Sie benötigen Pflege oder unterstützen pflegebedürftige Angehörige Sie oder Ihre Angehörigen benötigen Pflege in einem Pflegeheim, von einer Spitex-Organisation oder von einer freiberuflichen Pflegefachperson. Diese neue Situation wirft sicherlich einige Fragen auf. Neben den Fragen, die Ihnen Ihre Pflegefachperson beantworten kann, informieren wir Sie mit dieser Broschüre über unsere Leistungen, Prüfungen, Kosten und weitere Themen, die mit Ihrem Bezug von Pflegeleistungen zu tun haben. Erklärungen und Angebote rund um Ihre Pflege Krankenpflege Pflegebedarf (Spitex/Pflegeheim) Ob körperliche oder geistige Beeinträchtigung Bei der Pflege zu Hause (Spitex) legt die Pflege- – pflegerische Betreuung (Krankenpflege) wird fachperson Ihren voraussichtlichen Pflege- dann notwendig, wenn die Selbstversorgung bedarf mit dem direkten Zeitaufwand fest. im täglichen Leben nicht mehr gewährleistet Sie füllt dazu eine Bedarfsabklärung aus. ist. Ziel der Pflege ist es immer, die Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit jedes Im Pflegeheim entspricht der Pflegeaufwand Einzelnen so lange wie möglich zu erhalten, einer bestimmten Einstufung. Dazu benötigt ohne dabei mehr Hilfe zu leisten als nötig. es einen ärztlichen Auftrag. Für Spitex mit Angaben des Zeitaufwandes, im Pflegeheim Ärztlicher Auftrag mit der Festlegung der Pflegestufe. Die Pflege, die Sie beziehen, muss von einem Arzt (Hausarzt oder Spitalarzt) angeordnet Akut- und Übergangspflege werden. Ist eine maximal 2-wöchige, vom Spitalarzt, verordnete Pflege direkt nach einem Spitalauf- Die Pflegefachperson, die für Sie zuständig ist, enthalt. Ziel dieser Pflege ist die Erhöhung der klärt den Bedarf Ihrer persönlichen Pflege ab. Selbstkompetenz, so dass der Versicherte die vor dem Spitalaufenthalt vorhandenen Fähig- Ein privates Engagement für eine nahestehende Person wirkt sich auch auf die Lebensumstände der pflegenden Angehörigen aus. keiten und Möglichkeiten in seiner gewohnten Umgebung wieder nutzen und eine Rehospitalisation vermieden werden kann. Sie kann in einer stationären Einrichtung oder zu Hause durch die Spitex erfolgen. Die Krankenpflege kann zu Hause oder in einem Pflegeheim erfolgen. 3 Engagement pflegebedürftige Angehörige Wie bei der Krankenpflege zu Hause oder im so eine bestmögliche Lebensqualität bis zum Wenn ein Familienmitglied erkrankt oder leisten einen hohen Einsatz. Je nach Gesund- Pflegeheim erfolgt die Festlegung des Pflege- Ende verschaffen. aufgrund des Alters auf Pflege angewiesen ist, heitszustand ihrer pflegebedürftigen Ange- sind es vermehrt Angehörige, welche Hilfe hörigen und Verlauf deren Krankheit erhöht bedarfs der Akut- und Übergangspflege anhand einer Bedarfsabklärung. Palliative Care unterstützt Schwerkranke und leisten. Oft gilt Hilfs- und Pflegebedürftigkeit sich der Grad der Abhängigkeit. Die administ- Ihren Zeitbedarf an Pflege bezahlen wir nach Sterbende sowie deren Angehörige bei der Ver- als Privatsache, über welche nicht gesprochen rativen Belange rund um eine hilfsbedürftige dem entsprechenden gesetzlich festgelegten arbeitung der Krankheit und Trauer. wird. Wir wollen Sie dazu motivieren, zu über- Person werfen Fragen auf. Betrag in Franken. denken, welche