie innerhalb des Hauswirtschaftsteams statt. Monatlich finden
Sozialarbeiterbesprechungen, Investitionsplanung sowie Arztbesprechungen statt.
2.8
Rehabilitationsverlauf
Die Rehabilitation im Haus St. Antonius orientiert sich an den oben genannten Zielen
unter größtmöglicher Einbeziehung der Bedürfnisse und Ziele des Rehabilitanden.
Der Behandlungsverlauf lässt sich dabei in drei Rehabilitationsphasen unterteilen.
Zur Verdeutlichung der jeweiligen therapeutischen Schwerpunkte erfolgt eine
Unterteilung in die Bereiche Diagnostik und Integration, ressourcenorientierte
Behandlung und Training sowie Entlassungsvorbereitung und Einleitung
weiterführender psychosozialer und berufsrehabilitativer Maßnahmen.
Diese drei Phasen im Rehabilitationsverlauf bauen aufeinander auf. Dabei gehen
diese Phasen in der Praxis fließend ineinander über. Bei auftretenden
Schwierigkeiten, Überlastungen wird der Behandlungsverlauf individuell an die
unterschiedlichen Anforderungen der Rehabilitanden angepasst.
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2.8.1
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Teil 1
Konzeption
Diagnostik und Integration
Am Aufnahmetag erfolgt eine ärztliche Eingangsdiagnostik, mit Erhebung eines
psychopathologischen
Befundes
und
einer
orientierenden
körperlichen
Untersuchung. Eine gründliche körperliche Untersuchung erfolgt innerhalb der ersten
vier Rehabilitationstage. Auf der Grundlage einer kategorialen Diagnostik nach ICD
10 und einer funktionalen Diagnostik nach ICF erfolgt die Erfassung
krankheitsspezifischer
Fähigkeitsstörungen
sowie
der
Ressourcen
des
Rehabilitanden. Die Erfassung dient der Problem- und Zielanalyse zur Erstellung
eines individuellen Rehabilitationsplanes. In diesem werden aktuelle Beschwerden,
krankheitsspezifische Fähigkeitsstörungen und vorhandene Ressourcen gewichtet,
Behandlungsziele einvernehmlich vereinbart sowie ein konkretes Vorgehen
festgelegt. Im Sinne eines fortschreitenden Problemlösungsprozesses mit
Rückkopplungscharakter
erfolgt
eine
fortlaufende
ärztlich
geleitete
Behandlungsplanung und Zielanalyse gemeinsam mit dem Rehabilitanden und dem
Bezugstherapeuten. Die Behandlungsziele werden fortlaufend 14-tägig gemeinsam
mit dem Rehabilitanden abgestimmt, der Grad der Zielerreichung erfaßt. Auf der
Grundlage eines zu Beginn der Behandlung aufgestellten Therapiewochenplanes
erfolgt die Integration in die Rehabilitationsbehandlung sowie der Aufbau einer
Tagesstruktur. Durch die Integration in die nachfolgend aufgeführten therapeutischen
Bausteine erfolgt die gezielte Behandlung der krankheitsspezifischen
Fähigkeitsstörungen und Förderung der vorhandenen Ressourcen. Ebenso erfolgen
die Integration in die jeweilige Rehabilitandengruppe und der Aufbau einer
therapeutischen Beziehung, um die Voraussetzung für eine problem- und
veränderungsorientierte Behandlung zu schaffen, sowie die Motivation und die
Therapieadhärenz zu fördern.
Zur Erreichung dieser Ziele bilden nachfolgend genannte therapeutische Inhalte im
Rahmen
des
Komplexleistungsprogrammes
den
Schwerpunkt
dieser
Behandlungsphase:
 Fachärztliche/psychotherapeutische Behandlung, einschließlich regelmäßiger
Einzel- und Gruppengespräche
 Diagnostische Abklärung einschließlich testpsychologischer Diagnostik
(MELBA SL, IDA, D 2, SKID, Frankfurter Beschwerdebogen, BDI, Cogpack,
FPI)
 Erhebung der Anamnese
 Therapie- und Behandlungsplanung
 Psychopharmakotherapie
 Regelmäßige Einzelgespräche mit dem Bezugstherapeuten
 Integration in die Ergotherapie zur Verbesserung krankheitsspezifischer
Fähigkeitsstörungen und zur diagnostischen Abklärung der arbeitsrelevanten
Fähigkeiten. Hierzu werden die diagnostischen Instrumente MELBA, IDA
genutzt.
 Computergestütztes Training Cogpack
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medizinische
Rehabilitationseinrichtung
für psychisch erkrankte
Menschen
QM-Handbuch
Teil 1
Konzeption
 Beginn mit speziellen Behandlungsverfahren wie dem Psychoedukativen
Training für schizophrene Patienten (PTS), Zusammenhang Erkrankung
Rehabilitation und Arbeit (ZERA) , ggf. dem Psychoedukativen Training für
Patienten mit der Doppeldiagnose Psychose und Sucht zur Aufrechterhaltung
der Abstinenzmotivation (PTDD), dem Fertigkeitentraining nach DBT, der
Achtsamkeitsgruppe nach DBT, dem Gruppentraining Sozialer Kompetenzen
(GSK), Angstgruppe, Depressionsgruppe
 Aktivitätsaufbau durch Integration in die intramurale Arbeitstherapie sowie in
das sporttherapeutische Bewegungsprogramm: Walking, Lauftherapie,
Hallensport, Schwimmen, Qi Gong, Entspannungstraining Progressive
Muskelrelaxation, Fitnessgruppe (Pilates).
 Sozialrechtliche und Rehabilitationsberatung z.B. bei bestehender
Verschuldungsproblematik, zur Durchsetzung von individuellen Ansprüchen
sowie Absicherung von Lebensgrundlagen
 Lehrküche
 Training lebenspraktischer Fähigkeiten
 Ernährungs- und Gesundheitsberatung
 Einbeziehung der Angehörigen bzw. des relevanten sozialen Netzwerkes in
die Therapie. Hierzu kann neben individuellen, klärenden, beratenden
Angehörigengesprächen
bei
Bedarf
eine
systemisch
orientierte
Familienberatung durchgeführt werden.
Die Dauer dieser Rehabilitationsphase beträgt 6 Wochen.
2.8.2
Ressourcenorientierte Behandlung und arbeitsbezogene
Interventionen
Auf der Grundlage der 14-tägigen fortlaufenden Rehabilitationsplanung und der
erfolgreichen Integration in die Behandlungsmaßnahme wird durch gezielte
Maßnahmen eine Reduzierung der krankheitsspezifischen Fähigkeitsstörungen in
den Bereichen der Persönlichkeit, der emotionalen Funktionen, der Funktionen der
psychischen Energie und des Antriebs, der Funktionen der Selbst- und
Fremdwahrnehmung, höhere kognitive Leistungen, der Denkfunktionen, der
Körperfunktionen, der Schlaffunktionen sowie psychomotorischer Funktionen
angestrebt. Die Festlegung der einzelnen Maßnahmen erfolgt in 14-tägigen
Rehabilitationsplanungsgesprächen. Zwischen Rehabilitand, leitendem Arzt und
Bezugstherapeut werden unter Berücksichtigung der Ziele des Kostenträgers
Zwischenziele konkretisiert, benannt und fortlaufend weiterentwickelt. Die einzelnen
vereinbarten Maßnahmen werden im individuellen Therapie-Wochenplan
festgehalten. Beeinträchtigungen der Aktivitäten in den Bereichen das alltäglichen
Verhaltens, der psychischen Belastbarkeit, der interpersonellen Beziehungen und
Interaktionen, der Problemlöse- und Entscheidungsfindung, der Umstellung und der
Krankheitsbewältigung
werden
gezielt
behandelt.
