Hafen Hamburg Unternehmensverband Hafen Hamburg E. V. Jahresbericht 2015 www.uvhh.de Hafen Hamburg UnterneHmensverband Hafen HambUrg e. v. Jahresbericht 2015 dieser bericht wurde im Juni 2015 redaktionell abgeschlossen. Inhaltsverzeichnis InHalt Vorwor t �������������������������������������������������������������������������������� 4 1� Gesamt wir t schaf tliche l aGe ������������������������������������������ 8 2� Um schl aGs ent wicklUnG 20 14 ������������������������������������������� 11 3� Vorl äUfiGe Um schl aGs ent wicklUnG 20 15 ���������������������� 15 4� we t tbe wer b Und mark tanteil s ent wicklUnG ���������������� 16 5� aUs baU der Verkehr sinfr astrUk tUr ������������������������������ 18 1. S EE WÄRTIGE ZU FA H RT ......................................................................... 18 fahrrinnenanpas sung von U nter- und außenelbe ....................................... 18 n ord-Ostsee-Kanal ............................................................................................. 21 2. STR AS S EN I N FR ASTR UK T UR ................................................................. 22 aus bau der a7 ..................................................................................................... 22 s traßen und brücken im H amburger H afen ................................................. 24 3. SCH IEN EN I N FR ASTR UK T UR ................................................................. 25 schienenhinterlandanbindung des H amburger H afens ............................................................................................ 26 4. BI N N EN WAS S ER STR AS S EN .................................................................. 27 sammelret tungs mit tel auf barkas sen ........................................................... 28 6� ak tUelle Unter sUchUnGen Und stUdien Über den hafen hambUrG ������������������������������������������������� 30 2 Inhaltsverzeichnis 7� hafen- Und Verkehr s Politik �������������������������������������������� 32 1. DIE H A FEN - U N D V ER KEH R S PO LITIK DES H A M BURGER S EN ATES ................................................................. 32 O ly mpia-bewerbung H amburgs ..................................................................... 32 H afengeld ............................................................................................................ 34 2. DIE H A FEN - U N D V ER KEH R S PO LITIK DES BU N DES ............................ 34 verkür zung von Planungs- und g enehmigungsver fahren ....................... 35 n euaus richtung der n ationalen m aritimen Konferenzen .......................... 35 das n ationale H afenkonzept ........................................................................... 36 reform der Was ser- und s chif f fahr tsver waltung ....................................... 37 reform der Zollver waltung ............................................................................... 37 bundesverkehrswe geplan 2015 bis 2030 .................................................... 38 l ang-lk w ............................................................................................................. 38 3. DIE H A FEN - U N D V ER KEH R S PO LITIK DER EUROPÄI SCH EN U N IO N ................................................................ 39 eU-H afenpolitik ................................................................................................... 39 U nions Zollkodex ................................................................................................ 40 r ichtlinie über den auf bau der Infrastruk tur für alternative K raf tstof fe ........................................................................................ 41 8� Umwelt schUt Z Und nachhaltiGkeit �������������������������������� 42 1. U M W ELTPART N ER SCH A F T ................................................................... 43 2. V EROR D N U NG Ü BER A N L AGEN ZU M U M G A NG M IT WAS S ERGEFÄ H R DEN DEN STO FFEN ............................................. 44 3. SCH W EFELEM I S S IO N S KO N TRO L LGEB IE TE ......................................... 44 4. EN ERG IE AU DITS .................................................................................... 45 5. FOR U M STRO M BAU- U N D S EDI M EN T M A N AGEM EN TKO NZEP T TI DEEL BE .................................... 46 6. SCH I FFSA BG A BEN V EROR D N U NG ....................................................... 47 7. EN ERGIEEI N S PAR U NGS M AS S N A H M EN DER H A FEN BE TR IEBE ........................................................................... 47 9� hafen sicher heit ��������������������������������������������������������������� 49 I t-sicherheitsgeset z .......................................................................................... 49 gewichtsverif izierung von e xpor tcontainern .............................................. 50 betriebssicherheitsverordnung ....................................................................... 51 10� tarifPolitik ����������������������������������������������������������������������� 52 orGane Und Geschäf t s stelle des Unternehmen sVer bandes hafen hambUrG e� V� ����������������� 54 3 vorwort vOrWOrt Liebe Mitglieder, liebe Leserinnen und Leser, das Berichtsjahr 2014/2015 war insbesondere von folgenden Themen geprägt: Schiffsgrößenentwicklung, schleppender Infrastrukturausbau, zunehmender Wettbewerb sowie die Olympiabewerbung. schiffsgrößenentwicklung Gunther Bonz, Präsident des UVHH Auch in 2014/2015 setzte sich der Trend zu immer größeren Containerschiffen fort. Weltweit sind heute bereits über 300 Groß- containerschiffe mit einer Stellplatzkapazität von mehr als 10.000 TEU pro Schiff im Einsatz. Sind in 2008 nur 15 Schiffsanläufe dieser Größenordnung im Hamburger Hafen registriert worden, so waren es in 2014 schon über 500. Der Einsatzschwerpunkt dieser Großcontainerschiffe ist der Fernost-Nordeuropa-Verkehr. Aktuell sind hier 21 Liniendienste zu verzeichnen. Davon sollen bis Ende 2016 insgesamt 18 Strings mit Schiffen mit einer Stellplatzkapazität von mindestens 12.000 TEU bedient werden. Die Transportkapazitäten der Dienste erhöhen sich durch die Inbetriebnahme von Neubauten, nicht aber durch die Erhöhung der Anzahl der Dienste. Bis Ende 2016 werden über 90 Großcontainerschiffe mit einer Kapazität von über 15.000 TEU in Dienst gestellt werden. In allen Fernost-Europa-Diensten werden in voraussichtlich fünf Jahren nur noch Schiffe mit Transportkapazitäten zwischen 15.000 und 22.000 TEU eingesetzt werden. Die Schiffsgrößenentwicklung hat für Häfen und Containerterminals gravierende Folgen. Die Umschlagspeaks nehmen zu. Die Erfahrungen zeigen, dass noch vor fünf Jahren die durchschnittliche Anzahl geladener und gelöschter Container bei einem Schiffsanlauf der Größenordnung bis 10.000 TEU bei circa 2.000 bis 3.000 TEU lag. Bei den Großcontainerschiffen über 10.000 TEU 4 vorwort steigen diese Containerbewegungen pro Schiffsanlauf auf durchschnittlich 5.000 bis 6.000 TEU, in Einzelfällen sogar deutlich darüber. Die Terminals müssen daher erhebliche Investitionen in größere Containerbrücken (Schiffsbreite, Schiffshöhe) tätigen, auch wenn das vorhandene Equipment noch nicht abgeschrieben ist. Die mit den Großcontainerschiffen verbundenen Umschlagspeaks haben auch Auswirkungen auf die Schichtplanungen und Flächenbedarfe bis hin zu den Hinterlandanbindungen. Alles Herausforderungen, die mit geballter Wucht in den nächsten Jahren auf die Hafenstandorte und damit auch auf Hamburg zukommen. schleppender Infrastrukturausbau Der Hamburger Hafen benötigt die seit 2001 in der Planung befindliche Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe dringlicher denn je. Die aufgezeigte Schiffsgrößenentwicklung verstärkt diesen Druck bis hin zur Unerträglichkeit. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte im Oktober 2014 entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss in fünf kleineren umweltbezogenen Aspekten nachgebessert werden muss. Die Hafenwirtschaft geht davon aus, dass diese Nachbesserungen in 2015 abgeschlossen werden können. Am 1. Juli 2015 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine grundlegende Entscheidung im Hinblick auf die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) getroffen. Die gegen Wasserausbauprojekte klagenden Umweltverbände haben die WRRL versucht dahingehend zu instrumentalisieren, dass keinerlei Projekte mehr realisiert werden dürfen, die irgendeine negative Auswirkung auf die europäischen Gewässer haben können. Dies hätte gravierende Folgen für den Industrieund Logistikstandort Europa gehabt. Denn fast alle industriellen Aktivitäten in Europa sind wasserbezogen. Wasser wird beispielsweise auch für Kühlzwecke (Kraftwerke, Produktionsanlagen) und zu Transportzwecken benötigt. Der EuGH hat mit seinem Urteil anlässlich des Verfahrens um die Weservertiefung entschieden, dass bei Vorliegen wichtiger öffentlicher Gründe und Interessen entsprechende Projekte verwirklicht werden können. Jetzt kommt es darauf an, dass das vor dem BVerwG anhängige Verfahren der Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe zügig zum Abschluss gebracht wird. Ein solches Projekt von nationalem Interesse hat dann einen Planungs- und Genehmigungszeitraum von 15 Jahren benötigt. Das diesem Projekt 2001 zugrunde gelegte sogenannte Bemessungsschiff von 10.000 TEU ist durch die reale Schiffsgrößenentwicklung bereits zeitlich um Längen überholt worden. Ein vergleichbares Schneckentempo in den Genehmigungsverfahren können wir in Deutschland an fast allen Stellen beobachten (Straßenbau, Schienenausbau). Das deutsche Planungsrecht ist nicht nur in die Jahre gekommen, sondern in dieser Form auch nicht mehr handhabbar. Es bedarf einer dringenden gesetzgeberischen grundlegenden Überarbeitung, wenn wir in Zukunft mit der ebenfalls in die Jahre gekommenen Infrastruktur im internationalen Wettbewerb noch mithalten wollen. 5 vorwort Erfreulich ist, dass die Sanierung bestehender Verkehrsinfrastrukturen in Hamburg ein gutes Stück vorangekommen ist. Baumaßnahmen haben immer Einschränkungen für den Verkehrsablauf zur Folge. Entsprechende Beeinträchtigungen sind auch aus Sicht der Hafenwirtschaft hinzunehmen, denn am Ende wird die Verkehrsinfrastruktur ertüchtigt und langfristig funktionsfähig erhalten. Kritisch ist allerdings zu bewerten, dass manche Baumaßnahmen nicht ordentlich koordiniert und mit der notwendigen Effizienz realisiert werden. Als Beispiel mag die Köhlbrandbrücke gelten. Drei Jahre lang wurden hier mehrere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Die in 2015 erfolgte Asphaltierung der Brückenrampen hätte auch mit den in den vergangenen drei Jahren erfolgten Sanierungsmaßnahmen der Mittel- und Randstreifen der Rampen erfolgen können. Die Hafenwirtschaft erwartet, dass die Ankündigungen der neuen Hamburger Regierung, der Hamburg Port Authority (HPA) wieder die erforderlichen notwendigen Haushaltsmittel für den Hafen zur Verfügung zu stellen, auch realisiert werden. Denn die HPA ist eine der wenigen Hafenverwaltungen in Europa, der auch die Unterhaltung sowie der Ausbau der allgemeinen Verkehrsinfrastruktur im Hafengebiet übertragen worden ist. Die damit einhergehenden finanziellen Belastungen können nicht aus den laufenden Einnahmen der HPA getragen werden. Sollten der HPA nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden, müsste alternativ überlegt werden, die verkehrlichen Zuständigkeiten auf die Wirtschaftsbehörde als allgemeine Verkehrsbehörde zurück zu übertragen. Finanziell geht es darum, der HPA einen jährlichen Zuschuss von 127 Mio. Euro für diese verkehrlichen Zwecke zur Verfügung zu stellen. Olympia Nachdem sich die Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes am 21. März 2015 für eine Kandidatur Hamburgs für die Ausrichtung der Olympischen Spiele 2024 oder 2028 ausgesprochen hat, stellt sich für die unmittelbar und mittelbar betroffenen Hafenunternehmen nunmehr ganz konkret die Frage, wo und wie sie ihre betrieblichen Aktivitäten in Zukunft weiterführen können. Deshalb ist es nun dringend notwendig, dass zeitnah für alle von einer möglichen Ausrichtung der Olympiade betroffenen Hafenbetriebe Ersatzflächen und betriebliche Lösungen für eine Fortführung ihrer Hafentätigkeiten gefunden werden. Darüber hinaus dürfen den betroffenen Unternehmen durch die Olympiade keine wirtschaftlichen oder operativen Nachteile entstehen. Die Durchführung einer Olympiade ist für die Stadt ein großes Ereignis. Allerdings darf dieses singuläre Großereignis nicht zulasten seit vielen Jahrzehnten eingerichteter Hafenbetriebe gehen. Die Gremien unseres Verbandes haben beschlossen, im Interesse der Stadt die notwendigen Verlagerungsaktivitäten konstruktiv zu begleiten. Allerdings galt und gilt diese Zusage nur für die Durchführung einer Olympiade und nicht für eine Räumung von Hafengebieten, um dort ausschließlich Wohnungen und Grünanlagen zu bauen. So verständlich der Wunsch nach und die Notwendigkeit von weiteren Flächen für den Neubau von Wohnungen ist, gilt jedoch, dass Wohnungen überall gebaut werden können, während sich ein Hafen nur am Wasser betreiben lässt. Vor diesem Hintergrund haben wir 6 vorwort den Senat aufgefordert, sich an seine ursprüngliche Zusage zu halten, dass der Kleine Grasbrook ausschließlich im Falle eines „Olympia-Zuschlags“ für andere Zwecke als den Hafen betreffende genutzt wird. Sollte es nicht zur Durchführung einer Olympiade kommen, muss der Kleine Grasbrook im Hafengebiet verbleiben und weiterhin für Hafenzwecke genutzt werden. Nachdem die Hafenwirtschaft ihre Anforderungen an olympiabedingte Verlagerungen und andere damit im Zusammenhang stehende Maßnahmen mehrfach klar definiert und kommuniziert hat, ist es nunmehr an der Stadt, mit allen unmittelbar und mittelbar betroffenen Unternehmen so schnell als möglich Lösungen für eine Weiterführung ihrer Betriebe zu finden. Dies muss zeitnah erfolgen, da andernfalls Betriebsstilllegungen und/oder Ladungsverluste drohen. In Hinblick auf die oben beschriebenen Herausforderungen ist es umso bemerkenswerter, dass im