Hilfeleistungen Sie mit den Palliative Care ist eine interdisziplinäre, multi- Ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen Palliative Care professionelle Teamarbeit, um den Bedürfnis- erbringen können. Palliative Care ist der Überbegriff für alle Be- sen von Patienten und Angehörigen möglichst reiche der Versorgung unheilbar Schwerkran- gut gerecht zu werden. ker und Sterbender, die das Leiden lindern und Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen. Mit dieser Broschüre wenden wir uns auch an Angehörige von Pflegebedürftigen, denn sie Sie übernehmen Hilfeleistungen für pflegebedürftige Angehörige? Sie tun dies neben Ihrer beruflichen Tätigkeit und/oder Ihren Aufgaben innerhalb der eigenen Familie? 4 5 Beruf und Angehörigenpflege vereinbaren Kosten Einfluss auf Ihre Erwerbstätigkeit Betreuungsgutschriften (Finanzen) Pflichtleistungen Prüfung der Leistungspflicht, Sehr oft schweigen Arbeitnehmende gegen- Personen, die pflegebedürftige Verwandte Die Pflegeleistungen, welche der Kranken- Pflegecontrolling über ihrem Arbeitgeber über ihr Engage- (Eltern, Grosseltern, Kinder, Geschwister, versicherer aus der Grundversicherung Das Gesetz sieht vor, dass Ihre Krankenver- ment für ihre Angehörigen. Wir empfehlen, Grosseltern, Ehegatten, Schwiegereltern und übernimmt, sind gesetzlich im Artikel 7 der sicherung die in Rechnung gestellten Leis- abzuwägen, ob es Sinn macht, am Arbeitsort Stiefkinder) betreuen, haben Anspruch auf Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) tungen prüft. Dazu ist die Einsicht in Ihre jemanden zu informieren. Gerade wenn das Betreuungsgutschrift. Diese soll ermöglichen, festgelegt. Pflegedokumentation notwendig. Arbeitsverhältnis regelmässig tangiert wird, später eine höhere Rente der AHV oder IV könnte dies früher oder später auffallen. zu erreichen. Anspruch besteht, wenn Ver- Nichtpflichtleistungen Diese Prüfung wird von Mitarbeitenden der wandte unterstützt werden, die sich während Kosten für die Betreuung, Begleitung oder Helsana durchgeführt. Diese Mitarbeiter sind 180 Tagen im Jahr in derselben Wohnsituation Haushaltshilfen werden durch die obliga- ausgebildete Pflegefachpersonen mit jahre- befinden und maximal 30 km von Ihnen ent- torische Krankenpflegeversicherung nicht langer Berufserfahrung in der Krankenpflege. fernt wohnen. Ihre Verwandten müssen zu- übernommen. Alle Leistungen, die nicht in Über diese Form der Prüfung informieren dem eine Hilflosenentschädigung der AHV/IV, der KLV aufgeführt sind, sind Nichtpflicht- wir Sie und die Leistungserbringer vorgängig der Unfall- oder Militärversicherung beziehen. leistungen wie zum Beispiel Haushaltshilfe, schriftlich. Die Resultate teilen wir Ihnen und Betreuungskosten, Hotellerie etc. dem Leistungserbringer ebenfalls schriftlich Mehr Informationen finden Sie unter workandcare.ch und-online.ch Beratung Wenn Arbeitnehmende sich grundlegend bezüglich der Vereinbarkeit von Beruf und Pflegearbeit beraten lassen wollen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Manche Die Gutschrift muss jedes Jahr bei der kantonaLeistungen aus den Krankenpflege- geltend gemacht werden. Zusatzversicherungen Tarifschutz Falls Sie eine Krankenpflege-Zusatzversi- Im