Sie benötigen Pflege oder unterstützen pflege- bedürftige

Sie benötigen Pflege
oder unterstützen pflegebedürftige Angehörige
Sie oder Ihre Angehörigen benötigen
Pflege in einem Pflegeheim, von einer
Spitex-Organisation oder von einer
freiberuflichen Pflegefachperson.
Diese neue Situation wirft sicherlich
einige Fragen auf. Neben den Fragen,
die Ihnen Ihre Pflegefachperson
beantworten kann, informieren wir
Sie mit dieser Broschüre über unsere
Leistungen, Prüfungen, Kosten und
weitere Themen, die mit Ihrem Bezug
von Pflegeleistungen zu tun haben.
Erklärungen und Angebote
rund um Ihre Pflege
Krankenpflege
Pflegebedarf (Spitex/Pflegeheim)
Ob körperliche oder geistige Beeinträchtigung
Bei der Pflege zu Hause (Spitex) legt die Pflege-
– pflegerische Betreuung (Krankenpflege) wird
fachperson Ihren voraussichtlichen Pflege-
dann notwendig, wenn die Selbstversorgung
bedarf mit dem direkten Zeitaufwand fest.
im täglichen Leben nicht mehr gewährleistet
Sie füllt dazu eine Bedarfsabklärung aus.
ist. Ziel der Pflege ist es immer, die Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit jedes
Im Pflegeheim entspricht der Pflegeaufwand
Einzelnen so lange wie möglich zu erhalten,
einer bestimmten Einstufung. Dazu benötigt
ohne dabei mehr Hilfe zu leisten als nötig.
es einen ärztlichen Auftrag. Für Spitex mit
Angaben des Zeitaufwandes, im Pflegeheim
Ärztlicher Auftrag
mit der Festlegung der Pflegestufe.
Die Pflege, die Sie beziehen, muss von einem
Arzt (Hausarzt oder Spitalarzt) angeordnet
Akut- und Übergangspflege
werden.
Ist eine maximal 2-wöchige, vom Spitalarzt,
verordnete Pflege direkt nach einem Spitalauf-
Die Pflegefachperson, die für Sie zuständig ist,
enthalt. Ziel dieser Pflege ist die Erhöhung der
klärt den Bedarf Ihrer persönlichen Pflege ab.
Selbstkompetenz, so dass der Versicherte die
vor dem Spitalaufenthalt vorhandenen Fähig-
Ein privates Engagement für eine
nahestehende Person wirkt sich
auch auf die Lebensumstände der
pflegenden Angehörigen aus.
keiten und Möglichkeiten in seiner gewohnten
Umgebung wieder nutzen und eine Rehospitalisation vermieden werden kann. Sie kann in
einer stationären Einrichtung oder zu Hause
durch die Spitex erfolgen.
Die Krankenpflege kann zu Hause
oder in einem Pflegeheim erfolgen.
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Engagement
pflegebedürftige Angehörige
Wie bei der Krankenpflege zu Hause oder im
so eine bestmögliche Lebensqualität bis zum
Wenn ein Familienmitglied erkrankt oder
leisten einen hohen Einsatz. Je nach Gesund-
Pflegeheim erfolgt die Festlegung des Pflege-
Ende verschaffen.
aufgrund des Alters auf Pflege angewiesen ist,
heitszustand ihrer pflegebedürftigen Ange-
sind es vermehrt Angehörige, welche Hilfe
hörigen und Verlauf deren Krankheit erhöht
bedarfs der Akut- und Übergangspflege anhand einer Bedarfsabklärung.
Palliative Care unterstützt Schwerkranke und
leisten. Oft gilt Hilfs- und Pflegebedürftigkeit
sich der Grad der Abhängigkeit. Die administ-
Ihren Zeitbedarf an Pflege bezahlen wir nach
Sterbende sowie deren Angehörige bei der Ver-
als Privatsache, über welche nicht gesprochen
rativen Belange rund um eine hilfsbedürftige
dem entsprechenden gesetzlich festgelegten
arbeitung der Krankheit und Trauer.
wird. Wir wollen Sie dazu motivieren, zu über-
Person werfen Fragen auf.