vergangenen Jahr die Hafenbetriebe wiederum ein Umschlagswachstum erzielen konnten. Dieses Wachstum können wir jedoch trotz des weiter steigenden Welthandels nicht als selbstverständlich für die Zukunft voraussetzen. Vielmehr bedarf es erheblicher gemeinsamer Anstrengungen aller Stake Holder. Die Hafenwirtschaft wird auch in Zukunft durch eine hohe Kundenorientierung sowie erhebliche Investitionen die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens sicherstellen. Nur so können die 153.000 Arbeitsplätze in der Metropolregion langfristig gesichert werden und kann der Hafen seinen Beitrag zur Mehrung des Wohlstandes in der Stadt leisten. Gunther Bonz, Präsident des Unternehmensverbandes Hafen Hamburg e. V. 7 Kapitel 1 | gesamtwirtschaftliche lage Kapitel 1 gesamtWIrtscHaftlIcHe lage In 2014 konnte die globale Wirtschaft ihren moderaten, aber stetigen Wachstumspfad fortsetzen. Nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) stieg das weltweite reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) auf Basis von Kaufkraftparitäten um etwa 3,4 Prozent und liegt damit auf gleichem Niveau mit den leicht nach oben korrigierten Wachstumszahlen aus 2013. Die Wirtschaft der USA wuchs 2014 mit 2,4 Prozent nicht ganz so stark, wie noch im letzten Jahresbericht angenommen. Obwohl der gesunkene Ölpreis die Nachfrage stützt, sorgt ein stärkerer Dollar für tendenziell schwächere Exporte. Solide Arbeitsmarktdaten und ein nicht abzusehendes Ende der Niedrigzinspolitik der Notenbank lassen auf einen weiterhin stabilen Zuwachs hoffen. Die Wirtschaftsforschungsinstitute gehen davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt der USA in den Jahren 2015 und 2016 jeweils um 3,1 Prozent zunehmen wird. Die Wachstumsrate der Schwellen- und Entwicklungsländer betrug 2014 4,6 Prozent, lag somit also leicht unter dem Vorjahreswert sowie den ursprünglichen Prognosen des IWF und belegt, dass immer noch eine starke Abhängigkeit von der Nachfrageentwicklung in den Industrienationen besteht. Für das laufende und kommende Jahr werden Wachstumsraten von 4,3 beziehungsweise 4,7 Prozent erwartet. Die Entwicklung in den einzelnen Schwellenländern verläuft nicht mehr gleichförmig, sondern divergiert teilweise deutlich. Die beispielhafte Betrachtung der BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien und China) zeigt dies anschaulich. Brasiliens Wirtschaft stagnierte 2014 bei einer minimalen Wachstumsrate von 0,1 Prozent und wird in diesem Jahr wahrscheinlich um 1,0 Prozent schrumpfen. Neben einer geringen Investitionsquote machen sich besonders die niedrigeren Erlöse für die Rohstoffexporte sowie die gesunkenen Ausfuhren zum Haupthandelspartner EU bemerkbar. Die hohe Inflation belastet darüber hinaus den großen brasilianischen Binnenmarkt. 8 gesamtwirtschaftliche lage | Kapitel 1 Russlands Wirtschaft befindet sich in einer Krise. Das Wachstum brach 2014 von 1,3 auf 0,6 Prozent ein. Für das laufende und kommende Jahr wird erwartet, dass das BIP um 3,8 beziehungsweise 1,1 Prozent schrumpft. Neben dem Verfall der Rohstoffpreise wirken die Sanktionen in Folge des Ukrainekonfliktes stark negativ auf die russische Volkswirtschaft. Da der weitere Verlauf der Ukrainekrise mit großer Unsicherheit behaftet ist, wird eine Änderung der Prognosen bei neuen politischen Rahmenbedingungen erforderlich. Indien profitiert besonders vom gesunkenen Ölpreis. Darüber hinaus zeigen die angeschobenen politischen und monetären Reformen Wirkung. Das Wirtschaftswachstum betrug im vergangenen Jahr 7,2 Prozent und soll in diesem und im nächsten Jahr bei jeweils 7,5 Prozent liegen. Chinas Wirtschaft wuchs 2014 um 7,4 Prozent. Mit dem angestrebten Übergang von einem Schwellenland zu einer Industrienation sollen die Wachstumsraten planmäßig weiter angepasst werden. Für 2015 und 2016 wird eine Zunahme der Wirtschaftsleistung von 6,8 beziehungsweise 6,3 Prozent vorhergesagt. Der günstige Ölpreis trägt hierbei zur Stärkung der Binnennachfrage maßgeblich bei. Der IWF prognostiziert für 2015 und 2016 eine moderate Erholung der Weltwirtschaft mit Steigerungsraten von 3,5 beziehungsweise 3,8 Prozent (Quelle: Internationaler Währungsfonds – World Economic Outlook, April 2015). Das BIP der Eurozone konnte 2014 ein Wachstum von 0,9 Prozent verzeichnen, nachdem die Wirtschaftsleistung 2012 und 2013 insgesamt geschrumpft war. Das positive Ergebnis ist auf die sich langsam stabilisierende Binnennachfrage zurückzuführen, auf die die gesunkenen Energiekosten einen großen Einfluss hatten. Ausbleibende Strukturreformen, hohe Arbeitslosenquoten und das sich durch den starken Euro eintrübende Außenhandelsklima wirken einer stärkeren Erholung entgegen. Die Europäische Zentralbank (EZB) erwartet daher kurzfristig nur moderate Zuwachsraten für die Eurozone (Quelle: EZB – Jahresbericht 2014, April 2015). Das deutsche BIP konnte 2014 nach zwei Jahren mit sehr schwachen Wachstumsraten um 1,5 Prozent zulegen. Dies liegt leicht über dem Zehnjahresdurchschnitt von 1,2 Prozent und spiegelt auch die Stärke der Binnennachfrage wider. Die inländische Verwendung hat sich in den letzen Jahren sehr positiv entwickelt und stellt nun mit 1,1 Prozent eine wichtige Stütze für das Wachstum dar. Besonders die privaten Konsumausgaben leisten einen überproportionalen Beitrag hierzu. Dies ist auch eine Folge des seit vielen Jahren andauernden Beschäftigungsaufbaus mit einem Rekordwert von 42,7 Mio. Erwerbstätigen. Der für eine Exportnation traditionell wichtige Außenbeitrag, das heißt die Differenz zwischen Im- und Exporten, ist 2013 aufgrund der rasant gestiegenen Importe negativ gewesen. Im vergangenen Jahr konnten die Exporte wieder gesteigert werden, sodass insgesamt ein leicht positiver Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt verbucht wurde. Der Staatssektor, also Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen, beendete das Jahr 2014 mit dem zweithöchsten Finanzierungsüberschuss seit der deutschen Wiedervereinigung und wies das dritte Jahr in Folge einen insgesamt ausgeglichenen Haushalt auf. Lediglich die Länder verbuchten noch ein geringes Defizit (Quelle: Statistisches Bundesamt, Januar 2015). 9 Kapitel 1 | gesamtwirtschaftliche lage Die Entwicklung des Welthandels steht im Zeichen schwieriger globaler Rahmenbedingungen. Das Welthandelsvolumen stieg 2014 um 3,4 Prozent und lag damit erneut gleichauf mit der Wachstumsrate des Welt-BIP. Im laufenden Jahr soll sich dieser Trend mit einer prognostizierten Zunahme von 3,5 beziehungsweise 3,7 Prozent für Weltwirtschaft und Welthandel fortsetzen. 2016 wird wieder ein stärkerer Handelszuwachs von 4,7 Prozent erwartet (Quelle: Internationaler Währungsfonds – World Economic Outlook, April 2015). Die jahrzehntelang gültige Faustregel, dass der Welthandel stark überproportional zum Weltwirtschaftswachstum zunimmt, scheint nicht mehr zu gelten. Die World Trade Organisation sieht dies als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise an. Darüber hinaus spielen die Wechselkursschwankungen des Dollars, die gefallenen Rohstoffpreise – insbesondere beim Mineralöl – sowie die politischen Spannungen in der arabischen Welt und der Ukraine eine große Rolle. Für 2015 und 2016 wird zwar eine Zunahme der Handelsvolumina über das allgemeine Wirtschaftswachstum hinaus erwartet, die Rückkehr zum lange Zeit gültigen Zwei-zu-eins-Verhältnis gilt jedoch kurzfristig als ausgeschlossen (Quelle: World Trade Organization – Pressemeldung 739, April 2015). Eine weitere Gefahr für die Entwicklung des Welthandels ergibt sich aus dem Wiedererstarken protektionistischer Maßnahmen. Obwohl viele Regionen über Handelsabkommen die tatsächlichen Zollsätze verringern, ist ein Trend zur Ausweitung nichttarifärer Handelshemmnisse zu beobachten. Im Zeichen anhaltender Wachstumsschwächen erliegen die Regierungen der Versuchung, Importe zu erschweren und Exporte zu fördern. Hierzu werden Handelsschranken zum Beispiel über Zulassungs- und Zertifizierungsanforderungen oder technische Standards und Lizenzen aufgebaut. Darüber hinaus können die Zentralbanken Maßnahmen zur Schwächung der eigenen Währung einleiten, was zu einem Abwertungswettlauf führen kann und langfristig den Finanzsektor destabilisiert. Neben diesen rein außenwirtschaftlich motivierten Hemmnissen sind in den Industrienationen zunehmend auch Versuche zur Einschränkung bestimmter Gütertransporte zu erkennen. Während inländische Verbote und Beschränkungen politisch legitim sind, sind Beschränkungen des Transportes und des Umschlages kritisch zu sehen, da diese auch Drittländer betreffen. Die Freiheit von Seeweg und Handel ist ein zentraler Baustein der positiven Weltwirtschaftsentwicklung der vergangenen Dekaden gewesen. Der friedliche „Wandel durch Handel“ fördert Entwicklungs- und Schwellenländer und gibt ihnen Wohlstandsimpulse und Aufstiegschancen. Mit dem Rückfall in überwunden geglaubte Außenhandelspraktiken werden diese Errungenschaften zum Schaden aller Beteiligten gefährdet. Der Hafen Hamburg hat die globalwirtschaftlichen Herausforderungen des vergangenen Jahres gemeistert und ein Rekordergebnis beim Seegüterumschlag erreicht. Das Konzept eines in die Metropolregion eingebetteten Universalhafens mit einem hochwertigen und umfassenden Serviceportfolio hat sich erneut bewährt. Diese Stärken werden auch zukünftig ein zentraler Baustein für die weitere Entwicklung des Standortes sein. 10 Umschlagsentwicklung 2014 | Kapitel 2 Kapitel 2 UmscHlagsentWIcKlUng 2014 Im vergangenen Jahr stieg der Gesamtumschlag um 4,8 Prozent auf die Rekordmenge von knapp 146 Mio. t. Die Umschlagsergebnisse im Einzelnen sind der Tabelle zu entnehmen. Gesamtumschlag im Jahresvergleich Gesamtumschlag 2013 in 1.000 t 2014 in 1.000 t Veränderungsraten in % 139.050 145.673 4,8 96.758 102.680 6,1 1.931 2.004 3,8 94.827 100.676 6,2 9.257.358 9.728.666 5,1 42.292 42.992 1,7 Greifergut 19.716 20.409 3,5 Flüssigladung 14.536 14.423 -0,8 8.040 8.160 1,5 Stückgut konv. Stückgut Container (Gewicht) Container (TEU) Massengut Sauggut Quelle: Hamburg Port Authority Der Containerumschlag stieg auf Basis Standardcontainer (TEU) um 5,1 Prozent auf 9,7 Mio. TEU. Die Asienverkehre konnten um 7,9 Prozent zulegen und machen mit über 5,3 Mio. TEU einen Großteil des Umschlagsergebnisses aus. Die Europaverkehre stiegen um insgesamt 1,4 Prozent, wobei der Warenaustausch mit dem Ostseeraum auch aufgrund der Rahmenbedingungen in Russland stagnierte. Erfreulich entwickelten sich dagegen die Short-Sea-Verkehre in Richtung Großbritannien 11 Kapitel 2 | Umschlagsentwicklung 2014 und Irland mit einer Zuwachsrate von 7,2 Prozent. Die Amerikaverkehre tendierten mit einem Minus von 1,9 Prozent leicht schwächer. Die Fahrtgebiete Afrika und Australien/Pazifik beeinflussen trotz erfreulicher Wachstumsraten die Umschlagsstatistik nur marginal. Die „Top Ten“ der Handelspartner des Hamburger Hafens sind schon seit mehreren Jahren weitgehend stabil. Auch 2014 haben sich gegenüber dem Vorjahr nur wenige Platzverschiebungen ergeben. In der nachstehenden Tabelle sind die zehn umschlagstärksten Partner im Containerverkehr des Hamburger Hafens aufgeführt (in Klammern die Vorjahresplatzierung). Die zeHn wiCHtiGsten HanDelspaRtneR im ContaineRVeRkeHR Rang Handelspartnerländer 1 VR China (1) 2 Container (in 1.000 TEU) Differenz zum Vorjahr in % 2.969 9,8 Russ. Föderation (2) 662 -7,8 3 Singapur (3) 533 -2,5 4 Polen (8) 395 22,6 5 Südkorea (4) 367 -0,9 6 Finnland (6) 366 4,5 7 Schweden (7) 326 -6,7 8 USA (5) 325 -10,8 9 Malaysia (9) 265 13,2 10 Indien (10) 232 14,9 Top Ten insgesamt 6.440 4,5 Andere Länder 3.288 6,3 Gesamt 9.729 5,1 Quelle: Hafen Hamburg Marketing e. V. Herausragend ist weiterhin die Stellung Chinas als mit Abstand wichtigster Handelspartner des Hafens. Die weiteren asiatischen Relationen zeigen ein gemischtes Bild. Während Singapur und Südkorea – auch aufgrund von Liniendienständerungen – leichte Rückgänge verzeichnen mussten, ist der Handel mit Indien und Malaysia überproportional gestiegen. 12 Umschlagsentwicklung 2014 | Kapitel 2 Auch Europa zeigt sich nicht einheitlich. Der nicht gelöste Ukrainekonflikt mit den einhergehenden Wirtschaftssanktionen sowie die Schwäche von Rubel und Rohstoffnotierungen haben deutliche Spuren bei den Russlandverkehren hinterlassen, ohne sich jedoch auf die Platzierung des zweitgrößten Handelspartners auszuwirken. Die eng mit Russland verknüpften Transporte von und nach Finnland konnten trotz der genannten Rahmenbedingungen zulegen, während der Handel mit Schweden merklich abgenommen hat. Die polnische Volkswirtschaft erlebt eine starke Wachstumsphase, die sich deutlich im Umschlagsvolumen niedergeschlagen und für das Vorrücken auf den vierten Platz gesorgt hat. Der in den vergangenen Jahren stark gestiegene Warenaustausch mit den USA verringerte sich aufgrund von Verschiebungen in den Liniendiensten und sorgte so für einen Wechsel auf den achten Platz. Die Tabelle zeigt, dass im Verkehr mit den zehn wichtigsten Handelspartnerländern schon seit Jahren etwa zwei Drittel des gesamten Hamburger Containerumschlags abgewickelt werden. Der Umschlag von nicht-containerisiertem Stückgut und RoRo-Ladung legte um 3,8 Prozent auf 2,0 Mio. t zu. Bedeutende Gütergruppen im einkommenden konventionellen Verkehr sind Metalle, Kraftfahrzeuge, Papier und Südfrüchte. Besonders letztere waren in den vergangenen Jahren häufig per Container verschifft worden und verschwanden so aus der nicht-containerisierten Umschlagsstatistik. Im vergangenen Jahr wurde der konventionelle Empfang von Südfrüchten jedoch deutlich um 19,6 Prozent auf 188.000 t gesteigert. Im ausgehenden Verkehr dominieren Fahrzeuge, Maschinen und Industrieanlagen sowie Eisen und Stahl. Die Exportmengen stiegen um 6,3 Prozent auf 1,4 Mio. t. Treiber dieser Entwicklung waren vor allem Zuwächse bei der Ausfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen. Hier stieg die umgeschlagene Gesamtmenge um 50,1 Prozent auf 328.000 t. Der Massengutumschlag wuchs im Berichtsjahr um 1,7 Prozent auf insgesamt 43 Mio. t. Der Greifergutumschlag stieg um 3,5 Prozent auf knapp 20,5 Mio. t. Wichtige Importgüter sind Kohlen und Erze, von denen 6,9 beziehungsweise 4,4 Prozent mehr umgeschlagen wurden. Exportiert wurden hauptsächlich Düngemittel mit einer Gesamtmenge von 2,4 Mio. t sowie Schrott und Baustoffe. Der Umschlag von Flüssigladung stagnierte bei etwa 14,5 Mio. t. Der Import von Rohöl ging aufgrund von Umstrukturierungen im Raffineriebereich um 16,1 Prozent zurück. Auch die restlichen Importe, wie zum Beispiel Mineralölprodukte oder Pflanzenöle, tendierten schwächer. Der Export von Mineralölprodukten und anderen chemischen Erzeugnissen stieg zwar um 12,8 Prozent, konnte die Importentwicklung jedoch nicht völlig ausgleichen. 