Krankenversicherungsgesetz (KVG) sind cherung für Pflegeleistungen abgeschlossen die Pflegemassnahmen, welche durch die obli- Weitere Informationen zu den Betreu- haben, beteiligen wir uns unter gewissen gatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ungsgutschriften, Ergänzungsleistungen Bedingungen an solchen Kosten. Denken Sie vergütet werden, abschliessend aufgeführt. und Hilflosenentschädigung finden Sie daran, Ihren Anspruch anzumelden. Arbeitgebende bieten eine betriebliche Sozialberatung an. Ein umfassendes Merkblatt zu «Berufstätig sein und Angehörige pflegen» finden Sie unter alz.ch/index.php/infoblaetter 6 mit. len AHV-Ausgleichskasse im Wohnsitzkanton unter ausgleichskasse.ch Zusatzleistungen wie zum Beispiel Wegzeiten, Administrativzuschläge, sind gesetzlich gere Bitte prüfen Sie Ihre Rechnungen immer genau und wenden Sie sich bei Unklarheiten an die pflegeverantwortliche Person. gelte Leistungen und im Pflegetarif enthalten. 7 Finanzierung Finanzierung der Pflegekosten einmalig verrechnet werden. Bei der Akut- Um den Anspruch auf Hilflosenentschädigung Mit den Ergänzungsleistungen kann auch Die Finanzierung der Pflegekosten, wenn die und Übergangspflege und bei Unfall entfällt anzumelden, muss die Anmeldung für eine die Vergütung von Krankheits- und Behinde- Pflegeleistungen durch diplomiertes Personal die Patientenbeteiligung. Hilflosenentschädigung vollständig ausgefüllt rungskosten geltend gemacht werden. Dies an die IV-Stelle im Wohnsitzkanton gesandt können beispielsweise ungedeckte Pflegekos- werden. ten oder Lohnausfälle von Angehörigen sein. Mehr Informationen finden Sie unter (z. B. durch Spitex oder im Heim) durchgeführt wird, erfolgt durch einen Krankenversicherer Das Gesetz regelt die maximale Beteiligung der Helsana-Gruppe, den Kanton und durch durch den Patienten. Ihr Wohnkanton ent- Sie als Pflegebezüger. scheidet, wie hoch Ihr effektiver Anteil ist. Ergänzungsleistungen (EL) Bei Fragen zu Ihrem Beitrag wenden Sie sich Wer eine Rente der AHV oder IV bezieht, kann an Ihre Wohngemeinde. Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen. Die Krankenversicherer vergüten in der ganzen Schweiz Beiträge, die im Gesetz festgelegt Personen, welche in der Schweiz wohnen und sind. Die Höhe Ihres Anteils sowie der des Finanzielle Unterstützung durch Dritte deren Rentenleistungen nicht ausreichen, um Kantons hängen von den regionalen Bedin- Falls Sie für weitere Kosten, wie Hauswirt- den Lebensunterhalt zu bestreiten, haben An- gungen und den kantonalen Erlassen ab. schaftliche Leistungen oder Unterkunft über spruch auf Ergänzungsleistungen. nicht genügend finanzielle Mittel verfügen, Was heisst das konkret für Sie? haben Sie möglicherweise Anspruch auf Sie als pflegebedürftige Person bezahlen Hilflosenentschädigung und/oder Ergän- (zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt) zungsleistungen. ausgleichskasse.ch Einen Online-Rechner zur provisorischen Berechnung eines allfälligen Anspruchs finden Sie unter pro-senectute.ch/ergaenzungs leistungsberechnung eine Patientenbeteiligung von max. 20 % des höchsten Pflichtbeitrags der obligatorischen Hilflosenentschädigung (HE) Krankenpflegeversicherung (OKP) . Eine Hilflosenentschädigung