Gleich drei Delikte aus dem Strafgesetzbuch werden ihm

Polizeipräsidium Duisburg
Polizeipräsidium Duisburg • Postfach 101509 •
47015 Duisburg
Kriminalkommissariat 35 ZENTRAB, Lohengrinstraße 5
47137 Duisburg
04.01.2016
Seite 1 von 2
Aktenzeichen
(bei Antwort bitte angeben)
Herrn
Jürgen Rohn
Fauststraße 14
47137 Duisburg
501000-146
Bearbeitung:
KHK
Telefon:
0203/280-48
Telefax:
4
Schriftliche Äußerung als Beschuldigter·
Sehr geehrter Herr Rohn,
'd vorgewo rfen, f orgen
lh nen wrr
I
d e St ra ft at( en ) begangen zu haben:
Straftat(en)Nerletzte Bestimmung(en)
(1)
(2)
(3)
Versuch
Beleidigung (Par. 185 StGB)
Verleumdung (Par. 187 StGB)
Üble Nachrede (Par. 186 StGB)
nein
nein
nein
Tatzeit amfTatzeitraum von (Datum, Uhrzeit)
Montag, 28.12.2015
Tatort (PLZ, Ort, Gemeinde, Kreis, Straße/Platz, Hausnummer, Stockwerk, AG-Bezirk, Kilom.eter, Richtungsfahrbahn)
47137 Duisburg, Untermeiderich, Fauststraße 14
Ihnen wird hiermit nach § 163a Abs. 1 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO) Gelegenheit
gegeben, sich zu der/den Beschuldigung(en) zu äußern.
Sie werden gebeten, den beiliegenden Äußerungsbogen in gut leserlicher Form ausgefüllt
(Druckbuchstaben) und unterschrieben innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses
Schreibens an die oben angegebene Polizeidienststelle zurückzusenden.
Bemerkungen
Sie werden beschuldigt, via Internet Frau G
auch übel nach geredet zu haben.
Erreichbarkeilen
E-Mail: [email protected]
Internet: www.polizei-duisburg.de
Telefonzentrale: 0203/280-0
Telefax: 1009
als Alkoho!ikerin beleidigt und Ihr hierdurch
Öffentliche Verkehrsmittel
Bankverbindung
Zahlungen an: Polizeipräsidium Duisburg
Kto-Nr 400 47 19 o BLZ 30050000
o Landeskasse Düsseldorf
IRAN·
nF?7~nn~nnnnnnn4nn471Q
Name, Vorname(n)
Rohn, Jürgen
501000-146097-15/3
An gaben zur Sache
Ich werde durch ei ne Fr a u - wider besseres Wissen beschuldigt, via Internet di ese als
Alkoho !ikerin be leidigt und"'m'i"'merdurch auch übel nachgeredet zu haoen .
Die Besc huld igu nge n gegen mich sind vollkommen aus der Luft gegriffen und entbeh ren jeder
Grun dlage. Weder gibt es einen vernünftigen Grund für diese Anzeige gegen mich noch ein en
Anfangsverdacht fü r Ermittlungen .
Da Frau - k eine Vermut ung äußert sondern mich wider besse re s Wissen fal sch verdächtigt,
164 StGB (Fal sche Verd ächtigung).
erstatt e ~anzeige gegen Frau - n a c h §
Weder ka nn ich aus persönlicher Wahrnehmung bestätigen noch ausschließen das F r a u Alkoh olikeri n se i. Allerdings meine ich mich zu erinnern, das F r a u - vor längerer Ze'irCTe'rLeugin
anvertraute, sie hätte Alkoholprobleme . Auch emmil wohl Fotoaufnahm en der
nebe n einem Abfallbehälter auf dem Boden liegt. Sie macht dabei auf mich rei n
gese hen keinen nüchternen Eindruck. Allerdings betone 1ch ausd rü cklich, dass mich die
hnheiten ande rer Men schen nicht interessieren und es mir fern liegt, di e Gefühl e von Frau
zu verletze n.
.
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Duisburg,
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