Hausordnung für Besucher

Hausordnung für Besucher des Ludwig Erhard Hauses
Mit Betreten des räumlichen Geltungsbereichs der nachfolgenden Hausordnung erkennen
die Besucher des Ludwig Erhard Hauses diese von der IHK Berlin erlassene Hausordnung
an.
1. Allgemeines
(1) Der Geltungsbereich dieser Hausordnung erstreckt sich auf das gesamte Ludwig Erhard Haus
mit den dazu gehörenden Außenflächen und der Tiefgarage (im Folgenden: LEH). Die Hausordnung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich aufhalten (nachfolgend Besucher).
(2) Die Hausordnung dient der Sicherheit und Ordnung sowie dem Ziel, Gefährdungen oder Beschädigungen von Personen oder Sachen zu verhindern. Die Brandschutzordnung, die Vertrags- und Einstellbedingungen für die Tiefgarage und die Hausordnung für betriebsfremde Beschäftigte bleiben unberührt.
2. Hausrecht
(1) Das Hausrecht wird durch den Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin, seinen Vertreter und
durch die Hausrechtsbeauftragten ausgeübt. Hausrechtsbeauftragte sind das von der IHK Berlin beauftragte Sicherheitsunternehmen im LEH (im Folgenden: Sicherheitsdienst) sowie der
Geschäftsführer Zentrale Dienste. Die Mieter im LEH üben in den von ihnen angemieteten Flächen das Hausrecht aus.
(2) Die Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung obliegt insbesondere dem Sicherheitsdienst. Alle zutrittsberechtigten Personen des Hauses sind verpflichtet, den Weisungen des Sicherheitsdienstes unverzüglich nachzukommen.
3. Verhalten im LEH
(1) In den öffentlichen Bereichen des LEH (Hardenberg- und Kant-Atrium, Galerie, FasanenPassage, Treppenhäuser und Seminarräume) sind offenes Feuer und Rauchen strengstens
untersagt.
(2) Es ist verboten, ohne Genehmigung durch die IHK Berlin Schriften zu verteilen bzw. Plakate zu
entrollen, die jedweder politischer Meinungsäußerung dienen.
(3) Der Aufenthalt im LEH ist Personen untersagt, die den Geschäftsbetrieb oder Veranstaltungen
stören oder erkennbar die Absicht haben, dies zu tun.
(4) Angetrunkenen oder unter Drogeneinfluss stehenden Personen ist der Aufenthalt im LEH untersagt.
(5) Das Mitbringen von Tieren sowie das Mitbringen und Tragen von Waffen und Waffennachbildungen jeglicher Art sind verboten.
(6) Sämtliche im LEH gefundenen Gegenstände sind in der Sicherheitszentrale des Sicherheitsdienstes im LEH abzugeben.
4. Foto- und Filmaufnahmen
(1) Alle Besucher willigen unwiderruflich in die Verwendung ihres Bildes und ihrer Stimme für Fotound Filmaufzeichnungen ein, die von der IHK Berlin oder deren Beauftragten im Rahmen von
Veranstaltungen im LEH aufgenommen werden. § 23 Absatz 2 Kunsturhebergesetz bleibt davon unberührt.
(2) Es ist verboten, im LEH für öffentliche, werbliche oder sonstige geschäftliche Zwecke Ton- oder Bildaufnahmen zu machen, wenn nicht zuvor eine Genehmigung durch die IHK Berlin erteilt wurde.
Hausordnung für Besucher des Ludwig Erhard Hauses
5. Kraftfahrzeuge und Fahrräder
(1) Das Abstellen von Kraftfahrzeugen und Krafträdern hat nur an den dafür gekennzeichneten
Stellen zu erfolgen. Fahrzeuge und Krafträder, die nicht im gekennzeichneten Bereich abgestellt werden, können auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt werden. Für das Abstellen
von Fahrzeugen in der Tiefgarage des LEH gelten die dort ausgehängten Vertrags- und Einstellbedingungen.
(2) Das Abstellen von Fahrrädern hat ausnahmslos auf den Fahrradabstellplätzen zu erfolgen.
(3) Für die Außenflächen und die Tiefgarage gelten die Vorschriften der StVO entsprechend.
6. Verstöße gegen die Hausordnung
(1) Jegliche Verstöße gegen die Hausordnung sowie Diebstähle, Personen- oder Sachschäden
sind unverzüglich in der Sicherheitszentrale des Sicherheitsdienstes zu melden.
(2) Verstöße gegen die Hausordnung können zu einem sofortigen Verweis, zum Ausschluss von
Veranstaltungen oder einem befristeten Hausverbot führen. Schwere oder fortgesetzte Verstöße können zu einem unbefristeten Hausverbot führen.
7. Hausbesichtigungen
(1) Hausbesichtigungen und Führungen für Besucher sind bei der IHK Berlin anzumelden (Tel.
030-31510276).
(2) Hausbesichtigungen und Führungen für Besucher dürfen erst nach einer Genehmigung durch
die IHK Berlin durchgeführt werden.
8. Haftung
(1) Das Betreten des LEH erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch
Dritte verursacht werden, sowie den Verlust von Garderobe oder Eigentum haftet die IHK Berlin nicht.
(2) Besucher haften nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Eltern haften für ihre Kinder.
9. Schlussbestimmungen
(1) Diese Hausordnung kann von der IHK Berlin jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert
werden. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung.
(2) Diese Hausordnung wird an den Eingängen des LEH öffentlich ausgehängt.