Die
Dauer
der
Rehabilitationsmaßnahme ist abhängig vom individuellen Grad der Erreichung der
vereinbarten Rehabilitationsziele. Entsprechend Stellung bezogen wird hierzu in
mindestens dreimonatigen Berichten an den jeweiligen Kostenträger, mit denen bei
entsprechender Indikation, auch die Verlängerung der Rehabilitationsmaßnahme
beantragt wird.
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medizinische
Rehabilitationseinrichtung
für psychisch erkrankte
Menschen
QM-Handbuch
Teil 1
Konzeption
Beeinträchtigungen der Teilhabe in den Bereichen der psychischen und physischen
Unabhängigkeit, der sozialen Integration/Reintegration und der wirtschaftlichen
Eigenständigkeit werden ebenso berücksichtigt wie die unterschiedlich wirkenden
Kontextfaktoren sowie die komplexen Wechselwirkungen, in denen die
beschriebenen Ebenen stehen.
Neben diesen Maßnahmen liegt, entsprechend des individuellen Behandlungs- und
Rehabilitationsplanes und der hierin festgelegten Ziele, ein weiterer Schwerpunkt in
dieser Phase auf den arbeitsrehabilitativen Maßnahmen. Auf der Grundlage der im
Rahmen der intramuralen Arbeitstherapie erreichten Stabilisierung der
Arbeitsfähigkeiten erfolgt die Entscheidung über weitere Schritte im Hinblick auf die
individuelle berufliche Wiedereingliederung. Für das weitere Training der
arbeitsrelevanten Fähigkeiten kann das differenzierte Angebot zur beruflichen
Rehabilitation des Caritasverbandes Rheine genutzt werden.
Hierzu stehen in den überbetrieblichen Ausbildungsstätten an den Realitäten des 1.
Arbeitsmarktes orientierte Trainingsarbeitsplätze in den Arbeitsbereichen Büro und
Verwaltung, Holzbearbeitung, Metall, Malerei, Hauswirtschaft sowie Lager zur
Verfügung.
Parallel zu diesen Arbeitstrainingsmaßnahmen erfolgt eine Beratung zur beruflichen
Orientierung. Auftretende Schwierigkeiten, Überlastungssituationen können
begleitend zeitnah thematisiert und konkrete Lösungsalternativen erarbeitet werden.
Aufbauend auf diese Arbeitstrainingsmaßnahmen, ggf. alternativ auch hierzu erfolgt
die Einleitung extramuraler Belastungserprobungen bei Firmen, Betrieben oder
Verwaltungen auf dem 1. Arbeitsmarkt.
Hier verfügt die Einrichtung aufgrund der langjährigen Erfahrung im Bereich der
medizinischen Rehabilitation über eine gute Kooperation mit den Arbeitgebern der
Region.
Mit über 70 Betrieben, Firmen und Institutionen aus der näheren Umgebung in den
Bereichen Handwerk/Gewerbe, Industrie, Handel, Verwaltung, Gesundheit/Soziales
sowie Land- und Forstwirtschaft bestehen Erfahrungen und entsprechende
Absprachen für diese extramuralen Belastungserprobungen.
Hierüber kann jedem Rehabilitanden kurzfristig ein entsprechender Praktikumsplatz
in erreichbarer Nähe (d.h. Erreichbarkeit mit dem eigenen PKW oder dem ÖPNV
innerhalb von 20-30 Minuten) zur Verfügung gestellt werden.
Durch den jeweiligen Bezugstherapeuten/Ergotherapeuten erfolgt eine enge
Kooperation mit dem jeweiligen Anleiter vor Ort.
Diese Praktika werden in einem Umfang von mindestens 4 Stunden an zwei Tagen
pro Woche bis maximal 8 Stunden pro Tag und Woche durchgeführt. Ziel ist dabei
die sukzessive Belastungssteigerung bis zur Belastungsgrenze des jeweiligen
Rehabilitanden.
Die Auswertung dieser Belastungserprobungen erfolgt durch regelmäßige
Auswertungsgespräche mit den Praktikumsanleitern, auf deren Grundlage die
nachfolgenden Rehabilitationsziele für diesen Bereich formuliert werden.
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medizinische
Rehabilitationseinrichtung
für psychisch erkrankte
Menschen
QM-Handbuch
Teil 1
Konzeption
Durch diese extramuralen Belastungserprobungen können die individuellen
Arbeitsfähigkeiten weiter vertieft und gezielt gefördert werden, die jeweilige
entwickelte berufliche Perspektive unter den Bedingungen des 1. Arbeitsmarktes
überprüft und ggf. verändert werden. Hierzu erfolgt in der Regel auch eine
engmaschige
Abstimmung mit der Agentur für Arbeit sowie
den
Rehabilitationsberatern der Rentenversicherungen.
Begleitend erfolgt die Integration in das Gruppenprogramm Zusammenhang
Erkrankung, Rehabilitation und Arbeit (ZERA). Hier können auftretende Fragen und
Probleme lösungsorientiert thematisiert werden, soziale Kompetenzen trainiert sowie
alle notwendigen Fähigkeiten und Techniken, die für Bewerbung, Stellensuche und
Arbeitnehmertätigkeit erforderlich sind, gemeinsam erarbeitet werden.
Für Rehabilitanden mit anhaltend eingeschränkter psychophysischer Belastbarkeit
stehen auch niedrigschwelligere Arbeitsangebote im geschützten Bereich der
Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Rheine und Ibbenbüren zur
Verfügung.
Für die in der zweiten Rehabilitationsphase formulierten Inhalte stehen im Rahmen
des Komplexleistungsprogrammes folgende Angebote zur Verfügung:
 Fachärztliche/psychotherapeutische Behandlung, einschließlich regelmäßiger
Einzel- und Gruppengespräche
 Fortschreibung der Therapie- und Behandlungsplanung
 Psychopharmakotherapie
 Regelmäßige Einzelgespräche mit dem jeweiligen Bezugstherapeuten
 Intramurale Ergotherapie
 Intramurale Arbeitstherapie
 Psychoedukatives Training für schizophrene Patienten (PTS)
 Gruppentraining sozialer Kompetenz (GSK)
 Depressionsgruppe
 Angstgruppe
 Fertigkeitentraining nach DBT
 Achtsamkeitsgruppe nach DBT
 Psychoedukatives Training für Patienten mit Psychose und Sucht (PTDD)
 Zusammenhang Erkrankung, Rehabilitation und Arbeit (ZERA)
 Ernährungs- und Gesundheitsberatung sowie Ernährungsgruppe
 Sporttherapeutisches Bewegungsprogramm
 Freizeitgruppe Tischtennis
 Organisierte Kinobesuche
 Entspannungstherapie
 Lehrküche
 Lebenspraktisches Training
 Arbeitstraining
in
den
überbetrieblichen
Ausbildungsstätten
des
Caritasverbandes Rheine
 Extramurale Belastungserprobungen in kooperierenden Betrieben und
Verwaltungen des ersten Arbeitsmarktes
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medizinische
Rehabilitationseinrichtung
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Teil 1
Konzeption
 Sozialrechtliche Beratung sowie Beratung zur beruflichen Rehabilitation
 Einbeziehung der Angehörigen und des sozialen Umfeldes in die Therapie.