Betrag in Franken.
denken, welche Hilfeleistungen Sie mit den
Palliative Care ist eine interdisziplinäre, multi-
Ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen
Palliative Care
professionelle Teamarbeit, um den Bedürfnis-
erbringen können.
Palliative Care ist der Überbegriff für alle Be-
sen von Patienten und Angehörigen möglichst
reiche der Versorgung unheilbar Schwerkran-
gut gerecht zu werden.
ker und Sterbender, die das Leiden lindern und
Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen.
Mit dieser Broschüre wenden wir uns auch an
Angehörige von Pflegebedürftigen, denn sie
Sie übernehmen Hilfeleistungen
für pflegebedürftige Angehörige?
Sie tun dies neben Ihrer beruflichen
Tätigkeit und/oder Ihren Aufgaben
innerhalb der eigenen Familie?
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Beruf und Angehörigenpflege
vereinbaren
Kosten
Einfluss auf Ihre Erwerbstätigkeit
Betreuungsgutschriften (Finanzen)
Pflichtleistungen
Prüfung der Leistungspflicht,
Sehr oft schweigen Arbeitnehmende gegen-
Personen, die pflegebedürftige Verwandte
Die Pflegeleistungen, welche der Kranken-
Pflegecontrolling
über ihrem Arbeitgeber über ihr Engage-
(Eltern, Grosseltern, Kinder, Geschwister,
versicherer aus der Grundversicherung
Das Gesetz sieht vor, dass Ihre Krankenver-
ment für ihre Angehörigen. Wir empfehlen,
Grosseltern, Ehegatten, Schwiegereltern und
übernimmt, sind gesetzlich im Artikel 7 der
sicherung die in Rechnung gestellten Leis-
abzuwägen, ob es Sinn macht, am Arbeitsort
Stiefkinder) betreuen, haben Anspruch auf
Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)
tungen prüft. Dazu ist die Einsicht in Ihre
jemanden zu informieren. Gerade wenn das
Betreuungsgutschrift. Diese soll ermöglichen,
festgelegt.
Pflegedokumentation notwendig.
Arbeitsverhältnis regelmässig tangiert wird,
später eine höhere Rente der AHV oder IV
könnte dies früher oder später auffallen.
zu erreichen. Anspruch besteht, wenn Ver-
Nichtpflichtleistungen
Diese Prüfung wird von Mitarbeitenden der
wandte unterstützt werden, die sich während
Kosten für die Betreuung, Begleitung oder
Helsana durchgeführt. Diese Mitarbeiter sind
180 Tagen im Jahr in derselben Wohnsituation
Haushaltshilfen werden durch die obliga-
ausgebildete Pflegefachpersonen mit jahre-
­befinden und maximal 30 km von Ihnen ent-
torische Krankenpflegeversicherung nicht
langer Berufserfahrung in der Krankenpflege.
fernt wohnen. Ihre Verwandten müssen zu-
übernommen. Alle Leistungen, die nicht in
Über diese Form der Prüfung informieren
dem eine Hilflosenentschädigung der AHV/IV,
der KLV aufgeführt sind, sind Nichtpflicht-
wir Sie und die Leistungserbringer vorgängig
der Unfall- oder Militärversicherung beziehen.
leistungen wie zum Beispiel Haushaltshilfe,
schriftlich. Die Resultate teilen wir Ihnen und
Betreuungskosten, Hotellerie etc.
dem Leistungserbringer ebenfalls schriftlich
Mehr Informationen finden Sie unter
workandcare.ch
und-online.ch
Beratung
Wenn Arbeitnehmende sich grundlegend
bezüglich der Vereinbarkeit von Beruf
und Pflegearbeit beraten lassen wollen, gibt
es ­verschiedene Möglichkeiten. Manche
Die Gutschrift muss jedes Jahr bei der kantonaLeistungen aus den Krankenpflege-
geltend gemacht werden.
