Das unabhängige Internetportal für die Suche nach dem passenden Altenheim Ein grüner Haken für Verbraucherfreundlichkeit Herausgeberin des Heimverzeichnisses ist die BIVA, die einzige bundesweite www.heimverzeichnis.de Interessenvertretung für Heimbewohner. Dies ist eine überarbeitete Fassung des Textes „BIVA-Heimverzeichnis: Ein grüner Haken für neue Kunden“ aus der Publikation „Stationäre Pflegeeinrichtungen wirtschaftlich sichern“. Wir danken dem RAABE Fachverlag für Gesundheit und Sozialwesen für die Genehmigung des Wiederabdrucks. Impressum Herausgeberin: Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohnund Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) e.V. Vorgebirgsstraße 1 53913 Swisttal Kontaktdaten BIVA e.V.: Tel.: 02254 – 7045, 2812 Fax: 02254 – 7046 E-Mail: [email protected] Internet: www.biva.de Kontaktdaten Heimverzeichnis: Tel.: 02254 – 6000540 Fax: 02254 – 7046 E-Mail: [email protected] Internet: www.heimverzeichnis.de Autoren: Dr. Karl Mingot (ISIS GbR, Frankfurt) Joachim Ritter (ISIS GbR, Frankfurt) Grafsche Gestaltung: Barbara Reiser, Bischofsheim Stand: Januar 2011 BIVA-Heimverzeichnis BIVA-Heimverzeichnis Ein grüner Haken für neue Kunden Immer mehr Interessenten schauen bei der Suche nach einem Heimplatz genauer hin. Viele wünschen sich dabei ein objektives Verzeichnis, in dem Einrichtungen empfohlen werden – und zwar nicht von offiziellen Stellen, sondern aus Verbrauchersicht. Das BIVA-Heimverzeichnis leistet genau dies. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie dieses wichtige neue Instrument für sich nutzen können. Dr. Karl Mingot, Joachim Ritter Gliederung Seite 1. Was ist das BIVA-Heimverzeichnis? 3 2. Welche Informationen liefert die Website? 4 3. Welche Heime können in das Heimverzeichnis aufgenommen werden? 6 4. Wie kann ein Heim Zugangsdaten zum Heimverzeichnis bekommen? 7 5. Welche Optionen bietet der Träger-Bereich des Heimverzeichnisses? 8 6. Was ist die Voraussetzung für die Feststellung von „Verbraucherfreundlichkeit?“ 9 7. Wie wird überprüft, ob die Kriterien erfüllt sind? 12 8. Wie läuft eine Begutachtung der Verbraucherfreundlichkeit ab? 14 9. Wie groß ist der Aufwand für die Eintragung ins Heimverzeichnis? 15 10. Was kann das Heim mit dem „grünen Haken“ anfangen? 16 11. Welche Vorteile bietet das Heimverzeichnis für Heime? 17 12. Wer beantwortet Fragen zum Heimverzeichnis? 18 1 BIVA-Heimverzeichnis 2 BIVA-Heimverzeichnis Was ist das BIVA-Heimverzeichnis? Mit www.heimverzeichnis.de reagiert die BIVA auf den Wunsch zahlreicher Ratsuchender nach einem Verzeichnis deutscher Altenheime, das a) sämtliche Heime umfasst, b) ihre Leistungen und Angebote nach einem einheitlichen Schema darstellt und c) Informationen zu der in den Heimen gebotenen Lebensqualität präsentiert. Die Website soll eine Orientierungshilfe für Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Suche nach einem geeigneten Heim sein. Daneben soll die Website aber auch eine Gelegenheit für verbraucherfreundliche Heime sein, ihre Stärken im Wettbewerb mit anderen Einrichtungen angemessen zur Geltung zu bringen. Ausgangssituation Orientierungshilfe für Verbraucher Initiatoren, Förderer und Berater Die Website ist das Produkt eines von der Initiatoren BIVA (Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e. V.) unter