14. Kapitel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Seite 65 14 Gesellschaft mit beschränkter Haftung 14.1 Einleitung Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) handelt es sich um eine personenbezogene Kapitalgesellschaft. Wie bei der Aktiengesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen für die Verbindlichkeiten (Ausnahme: In den Statuten ist eine Nachschusspflicht vorgesehen; siehe OR 795 und OR 795a). Einige Vorschriften des Aktienrechts gelten auch für die GmbH (z. B. OR 801). 14.2 Konten und gesetzliche Bestimmungen Wie für alle anderen Unternehmensformen auch, gelten für die GmbH bezüglich Buchführung und Rechnungslegung, also z. B. dem Erfassen der Geschäftsfälle, dem Erstellen des Geschäftsberichts, der Gliederung der Jahresrechnung und der Bewertung der Aktiven und des Fremdkapitals, die Bestimmungen des Rechnungslegungsrechts (OR 957 ff.). Die für die GmbH spezifischen gesetzlichen Bestimmungen für die Gründung und die Gewinnverwendung sowie die Kontenbezeichnungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Konto Beschreibung Eckpunkte Stammkapital Summe der Nennwerte der Stammanteile (AG: Aktien) • Jeder Stammanteil hat einen Nennwert von mindestens CHF 100 oder ein Vielfaches davon (AG: mindestens 1 Rappen). • Das Stammkapital muss mind. CHF 20'000 betragen (AG: Aktienkapital mind. CHF 100'000). • Jeder Stammanteil muss von Anfang an voll liberiert sein (AG: Inhaberaktien voll, Namenaktien mindestens 20% des Nennwerts liberiert). Reserven Gesetzliche Gewinnreserve, Freiwillige Gewinnreserven: Enthalten zurückbehaltene Gewinne Gesetzliche Kapitalreserve: Enthält das Agio aus Erhöhungen des Stammkapitals • Gemäss OR 801 gleiche Regelung wie bei der AG • Bei der Gewinnverwendung der GmbH gelten für die Zuweisung in die Gesetzliche Gewinnreserve OR 671, Abs. 1, und OR 671, Abs. 2, Ziff. 3. Gewinnvortrag bzw. Verlustvortrag Enthält (noch) nicht verteilte Gewinne bzw. Verluste, die nicht mit Reserven verrechnet werden (können) Regelung wie bei der AG Dividenden Gewinnanteil Gesellschafter • Regelung wie bei der AG (OR 798) • Ausnahme: Allfällige Nachschüsse werden bei der Berechnung der Dividende zum Nennwert addiert, wenn die Statuten nichts anderes vorsehen (AG: keine Nachschüsse). Tantiemen Gewinnanteil Geschäftsführer (AG: Verwaltungsrat) Gemäss OR 798b ist die aktienrechtliche Regelung von OR 677 zu beachten. FREMDKAPITAL EIGENKAPITAL (AG: Aktienkapital) Aufgabe 31, Seite 69 Seite 66 14.3 14. Kapitel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Einzelne Buchführungsprobleme Gründung Da das Stammkapital voll liberiert werden muss, wird meistens nur die Liberierung (und nicht auch die Zeichnung) verbucht. Buchung: Bank oder Post / Stammkapital Gewinnverwendung Da die Bestimmungen des Aktienrechts gelten (OR 798, Absatz 1 und 2; OR 801), erfolgt die Gewinnverwendung bei der GmbH grundsätzlich analog zur AG (vgl. Kapitel 13.4). Ausnahme: Sind Nachschüsse geleistet worden, so sind diese gemäss OR 798, Absatz 3, für die Bemessung der Dividenden dem Nennwert zuzurechnen (sofern die Statuten nicht eine abweichende Regelung vorsehen). Verlustdeckung Grundsätzlich erfolgt die Verlustdeckung entsprechend den Bestimmungen bei der AG (vgl. Kapitel 13.5). Ein Verlust wird also zuerst auf das Konto Gewinnvortrag, Verlustvortrag übertragen. Ein Sollüberschuss dieses Kontos kann in der folgenden Reihenfolge freiwillig im gewünschten Umfang mit folgenden Konten verrechnet werden: 1. Freiwillige Gewinnreserven 2. Gesetzliche Gewinnreserve 3. Gesetzliche Kapitalreserve Falls keine oder nur eine teilweise Verrechnung vorgenommen wird, muss der Restbetrag als Verlustvortrag in der Bilanz beim Eigenkapital als Abzugsposten aufgeführt werden. Zusätzlich können die Statuten vorsehen, dass die Gesellschafter gemäss OR 795a u. a. im Fall von Verlusten Nachschüsse leisten müssen, wenn die Summe von Stammkapital und gesetzlichen Reserven nicht mehr mit Vermögen gedeckt ist. Nachschüsse kann die Geschäftsführung einfordern; sie werden im Eigenkapitalkonto Nachschüsse verbucht (z. B. Bank / Nachschüsse) oder im Falle von Verlusten direkt mit dem Verlustvortrag verrechnet (z. B. Bank / Verlustvortrag). Wichtige Konten der Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Überblick Bilanz Umlaufvermögen … Anlagevermögen … ❶ Dieses Kurzfristiges Fremdkapital … Dividenden Tantiemen … Eigenkapital Stammkapital Nachschüsse ❶ Gesetzliche Kapitalreserve Gesetzliche Gewinnreserve Freiwillige Gewinnreserven Gewinnvortrag, Verlustvortrag wie AG wie AG Konto wird nur geführt, wenn Nachschüsse gemäss OR 795a geleistet worden sind. Aufgaben 32 bis 38, Seite 70 ff. 14. Kapitel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 14.4 Seite 67 Zusammenfassung OR als Rechtsquelle Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird in OR 772 – 827 geregelt. Darin wird mitunter auf das geltende Aktienrecht hingewiesen. So z. B. insbesondere in - OR 801 Für die Reserven sind die Vorschriften des Aktienrechts entsprechend anwendbar. - OR 798b Die Vorschriften des Aktienrechts über Tantiemen sind entsprechend anwendbar. Im Unterschied zur AG können die Statuten die Gesellschafter zur Leistung von Nachschüssen verpflichten (OR 795). Die Nachschüsse werden durch die Geschäftsführer eingefordert (OR 795a). Konten Eigenkapital Stammkapital Die Summe der Nennwerte der Stammanteile bilden das Stammkapital. Jeder Stammanteil hat einen Nennwert von mindestens CHF 100 oder ein Vielfaches davon. Das Stammkapital muss von Anfang an voll liberiert (einbezahlt) sein und mindestens CHF 20'000 betragen. Reserven Darin enthalten sind zurückbehaltene Gewinne (Gesetzliche Gewinnreserve und Freiwillige Gewinnreserven) und Agio aus Stammkapital-Erhöhungen (Gesetzliche Kapitalreserve). Für die Gewinnverwendung bzw. Speisung der Reserven gilt gemäss OR 801 die Regelung nach Aktienrecht. Gewinnvortrag, Verlustvortrag Darin enthalten sind nicht verteilte Gewinne bzw. nicht mit den Reserven verrechnete Verluste. Es gilt die Regelung gemäss Aktienrecht. Fremdkapital Dividenden Es handelt sich um den Gesellschaftern geschuldete Gewinnanteile. Grundsätzlich