Darüber hinaus besteht das Angebot einer begleitend durchgeführten
psychoedukativen Angehörigengruppe
Die Dauer dieser Rehabilitationsphase beträgt 3-8 Monate.
2.8.3
Entlassungsvorbereitung, Planung weiterführender
Maßnahmen
Auf der Grundlage der in der Behandlungsphase erreichten Ziele erfolgt eine
intensive Entlassungsvorbereitung sowie die Einleitung notwendiger weiterführender
psychosozialer und berufsrehabilitativer Maßnahmen.
Ziel ist hier die Entwicklung langfristig tragfähiger Perspektiven in den Bereichen
Gesundheitsfürsorge, Arbeit, Wohnen und Freizeit sowie der Transfer der erreichten
Ziele in einen ambulanten Betreuungsrahmen. Die begonnenen Maßnahmen zur
Stabilisierung und Bewältigung der Erkrankung, wie z.B. die psychoedukativen
Einzel- und Gruppengespräche, werden fortgeführt. Hier liegt der Schwerpunkt in
dieser Rehabilitationsphase auf den bevorstehenden Veränderungen durch die
Entlassung aus der Einrichtung. Strategien im Umgang mit Stress- und
Belastungssituationen werden erarbeitet, in Rollenspielen eingeübt und in
Belastungserprobungen trainiert. Die Thematisierung individueller Möglichkeiten zur
Rückfallprophylaxe wird intensiviert.
Medizinische Nachsorgeleistungen wie nervenärztliche und psychotherapeutische
Anschlussbehandlungen werden eingeleitet.
Die zuvor eingeleiteten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
werden fortgeführt und ggf. weiter ausgeweitet.
Gleichzeitig erfolgen in den Einzel- und Gruppengesprächen ein gezieltes
Bewerbungstraining und die Vorbereitung auf mögliche Vorstellungsgespräche durch
Rollenspiele und individuelle Beratung. Ebenso erhält der Rehabilitand Unterstützung
bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, der Stellensuche sowie bei Fragen im
Hinblick auf Schwierigkeiten und Probleme am Arbeitsplatz.
Durch die kontinuierliche Einbeziehung der Rehabilitationsfachberater der
Rentenversicherungsträger sowie der Bundesagentur für Arbeit werden rechtzeitig
notwendige weiterführende Maßnahmen zur weiteren beruflichen Rehabilitation
geprüft und - falls erforderlich - eingeleitet.
Ggf. erforderliche Trainingsmaßnahmen, Förderlehrgänge und Berufsausbildungen
können vom Träger der Einrichtung in den überbetrieblichen Ausbildungsstätten des
Caritasverbandes Rheine e.V. angeboten werden, so dass hierdurch eine Kontinuität
in der Rehabilitationskette gewährleistet werden kann.
In den jeweiligen Praktikumsbetrieben wird frühzeitig eruiert, ob bei erfolgreich
verlaufender Rehabilitation die Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis möglich ist. Ggf. erfolgt auch unter dieser Fragestellung die
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Rehabilitationseinrichtung
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Teil 1
Konzeption
Umsetzung auf einen Praktikumsplatz, der in dieser Hinsicht mehr Aussicht auf
Erfolg hat.
Bedarfsgerecht erfolgt die Beantragung und Einleitung nachfolgender psychosozialer
Betreuungsangebote, wie z.B. das Ambulant Betreute Wohnen, Kontakt- und
Beratungsstelle etc. Bei Bedarf erhält der Rehabilitand Unterstützung bei der Suche
nach einem geeigneten Wohnumfeld.
Fortlaufend wird im Rehabilitationsprozess überprüft, ob weiterhin eine stationäre
Maßnahme erforderlich ist oder eine Überleitung in einen teilstationären
Behandlungsrahmen möglich ist.
Abschließend erfolgt ein reflektierendes Gespräch mit beidseitiger Bewertung des
Rehabilitationsverlaufes und eine ärztliche Entlassungsuntersuchung.
Der Entlassungsbericht wird innerhalb von 14 Tagen nach Rehabilitationsende
erstellt.
Für die in dieser dritten Phase beschriebenen Inhalte stehen im Rahmen des
Komplexleistungsprogramms folgende Angebote zur Verfügung:
 Fachärztliche/psychotherapeutische Behandlung, einschließlich regelmäßiger
Einzel- und Gruppengespräche
 Fortschreibung der Therapie- und Behandlungsplanung
 Psychopharmakotherapie
 Regelmäßige Einzelgespräche mit dem Bezugstherapeuten
 extramurale Belastungserprobungen
 gezieltes Bewerbungstraining und Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche
 Psychoedukatives Training
 Gruppentraining sozialer Kompetenzen
 Einbeziehung der Angehörigen in den Therapieprozess
 sowie bedarfgerecht die bereits o.g. Therapieangebote
Sämtliche in dieser Phase gemachten Angebote zielen auf eine langfristige
Stabilisierung und eine Überleitung in ein tragfähiges ambulantes Umfeld.
Die Dauer dieser Abschlussphase beträgt 1-3 Monate.
Die Dauer der Behandlung ist individuell unterschiedlich und hängt wesentlich vom
Rehabilitationsverlauf und von den zu erreichenden Zielen ab.
Unter der Maßgabe der Ziele des SGB V kann die Rehabilitation in der Regel in 9
Monaten abgeschlossen werden.
Im Hinblick auf die Ziele des SGB VI kann die Behandlung in der Regel in 9 – 12
Monaten abgeschlossen werden.
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medizinische
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Menschen
2.9
QM-Handbuch
Teil 1
Konzeption
Therapeutisches Leistungsangebot
Das therapeutische Leistungsangebot fokussiert auf die Verbesserung der
krankheitsspezifischen Fähigkeitsstörungen und wird im Rahmen des individuellen
ärztlich verantworteten Behandlungs- und Rehabilitationsplanes bedarfsorientiert
verordnet, um die angestrebten Behandlungsziele zu erreichen.
Die therapeutischen Behandlungselemente werden nach dem aktuellen Stand der
Rehabilitationsforschung, orientiert an der Praxisleitlinie Rehabilitation, sowie den
gesetzlichen Grundlagen und den entsprechenden Rahmenempfehlungen
fortlaufend aktualisiert und kritisch auf ihre Verwendbarkeit im Rahmen des
Komplexleistungsprogrammes überprüft.
Die einzelnen Behandlungsangebote, ihre Zielsetzung und Inhalte werden im
Qualitätshandbuch detailliert beschrieben.
2.9.1
Medizinisch–psychiatrische Behandlung
Die fachärztliche Behandlung der Rehabilitanden wird durch den Arzt der Einrichtung
sichergestellt. Der verantwortliche Arzt oder dessen namentlich benannter Vertreter
steht werktäglich von 8 bis 18 Uhr persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
Außerhalb dieser Zeiten steht der ärztliche Bereitschaftsdienst der LWL-Klinik
Lengerich den Rehabilitanden sowie dem therapeutischen Personal zur Verfügung.
Dadurch ist eine 24-stündige ärztliche Dauerbereitschaft gewährleistet.
