Landesverband Brandenburg Landesvorsitzende Maja Wallstein Jusos in der SPD – Landesverband Brandenburg – Alleestr. 9 – 14469 Potsdam 16.01.2016 Einladung zur LDK der Jusos Brandenburg 2016 Liebe Genossin, lieber Genosse, hiermit laden wir Dich recht herzlich zur Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Brandenburg (LDK) am 16. April 2016 in den Sitzungssaal des Rathauses Fürstenwalde (Altes Rathaus Fürstenwalde, Am Markt 1, 15517 Fürstenwalde Spree) im Landkreis Oder-Spree ein. Alle dafür benötigten Unterlagen übersendet Dir unser Landesgeschäftsführer, Christopher Sokol in den kommenden Wochen. Wir möchten Dich noch auf eine Besonderheit dieser LDK hinweisen. In diesem Jahr wird es erstmals nur eine Ein-Tages-LDK geben. Dennoch versuchen wir eine angenehme Abendveranstaltung zu organisieren und Unterkünfte für die Übernachtung zu reservieren, die Du oder Dein Juso-Unterbezirk für Dich buchen kann. Die Kosten für die Unterkunft können wir in diesem Jahr leider nicht übernehmen. Wir werden aber Deinen Juso-Unterbezirk unterstützen, wenn er die Kostenübernahme bei Deinem SPD-Unterbezirk beantragen möchte. Mit besten Grüßen Florian Görner Annemarie Wolff Andreas Schlüter Für den Juso-Landesausschuss Regine Hildebrandt Haus Alleestr. 9 14469 Potsdam Landesgeschäftsstelle Telefon (0 331) 730 980 15 Telefax (0 331) 730 980 60 Maja Wallstein Laura Adebahr Catharina Bockelmann Timm Buchholz Eyrusalem Goitom Michael Hantzsche Für den Juso-Landesvorstand web: www.jusos-brandenburg.de e-Mail: [email protected] WAS IST DIE LDK? (Auszug aus der Richtlinie der Brandenburger Jusos) § 6 Landesdelegiertenkonferenz (1) Die Landesdelegiertenkonferenz ist das oberste beschlussfassende Organ des Landesverbandes Brandenburg. Sie setzt sich zusammen aus den Delegierten, die von den Unterbezirksvollversammlungen gewählt wurden. (2) Die Verteilung der Delegierten erfolgt nach der Mitgliederzahl der Juso-Unterbezirke zum Zeitpunkt der Einberufung der Landesdelegiertenkonferenz. Die Zahl der Delegierten beträgt 90. Vorab erhält jeder Unterbezirk ein Grundmandat. Die verbleibenden Mandate werden nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren ermittelt. Entstehende Ausgleichsmandate erhöhen die Gesamtzahl der Delegierten. (3) Mit beratender Stimme nehmen teil: a) Die Mitglieder des Landesvorstandes, b) Die Mitglieder des Präsidiums des Landesausschusses, c) Die Landesgeschäftsführerin bzw. der Landesgeschäftsführer und d) Je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Landesarbeitskreise und der Hochschulgruppen. (4) Die Landesdelegiertenkonferenz wählt ein Präsidium und beschließt die Geschäftsordnung. Über den Verlauf und die Ergebnisse ist ein Protokoll zu führen. Das Protokoll ist durch die Mitglieder des Präsidiums zu unterschreiben. Die Beschlüsse und das Protokoll sind den Delegierten und den SPD-Unterbezirksgeschäftsstellen innerhalb von acht Wochen nach Eingang im Landesbüro zuzusenden. (5) Die Landesdelegiertenkonferenz findet mindestens einmal im Jahr statt und ist vom Landesausschuss im Benehmen mit dem Landesvorstand unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung einzuberufen. Die Einberufungsfrist beträgt drei Monate. (6) Antragsberechtigt sind die vom Landesverband anerkannten Arbeitsgemeinschaften, die Unterbezirke, der Landesvorstand, der Landesausschuss, die Landesarbeitskreise, sowie die vom Landesverband anerkannten Juso-Hochschulgruppen. (7) Anträge müssen mindestens sechs Wochen vor der Landesdelegiertenkonferenz beim Landesvorstand eingegangen sein und spätestens einen Monat vor der Landesdelegiertenkonferenz zusammen mit den Delegiertenunterlagen an die gemeldeten Delegierten verschickt werden. Sind zu dieser Zeit keine Delegierten gemeldet, erfolgt die Verschickung an die SPDUnterbezirksgeschäftsstelle. (8) Richtlinienänderung müssen als Tagesordnungspunkt auf der vorläufigen Tagesordnung der Einberufung angekündigt werden. Sie bedürfen einer 2/3-Mehrheit. (9) Initiativanträge zu aktuellen Themen werden behandelt, soweit die Landesdelegiertenkonferenz dem zustimmt. (10) Wenn dringende inhaltliche und organisatorische Entscheidungen anstehen, kann eine Landesdelegiertenkonferenz mit verkürzten Ladungs- und Einberufungsfristen einberufen werden. Sie ist einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Drittel der Unterbezirke, dem Landesausschuss, oder dem Landesvorstand beantragt wird. Die Einberufungsfrist beträgt dann 4 Wochen. Die Delegiertenunterlagen werden 3 Wochen vor der Landesdelegiertenkonferenz verschickt. Die Delegierten richten sich nach der letzten ordentlichen Landesdelegiertenkonferenz. Vor der Einberufung neu gewählte Delegierte müssen berücksichtigt werden. Sämtliche Anträge werden als Initiativanträge eingebracht. § 7 Aufgaben der Landesdelegiertenkonferenz Die Landesdelegiertenkonferenz nimmt folgende Aufgaben wahr: (1) Beschluss und Änderung der Richtlinien, (2) Wahl des Landesvorstandes, (3) Wahl einer Landesgeschäftsführerin bzw. eines Landesgeschäftsführers, (4) Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter für den Ring politischer Jugend Brandenburg (RPJ), (5) Beratung des schriftlichen Rechenschaftsberichtes des Landesvorstandes, (6) Beschluss des Arbeitsprogrammes, (7) Wahl der Bundesausschussvertreterin bzw. des –vertreters und eines /einer ersten und zweiten Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters, (8) Wahl der Delegierten zum Bundeskongress, (9) Beschlussfassung über die gestellten Anträge, (10) Anerkennung der Landesarbeitskreise, (11) Berichterstattung über die Umsetzung der auf der letzten Landesdelegiertenkonferenz gefassten Beschlüsse. (12) Abwahl aus einer Wahlfunktion aus wichtigem Grund mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gemeldeten Delegierten. 2
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