wissenschaftlicher Begleitung von ISIS (Institut für Soziale Infrastruktur, Frankfurt am Main) durchgeführten mehrjährigen Projektes. Finanziell gefördert wird das Projekt vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Beratend begleitet wird das Projekt von Vertretern der Trägerverbände, der Pflegekassen, der Heimaufsichten und verschiedener Verbraucherorganisationen. Förderer und Berater Die Projektphasen In den ersten beiden Projektphasen (Mai 2007 bis Dezember 2008) wurden Kriterien für die „Verbraucherfreundlichkeit“ von Altenheimen entwickelt, die erforderlichen Erhebungsmaterialien für die Begutachtungen von Heimen erstellt und in zwei Modellregionen erprobt. 1. und 2. Phase: Kriterien entwickeln und erproben In der dritten Projektphase (Januar 2009 bis August 2011) können sich bundesweit Heime beteiligen. Nach dem Ende der Projektlaufzeit soll www.heimverzeichnis.de auf eigenen Füßen stehen und sich über die Begutachtung von Heimen selbst tragen. 3. Phase: Heime beteiligen 3 BIVA-Heimverzeichnis Die Website www.heimverzeichnis.de wird ständig aktualisiert, d. h. es kommen täglich neue Heimeinträge hinzu und in regelmäßigen Abständen wird Funktionalität der Website überprüft, verbessert und erweitert. 1. Drei Nutzergruppen Welche Informationen liefert die Website? Die Nutzer von www.heimverzeichnis.de unterteilen sich in drei Gruppen: Verbraucher, die sich über Altenheime informieren, Gutachter der BIVA und Heime, die ihre Daten verwalten (der Einfachheit halber wird in diesem Text nicht zwischen den Trägern von Heimen einerseits und den Heimen bzw. den Heimleitungen andererseits unterschieden). Suchfunktionen für den Verbraucher Die Verbraucher können nur auf den öffentlich zugänglichen Teil der Website zugreifen. Neben Informationen zum Projekt und zur Nutzung der Website steht ihnen eine Suchmaschine mit den Suchkriterien „Name des Heimes“, „Ort des Heimes“ und „Postleitzahl des Heimes“ sowie eine „Umkreissuche“ um eine frei zu wählende Adresse zur Verfügung. Liste von Heimen als Suchergebnis 4 Als Ergebnis einer Suche wird eine Liste der die Vorgaben erfüllenden Heime angezeigt. In dieser sind diejenigen Heime besonders hervorgehoben, die ihre Leistungen und Angebote bereits detailliert eingetragen haben bzw. darüber hinaus eine Begutachtung hinsichtlich ihrer Verbraucherfreundlichkeit beantragt oder diese bereits erfolgreich absolviert haben. BIVA-Heimverzeichnis Durch Anklicken eines bestimmten Heimes in der Liste kommt der Nutzer auf eine individuelle Seite für dieses Heim, die ihm drei verschiedene Arten von Informationen liefert: 1. Die Kontaktdaten des Heimes: Ergebnis: die individuelle Seite eines Pflegeheims Informationen für Verbraucher Hier sind Angaben wie Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse des Heimes sowie ein Ansprechpartner für Interessenten zu finden. Die Kontaktdaten sind für alle verzeichneten Heime mehr oder weniger vollständig vorhanden. Die Heime haben sich entweder selbst eingetragen oder es wurden von der BIVA Informationen aus öffentlich zugänglichen Listen, Verzeichnissen und Datenbanken übernommen. 