Bayreuth Bayreuth Bayreuth Bayreuth Bayreuth Bayreuth Bayreuth

Bürgerbegehren „Rettet die Graserschule“
Mit meiner Unterschrift beantrage ich gemäß Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung die Durchführung eines
Bürgerentscheids zu folgender Frage:
Sind Sie dafür, dass die Graserschule, Schulstraße 4, als Grundschule erhalten bleibt und saniert wird?
Begründung: Der Bayreuther Stadtrat hat beschlossen, die Graserschule, Schulstraße 4, als Grundschulgebäude
aufzugeben und eine neue Schule zu errichten. Aus unserer Sicht sprechen folgende Punkte für einen Erhalt der
Graserschule am jetzigen Standort:
1. Für eine lebendige Innenstadt sind Familien und Kinder unverzichtbar. Gerade für Familien mit kleinen
Kindern ist der Erhalt der Graserschule am jetzigen Standort von großer Bedeutung.
2. Die geschätzten Kosten eines Neubaus mit notwendigem Grundstückskauf übersteigen die
Sanierungskosten um mehrere Millionen Euro.
3. Eine Sanierung kann sofort begonnen werden, für einen Neubau muss erst ein langwieriges
Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.
4. Der Ganztagszweig, der allen Schülern aus Bayreuth offen steht profitiert von der Lage im Herzen der Stadt
und erfreut sich großer Beliebtheit.
5. Dank der zentralen Lage der Graserschule können die Kinder zu Fuß ins Stadtbad
(Schwimmunterricht), Eisstadion und in den Hofgarten laufen. Eine Vielzahl weiterer kultureller
Einrichtungen sind fußläufig erreichbar.
6. Im jetzigen Gebäude stehen den Kindern hervorragende große Klassenräume zur Verfügung, bei einem
Neubau ist diese Raumgröße nicht förderfähig (rund 20 qm kleiner).
Als Vertreter gemäß Art. 18a Abs.4 BayGO werden benannt:
1. Andreas Enders, Am Schmidholz 31, 95448 Bayreuth;
Stellvertreterin: Valentina König, Bamberger Straße 64 a, 95445 Bayreuth
2. Moritz Möller, Bürgerreuther Str. 37, 95444 Bayreuth;
Stellvertreter: Frank Hofmann, Ochsenhut 35, 95448 Bayreuth
Die Vertreter werden ermächtigt, zur Begründung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Änderungen
vorzunehmen, soweit diese nicht den Kern des Antrages berühren, sowie das Bürgerbegehren bis zum Beginn der
Versendung der Abstimmungsbenachrichtigungen gemeinschaftlich zurückzunehmen. Sollten Teile des Begehrens
unzulässig sein oder sich erledigen, so gilt meine Unterschrift weiterhin für die verbleibenden Teile.
Vorname
Name
Geburtsdatum
Straße, Hs.Nr.
PLZ
Ort
Unterschrift
Bayreuth
Bayreuth
Bayreuth
Bayreuth
Bayreuth
Bayreuth
Bayreuth
Bayreuth
Bayreuth
Bayreuth
Die Liste bitte im Original bei einem der oben genannten Vertreter oder Stellvertreter abgeben. Einscannen ist nicht erlaubt.