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14. Kapitel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
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14
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
14.1
Einleitung
Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) handelt es sich um eine personenbezogene
Kapitalgesellschaft. Wie bei der Aktiengesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen für die Verbindlichkeiten (Ausnahme: In den Statuten ist eine Nachschusspflicht vorgesehen; siehe OR 795 und
OR 795a). Einige Vorschriften des Aktienrechts gelten auch für die GmbH (z. B. OR 801).
14.2
Konten und gesetzliche Bestimmungen
Wie für alle anderen Unternehmensformen auch, gelten für die GmbH bezüglich Buchführung und
Rechnungslegung, also z. B. dem Erfassen der Geschäftsfälle, dem Erstellen des Geschäftsberichts,
der Gliederung der Jahresrechnung und der Bewertung der Aktiven und des Fremdkapitals, die Bestimmungen des Rechnungslegungsrechts (OR 957 ff.).
Die für die GmbH spezifischen gesetzlichen Bestimmungen für die Gründung und die Gewinnverwendung sowie die Kontenbezeichnungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Konto
Beschreibung
Eckpunkte
Stammkapital
Summe der Nennwerte
der Stammanteile
(AG: Aktien)
• Jeder Stammanteil hat einen Nennwert von mindestens CHF 100 oder ein Vielfaches davon (AG: mindestens 1 Rappen).
• Das Stammkapital muss mind. CHF 20'000 betragen
(AG: Aktienkapital mind. CHF 100'000).
• Jeder Stammanteil muss von Anfang an voll liberiert
sein (AG: Inhaberaktien voll, Namenaktien mindestens 20% des Nennwerts liberiert).
Reserven
Gesetzliche Gewinnreserve, Freiwillige Gewinnreserven: Enthalten zurückbehaltene Gewinne
Gesetzliche Kapitalreserve: Enthält das Agio aus
Erhöhungen des Stammkapitals
• Gemäss OR 801 gleiche Regelung wie bei der AG
• Bei der Gewinnverwendung der GmbH gelten für die
Zuweisung in die Gesetzliche Gewinnreserve OR 671,
Abs. 1, und OR 671, Abs. 2, Ziff. 3.
Gewinnvortrag
bzw. Verlustvortrag
Enthält (noch) nicht verteilte Gewinne bzw. Verluste, die nicht mit Reserven verrechnet werden
(können)
Regelung wie bei der AG
Dividenden
Gewinnanteil Gesellschafter
• Regelung wie bei der AG (OR 798)
• Ausnahme: Allfällige Nachschüsse werden bei der
Berechnung der Dividende zum Nennwert addiert, wenn die Statuten nichts
anderes vorsehen (AG: keine Nachschüsse).
Tantiemen
Gewinnanteil Geschäftsführer
(AG: Verwaltungsrat)
Gemäss OR 798b ist die aktienrechtliche Regelung von
OR 677 zu beachten.
FREMDKAPITAL
EIGENKAPITAL
(AG: Aktienkapital)
Aufgabe 31, Seite 69
Seite 66
14.3
14. Kapitel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Einzelne Buchführungsprobleme
Gründung
Da das Stammkapital voll liberiert werden muss, wird meistens nur die Liberierung (und nicht auch
die Zeichnung) verbucht.
Buchung:
Bank oder Post / Stammkapital
Gewinnverwendung
Da die Bestimmungen des Aktienrechts gelten (OR 798, Absatz 1 und 2; OR 801), erfolgt die Gewinnverwendung bei der GmbH grundsätzlich analog zur AG (vgl. Kapitel 13.4).
Ausnahme: Sind Nachschüsse geleistet worden, so sind diese gemäss OR 798, Absatz 3, für die Bemessung der Dividenden dem Nennwert zuzurechnen (sofern die Statuten nicht eine
abweichende Regelung vorsehen).