2. Die Strukturdaten des Heimes: Hier sind Informationen über die Leistungen und Angebote des Heimes detailliert aufgeführt, unter anderem das Platzangebot, die Ausstattung der Zimmer, die Infrastruktur des Heimes, die Verpflegungsund Betreuungsangebote und die Preise. Diese Informationen werden von den Heimen selbst eingetragen und liegen demnach nur für Heime vor, die bereits einen eigenen Zugang für die Website haben. Die Eingabe der Strukturdaten ist freiwillig, die Heime sind selbst für die Richtigkeit der Angaben und ihre regelmäßige Aktualisierung verantwortlich. 3. Die Begutachtungsdaten des Heimes: Nach Anklicken des ins Auge stechenden „grünen Hakens“ erscheinen die Ergebnisse der Begutachtung zur Verbraucherfreundlichkeit. Es werden lediglich diejenigen Kriterien angezeigt, die vom Heim erfüllt werden. Vom entsprechenden Heim nicht erfüllte oder bei diesem Heim nicht anwendbare Kriterien werden ausgeblendet. Begutachtungsdaten liegen nur für Heime vor, die eine Begutachtung beantragt und erfolgreich absolviert und die Ergebnisse auf der Website zur Veröffentlichung freigegeben haben. Die Heime müssen rechtzeitig eine Wiederbegutachtung beantragen, um den Status „Verbraucherfreundlichkeit festgestellt“ über den Ablauf eines Jahres hinaus zu behalten. 5 BIVA-Heimverzeichnis Abbildung: Suchfunktion 2. Drei Bedingungen Welche Heime können in das Heimverzeichnis aufgenommen werden? Damit Heime in das Heimverzeichnis aufgenommen werden können, müssen sie drei Bedingungen erfüllen: 1. Sie müssen Einrichtungen für ältere Menschen sein, die Heime im Sinne des Heimgesetzes des Bundes sind oder die nach den Landesheimgesetzen unter staatliche Aufsicht fallen. 2. Sie müssen einen Versorgungsvertrag gemäß § 72 SGB XI abgeschlossen haben oder Unterkunft, Verpflegung und Betreuung unter der Organisationsverantwortung eines für all diese Bereiche zuständigen Leitungsorgans anbieten (auch wenn die Teilleistungen von unterschiedlichen Anbietern erbracht werden). 3. In ihnen muss ein formelles Mitwirkungsorgan (Heimbeirat, Heimfürsprecher oder Ersatzgremium) vorhanden sein. 6 BIVA-Heimverzeichnis Wenn nur Teilbereiche die Voraussetzungen erfüllen Einrichtungen, welche die obigen Bedingungen nur für bestimmte Teilbereiche erfüllen, können in das Heimverzeichnis aufgenommen werden Aufgenommene Informationen mit der Gesamteinrichtung hinsichtlich der Kontakt- und Strukturdaten, mit der Teileinrichtung hinsichtlich der Begutachtungsdaten. Nicht berücksichtigt werden können: Nicht aufgenommene Informationen Einrichtungen für behinderte Menschen und für WachkomaPatienten, Einrichtungen der Kurzzeitpflege, Tagespflege und Nachtpflege, Einrichtungen des Betreuten Wohnens oder Service-Wohnens, Einrichtungen mit ambulanten Betreuungsangeboten, soweit diese nicht unter der Organisationsverantwortung eines Leitungsorgans der Einrichtung erbracht werden, Einrichtungen, die ihre Leistungen außerhalb Deutschland anbieten. 3. Wie kann ein Heim Zugangsdaten zum Heimverzeichnis bekommen? Auf der Startseite von www.heimverzeichnis.de befindet sich ein Link zum „Träger-Bereich“. Dort können Heime, die sich im Heimverzeichnis eintragen möchten, Zugangsdaten beantragen. Außerdem können sich dort Heime, die bereits Zugangsdaten erhalten haben, einloggen. Link zum Träger-Bereich Ablauf Zunächst wird online ein Antragsformular ausgefüllt und abgesendet. Als Reaktion darauf erhält der Antragsteller zunächst eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Dadurch wird sichergestellt, dass die angegebene E-Mail-Adresse gültig ist und dem Antragsteller gehört. 