Allgemeine Verpackungs- und Liefervorschrift für WIKA Alexander Wiegand SE & Co KG 1 Geltungsbereich und Zweck Diese Verpackungs- und Liefervorschrift gilt ab sofort für alle Lieferungen an die unter Punkt 2 genannten WIKA-Werke. Durch werksspezifische Logistikkonzepte kann diese Vorschrift geändert, ergänzt oder ersetzt werden. Dies ist schriftlich zu dokumentieren. Bei Nichtbeachtung werden Transportmehrkosten sowie eine Bearbeitungsgebühr von 120,-- € an Sie weiterbelastet. 2 Empfangswerke und Abladestellen WIKA SE & Co. KG Lieferanschrift Werk Trennfurt Lieferanschrift Werk Röllfeld WIKA Alexander Wiegand SE & Co KG Alexander Wiegand Strasse 30 63911 Klingenberg-Trennfurt zuständig: H. Lanzendörfer Tel.: ++49/(0)9372/132-9730 Fax: ++49/(0)9372/132-8009730 WIKA Alexander Wiegand SE & Co KG Werk 3 Friedhofstrasse 29 63911 Klingenberg-Röllfeld zuständig: R. Klug Tel.: ++49/(0)9372/132-1344 Fax: ++49/(0)9372/132-8465 Warenannahme von 07:00 bis 14:30 Uhr Warenannahme von 07:00 bis 14:30 Uhr Lieferanschrift Te-Mo Te-Mo Service GmbH Dr. Konrad Wiegand Strasse 3 63939 Wörth am Main zuständig: H. Bauer Tel.: ++49/(0)9378/997100 Fax: ++49/(0)9378/908898 Warenannahme von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr Freigutlieferungen WIKA Polska S. A. in PL-87800 Wloclawek DSV Road GmbH Halle 3 Leitstand / Erfassung Kunde: WIKA Polska, PL-Wloclawek Römerstraße 22 63741 Aschaffenburg Zusatztext: zur Weiterleitung an WIKA Polska, PL-Wloclawek Stand Dezember 2015 Seite 1 von 5 Allgemeine Verpackungs- und Liefervorschrift für WIKA Alexander Wiegand SE & Co KG Zollgutlieferungen WIKA Polska S. A. in PL-87800 Wloclawek DSV Road GmbH Halle 3 Export Polen Kunde: WIKA Polska, PL-Wloclawek Römerstraße 22 63741 Aschaffenburg zuständig: H. Löw Tel.: ++49/(0)6021/863-433 Fax: ++49/(0)6021/863-76433 3 Verpackung Artikel die der Werkstoffrückverfolgung unterliegen und mit einem Zeugnis diesbezüglich angeliefert werden sind chargenrein zu verpacken. Bei Lieferungen mehrerer Artikelchargen in einem Lieferlos sind die Chargen getrennt zu verpacken und in unterschiedlichen Ladungsträgern zu überstellen. 3.1 Transport- und Verpackungshilfsmittel Unter Berücksichtigung der allgemeinen Sicherheitsvorschriften für Transportleistungen sind die nachfolgend aufgeführten Transport- und Verpackungshilfsmittel zulässig: Europalette Einwegpalette mit Markierung zum Nachweis der Erfüllung der Forderungen des ISPM 15 WIKA-MF-Behälter (flach/hoch) (soweit vertraglich vereinbart), Gewicht max. 20 kg Holzkisten zur Verpackung von Rohren und Stangenmaterial Umkartons (Abmessungen max. 54x34x13cm bzw. 54x34x23cm), Gewicht max. 20 kg Folien Luftpolster Stretch-, Schrumpffolie Schweißfolie Styrofüll (Chips) Dämmstoffe Packpapier Styropor Airpack Schaumstoff Um die Gefahr einer Verwechslung von identisch verpackten Teilen unterschiedlicher Artikelnummern zu minimieren, sowie für die weiteren Folgeschritte im Einlagerungsprozess, soll pro Europalette nur eine Artikelnummer gepackt sein. Wenn aus bestimmten Gründen (Frachtkosten, Kleinmengen, Selbstanlieferung) doch verschiedene Artikel auf einer Palette gepackt sind, muss diese Palette besonders gekennzeichnet werden - Mischlieferung - sowie die einzelnen Verpackungseinheiten zusammengefasst nach Lagerort (siehe unsere Bestellung) gepackt und gekennzeichnet sein. Paletten dürfen eine Höhe von 1,70 m nicht überschreiten und nicht in der Länge oder der Breite überbaut werden. Beim Palettieren ist zu beachten, dass keine Beschädigungen der WIKA-MF-Behälter entstehen. Beim Umreifen der Paletten sind daher ggf. stabile Decklagen o. ä. als Schutz für die MF-Behälter zu verwenden. Füllmaterialien sind sortenrein zu verwenden. Mit Ausnahme von Europaletten sind ausschließlich neuwertige Materialien zu verwenden. Stand Dezember 2015 Seite 2 von 5 Allgemeine Verpackungs- und Liefervorschrift für WIKA Alexander