Zusatzversicherungen
Tarifschutz
Falls Sie eine Krankenpflege-Zusatzversi-
Im Krankenversicherungsgesetz (KVG) sind
cherung für Pflegeleistungen abgeschlossen
die Pflegemassnahmen, welche durch die obli-
Weitere Informationen zu den Betreu-
haben, beteiligen wir uns unter gewissen
gatorische Krankenpflegeversicherung (OKP)
ungsgutschriften, Ergänzungsleistungen
Bedingungen an solchen Kosten. Denken Sie
vergütet werden, abschliessend aufgeführt.
und Hilflosenentschädigung finden Sie
daran, Ihren Anspruch anzumelden.
Arbeit­gebende bieten eine betriebliche Sozialberatung an.
Ein umfassendes Merkblatt zu
«Berufstätig sein und Angehörige
pflegen» finden Sie unter
alz.ch/index.php/infoblaetter
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mit.
len AHV-Ausgleichskasse im Wohnsitzkanton
unter
ausgleichskasse.ch
Zusatzleistungen wie zum Beispiel Wegzeiten,
Administrativzuschläge, sind gesetzlich gere­
Bitte prüfen Sie Ihre Rechnungen
immer genau und wenden Sie
sich bei Unklarheiten an die pflegeverantwortliche Person.
gelte Leistungen und im Pflegetarif enthalten.
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Finanzierung
Finanzierung der Pflegekosten
einmalig verrechnet werden. Bei der Akut-
Um den Anspruch auf Hilflosenentschädigung
Mit den Ergänzungsleistungen kann auch
Die Finanzierung der Pflegekosten, wenn die
und Übergangspflege und bei Unfall entfällt
anzumelden, muss die Anmeldung für eine
die Vergütung von Krankheits- und Behinde-
Pflegeleistungen durch diplomiertes Personal
die Patientenbetei­ligung.
Hilflosenentschädigung vollständig ausgefüllt
rungskosten geltend gemacht werden. Dies
an die IV-Stelle im Wohnsitzkanton gesandt
können beispielsweise ungedeckte Pflegekos-
werden.
ten oder Lohnausfälle von Angehörigen sein.
Mehr Informationen finden Sie unter
(z. B. durch Spitex oder im Heim) durchgeführt
wird, erfolgt durch einen Krankenversicherer
Das Gesetz regelt die maximale Beteiligung
der Helsana-Gruppe, den Kanton und durch
durch den Patienten. Ihr Wohnkanton ent-
Sie als Pflegebezüger.
scheidet, wie hoch Ihr effektiver Anteil ist.
Ergänzungsleistungen (EL)
Bei Fragen zu Ihrem Beitrag wenden Sie sich
Wer eine Rente der AHV oder IV bezieht, kann
an Ihre Wohngemeinde.
Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen.
Die Krankenversicherer vergüten in der ganzen Schweiz Beiträge, die im Gesetz festgelegt
Personen, welche in der Schweiz wohnen und
sind. Die Höhe Ihres Anteils sowie der des
Finanzielle Unterstützung durch Dritte
deren Rentenleistungen nicht ausreichen, um
Kantons hängen von den regionalen Bedin-
Falls Sie für weitere Kosten, wie Hauswirt-
den Lebensunterhalt zu bestreiten, haben An-
gungen und den kantonalen Erlassen ab.
schaftliche Leistungen oder Unterkunft über
spruch auf Ergänzungsleistungen.
nicht genügend finanzielle Mittel verfügen,
Was heisst das konkret für Sie?
haben Sie möglicherweise Anspruch auf
Sie als pflegebedürftige Person bezahlen
Hilflosenentschädigung und/oder Ergän-
(zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt)
zungsleistungen.
ausgleichskasse.ch
Einen Online-Rechner zur provisorischen Berechnung eines allfälligen
Anspruchs finden Sie unter
pro-senectute.ch/ergaenzungs leistungsberechnung
eine Patientenbeteiligung von max. 20 % des
höchsten Pflichtbeitrags der obligatorischen
Hilflosenentschädigung (HE)
Krankenpflegeversicherung (OKP) .