7 BIVA-Heimverzeichnis Nach dem Anklicken des Bestätigungslinks erhält der Antragsteller eine weitere E-Mail mit den Zugangsdaten (Benutzername und Passwort). Falls bereits ein Eintrag für das entsprechende Heim im Heimverzeichnis vorhanden ist und die Software diesen eindeutig zuordnen kann, wird der bestehende Eintrag dem Antragsteller zugeordnet. Falls dies nicht gelingt, wird ein neuer Eintrag erstellt. Der Antragsteller veranlasst in diesem Fall die Entfernung des überzähligen Eintrags. Checkliste: Zugangsdaten beantragen 4. Welche Optionen bietet der TrägerBereich des Heimverzeichnisses? Nach dem Einloggen im Träger-Bereich hat das Heim eine Reihe von Möglichkeiten: Bearbeitungsmöglichkeiten Die Kontaktdaten können eingetragen bzw. bearbeitet werden, und das Heim kann für die Verbraucher „sichtbar“ gemacht werden. Bilder des Heimes, der Heimprospekt, der Heimvertrag, der Bericht des MDK und der Bericht der Heimaufsicht können hochgeladen und damit den Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden. Ein Link zur Homepage des Heimes kann gesetzt werden. Die Strukturdaten können eingetragen bzw. bearbeitet und für die Verbraucher „sichtbar“ gemacht werden. Eine Begutachtung kann beantragt werden. Nach erfolgter Begutachtung können die Begutachtungsdaten eingesehen und für die Verbraucher „sichtbar“ gemacht werden. Personen, die für mehrere Heime zuständig sind, können weitere Heime eintragen. Checkliste: Möglichkeiten des Heimverzeichnisses 8 BIVA-Heimverzeichnis 5. Was ist die Voraussetzung für die Feststellung von „Verbraucherfreundlichkeit“? Der Begutachtung liegt ein Katalog von ca. 120 Kriterien zugrunde, die inhaltlich den nachfolgenden Themenbereichen zugeordnet sind: Nr. Bereich 1. Autonomie 1.1 Informationsangebote 1.1.1 Schriftliche Informationen 1.1.2 Mündliche Informationen 1.1.3 Erreichbarkeit von Personen, die über Möglichkeiten und Angebote der Hilfe und Pflege informieren können 1.2 Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung 1.2.1 Recht auf Entscheidungs- und Willensfreiheit 1.2.2 Recht auf eine selbstbestimmte Lebensführung 1.2.3 Recht auf eine kulturell, weltanschaulich bzw. religiös geprägte Lebensführung 1.2.4 Autonomie in finanziellen Angelegenheiten 1.2.5 Verfahrensregeln zur Anwendung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen 1.3 Hilfe zur Selbsthilfe 1.3.1 Selbstständigkeit im Bereich des Wohnens 1.3.2 Selbstständigkeit beim Essen und Trinken 1.3.3 Selbstständigkeit bei der Nutzung der Beschäftigungsangebote 1.3.4 Selbstständigkeit bei Aspekten der Pflege 1.3.5 Technische Möglichkeiten zur Erleichterung einer selbstständigen Lebensführung 2. Teilhabe 2.1 Austausch mit anderen Menschen 2.1.1 Kommunikation und Austausch mit Menschen außerhalb der Einrichtung 2.1.2 Gemeinsame Freizeit- und Beschäftigungsangebote, die auch individuelle Interessen und Bedarfe berücksichtigen 2.1.3 Austausch mit Angehörigen und Ehrenamtlichen und ihre Einbindung in die Betreuung 2.2 Beteiligung am gesellschaftlichen Leben 2.2.1 Beteiligung am Leben der örtlichen Gemeinschaft 2.2.2 Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben 2.3 Mitwirkung in Angelegenheiten des Heimbetriebs 9 