Übersicht der Steuer- und Gebührensätze der Stadt Wegberg Steuer-/Gebührenart Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) Grundsteuer B ( bebaute und sonstige Grundstücke) Gewerbesteuer Hundesteuer a) ein Hund gehalten wird b) zwei Hunde gehalten wird c) ab drei Hunde gehalten wird d) ein gefährlicher Hund gehalten wird e) zwei oder mehr gefährliche Hund gehalten werden Vergnügunssteuer 1.) Besteuerrung nach Eintrittsgeldern 2.) Besteuerung nach dem Spielumsatz 3.) Besteuerung nach der größe des benutzten Raumes 3.1) in geschlossenen Räumen 3.2) im Freien 4.) Besteuerung nach dem Einspielergebnis bzw. der Anzahl der Apparate 4.1) bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 4.2) bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit 4.3) bei Apparaten mit dem Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben 5.) Anmeldung und Sicherheitsstellung, im Falle §1 Nr.3 Müllabfuhrgebühren 1.) Grundgebühr für Restabfallgefäße mit 1.1) 80 Liter Volumen 1.2) 120 Liter Volumen 1.3) 240 Liter Volumen 1.4) 1100 Liter Volumen 2.) Gewichtsgebühren 2.1) 80 Liter Volumen-250 kg 2.2) 120 Liter Volumen-400 kg 2.3) 240 Liter Volumen-500 kg 2.4) 1100 Liter Volumen-4000kg 3.) Umtausch 4.) Entleerungen, die über die Anzahl der abgegoltenen Entleerungen hinausgehen für Restabfälle 4.1) 80,120,240 Liter 4.2) 1100 Liter 5.) zusätzliche Abfallgefäße für Papier,Pappe und Kartonagen mit einem Volumen von 120 und 240 Liter 5.1) zusätzliche Abfallgefäße für Papier,Pappe und Kartonagen mit einem Volumen von 1100 Liter 6.) Restmüll wöchentlich 7.) Papier, Pappe, Kartonagen 14-tägig Entwässerungssatzungen 1.) Anschlussbeitrag der Grundstückfläche 2.) Teilanschlussbeitrag wenn 2.1) nur Regenwasser eingeleitet werden darf 2.2) nur Schmutzwasser eingeleitet werden darf 2.3) nur vorgeklärtes/vorbehandeltes Schmutzwasser eingeleitet werden darf 2.4) nur vorgeklärtes/vorbehandeltes Schmutzwasser zusammen mit Regenwasser eingeleitet werden darf 3.) Schmutzwassergebühr 4.) Niederschlagswassergebühr 4.1) bebaute und/oder befestigte Fläche 4.2) begründete Dachflächen, deren Oberflächenwasser den öffentlichen Kanalanlagen zugeführt wird Kanalanschlussbeiträge Grundstückentwässerung Klärschlammgebühren 1.) für die Kleinkläranlagen 2.) für abflusslose Kleinklärgruben Bemessungsgrundlage Steuer-/Gebührensatz 2015 Grundsteuermessbetrag 290 v.H. Grundsteuermessbetrag Gewerbesteuermessbetrag 491 v.H. 433 v.H. pro Hund pro Hund pro Hund pro Hund pro Hund 90€/pro Jahr 122€/pro Jahr 141€/pro Jahr 650€/pro Jahr 850€/pro Jahr pro Eintrittspreis oder Entgelts des Spielumsatzes 22,00 v.H. 6 v.H. pro Tag, je angefangener 10 Quadratmeter pro Tag, je angefangener 10 Quadratmeter 1€/pro Tag 0.60€/pro Tag des Einspielergebnisses pro Apparat 18 v.H. 35€/pro Apparat pro Apparat 800€/pro Apparat mindestens 10000€ pro Abfallgefäß pro Abfallgefäß pro Abfallgefäß pro Abfallgefäß 36,60€/pro Jahr 58,60€/pro Jahr 73,20€/pro Jahr 586,00€/pro Jahr pro Abfallgefäß pro Abfallgefäß pro Abfallgefäß pro Abfallgefäß pro weiteres Abfallgefäß 50,00€/pro Jahr 80,00€/pro Jahr 100,00€/pro Jahr 800€/pro Jahr 42,22€/pro weiteres Abfallgefäß 0,65 € 0,87 € pro weiteres Abfallgefäß 9,58€/pro weiteres Abfallgefäß pro weiteres Abfallgefäß 90,97€/pro weiteres Abfallgefäß jährlich jährlich 178,62€/pro Jahr 72,28€/pro Jahr pro Quadratmeter 4€/pro Quadratmeter 50 v.H. 80 v.H. 50 v.H. 70 v.H. pro Kubikmeter 4,14€/pro Kubikmeter jährlich 1,04€/pro Jahr jährlich 0,52€/pro Jahr pro Quadratmeter pro Kubikmeter 3,45/pro Quadratmeter 5,10/pro Kubikmeter pro Kleinkläranlage pro Kleinklärgrube 36,70€/pro Kleinkläranlage 32,20€/pro Kleinkläranlage
© Copyright 2024 ExpyDoc