13 Kapitel 2 | Umschlagsentwicklung 2014 Sauggutumschlag am Getreide Terminal Hamburg Der Sauggutumschlag stieg leicht um 1,5 Prozent auf 8,2 Mio. t. Ausschlaggebend hierfür waren hauptsächlich die gestiegenen Getreideexporte, die überproportional um 7,2 Prozent zunahmen. Auf der Importseite dominierten Ölfrüchte wie Sojabohnen oder Rapssaat. Die Umschlagsmenge stagnierte bei etwas über 3,0 Mio. t. Eine weitere große Gütergruppe beim Sauggutumschlag sind die Futtermittel. Hier gingen die Mengen sowohl im Im- als auch im Export zurück. 14 vorläufige Umschlagsentwicklung 2015 | Kapitel 3 Kapitel 3 vOrläUfIge UmscHlagsentWIcKlUng 2015 Der Gesamtumschlag stieg im ersten Quartal 2015 leicht um 0,1 Prozent auf 35,6 Mio. t. Der Stückgutverkehr nahm gegenüber dem sehr starken Vorjahresquartal um 4,9 Prozent auf 23,9 Mio. t ab. Der Umschlag von konventionellem Stückgut fiel aufgrund schwächerer Exporte von 0,46 auf 0,43 Mio. t. Der Containerumschlag ging um 2,3 Prozent auf 2,3 Mio. TEU zurück. Der Grund hierfür ist ein signifikanter Rückgang bei den Ostseeverkehren, insbesondere im Verkehr mit Russland. Der Massengutumschlag wuchs deutlich überproportional um 12,3 Prozent auf 11,7 Mio. t an. Verantwortlich für dieses gute Ergebnis sind vor allem die exportierten Getreidemengen beim Sauggutumschlag, der mit einer Gesamtmenge von 2,7 Mio. t um 19,4 Prozent gestiegen ist, sowie 5,5 Mio. umgeschlagene Tonnen Greifergut. Die Zunahme von 17,2 Prozent ist hauptsächlich auf gestiegene Kohleimporte zurückzuführen. Der Umschlag von Flüssiggütern stieg um 1,3 Prozent auf 3,5 Mio. t. Die Quartalszahlen spiegeln in großem Maße die aktuellen politischen Rahmenbedingungen wider. Auf der einen Seite wirken sich die Sanktionen gegen Russland negativ auf die Container-Exporte aus, während andererseits die Rubelschwäche die Kohleimporte fördert. Der momentan noch günstige Ölpreis wirkt sich besonders auf die Kalkulationen der Feederreedereien aus und beeinflusst die Disposition ihrer Liniendienste. Aufgrund der Volatilität politischer Entwicklungen ist eine Prognose für den weiteren Jahresverlauf äußerst schwierig. Der Hamburger Hafen als Scharnier zwischen Asien und Ostsee spürt die Auswirkungen politischer Entscheidungen in besonderem Maße – negativ wie positiv. Langfristig ist davon auszugehen, dass alle handelnden Akteure letztendlich zu der Überzeugung kommen werden, dass sich Konflikte nur im gemeinsamen und fairen Dialog dauerhaft beilegen lassen. Der Hamburger Hafen ist auf diese Entwicklung vorbereitet und wird von ihr dann auch wieder profitieren können. 15 Kapitel 4 | Wettbewerb und marktanteilsentwicklung Kapitel 4 WettbeWerb Und marKtanteIlsentWIcKlUng Die vier größten Häfen der Nordrange weisen für 2014 eine weitgehend positive Bilanz auf. Insgesamt wuchs die Umschlagsmenge von Hamburg, Bremen, Rotterdam und Antwerpen um 2,2 Prozent auf knapp 868 Mio. t. Während der Stückgutumschlag deutlich um 4,5 Prozent auf 446 Mio. t stieg, sanken die Massengutverladungen leicht um 0,1 Prozent auf 421 Mio. t. Dieses Gesamtergebnis ist auf das große Gewicht Rotterdams bei Flüssigladungen zurückzuführen. Die Containermenge stieg um 4,2 Prozent auf 36,8 Mio. TEU. Damit wurde der zwei Jahre andauernde Trend stagnierender Containerzahlen in der Nordrange deutlich gebrochen und erreichte gleichzeitig einen neuen Rekordwert. Während die Bremischen Häfen das zweite Jahr in Folge Umschlagsrückgänge zu verzeichnen hatten, legten Hamburg und Antwerpen in allen Segmenten überdurchschnittlich zu. Dabei liegt Hamburg bei den umgeschlagenen Containern deutlich vorne und Antwerpen hat seine Position bei Stückgütern und Projektladungen verteidigen können. Rotterdam bleibt weiter über alle Umschlagsarten hinweg Marktführer in der Nordrange. Der Umschlag in Wilhelmshaven ging im vergangenen Jahr um circa 2 Prozent auf 24,2 Mio. t zurück. Dies ist ein erneuter Rückgang, nachdem schon das Umschlagsergebnis von 2013 gegenüber 2012 um 6,0 Prozent gesunken war. Die Rückgänge bei Kohle- und Baustoffverladung konnten nicht durch Zuwächse beim Mineralölumschlag kompensiert werden. Die Gewichte im Stückgutbereich sanken von 638.000 t auf 520.000 t. Dieses Ergebnis beinhaltet sowohl Container- als auch Projektladungen. Gemessen in TEU sank die umgeschlagene Anzahl von 76.117 auf 67.076 Standardcontainer. Alle Häfen haben in den letzten Jahren ehrgeizige Ausbauprojekte begonnen beziehungsweise realisiert. Beispiele hierfür sind die teilweise Inbetriebnahme der Maasvlakte 2 sowie die Fertigstellung des London Gateway Terminals. Darüber hinaus planen zahlreiche Häfen weitere Ausbauprojekte. Der Wettbewerb nimmt dabei zwischen den Nord- und Südrangehäfen immer mehr zu. 16 Wettbewerb und marktanteilsentwicklung | Kapitel 4 Die Umschlagsergebnisse und Wachstumsraten der Haupthäfen in der Hamburg-Antwerpen-Range sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. seeGüteRumsCHlaG in DeR HambuRG-antweRpen-RanGe 2014 Häfen Gesamtumschlag massengut stückgut Container in 1.000 t Veränd. Vj. in % in 1.000 t Veränd. Vj. in % in 1.000 t Veränd. Vj. in % in TEU Veränd. Vj. in % 145.673 4,8 42.992 1,7 102.680 6,1 9.728.666 5,1 78.260 -0,6 10.215 3,2 68.045 -1,2 5.795.624 -0,6 Rotterdam 444.733 1,0 291.091 -1,7 153.642 6,3 12.297.570 5,8 Antwerpen 199.012 4,3 76.340 3,3 122.672 4,9 8.977.738 4,7 867.678 2,2 420.638 -0,3 447.039 4,7 36.799.598 4,3 Hamburg Brem. Häfen Summe Quelle: Hafenverwaltungen 17 Kapitel 5 | ausbau der verkehrsinfrastruktur Kapitel 5 aUsbaU der verKeHrsInfrastrUKtUr Die Realisierung von Verkehrsprojekten wird in Deutschland immer schwieriger. Zusätzlich zur über einen langfristigen Zeitraum chronischen Unterfinanzierung des Verkehrshaushaltes behindern überlange Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland eine zügige Umsetzung von Verkehrsprojekten. Ursache hierfür ist zum einen ein immer komplexer werdendes Planungsrecht mit vielen deutschen „Sonderwegen“ sowie eine zunehmende Protesthaltung einer kleinen, aber lautstarken Minderheit, die gegen jedwede Form von Infrastrukturausbau ist und den Status quo am liebsten konservieren würde. Das „Objekt“ des Protestes ist dabei häufig austauschbar. Die Schiffsgrößenentwicklung stellt nicht nur die Terminalbetriebe vor große Herausforderungen, sondern beeinflusst vor allem die für den Zu- und Ablauf der Waren nötige Verkehrsinfrastruktur im unmittelbaren Hafengebiet. Die Mengen steigen nicht nur insgesamt, sondern verdichten sich auch im Zeitablauf. Als Folge häufen sich die Abfertigungsspitzen. Besonders im unmittelbaren Umfeld der Häfen ist die Verkehrsinfrastruktur nicht beliebig erweiterbar, sodass das Management der Verkehrsströme der einzelnen Verkehrsträger eine herausragende Bedeutung erhält. Dies alles geschieht unter der Nebenbedingung europaweit steigender Umweltanforderungen. Hafenstandorte, die diese Herausforderungen am besten meistern, werden zukünftig Wettbewerbsvorteile realisieren können. 1. seeWärtIge ZUfaHrt fahrrinnenanpassung von Unter- und außenelbe Die Erwartung, dass das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mehr als anderthalb Jahre nach Einreichung der Klagen gegen den Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe ein Urteil verkünden würde, blieb leider unerfüllt. Das Gericht gab stattdessen am 2. Oktober 2014 bekannt, dass für eine abschließende Entscheidung das bereits im Weserverfahren beantragte Vorabentscheidungsverfahren des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) abgewartet werden müsse, und setzte das Elbe-Verfahren bis dahin aus. 18 ausbau der verkehrsinfrastruktur | Kapitel 5 Umschlag am HHLA Container Terminal Burchardkai Bereits im Zuge des Ausbaus von Unter- und Außenweser hat das BVerwG mehrere klärende Fragen an den EuGH zur Auslegung der europäischen WRRL vorgelegt. Am 1. Juli 2015 hat der EuGH die WRRL präzisiert und entschieden, dass bereits nachteilige Veränderungen einzelner Qualitätskomponenten eines Gewässers für die Genehmigung eines Vorhabens ausschlaggebend sein können. Allerdings ist aufgrund des übergeordneten öffentlichen Interesses davon auszugehen, dass trotz der strengen Auslegung der WRRL die Vertiefung und Verbreiterung der Elbe genehmigungsfähig bleibt. Darüber hinaus hat das BVerwG keine gravierenden Fehler im Planfeststellungsverfahren ermittelt. Unbeanstandet sind der Bedarf, die wirtschaftliche Begründung des Projektes, die mit dem Ausbau verbundenen Arbeitsmarkteffekte sowie die Struktur des mehr als zweitausend Seiten umfassenden Planfeststellungsbeschlusses. Die von den Klägern immer wieder propagierte „Kooperation zwischen den deutschen Seehäfen“ wurde vom Gericht als nicht umsetzbare Alternative zum Fahrrinnenausbau bewertet. Nach Auffassung des BVerwG weisen die Umweltverträglichkeitsprüfung und die FFH-Verträglichkeitsprüfung – im ergänzenden Verfahren voraussichtlich behebbare – Mängel auf, die nach der vorläufigen Einschätzung des Senats jedoch weder einzeln noch in ihrer Summe zur Aufhebung der Beschlüsse führen würden. Die Vorhabensträger arbeiten die gerichtlichen Hinweise des BVerwG in die Planungsunterlagen ein und werden diese um die Anmerkungen des EuGH zur WRRL komplettieren. Wenn alle Ergänzungen in einen zweiten Planergänzungsbeschluss eingeflossen sind, wird auf eine Fortsetzung des Verfahrens vor dem BVerwG gewartet. Die gerichtliche Prüfung beschränkt sich dann auf die Nachbesserungen. 19 Kapitel 5 | ausbau der verkehrsinfrastruktur Während noch an den Planungsunterlagen gearbeitet wird, bereitet sich der Hafen Hamburg auf weitere Anläufe von Großcontainerschiffen vor. Im Januar 2015 wurde die CSCL Globe der Reederei China Shipping am Container Terminal Hamburg von Eurogate abgefertigt. Mit rund 400 Metern Länge, 59 Metern Breite und einer Stellplatzkapazität von 19.100 Standardcontainern ist es eines der zurzeit größten Containerschiffe der Welt, bislang nur noch übertroffen von der MSC Oscar mit einer Stellplatzkapazität von 19.224 TEU. MSC Oscar am Eurogate Terminal Hamburg Durch die Tiefgangs- und Breitenrestriktionen können diese Schiffe derzeit nur mit Einschränkungen nach Hamburg kommen, was sich am Ende auf die Effizienz dieser großen Schiffe negativ auswirkt. Wachsender Containerverkehr sowie ein anhaltendes Größenwachstum der Schiffe machen eine schnelle Umsetzung der Fahrrinnenanpassung zwingend erforderlich. Im Jahr 2014 liefen 972 außergewöhnlich große Fahrzeuge (AGF – Schiffe mit einer Länge von mehr als 330 Metern und/oder einer Breite von mehr als 45 Metern) Hamburg an. Dies ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 7,8 Prozent (902 AGF). Das bedeutet, dass im Durchschnitt pro Tag mehr als fünf Schiffe dieser Größenordnung den Hamburger Hafen anlaufen oder verlassen. Allerdings wird die Position des Hamburger Hafens durch die derzeit geltenden Tiefgangs- und Breitenrestriktionen im internationalen Wettbewerb geschwächt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Seeschifffahrt weiterhin unter einem enormen Kostendruck steht und daher Einschränkungen bei der Beladung und/oder Verzögerungen beim Schiffsanlauf zunehmend nicht mehr akzeptiert 20 ausbau der verkehrsinfrastruktur | Kapitel 5 werden. Vor diesem Hintergrund ist ein schneller Beginn der Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe unverändert existenziell für den Hafen Hamburg. nord-Ostsee-Kanal Der Nord-Ostsee-Kanal (NOK) erreichte in 2014 das drittbeste Ergebnis seiner Geschichte: Mehr als 32.000 Schiffe haben den Kanal im vergangenen Jahr passiert und ein Gesamtvolumen von 99 Mio. t Güter transportiert. Das sind 4,6 Prozent mehr Ladung und 4,8 Prozent mehr Passagen als im Jahr zuvor. Auch die Größe der Schiffe hat deutlich zugenommen und liegt mit insgesamt 155,5 Mio. BRZ um 3,4 Prozent höher als in 2013. Diese Statistik macht deutlich, wie wichtig der vor 120 Jahren von Kaiser Wilhelm II. feierlich eröffnete Kanal als Verbindung der Nordseehäfen mit dem Ostseeraum ist. Nachdem im Jahr 2013 unerwartete Reparaturen, Streiks und eine größere Kollision den Schiffsverkehr auf der rund 100 Kilometer langen Wasserstraße erheblich behindert hatten, startete das Jahr 2015 gleich zu Beginn mit einem Ausfall der großen Südschleuse, als ein Schiff das Schleusentor rammte und schwer beschädigte. Damit fiel eine der beiden großen Schleusenkammern in Brunsbüttel für drei Wochen aus. Leider blieb dies kein Einzelfall. Im März 2015 rammte erneut ein Frachter ein Tor der großen Nordschleuse und beschädigte es so schwer, dass es ausgetauscht werden musste. Bis zum Herbst 2015 sollen die Arbeiten an beiden großen Schleusen in Brunsbüttel abgeschlossen sein, sodass wieder ein regulärer Betrieb aufgenommen werden kann. Trotz der positiven Ergebnisse bleibt festzustellen, dass die Zahl der Schiffe im reinen Transitverkehr gegenüber 2012 deutlich abgenommen hat. Nach den Ausfällen der vergangenen Jahre und damit verbundenen Wartezeiten vor den Schleusen haben sich einige Kunden umorientiert und verlassen sich nicht mehr auf den NOK. Immer häufiger wird die deutlich längere Route um Skagen mit dem Ausgangshafen Rotterdam oder Antwerpen gewählt, statt der am NOK strategisch günstiger liegenden Häfen Hamburg und Bremerhaven. Der Skandal der jahrzehntelangen Vernachlässigung einer ordnungsgemäßen baulichen Unterhaltung des NOK durch den Bund wirkt sich jetzt ganz direkt zulasten der Häfen Hamburg und Bremerhaven im Wettbewerb zu den ZARA-Häfen aus. Seit Beginn dieses Jahres gelten in Nord- und Ostsee verschärfte Schwefelgrenzwerte, durch die die Reeder gezwungen sind, teuren Marinediesel zu verwenden. Dies könnte dem NOK zugutekommen – aber nur, wenn der Kanal wieder an Zuverlässigkeit gewinnt. Damit die Fahrt durch den NOK wieder verlässlicher wird, stehen zwei wichtige Baumaßnahmen an, die allerdings viel zu spät realisiert werden: Bau der fünften Schleuse in Brunsbüttel und Ausbau der Oststrecke. Für beide Maßnahmen liegt Baurecht vor, die Bundesmittel sind genehmigt und die Bauarbeiten haben begonnen. Die fünfte Schleuse soll 2020 in Betrieb gehen, die Oststrecke 2024 abgeschlossen sein. Diese zwingend erforderlichen Maßnahmen hätten im Interesse der deutschen Seehäfen schon mindestens zehn Jahre früher realisiert werden müssen. Dass das Bundesverkehrsministerium vor dem Hintergrund des baulichen Zustandes des Kanals und einer aufgrund dessen 21 Kapitel 5 | ausbau der verkehrsinfrastruktur erfolgten massiven Abwanderung von Verkehren über eine weitere Erhöhung der Kanalgebühren nachdenkt, zeigt eine fehlende Sensibilität der Verwaltung im Umgang mit den Erfordernissen unserer Kunden. In dieser Situation die Kanalgebühren anzuheben, wäre gleichzusetzen mit einem Vermieter, der gravierende bauliche Mängel nicht beheben und zugleich die Mieten anheben würde. 