BIVA-Heimverzeichnis 2.3.1 Arbeit des Mitwirkungsorgans 2.3.2 Kommunikation zwischen Mitwirkungsorgan und Bewohnerschaft 2.3.3 Haltung des Heimes gegenüber Verbesserungsvorschlägen 3. Menschenwürde 3.1 Respekt vor dem Individuum 3.1.1 Aufnahmekonzept, das den Heimeinzug erleichtert 3.1.2 Berücksichtigung der individuellen Interessen und Belange in Pflege und Betreuung 3.1.3 Das Heim als Zuhause der Bewohnerinnen und Bewohner 3.2 Schutz der Privat- und Intimsphäre 3.2.1 Respekt vor der Privatsphäre 3.2.2 Privatsphäre in Mehrbettzimmern 3.2.3 Post- und Telefonverkehr 3.2.4 Intimsphäre und Sexualität 3.3 Recht auf ein Sterben in Würde 3.3.1 Entscheidungs- und Willensfreiheit in der letzten Lebensphase 3.3.2 Einbezug des Umfeldes in die Sterbebegleitung Tabelle: Kriterien für Verbraucherfreundlichkeit Die komplette Kriterienliste ist auf der Website einsehbar. Aus Platzgründen werden an dieser Stelle nicht sämtliche Kriterien aufgelistet, sondern nur beispielhaft diejenigen aus dem Themenbereich 1.3.1 „Selbstständigkeit im Bereich des Wohnens“ der Dimension „Autonomie“: Beispiel Die Bewohner haben die Möglichkeit, ihren persönlichen Wohnbereich nach eigenen Wünschen zu gestalten, und werden dabei unterstützt. (1.3.1.1) Die Bewohner haben die Möglichkeit, an der Gestaltung der Gemeinschaftsräume mitzuwirken, und werden dabei unterstützt. (1.3.1.2) Alle Bewohner können Artikel des täglichen Bedarfs an einer Verkaufsstelle oder bei einem mobilen Händler erwerben und werden dabei unterstützt, dieses Angebot wahrzunehmen. (1.3.1.3) 10 BIVA-Heimverzeichnis Voraussetzung für die Feststellung von „Verbraucherfreundlichkeit“ ist, dass ein Heim in jeder der drei Dimensionen drei Dimensionen zur Verbraucherfreundlichkeit „Autonomie“, „Teilhabe“ und „Menschenwürde“ mindestens 80 % der Kriterien erfüllt. Falls ein Kriterium im Falle eines Heimes nicht anwendbar ist, wird es aus der Berechnung herausgenommen, hat also keinen negativen Einfluss auf das Ergebnis. 80 % der Kriterien je Dimension sind zu erfüllen Abbildung: Darstellung auf www.heimverzeichnis.de – Beispiel Wenn ein Heim den Status „Verbraucherfreundlichkeit festgestellt“ über den Ablauf eines Jahres hinaus behalten möchte, dann muss es rechtzeitig eine Wiederbegutachtung beantragen und diese erfolgreich absolvieren. Gültigkeitsdauer ein Jahr 11 BIVA-Heimverzeichnis 6. Die Prüfer Wie wird überprüft, ob die Kriterien erfüllt sind? Die Kriterien dienen zur Einschätzung der in einem Heim gebotenen Lebensqualität. Ihre Überprüfung erfordert keine umfangreiche fachspezifische Ausbildung. Daher werden die Begutachtungen von Ehrenamtlichen vorgenommen, die zumeist bereits Vorkenntnisse im Bereich der Altenhilfe besitzen. Diese werden von der BIVA in einer zweitägigen Schulung auf ihre Gutachtertätigkeit, insbesondere auf die unvoreingenommene und einheitliche Begutachtung aller Heime, vorbereitet. In einer mehrmonatigen „Modellphase“ in über 100 Heimen im Raum Hannover und im Raum Berlin/Brandenburg konnte gezeigt werden, dass eine adäquate Begutachtung von Altenheimen durch speziell geschulte ehrenamtliche Gutachter möglich ist. Auf der Grundlage der praktischen Erfahrungen wurden die Erhebungsmaterialien überarbeitet und verschlankt sowie die Gutachterschulungen intensiviert. Um neuen Gutachtern den Einstieg zu