gilt die Regelung gemäss Aktienrecht. Tantiemen Es handelt sich um dem Geschäftsführer bzw. den Geschäftsführern geschuldete Gewinnanteile. Zu beachten ist die aktienrechtliche Regelung. Gewinnverwendung bei der GmbH unter Berücksichtigung des OR Jahresgewinn + Gewinnvortrag (bzw. – VerlustVo) = Bilanzgewinn – 5% Gesetzliche Gewinnreserve – Evtl. freiwillige Gewinnreserven 5% vom Jahresgewinn (bei Vorliegen eines Verlustvortrags 5% vom Bilanzgewinn) OR 671, Abs. 1 OR 671, Abs. 1 Obligatorisch, bis die Allgemeine gesetzliche Reserve (bestehend aus der gesetzlichen Ge winnreserve und der gesetzlichen Kapitalreserve) 20% des Stammkapitals erreicht hat OR 672 Z. B. statutarische Reserven = Rest – 5% Grunddividende – Tantieme – 10% Gesetzliche GewinnRes OR 798 Werden vom Stammkapital berechnet OR 798b, OR 677 OR 671, Abs. 2, Ziff. 3 = Rest – … % Zusatzdividende (SuperDiv) OR 798 – 10% Gesetzliche GewinnRes = Neuer Gewinnvortrag Berechnung des (maximalen) Prozentsatzes: Restgewinn x 100 OR 671, Abs. 2, Ziff. 3 Stammkapital x 1.1 Entspricht dem Stand des Kontos Gewinnvortrag nach der Verbuchung der Gewinnverwendung Seite 68 14.5 14. Kapitel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Kontrollfragen mit Antworten Fragen 1. 2. 3. Antworten Franz Alabor und George Oggier gründen die Fago GmbH. Sowohl Alabor als auch Oggier zeichnen je 10 Stammanteile zu CHF 1'000 Nennwert. Die Ausgabe erfolgt zum Nennwert. Wie lauten die Gründungsbuchungen bei a) Barliberierung (auf Sperrkonto Bank)? a) Bank / Stammkapital 10'000 Bank / Stammkapital 10'000 b) Barliberierung (auf Sperrkonto Bank) seitens Alabor und Sacheinlage (Fahrzeug) seitens Oggier? b) Bank / Stammkapital 10'000 Fz / Stammkapital 10'000 Variante: Ba / StammKap 20'000 Bilanz vor Gewinnverwendung: Stammkapital 120'000 Gesetzliche KapitalRes 0 Gesetzliche GewinnRes 20'000 Gewinnvortrag 1'000 Gewinn 38'000 a) Wie lautet die Buchung zur Übertragung des Gewinns auf das Konto Gewinnvortrag? a) Gewinn / Gewinnvortrag 38'000 b) Erstellen Sie den Gewinnverwendungsplan, falls gilt - Gesetzliche Res: Minimum gemäss OR - Dividenden: so viele ganze Prozente wie möglich b) Gewinnverwendungsplan + = – – = – – = Jahresgewinn Gewinnvortrag Bilanzgewinn 5% ges GewRes von CHF 38'000 5% Grunddividende von CHF 120'000 Rest 23% ZusatzDiv von CHF 120'000 -27'600 10% Gesetzliche GewinnRes -2'760 Neuer Gewinnvortrag 38'000 1'000 39'000 -1'900 -6'000 31'100 -30'360 740 Bilanz vor Verlustverbuchung: Stammkapital 120'000 Gesetzliche KapitalRes 10'000 Gesetzliche GewinnRes 15'000 Freiwillige GewinnRes 3'000 Gewinnvortrag 1'000 Verlust 30'000 a) Wie lautet die Buchung für den Verlust zwecks Erstellung der Bilanz nach Verlustverbuchung, d. h. Bilanz vor Verlustdeckung, und welchen Saldo weist das Konto GeVo, VeVo darin aus? a) Gewinnvortrag, Verlustvortrag / Verlust 30'000 b) Wie lauten die Buchungen zwecks Erstellung der Bilanz nach Verlustdeckung, sofern die Verlustdeckung soweit als möglich über die Reserven erfolgt? b) Freiwillige Gewinnreserven / GeVo, VeVo 3'000 Gesetzliche Gewinnreserve / GeVo,VeVo 15'000 Gesetzliche Kapitalreserve / GeVo, VeVo 10'000 c) Wie viel beträgt das EK in der Bilanz nach Verlustdeckung? c) 119'000 (= 120'000 – 1'000) Saldo Konto GeVo, VeVo: -29'000 (Soll-Überschuss) 14. Kapitel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 14.6 Seite 69 Aufgaben Aufgabe 31 Rechtliche Grundlagen für die Buchungen bei der GmbH Füllen Sie mit Hilfe des Obligationenrechts den Lückentext aus. Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft spricht man bei der GmbH nicht von Aktien, sondern von (OR 772, Absatz 2). Bei deren Zeichnung verpflichten sich die Gesellschafter, den vereinbarten Betrag, wie bei der AG, auf ein Sperrkonto bei einer (OR 777c, Absatz 2, Ziffer 3, in Verbindung mit OR 633) einzuzahlen (Barliberierung) bzw. ganz oder teilweise mittels (z. B. Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge, Patente) unter den im Aktienrecht genannten Bedingungen zu begleichen (OR 777, Absatz 2, Ziffer 2, und OR 777c, Absatz 2). Diese Einzahlung bzw. Einbringung nennt man . Statt des Kontos Aktienkapital bei der AG wird bei der GmbH das Konto geführt. Es weist den Gesamtnennwert der ausgegebenen Stammanteile aus. Der Mindestnennwert je Stammanteil beträgt gemäss Gesetz CHF (OR 774). Das Grundkapital der GmbH (= Stammkapital) muss mindestens CHF betragen (OR 773). Der Nennwert jedes Stammanteils muss immer zu % liberiert werden (OR 777c und OR 793). Ist der Ausgabepreis eines Stammanteils höher als dessen Nennwert, entsteht ein die Bestimmungen des . Für die Reserven gelten (OR 801). Bei der Gewinnverwendung gilt somit bezüglich Zuweisungspflicht in die gesetzliche Gewinnreserve die aktienrechtliche OR Für Bestimmung von OR . Bezüglich Dividendenzuweisung ist anzuwenden (was der aktienrechtlichen Bestimmung von OR 675, Absatz 2, entspricht). die Tantiemenzuweisung gilt OR 798b, der die Ausrichtung nur erlaubt, sofern dies in den einer Tantieme an vorgesehen ist. Zudem gilt mit Verweis auf OR 677, dass eine Tantieme nur ausgeschüttet werden darf, wenn sie dem Bilanzgewinn entnommen werden kann, die gesetzlichen Reserven zugewiesen worden sind und die Gesellschafter eine Dividende von erhalten haben. Zusätzlich zu den gemäss Aktienrecht zulässigen Möglichkeiten der Verlustdeckung können die Statuten die Gesellschafter in dem in OR 795a, Absatz 2, Ziffer 1, beschriebenen Fall zur Leistung von verpflichten (OR 795). Diese dürfen aber das des Nennwerts des Stammanteils nicht übersteigen (OR 795, Absatz 2). Nachschüsse werden, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen, später bei der Berechnung der Dividenden dem Nennwert zugerechnet. Die Dividenden werden also vom ursprünglichen Nennwert berechnet (OR 798, Absatz 3). Nachschüssen Seite 70 Aufgabe 14. Kapitel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 32 Bargründung Gustav Gerber und Hans Huber gründen die Gerhub GmbH. Gerber zeichnet zwei Stammanteile mit je CHF 10'000 Nennwert, Huber einen Stammanteil mit CHF 10'000 Nennwert. Die Ausgabe erfolgt zu pari (d. h. zum Nennwert). Gerber und Huber liberieren durch Einzahlung