Betreuungsvertrag Wilde 13 zur

Betreuungsvertrag Wilde 13 zur
Grundschulbetreuung
an der Schillerschule Bensheim-Auerbach
Weserstraße 2
Name:
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Anschrift: ________________________________________
64625 Bensheim-Auerbach
Tel.: (06251) 17567-0
Fax: (06251) 17567-21
Info: Frau Nicole Weirich // Sekretariat
Tel.: (06251) 17567-26 // -0
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Telefon:
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E-Mail: [email protected]
Internet: www.schillerschule-bensheim.de
Handy Mutter: ____________________________
Handy Vater: ___________________________
Tagsüber erreichbar: _______________________
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E-Mail: _____________________________________________________________________________
Name des Kindes:
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Klasse: ___________
Geburtsdatum: __________________
(ab dem neuen Schuljahr)
Betreuungsangebot
Modul 1:
5
Wochentage Betreuung bis 15.00 Uhr (€ 90,- p. Monat)
Modul 2:
5
Wochentage Betreuung bis 17.00 Uhr (€ 125,- p. Monat)
Eine Betreuung vor Schulbeginn zwischen 7.30 Uhr und 8.00 Uhr wird benötigt.
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Ort, Datum
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Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
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Ich ermächtige den Schulförderverein Schillerschule die fälligen Beiträge von meinem Konto mittels Lastschrift
einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Schulförderverein Schillerschule auf mein Konto
gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten
Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Vorname und Name (Kontoinhaber): _______________________________________________________________
Straße und Hausnummer:
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Postleitzahl und Ort:
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IBAN: _____________________________________________
BIC: ________________________________
Kreditinstitut: __________________________________________________________________________________
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Ort, Datum
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Unterschrift des Kontoinhabers
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Allgemeine Hinweise zum Betreuungsvertrag
Die Grundschulbetreuung wird in gemeinsamer Verantwortung von Schulförderverein und Schulleitung der
Schillerschule Bensheim-Auerbach getragen.
Die Betreuung unterliegt den Richtlinien des Hessischen Förderprogramms „Pakt für den Nachmittag“.
Entsprechend findet die Betreuung an Schultagen zwischen 7.30 Uhr und je nach gewähltem Modul 15.00 Uhr oder
17.00 Uhr statt. Ausgenommen sind Tage, an denen eine betreuungsinterne Fortbildung stattfindet.
Die Betreuung der Kinder erfolgt durch fest angestellte pädagogische Fachkräfte. Die Gruppengröße ist auf maximal
25 Kinder begrenzt. Da der Betreuungsplatz allen Grundschulkindern der Schillerschule garantiert ist, orientiert
sich die Anzahl der Betreuungsgruppen am tatsächlichen Bedarf.
Bei Krankmeldung Ihres Kindes im Sekretariat weisen Sie bitte darauf hin, dass Ihr Kind auch nicht an der
Grundschulbetreuung teilnehmen kann (Tel.: 06251 / 17567-0).
Bitte teilen Sie den ErzieherInnen direkt mit (Tel.: 06251 / 17567-26), wenn Ihr Kind aus einem anderen Grund
nicht kommen kann oder vielleicht früher gehen muss!
Essen
Wir empfehlen die gemeinsame Einnahme eines warmen Mittagessens, an dem Ihr Kind gegen gesondertes Entgelt
teilnehmen kann. Auch hier wird Ihr Kind durch Fachpersonal unserer Grundschulbetreuung begleitet.
Die genauen Bestell- und Bezahlabläufe in Zusammenarbeit mit unserem Catering-Unternehmen werden Ihnen in
einem separaten Blatt mitgeteilt.
Betreuungskosten
Die von Ihnen zu entrichtenden Kosten für die Betreuung orientieren sich ausschließlich am tatsächlichen Bedarf der
Betreuungsgruppen (Differenz zwischen Fördergeldern und Betreuungskosten) und werden vom Vorstand des
Fördervereins jährlich neu festgelegt. Sie treten dann zum neuen Schuljahr in Kraft. Bei Änderungen des
Betreuungsgeldes werden Sie umgehend informiert.