Verlustdeckung
Grundsätzlich erfolgt die Verlustdeckung entsprechend den Bestimmungen bei der AG (vgl. Kapitel 13.5). Ein Verlust wird also zuerst auf das Konto Gewinnvortrag, Verlustvortrag übertragen. Ein
Sollüberschuss dieses Kontos kann in der folgenden Reihenfolge freiwillig im gewünschten Umfang
mit folgenden Konten verrechnet werden:
1. Freiwillige Gewinnreserven
2. Gesetzliche Gewinnreserve
3. Gesetzliche Kapitalreserve
Falls keine oder nur eine teilweise Verrechnung vorgenommen wird, muss der Restbetrag als Verlustvortrag in der Bilanz beim Eigenkapital als Abzugsposten aufgeführt werden.
Zusätzlich können die Statuten vorsehen, dass die Gesellschafter gemäss OR 795a u. a. im Fall von
Verlusten Nachschüsse leisten müssen, wenn die Summe von Stammkapital und gesetzlichen Reserven nicht mehr mit Vermögen gedeckt ist. Nachschüsse kann die Geschäftsführung einfordern;
sie werden im Eigenkapitalkonto Nachschüsse verbucht (z. B. Bank / Nachschüsse) oder im Falle von
Verlusten direkt mit dem Verlustvortrag verrechnet (z. B. Bank / Verlustvortrag).
Wichtige Konten der Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Überblick
Bilanz
Umlaufvermögen
…
Anlagevermögen
…
❶ Dieses
Kurzfristiges Fremdkapital
…
Dividenden
Tantiemen
…
Eigenkapital
Stammkapital
Nachschüsse ❶
Gesetzliche Kapitalreserve
Gesetzliche Gewinnreserve
Freiwillige Gewinnreserven
Gewinnvortrag, Verlustvortrag
wie AG
wie AG
Konto wird nur geführt, wenn Nachschüsse gemäss OR 795a geleistet worden sind.
Aufgaben 32 bis 38, Seite 70 ff.
14. Kapitel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
14.4
Seite 67
Zusammenfassung
OR als Rechtsquelle
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird in OR 772 – 827 geregelt. Darin wird mitunter auf das geltende Aktienrecht hingewiesen. So z. B. insbesondere in
- OR 801
Für die Reserven sind die Vorschriften des Aktienrechts entsprechend anwendbar.
- OR 798b
Die Vorschriften des Aktienrechts über Tantiemen sind entsprechend anwendbar.
Im Unterschied zur AG können die Statuten die Gesellschafter zur Leistung von Nachschüssen verpflichten (OR 795).
Die Nachschüsse werden durch die Geschäftsführer eingefordert (OR 795a).
Konten
Eigenkapital
Stammkapital
Die Summe der Nennwerte der Stammanteile bilden das Stammkapital. Jeder Stammanteil hat einen Nennwert von mindestens CHF 100 oder ein Vielfaches davon. Das Stammkapital muss von
Anfang an voll liberiert (einbezahlt) sein und mindestens CHF 20'000 betragen.
Reserven
Darin enthalten sind zurückbehaltene Gewinne (Gesetzliche Gewinnreserve und Freiwillige Gewinnreserven) und Agio aus Stammkapital-Erhöhungen (Gesetzliche Kapitalreserve). Für die Gewinnverwendung bzw. Speisung der Reserven gilt gemäss OR 801 die Regelung nach Aktienrecht.
Gewinnvortrag, Verlustvortrag
Darin enthalten sind nicht verteilte Gewinne bzw. nicht mit den Reserven verrechnete Verluste. Es
gilt die Regelung gemäss Aktienrecht.
Fremdkapital
Dividenden
Es handelt sich um den Gesellschaftern geschuldete Gewinnanteile. Grundsätzlich gilt die Regelung
gemäss Aktienrecht.
Tantiemen
Es handelt sich um dem Geschäftsführer bzw. den Geschäftsführern geschuldete Gewinnanteile.
Zu beachten ist die aktienrechtliche Regelung.