2. strassenInfrastrUK tUr Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist der Güterverkehr in 2014 um 2,9 Prozent auf 4,5 Mrd. t gewachsen und hat somit den bisherigen Spitzenwert aus dem Jahr 2008 überschritten. Zu dem Anstieg hat der Straßengüterverkehr, der um 3,7 Prozent auf 3,5 Mrd. t zugenommen hat, maßgeblich beigetragen. Für das laufende Jahr wird für den Straßengüterverkehr ein weiterer Anstieg um rund 2 Prozent erwartet. Insgesamt wird die Entwicklung des Güterverkehrs auch in den Folgejahren für alle Verkehrsträger positiv verlaufen. Es bleibt zudem festzustellen, dass der Straßengüterverkehr der einzige Verkehrsträger ist, der seine Marktanteile sowohl im Jahr 2014 als auch danach erhöhen kann. Im Jahr 2014 betrug der Modal Split knapp 83,7 Prozent. ausbau der a7 Im Sommer 2014 haben die Arbeiten an Deutschlands wichtigster Verkehrsachse für den Nord-SüdVerkehr, der A7 zwischen Bordesholmer Dreieck und der Anschlussstelle Hamburg-Othmarschen begonnen. Die Projektbetreuung erfolgt durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES). Der Streckenabschnitt der A7 zwischen der Anschlussstelle Hamburg-Othmarschen und der Landesgrenze Hamburg/Schleswig-Holstein zählt mit 152.000 Kfz/Tag bundesweit zu den höchstbelasteten Autobahnen. Hier wird die A7 auf sechs beziehungsweise acht Fahrspuren ausgebaut und erhält drei Lärmschutzdeckel in den Abschnitten Schnelsen, Stellingen und Altona. Im letzten Jahr wurde mit dem Abriss der Langenfelder Brücke begonnen. Dem folgte in diesem Jahr der Abriss weiterer Brücken, die aufgrund der Erweiterung der A7 ebenfalls erneuert werden müssen. Das voraussichtliche Ende der Bauzeit ist für das Jahr 2022 geplant. Damit die Leistungsfähigkeit der A7 weitestgehend erhalten bleibt, werden während der gesamten Bauzeit alle Fahrspuren zur Verfügung stehen. Um die Unfallrisiken zu minimieren, wurden deutlich breitere Fahrspuren im Baustellenbereich sowie längere Ein- und Ausfädelungsspuren eingerichtet. Neben Verkehrsmeldungen über Radiosender sind weitere Informationskanäle via Internet und App eingerichtet worden, die über die aktuelle Verkehrssituation informieren. Der rund 65 Kilometer lange Abschnitt zwischen Autobahndreieck Bordesholm in Schleswig-Holstein und Autobahndreieck Hamburg-Nordwest wird als ÖPP-Projekt (Öffentlich-Private-Partner- 22 ausbau der verkehrsinfrastruktur | Kapitel 5 Vollsperrung der Autobahn A7 für einen Brückenabriss schaft) von der Projektgesellschaft Via Solution Nord umgesetzt, die auch nach der Fertigstellung der Bauwerke für die Dauer von 30 Jahren für deren Erhalt verantwortlich ist. Baubeginn war im November 2014. Die Fertigstellung ist für Ende 2018 geplant. Um eine flüssige und sichere Verkehrsabwicklung während der Bauzeit zu gewährleisten, wurden im Zuge der Baustelleneinrichtung auf der A7 umfassende bauliche Maßnahmen umgesetzt, zum Beispiel der Erhalt aller Fahrstreifen, Mindestbreiten der Fahrstreifen über der Norm und ein verlängerter Beschleunigungsstreifen. Insbesondere „Liegenbleiber“ stören den reibungslosen Verkehrsfluss. Deshalb hat der UVHH frühzeitig darauf hingewiesen, dass Abschleppfahrzeuge – auch für Lkw – permanent vorgehalten werden müssen. Mittlerweile verfügt die Polizei über einen Rahmenvertrag mit einem Abschleppunternehmen, sodass sichergestellt ist, dass das Abschleppfahrzeug innerhalb kurzer Zeit nach Alarmierung beim liegengebliebenen Fahrzeug eintrifft. Allerdings stellen Baustellen auf Autobahnen auch immer ein erhöhtes Unfallrisiko dar und lassen sich trotz der ergriffenen Maßnahmen nicht grundsätzlich verhindern. Deshalb ist die Erarbeitung eines Bergungskonzeptes dringend erforderlich, um im Falle eines Unfalles die Räumungs- und Sperrzeiten der A7 zu minimieren. Nachdem im April 2015 eine neue Verkehrsführung im Bereich des Autobahndreiecks HamburgNordwest bis zur Landesgrenze nach Schleswig-Holstein eingerichtet worden war, kam es in Fahrtrichtung Nord zeitweise zu erheblichen Rückstaubildungen bis zum Elbtunnel und darüber hinaus. In Reaktion auf diese nicht zufriedenstellende Situation ist das Lkw-Überholverbot im Baustellenbe- 23 Kapitel 5 | ausbau der verkehrsinfrastruktur reich versuchsweise aufgehoben und eine neue Beschilderung installiert worden. Es handelte sich hierbei um einen in Deutschland einmaligen Versuch, der wissenschaftlich durch die Ruhruniversität Bochum begleitet wird. Oberste Priorität hat die Verkehrssicherheit. Sofern diese nicht gefährdet wird, ist eine längere Fortführung denkbar. Die Aufhebung des Lkw-Überholverbotes hat die Verkehrslage nachweislich verbessert. Ebenfalls als ÖPP-Projekt soll der Bau der A26 Ost (Hafenquerspange) realisiert werden. Das Autobahnteilstück, das die A1 und die A7 miteinander verbindet und für den Hafen eine Entlastungswirkung erzeugt, ist für den neuen Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. straßen und brücken im Hamburger Hafen Im Hamburger Hafen verbinden rund 140 Kilometer Straßennetz und mehr als 130 Brücken die verschiedenen Hafenbereiche miteinander. Für einen großen Teil dieser Infrastruktur ist die Hamburg Port Authority (HPA) verantwortlich. In den letzten Jahren wurden große Anstrengungen unternommen, um die in die Jahre gekommene Infrastruktur instand zu setzen und der stetig gestiegenen verkehrlichen Beanspruchung anzupassen. Die Baumaßnahmen sind vielerorts mit Verkehrseinschränkungen verbunden. Wenn dann die zur Verfügung stehende Infrastruktur aufgrund ihres Zustandes oder durch Unfälle nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, führt dies zwangsläufig zu Problemen. Beispielhaft hierfür ist die Rethehubbrücke, die aufgrund ihres Alters nur noch als Einbahnstraße in Richtung Süden nutzbar ist, oder – außerhalb des Hafengebietes – die Süderelbbrücke der A1, die aufgrund einer starken Beschädigung durch einen Schubverband über mehrere Monate repariert werden musste. Bei einer routinemäßigen Untersuchung der Rethehubbrücke wurden Schäden entdeckt, die aber kurzfristig behoben werden konnten. Um weitere Schäden an der 80 Jahre alten Brücke zu verhindern, steht seit August 2014 die Hubbrücke nur noch als Einbahnstraße Richtung Süden zur Verfügung. Diese Regelung gilt bis zur Inbetriebnahme der neuen Rethebrücke, die sich um mehrere Monate bis Juni 2016 verzögert. Die Gesamtfertigstellung inklusive dem Rückbau der Hubbrücke ist im Jahr 2018 geplant. Die Grundinstandsetzung der Köhlbrandbrücke wurde Ende März 2015 fortgesetzt. Für 2015 sind Arbeiten an der Fahrbahn auf der gesamten Westrampe und dem oberen Teil der Ostrampe vorgesehen. Die Arbeiten sollen Ende Oktober 2015 abgeschlossen sein. Für die Dauer der Bauarbeiten wird der Verkehr in beiden Richtungen einspurig auf einer Länge von knapp drei Kilometern an der Baustelle vorbeigeführt. Erst Ende des nächsten Jahres wird das Grundinstandsetzungsprogramm abgeschlossen sein. Danach sollen nur noch kleinere Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten notwendig sein, für die jedoch keine Verkehrseinschränkungen erforderlich sind. Die Bauarbeiten an der neuen Bahnbrücke Kattwyk laufen auf Hochtouren. In diesem Jahr wurden unter anderem notwendige Straßenanschlussarbeiten durchgeführt, die zu zeitweisen Verkehrsein- 24 ausbau der verkehrsinfrastruktur | Kapitel 5 schränkungen führten. Eine Fertigstellung und Inbetriebnahme der Bahnbrücke wird aufgrund des verzögerten Baubeginns nunmehr für 2020 veranschlagt. Die 1939/40 erbaute Howaldtbrücke ist in einem schlechten baulichen Zustand und muss deshalb instand gesetzt werden. Die Grundinstandsetzung der Stahlfachwerkbrücke wird von Februar bis November 2015 durchgeführt, wodurch sie für den Straßen- und Schiffsverkehr voll gesperrt sein wird. In Betrieb genommen werden konnte in diesem Jahr die Peutebahnbrücke, die das Hafengebiet Peute mit dem Schienennetz der Deutschen Bahn verbindet. Für den Neubau investierte die HPA rund 4,5 Mio. Euro. In diesem Jahr beginnt mit ersten Verkehrseinschränkungen eine weitere bauliche Maßnahme, die zwar nicht im Hafengebiet liegt, aber auf den Hafenverkehr enormen Einfluss ausübt – die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße. Aufgrund von Bürgerprotesten verzögerte sich die Verlegung mehrfach. Ursprünglich sollte die Straße bereits bis zur Internationalen Gartenschau im April 2013 verlegt worden sein. Mit der Verlegung soll nunmehr begonnen werden. Damit sind auch die Tage der Behelfsbrücke im Bereich der Kornweide gezählt. Diese wird dann an anderer Stelle durch eine auch für den Schwerverkehr nutzbare Brücke ersetzt. Damit erhält der Hafen eine direkte schwerlasttaugliche Anbindung zur A1 über die Kornweide. Die Hafenwirtschaft begrüßt die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße unter der Maßgabe, dass die bauliche Umsetzung so gestaltet und mit Baumaßnahmen im Umfeld koordiniert wird, dass der Hafenverkehr so wenig als möglich beeinträchtigt wird. 3. scHIenenInfrastrUK tUr Im Jahr 2014 wurden auf dem deutschen Schienennetz rund 365 Mio. t Güter transportiert. Im Vergleich zum Vorjahr sind es 2,3 Prozent weniger. Hintergrund hierfür sind hohe Rückgänge insbesondere im Oktober und November 2014 aufgrund des Tarifstreiks. Anfang des Jahres 2015 wurde von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und DB-Vorstandsvorsitzendem Dr. Rüdiger Grube die neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) zur Modernisierung des Schienennetzes unterzeichnet. Damit steht bis 2019 die Rekordsumme von 28 Mrd. Euro für den Ersatz, den Erhalt und die Modernisierung von insgesamt 17.000 Kilometern Schienen, 8.700 Weichen und mindestens 875 Brücken bereit. Allein nach Hamburg und SchleswigHolstein werden in den kommenden fünf Jahren knapp 1,1 Mrd. Euro fließen und verwendet unter anderem für Brückensanierungen und die Erneuerung von Gleisen und Weichen. 25 Kapitel 5 | ausbau der verkehrsinfrastruktur schienenhinterlandanbindung des Hamburger Hafens Die umfangreichen Investitionen der vergangenen Jahre zahlen sich aus. Wieder verzeichnet die Hamburger Hafenbahn enorme Steigerungsraten. Im Jahr 2014 wurden rund 44,4 Mio. t Güter (+ 7 Prozent) und 2,2 Mio. TEU (+ 5 Prozent) auf der Hafenbahn transportiert. Die sehr gute Schienenanbindung des Hamburger Hafens ist ein attraktiver Standortvorteil im internationalen Wettbewerb, der sukzessive ausgebaut werden muss. Überlegungen der HPA, die Trassenpreise erneut zu erhöhen, sind kontraproduktiv für die Wettbewerbsfähigkeit der Hinterlandanbindung des Hafens. Schon heute zählen die Trassenpreise im Hamburger Hafen zu den höchsten in ganz Europa, ein weiteres Drehen an der Preisschraube wird zum Verlust von Ladungsverkehren führen mit unabsehbaren Folgen und Nachteilen für den Hafen insgesamt. Die diesbezüglich berechtigten kritischen Stimmen von Bahnexperten sollten den Verantwortlichen eine Warnung sein. Da nur begrenzt neue Infrastruktur errichtet werden kann, kommt der ständigen Optimierung der Prozesse und der Effizienzsteigerung eine hohe Bedeutung zu. Einen großen Beitrag leistete das vor einigen Jahren eingeführte neue IT-System „trans-PORT rail“. Darüber hinaus plant die HPA für 2016 den Bau eines Bahnservicezentrums mit Lok-Abstellplätzen, um unnötige Leerfahrten auf den stark frequentierten Hafenbahngleisen zu vermeiden. Wie erwähnt, ist der Anteil des Schienenverkehrs im Hafen in den letzten Jahren stark angewachsen, und von Jahr zu Jahr werden Rekordzahlen vermeldet. Vor dem Hintergrund weiter steigender Gü- Die sehr gute Schienenanbindung an das Hinterland des Hamburger Hafens ist ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. 