Einladung/Allgemeine Information

Landesverband Brandenburg
Landesvorsitzende
Maja Wallstein
Jusos in der SPD – Landesverband Brandenburg – Alleestr. 9 – 14469 Potsdam
16.01.2016
Einladung zur LDK der Jusos Brandenburg 2016
Liebe Genossin,
lieber Genosse,
hiermit laden wir Dich recht herzlich zur Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Brandenburg
(LDK) am 16. April 2016 in den Sitzungssaal des Rathauses Fürstenwalde (Altes Rathaus
Fürstenwalde, Am Markt 1, 15517 Fürstenwalde Spree) im Landkreis Oder-Spree ein.
Alle dafür benötigten Unterlagen übersendet Dir unser Landesgeschäftsführer, Christopher Sokol
in den kommenden Wochen.
Wir möchten Dich noch auf eine Besonderheit dieser LDK hinweisen. In diesem Jahr wird es
erstmals nur eine Ein-Tages-LDK geben. Dennoch versuchen wir eine angenehme
Abendveranstaltung zu organisieren und Unterkünfte für die Übernachtung zu reservieren, die
Du oder Dein Juso-Unterbezirk für Dich buchen kann. Die Kosten für die Unterkunft können wir
in diesem Jahr leider nicht übernehmen. Wir werden aber Deinen Juso-Unterbezirk unterstützen,
wenn er die Kostenübernahme bei Deinem SPD-Unterbezirk beantragen möchte.
Mit besten Grüßen
Florian Görner
Annemarie Wolff
Andreas Schlüter
Für den Juso-Landesausschuss
Regine Hildebrandt Haus
Alleestr. 9
14469 Potsdam
Landesgeschäftsstelle
Telefon (0 331) 730 980 15
Telefax (0 331) 730 980 60
Maja Wallstein
Laura Adebahr
Catharina Bockelmann
Timm Buchholz
Eyrusalem Goitom
Michael Hantzsche
Für den Juso-Landesvorstand
web: www.jusos-brandenburg.de
e-Mail: [email protected]
WAS IST DIE LDK?
(Auszug aus der Richtlinie der Brandenburger Jusos)
§ 6 Landesdelegiertenkonferenz
(1) Die Landesdelegiertenkonferenz ist das oberste beschlussfassende Organ des Landesverbandes Brandenburg. Sie setzt sich
zusammen aus den Delegierten, die von den Unterbezirksvollversammlungen gewählt wurden.
(2) Die Verteilung der Delegierten erfolgt nach der Mitgliederzahl der Juso-Unterbezirke zum Zeitpunkt der Einberufung der
Landesdelegiertenkonferenz. Die Zahl der Delegierten beträgt 90. Vorab erhält jeder Unterbezirk ein Grundmandat. Die
verbleibenden Mandate werden nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren ermittelt. Entstehende Ausgleichsmandate erhöhen die
Gesamtzahl der Delegierten.
(3) Mit beratender Stimme nehmen teil:
a) Die Mitglieder des Landesvorstandes,
b) Die Mitglieder des Präsidiums des Landesausschusses,
c) Die Landesgeschäftsführerin bzw. der Landesgeschäftsführer und
d) Je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Landesarbeitskreise und der Hochschulgruppen.
(4) Die Landesdelegiertenkonferenz wählt ein Präsidium und beschließt die Geschäftsordnung. Über den Verlauf und die
Ergebnisse ist ein Protokoll zu führen. Das Protokoll ist durch die Mitglieder des Präsidiums zu unterschreiben. Die Beschlüsse
und das Protokoll sind den Delegierten und den SPD-Unterbezirksgeschäftsstellen innerhalb von acht Wochen nach Eingang im
Landesbüro zuzusenden.
(5) Die Landesdelegiertenkonferenz findet mindestens einmal im Jahr statt und ist vom Landesausschuss im Benehmen mit dem
Landesvorstand unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung einzuberufen. Die Einberufungsfrist beträgt drei Monate.
(6) Antragsberechtigt sind die vom Landesverband anerkannten Arbeitsgemeinschaften, die Unterbezirke, der Landesvorstand,
der Landesausschuss, die Landesarbeitskreise, sowie die vom Landesverband anerkannten Juso-Hochschulgruppen.
(7) Anträge müssen mindestens sechs Wochen vor der Landesdelegiertenkonferenz beim Landesvorstand eingegangen sein und
spätestens einen Monat vor der Landesdelegiertenkonferenz zusammen mit den Delegiertenunterlagen an die gemeldeten
Delegierten verschickt werden. Sind zu dieser Zeit keine Delegierten gemeldet, erfolgt die Verschickung an die SPDUnterbezirksgeschäftsstelle.
(8) Richtlinienänderung müssen als Tagesordnungspunkt auf der vorläufigen Tagesordnung der Einberufung angekündigt
werden. Sie bedürfen einer 2/3-Mehrheit.
(9) Initiativanträge zu aktuellen Themen werden behandelt, soweit die Landesdelegiertenkonferenz dem zustimmt.
(10) Wenn dringende inhaltliche und organisatorische Entscheidungen anstehen, kann eine Landesdelegiertenkonferenz mit
verkürzten Ladungs- und Einberufungsfristen einberufen werden. Sie ist einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Drittel
der Unterbezirke, dem Landesausschuss, oder dem Landesvorstand beantragt wird. Die Einberufungsfrist beträgt dann 4 Wochen.
Die Delegiertenunterlagen werden 3 Wochen vor der Landesdelegiertenkonferenz verschickt. Die Delegierten richten sich nach
der letzten ordentlichen Landesdelegiertenkonferenz. Vor der Einberufung neu gewählte Delegierte müssen berücksichtigt
werden. Sämtliche Anträge werden als Initiativanträge eingebracht.
§ 7 Aufgaben der Landesdelegiertenkonferenz
Die Landesdelegiertenkonferenz nimmt folgende Aufgaben wahr:
(1) Beschluss und Änderung der Richtlinien,
(2) Wahl des Landesvorstandes,
(3) Wahl einer Landesgeschäftsführerin bzw. eines Landesgeschäftsführers,
(4) Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter für den Ring politischer Jugend Brandenburg (RPJ),
(5) Beratung des schriftlichen Rechenschaftsberichtes des Landesvorstandes,
(6) Beschluss des Arbeitsprogrammes,
(7) Wahl der Bundesausschussvertreterin bzw. des –vertreters und eines /einer ersten und zweiten Stellvertreterin bzw. eines
Stellvertreters,
(8) Wahl der Delegierten zum Bundeskongress,
(9) Beschlussfassung über die gestellten Anträge,
(10) Anerkennung der Landesarbeitskreise,
(11) Berichterstattung über die Umsetzung der auf der letzten Landesdelegiertenkonferenz gefassten Beschlüsse.
(12) Abwahl aus einer Wahlfunktion aus wichtigem Grund mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gemeldeten Delegierten.
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