wird Personen ausbezahlt, welche bei alltäglichen Aktivitä- Beachten Sie, ten wie Ankleiden, Essen, Körperpflege dieser Beitrag pro Tag ist unabhängig von der usw. die Hilfe anderer Menschen benötigen. Höhe Ihres Pflegebedarfs. Pro Tag darf er nur Voraussetzung ist, dass die hilflose Person eine Rente der AHV oder IV erhält oder Er- Anspruch auf diese Unterstützung melden Sie bitte bei Ihrer zuständigen AHV/IV Stelle in Ihrer Wohngemeinde an. gänzungsleistungen bezieht und die Anspruchsvoraussetzungen (unter anderem; nach 1 Jahr ausgewiesener Pflegebedürftigkeit) erfüllt sind. 8 Die Pflegebedürftigkeit von Angehörigen kann sowohl für die Familie als auch für die Partnerschaft hohe Kosten bedeuten. 9 Nützliche Kontaktadressen Pflege zu Hause / Vereinbarkeit von Beruf Schweizerische Hilfsmittel und Familie/Pflege Gesundheitsligen Pro Senectute Schweiz Spitex Verband Schweiz Fachstelle UND Krebsliga Schweiz Schweizerische Multiple Lavaterstrasse 60 Sulgenauweg 38 Postfach 3417, 8021 Zürich Effingerstrasse 40 Sklerose Gesellschaft Postfach, 8027 Zürich Postfach 1074, 3000 Bern Postfach 8219, 3001 Bern Josefstrasse 129 Telefon 044 283 89 89 Telefon 031 381 22 81 Basel und Nordwest- Telefon 031 389 91 00 Postfach, 8031 Zürich [email protected] [email protected] schweiz [email protected] Telefon 043 444 43 43 [email protected] Beratungsangebote www.pro-senectute.ch www.spitex.ch Telefon 061 283 09 83 www.krebsliga.ch Schw. Rotes Kreuz (SRK) Spitex privée Suisse Bern und Westschweiz Lungenliga Schweiz Rainmattstrasse 10 Uferweg 15, 3000 Bern 13 Telefon 031 839 23 35 Chutzenstrasse 10 Parkinson Schweiz Postfach, 3001 Bern Telefon 031 370 76 73 3007 Bern Gewerbstrasse 12a Telefon 031 387 71 11 [email protected] Luzern und Zentralschweiz Telefon 031 378 20 50 Postfach 123, 8132 Egg ZH [email protected] www.spitexpriveesuisse.ch Telefon 041 497 00 83 [email protected] Telefon 043 277 20 77 www.lungenliga.ch www.parkinson.ch Schweizerische Equilibrium Alzheimervereinigung Postfach 405, 6301 Zug Weitere Kontaktadressen zu anderen Gesundheitsanliegen finden Sie bei der GELIKO unter www.geliko.ch www.multiplesklerose.ch www.redcross.ch Pro Infirmis SAHB Hilfsmittelberatung Zürich und Ostschweiz für Behinderte Telefon 044 462 71 23 Feldeggstrasse 71 Dünnernstrasse 32 Postfach 1332, 8032 Zürich 4702 Oensingen [email protected] Rue des Pêcheurs 8e Telefon 0848 143 144 Telefon 058 775 20 00 Telefon 062 388 20 20 www.und-online.ch 1400 Yverdon-les-Bains www.depressionen.ch [email protected] [email protected] www.proinfirmis.ch www.sahb.ch Telefon 024 426 20 00 Careum F+E [email protected] Schweizerische Stiftung Work & Care www.alz.ch Pro Mente Sana zia-info Pestalozzistrasse 3 Hardturmstrasse 261 Telefon 041 666 73 73 8032 Zürich Postfach, 8031 Zürich www.zia-info.ch Telefon 043 222 50 50 Telefon 0848 800 858 [email protected] www.promentesana.ch www.workandcare.ch 10 11 HEL-00158-de-0715-0008-32777 Helsana-Gruppe Fachführung Spital/Pflege Postfach, 8081 Zürich www.helsana.ch Wir sind gerne für Sie da. Zur Helsana-Gruppe gehören Helsana Versicherungen, Helsana Zusatzversicherungen, Helsana Unfall, Avanex, Progrès und Sansan.
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