Der Arzt der Einrichtung ist ferner zuständig für:
 Erhebung der Anamnese, Diagnostik und die Erstellung des Behandlungsund Rehabilitationsplanes sowie dessen Überprüfung und Fortschreibung
 Erhebung des psychopathologischen und körperlich-neurologischen Befundes
 Leitung des Rehabilitationsteams
 Durchführung psychotherapeutischer Einzel- und Gruppensitzungen
 Psychoedukatives Training
 Anordnung, Anleitung und Überwachung der therapeutischen und
psychotherapeutischen Maßnahmen
 Psychopharmakotherapie
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medizinische
Rehabilitationseinrichtung
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Menschen
2.9.2
QM-Handbuch
Teil 1
Konzeption
Psychotherapeutische Behandlung
Die psychotherapeutische Behandlung erfolgt durch Arzt, Psychologen,
Sozialarbeiter mit spezifischer Zusatzausbildung sowie Krankenpflegekraft mit
cotherapeutischer Zusatzausbildung. Die Koordination der psychotherapeutischen
Behandlung findet gemeinsam mit dem Rehabilitanden, dem Arzt und dem
Bezugstherapeuten statt.
Im Einzelnen bieten wir folgende Therapien an:
 Psychotherapeutische Einzel- und Gruppengespräche
 Psychoedukatives Training für schizophrene Patienten
 Psychoedukatives Training für Patienten mit der Doppeldiagnose Psychose
und Sucht
 Kognitiv-verhaltenstherapeutisches Training für den Zusammenhang zwischen
Erkrankung, Rehabilitation und Arbeit
 Gesundheitsberatung
 Fertigkeitentraining nach DBT
 Achtsamkeitsgruppe nach DBT
 Angstgruppe
 Depressionsgruppe
 Cotherapie
Die einzeltherapeutischen Gespräche mit einer Dauer von ca. 50 Minuten erfolgen
wöchentlich. Psychoedukative Gruppenangebote mit einer durchschnittlichen
Teilnehmerzahl von 5 bis 10 Rehabilitanden finden wöchentlich abhängig von der Art
des Angebots über einen Zeitraum von 7 bis 12 Wochen statt. Die Dauer eines
psychoedukativen Gruppenangebotes beträgt abhängig vom Angebot 70 bis 90
Minuten.
2.9.3
Soziotherapeutische Angebote
Die soziotherapeutischen Angebote erfolgen durch Sozialarbeiter und Ergotherapeut.
 Sozialrechtliche- und Rehabilitationsberatung
 Milieutherapeutische Betreuung
 Bewerbungstraining
 Training sozialer Kompetenzen
 Psychosoziale Beratung und Betreuung
 Absicherung von Lebensgrundlagen
 Stabilisierung und Reorganisation des Umfeldes im Arbeits-, Familien- und
Freizeitbereich
 Erschließung von finanziellen Hilfen zum Einrichten eines Arbeitsplatzes
Die Thematisierung soziotherapeutischer Fragen erfolgt in Gruppen, überwiegend
jedoch im Einzelgespräch. Frequenz und Dauer richten sich nach dem individuellen
Bedarf des Rehabilitanden.
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medizinische
Rehabilitationseinrichtung
für psychisch erkrankte
Menschen
2.9.4
Ergotherapie und Arbeitstherapie
Die Ergotherapie und
Arbeitstherapeuten.









QM-Handbuch
Teil 1
Konzeption
Arbeitstherapie
erfolgt
durch
Ergotherapeuten
und
Arbeitstherapie Holz, Metall, Garten
Industrielle Verpackung und Montagearbeiten
Training lebenspraktischer Fähigkeiten
Arbeitsdiagnostik nach MELBA und IDA
Computergestütztes kognitives Training / Cogpack
Vorbereitung auf weiterführende berufliche Rehabilitationsmaßnahmen
Extramurale Belastungs- und Arbeitserprobungen
Praktika zur beruflichen Orientierung und Integration
Arbeitsplatzanpassung
Die Ergotherapie erfolgt als Gruppen- und Einzelmaßnahme. Die Einzeltherapie
findet zweimal wöchentlich mit einer Dauer von 90 Minuten statt, die
Gruppentherapie ebenfalls zweimal wöchentlich über jeweils 3 Stunden.
Die Arbeitstherapie in der Holzwerkstatt, im Metallbereich und im Gartenbereich
findet viermal wöchentlich über drei Stunden statt.
Extramurale Belastungserprobungen in den Caritas-Ausbildungsstätten, den
umliegenden Betrieben beginnen niedrigschwellig mit 8 bis 12 Wochenstunden. Eine
Steigerung im Behandlungsverlauf bis zur Vollschichtigkeit ist abhängig von der
Belastbarkeit möglich.
2.9.5
Bewegungs- und sporttherapeutische Angebote
Die
bewegungsund
sporttherapeutischen
Angebote
erfolgen
durch
Physiotherapeuten, Sozialarbeiter, Krankenpflegekraft und Wirtschafterin mit
spezifischer Zusatzausbildung.
Einmal wöchentlich mit einer durchschnittlichen Dauer von 60 Minuten finden statt:
 Qi Gong
 Hallensport
 Progressive Muskelentspannung nach Jacobsen
 Fitness-Pilates-Gruppe
 Schwimmen
Zweimal wöchentlich mit einer durchschnittlichen Dauer von 30 Minuten finden statt:
 Walking
 Lauftherapie
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Menschen
2.9.6
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Teil 1
Konzeption
Freizeitangebote
Monatlich werden Kinofahrten nach Rheine für die Rehabilitanden angeboten.
Zur individuellen Freizeitgestaltung auch in den umliegenden Städten wie Rheine
oder Ibbenbüren stehen Bustickets zur Verfügung.
Einmal wöchentlich findet abends eine offene Tischtennisgruppe statt.
In den örtlichen Sportvereinen ist bei Interesse eine vorübergehende Mitgliedschaft
möglich.
In unserer Bibliothek finden sich Bücher, aktuelle Zeitschriften und Tageszeitungen.
Darüber hinaus stehen zur gemeinsamen Freizeitgestaltung auch Spiele zur
Verfügung.
2.9.7
Angehörigenarbeit
Die Rehabilitation erfolgt teilhabeorientiert, bei Bedarf und Wunsch unter
Einbeziehung der Familie, Angehöriger, sozialer Kontakte. Hierzu sind Familien- und
auch Paargespräche nach individuellem Bedarf möglich.
Im Bedarfsfall können bereits während der Rehabilitationsmaßnahme
familientherapeutische Interventionsmaßnahmen durchgeführt werden.
2.9.8
Entlassungsvorbereitung
Unterstützung beim Übergang in einen tragfähigen ambulanten Betreuungsrahmen
Vermittlung in eine Arbeitstätigkeit auf dem allgemeinen oder dem geschützten
Arbeitsmarkt.
Planung und Einleitung weiterführender Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation.
Vermittlung von weiterführenden ambulanten psychosozialen Hilfen.
Unterstützung bei der Eingliederung in regionale Strukturen und dem Aufbau
tragfähiger sozialer Beziehungen.
Im Rahmen der Entlassungsvorbereitung werden Hilfepläne gemeinsam mit dem
Rehabilitanden erstellt, Anträge bearbeitet, Kontakte zu Ämtern und weiter
betreuenden Einrichtungen aufgenommen. Der dafür erforderliche Zeitrahmen richtet
sich nach dem Bedarf im Einzelfall.
Im Rahmen der Entlassungsvorbereitung erfolgt bereits während der
Rehabilitationsmaßnahme im Bedarfsfall Kontaktaufnahme zur psychosozialen
Beratungsstelle, so dass der Transfer in ein ambulantes Setting vor allem auch dann
sichergestellt ist, wenn die Indikation für ein anschließendes Ambulant Betreutes
Wohnen nicht gegeben ist.