26 ausbau der verkehrsinfrastruktur | Kapitel 5 teraufkommen auf der Schiene sind leistungsfähige Schienenanbindungen vom Hamburger Hafen in das Hinterland erforderlich. Der Hamburger Hafen kann nur so gut sein, wie seine Hinterlandanbindung. Jetzt ist die Bundesregierung gefordert, die im Bundesverkehrswegeplan angemeldeten Projekte ebenfalls umzusetzen, um somit die Leistungsfähigkeit des deutschen Schienennetzes zu verbessern und um Engstellen zu beseitigen. Für den Bundesverkehrswegeplan 2015 hat Hamburg für den Verkehrsträger Schiene unter anderem die Y-Trasse (Hamburg/Bremen – Hannover), verschiedene Maßnahmen im Eisenbahnknoten Hamburg, den zweigleisigen Ausbau der Strecke Uelzen-Stendal sowie die im „Wachstumsprogramm Ost“ verankerten Kapazitätserweiterungen auf der Entlastungsstrecke Stendal – Magdeburg – Leipzig – Regensburg beantragt. Die seit mehr als 20 Jahren unter der Bezeichnung „Y-Trasse“ bestehende Planung, die Kapazitäten im Eisenbahnverkehr zwischen den Häfen Hamburg/Bremen und Hannover zu erweitern, ist auch im laufenden Jahr nicht wesentlich vorangekommen, obwohl der Bedarf an leistungsfähiger Eisenbahninfrastruktur im Hinterland der beiden Seehäfen in den letzten Jahren durch zunehmenden Güterumschlag rasant angestiegen ist. Mittlerweile bedienen rund 200 Züge pro Tag den Hamburger Hafen – Tendenz steigend! Für Hamburg ist die Realisierung einer weiteren leistungsfähigen Schienenanbindung in Richtung Süden daher dringender denn je. Sollte sich der Bund für eine der derzeit im Gespräch befindlichen Alternativen zur klassischen Y-Trasse entscheiden, muss gewährleistet werden, dass dadurch vergleichbare Verbesserungen erzielt werden, und dass es zu keinen weiteren Verzögerungen bei der Umsetzung kommt. Im Streit um die Y-Trasse hat Anfang 2015 ein bundesweit einmaliges Projekt begonnen: Im Dialogforum „Schiene Nord“ starten Politik und Bahn den Versuch, möglichst viele Bürger von einem seit Jahrzehnten umstrittenen Großprojekt zu überzeugen: den Neu- und/oder Ausbau der wichtigsten Schienenverbindungen von den großen Häfen Hamburg und Bremen in Richtung Süden. Ziel ist es, eine Trasse zu finden, die auf eine breite Unterstützung stößt. Zur Diskussion stehen zehn verschiedene Varianten zur Aus- und Neubaustrecke Bremen/Hamburg – Hannover. Es liegt mittlerweile eine Studie zu den Nutzen-Kosten-Verhältnissen der verschiedenen Trassen vor. Die Gutachter der Studie bestätigen, dass die Strecke Ashausen – Unterlüß und die klassische Y-Trasse mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,38 beziehungsweise 1,4 am rentabelsten abschneiden. Das Ergebnis des Dialogverfahrens, das Ende des Jahres 2015 erwartet wird, soll in die Entscheidung über den künftigen Streckenverlauf einfließen. Der endgültige Beschluss liegt aber bei den Ländern, dem Bund und der Bahn. Der Baustart ist frühestens 2020. 4. bInnenWasserstrassen Im Jahr 2014 ist die Güterbeförderung der Binnenschifffahrt um 0,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden insgesamt 228,6 Mio. t auf deutschen Binnenwasserstraßen transportiert. Im Jahr 2013 hatte der Güterumschlag 226,9 Mio. t betragen. 27 Kapitel 5 | ausbau der verkehrsinfrastruktur Hamburg hat 2014 mit anderen Binnenhäfen circa 10,9 Mio. t Güter und 102.000 TEU ausgetauscht. Dies entspricht einem Modal Split von 11,0 Prozent des Gesamtvolumens und etwa 2 Prozent im Container-Hinterlandverkehr. Das Ziel, den Binnenschiffsanteil in der Transportkette steigern zu wollen, ist bei allen Beteiligten unumstritten. Umweltfreundlichkeit, vorhandene Kapazitäten und geringe Transportkosten sprechen für diesen Verkehrsträger. In der Praxis wird dem Binnenschiff aber nicht die gleiche Aufmerksamkeit geschenkt, die es in den öffentlichen Reden einnimmt. Hafen- und Binnenschifffahrt brauchen Wasser! Diese Binsenweisheit wird bei den Überplanungen des Hafens häufig außer Acht gelassen. Praktisch alle für das Gewerbe zur Verfügung stehenden Wasserflächen in zentraler Lage sind latent planungsbetroffen. Projekte wie die HafenCity, der Mittlere Freihafen oder Olympia gehen mit einer Nutzungsänderung einher, die die Hafenschifffahrt aus diesen Bereichen verdrängen wird. Mit dem Fall des Zollzauns sind mehrere Hafenbecken der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden, die die Gewässer zur Naherholung oder als Biotope nutzen wollen. In Summe sorgt diese Entwicklung dafür, dass die Liegeplätze der Hafenschifffahrt gerade für Binnenschiffe und Schuten mehr und mehr verloren gehen, und zum Teil dann auch noch an die Hafenperipherie verlegt werden und das Gewerbe so durch lange Anfahrtswege zu den Terminals erheblich in seiner Entwicklung eingeschränkt wird. Der Hafen hat traditionell vom unmittelbaren räumlichen Nebeneinander aller Gewerke profitiert. Die Planungen müssen diesen Wettbewerbsvorteil stärker berücksichtigen und erhalten oder Bürgerschaft, Senat und HPA müssen entgegen aller bisher getroffenen Entscheidungen offiziell und öffentlich festlegen, dass weder der Binnenschiffsanteil noch der Wassertransport im Hamburger Hafen ausgebaut werden soll. sammelrettungsmittel auf barkassen Nach einer Novelle der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) müssen Sammelrettungsmittel über einen Auftrieb von 750 Newton pro Person verfügen. Die bisher genutzten kompakten Acht-Personen-Rettungsflöße mit insgesamt 800 Newton Auftrieb sind nur noch als zusätzliche (das heißt über 100 Prozent der zulässigen Personenzahl) Sammelrettungsmittel zugelassen. Bei Barkassen ist der Bestandsschutz, der für Fahrgastschiffe gilt, eingeschränkt und klammert Rettungsmittel aus. Dies führt dazu, dass im Prinzip baugleiche Schiffe, zum Beispiel das von der Barkasse zum Fahrgastschiff umgewidmete Fahrzeug, unterschiedliche Sicherheitsanforderungen bei den Rettungsmitteln erfüllen müssen. Besonders bei für den Hafen zugelassenen Fahrzeugen entsteht so das Problem, dass bei der höchstzulässigen Länge von 18 Metern eine Unterbringung von neuen Flößen mit großen Schwierigkeiten verbunden ist. Die alternative Vorhaltung von 100 Prozent Einzelrettungsmitteln scheitert an der Forderung, dass 30 Prozent hiervon frei aufschwimmbar gelagert werden müssen. Dies ist in der geforderten Anzahl nur auf dem Dach möglich, wo die Westen sehr schnell von Bord geweht werden können. 28 ausbau der verkehrsinfrastruktur | Kapitel 5 Die traditionellen Hafenbarkassen sind vor allem für auswärtige Gäste eine besondere Attraktion. Der Hafenschiffahrtsverband konnte bei der Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission eine Anpassung der Vorschriften erreichen. Die BinSchUO wird dahingehend geändert, dass Einzelrettungsmittel in der offenen Plicht nicht mehr frei aufschwimmbar, sondern nur noch „griffbereit“ vorgehalten werden müssen. Diese Erleichterung gilt ab sofort und wird mit der nächsten Änderung in die BinSchUO aufgenommen werden. 29 Kapitel 6 | aktuelle Untersuchungen und studien über den Hafen Hamburg Kapitel 6 aKtUelle UntersUcHUngen Und stUdIen Über den Hafen HambUrg Der Hafen Hamburg steht regelmäßig im Fokus zahlreicher Studien und Untersuchungen. Neben Umschlags- und Verkehrsprognosen sind dabei vor allem die Untersuchungen über die volkswirtschaftliche Bedeutung des Hamburger Hafens von Interesse. Die PLANCO Consulting GmbH ermittelt im Auftrag der HPA und ihrer Vorgängerorganisation bereits seit 2002 in regelmäßigen Abständen die regional- und gesamtwirtschaftliche Bedeutung des Hamburger Hafens. Danach ergeben sich für das Jahr 2013 folgende Kennzahlen: Direkt und indirekt waren in der Freien und Hansestadt Hamburg rund 127.000 Personen hafenabhängig beschäftigt. In der gesamten Metropolregion, die neben Hamburg auch die an Hamburg angrenzenden Landkreise von Schleswig-Holstein und Niedersachsen umfasst, waren es rund 153.000 Personen, bundesweit sogar mehr als 267.000 Beschäftigte. Die gesamten vom Hafen abhängigen Steuereinnahmen für die Freie und Hansestadt Hamburg beliefen sich im Jahre 2013 auf 824 Mio. Euro. Dies entspricht rund 11 Prozent des gesamten Hamburger Steueraufkommens. Den größten Anteil bildet dabei mit 420 Mio. Euro die Lohn- und Einkommensteuer der hafenabhängig Beschäftigten, die ihren Wohnsitz in Hamburg haben, gefolgt von Gewerbesteuer (202 Mio. Euro), Umsatzsteuer (181 Mio. Euro) und Körperschaftsteuer (21 Mio. Euro). Der Hafen ist damit nicht nur der wirtschaftliche Motor des maritimen Clusters, sondern auch der Gebietskörperschaften selbst. Darüber hinaus erbrachte der Hafen in 2013 – allein auf das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg bezogen – eine Wertschöpfung von fast 12 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Anteil von 13,0 Prozent der gesamten in Hamburg erbrachten Wertschöpfung. Rechnet man die Bruttowertschöpfung der überregionalen hafenabhängigen Unternehmen mit ein, so ergibt sich eine Gesamtbruttowertschöpfung von 20,5 Mrd. Euro. Das Institut für Seeverkehr und Logistik hat im Auftrag der Hamburg Port Authority die Umschlagsprognose für den Hamburger Hafen aus dem Jahr 2010 aktualisiert. Danach wird für das Jahr 2030 beim Gesamtumschlag in der Basisprognose ein Ergebnis von 229 Mio. t vorhergesagt. Dies entspricht einem durchschnittlichen Wachstum im Zeitraum von 2013 bis 2030 in Höhe von 3,0 Prozent pro Jahr. Für den Containerverkehr wird in der Basisvariante bis 2030 ein Umschlagsvolumen von 18 Mio. TEU prognostiziert. Unter Einbeziehung aller untersuchter Szenarien liegt der Prognosekorridor für 2030 zwischen 14,2 Mio. TEU und 21,9 Mio. TEU. Der Massengutumschlag wird nach 30 aktuelle Untersuchungen und studien über den Hafen Hamburg | Kapitel 6 Schwergutumschlag im Hamburger Hafen Einschätzung der Gutachter auf derzeitigem Niveau verbleiben, wobei sich das trockene Massengut und die Flüssigladung unterschiedlich entwickeln werden. Während beim trockenen Massengut bis 2030 von einem Zuwachs von 4,5 Mio. t ausgegangen wird (dies entspricht einem Wachstum im Zeitraum von 2013 bis 2030 von rund 1 Prozent pro Jahr), wird für die Flüssigladung ein Rückgang von 4,2 Mio. t (- 1,7 Prozent pro Jahr) erwartet. Für den Bereich des konventionellen Stückgutumschlags und der RoRo-Ladung wird eine leichte Steigerung um 0,3 Mio. t erwartet. Vor dem Hintergrund des Umschlagsergebnisses des Jahres 2014, das erneut einen Rekordumschlag ausweist, wird deutlich, dass die Prognose sehr konservativ ausfällt und daher im Prognosezeitraum mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut aktualisiert werden muss. 31 Kapitel 7 | Hafen- und verkehrspolitik Kapitel 7 Hafen- Und verKeHrsPOlItIK 1. dIe Hafen- Und verKeHrsPOlItIK des HambUrger senates Nach einer Legislaturperiode mit absoluter Mehrheit, in der politisch „klare Kante“ gefahren werden konnte, wird Hamburg nun erneut von einer Koalition regiert, in der zwischen den beiden Regierungsparteien auch Kompromisse geschlossen werden müssen. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Hafenwirtschaft, dass im Koalitionsvertrag alle für den Hafen Hamburg wichtigen Infrastrukturprojekte wie Fahrrinnenausbau, Hafenquerspange, Y-Trasse oder alternative Strecke, Westerweiterung etc. verbindlich verankert sind und die Hafenfinanzierung gesichert sein soll. Die Hafenwirtschaft fordert, dass sich alle Koalitionspartner an die vereinbarten Zusagen halten; und zwar während der gesamten Legislaturperiode. Angesichts der zahlreichen konjunkturellen und wirtschaftlichen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten ist es für den Hafen Hamburg wichtiger denn je, dass zumindest wirtschaftspolitisch verlässliche und langfristig planbare Rahmenbedingungen gelten. Bezüglich der im Koalitionsvertrag verankerten Umweltschutzmaßnahmen im Hafen sollten vor der Einführung neuer Regelungen zunächst eine Bestandsaufnahme der bereits durchgeführten Maßnahmen sowie eine Analyse des Wettbewerbsumfelds stehen. Viele der im Koalitionsvertrag verankerten Ziele gibt es bereits in der einen oder anderen Weise. Zudem darf es für den Hamburger Hafen keine „Insel-Lösungen“ geben, da sich diese negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens auswirken würden. Die Hafenwirtschaft steht einer Weiterentwicklung der umweltpolitischen Aktivitäten grundsätzlich offen gegenüber, fordert jedoch, dass die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen vor den politischen Entscheidungen auf mögliche Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Hafens untersucht werden. Olympia-bewerbung Hamburgs Neben dem Ausgang der Bürgerschaftswahl hat auch ein anderes Abstimmungsergebnis unmittelbare Auswirkungen auf die Hafenwirtschaft: Am 21. März 2015 hat sich die Mitgliederversammlung 32 Hafen- und verkehrspolitik | Kapitel 7 des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine Kandidatur Hamburgs als deutsche Bewerberstadt für die Ausrichtung der Olympischen Spiele 2024 oder 2028 ausgesprochen. Die Durchführung von Olympischen Spielen wäre für die Stadt – ebenso wie die in diesem Jahr in Hamburg ausgerichtete Welthafenkonferenz – ein großes Ereignis. Von den Olympia-Planungen betroffen: Hafenflächen auf dem Kleinen Grasbrook Eine positive Begleitung der Olympiaplanungen durch die Hafenwirtschaft hängt jedoch maßgeblich von der Einhaltung der Zusagen, die der Hafenwirtschaft gegenüber gemacht wurden, ab. Die Hafenwirtschaft hat diese noch einmal in einem Eckpunktepapier zusammengefasst und an den Hamburger Senat adressiert: Grundsätzlich darf dieses Großereignis nicht zulasten der Hafenwirtschaft gehen. Das bedeutet, dass zeitnah für alle von einer möglichen Ausrichtung der Olympischen Spiele mittelbar und unmittelbar betroffenen Hafenbetriebe Ersatzflächen und betriebliche Lösungen für eine uneingeschränkte Fortführung ihrer Hafentätigkeiten gefunden werden. Darüber hinaus dürfen den betroffenen Unternehmen durch die Olympischen Spiele keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen. Eine Conditio sine qua non ist dabei, dass alle betroffenen Betriebe gleich behandelt werden. Eine weitere wichtige Voraussetzung für einen Erhalt der Funktionsfähigkeit des Hamburger Hafens ist, dass es für die Hafenbetriebe keinerlei genehmigungsrechtliche Einschränkungen gibt; und zwar weder im Vorfeld noch während einer Durchführung von Olympischen Spielen und auch nicht bei einer anderweitigen Nutzung der Flächen im Nachgang der Olympiade. 