Steuer und Gebührensätze 2015

Übersicht der Steuer- und Gebührensätze der Stadt Wegberg
Steuer-/Gebührenart
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche
Grundstücke)
Grundsteuer B ( bebaute und sonstige Grundstücke)
Gewerbesteuer
Hundesteuer
a) ein Hund gehalten wird
b) zwei Hunde gehalten wird
c) ab drei Hunde gehalten wird
d) ein gefährlicher Hund gehalten wird
e) zwei oder mehr gefährliche Hund gehalten werden
Vergnügunssteuer
1.) Besteuerrung nach Eintrittsgeldern
2.) Besteuerung nach dem Spielumsatz
3.) Besteuerung nach der größe des benutzten Raumes
3.1) in geschlossenen Räumen
3.2) im Freien
4.) Besteuerung nach dem Einspielergebnis bzw. der
Anzahl der Apparate
4.1) bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit
4.2) bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit
4.3) bei Apparaten mit dem Gewalttätigkeiten gegen
Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die
Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder
pornographische und die Würde des Menschen
verletzende Praktiken zum Gegenstand haben
5.) Anmeldung und Sicherheitsstellung, im Falle §1 Nr.3
Müllabfuhrgebühren
1.) Grundgebühr für Restabfallgefäße mit
1.1) 80 Liter Volumen
1.2) 120 Liter Volumen
1.3) 240 Liter Volumen
1.4) 1100 Liter Volumen
2.) Gewichtsgebühren
2.1) 80 Liter Volumen-250 kg
2.2) 120 Liter Volumen-400 kg
2.3) 240 Liter Volumen-500 kg
2.4) 1100 Liter Volumen-4000kg
3.) Umtausch
4.) Entleerungen, die über die Anzahl der abgegoltenen
Entleerungen hinausgehen für Restabfälle
4.1) 80,120,240 Liter
4.2) 1100 Liter
5.) zusätzliche Abfallgefäße für Papier,Pappe und
Kartonagen mit einem Volumen von 120 und 240 Liter
5.1) zusätzliche Abfallgefäße für Papier,Pappe und
Kartonagen mit einem Volumen von 1100 Liter
6.) Restmüll wöchentlich
7.) Papier, Pappe, Kartonagen 14-tägig
Entwässerungssatzungen
1.) Anschlussbeitrag der Grundstückfläche
2.) Teilanschlussbeitrag wenn
2.1) nur Regenwasser eingeleitet werden darf
2.2) nur Schmutzwasser eingeleitet werden darf
2.3) nur vorgeklärtes/vorbehandeltes Schmutzwasser
eingeleitet werden darf
2.4) nur vorgeklärtes/vorbehandeltes Schmutzwasser
zusammen mit Regenwasser eingeleitet werden darf
3.) Schmutzwassergebühr
4.) Niederschlagswassergebühr
4.1) bebaute und/oder befestigte Fläche
4.2) begründete Dachflächen, deren Oberflächenwasser
den öffentlichen Kanalanlagen zugeführt wird
Kanalanschlussbeiträge
Grundstückentwässerung
Klärschlammgebühren
1.) für die Kleinkläranlagen
2.) für abflusslose Kleinklärgruben
Bemessungsgrundlage
Steuer-/Gebührensatz 2015
Grundsteuermessbetrag
290 v.H.
Grundsteuermessbetrag
Gewerbesteuermessbetrag
491 v.H.
433 v.H.
pro Hund
pro Hund
pro Hund
pro Hund
pro Hund
90€/pro Jahr
122€/pro Jahr
141€/pro Jahr
650€/pro Jahr
850€/pro Jahr
pro Eintrittspreis oder Entgelts
des Spielumsatzes
22,00 v.H.
6 v.H.
pro Tag, je angefangener 10 Quadratmeter
pro Tag, je angefangener 10 Quadratmeter
1€/pro Tag
0.60€/pro Tag
des Einspielergebnisses
pro Apparat
18 v.H.
35€/pro Apparat
pro Apparat
800€/pro Apparat
mindestens 10000€
pro Abfallgefäß
pro Abfallgefäß
pro Abfallgefäß
pro Abfallgefäß
36,60€/pro Jahr
58,60€/pro Jahr
73,20€/pro Jahr
586,00€/pro Jahr
pro Abfallgefäß
pro Abfallgefäß
pro Abfallgefäß
pro Abfallgefäß
pro weiteres Abfallgefäß
50,00€/pro Jahr
80,00€/pro Jahr
100,00€/pro Jahr
800€/pro Jahr
42,22€/pro weiteres Abfallgefäß
0,65 €
0,87 €
pro weiteres Abfallgefäß
9,58€/pro weiteres Abfallgefäß
pro weiteres Abfallgefäß
90,97€/pro weiteres Abfallgefäß
jährlich
jährlich
178,62€/pro Jahr
72,28€/pro Jahr
pro Quadratmeter
4€/pro Quadratmeter
50 v.H.
80 v.H.
50 v.H.
70 v.H.
pro Kubikmeter
4,14€/pro Kubikmeter
jährlich
1,04€/pro Jahr
jährlich
0,52€/pro Jahr
pro Quadratmeter
pro Kubikmeter
3,45/pro Quadratmeter
5,10/pro Kubikmeter
pro Kleinkläranlage
pro Kleinklärgrube
36,70€/pro Kleinkläranlage
32,20€/pro Kleinkläranlage