Wiegand SE & Co KG 3.2 Kennzeichnung Die Umverpackung muss gut sichtbar gemäß VDA-Empfehlung 4902 V.4 gekennzeichnet sein Muster: (1) Warenempfänger (2) Abladestelle-Lagerort-Verwendungsschlüssel (3) Lieferschein-Nr. (N) (4) Lieferantenanschrift (Kurzname, Werk, PLZ, Ort) (5) Gewicht netto (6) Gewicht brutto (7) Anzahl Packstücke (8) Sach-Nr. Kunde (P) (9) Füllmenge (Q) (10) Bezeichnung Lieferung Leistung (11) Sach-Nr. Lieferant (30S) (12) Lieferanten-Nr. (V) (13) Datum (15) Packstück-Nr. (8) (14) Änderungsstand Konstruktion (16) Chargen-Nr. (H) Warenanhänger VDA 4902, Version 4 Die WIKA - MF-Behälter (flach/hoch) dürfen nicht beklebt werden. 4 4.1 Begleitpapiere Lieferscheine Lieferscheine sind in 3-facher Ausführung außen am Karton oder bei Speditionssendungen in 3-facher Ausführung am Frachtbrief anzubringen. 4.1.1 Inhalt Lieferschein - 4.2 Absender (Lieferant/Anschrift) Empfängeranschrift lt. Bestellung WIKA-Bestellnummer Lieferkonditionen gemäß unserer Bestellung Anzahl der zur Sendung gehörenden Packstücke Bei Gefahrgut: Gefahrgutklasse Sachnummer Menge Inhalt der Begleitpapiere/Frachtbriefe - Absender (Lieferant/Anschrift) Empfängeranschrift lt. Bestellung WIKA-Bestellnummer Lieferkonditionen gemäß unserer Bestellung Anzahl der zur Sendung gehörenden Packstücke Gesamtgewicht der Sendung Bei sperrigen Gütern die Abmessung Übergabe- bzw. Versandtag der Sendung Bei Gefahrgut: Gefahrgutklasse Stand Dezember 2015 Seite 3 von 5 Allgemeine Verpackungs- und Liefervorschrift für WIKA Alexander Wiegand SE & Co KG 5 5.1 Allgemeines Zeugnisse und Prüfbescheinigungen Alle Zeugnisse im PDF-Format sind vor Auslieferung der Ware an folgende E-Mail Adresse zu senden: [email protected] Der Dateiname muss aus Teilenummer und Bestellnummer bestehen. Muster: 1234567/W0123456.pdf Jedes Zeugnis ist mit separater E-Mail zu senden. 5.2 Warenannahme Die Warenannahme in den o. g. Werken ist von 07:00 Uhr bis 14:30 Uhr, siehe Punkt 2 Empfangswerke und Abladestellen. Die Anlieferung von unverzollter Ware ist nicht gestattet, die Annahme wird seitens WIKA verweigert. 5.3 WIKA-MF-Behälter WIKA – MF – Behälter (flach/ hoch) sind bei Bedarf im Wareneingang anzufordern. Ansprechpartner: Servicepoint Tel.: ++49/(0)9372/132-9722 Fax: ++49/(0)9372/132-8009722 6 Gefahrguttransporte Der Lieferant hat die gefahrgutrechtlichen Pflichten nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz und den unterstellten Verordnungen in den jeweils geltenden Fassungen zu beachten und zu erfüllen. 7 Maschinen- bzw. Anlagentransporte, Schüttladungen, Gase sowie Öle Diese Transporte sind ausgenommen und deswegen vorher mit den unter 2. genannten Verantwortlichen abzustimmen, soweit nicht bereits im Vorfeld mit dem Projektverantwortlichen Vereinbarungen getroffen worden sind. 8 Frachtführerwahl Im Rahmen der zugehenden Lieferabrufe und Bestellungen sind Sendungen wie folgt abzuwickeln: 8.1 Lieferungen mit Frankatur EXW 8.1.1 Nationale Sendungen, EU und Schweiz 8.1.1.1 Bis 50 kg TNT Worldwide Express Anmeldung unter Angabe der WIKA – Kundennummer 70328230 bei der nächstgelegenen TNT- Niederlassung oder über Internet www.tnt.de 8.1.1.2 Über 50 kg DSV Road GmbH Anmeldung unter ++49 (0) 6021 – 863 – 253 oder ++49 (0) 6021 – 863 – 254 oder unter [email protected] Der Lieferant erhält in allen Fällen eine individuelle und verbindliche Routing-Order. Stand Dezember 2015 Seite 4 von 5 Allgemeine Verpackungs- und Liefervorschrift für WIKA Alexander Wiegand SE & Co KG 8.1.2 Restliche internationale Sendungen 8.1.2.1 Bis 50 kg TNT Worldwide Express Anmeldung unter Angabe der WIKA – Kundennummer 70328230 bei der nächstgelegenen TNT-Niederlassung oder über Internet www.tnt.de 8.1.2.2 Über 50 kg Panalpina Welttransporte GmbH, Mörfelden ++49 (0) 6105 937 – 0 oder über Internet www.panalpina.de Stand Dezember 2015 Seite 5 von 5
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