Gewinnverwendung bei der GmbH unter Berücksichtigung des OR
Jahresgewinn
+ Gewinnvortrag (bzw. – VerlustVo)
= Bilanzgewinn
– 5% Gesetzliche Gewinnreserve
– Evtl. freiwillige Gewinnreserven
5% vom Jahresgewinn (bei Vorliegen eines Verlustvortrags 5% vom Bilanzgewinn)
OR 671, Abs. 1

OR 671, Abs. 1
Obligatorisch, bis die Allgemeine gesetzliche
Reserve (bestehend aus der gesetzlichen Ge
winnreserve und der gesetzlichen Kapitalreserve) 20% des Stammkapitals erreicht hat
OR 672
 Z. B. statutarische Reserven
= Rest
– 5% Grunddividende
– Tantieme
– 10% Gesetzliche GewinnRes
OR 798
 Werden vom Stammkapital berechnet
OR 798b, OR 677
OR 671, Abs. 2, Ziff. 3
= Rest
– … % Zusatzdividende (SuperDiv)
OR 798
– 10% Gesetzliche GewinnRes
= Neuer Gewinnvortrag
Berechnung des (maximalen) Prozentsatzes:
Restgewinn x 100
OR 671, Abs. 2, Ziff. 3 
Stammkapital x 1.1

Entspricht dem Stand des Kontos Gewinnvortrag
nach der Verbuchung der Gewinnverwendung
Seite 68
14.5
14. Kapitel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Kontrollfragen mit Antworten
Fragen
1.
2.
3.
Antworten
Franz Alabor und George Oggier gründen die
Fago GmbH. Sowohl Alabor als auch Oggier
zeichnen je 10 Stammanteile zu CHF 1'000
Nennwert. Die Ausgabe erfolgt zum Nennwert. Wie lauten die Gründungsbuchungen
bei
a) Barliberierung (auf Sperrkonto Bank)?
a) Bank / Stammkapital 10'000
Bank / Stammkapital 10'000
b) Barliberierung (auf Sperrkonto Bank)
seitens Alabor und Sacheinlage (Fahrzeug)
seitens Oggier?
b) Bank / Stammkapital 10'000
Fz
/ Stammkapital 10'000
Variante:
Ba / StammKap 20'000
Bilanz vor Gewinnverwendung:
Stammkapital
120'000
Gesetzliche KapitalRes
0
Gesetzliche GewinnRes 20'000
Gewinnvortrag
1'000
Gewinn
38'000
a) Wie lautet die Buchung zur Übertragung
des Gewinns auf das Konto Gewinnvortrag?
a) Gewinn / Gewinnvortrag 38'000
b) Erstellen Sie den Gewinnverwendungsplan, falls gilt
- Gesetzliche Res: Minimum gemäss OR
- Dividenden: so viele ganze Prozente wie
möglich
b)
Gewinnverwendungsplan
+
=
–
–
=
–
–
=
Jahresgewinn
Gewinnvortrag
Bilanzgewinn
5% ges GewRes von CHF 38'000
5% Grunddividende von CHF 120'000
Rest
23% ZusatzDiv von CHF 120'000
-27'600
10% Gesetzliche GewinnRes
-2'760
Neuer Gewinnvortrag
38'000
1'000
39'000
-1'900
-6'000
31'100
-30'360
740
Bilanz vor Verlustverbuchung:
Stammkapital
120'000
Gesetzliche KapitalRes 10'000
Gesetzliche GewinnRes 15'000
Freiwillige GewinnRes
3'000
Gewinnvortrag
1'000
Verlust
30'000
a) Wie lautet die Buchung für den Verlust
zwecks Erstellung der Bilanz nach Verlustverbuchung, d. h. Bilanz vor Verlustdeckung, und welchen Saldo weist das Konto
GeVo, VeVo darin aus?
a) Gewinnvortrag, Verlustvortrag / Verlust 30'000
b) Wie lauten die Buchungen zwecks Erstellung der Bilanz nach Verlustdeckung, sofern die Verlustdeckung soweit als möglich über die Reserven erfolgt?
b) Freiwillige Gewinnreserven / GeVo, VeVo 3'000
Gesetzliche Gewinnreserve / GeVo,VeVo 15'000
Gesetzliche Kapitalreserve / GeVo, VeVo 10'000
c) Wie viel beträgt das EK in der Bilanz nach
Verlustdeckung?
c) 119'000 (= 120'000 – 1'000)
Saldo Konto GeVo, VeVo: -29'000 (Soll-Überschuss)
14. Kapitel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
14.6
Seite 69
Aufgaben
Aufgabe
31
Rechtliche Grundlagen für die Buchungen bei der GmbH
Füllen Sie mit Hilfe des Obligationenrechts den Lückentext aus.
Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft spricht man bei der GmbH nicht von Aktien, sondern von
(OR 772, Absatz 2). Bei deren Zeichnung verpflichten sich die Gesellschafter, den vereinbarten Betrag, wie
bei der AG, auf ein Sperrkonto bei einer
(OR 777c, Absatz 2, Ziffer 3, in Verbindung mit OR 633) einzuzahlen (Barliberierung)
bzw. ganz oder teilweise mittels
(z. B. Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge,
Patente) unter den im Aktienrecht genannten Bedingungen zu begleichen (OR 777, Absatz 2, Ziffer 2,
und OR 777c, Absatz 2). Diese Einzahlung bzw. Einbringung nennt man
.
Statt des Kontos Aktienkapital bei der AG wird bei der GmbH das Konto
geführt. Es weist den Gesamtnennwert der ausgegebenen Stammanteile aus. Der Mindestnennwert
je Stammanteil beträgt gemäss Gesetz CHF
(OR 774). Das Grundkapital der GmbH
(= Stammkapital) muss mindestens CHF
betragen (OR 773). Der Nennwert jedes
Stammanteils muss immer zu
% liberiert werden (OR 777c und OR 793). Ist der Ausgabepreis
eines Stammanteils höher als dessen Nennwert, entsteht ein
die Bestimmungen des
. Für die Reserven gelten
(OR 801).
Bei der Gewinnverwendung gilt somit bezüglich Zuweisungspflicht in die gesetzliche Gewinnreserve
die
aktienrechtliche
OR
Für
Bestimmung
von
OR
.
Bezüglich
Dividendenzuweisung
ist
anzuwenden (was der aktienrechtlichen Bestimmung von OR 675, Absatz 2, entspricht).
die
Tantiemenzuweisung
gilt
OR 798b,
der
die
Ausrichtung
nur erlaubt, sofern dies in den
einer
Tantieme
an
vorgesehen
ist. Zudem gilt mit Verweis auf OR 677, dass eine Tantieme nur ausgeschüttet werden darf, wenn sie
dem Bilanzgewinn entnommen werden kann, die gesetzlichen Reserven zugewiesen worden sind und
die Gesellschafter eine Dividende von
erhalten haben.
Zusätzlich zu den gemäss Aktienrecht zulässigen Möglichkeiten der Verlustdeckung können die Statuten die Gesellschafter in dem in OR 795a, Absatz 2, Ziffer 1, beschriebenen Fall zur Leistung von
verpflichten (OR 795). Diese dürfen aber das
des
Nennwerts des Stammanteils nicht übersteigen (OR 795, Absatz 2). Nachschüsse werden, sofern die
Statuten nichts anderes vorsehen, später bei der Berechnung der Dividenden dem Nennwert zugerechnet. Die Dividenden werden also vom ursprünglichen Nennwert
berechnet (OR 798, Absatz 3).
Nachschüssen
Seite 70
Aufgabe
14. Kapitel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
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Bargründung
Gustav Gerber und Hans Huber gründen die Gerhub GmbH. Gerber zeichnet zwei Stammanteile mit
je CHF 10'000 Nennwert, Huber einen Stammanteil mit CHF 10'000 Nennwert. Die Ausgabe erfolgt zu
pari (d. h. zum Nennwert). Gerber und Huber liberieren durch Einzahlung auf das Sperrkonto bei der
Bank (Barliberierung).
Verbuchen Sie die Liberierung der Stammanteile und erstellen Sie die Gründungsbilanz.