erleichtern, werden die ersten beiden Begutachtungen in Zweierteams absolviert. Die Gutachter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bestandteile der Begutachtung Die Hauptbestandteile der Begutachtung sind ein ausführliches Gespräch mit einer Leitungskraft des Heimes, ein Gespräch mit dem Mitwirkungsorgan (Heimbeirat, Heimfürsprecher oder Ersatzgremium), eine Begehung des Heimes inklusive Teilnahme am Mittagessen der Bewohner. Erhebung aus der Verbraucherperspektive Für jedes der beiden Gespräche und auch für die Begehung sind die Gutachter mit Erhebungsbögen und dazugehörigen Anleitungen ausgestattet. Um die Verbraucherperspektive angemessen zur Geltung zu bringen, werden zahlreiche Kriterien sowohl im Gespräch mit der Leitungskraft als auch im Gespräch mit dem Mitwirkungsorgan angesprochen. Die Erhebungsbögen Nicht zugänglich 12 Die Erhebungsbögen und Anleitungen sind nicht frei zugänglich. Daher sollen an dieser Stelle nur beispielhaft Auszüge aus den Materialien zu Kriterium 1.3.1.1 (Die Bewohnerinnen und Bewohner haben die Möglichkeit, ihren persönlichen Wohnbereich nach eigenen Wünschen zu gestalten, und werden dabei unterstützt.) präsentiert werden. BIVA-Heimverzeichnis Erhebungsbogen für Leitungskräfte: 124 Haben die Bewohner die Möglichkeit, ihren persönlichen Wohnbereich nach eigenen Wünschen zu gestalten, und werden sie dabei unterstützt? Ja Beispiel Nein Erhebungsbogen für Mitwirkungsorgane: 232 Ja Können die Bewohner ihre eigenen Zimmer so gestalten, wie sie das möchten? Hilft man ihnen dabei? Nein Weiß nicht Die konkreten Fragen an die Leitungskraft und das Mitwirkungsorgan sind eng an die Kriterien angelehnt. Bei Kriterien, die in beiden Gesprächen thematisiert werden, können die Aussagen von Leitungskraft und Mitwirkungsorgan miteinander übereinstimmen oder einander widersprechen. Die Antworten auf diese Fragen ermöglichen den Gutachtern die Entscheidung darüber, ob für ein Heim ein bestimmtes Kriterium erfüllt oder nicht erfüllt oder ob das Kriterium nicht anwendbar ist. Orientierung an Kriterien Ein Farbleitschema erleichtert den Gutachtern die Verwendung der Materialien: Farbleitschema Das Ankreuzen eines grünen Kästchens bedeutet „Kriterium erfüllt“, das Ankreuzen eines roten Kästchens „Kriterium nicht erfüllt“, das Ankreuzen eines blauen Kästchens „Kriterium nicht anwendbar“. Falls ein gelbes Kästchen angekreuzt ist, muss das entsprechende Thema in einem abschließenden Gespräch mit der Leitungskraft nochmals angesprochen werden, weil die Aussagen von Leitungskraft und Mitwirkungsorgan zu ein und demselben Sachverhalt einander widersprechen. 13 BIVA-Heimverzeichnis 7. Wie läuft eine Begutachtung der Verbraucherfreundlichkeit ab? Vorbereitung Aufnahme in die Auswahlliste Hinweis Informationen per E-Mail Nach der Beantragung der Begutachtung im Träger-Bereich der Website wird das Heim in eine interne Auswahlliste für die Gutachter aufgenommen. Mittlerweile wurden in allen Bundesländern Gutachterinnen und Gutachter geschult, so dass diese bundesweit in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Wenn das Heim von einem Gutachter ausgesucht wurde, wird es per E-Mail darüber informiert und erhält die erforderlichen Informationen für die Begutachtung sowie die Kontaktdaten des Gutachters. Darüber hinaus bekommt