auf das Sperrkonto bei der Bank (Barliberierung). Verbuchen Sie die Liberierung der Stammanteile und erstellen Sie die Gründungsbilanz. Liberierung der Stammanteile: Gründungsbilanz Aufgabe 33 Sacheinlagegründung Der Gesellschafter Wilhelm Wullimann gründet die Wullimann GmbH. Er zeichnet einen Stammanteil mit einem Nennwert von CHF 45'000, der zu pari ausgegeben wird. Die Liberierung erfolgt teilweise durch Einlage eines Fahrzeugs mit einem Wert von CHF 32'000. Der Rest wird bar auf ein Sperrkonto bei der Postfinance liberiert. 1. Verbuchen Sie die Liberierung des Stammanteils und erstellen Sie die Gründungsbilanz. Liberierung des Stammanteils: Gründungsbilanz 2. Welche der nachfolgenden Voraussetzungen sind bei einer Sacheinlagegründung bei einer GmbH zu erfüllen (Zutreffende ankreuzen)? Schriftlicher Sacheinlagevertrag mit dem Einleger (Gesellschafter) abschliessen Angabe der Sacheinlagen in den Statuten (Gegenstand, Bewertung, Name des Einbringers sowie die ihm ausgegebenen Stammanteile) Erstellen eines Gründungsberichts, in welchem die Sacheinlagen erwähnt werden Erstellen einer Prüfungsbestätigung, mit dem ein Revisor bestätigt, dass die Angaben im Gründungsbericht vollständig und richtig sind Eintrag der Sacheinlagen und der dafür ausgegebenen Stammanteile im Handelsregister Namentliche Erwähnung des Sacheinlegers im Handelsregister 3. Weshalb sind die gesetzlichen Bestimmungen zur Sacheinlagegründung für die AG und GmbH umfangreicher als diejenigen zur Bargründung? 14. Kapitel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Aufgabe 34 Seite 71 Gewinnverwendung einer GmbH Bilanz der Schmidlin GmbH per 31.12.20-6 (Zahlen in CHF): Bilanz vor Gewinnverbuchung Flüssige Mittel 6'000 Verb aus LL Bilanz nach Gewinnverbuchung 17'000 Flüssige Mittel 6'000 Verb aus LL (siehe 1) 17'000 Forderungen 16'000 Dividenden Forderungen 16'000 Dividenden Vorräte 15'000 DarlehensVerb 24'000 Vorräte 15'000 DarlehensVerb 24'000 110'000 Stammkapital 80'000 Sachanlagen 110'000 Stammkapital 80'000 Ges GewinnRes 15'000 Ges GewinnRes 15'000 Sachanlagen Gewinnvortrag Gewinn 0 1'000 Gewinnvortrag 10'000 147'000 0 Gewinn 147'000 147'000 136'000 1. Verbuchen Sie Ende 20-6 den Gewinn des Jahres 20-6 auf das Konto Gewinnvortrag, so dass dieses den Bilanzgewinn ausweist und vervollständigen Sie die Bilanz nach Gewinnverbuchung. Buchung: 2. Erstellen Sie unter Berücksichtigung folgender Angaben den Gewinnverwendungsplan: - Gesetzliche Gewinnreserve: Minimum gemäss OR - Dividenden: so viele ganze Prozente wie möglich Jahresgewinn + Gewinnvortrag = Bilanzgewinn – % gesetzliche GewinnRes von CHF = – % Grunddividende von CHF = – % Dividende von CHF = – % gesetzliche GewinnRes von CHF = = Rest = Neuer Gewinnvortrag 3. Verbuchen Sie im unten stehenden Schema die Gewinnverwendung, nachdem die Gesellschafterversammlung im April 20-7 dem bei 2. erstellten Gewinnverwendungsplan zugestimmt hat. Die Verrechnungssteuer ist zu berücksichtigen; die Überweisungen sind unter 4. zu verbuchen. Führen Sie das Konto Gewinnvortrag. 