Liberierung der Stammanteile:
Gründungsbilanz
Aufgabe
33
Sacheinlagegründung
Der Gesellschafter Wilhelm Wullimann gründet die Wullimann GmbH. Er zeichnet einen Stammanteil
mit einem Nennwert von CHF 45'000, der zu pari ausgegeben wird. Die Liberierung erfolgt teilweise
durch Einlage eines Fahrzeugs mit einem Wert von CHF 32'000. Der Rest wird bar auf ein Sperrkonto
bei der Postfinance liberiert.
1. Verbuchen Sie die Liberierung des Stammanteils und erstellen Sie die Gründungsbilanz.
Liberierung des Stammanteils:
Gründungsbilanz
2. Welche der nachfolgenden Voraussetzungen sind bei einer Sacheinlagegründung bei einer GmbH
zu erfüllen (Zutreffende ankreuzen)?
 Schriftlicher Sacheinlagevertrag mit dem Einleger (Gesellschafter) abschliessen
 Angabe der Sacheinlagen in den Statuten (Gegenstand, Bewertung, Name des Einbringers
sowie die ihm ausgegebenen Stammanteile)
 Erstellen eines Gründungsberichts, in welchem die Sacheinlagen erwähnt werden
 Erstellen einer Prüfungsbestätigung, mit dem ein Revisor bestätigt, dass die Angaben im
Gründungsbericht vollständig und richtig sind
 Eintrag der Sacheinlagen und der dafür ausgegebenen Stammanteile im Handelsregister
 Namentliche Erwähnung des Sacheinlegers im Handelsregister
3. Weshalb sind die gesetzlichen Bestimmungen zur Sacheinlagegründung für die AG und GmbH
umfangreicher als diejenigen zur Bargründung?
14. Kapitel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Aufgabe
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Seite 71
Gewinnverwendung einer GmbH
Bilanz der Schmidlin GmbH per 31.12.20-6 (Zahlen in CHF):
Bilanz vor Gewinnverbuchung
Flüssige Mittel
6'000
Verb aus LL
Bilanz nach Gewinnverbuchung
17'000
Flüssige Mittel
6'000
Verb aus LL
(siehe 1)
17'000
Forderungen
16'000
Dividenden
Forderungen
16'000
Dividenden
Vorräte
15'000
DarlehensVerb
24'000
Vorräte
15'000
DarlehensVerb
24'000
110'000
Stammkapital
80'000
Sachanlagen
110'000
Stammkapital
80'000
Ges GewinnRes
15'000
Ges GewinnRes
15'000
Sachanlagen
Gewinnvortrag
Gewinn
0
1'000
Gewinnvortrag
10'000
147'000
0
Gewinn
147'000
147'000
136'000
1. Verbuchen Sie Ende 20-6 den Gewinn des Jahres 20-6 auf das Konto Gewinnvortrag, so dass dieses den Bilanzgewinn ausweist und vervollständigen Sie die Bilanz nach Gewinnverbuchung.
Buchung:
2. Erstellen Sie unter Berücksichtigung folgender Angaben den Gewinnverwendungsplan:
- Gesetzliche Gewinnreserve: Minimum gemäss OR
- Dividenden: so viele ganze Prozente wie möglich
Jahresgewinn
+ Gewinnvortrag
= Bilanzgewinn
–
% gesetzliche GewinnRes von CHF
=
–
% Grunddividende von CHF
=
–
% Dividende von CHF
=
–
% gesetzliche GewinnRes von CHF
=
= Rest
= Neuer Gewinnvortrag
3. Verbuchen Sie im unten stehenden Schema die Gewinnverwendung, nachdem die Gesellschafterversammlung im April 20-7 dem bei 2. erstellten Gewinnverwendungsplan zugestimmt hat. Die
Verrechnungssteuer ist zu berücksichtigen; die Überweisungen sind unter 4. zu verbuchen. Führen Sie das Konto Gewinnvortrag.
4. Nettodividende und Verrechnungssteuer werden per Bank überwiesen.
Nr.
Buchungssatz
Eröffnung
3.
4.
