Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/562
21. Wahlperiode
29.05.15
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrea Oelschlaeger und Dirk Nockemann (AfD)
vom 22.05.15
und
Betr.:
Antwort des Senats
Einreise von Asylbewerbern ohne Papier per Flugzeug
Nach Medienberichten vom 18. Mai 2015 aus der Tageszeitung „WELT“
(http://www.welt.de/regionales/hamburg/article141032587/20-Afghanen-imAirbus-nach-Hamburg-geschleust.html) ist kürzlich eine Gruppe von 20
Afghanen in einem Flugzeug der Fluggesellschaft Germania nach Hamburg
geschleust worden. Angeblich wollen diese Personen Asylanträge stellen. An
Bord des Flugzeugs fanden Beamte der Bundespolizei zerrissene Pässe,
was darauf schließen lässt, dass zahlreiche Mitglieder dieser Gruppierung
über ihre Identität täuschen wollen und im Asylverfahren nicht ihren gesetzlichen Mitwirkungspflichten nachkommen werden.
Auf der Grundlage der §§ 64 fortfolgende AufenthG gibt es Rückbeförderungs- und Kostentragungspflichten für den Beförderungsunternehmer.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1.
Wird der Beförderungsunternehmer (Germania) im vorliegenden Fall
durch die zuständige Behörde mit der Verpflichtung belegt, die Kosten
zu tragen, die der Aufenthalt der 20 Afghanen in Hamburg verursacht?
Inwieweit ein Leistungsbescheid nach § 67 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz zu erlassen
ist, ist noch nicht abschließend geprüft worden.
2.
Auf welchen Betrag schätzt der Senat die Kosten, die der Aufenthalt dieser Personengruppe im Verlauf eines Jahres in Deutschland verursacht?
Die Gruppe wurde nach Aufnahme der Asylgesuche durch die Bundespolizei am
Flughafen Hamburg mit Meldeauflage an die Hamburger Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA) entlassen. 14 Personen wurden daraufhin nach dortiger Meldung
gemäß § 46 Asylverfahrensgesetz anderen Bundesländern zugewiesen, zwei erwachsene Einzelpersonen verblieben in Hamburg; vier Personen sind der Meldeauflage
nicht gefolgt.
In der ZEA betragen die Kosten für die zwei in der Hamburger ZEA aufgenommenen
Personen für die Unterbringung, Versorgung und die Zahlung eines Taschengelds für
einen Zeitraum von drei Monaten voraussichtlich circa 13.000 Euro.
Für die Folgeunterbringung werden die Pro-Kopf-Ausgaben für Grundleistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in 2015 in Hamburg mit 615,87 Euro
pro Person und Monat zuzüglich eines Betrages von 161,11 Euro für die öffentlichrechtliche-Unterbringung prognostiziert, für die zwei in Hamburg aufgenommenen
Personen also für weitere neun Monate circa 14.000 Euro.
Drucksache 21/562
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Insgesamt belaufen sich die voraussichtlichen Kosten für die zwei in Hamburg aufgenommenen Personen damit für ein Jahr auf circa 27.000 Euro.
Die Kosten für eine etwaige ärztliche Versorgung lassen sich nicht im Voraus prognostizieren. Auch zu den Kosten in den anderen Bundesländern können keine Angaben gemacht werden.
3.
Gibt es besondere Verfahrensanweisungen, wie Asylbewerber zu
behandeln sind, die nachweislich ihre Pässe vernichtet haben, um einer
Identitätsfeststellung zu entgehen?
Nein, in der Regel hat die Ausländerbehörde keine Nachweise über das absichtliche
Vernichten von Pässen. In der Regel tragen die Betroffenen vor, ohne Pass eingereist
zu sein oder den Pass verloren zu haben.
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