4. Nettodividende und Verrechnungssteuer werden per Bank überwiesen. Nr. Buchungssatz Eröffnung 3. 4. / / / / / Betrag Gewinnvortrag Seite 72 Aufgabe 14. Kapitel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 35 Gewinnverwendung einer GmbH Die summarische Bilanz vor Gewinnverbuchung der Marvik GmbH weist per 31.12.20-4 folgende Zahlen aus: Vor Gewinnverbuchung Umlaufvermögen Anlagevermögen 136'200 269'000 Bilanz per 31.12.20-4 Nach Gewinnverbuchung 136'200 269'000 Verbindlichkeiten aus LL 48'600 48'600 0 0 Tantieme 0 0 Übriges kurzfr Fremdkapital 18'100 18'100 Langfristiges Fremdkapital 97'000 97'000 200'000 200'000 17'000 17'000 Gesetzliche Gewinnreserve Gewinnvortrag Gewinn 20-4 405'200 Nach Gewinnverbuchung Dividende Stammkapital 405'200 Vor Gewinnverbuchung 1'500 23'000 405'200 380'700 1. Verbuchen Sie Ende 20-4 den Jahresgewinn 20-4 auf das Konto Gewinnvortrag, so dass dieses den Bilanzgewinn ausweist und vervollständigen Sie die Bilanz nach Gewinnverbuchung. Buchung: 2. Erstellen Sie unter Berücksichtigung folgender Angaben einen Gewinnverwendungsplan: - Gesetzliche Gewinnreserve: Minimum gemäss OR - Tantieme: CHF 3'000 - Dividenden: So viele ganze Prozente wie möglich 3. Verbuchen Sie die Gewinnverwendung, nachdem die Gesellschafterversammlung im Juni 20-5 dem bei 2. erstellten Gewinnverwendungsplan zugestimmt hat. Die Verrechnungssteuer ist zu berücksichtigen; die Überweisungen sind unter 4. zu verbuchen. Führen Sie das Konto Gewinnvortrag. 4. Tantieme, Nettodividende und Verrechnungssteuer werden per Bank überwiesen. Nr. Buchungssatz Betrag Gewinnvortrag Eröffnung 3. / / / / 4. / / / 14. Kapitel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Aufgabe 36 Seite 73 Gewinnverwendung einer GmbH Aus der Bilanz der Petty GmbH per 31.12.20-6 (vor Gewinnverwendung) sind folgende Zahlen bekannt: Stammkapital Gesetzliche Kapitalreserve Gesetzliche Gewinnreserve Gewinnvortrag Gewinn 20-6 CHF 800'000 CHF 60'000 CHF 97'000 CHF 4'250 CHF 93'000 1. Erstellen Sie unter Berücksichtigung folgender Angaben einen Gewinnverwendungsplan: - Gesetzliche Gewinnreserve: Minimum gemäss OR - Zuweisung in die freiwilligen Gewinnreserven: CHF 5'000 (erstmalig) - Tantieme: CHF 15'000 - Dividenden: So viele ganze Prozente wie möglich 2. Wie hoch müsste die 1. Zuweisung an die Gesetzliche Gewinnreserve mindestens sein, wenn die Allg. gesetzliche Reserve vor der Gewinnverwendung CHF 121'000 (statt CHF 157'000) betrüge? 3. Wie hoch müsste die 1. Zuweisung an die Gesetzliche Gewinnreserve mindestens sein, wenn die Allg. gesetzliche Reserve vor der Gewinnverwendung CHF 173'000 (statt CHF 157'000) betrüge? 4. Wie hoch müsste die 1. Zuweisung an die Gesetzliche Gewinnreserve mindestens sein, wenn die Allg. gesetzliche Reserve vor der Gewinnverwendung CHF 0 (statt CHF 157'000) betrüge und ein Verlustvortrag von CHF 20'000 (statt ein Gewinnvortrag von CHF 4'250) vorhanden wäre? Seite 74 Aufgabe 14. Kapitel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 37 Verlustverbuchung ohne Nachschusspflicht Die Minima GmbH erzielt im Jahr 20-4 einen Verlust von 16 (alle Beträge in CHF 1'000). 