/
/
/
/
/
Betrag
Gewinnvortrag
Seite 72
Aufgabe
14. Kapitel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
35
Gewinnverwendung einer GmbH
Die summarische Bilanz vor Gewinnverbuchung der Marvik GmbH weist per 31.12.20-4 folgende
Zahlen aus:
Vor Gewinnverbuchung
Umlaufvermögen
Anlagevermögen
136'200
269'000
Bilanz per 31.12.20-4
Nach Gewinnverbuchung
136'200
269'000
Verbindlichkeiten aus LL
48'600
48'600
0
0
Tantieme
0
0
Übriges kurzfr Fremdkapital
18'100
18'100
Langfristiges Fremdkapital
97'000
97'000
200'000
200'000
17'000
17'000
Gesetzliche Gewinnreserve
Gewinnvortrag
Gewinn 20-4
405'200
Nach Gewinnverbuchung
Dividende
Stammkapital
405'200
Vor Gewinnverbuchung
1'500
23'000
405'200
380'700
1. Verbuchen Sie Ende 20-4 den Jahresgewinn 20-4 auf das Konto Gewinnvortrag, so dass dieses
den Bilanzgewinn ausweist und vervollständigen Sie die Bilanz nach Gewinnverbuchung.
Buchung:
2. Erstellen Sie unter Berücksichtigung folgender Angaben einen Gewinnverwendungsplan:
- Gesetzliche Gewinnreserve: Minimum gemäss OR
- Tantieme: CHF 3'000
- Dividenden: So viele ganze Prozente wie möglich
3. Verbuchen Sie die Gewinnverwendung, nachdem die Gesellschafterversammlung im Juni 20-5 dem
bei 2. erstellten Gewinnverwendungsplan zugestimmt hat. Die Verrechnungssteuer ist zu berücksichtigen; die Überweisungen sind unter 4. zu verbuchen. Führen Sie das Konto Gewinnvortrag.
4. Tantieme, Nettodividende und Verrechnungssteuer werden per Bank überwiesen.
Nr.
Buchungssatz
Betrag
Gewinnvortrag
Eröffnung
3.
/
/
/
/
4.
/
/
/
14. Kapitel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Aufgabe
36
Seite 73
Gewinnverwendung einer GmbH
Aus der Bilanz der Petty GmbH per 31.12.20-6 (vor Gewinnverwendung) sind folgende Zahlen bekannt:
Stammkapital
Gesetzliche Kapitalreserve
Gesetzliche Gewinnreserve
Gewinnvortrag
Gewinn 20-6
CHF 800'000
CHF 60'000
CHF 97'000
CHF 4'250
CHF 93'000
1. Erstellen Sie unter Berücksichtigung folgender Angaben einen Gewinnverwendungsplan:
- Gesetzliche Gewinnreserve: Minimum gemäss OR
- Zuweisung in die freiwilligen Gewinnreserven: CHF 5'000 (erstmalig)
- Tantieme: CHF 15'000
- Dividenden: So viele ganze Prozente wie möglich
2. Wie hoch müsste die 1. Zuweisung an die Gesetzliche Gewinnreserve mindestens sein, wenn die
Allg. gesetzliche Reserve vor der Gewinnverwendung CHF 121'000 (statt CHF 157'000) betrüge?
3. Wie hoch müsste die 1. Zuweisung an die Gesetzliche Gewinnreserve mindestens sein, wenn die
Allg. gesetzliche Reserve vor der Gewinnverwendung CHF 173'000 (statt CHF 157'000) betrüge?
4. Wie hoch müsste die 1. Zuweisung an die Gesetzliche Gewinnreserve mindestens sein, wenn die
Allg. gesetzliche Reserve vor der Gewinnverwendung CHF 0 (statt CHF 157'000) betrüge und ein
Verlustvortrag von CHF 20'000 (statt ein Gewinnvortrag von CHF 4'250) vorhanden wäre?
Seite 74
Aufgabe
14. Kapitel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
37
Verlustverbuchung ohne Nachschusspflicht
Die Minima GmbH erzielt im Jahr 20-4 einen Verlust von 16 (alle Beträge in CHF 1'000).
1. Verbuchen Sie Ende 20-4 den Verlust auf das Konto Gewinnvortrag, Verlustvortrag und vervollständigen Sie die Bilanz nach Verlustverbuchung per 31.12.20-4.
