NEIN zur Salle Modulable – Rettet unsere Oasen “Inseli und

NEIN zur Salle Modulable –
Rettet unsere Oasen “Inseli und Ufschötti“Gestützt auf § 131 des Stimmrechtsgesetzes und Art. 6 der Gemeindeordnung der Stadt Luzern verlangen die
unterzeichneten Stimmberechtigten der Stadt Luzern in Form der Anregung vom Stadtrat, dem Grossen
Stadtrat Bericht und Antrag mit folgendem Zweck vorzulegen:
„Inseli“ und „Ufschötti“ sollen vor jeglicher Art von permanenter Überbauung geschützt
werden. Beide Flächen sollen den Luzernerinnen und Luzernern als Erholungs- und
Begegnungsort erhalten bleiben.
Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte der Stadt Luzern unterschreiben. Wer das Begehren unterstützt, muss Namen und
Vornamen handschriftlich und leserlich auf die Unterschriftenliste schreiben und sie unterzeichnen. Wer das Ergebnis einer
Unterschriftensammlung fälscht (Art. 282 des Strafgesetzbuches) oder wer bei der Unterschriftensammlung besticht oder sich
bestechen lässt (Art. 281 des Strafgesetzbuches), macht sich strafbar.
Nr.
Name
Vorname
Geburtsdatum
Adresse
(Strasse + Hausnummer)
Unterschrift
Kontrolle
(leer
lassen)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Bestätigung der Stimmberechtigung (wird von der Stadtverwaltung ausgefüllt)
Diese Unterschriftenliste enthält ______ (in Worten:
) gültige Unterschriften von Stimmberechtigten der Stadt Luzern.
Luzern, _________________________________________ Der/Die Stimmregisterführer/in: ________________________________________
Das Initiativkomitee kann mit einfacher Mehrheit die Initiative zurückziehen und besteht aus:
Denis Kläfiger, Weinberglistrasse 9 , 6005 Luzern 2. Milca Tangeman, Weinberglistrasse 9, 6005 Luzern 3. Nico Planzer, Maihofhalde 32,
6006 Luzern
Ablauf der Sammlungsfrist: 18. Mai 2016
Bitte so schnell wie möglich (spätestens bis 11. Mai 2016), auch teilweise ausgefüllt, zurücksenden an:
Denis Kläfiger, Weinberglistrasse 9, 6005 Luzern
Erläuterungen zur Initiative
1.
Als geschützte Flächen vor permanenter Überbauung ist das ganze „Inseli“ gemeint bis zur Abgrenzung zu
den Carparkplätzen. Gleiches gilt für die „Ufschötti“. Diese reicht von der Liegewiese beim See bis zum Kiesparkplatz
am Alpenquai beim Motorboothafen.
2.
Ausnahmen für Renovationen oder Neubauten sollen nur für die WC-Anlagen, für die Spielplätze, für den
Bootshafen, für die Werft und für die Seepolizei erlaubt werden.
3.
Unter dem Begriff „permanent“ werden Einrichtungen und Bauten verstanden, die für eine längere Zeit als ein
Jahr aufgestellt werden und stehen bleiben würden. Davon ausgeschlossen sind also die Luzerner Herbstmesse und
der gleichen.