Eine Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder ist möglich, das entsprechende Formular erhalten Sie bei der
Leitung der Wilden 13.
Der sorgfältige Umgang mit den anvertrauten Fördermitteln und Betreuungsgeldern wird vom Förderverein garantiert
und durch den Kreis jährlich überprüft.
Die Gebühren sind fällig zum 1. eines jeden Monats im Voraus und werden durch Lastschriftverfahren eingezogen.
Da die Berechnung der Beiträge auf 12 Monate erfolgt, sind auch die Ferienmonate beitragspflichtig. Die
Vertragslaufzeit ist an das Schuljahr gekoppelt. Folglich sind die Zahlungen vom 01.08. bis zum 31.07. des Folgejahres
zu leisten.
Kann unsere Bank die Lastschrift nicht ausführen, so müssen wir Ihnen die entstehenden Kosten in Rechnung stellen
und einfordern. Bitte achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Konto über eine ausreichende Deckung verfügt.
Mitgliedschaft im Förderverein
Ein Betreuungsplatz wird nur an Kinder vergeben, deren Eltern dem Schulförderverein beigetreten sind.
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Übernahme der Betreuungskosten und Versicherungsschutz
In besonderen Fällen kann die Übernahme der Betreuungskosten beim Kreisjugendamt beantragt werden.
Die an der Betreuungsgruppe teilnehmenden Kinder sind über die Unfallversicherung des Schulträgers für den
Zeitraum der Betreuung versichert.
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Betreuung in den Ferienzeiten
In den Ferien bieten wir insgesamt 7 Wochen Ferienbetreuung an. Für diese Betreuung in den Ferien werden in
Ergänzung zu den monatlichen Betreuungsgebühren zusätzlich € 50,- pro Betreuungswoche fällig. Diese Gebühr
beinhaltet das Mittagessen, Eintritts- und Fahrtkosten sowie Eventmaterialien.
Die Kinder müssen von Ihnen mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf durch ein entsprechendes Formular verbindlich zur
Ferienbetreuung angemeldet werden. Die Ferienbetreuung ist nur wochenweise buchbar.
Fristgerechte und fristlose Kündigung
Betreuungszeiten sind ausdrücklich einzuhalten. Bei wiederholt gruppenschädigendem Verhalten Ihres Kindes innerhalb
der Betreuungsgruppe behält sich der Schulförderverein, nach Rücksprache mit der Schulleitung, ein fristloses
Kündigungsrecht vor. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Gleiches auch gilt, sobald Sie der Zahlungspflicht nach
Mahnung nicht nachkommen.
Sowohl Sie als auch der Schulförderverein können den zwischen ihnen geschlossenen Vertrag fristgerecht zum
Ende des Schuljahres unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist kündigen. Die Kündigung bedarf der
Schriftform. Zum Ende der Grundschulzeit erlischt automatisch der Betreuungsvertrag. Es bedarf keiner schriftlichen
Kündigung.
Alle Altverträge verlieren hiermit Ihre Gültigkeit und bedürfen nicht der Kündigung.
Fotografieren
Während der Betreuungszeiten können Bilder vom Alltag der Wilden 13 gemacht werden, die internen Zwecken dienen
(z.B. Veröffentlichung auf der Homepage, Flyer, Dokumentationen des Fördervereins) und auch Ihr Kind abbilden
können. Sollten Sie dies für Ihr Kind ablehnen, so hinterlegen Sie bitte eine entsprechende formlose, schriftliche
Erklärung bei der Leitung der Wilden 13.
Im Übrigen gelten die Schulordnung der Schillerschule Bensheim-Auerbach, sowie die Satzung des
Schulfördervereins (veröffentlicht unter www.schillerschule-bensheim.de).
Bensheim,
Bensheim,
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Schulleitung
Angelika Czypull
Konrektorin
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Erziehungsberechtigte(r)
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Nicole Weirich
Leitung Wilde 13