2.9.9
Krankenpflege
Die Krankenpflege setzt die ärztlichen Anordnungen und Verschreibungen um, teilt
die Medikamente aus, führt Blutentnahmen und Drogenscreenings durch, überwacht
die Vitalparameter, kontrolliert das Gewicht. Die Krankenpflege berät in
gesundheitlichen Fragen.
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für psychisch erkrankte
Menschen
2.10
QM-Handbuch
Teil 1
Konzeption
Dokumentation
Der gesamte Rehabilitationsverlauf, erhobene Rehabilitandendaten werden
fortlaufend in unserem computergestützten und rehabilitandenbezogenen
Dokumentationssystem Contur festgehalten.
Einmal monatlich wird die Dokumentation ausgedruckt und in der ärztlich geführten
Akte des jeweiligen Rehabilitanden abgelegt. Neben der ärztlichen Akte wird eine
Verwaltungsakte für jeden Rehabilitanden geführt, die Kopien von gestellten
Anträgen, Kostenzusagen sowie den Briefwechsel mit beteiligten Behörden und
Ämtern enthält.
2.11
Regionale und überregionale Vernetzung
Im Hinblick auf die berufliche Integration gibt es eine langjährige und gute
Kooperation mit den Betrieben und Verwaltungen des allgemeinen Arbeitsmarktes im
Kreis Steinfurt. Der Caritasverband Rheine e.V. als Träger der Einrichtung verfügt
selbst über differenzierte Angebote zur beruflichen Rehabilitation, z.B. die
überbetrieblichen Ausbildungsstätten, die Werkstatt für psychisch kranke Menschen,
welche bereits im Rahmen der medizinischen Rehabilitation für das Arbeitstraining
genutzt werden. Ebenso können dort nahtlos notwendige, anschließende berufliche
Eingliederungsmaßnahmen eingeleitet und durchgeführt werden.
Das Haus St. Antonius kooperiert u.a. über verschiedene Arbeitskreise und Gremien
mit allen Anbietern sozialpsychiatrischer Leistungen in der Region. Die aktive
Mitarbeit in den Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften (PSAGs), den
Sektorkonferenzen im Rahmen des Gemeindepsychiatrischen Verbundes sowie in
fachbezogenen Arbeitskreisen ist daher ein fester Bestandteil der regionalen
Vernetzungsarbeit. Sie dient der Sicherstellung und Fortentwicklung der
psychiatrischen Versorgung im Kreis Steinfurt.
Eine enge fallbezogene Kooperation gibt es mit den psychiatrischen Fachkliniken in
der Region: der LWL-Klinik Lengerich und der Abteilung in Rheine, dem
Lukaskrankenhaus Gronau, dem Rochus-Hospital Telgte, dem St. Vinzenz Hospital
Rhede, der LW-Klinik Münster, dem Alexianer Krankenhaus Münster sowie dem
Universitätsklinikum Münster. Ebenso arbeitet die Einrichtung mit den
niedergelassenen Ärzten, den Rehabilitationsberatern der Agentur für Arbeit und der
Rentenversicherungsträger sowie mit den Anbietern psychosozialer Leistungen in
der Region eng zusammen.
Darüber hinaus ist das Haus St. Antonius Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft
Rehabilitation der RPK-Einrichtungen (BAG-RPK), in der Arbeitsgemeinschaft der
medizinischen Rehabilitationseinrichtungen in Westfalen-Lippe, im Bundesverband
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie, sowie im Diözesanarbeitskreis “Hilfen für
psychisch Kranke“.
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Konzeption
3 Personelle Ausstattung
Von montags 7.00 Uhr bis donnerstags 21.00 Uhr bzw. freitags 20.00 Uhr, samstags
12.00 Uhr bis 18.00 Uhr, sonntags 10.00 bis 16.00 Uhr ist Fachpersonal anwesend.
Darüber hinaus besteht in den übrigen Zeiten eine Rufbereitschaft durch
Sozialarbeiter, Ergotherapeuten, Arbeitstherapeuten, Krankenpflegekraft und
Wirtschafterinnen.
Stationäre und ambulante Rehabilitationsleistungen werden von einem
multiprofessionellen Team erbracht.
Im aktuellen Personalstandsplan werden alle Mitarbeiter mit Ausbildung, Funktion,
Beschäftigungsdauer aufgeführt. Der Personalstandplan wird halbjährlich aktualisiert
und den Kostenträgern mitgeteilt.
Zu den Mitarbeitern des Hauses St. Antonius gehören:
 Fachärzte für Psychiatrie
 Diplom-Psychologen/Psychologische Psychotherapeuten
 Diplom-Sozialarbeiter/-Pädagogen
 Ergotherapeuten
 Krankenpflegefachkraft
 Wirtschafterinnen
 Arbeitsanleiter
 Physiotherapeut.
4 Lage und Ausstattung
Das Haus St. Antonius liegt im Ortsteil Bevergern der 20.000 Einwohner-Stadt
Hörstel in zentraler Lage im Kreis Steinfurt. Die nahegelegenen Städte Rheine und
Ibbenbüren sind gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Den
Rehabilitanden stehen dafür kostenfreie Bustickets zur Verfügung. Beide Städte
bieten eine gute psychosoziale Infrastruktur. Kooperierende Kliniken, Ärzte,
Werkstätten, Betriebe und Firmen, Beratungsstellen sind innerhalb von 30 Minuten
mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die Bushaltestelle liegt in 50 Meter
Entfernung von der Einrichtung.
Die Einrichtung verfügt über 27 stationäre Plätze, die auf 4 Wohneinheiten aufgeteilt
sind.
Die einzelnen Wohneinheiten sind ausgestattet mit
 Einzel- und Doppelzimmern mit Waschecke
 Gemeinschaftsraum mit Fernsehecke
 Küche
 getrennten sanitären Anlagen für Frauen und Männer
Das Haus hat einen Aufzug und barrierefreien Zugang.
Die Einrichtung verfügt insgesamt über 8 Doppelzimmer mit einer Größe von 18 m²,
17 Einzelzimmer mit 12 m².
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Konzeption
Für die medizinische Behandlung und die weiteren therapeutischen Angebote sind
folgende Räume vorhanden:





Ärztliches Behandlungs- und Untersuchungszimmer
7 Büroräume
4 multifunktionale Therapieräume mit einer Größe von 32 m² bis 55 m²
Gymnastik- und Fitnessraum, 40 m²
Nutzungsmöglichkeiten der Sporthalle der angrenzenden Grundschule.
Zur Durchführung der Arbeitsdiagnostik und der Maßnahmen zur Wiederherstellung
der Erwerbsfähigkeit stehen folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:





Holzwerkstatt, 35 m²
Metallwerkstatt, 23 m²
Ergotherapieraum, 34 m²
Raum für industrielle Verpackung und Montagearbeiten, 36 m²
Garten- und Zierpflanzenanlagen, 3000 m²
5 Qualitätssicherung
Die Rehabilitationseinrichtung Haus St. Antonius Bevergern in Trägerschaft des
Caritas-Verbandes Rheine e.V. ist gemäß der gesetzlichen Vorgaben nach § 20 SGB
9 seit dem 10.12.2013 mit dem Paritätischen Qualitätssiegel Reha durch die
akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft SQ Cert GmbH zertifiziert.