das Heim auch eine E-Mail mit einem Informationsschreiben zur Weiterleitung an das Mitwirkungsorgan, dessen Beteiligung bei der Begutachtung unverzichtbar ist. Terminvereinbarung Der Gutachter kontaktiert das Heim innerhalb von wenigen Tagen und vereinbart einen Termin für die Begutachtung. Das Heim schickt ihm zur Vorbereitung auf die Begutachtung die schriftlichen Informationsmaterialien, die auch ein Interessent für einen Heimplatz erhält, sowie einen Papierausdruck der vom Heim auf der Website veröffentlichten Leistungen und Angebote (Strukturdaten) zu. Ablauf der Begutachtung Strukturierter Ablauf Die eigentliche Begutachtung läuft üblicherweise in der nachfolgenden Reihenfolge ab. Zur Orientierung wird auch die typische Zeitdauer der einzelnen Schritte angegeben. Ablauf 1. Befragung der Leitungskraft einschließlich eines Informationsgespräches, wie es üblicherweise mit Interessenten für einen Heimplatz geführt wird (ca. 3 Stunden) 14 BIVA-Heimverzeichnis 2. Teilnahme am Mittagessen der Bewohner (30 bis 45 Minuten) 3. Begehung des Heimes (30 bis 45 Minuten) 4. Befragung des Mitwirkungsorgans (1 bis 1,5 Stunden) 5. Abschlusstreffen mit der Leitungskraft (15 bis 30 Minuten) Ablauf einer Begutachtung Bekanntgabe des Ergebnisses Innerhalb von zwei Wochen wird das Heim über die Ergebnisse der Begutachtung informiert, dieses kann anschließend die Begutachtungsdaten zur Veröffentlichung auf der Website freigeben. Freigabe zur Veröffentlichung Falls ein Heim die Begutachtung nicht erfolgreich abgeschlossen hat und/oder der Auffassung ist, dass sich die Lebensqualität in seiner Einrichtung seit der Begutachtung verbessert hat, besteht die Möglichkeit einer zeitnahen Nachbegutachtung. Nachbegutachtung 8. Wie groß ist der Aufwand für die Eintragung ins Heimverzeichnis? Der zeitliche Aufwand für die Beantragung der Zugangsdaten sowie die Eintragung der Kontaktdaten und der Leistungen und Angebote des Heimes (Strukturdaten) beträgt ca. eine Stunde. Was den finanziellen Aufwand angeht, so ist der Eintrag im Heimverzeichnis mit Kontaktdaten und Strukturdaten kostenlos. Dies wird auch über das Ende der Projektlaufzeit hinaus so bleiben. Eintrag der Kontakt- und Strukturdaten ist kostenlos! Der zeitliche Aufwand für die Beteiligung an einer Begutachtung liegt in der Regel inklusive Vorbereitung bei fünf bis sieben Stunden. Zur Erleichterung der Vorbereitung auf die Begutachtung erhält das Heim zusammen mit der Benachrichtigung über die anstehende Begutachtung eine ausführliche Erläuterung zum Ablauf der Begutachtung sowie eine Checkliste, auf der die wichtigsten Punkte übersichtlich zusammengefasst sind, per E-Mail zugesandt. Zeitlicher Aufwand 15 BIVA-Heimverzeichnis Kosten für die Begutachtung Während der Projektlaufzeit ist die Begutachtung kostenlos. Da sich das Heimverzeichnis ab September 2011 selbst tragen muss, fallen ab dann für die jährlich erneut durchzuführende Begutachtung Kosten in Höhe von 300 Euro (Heime bis 25 Plätze) bzw. 450 Euro (Heime mit mehr als 25 Plätzen) zuzüglich Mehrwertsteuer an. 9. Zwölf Monate Gültigkeit Was kann das Heim mit dem „grünen Haken“ anfangen? Die nach erfolgreich absolvierter Begutachtung für zwölf Monate festgestellte Verbraucherfreundlichkeit wird durch einen „grünen Haken“ versinnbildlicht. Dieser wird im