33 Kapitel 7 | Hafen- und verkehrspolitik Sollte das IOC nicht zugunsten Hamburgs als Austragungsort für Olympische Spiele entscheiden, ist sicherzustellen, dass die Flächen auf dem Kleinen Grasbrook weiterhin im Hafengebiet verbleiben und auch wieder hafenwirtschaftlichen Nutzungen zugeführt werden. Der Hafen ist aufgrund des prognostizierten Umschlagwachstums auf die Nutzung aller vorhandenen Hafenflächen angewiesen. Die aktuelle Seeverkehrsprognose des Bundes, auf deren Basis die Infrastrukturprojekte für den Bundesverkehrswegeplan 2015 priorisiert werden, bescheinigt dem Hafen Hamburg von 2010 bis 2030 nahezu eine Verdopplung des Umschlages. Um künftige Entwicklungsoptionen für den Hafen sicherzustellen, braucht der Hafen Flächen mit Wasseranschluss und ausreichender Wassertiefe für Seeschiffe. Hafengeld Die HPA hat das Hafengeld zum 1. Januar 2015 um 2,5 Prozent angehoben und die Kappungsgrenze um 5.000 BRZ heraufgesetzt. Gleichzeitig wurde ein „Hafenstromrabatt“ für Nutzer von Landstrom oder Power-Barges eingeführt, sodass mittlerweile fünf umweltspezifische Rabatte für Schiffe angeboten werden. Zusätzlich sind einzelne Anpassungen in der Tarifstruktur vorgenommen worden. Die Aufteilung des Hafengeldes zwischen BRZ und Umschlag wurde auf Wunsch der Reeder von 95:05 auf 90:10 verändert. Wir haben in enger Abstimmung mit den anderen maritimen Verbänden zu den Plänen Stellung genommen und unsere Kritik der Vorjahre noch einmal bekräftigt. In Anbetracht der noch immer nicht realisierten Fahrrinnenanpassung sowie weiterer Unsicherheiten des Infrastrukturausbaus, erachten wir diese Erhöhung des Hafengeldes als ein falsches Signal. Mit Sorge sehen wir die Aussagen des Koalitionsvertrages zur Ausgestaltung des Hafengeldes. Hier besteht die große Gefahr, dass es mit Anforderungen überfrachtet wird, die eher gesamtgesellschaftlich angegangen werden sollten. Besonders die Berücksichtigung der Wettbewerbssituation in der Nordrange muss einen stärkeren Einfluss auch bei den zukünftigen Hafengeldplanungen finden. Wir hatten im letzten Jahr berichtet, dass die Behandlung von Binnenschifffahrtsangelegenheiten in die Hafengeldverwaltung integriert worden ist, was für das Gewerbe zunächst eine Modernisierung der Verwaltung bedeutet. Seit dem 15. April dieses Jahres können Binnenschiffe ein neues elektronisches Meldeverfahren nutzen und online auf eine Hafenkarte mit allen öffentlichen Liegeplätzen zugreifen. Der Hafenschiffahrtsverband wird die weitere Entwicklung hierzu konstruktiv begleiten. 2. dIe Hafen- Und verKeHrsPOlItIK des bUndes Vor dem Hintergrund einer weiterhin anhaltend positiven Entwicklung des Güterverkehrs ist die von der Bundesregierung angekündigte Aufstockung der Investitionen in die Grundsanierung der Infrastruktur überfällig. Dafür wurde in der Mittelfristigen Finanzplanung der Verkehrshaushalt für 2018 und 2019 zusätzlich um jeweils 825 Mio. Euro erhöht. Zusammen mit den bereits für den Zeitraum 34 Hafen- und verkehrspolitik | Kapitel 7 2016 bis 2018 verabschiedeten zusätzlichen Haushaltsmitteln stehen damit bis Ende der Legislaturperiode insgesamt rund 14,4 Mrd. Euro pro Jahr für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Verfügung. Für die Verwendung der Mittel sollen künftig die Zuständigkeiten für Bundesfernstraßen neu geregelt werden. Die Bundesregierung plant derzeit die Gründung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft, die Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung von Bundesfernstraßen von den Bundesländern übernehmen soll. Bauprojekte würden dann zwar weiterhin in öffentlicher Verantwortung bleiben, aber unabhängig von Legislaturperioden und losgelöst von jährlich geführten Haushaltsdebatten. Darüber hinaus können zusätzliche Mittel über Kreditaufnahmen in die Projekte fließen. verkürzung von Planungs- und genehmigungsverfahren Deutschlands Wohlstand hängt maßgeblich von einer funktionierenden Infrastruktur ab. Diese ist jedoch zunehmend nicht mehr zukunftsgerecht. Ursachen hierfür sind eine jahrzehntelange Vernachlässigung von Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, fehlende Haushaltsmittel für den Ausbau und den Ersatz sowie die lange Umsetzungsdauer beschlossener Ausbauprojekte wegen anhängiger Klagen. Kläger sind dabei häufig Umwelt- und Naturschutzverbände. Da jedes größere Infrastrukturprojekt beklagt wird, ist es umso wichtiger, so schnell als möglich Rechtssicherheit herzustellen. Der derzeitige Zustand, bei dem sich Gerichtsverfahren über viele Jahre hinziehen, ist für eine moderne Volkswirtschaft weder tragbar noch akzeptabel. Hier bedarf es dringend einer Korrektur. Das Ende 2006 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben hat die Erwartungen einer deutlichen Verkürzung der Planungs- und Genehmigungszeiten dabei leider nicht erfüllt. Die damit erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes für bestimmte Infrastrukturprojekte hat dazu geführt, dass dieses Gericht parallel mit einer Vielzahl anhängiger Verfahren befasst ist und für diese wegen der erstinstanzlichen Zuständigkeit nicht nur die Rechtsauslegung, sondern auch die Sachverhaltsklärung vornehmen muss. Diese nimmt bei hochkomplexen Bauprojekten, wie zum Beispiel dem Ausbau von Weser und Elbe, einen erheblichen Zeitbedarf ein. Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, dass die für Infrastrukturprojekte zuständigen Verwaltungsgerichte adäquat finanziell und personell ausgestattet und weitere gesetzliche Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung getroffen werden. neuausrichtung der nationalen maritimen Konferenzen Der Maritime Koordinator der Bundesregierung, Uwe Beckmeyer, hatte nach seiner Amtsübernahme verkündet, dass er die Nationalen Maritimen Konferenzen auf neue Beine stellen will. Die bisherigen Konferenzen waren vielfach zu statisch und zu wenig ergebnisoffen. 35 Kapitel 7 | Hafen- und verkehrspolitik Vor diesem Hintergrund begrüßt es die Hafenwirtschaft, dass nunmehr im Vorfeld der Nationalen Maritimen Konferenzen Branchenforen eingerichtet werden, die dem Bund und den Akteuren die Möglichkeiten einräumen, maritime Themen ausführlicher, als dies bisher auf den Konferenzen möglich war, zu diskutieren. Wichtig ist aus Sicht der Hafenwirtschaft, dass die Ergebnisse der Konferenzen künftig im Nachgang evaluiert werden, um einen dauerhaften Fortentwicklungsprozess der maritimen Strategie des Bundes auch zwischen den Maritimen Konferenzen zu gewährleisten. Die Hafenwirtschaft ist auf den Ablauf der 9. Nationalen Maritimen Konferenz, die am 19. und 20. Oktober dieses Jahres in Bremerhaven abgehalten werden wird, gespannt und wird diese konstruktiv, aber auch kritisch begleiten. das nationale Hafenkonzept Anfang dieses Jahres sind die Leitlinien für eine Fortführung des Nationalen Hafenkonzeptes beschlossen worden, die den Rahmen für die genauen Inhalte des Konzeptes bilden sollen, das bis zur Nationalen Maritimen Konferenz im Oktober fertiggestellt sein soll. Kernthemen des Konzeptes werden sein: Infrastruktur Koordinierung der Hafenpolitik Sicherheit und Gefahrenabwehr Vernetzung der See- und Binnenhäfen Europäische Hafenpolitik Umwelt- und Klimaschutz, Offshore-Windenergie, alternative Kraftstoffe Ausbildung und Beschäftigung Förderung innovativer Seehafentechnologien Die Kernthemen und deren Gewichtung sind aus Sicht des Unternehmensverbandes gut und richtig gesetzt. Nun kommt es darauf an, dieses Gerüst mit Leben zu füllen. Der Unternehmensverband wird sich auch weiterhin in die Diskussion über das Nationale Hafenkonzept einbringen. 36 Hafen- und verkehrspolitik | Kapitel 7 reform der Wasser- und schifffahrtsverwaltung Nachdem bereits die Einrichtung einer Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Bonn umgesetzt worden ist, ist die ebenfalls mit der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung verbundene Zusammenlegung von Wasser- und Schifffahrtsämtern und Zentralisierung von Aufgaben im Berichtsjahr noch nicht vollzogen. Geplant ist unter anderem die Schaffung eines Amtes „Deutsche Bucht/Ostsee“ mit Sitz in Cuxhaven, das künftig auch für die Unter- und Außenelbe zuständig sein soll. Seit Bekanntgabe dieser Reformziele setzt sich der Unternehmensverband gemeinsam mit anderen maritimen Verbänden für den Erhalt des Wasser- und Schifffahrtsamtes in Hamburg ein. Insbesondere Hamburg als wichtigster Nutzer der Bundeswasserstraße Elbe braucht weiterhin ein eigenständiges Wasser- und Schifffahrtsamt mit dem regionalen Know-how und einem Verständnis für die groß- und kleinräumigen verkehrsgeografischen Zusammenhänge vor Ort. Den unterschiedlichen Anforderungen von seewärtigen Zufahrten und Seehäfen einerseits und den Binnenwasserstraßen und Binnenhäfen andererseits muss auch von Seiten der Verwaltung Rechnung getragen werden. Auch die mit der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung einhergehende Kategorisierung der Bundeswasserstraße Mittel- und Oberelbe steht weiterhin aus. Nach Aussage des Bundesverkehrsministeriums wird das Gesamtkonzept Elbe erst 2017 vorliegen. Somit ist davon auszugehen, dass die Mittel- und Oberelbe auch nicht im Bundesverkehrswegeplan 2015 enthalten sein wird. Der Unternehmensverband setzt sich seit vielen Jahren für die bereits 1992 im Bundesverkehrswegeplan verankerten Strombaumaßnahmen an der Mittel- und Oberelbe ein, mit denen ein Tiefgang von 1,60 Metern an 345 Tagen im Jahr ermöglicht werden soll. Dafür ist allerdings die Aufnahme der Mittel- und Oberelbe in die Kategorie A (Ausbauinvestitionen für größere Fahrzeuge) erforderlich. reform der Zollverwaltung Die Bundeszollverwaltung plant sich neu aufzustellen und richtet in Bonn eine Generalzolldirektion ein. Die neue Oberbehörde wird aus Teilen der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des Bundesfinanzministeriums sowie den bisherigen Mittelbehörden (Oberfinanzdirektionen) bestehen. Die Zollverwaltung wird somit künftig nur noch über die Generalzolldirektion und eine operative Ortsebene verfügen, die durch die mit der Reform gewonnenen Personalressourcen gestärkt werden soll. Das Ministerium verspricht sich durch die Straffung der internen Verwaltung und den direkten Durchgriff der neuen Generalzolldirektion auf die Zollämter schnellere und effizientere Entscheidungen für noch bessere Dienstleistungen und mehr Sicherheit. Der Unternehmensverband sieht es als unabdingbar an, dass mit dem Wegfall der BFD Nord als Mittelbehörde die maritime Zollkompetenz in Hamburg als größter Außenhandelsplatz Deutschlands unter allen Umständen erhalten bleiben muss und erachtet darüber hinaus die Zusammenlegung der drei Hamburger Hauptzollämter für erforderlich. Dieses Ziel wird zusammen mit unseren befreundeten Verbänden und mit maßgeblicher Unterstützung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und 37 Kapitel 7 | Hafen- und verkehrspolitik Innovation (BWVI) vorangetrieben. Zurzeit laufen hierzu Gespräche mit dem Bundesfinanzministerium. Da die Umsetzung der Strukturreform schon zum 1. Januar 2016 erfolgen soll, müssen die Wirtschaftsbeteiligten umfassend in den Veränderungsprozess eingebunden werden. bundesverkehrswegeplan 2015 bis 2030 Vor dem Hintergrund der eingeschränkten finanziellen Spielräume im Verkehrshaushalt kommt einer bedarfsgerechten Schwerpunktsetzung besondere Bedeutung zu. In der Priorisierung von Infrastrukturinvestitionen besteht die große Herausforderung bei der Erarbeitung des neuen Bundesverkehrswegeplanes 2015 (BVWP). Dabei bildet der qualitative Erhalt der Bestandsnetze einen großen Anteil. Bei Neu- und Ausbau stehen vor allem Investitionen im Vordergrund, die zur Beseitigung von Engpässen oder zur verbesserten Hinterlanderschließung von Häfen und Flugdrehkreuzen beitragen. Nachdem die Bundesländer ihre Projekte im letzten Jahr angemeldet haben, werden diese durch den Bund bewertet. Die Projektbewertungen inklusive Nutzen-Kosten-Analysen und Umweltbewertungen werden voraussichtlich noch bis Herbst 2015 andauern. Im Anschluss wird ein Gesamtplanentwurf für den BVWP erarbeitet. Bevor dieser vom Bundeskabinett beschlossen werden kann, wird der Entwurf des neuen BVWP mit den Ländern, Behörden und Verbänden abgestimmt und diskutiert. Dies schließt auch erstmals eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den Vorgaben der Strategischen Umweltprüfung (SUP) ein. Dieses Konsultationsverfahren ist für Herbst 2015 vorgesehen. Der Kabinettbeschluss soll anschließend voraussichtlich Ende 2015 erfolgen. Aus Sicht der Hafenwirtschaft müssen bei der Priorisierung der Infrastrukturprojekte Maßnahmen zur Verbesserung der Seehafen-Hinterlandanbindungen in besonderer Weise Beachtung finden und demzufolge der Kategorie „vordringlicher Bedarf Plus“ zugeordnet werden. Die Bedeutung der deutschen Seehäfen für die Volkswirtschaft der Bundesrepublik wurde anhand einer Sonderauswertung der Seeverkehrsprognose 2030 durch die IHK Nord monetär veranschaulicht. Demnach werden deutsche Unternehmen Güter im Wert von 863 Mrd. Euro in deutschen Seehäfen umschlagen – im Vergleich zum Jahr 2010 eine Steigerung von 140 Prozent. Das Ergebnis unterstreicht die Notwendigkeit, dass die Hinterlandanbindungen der deutschen Seehäfen im BVWP eine besondere Berücksichtigung finden müssen. lang-lkw Bisher lässt sich für den seit Januar 2012 laufenden Feldversuch mit 25,25 Meter langen Lkw eine durchweg positive Zwischenbilanz ziehen. Zwei Lang-Lkw ersetzen drei normale Lkw, wodurch die Infrastruktur entlastet wird. Zudem führt der Einsatz von Lang-Lkw zu einer Einsparung von bis zu 25 Prozent Kraftstoff und damit zu einem deutlich reduzierten Emissionsausstoß. Des Weiteren sind kein erhöhter Erhaltungsaufwand für die Infrastruktur, keine Verlagerungseffekte von der Schiene 38 Hafen- und verkehrspolitik | Kapitel 7 auf die Straße und keine Probleme beim Bremsverhalten festzustellen. Auch gab der Feldversuch bislang keine Hinweise auf größeren Stress oder eine erhöhte psychologische Beanspruchung der Fahrer. Am Test beteiligen sich derzeit 44 Unternehmen mit 116 Fahrzeugen. Obwohl das Positivnetz für den Feldversuch Lang-Lkw eine Länge von rund 10.150 Kilometern umfasst, ist das nicht durchgängige Straßennetz ein wesentlicher Grund dafür, dass nicht mehr Fahrzeuge zum Einsatz kommen. Aufgrund der positiven Ergebnisse werden Forderungen nach einer Aufnahme des 25,25 Meter langen Lkw in den Regelbetrieb nach 2016 laut, was vom Unternehmensverband unterstützt wird. 3. dIe Hafen- Und verKeHrsPOlItIK der eUrOPäIscHen UnIOn Nachdem die Nationalstaaten in den letzten Jahren immer mehr Kompetenzen an die Europäische Union übertragen haben, werden die wesentlichen politischen Entscheidungen zunehmend in Brüssel und Straßburg getroffen. Dies hat für die Häfen gravierende Auswirkungen. Jüngste Beispiele für die zunehmende Einflussnahme der Europäischen Union auf die Organisation der Häfen sind die Richtlinie über die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen und das sogenannte „Port Package III“ (Hafenverordnungsvorschlag/Port Policy). eU-Hafenpolitik Nachdem die Arbeiten am Verordnungsvorschlag über den Marktzugang und die finanzielle Transparenz in Häfen mehr als ein Jahr geruht hatten, hat sich der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments Anfang Mai dieses Jahres erstmalig wieder mit dem Vorschlag befasst. Der Ausschuss kam dabei mehrheitlich zu der Auffassung, dass die Arbeiten am Verordnungsvorschlag fortgesetzt werden sollten. Uneinigkeit bestand bezüglich der inhaltlichen Ausrichtung. Während sich die Abgeordneten darin einig sind, dass die finanzielle Transparenz und Gebührengestaltung in Häfen auf jeden Fall Gegenstand der Verordnung sein sollen, gibt es bezüglich des Marktzugangs unterschiedliche Auffassungen. Indes der Verordnungsvorschlag über den Marktzugang und die finanzielle Transparenz in Häfen weiterhin diskutiert wird, steht auf nationaler Ebene zwischenzeitlich die Umsetzung der sogenannten Konzessionsrichtlinie an. Das Bundeswirtschaftsministerium hat hierzu kürzlich einen ersten Referenten-Entwurf vorgelegt, in dem die von den deutschen Häfen geforderten Klarstellungen zu den Miet- und Pachtverträgen aufgenommen wurden. Der für den Hafenverordnungsvorschlag zuständige Berichterstatter hat Anfang Juni dem Verkehrsausschuss seinen neuen Bericht zum „Port Package III“ vorgelegt. Darin schlägt er vor, die Marktzugangsklauseln zu streichen, da angesichts der großen Vielfalt von Hafenstrukturen und Hafendienstleistungen ein allgemein gültiges Modell nicht möglich ist. Der Titel des Kapitels soll zukünftig statt auf „Marktzugang“ auf „Organisation von Hafendienstleistungen“ verweisen. Weiterhin soll sich der Anwendungsbereich der Verordnung nur auf jene Dienstleistungen erstrecken, die direkt für den Hafennutzer erbracht werden. Die Baggerei und das Lotswesen sollten aus der Verordnung 39 Kapitel 7 | Hafen- und verkehrspolitik herausgenommen werden. Die Umschlagdienstleistungen waren von vornherein nicht Gegenstand des Vorschlages der Europäischen Kommission gewesen, und das soll auch so bleiben. Davon sollten einzelne Mitgliedsstaaten auch nicht abweichen dürfen. Aus Platzmangel oder aufgrund von Sicherheitsabwägungen soll es sogar den Hafenbehörden gestattet sein, die Anzahl von Dienstleistern in einem Hafen zu begrenzen. Der Bericht fordert die Europäische Kommission zudem auf, zu klären, welche Infrastrukturinvestitionen als staatliche Beihilfen zu werten sind. Ob die abschließende Abstimmung im Verkehrsausschuss – wie geplant – am 15. September 2015 durchgeführt werden kann, bleibt angesichts der unterschiedlichen Interessenlagen fraglich. Die Generaldirektion Wettbewerb sieht derzeit keinen Bedarf für Leitlinien über staatliche Beihilfen für Häfen, da ihrer Auffassung nach in den letzten Jahren keine Probleme bei Investitionen in Hafenstrukturen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilferecht festzustellen waren. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union unterliegen Infrastrukturbeihilfen für kommerziell genutzte Häfen den EU-Beihilferegeln. Die Verwendung öffentlicher Gelder für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel Polizei und Zoll, fallen nicht unter diese Regeln. Die Kommission untersucht regelmäßig, inwieweit staatliche Beihilfen für Hafeninfrastrukturen mit dem Binnenmarkt vereinbar sind und folgende gemeinsamen Grundsätze erfüllen: Beitrag zu einem genau definierten Ziel von gemeinsamem Interesse, Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit, geringe Auswirkungen auf Handel und Wettbewerb. Alternativ ist derzeit im Gespräch, die sogenannte „Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung für staatliche Beihilfen“ bis Ende dieses Jahres um ein Kapitel bezüglich der Häfen zu ergänzen. Unions Zollkodex Der neue Zollkodex der Union (UZK) trat am 9. Oktober 2013 in Kraft und soll in der Praxis ab Mai 2016 angewendet werden. Aller Voraussicht nach wird sich die Einführung des UZK jedoch über dieses Datum hinaus verzögern. Die Bestimmungen zum elektronischen Datenaustausch und zur Datenspeicherung sollen erst bis Ende 2020 umgesetzt werden. Da der „alte Zollkodex“ am 1. Mai 2016 ausläuft, stellt sich die Frage, wie zwischenzeitlich hiermit in der Praxis umgegangen werden soll. Die Informationslage ist diesbezüglich sehr unbefriedigend, da viele Punkte wie zum Beispiel die Behandlung von Sicherheiten oder Haftungsfragen immer noch nicht eindeutig geklärt sind. Der Unternehmensverband ist in den Arbeitskreisen von ZDS und FEPORT mit Experten vertreten und setzt sich für eine praxisgerechte und wirtschaftsorientierte Auslegung und Umsetzung der neuen Zollregeln ein. 40 Hafen- und verkehrspolitik | Kapitel 7 richtlinie über den aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe Das Europäische Parlament und der Rat haben Ende 2014 die Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (2014/94/EU) in Kraft gesetzt. Die Richtlinie sieht vor, dass eine landseitige Stromversorgung von Binnen- oder Seeschiffen vorrangig in den Häfen des TENV-Kernnetzes und in anderen Häfen bis zum 31. Dezember 2025 eingerichtet wird, es sei denn, es besteht keine Nachfrage und die Kosten im Vergleich zum Nutzen, einschließlich des Nutzens für die Umwelt, sind unverhältnismäßig. Hinsichtlich der LNG-Versorgung in den Seehäfen des TENV-Kernnetzes gibt die Richtlinie vor, dass bis zum 31. Dezember 2025 eine angemessene Anzahl an LNG-Tankstellen eingerichtet wird, damit LNG-Binnenschiffe oder LNG-Seeschiffe im gesamten TEN-V-Kernnetz verkehren können. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen nun bis zum 18. November 2016 die Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Insbesondere muss ein nationaler Strategierahmen für die Marktentwicklung alternativer Kraftstoffe im Verkehrssektor und für den Aufbau der entsprechenden Infrastrukturen entwickelt und der Kommission vorgelegt werden. Nachdem der Unternehmensverband zusammen mit dem ZDS bereits das Legislativverfahren zur Schaffung der Richtlinie kritisch begleitet hat, werden wir uns auch bei der nationalen Umsetzung der Richtlinienvorgaben zur Vertretung der Interessen der Hamburger Hafenwirtschaft einbringen. 41 Kapitel 8 | Umweltschutz und nachhaltigkeit Kapitel 8 UmWeltscHUtZ Und nacHHaltIgKeIt Umweltschutz und Nachhaltigkeit gehören zu den zentralen Merkmalen des Hamburger Hafens. Eine rund 110 Kilometer von der Küste entfernte Lage ermöglicht mengeneffiziente Schiffstransporte bis tief in das Binnenland. Hierdurch werden jeden Tag Tausende Lkw-Fahrten vermieden. Auch bei den Anschlüssen an das Binnenlandtransportnetz spielt der umweltfreundliche Verkehrsträger Bahn eine große Rolle. Bei den Hinterlandverkehren besitzt der Hamburger Hafen den höchsten Eisenbahnanteil in der Nordrange von rund 40 Prozent, im Container-Fernverkehr sogar 70 Prozent. Außerdem führt die geografische Marktnähe des Hafenstandortes Hamburg zu einer hohen Umwelteffizienz. Dies zeigt sich in einer hohen Loco-Quote (Güter aus der und für die Metropolregion) von rund 25 Prozent und in einem im Vergleich zu den Benelux-Häfen erheblich kürzeren Landweg nach Osteuropa mit einer Ersparnis von 200 bis 450 Kilometern. Auch die Anfang Juni in Hamburg abgehaltene 29. Welthafenkonferenz hat eindrucksvoll gezeigt, dass der Hamburger Hafen im Bereich von Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Effizienz ein Innovationsmotor in Europa ist. Die geografischen, strukturellen und technischen Umweltvorteile des Hamburger Hafens werden flankiert von innovativen betrieblichen Umweltschutzmaßnahmen der Hafenunternehmen. Umwelteffiziente Dienstleistungen der Hafenbetriebe werden unter anderem erbracht durch den Einsatz von Photovoltaik, Blockheizkraftwerken, einem intelligenten Abwärme-Heizkraftverbund zur emissionsfreien Wärmeversorgung, Windkraftanlagen, Containerbrücken mit Rückstromgewinnungssystemen, Dual-Cycle-Technologie (gleichzeitiges Löschen und Beladen eines Schiffes), batteriebetriebenen Schwerlastfahrzeugen (Automated Guided Vehicles – AGV), Ökostrom-Spitzen zur AGV-Batterieaufladung, „Multiple Load“ (Optimierung der Terminalsteuerungssoftware zur Verdopplung der AGV-Transportkapazität), Van-Carrier-Twin-Betrieb zum gleichzeitigen Transport von zwei 20-Fuß-Containern, Van-Carrier-Energieverbrauchsoptimierungen, energieeffizienten Beleuchtungssystemen, Green-IT-Maßnahmen wie zum Beispiel Servervirtualisierungen, Umstellungen auf Eco-Fleet und vielen weiteren Maßnahmen mehr. 42 Umweltschutz und nachhaltigkeit | Kapitel 8 Gemäß Koalitionsvertrag sind außerdem der Bau von weiteren Windkraftanlagen im Hafen, ein Pilotprojekt zur Landstromversorgung von Containerschiffen ergänzend zur bereits bestehenden Stromversorgung von Kreuzfahrtschiffen durch Landstrom und LNG-Barges, die Errichtung eines LNG-Terminals, die Förderung von umweltschonenden Umfuhren im Hafen auf dem Wasser durch Container-Barges sowie die Förderung von emissionsarmen Binnenhafenverkehren geplant. Der Unternehmensverband wird weiterhin dafür eintreten, dass die wirtschaftlichen Interessen der Hamburger Hafenunternehmen mit den Hamburger Umweltzielen Synergien bilden, insbesondere durch Effizienzgewinne, die sowohl die Hamburger Hafenunternehmen wie auch den Umweltschutz in Hamburg stärken. 1. UmWeltPartnerscHaft Seit 2007 engagiert sich der Unternehmensverband Hafen Hamburg als Träger der UmweltPartnerschaft Hamburg für freiwilligen betrieblichen Umweltschutz. Die UmweltPartnerschaft ist ein Bündnis zwischen dem Hamburger Senat und der Hamburger Wirtschaft, vertreten durch die Handelskammer, die Handwerkskammer, den Industrieverband Hamburg und den Unternehmensverband Hafen Hamburg. Ziel der UmweltPartnerschaft ist die Förderung freiwilliger betrieblicher Umweltschutzmaßnahmen, um ökologische und ökonomische Interessen miteinander zu verbinden. Am 30. Juni 2015 fand der diesjährige Umweltwirtschaftsgipfel der UmweltPartner statt. 43 Kapitel 8 | Umweltschutz und nachhaltigkeit Der Unternehmensverband tritt im Rahmen der UmweltPartnerschaft dafür ein, dass das Prinzip der Freiwilligkeit von betrieblichen Umweltschutzmaßnahmen fortgesetzt wird. Außerdem unterstützt der Unternehmensverband die Maßnahmen der UmweltPartnerschaft zum Informationsaustausch zwischen den Betrieben bei Umweltinnovationen und zur Förderung von betrieblichen Energieeffizienzmaßnahmen und umweltschonender Stromerzeugung im Hamburger Hafen. Durch freiwillige Maßnahmen der Hafenwirtschaft werden Jahr für Jahr mehr als 55.000 t CO2 eingespart. 2. verOrdnUng Über anl agen ZUm Umgang mIt WassergefäHrdenden stOffen Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) soll ein bundesweit einheitliches Anlagenrecht und Schutzniveau zur Umsetzung des Gewässerschutzes nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie schaffen und hierzu die bisherigen Landesverordnungen ablösen. Der Unternehmensverband hat sich frühzeitig in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und über die Hamburger Landesverwaltung insbesondere das Bundesratsverfahren zur AwSV begleitet. Die Bemühungen waren erfolgreich: Im Ergebnis ist der Bundesrat den Empfehlungen des Wirtschaftsund Verkehrsausschusses gefolgt und hat seine Zustimmung zur AwSV an zahlreiche Maßgaben geknüpft. Diese enthalten für neue Umschlagsanlagen des intermodalen Verkehrs insbesondere eine Abkehr vom Erfordernis einer flüssigkeitsundurchlässigen Flächenausführung. Vielmehr lässt die vom Bundesrat beschlossene bundeseinheitliche Regelung für neue Umschlagsanlagen des intermodalen Verkehrs eine Flächenausführung in Beton- oder Asphaltbauweise zu. Hierdurch konnten angemessene Anforderungen an Neuanlagen erreicht und erheblicher finanzieller Aufwand für Nachrüstungen von Bestandsanlagen verhindert werden. Damit die AwSV erlassen werden kann, muss das Bundeskabinett den Änderungsvorschlägen des Bundesrates zustimmen. Da das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit der vom Bundesrat geforderten Wiederaufnahme von JGS-Anlagen (Anlagen zum Umgang mit Jauche, Gülle und Silagesickersäften) in den Anwendungsbereich der AwSV und den daraus resultierenden Kosten für den Agrarsektor nicht einverstanden war, wurde 2015 beschlossen, dass der landwirtschaftliche Teil aus der AwSV herausgenommen und im Agrarrecht an anderer Stelle gesetzlich geregelt werden soll. Auf diese Weise wird der verbleibende „industrielle Teil“ der AwSV mit den für die Seehafenbetriebe relevanten Bestimmungen voraussichtlich im Jahr 2016 in Kraft treten können. 3. scHWefelemIssIOnsKOntrOllgebIete Seit dem 1. Januar 2015 dürfen im Schwefelemissionskontrollgebiet (SECA – Sulphur Emission Control Area) von Nordsee, Ostsee und Ärmelkanal nur noch Schiffskraftstoffe mit einem maximalen Schwefelwert von 0,1 Prozent benutzt werden, wenn nicht durch andere emissionsmindernde 44 Umweltschutz und nachhaltigkeit | Kapitel 8 Verfahren wie zum Beispiel eine Abgasnachbehandlung (Scrubber) ein gleicher Schwefelemissionswert erreicht wird. Der Unternehmensverband hatte zusammen mit dem ZDS und FEPORT auf die Gefahr hingewiesen, dass es in den SECA-Fahrtgebieten durch eine Verteuerung geeigneter Schiffskraftstoffe mit niedrigem Schwefelmassenanteil zu Verkehrsverlagerungen auf die Straße kommen kann mit entsprechend negativen Umwelteffekten in der Gesamtbilanz. Diese Entwicklung wurde bislang durch einen anhaltend niedrigen Ölpreis teilweise kompensiert. Mit einem Anstieg des Ölpreises könnte jedoch diese Kompensation entfallen. Der Unternehmensverband setzt sich daher auch weiterhin dafür ein, dass Kostensteigerungen für die Schifffahrt in den bestehenden SECA-Fahrtgebieten zur Vermeidung von Verkehrsverlagerungen auf die Straße unterbleiben. Um die wettbewerbsverzerrende Wirkung der bestehenden SECA in Nord- und Ostsee, die zulasten der nordeuropäischen und zugunsten der südeuropäischen Häfen ausfällt, auszugleichen, hält der Unternehmensverband darüber hinaus eine wettbewerbsneutrale europäische Lösung für notwendig, nach der auch im Mittelmeer ein Schwefelemissionskontrollgebiet geschaffen wird. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die für 2020 geplante Absenkung des weltweit geltenden Schwefelgrenzwertes von 3,5 Prozent auf 0,5 Prozent in das Jahr 2025 verschoben werden sollte, da sonst bei der Anfahrt der südeuropäischen Häfen auch in den nächsten zehn Jahren im Vergleich zu den nordeuropäischen Häfen ein 35-mal höherer Schwefelgehalt bei Schiffkraftstoffen erlaubt wäre. 4. energIeaUdIts Durch die Anfang März 2015 verabschiedete Neufassung des Energiedienstleistungsgesetzes wird die EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU umgesetzt und für Unternehmen, die nach Definition der EU-Kommission keine kleinen und mittleren Unternehmen (sogenannte Nicht-KMU) sind, das heißt für Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz über 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von über 43 Mio. Euro, die Verpflichtung zu regelmäßigen Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 eingeführt. Das Energieaudit soll erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 und anschließend mindestens alle vier Jahre durchgeführt werden. Der Unternehmensverband hatte sich bereits im September 2014 dafür eingesetzt, dass bei der nationalen Umsetzung Handlungsfreiräume genutzt werden, die die EU-Richtlinie gewährt, und dass eine maßvolle (1:1) Umsetzung der EU-Vorgaben erfolgt, insbesondere aufgrund des engen Zeitplans für das erste Energieaudit, das bis zum 5. Dezember 2015 durchgeführt werden soll. Anfang Februar 2015 hat der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Änderungen zur Entlastung der betroffenen Unternehmen zugestimmt. Eine Änderung sieht vor, dass zwischen dem 5. Dezember 2015 und dem 31. Dezember 2016 statt eines Energieaudits der Nachweis über den Beginn der Einrichtung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS genügt. 45 Kapitel 8 | Umweltschutz und nachhaltigkeit 5. fOrUm strOmbaU- Und sedImentmanagementKOnZePt tIdeelbe Das Forum „Strombau- und Sedimentmanagementkonzept Tideelbe“ wurde von der HPA und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) initiiert, um zusammen mit Vertretern von rund 40 unterschiedlichen Interessen an der Unterelbe einen Dialog über die Weiterentwicklung des Strombau- und Sedimentmanagementkonzepts für die Tideelbe zu führen. Durch ein weiterentwickeltes Konzept soll die Umlagerung von Sedimenten und die zukünftige Entlastung der Unterelbe durch Reduzierung von Sedimentmengen gesichert werden, um Schiffen den Zugang zum Hamburger Hafen und zu den weiteren Häfen an der Unterelbe entsprechend den planfestgestellten Fahrwassertiefen dauerhaft zu gewährleisten. Zusammen mit der IHK Nord und ver.di vertritt der Unternehmensverband Hafen Hamburg im länderübergreifenden Forum die Interessen der Hafenwirtschaft. Darüber hinaus hat er sich dafür eingesetzt, dass auch auf Bundesebene die Sicherung und Priorisierung von Maßnahmen zur regelmäßigen Entfernung und zukünftigen Reduzierung von Sedimentablagerungen in den Wasserstraßen und Seehäfen des TEN-V-Kernnetzes im Branchenforum „Häfen und Logistik“ zur 9. Nationalen Maritimen Konferenz thematisiert werden. Unterhaltungsbaggerung im Hamburger Hafen 46 Umweltschutz und nachhaltigkeit | Kapitel 8 6. scHIffsabgabenverOrdnUng Ende Januar 2015 hat der Unternehmensverband zum Entwurf für eine Neufassung der Schiffsabgabenverordnung (SchiffsAbgV) gegenüber der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) Stellung genommen. Wir haben unter anderem eine stärkere Unterstützung der Ölrecycling-Betriebe gefordert, da diese aufgrund des erheblichen Verfalls der Ölpreise besonderen wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt sind. Begrüßt wurde von uns die deutliche Erhöhung der freien Abgabemenge bei Schiffsmüll von vormals einem Kubikmeter auf nunmehr sechs Kubikmeter. Durch diese Erhöhung wird das Anreizsystem zur Förderung der Landentsorgung von Schiffsmüll im Hamburger Hafen noch einmal deutlich verbessert. 7. energIeeInsParUngsmassnaHmen der HafenbetrIebe Der Unternehmensverband hat im Frühjahr 2015 eine weitere Umfrage zu betrieblichen Energieeffizienzprojekten durchgeführt und die Ergebnisse in einer Aufstellung von Beispielen für Energieeffizienzmaßnahmen im Hamburger Hafen zusammengefasst. Danach werden zurzeit durch Umweltschutzmaßnahmen der Hafenbetriebe jährlich mehr als 57.000 t CO2 eingespart. Die Aufstellung, die regelmäßig aktualisiert wird, ist ein Beleg dafür, dass die Hamburger Hafenunternehmen einen großen Beitrag für das Gelingen der Energiewende und für den Klimaschutz in Hamburg leisten. 47 Hafensicherheit | Kapitel 9 Kapitel 9 HafensIcHerHeIt It-sicherheitsgesetz Ende 2014 hatte die Bundesregierung ihren Entwurf für ein IT-Sicherheitsgesetz dem Bundesrat zugeleitet. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere neue rechtliche Anforderungen an Betreiber „Kritischer Infrastrukturen“ vor, zu denen auch Unternehmen der Hafenwirtschaft zählen können, wenn sie wegen ihrer bedeutenden Versorgungsfunktion durch Rechtsverordnung als solche bestimmt werden. So sollen Betreiber „Kritischer Infrastrukturen“ künftig insbesondere verpflichtet sein, ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einzuhalten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) IT-Sicherheitsvorfälle zu melden. Der Unternehmensverband setzt sich bereits seit März 2013 dafür ein, dass zusätzlicher Verwaltungs-, Bürokratie- und Kostenaufwand für die Unternehmen der Hafenwirtschaft vermieden wird. Mitte Januar 2015 hatten wir unter anderem darauf aufmerksam gemacht, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes, speziell die Frage, wer als Betreiber einer „Kritischen Infrastruktur“ Gesetzesadressat ist, im Gesetz selbst geregelt werden muss. Somit sollte er nicht in eine Rechtsverordnung ausgelagert werden dürfen, da eine Rechtsverordnung nicht vom parlamentarischen Gesetzgeber erlassen wird, jedoch alles, was die Allgemeinheit besonders berührt, parlamentarischer Behandlung bedarf. Zudem hatten wir im Hinblick auf die Ausweitung der Befugnisse des BSI in Form eines Rechtes zur Untersuchung der IT-Sicherheit auf die Gefahr der Behinderung von Betriebsabläufen und auf Datenschutzgesichtspunkte aufmerksam gemacht. Anfang Februar 2015 hat der Bundesrat den Regierungsentwurf beraten und ist dabei unserer Kritik gefolgt. In seiner Beschlussdrucksache hat er darauf hingewiesen, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür Sorge getragen werden muss, dass eine Konkretisierung von unbestimmten Rechtsbegriffen gewährleistet ist und insbesondere eine Präzisierung des Begriffs „Kritische Infrastrukturen“ in einem noch stärkeren Maße bereits im Gesetz selbst erfolgt. Zudem hat der Bundesrat hervorgehoben, dass das BSI durch die neue gesetzliche Meldepflicht von den als „Kritische Infrastrukturen“ eingestuften Unternehmen umfangreiche Datenmengen erhalten 49 Kapitel 9 | Hafensicherheit Ladungssicherung hat höchste Priorität beim Seetransport. wird und daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren für eindeutige transparente Regelungen zu sorgen ist, die einen angemessenen Schutz und eine sinnvolle Verwendung dieser Unternehmensdaten sicherstellen. Der Unternehmensverband wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass durch das IT-Sicherheitsgesetz keine unangemessenen Belastungen für die Hafenwirtschaft entstehen und die Gewährleistung einer effektiven IT-Sicherheit in den Unternehmen im Vordergrund steht. gewichtsverifizierung von exportcontainern Ende Januar 2015 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Verkehrsblatt die deutsche Übersetzung der von der International Maritime Organization (IMO) verabschiedeten „Guidelines regarding the verified gross mass of a container carrying cargo“ bekannt gemacht. Die „Richtlinien zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse von Frachtcontainern“ beinhalten ein gemeinsames Konzept für die Umsetzung und Anwendung der neuen Vorschriften zur Überprüfung der Bruttomasse von beladenen Exportcontainern im Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS). 50 Hafensicherheit | Kapitel 9 Die neuen SOLAS-Vorschriften (Kapitel VI Teil A Regel 2) sehen vor, dass die Bruttomasse eines Containers vor der Stauung an Bord eines Schiffes zu bestätigen ist. Dies kann durch Wiegen des beladenen Containers oder durch eine Addition der Gewichte von Versandstücken und Ladungsgegenständen einschließlich Paletten, Staumaterial und sonstigen Verpackungs- und Sicherungsmaterialien und dem Eigengewicht des Containers erfolgen. Beim Wiegen sind zertifizierte Einrichtungen zu verwenden; bei der Gewichtsaddition ist das Verfahren zu zertifizieren. Die mit einer dieser zwei Methoden bestimmte Bruttomasse wird als „bestätigte Bruttomasse“ bezeichnet. Verantwortlich für die Feststellung und Dokumentation der bestätigten Bruttomasse ist der Befrachter. Die neuen SOLAS-Vorschriften werden voraussichtlich am 1. Juli 2016 in Kraft treten. Der Unternehmensverband setzt sich bereits seit Oktober 2013 dafür ein, dass der Terminalbetrieb durch die neuen Vorschriften zur Containergewichtsverifizierung nicht gestört wird. Wie die IMO-Vorgaben im nationalen deutschen Recht umgesetzt werden, wird derzeit in einer im BMVI eingerichteten Arbeitsgruppe beraten, in der der für Bundesrecht zuständige ZDS die Interessen der Seehafenbetriebe vertritt. Der Unternehmensverband wird den ZDS weiterhin auch bei der Begleitung der Umsetzung der IMO-Vorgaben im deutschen Recht unterstützen. betriebssicherheitsverordnung Am 1. Juni 2015 ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft getreten. Die alte Fassung der BetrSichV wurde im Jahr 2002 erlassen und seitdem kaum verändert. Die Neufassung der BetrSichV enthält nicht nur neue Inhalte, sondern auch eine neue Struktur und eine sprachliche Aufbereitung. Der Unternehmensverband hatte sich bereits frühzeitig in die Diskussion des ersten Referentenentwurfes eingebracht und im Rahmen der Verbändeanhörung erreicht, dass die Neufassung der BetrSichV – ohne Abstriche für die Arbeitssicherheit – eine für die Hafenunternehmen entlastende Regelung bei den Vorschriften über Brandbekämpfungseinrichtungen für mobile selbstfahrende Arbeitsmittel enthält. 51 Kapitel 10 | tarifpolitik Kapitel 10 tarIfPOlItIK In diesem Jahr forderte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) eine lineare Lohnerhöhung von 6,8 Prozent bei einer Laufzeit von zwölf Monaten, daneben die Erhöhung der A-Pauschale im Containerbereich um 500 Euro sowie eine Anpassung für den Tarifbereich der Autoterminals. Nach drei außerordentlich schwierigen Verhandlungsrunden haben sich der ZDS und ver.di am 29. April 2015 auf den folgenden Lohntarifabschluss für die Hafenarbeiter geeinigt: 1. Die Grundstundenlöhne und Zuschläge der Hafenarbeiter werden ab 1. Juni 2015 tabellenwirksam um 3,0 Prozent angehoben. 2. Die Laufzeit des Lohntarifvertrages beträgt zwölf Monate. 3. Für Betriebe der Kategorie A wird die Zulage ab dem 1. Juni 2015 um 300 Euro erhöht. 4. Die Hafenarbeiter der Betriebe der Kategorie A erhalten eine nicht wiederkehrende Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. 5. Der Inflationsausgleich wird auf einen Wert von 0,5 Prozent festgelegt. Darüber hinaus verständigten sich die Tarifvertragsparteien auf örtliche Verhandlungen für den Bereich der Autoterminals. Hinsichtlich der kaufmännischen und technischen Angestellten haben der Unternehmensverband und ver.di auf örtlicher Ebene bereits 2012 vereinbart, dass die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Hafenarbeiter zwischen dem ZDS und ver.di auf die kaufmännischen und technischen Angestellten und Auszubildenden in entsprechender Anwendung übertragen werden. 52 tarifpolitik | Kapitel 10 Hafenarbeiter vor Schichtbeginn Tarifverhandlungen zum Lohntarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer in Logistik-Unternehmen haben zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht stattgefunden. Der Unternehmensverband dankt den Vertretern der Hafenwirtschaft für die Arbeit im Sozialpolitischen Ausschuss und in den Tarifkommissionen. 53 Organe und geschäftsstelle des Unternehmensverbandes Hafen Hamburg e. v. Organe Und gescHäftsstelle des UnterneHmensverbandes Hafen HambUrg e. v. aufgaben Der Unternehmensverband Hafen Hamburg e. V. vertritt seine Mitglieder auf wirtschaftlichem und sozialpolitischem Gebiet. Er leistet fördernde und beratende Dienste im Interesse der Mitglieder. Präsidium Präsident: Gunther Bonz Vizepräsidenten: Heinz Brandt Ulfert Cornelius Robert M. Eckelmann Rainer Fabian Holger Jungerberg Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied: 54 Norman Zurke Organe und geschäftsstelle des Unternehmensverbandes Hafen Hamburg e. v. Hafenrat Vorsitzender: Mitglieder: Hans-Dieter Wilde Heinrich Ahlers Dr. Stefan Behn Kay Böhmer Marcus Bönning Thomas Brügmann Michael Bruhns Hartmut Buß Thomas D. Cotterell Jochen Dylewitz Klaus Ehlers Sven Gura Horst Hagel Jochen Kemme Jaana Kleinschmit von Lengefeld Joachim Küchler (bis 04/15) Peter Lindenau Erhard Meller Hans Oestmann Klaus-Dieter Peters Wolf-Günter Schmitt Holger Seifart Wolfgang Sippel Derek Stafford Peter Steinmeyer Jens Uwe Ströber (ab 06/15) Peter Zielinski geschäf tsstelle Hauptgeschäftsführer: Norman Zurke Stellvertretende Geschäftsführerin: Mitarbeiter: Ina Luderer Dr. Peter Hesse Knut Heykena Steffi Peltzer Katharina Piesch Matthias Reichel 55 Herausgeber Unternehmensverband Hafen Hamburg e. v. Fotos barkassen-centrale ehlers gmbH (seite 29) behörde für Umwelt und energie / michael Zapf (seite 43) eUrOgate gmbH & co. Kgaa (seite 20) Hafen Hamburg marketing e. v. / marc Ihle (seite 53) Ina luderer (seite 14, 17, 23, 31 und 46) Unternehmensverband Hafen Hamburg e. v . (seite 4) Holger Wetzel aufwind luftbilder (seite 33 und 48) norman Zurke (seite 19, 26 und 50) Hafenkarte ausschnitt aus der Hafenkarte 1:50.000 (HK50) Hafen von Hamburg Präsentiert mit genehmigung von Hamburg Port authority, Hamburg Gestaltung / Gesamtherstellung elbe&flUt, Hamburg Druck albert bauer companies, Hamburg Unternehmensverband Hafen Hamburg e. V. Postfach 11 02 03, 20402 Hamburg mattentwiete 2 (Hafenhaus), 20457 Hamburg telefon 040.37 89 09-0, fax 040.37 89 09-70 [email protected], www.uvhh.de Unternehmensverband Hafen Hamburg e.V. Postfach 11 02 03 20402 Hamburg Mattentwiete 2 (Hafenhaus) 20457 Hamburg Telefon 040.37 89 09-0 Fax 040.37 89 09-70 [email protected] www.uvhh.de
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