Das Zertifikat ist gültig bis zum 10.09.2015.
Das Qualitätshandbuch ist prozessorientiert aufgebaut. Es beschreibt die Struktur
der Rehabilitationseinrichtung, das Qualitätsmanagementsystem mit allen wichtigen
Prozessen, Verfahren und zugehörigen Dokumenten. Damit dient es als
verbindlicher Bezugsrahmen für unsere Arbeit, in dem die zentralen Bestandteile
verständlich und handlungsleitend geregelt sind. Das Handbuch ist für jeden
Mitarbeiter jederzeit in digitaler Form auf dem Server des Caritas-Verbandes Rheine
verfügbar. Zwei aktuelle Papierversionen stehen im Büro der QualitätsmanagementBeauftragten.
Alle Mitarbeiter sind aktiv an der Qualitätssicherung beteiligt. Für die
unterschiedlichen Aufgabenbereiche sind jeweils prozeßverantwortliche Mitarbeiter
benannt.
Zu Maßnahmen der Qualitätsverbesserung unserer Rehabilitationsbehandlung zählt
die Erhebung und Auswertung von Rehabilitandenfragebögen zum Ende der
Rehabilitation.
Darüber hinaus werden jährliche statistische Erhebungen in Form von
Summenbögen
erstellt
sowie
Einjahreskatamnesen,
die
an
die
Bundesarbeitsgemeinschaft RPK zur wissenschaftliche Auswertung und Erstellung
einer Jahresstatistik weiter gegeben werden.
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Konzeption
6 Notfallmanagement
Die
Sicherheit, Gesundheit,
körperliche
Unversehrtheit, Wahrung der
Persönlichkeitsrechte aller Rehabilitanden und Mitarbeiter sind oberstes Ziel des
Notfallmanagements.
Das Notfallmanagement umfasst die Minimierung der Verbreitung von
Krankheitserregern, die optimale Versorgung im Falle eines medizinischen Notfalls
bei akut lebensbedrohlicher Situation, die optimale Risikominimierung bei akuten
äußeren Bedrohungssituationen wie Brand, Gasaustritt, Hochwasser, die sichere und
hygienische Versorgung der Rehabilitanden mit Medikamenten und die
Arbeitssicherheit aller Mitarbeiter.
6.1
Notfallablaufplan medizinischer Notfall
Bei Verdacht auf das Vorliegen eines akuten medizinischen Notfalls oder beim
Eintreten eines medizinischen Notfalls ist die Rettungsleitstelle unter der Telefon-Nr.
112 zu benachrichtigen.
Die Meldung erfolgt anhand der folgenden Fragen:
 Wer ruft an?
 Was ist passiert?
 Wo ist es passiert?
 Rückfragen sind abzuwarten.
Ein Notruf kann sowohl durch die Rehabilitanden als auch durch die Mitarbeiter
abgesetzt werden.
Durch die Meldung in der Notrufzentrale wird zeitgleich das örtliche Deutsche Rote
Kreuz alarmiert, so dass spätestens nach 10 Minuten ein Ersthelfer des Deutschen
Roten Kreuzes im Haus zur Verfügung steht. Das DRK verfügt über Schlüssel für
das Haus, um im Notfall rasch Zugang zu erlangen, dazu führen wir ein DRK
Schlüsselübergabebuch zu finden im Büro Haustechnik. In jeder Wohngemeinschaft
hängt eine Liste mit den Notrufnummern.
Im Falle fremdaggressiven Verhaltens, fortgesetzter Bedrohung Dritter, ist zusätzlich
die Polizei unter der Nummer 110 zu informieren. Die Meldung erfolgt anhand der
oben bereits aufgeführten Fragen.
Im Falle der Meldung eines Notfalls durch die Rehabilitanden soll der
Bereitschaftsdienst über die Telefon Nr. 19 informiert werden. Der
Rufbereitschaftsdienst begibt sich in diesem Falle ebenfalls auf direktem Wege in die
Einrichtung.
Im Falle, dass sich ein Rehabilitand zunächst an den Rufbereitschaftsdienst wendet,
obliegt es der Einschätzung des Rufbereitschaftsdienstes, ob ein Notruf erforderlich
ist.
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medizinische
Rehabilitationseinrichtung
für psychisch erkrankte
Menschen
QM-Handbuch
Teil 1
Konzeption
Die Einschätzung erfolgt anhand der Fragen
 Wer ruft an?
 Was ist passiert?
 Wo ist es passiert?
Im Falle der Notwendigkeit einer stationären Einweisung erfolgt die telefonische
Kontaktaufnahme zur LWL-Klinik Lengerich oder zur LWL-Klinik Lengerich, Abt.
Rheine, durch den zuständigen Mitarbeiter, die Telefonnummern sind den
„Informationen für Rufbereitschaft und Notfälle“, die sich in allen Büros der
Wohngruppen und bei den Rufbereitschaftsmitarbeitern zu Hause befinden, zu
entnehmen.
Im Falle der Notwendigkeit der Unterbringung auf einer geschlossenen Station bei
krankheitsbedingter Fremdgefährdung und akuter Suizidalität sind in den
„Informationen für Rufbereitschaft und Notfälle“ ebenfalls die Telefonnummern des
Ordnungsamtes Hörstel sowie der Rufbereitschaft des Ordnungsamtes zu
entnehmen. Ein entsprechendes Zeugnis wird durch den diensthabenden Notarzt
erstellt.
Im Falle einer notwendigen Hilfemaßnahme durch die Mitarbeiter findet sich
Verbandsmaterial sowie auch ein Verbandskasten im Raum der medizinischen
Pflege. Dort hängen Plakate mit den wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen bei
Verletzungen, sowie lebensrettende Maßnahmen bei einer lebensbedrohlichen
Situation, an der Wand.
Der Notfallkoffer mit Ambubeutel, Verbandsmaterial, Larynxtubus, Guedeltubus,
Infusionen wird ebenfalls im Raum der medizinischen Pflege unter der
Untersuchungsliege aufbewahrt.
Bei Verletzungen, wo es zu Kontakten mit Blut oder potentiell infektiösem Material
kommen kann, ist das Tragen von Einmalhandschuhen erforderlich. Diese sind in
einer Wandhalterung angebracht.
Bei Blutentnahmen oder Abnahme von Urin zur Durchführung von Drogenscreenings
werden Handschuhe getragen.
Blutdruckmessgeräte werden im Raum der medizinischen Pflege aufbewahrt und
können dort im Bedarfsfall von den Mitarbeitern genutzt werden.
Ein Defibrillator ist für Rehabilitanden und Mitarbeiter jederzeit zugänglich im
Treppenhaus installiert und entsprechend beschildert.
Grundsätzlich gilt für alle Mitarbeiter in einer Notfallsituation:
 Ruhe bewahren!
 Hilfe holen!
 Beruhigend auf den Betroffenen einwirken!
 Für freie Rettungswege sorgen!
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medizinische
Rehabilitationseinrichtung
für psychisch erkrankte
Menschen
QM-Handbuch
Teil 1
Konzeption
Die Information des Leitenden Arztes erfolgt frühestmöglich nach Beendigung der
Akutversorgung. Der Notfall wird geschildert und ergriffene Maßnahmen werden
mitgeteilt. Das weitere Vorgehen erfolgt situationsbedingt und gemäß den ärztlichen
Anweisungen.
