NEIN zur Salle Modulable – Rettet unsere Oasen “Inseli und Ufschötti“Gestützt auf § 131 des Stimmrechtsgesetzes und Art. 6 der Gemeindeordnung der Stadt Luzern verlangen die unterzeichneten Stimmberechtigten der Stadt Luzern in Form der Anregung vom Stadtrat, dem Grossen Stadtrat Bericht und Antrag mit folgendem Zweck vorzulegen: „Inseli“ und „Ufschötti“ sollen vor jeglicher Art von permanenter Überbauung geschützt werden. Beide Flächen sollen den Luzernerinnen und Luzernern als Erholungs- und Begegnungsort erhalten bleiben. Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte der Stadt Luzern unterschreiben. Wer das Begehren unterstützt, muss Namen und Vornamen handschriftlich und leserlich auf die Unterschriftenliste schreiben und sie unterzeichnen. Wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung fälscht (Art. 282 des Strafgesetzbuches) oder wer bei der Unterschriftensammlung besticht oder sich bestechen lässt (Art. 281 des Strafgesetzbuches), macht sich strafbar. Nr. Name Vorname Geburtsdatum Adresse (Strasse + Hausnummer) Unterschrift Kontrolle (leer lassen) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Bestätigung der Stimmberechtigung (wird von der Stadtverwaltung ausgefüllt) Diese Unterschriftenliste enthält ______ (in Worten: ) gültige Unterschriften von Stimmberechtigten der Stadt Luzern. Luzern, _________________________________________ Der/Die Stimmregisterführer/in: ________________________________________ Das Initiativkomitee kann mit einfacher Mehrheit die Initiative zurückziehen und besteht aus: Denis Kläfiger, Weinberglistrasse 9 , 6005 Luzern 2. Milca Tangeman, Weinberglistrasse 9, 6005 Luzern 3. Nico Planzer, Maihofhalde 32, 6006 Luzern Ablauf der Sammlungsfrist: 18. Mai 2016 Bitte so schnell wie möglich (spätestens bis 11. Mai 2016), auch teilweise ausgefüllt, zurücksenden an: Denis Kläfiger, Weinberglistrasse 9, 6005 Luzern Erläuterungen zur Initiative 1. Als geschützte Flächen vor permanenter Überbauung ist das ganze „Inseli“ gemeint bis zur Abgrenzung zu den Carparkplätzen. Gleiches gilt für die „Ufschötti“. Diese reicht von der Liegewiese beim See bis zum Kiesparkplatz am Alpenquai beim Motorboothafen. 2. Ausnahmen für Renovationen oder Neubauten sollen nur für die WC-Anlagen, für die Spielplätze, für den Bootshafen, für die Werft und für die Seepolizei erlaubt werden. 3. Unter dem Begriff „permanent“ werden Einrichtungen und Bauten verstanden, die für eine längere Zeit als ein Jahr aufgestellt werden und stehen bleiben würden. Davon ausgeschlossen sind also die Luzerner Herbstmesse und der gleichen.
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