':'eJl Statistisches Amt für Hamburg und hr Statistisches Aml für Hamburg und Schleswig-Holstein Postfach 7130 SAI'.1 DIS den/d ie Amtsvorsteher/i n i{ Telefon: 0431 6895-9209 [:-inc I Fax:0431 6895-9212 tBiN - l'i u SS E 4 4 !lt-l des Amtes Sandesneben-Nusse Hauptstraße 75 23898 Sandesneben ehlf Standort Kiel 24171 Kiel Al'{T An Nordeq l. iAt\. 4nl I i"l i E-Mail: [email protected] i c Geschäftszeichen (bei Antworten bitte angeben): T'-r_* i,r -,' l{{. 13 - 0714 I J Ansprechpartner/in: Anja Holst Kiel, im Dezember2015 Mikrozensus 2016 Sehr geehrie Damen und Herren, wie in jedem Jahr findet in 2016 im gesamten Bundesgebiet und damit auch in vielen Städten und Gemeinden des Landes die Erhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensus) durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein statt. Rechtsgrundlage hierzu istdas Mikrozensusgesetz vom24. Juni2004. Die Befragung der ausgewählten Haushalte erstreckt sich dabei über das gesamte Jahr 2016. Das bedeutet, dass in den kommenden Monaten einzelne Haushalte der Gemeinden lhres Amtes zum Interview herangezogen werden können. Mit der Erhebung vor Ort werden Interviewerinnen und Interviewer beauftragt, die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten und besonders zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet worden sind. Zur Erfassung der Daten sind die Erhebungsbeauftragten mit Laptops ausgestattet. Der Mikrozensus und der damit verbundene Einsatz von Laptops ist auch nach Prüfung durch die Datenschutzbeauftragten rechtlich einwandfrei (siehe www.dafens ch utzze n tru m. d e/ve rwaltu ng/stati sti l</m i kroze n su s/). Alle vom Mikrozensus betroffenen Haushalte erhalten ein Ankündigungsschreiben des Statistischen Amtes sowie eine Kurzinformation, die über Zweck, Methode und rechtliche Regelungen dieser Erhebung informiert (Anlagen). Da sich erfahrungsgemäß ein Teil der betroffenen Haushalte an die für sie zuständige Gemeindeverwaltung wendet, um sich die Rechtmäßigkeit dieser Erhebung bestätigen zu lassen, halte ich es für sinnvoll, Sie vorab über die gesetzlich angeordnete Erhebung zu informieren. lch bitte Sie daher, nicht nur die in lhrer Verwaltung zuständigen Amter (2.8. Ordnungs-, Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro) sondern auch lhre amtsangehörige(n) Gemeinde(n) über die Mikrozensus-Erhebung 2016 zu inforrnieren. Sie können diese Informationen unter der oben angegebenen E-Mail-Adresse auch elektronisch anfordern. lch wäre lhnen dankbar, wenn Sie bei Rückfragen den betroffenen Haushalten versichern, dass die Durchführung des Mikrozensus rechtmäßig ist. Mit freundtichen Grüßen r llN'. N"EkleAV.u Lynn Schneider Anlagen Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts Steckelhörn 1 2, 20457 Hamburg Telefon: 040 42831 -0, Fax: 040 42731 -1707 E-Mail : [email protected] SiE Hamburg Standorte: Hamburg und Kiel Vorstand:Helmut Eppmann Internet: www.statistik-nord.de Fröbelstraße 15-17, 24113 Kiel Telefon: 0431 6895-0, Fax: 0431 6895-9498 E-Mail: poststelleS [email protected] Bankverbindung: Bundesbank Hamburg BLZ: 200 000 00 Kontonummer: 20001 562 IBAN = DE12 2000 0000 0020 0015 62 BIC = MARKDEF1200 1271 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein An die Frau . Posttach 7130 .24171 M Kiel ehh Standort Kiel Mikrozensus-Haushalte I Herrn i Nordea Telefon: siehe Erhebungsbeauftragtelr Familie hlllS'j"".r.erraristik-nord.de Geschäftszeichen (bei Antworten bitte angeben): 13 - 0714 Ansprechpartner/in: lhr/e Erhebu ngsbeauft ragte/r Kiel. Amtl iche Haushaltsbefragun g (Mikrozensus) Sehr geehrte Mitbürgerin, sehr geehrter Mitbürger, Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr in diesen Tagen findet bundesweit der Mikrozensus 2016 nach dem Mikrozensusgesetz statt. Zu dieser Stichprobe wurde lhr Haushalt nach einem Zufallsverfahren ausgewählt. Für diese Haushaltsbefragung sieht der Gesetzgeber die Hilfe von Erhebungsbeauftragten vor, die mit Laptops ausgestattet sind, um mit lhnen im Rahmen einer zeitlichen Frist ein persönliches lnterview durch zu führen. Zuständig für die Befragung bei lhnen ist die/der Erhebungsbeauftragte: Die/der Erhebungsbeauftragte schlägt lhnen folgenden Termin für die Befragung vor: zwischen .. und ..... Uhr [] am Ü Sie werden in den nächsten Tagen angerufen, um einen Befragungstermin zu vereinbaren. Sollte lhnen der vorgeschlagene Termin nicht zusagen oder möchten Sie die Fragen auf anderem Wege (2. B. telefonisch) beantworten, kontaktieren Sie bitte die/den oben genannten Erhebun gsbeauftragte/n schnellstmöglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass unsere Erhebungsbeauftragten zum Teil lange Anfahrtswege haben, meist berufstätig sind und nur in ihrer Freizeit ehrenamtlich für uns arbeiten können. bitte wenden Amt Statistisches für Hamburg und Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts sia Hamburs Standorte: Hamburg und Kiel vorstand: Helmut Eppmann Intemet: www.statistik-nord.de Bankverbindung: Bundesbank Hamburg Rffi,"'"?,0#3,l3ooo,,uu, IBAN = DElz 2000 0000 0020 001s 62 BIC = MARKDEF1200 -2zu den Rechtsgrundlagen, zur Auskunftspflicht, zum Datenschutz und zu weiteren Informationen über den Mikrozensus entnehmen Sie bitte der beigefügten ,,Kurzinformation für die Befragten". Hinweise Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte zunächst an die/den genannte/n Erhebungsbeauftragte/n. In besonders schwierigen Fällen können Sie uns ansprechen. - Telefon: 0431 6895-9221,-9300, -9209 Der Mikrozensus und der damit verbundene Einsatz von Erhebungsbeauftragten und Laptops ist auch nach Prüfung durch die Datenschutzbeauftragten rechtlich einwandfrei. Siehe www. d ate nsch utzze ntru m. de/verwaltu ng/statistiUmikrozen su s/ oder www. d ate n sch utz-h a m b urg. d e/i h r-recht-a uf-d ate n sch utilstati sti k Für lhre Mitarbeit danken wir lhnen schon jetzt. Mit freundlichen Grüßen ft\^,h.''ol' Lynn Schneider Mikrozensus - Kurzinformation für die Befragten i.i|;ij::ijä - -_.._-...._..::l;::.r:!:-l+ ffiryIl furNarduülatt ) Was ist der Mikrozensus? Seit 1957 gibt es den Mikrozensus. Der Mikrozensus ist eine amtliche Befragung bei einem Prozent der Bevölkerung, bei der die Mitglieder der ausgewählten Haushalte befragt werden. Die Durchführung ist gesetzlich vorgeschrieben. F Wozu dient der Mikrozensus? Der Mikrozensus ermittelt in Verbindung mit der E U-Arbeitskräfteerhebung gru nd legende Daten über die Bevölkerungsstruktur sowie die wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland. Mit diesen Informationen hat sich der Mikrozensus zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Genutzt werden die Statistiken von Verantwortlichen aus Parlamenten und Verwaltung, von der Wissenschaft wie auch der breiten Öffentlichkeit. Die Ergebnisse stehen allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Wie groß ist die Zahl der Alleinstehenden, der alleineziehenden Mütter und Väter, der Migranten, älterer Menschen? Wie viele Menschen sind erwerbstätig, in welchen Berufen arbeiten sie? Das wüssten wir nicht ohne den Mikrozensus. F Warum werden gerade Sie befragt? Nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren wurden in Hamburg etwa 1 300 Auswahlbezirke und in Schleswig-Holstein etwa 1 700 Auswahlbezirke in die Stichprobe gezogen. Die Erhebungsbeauftragten befragen die Haushalte in diesen Bezirken. Auch Ihr Haushalt gehört dazu. ) Welche Möqlichkeiten der Aus ku nftseitei lu ng bestehen? Der einfachste und schnellste Weg ist das persönliche Interview. Dieses kann anfänglich zeitnah nach Erhalt des vorliegenden Ankündigungsschreibens durch die Erhebungsbeauftragten mit einem Laptop durchgeführt werden. Die Erhebungsbeauftragten sind sorgfältig dafür geschult und bestens mit den Fragen vertraut. Sie können sich durch einen Ausweis des Statistischen Amtes legitimieren. Falls Sie die Auskunft nicht in Form eines persönlichen lnterviews geben können, können Sie schrift- lich Auskunft erteilen. Gerne stehen lhnen die Erhebungsbeauftragten sowie das Statistische Amt auch telefonisch zur Verfügung. F Was ist die Rechtsgrundlage? Grundlage ist das Mikrozensusgesetz 2005 in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz. Widersprüche und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung haben keine aufschiebende Wirkung. ) lst der Datenschutz gewährleistet? Ja. Der Gesetzgeber hat genaue Regelungen erlassen, um den Datenschutz zu gewährleisten. Die Datenschutzbeauftragten der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein haben das Verfahren des Mikrozensus begutachtet und ihre Zustimmung gegeben. Sie werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt! F Sind Sie zur Auskunft verpflichtet? Ja, Sie sind zur Auskunft verpflichtet! Gerade bei Stichproben ist die Vollständigkeit der Auskünfte besonders wichtig. Deshalb schreibt das Mikrozensusgesetz die Auskunftspflicht für jeden ausgewählten Haushalt vor. Darüber hinaus sind Sie auch zur Auskunft für Minderjährige oder Mitglieder lhres Haushaltes, die auf Grund einer Behinderung nicht selbst antworten können, verpflichtet. lhr Haushalt kann dabei nicht gegen einen anderen Haushalt ausgetauscht werden, da nur so zuverlässi ge E rgebnisse erzielt werden können. F Welche Fragen werden gestellt? Die Fragen richten sich an alle Mitglieder lhres Haushalts. Gefragt wird z. B. nach den Angaben zur Person, der Erwerbstätigkeit, dem Beruf, der Arbeitssuche, der Bildung oder nach dem Lebensunterhalt. F Was ist mit der Geheimhaltung? Die bei lhnen erhobenen Angaben werden nach dem $ 16 des Bundesstatistikgesetzes geheim gehalten. Die Mitarbeiterlnnen des Statistischen Amtes sowie die Erhebungsbeauftragten sind gesetzlich zur Geheimhaltung verpflichtet. Die ehrenamtlich tätigen Erhebungsbeauftragten sind mit besonderer Sorgfalt ausgewählt und geschult worden. Sie sind schriftlich verpflichtet, sämtliche Erkenntnisse über Auskunftspflichtige im Zusammenhang mit ihrer Interviewertätigkeit geheim zu halten. Die Erhebungsbeauftragten sind Vertrauenspersonen, die lhnen mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. Vielen Dank für lhre Mitarbeit! Ausgewählte Ergebnisse aus dem Mikrozensus 2014 Privathaushalte in Schleswig-Holstein 2014 nach Haushaltsnettoeinkommen Privathaushalte in Hamburg 2014 nach Haushaltsnettoeinkommen Davon Haushaltsnettoeinkommen von ... bis unter .., Euro Mehr- pers0nenhaushalte I unter 300 300 700 700 900 36 91 60 95 - 124 82 - 900 1 300 300 - 1 500 14 18 tl 71 29 69 70 JU 700 - 2 000 85 60 2000-2300 2300-2600 2600-3200 3200-4500 81 40 47 Insgesamt 1 58 98 125 18 82 99 12 88 63 36 64 4 500 und mehr Sonstige Haushaltel 977 51 49 lnsgesamt 68 136 ol Lebensgemeinschaften 20 tz Alleinerziehende dar. allein erziehende Mütter 70 Ä'7 62 Ä4 +l 120 226 92 l 69 90 10 173 76 .A 95 66 J4 91 o+ JO 121 51 49 99 36 65 88 z+ 76 159 16 84 196 8 VI 146 o 94 130 14 69 1 419 40 60 ' Haushalie, in denen mindestens eine Person in ihrer Haupttätigkeit selbstständige(r) Landwirt(in) ist, sowie ohne Angabe 201 4 115 104 33 20 q 90 6'1 17 Alleinerziehende dar. allein erziehende Mütter 81 Insgesamt 19 Ehepaare aÄ 77 61 22 377 196 138 Erwerbstätige in Schleswig-Holstei n 201 4 nach geleisteten Wochenarbeitsstu nden männlich 1 000 Davon Mit ... normalenrveise geleisteten Wochenarbeitsstunden 9 Z+ 16 ö 1- I 10-20 120 40 10-20 21 -31 101 47 JO-JV 40 144 308 120 26 20 77 188 21 -31 32-35 80 76 26 67 41 und mehr toJ 48 Insgesamt 907 433 1- I 48 254 Davon normalenrueise geleisteten Wochenarbeitsstunden haushalte Lebensgemeinschaften 56 Erwerbstätige in Hamburg 2014 nach geleisteten Wochenarbeitsstunden Mit... Mehrpersonen- Familien in Schleswig-Holstein nach Familientyp Familien in Hamburg 2014 -nach Familientyp Insgesamt 2000-2300 2300-2600 2600-3200 3200-4500 42 32 61 Haushalte, in denen mindestens eine Person in ihrer Haupttätigkeit selbstständige(| Landwirt(in) ist, sowie ohne Angabe Ehepaare unter 300 300 700 700 900 900 - 1 300 300 - 1 500 500 - 1 700 700 - 2 000 - 500 - 1 700 4 500 und mehr Sonstige Haushaltel Haushaltsnettoeinkommen von ... bis unter ... Euro männlich 1 000 62 190 150 65 40 149 125 36-39 258 107 26 28 151 385 tzo 255 41q 40 41 und mehr 244 53 19'l 474 Insgesamt 1 355 637 718 32-35 22 tlA4 Quelle: Mikrozensus Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 oÄ der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Um die ermittelten Befragungsergebnisse auf die Gesamtbevölkerung hochrechnen zu können, werden ausreichend strukturierte und aktuelle Bevölkerungseckzahlen benötigt. Grundlage hierfür sind die aktuellen Eckzahlen der laufenden Bevölkerungsfortschreibung, die auf den Daten des Zensus 201 1 (Stichtag 09.05.2011) basieren.
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