Die Dokumentation des medizinischen Notfalls erfolgt in einem Notfallprotokoll,
welches als Grundlage für eine Nachbesprechung mit dem Leitenden Arzt und dem
Team dient.
Medizinische Notfallsituationen werden grundsätzlich in ihren Abläufen reflektiert und
nachbesprochen.
Regelmäßige Erste-Hilfe-Schulungen werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften
mit allen Mitarbeitern durchgeführt.
6.2
Ablaufplan Hygiene
Für die Rehabilitationseinrichtung wurde ein individuell auf die Einrichtung
abgestimmtes
Hygienekonzept
entwickelt.
Es
existieren
genaue
Handlungsanweisungen für Verhalten und die zu ergreifenden Maßnahmen bei
Ausbruch und zur Verhütung von Infektionskrankheiten.
Im Bereich der Küchenhygiene gilt das HACCP-Konzept incl. aller Kontrollen
(Wareneingang, Kühlschranktemperatur, etc.)
Das Hygienekonzept wird wöchentlich in der Teamsitzung der Hauswirtschaft freitags
überprüft.
Eine Kontrolle durch das Gesundheits- und Veterinäramt (Küche) findet in ein- bis
dreijährigen Abständen statt. Die Terminvergabe erfolgt durch das jeweilige Amt.
Der Hygieneordner ist im QM-Handbuch hinterlegt und ist für alle Mitarbeiter
jederzeit einsehbar. Alle Maßnahmen und Verhaltensweisen sind hier
nachzuschlagen.
Die Hygiene-Erstbelehrung findet im Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt statt und
ist in der Checkliste für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter erfasst.
Die Mitarbeiter werden planmäßig einmal jährlich im Monat November im Rahmen
der Organisationsbesprechung zum Thema Hygiene geschult.
Die regelmäßig durchgeführten Schulungen der Hygienefachkraft gewährleisten eine
kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiter nach § 43, Absatz 1
Infektionsschutzgesetz.
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medizinische
Rehabilitationseinrichtung
für psychisch erkrankte
Menschen
6.3
QM-Handbuch
Teil 1
Konzeption
Ablaufplan Umgang mit Medikamenten
Die Medikamente werden mit der dafür eingerichteten Software WebMuse auf
ärztliche Anforderung bestellt. Gelagert werden die Medikamente nach dem „first in
first out“ Prinzip in einem abgeschlossenen Raum.
Die Sortierung ist alphabetisch nach Produktnamen geordnet, die Medikamente
werden zudem entsprechend des Verfallsdatums sortiert und ausgegeben.
Zur Erleichterung der Zuordnung von Produktnamen und Wirkstoffen hängt im
Medikamentenschrank eine Wirkstoffliste der gebräuchlichen Medikamente, eine
Rote Liste ist zudem im Vorraum zu finden.
Über den beliefernden Apotheker ist eine zweimal jährlich stattfindende Kontrolle
gewährleistet, die im Begehungsprotokoll Apotheke dokumentiert und im Ordner QM
im Raum der medizinischen Pflege archiviert wird.
Im Rahmen der Begehung führt der Apotheker eine Schulung für das Fachpersonal
zum Umgang mit Medikamenten durch.
BTM-pflichtige Medikamente sind in einem diebstahlsicheren Safe aufbewahrt und
werden nur vom Fachpersonal ausgegeben.
Für zu kühlende Medikamente steht ein Kühlschrank zur Verfügung. Die
Temperaturkontrolle ist im Prozess Hygiene geregelt.
Medikamentenverordnung und Ausgabe:
Die ärztlich verordneten Medikamente werden in der Rehabilitandenkurve
dokumentiert. Sie werden vom Pflegepersonal in dem dafür vorgesehenen Dosett
jeweils für eine Woche gestellt und in den Büros der jeweiligen Bezugstherapeuten
aufbewahrt und ausgeteilt.
Die Medikamentenausgabe erfolgt nach individueller ärztlicher Anordnung in
Zuteilung, täglich, wöchentlich oder Packungsweise.
6.4
Notfallablaufplan technischer Notfall
Bei Eintreten eines technischen Notfalls ist die Rettungsleitstelle unter der
Telefonnummer 112 zu benachrichtigen.
Die Meldung erfolgt anhand folgender Fragen:

Wer ruft an?

Was ist passiert?

Wo ist es passiert?

Welche Art von Verletzung oder akuter Bedrohung liegt vor?

Ggf. wie viele Verletzte?

Rückfragen abwarten!
Der Leiter der Haustechnik wird informiert. Die Mitarbeiter im Haus gehen gemäß
dem Feuer-Alarm-Plan vor, der jedem Mitarbeiter bekannt ist und der auf allen
Ebenen des Hauses aushängt.
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Konzeption
Grundsätzlich gilt für alle Mitarbeiter:

Ruhe bewahren

Hilfe holen

Warnweste überziehen
Die Warnwesten dienen zur Kenntlichmachung der beteiligten Mitarbeiter als
Ansprechpartner für die Feuerwehr. Diese sind im Mitarbeiterzimmer deponiert.
Alle Rehabilitanden werden zum Verlassen des Gebäudes aufgefordert, zu dem
Sammelplatz hinter dem Haus geleitet.
Mit dem aktuellen Belegungsplan (Aushang im Mitarbeiterzimmer) wird geprüft, ob
alle Rehabilitanden das Haus verlassen haben.

Beruhigend auf die Rehabilitanden einwirken

Für freie Rettungswege sorgen
Die Nachbesprechung des Notfalles und des Vorgehens erfolgt mit der
Einrichtungsleitung, dem Prozessverantwortlichen und den beteiligten Mitarbeitern.
Die Dokumentation des Vorfalles sowie die Einordnung der Wirksamkeit des
Vorgehens werden in dem Notfallprotokoll vermerkt.
Verbesserungsvorschläge fließen in den Prozess Vorbeugung ein.
Tritt ein technischer Notfall außerhalb der Präsenzzeiten der Mitarbeiter ein, ist durch
den Aushang der „Rehabilitandeninformation Rufbereitschaft“ gewährleistet, dass die
Rufbereitschaft angerufen wird, die umgehend Rettungsmaßnahmen einleitet und zur
Einrichtung fährt.
Die Rufbereitschaft informiert noch von zu Hause den Rettungsdienst und informiert
dann zuerst den Leiter der Haustechnik und danach die Einrichtungsleitung.
Regelmäßig finden gemäß den gesetzlichen Vorschriften Brandschutzübungen für
alle Mitarbeiter statt.
6.5
Ablaufplan Arbeitssicherheit
Der Arbeitssicherheitsausschuss (ASAS) des Caritasverbandes Rheine trifft sich
zweimal jährlich zu einer Arbeitssicherheitsausschusssitzung, um Anforderungen an
die Arbeitssicherheit zu aktualisieren.
An der Sitzung nehmen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Betriebsärztin, ein
Mitglied der Geschäftsführung, ein Mitglied der MAV und die Sicherheitsbeauftragten
der Einrichtungen des Caritasverbandes teil.
Die Aktualität der Anforderungen an die Arbeitssicherheit und deren Beachtung
gewährleistet das Haus St. Antonius durch eine regelmäßige Teilnahme des
Sicherheitsbeauftragten an den ASAS Sitzungen.