Buchung:
Bilanz vor Verlustverbuchung
Bilanz nach Verlustverbuchung
Umlaufvermögen
…
Fremdkapital
Anlagevermögen
…
Eigenkapital
Stammkapital
Gesetzl KapitalRes
Gesetzl GewinnRes
Freiw GewinnRes
GeVo (+), VeVo (-)
Gewinn (+), Verlust (-)
…
…
Umlaufvermögen
…
Fremdkapital
Anlagevermögen
…
Eigenkapital
Stammkapital
Gesetzl KapitalRes
Gesetzl GewinnRes
Freiw GewinnRes
GeVo (+), VeVo (-)
120
5
6
2
1
-16
…
…
…
120
5
6
2
…
2. Wiedereröffnung der Konten am 01.01.20-5 gemäss Bilanz nach Verlustverbuchung. Gemäss
Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.01.20-5 ist der Verlust soweit als möglich mit
den Reserven zu verrechnen. Die Konten sind abzuschliessen.
Buchung
Gesetzliche
KapitalRes
Gesetzliche
GewinnRes
Freiwillige
GewinnRes
GeVo,
VeVo
Eröffnung
/
/
/
Salden
3. Die Bilanz nach Verlustdeckung ist zu erstellen und die Höhe des Eigenkapitals zu nennen.
Bilanz nach Verlustdeckung
Umlaufvermögen
…
Fremdkapital
Anlagevermögen
…
Eigenkapital
…
Stammkapital
Gesetzliche Kapitalreserve
Gesetzliche Gewinnreserve
Freiwillige Gewinnreserven
Gewinnvortrag (+), Verlustvortrag (-)
…
Höhe des Eigenkapitals:
…
14. Kapitel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Aufgabe
38
Seite 75
Verlustverbuchung mit Nachschusspflicht
Die Gilgen GmbH erzielt im Jahr 20-4 einen Verlust von 15 (alle Beträge in Kurzzahlen).
1. Verbuchen Sie Ende 20-4 den Verlust auf das Konto Gewinnvortrag, Verlustvortrag und vervollständigen Sie die Bilanz nach Verlustverbuchung per 31.12.20-4.
Buchung:
Bilanz vor Verlustverbuchung
Bilanz nach Verlustverbuchung
Umlaufvermögen
…
Fremdkapital
Anlagevermögen
…
Eigenkapital
Stammkapital
GeVo (+), VeVo (-)
Gewinn (+), Verlust (-)
…
…
Umlaufvermögen
…
Fremdkapital
Anlagevermögen
…
Eigenkapital
Stammkapital
GeVo (+), VeVo (-)
90
1
-15
…
…
…
90
…
2. Wiedereröffnung der Konten am 01.01.20-5 gemäss Bilanz nach Verlustverbuchung. Gemäss
Statuten sind die Gesellschafter verpflichtet, Nachschüsse zu leisten, falls das Vermögen das
Stammkapital und die gesetzlichen Reserven nicht mehr deckt.
Die Gesellschafter zahlen den durch die Geschäftsführung geforderten Betrag von 14 auf das
Bankkonto ein. Verbuchen Sie diesen Betrag auf das Eigenkapitalkonto Nachschüsse.
Buchung
GeVo, VeVo
Stammkapital
Nachschüsse
Eröffnung
/
Salden
3. Die Bilanz nach Verlustdeckung ist zu erstellen und die Höhe des Eigenkapitals zu nennen.
Bilanz nach Verlustdeckung
Umlaufvermögen
…
Fremdkapital
Anlagevermögen
…
Eigenkapital
…
Stammkapital
Gewinnvortrag (+), Verlustvortrag (-)
…
…
Höhe des Eigenkapitals:
4. Nennen Sie die Buchung, falls die Bankgutschrift für die durch die Gesellschafter bezahlten Nachschüsse von 14 sofort mit dem Verlustvortrag verrechnet würde. Geben Sie auch an, wie hoch
das Eigenkapital in diesem Fall wäre.
Buchung:
Höhe des Eigenkapitals:
Seite 76
14. Kapitel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)