Heimverzeichnis an zwei Stellen angezeigt: Bei der aus einer Suchabfrage resultierenden Ergebnisliste unmittelbar neben den Heimen mit dem Status „Verbraucherfreundlichkeit festgestellt“. Auf den individuellen Seiten für die Heime mit dem Status „Verbraucherfreundlichkeit festgestellt“. Werbliche Nutzung Die Heime mit dem Status „Verbraucherfreundlichkeit festgestellt“ erhalten hierüber eine Urkunde im pdf-Format. Sie dürfen darüber hinaus den grünen Haken auf folgende Weisen zu Werbezwecken verwenden: Übernahme auf Prospekte, Flyer und sonstige Werbebroschüren. Darstellung auf einem Schild im Eingangs- und Außenbereich. Dabei muss die zeitliche Befristung in der grafischen Darstellung nach außen hin erkennbar sein. Für die genannten Zwecke wird der grüne Haken den Heimen auf Wunsch in digitalisierter Form zur Verfügung gestellt. 16 BIVA-Heimverzeichnis 10. Welche Vorteile bietet das Heimverzeichnis für Heime? Das Heimverzeichnis bietet zahlreiche Vorzüge, nicht nur für Verbraucher, sondern gerade auch für Heime, die die Möglichkeit nutzen, sich dort einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren: Vorteile Die Website www.heimverzeichnis.de bietet auf unkomplizierte Weise einen deutschlandweiten Überblick über die vorhandenen stationären Einrichtungen. Das Heimverzeichnis ist unabhängig und weder Kosten- noch Leistungsträgern verpflichtet. Der Eintrag ins Heimverzeichnis mit den Angeboten und Leistungen des Heimes (Strukturdaten) ist ebenso freiwillig wie die Anmeldung zu einer Begutachtung. Bei den Begutachtungen für das Heimverzeichnis geht es um die in den Heimen gebotene Lebensqualität, die bei den Prüfungen durch MDK und Heimaufsicht lediglich eine Nebenrolle spielt. Da bei der Begutachtung sowohl eine Leitungskraft des Heimes als auch das Mitwirkungsorgan befragt werden, kommt auch die Perspektive der Bewohner zur Geltung. Insbesondere neue Heime und Heime, die eine Umstrukturierung oder einen Leitungswechsel hinter sich haben, erhalten durch eine Begutachtung ein wertvolles Feedback. Lediglich die Ergebnisse von erfolgreich absolvierten Begutachtungen werden veröffentlicht. Falls ein Heim mit seinem Abschneiden nicht zufrieden ist, kann es Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität ergreifen und sich zeitnah erneut begutachten lassen. Die Begutachtung ist während der Projektlaufzeit kostenlos, danach sehr kostengünstig. Heime haben durch das Heimverzeichnis eine Möglichkeit, Interessenten auf ihre Einrichtung aufmerksam zu machen und auf ihre Stärken hinzuweisen. Heime können sich mit konkurrierenden Einrichtungen vergleichen und erhalten dadurch wertvolle Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten. Durch ein positives Begutachtungsergebnis können sich Bewohner und Angehörige in ihrer Entscheidung bestätigt fühlen. Zukünftig werden Websites, auf denen persönliche Meinungen zu Heimen ungeprüft veröffentlicht werden, an Bedeutung gewinnen. In einer solchen Situation werden objektive Begutachtungsergebnisse als Gegengewicht dazu immer wichtiger werden. Checkliste: Vorteile durch das Heimverzeichnis 17 BIVA-Heimverzeichnis 11. Wer beantwortet Fragen zum Heimverzeichnis? Für Auskünfte zum Heimverzeichnis wenden Sie sich bitte an [email protected]. 18
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