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Konzeption
Der Sicherheitsbeauftragte führt in Zusammenarbeit mit dem haustechnischen Dienst
und externen Firmen die notwendigen Arbeiten zur Aufrechterhaltung der
Arbeitssicherheit nach der „Liste Arbeitsorganisation“ in den benannten Bereichen
durch:
 Unfallanzeige: Der betroffene Mitarbeiter wird an den Durchgangsarzt
verwiesen. Die Interne Unfallmitteilung geht an die Fachkraft für Arbeitssicherheit
im Caritasverband.
 Gefährdungsermittlung: Der Sicherheitsbeauftragte dokumentiert Schäden,
Ereignisse, Notfälle, die eine Gefährdung der Arbeitssicherheit darstellen.
 Verbandskästen: Die Vollständigkeit und Bereitstellung wird durch die
Pflegekraft gewährleistet.
 Ersthelfer: Sind in der Einrichtung benannt.
 Feuerlöscher: Es erfolgt eine Überprüfung durch eine externe Firma im
Intervall von zwei Jahren.
 Fluchtwege: Der Fluchtwegeplan hängt auf allen Ebenen der Einrichtung aus.
Der Sicherheitsbeauftragte kontrolliert ständig die Benutzbarkeit und die
sicherheitstechnischen Anforderungen
 PC Arbeitsplätze: Der Sicherheitsbeauftragte prüft auf Mängel.
 Aufzüge: Eine Fachfirma prüft 3 x jährlich die Sicherheit der Aufzüge.
 Beleuchtung: Es erfolgt eine ständige Prüfung und Instandsetzung der
Beleuchtung der Einrichtung und des Außenbereiches.
 Elektrische Geräte: Es erfolgt eine Überprüfung durch eine träger-interne
Fachkraft im Intervall von 2 Jahren.
 Elektrische Anlagen: siehe elektrische Geräte
 Fahrzeuge: Es erfolgt eine regelmäßige Wartung durch den haustechnischen
Dienst und einmal jährlich durch eine Kfz.-Firma. Die Prüfung durch den TÜV
erfolgt in den festgelegten Intervallen.
 Belüftung: Es erfolgt eine Prüfung durch den haustechnischen Dienst.
 Baulichkeiten: Hier liegt die Verantwortung bei dem verantwortlichen
Mitarbeiter für Liegenschaften des Trägers.
 Lagereinrichtungen: Es erfolgt eine regelmäßige Prüfung durch den Leiter der
Haustechnik und die Hygienefachkraft.
 Leitern und Tritte: Es erfolgt einmal jährlich eine Prüfung durch den
Sicherheitsbeauftragten.
 Alarmplan: Der Feueralarmplan liegt allen Mitarbeitern vor und ist den
Anforderungen entsprechend ausgehängt.
 Mitarbeitervertretung: Ein MAV-Mitglied als Ansprechpartner ist benannt.
 BGW: Die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft liegen vor. Sie befinden
sich im Aktenschrank im Büro des Leiters der Haustechnik im Ordner BWG.
 Sicherheitsbeauftragter: Ein Mitarbeiter ist als Sicherheitsbeauftragter benannt
und über einen Lehrgang geschult.
In der jährlichen Begehung werden diese Bereiche geprüft.
Bei festgestellten Mängeln wird eine umgehende Beseitigung durchgeführt und
dokumentiert. Über die Begehung wird ein Protokoll erstellt. Die Einrichtungsleitung
wird in Kenntnis gesetzt.
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Konzeption
7 Fortbildung
Ein wesentliches zentrales Element der Personalentwicklung sind interne und
externe Fortbildungsmaßnahmen.
Eine gezielte sinnvolle und effektive Auswahl von Fortbildungs- und
Weiterbildungsangeboten erfolgt anhand der erforderlichen kontinuierlichen
Veränderungen und Verbesserungen der Behandlungsangebote. Die Mitarbeiter
können dabei ihre Wünsche jederzeit anbringen. Der Erwerb einer
Zusatzqualifikation kann über den Fortbildungsetat auf Antrag bezuschusst werden.
Einmal jährlich findet ein zweitägiger Workshop mit für die Rehabilitationsbehandlung
relevanten Themen, der den Mitarbeitern des Hauses St. Antonius Bevergern
offensteht, in der Einrichtung statt.
Einmal jährlich erfolgt eine halbtägige Klausurtagung aller Mitarbeiter zu aktuellen
Arbeitsfeldern.
Interne halbstündige Fortbildungsangebote für alle Mitarbeiter erfolgen
dreiwöchentlich.
Auf verbandsinterne Fortbildungen des Caritasverbandes Rheine wird regelmäßig
hingewiesen.
Auf externe Fortbildungsveranstaltungen der kooperierenden umliegenden Kliniken
wird ebenfalls regelmäßig hingewiesen. Entsprechende Hinweise liegen im
Mitarbeiterraum aus.
Erste-Hilfe-Schulungen werden von Mitarbeitern des Deutschen Roten Kreuzes in
zweijährigen Abständen durchgeführt.
Pflichtschulungen/Belehrungen im Bereich Hygiene, Arbeitsschutz, Datenschutz und
Brandschutz werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig
durchgeführt.
Sämtliche Pflichtschulungen, interne Schulungen, interne Fortbildungen werden
dokumentiert und in den Schulungsplan aufgenommen.
8 Supervision
Zur ständigen Verbesserung des eigenen professionellen Handels und zur
Verbesserung der Reflektion hierüber finden regelmäßig jährlich mindestens 8
externe Fallsupervisionen und Teamsupervisionen durch einen qualifizierten
Supervisor statt.
Eine
regelmäßige
Fallsupervision
im
Rahmen
der
wöchentlichen
Rehabilitationsplanung im Gesamtteam erfolgt durch den Leitenden Arzt.
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9 Hausordnung und Behandlungsvereinbarung
Um
einen
erfolgreichen
Rehabilitationsverlauf
und
ein
störungsfreies
Zusammenleben in der Einrichtung zu ermöglichen, regelt die Hausordnung die
Teilnahme am therapeutischen Programm, Beurlaubungen, Ruhe- und
Besuchszeiten, Umgang mit Alkohol, Drogen und Medikamente, Rauchen innerhalb
der Einrichtung, ärztliche Behandlung, Termine bei Behörden oder Ärzten außerhalb
des Hauses St. Antonius, Zimmernutzung, Haftung, den respektvollen Umgang
sowie die Folgen der Nichteinhaltung der Hausordnung, welche zu einer vorzeitigen
Beendigung der Behandlung führen können.
Die Hausordnung wird jedem Rehabilitanden bei der Aufnahme ausgehändigt und
erklärt.
Abhängig vom Krankheitsbild werden individuelle Behandlungsvereinbarungen
getroffen. Regelhaft erfolgt dies bei Patienten mit Impulskontrollstörungen,
selbstverletzendem und fremdgefährdendem Verhalten.
Bereits im Aufnahmeverfahren wird auf Voraussetzungen für eine Aufnahme und die
Behandlungsvereinbarung
hingewiesen.
Bei
vorliegender
komorbider
Suchterkrankung wird ebenfalls schon im Aufnahmeverfahren auf Drogenfreiheit und
Abstinenz als unabdingbare Voraussetzung für einen Behandlungsbeginn
hingewiesen. Die Behandlungsvereinbarung Suchtmittel wird bei Aufnahme
abgeschlossen. Die Kriterien für eine vorzeitige Beendigung werden benannt.
U. Saur
Leitender Arzt
K. Sandkötter
Dipl. Soz.Päd.
Hörstel-Bevergern, 08.09.2014
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