1. Verbuchen Sie Ende 20-4 den Verlust auf das Konto Gewinnvortrag, Verlustvortrag und vervollständigen Sie die Bilanz nach Verlustverbuchung per 31.12.20-4. Buchung: Bilanz vor Verlustverbuchung Bilanz nach Verlustverbuchung Umlaufvermögen … Fremdkapital Anlagevermögen … Eigenkapital Stammkapital Gesetzl KapitalRes Gesetzl GewinnRes Freiw GewinnRes GeVo (+), VeVo (-) Gewinn (+), Verlust (-) … … Umlaufvermögen … Fremdkapital Anlagevermögen … Eigenkapital Stammkapital Gesetzl KapitalRes Gesetzl GewinnRes Freiw GewinnRes GeVo (+), VeVo (-) 120 5 6 2 1 -16 … … … 120 5 6 2 … 2. Wiedereröffnung der Konten am 01.01.20-5 gemäss Bilanz nach Verlustverbuchung. Gemäss Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.01.20-5 ist der Verlust soweit als möglich mit den Reserven zu verrechnen. Die Konten sind abzuschliessen. Buchung Gesetzliche KapitalRes Gesetzliche GewinnRes Freiwillige GewinnRes GeVo, VeVo Eröffnung / / / Salden 3. Die Bilanz nach Verlustdeckung ist zu erstellen und die Höhe des Eigenkapitals zu nennen. Bilanz nach Verlustdeckung Umlaufvermögen … Fremdkapital Anlagevermögen … Eigenkapital … Stammkapital Gesetzliche Kapitalreserve Gesetzliche Gewinnreserve Freiwillige Gewinnreserven Gewinnvortrag (+), Verlustvortrag (-) … Höhe des Eigenkapitals: … 14. Kapitel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Aufgabe 38 Seite 75 Verlustverbuchung mit Nachschusspflicht Die Gilgen GmbH erzielt im Jahr 20-4 einen Verlust von 15 (alle Beträge in Kurzzahlen). 1. Verbuchen Sie Ende 20-4 den Verlust auf das Konto Gewinnvortrag, Verlustvortrag und vervollständigen Sie die Bilanz nach Verlustverbuchung per 31.12.20-4. Buchung: Bilanz vor Verlustverbuchung Bilanz nach Verlustverbuchung Umlaufvermögen … Fremdkapital Anlagevermögen … Eigenkapital Stammkapital GeVo (+), VeVo (-) Gewinn (+), Verlust (-) … … Umlaufvermögen … Fremdkapital Anlagevermögen … Eigenkapital Stammkapital GeVo (+), VeVo (-) 90 1 -15 … … … 90 … 2. Wiedereröffnung der Konten am 01.01.20-5 gemäss Bilanz nach Verlustverbuchung. Gemäss Statuten sind die Gesellschafter verpflichtet, Nachschüsse zu leisten, falls das Vermögen das Stammkapital und die gesetzlichen Reserven nicht mehr deckt. Die Gesellschafter zahlen den durch die Geschäftsführung geforderten Betrag von 14 auf das Bankkonto ein. Verbuchen Sie diesen Betrag auf das Eigenkapitalkonto Nachschüsse. Buchung GeVo, VeVo Stammkapital Nachschüsse Eröffnung / Salden 3. Die Bilanz nach Verlustdeckung ist zu erstellen und die Höhe des Eigenkapitals zu nennen. Bilanz nach Verlustdeckung Umlaufvermögen … Fremdkapital Anlagevermögen … Eigenkapital … Stammkapital Gewinnvortrag (+), Verlustvortrag (-) … … Höhe des Eigenkapitals: 4. Nennen Sie die Buchung, falls die Bankgutschrift für die durch die Gesellschafter bezahlten Nachschüsse von 14 sofort mit dem Verlustvortrag verrechnet würde. Geben Sie auch an, wie hoch das Eigenkapital in diesem Fall wäre. Buchung: Höhe des Eigenkapitals: Seite 76 14. Kapitel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
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