Eine Hilflosenentschädigung wird Personen
ausbezahlt, welche bei alltäglichen Aktivitä-
Beachten Sie,
ten wie Ankleiden, Essen, Körperpflege
dieser Beitrag pro Tag ist unabhängig von der
usw. die Hilfe anderer Menschen benötigen.
Höhe Ihres Pflegebedarfs. Pro Tag darf er nur
Voraussetzung ist, dass die hilflose Person
eine Rente der AHV oder IV erhält oder Er-
Anspruch auf diese Unterstützung
melden Sie bitte bei Ihrer
zuständigen AHV/IV Stelle in Ihrer
Wohngemeinde an.
gänzungsleistungen bezieht und die Anspruchsvoraussetzungen (unter anderem;
nach 1 Jahr ausgewiesener Pflegebedürftigkeit)
erfüllt sind.
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Die Pflegebedürftigkeit
von Angehörigen kann
sowohl für die Familie als
auch für die Partnerschaft
hohe Kosten bedeuten.
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Nützliche Kontaktadressen
Pflege zu Hause /
Vereinbarkeit von Beruf
Schweizerische
Hilfsmittel
und Familie/Pflege
Gesundheitsligen
Pro Senectute Schweiz
Spitex Verband Schweiz
Fachstelle UND
Krebsliga Schweiz
Schweizerische Multiple
Lavaterstrasse 60
Sulgenauweg 38
Postfach 3417, 8021 Zürich
Effingerstrasse 40
Sklerose Gesellschaft
Postfach, 8027 Zürich
Postfach 1074, 3000 Bern
Postfach 8219, 3001 Bern
Josefstrasse 129
Telefon 044 283 89 89
Telefon 031 381 22 81
Basel und Nordwest-
Telefon 031 389 91 00
Postfach, 8031 Zürich
[email protected]
[email protected]
schweiz
[email protected]
Telefon 043 444 43 43
[email protected]
Beratungsangebote
www.pro-senectute.ch
www.spitex.ch
Telefon 061 283 09 83
www.krebsliga.ch
Schw. Rotes Kreuz (SRK)
Spitex privée Suisse
Bern und Westschweiz
Lungenliga Schweiz
Rainmattstrasse 10
Uferweg 15, 3000 Bern 13
Telefon 031 839 23 35
Chutzenstrasse 10
Parkinson Schweiz
Postfach, 3001 Bern
Telefon 031 370 76 73
3007 Bern
Gewerbstrasse 12a
Telefon 031 387 71 11
[email protected]
Luzern und Zentralschweiz
Telefon 031 378 20 50
Postfach 123, 8132 Egg ZH
[email protected]
www.spitexpriveesuisse.ch
Telefon 041 497 00 83
[email protected]
Telefon 043 277 20 77
www.lungenliga.ch
www.parkinson.ch
Schweizerische
Equilibrium
Alzheimervereinigung
Postfach 405, 6301 Zug
Weitere Kontaktadressen zu anderen Gesundheitsanliegen finden
Sie bei der GELIKO unter
www.geliko.ch
www.multiplesklerose.ch
www.redcross.ch
Pro Infirmis
SAHB Hilfsmittelberatung
Zürich und Ostschweiz
für Behinderte
Telefon 044 462 71 23
Feldeggstrasse 71
Dünnernstrasse 32
Postfach 1332, 8032 Zürich
4702 Oensingen
[email protected]
Rue des Pêcheurs 8e
Telefon 0848 143 144
Telefon 058 775 20 00
Telefon 062 388 20 20
www.und-online.ch
1400 Yverdon-les-Bains
www.depressionen.ch
[email protected]
[email protected]
www.proinfirmis.ch
www.sahb.ch
Telefon 024 426 20 00
Careum F+E
[email protected]
Schweizerische Stiftung
Work & Care
www.alz.ch
Pro Mente Sana
zia-info
Pestalozzistrasse 3
Hardturmstrasse 261
Telefon 041 666 73 73
8032 Zürich
Postfach, 8031 Zürich
www.zia-info.ch
Telefon 043 222 50 50
Telefon 0848 800 858
[email protected]
www.promentesana.ch
www.workandcare.ch
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HEL-00158-de-0715-0008-32777
Helsana-Gruppe
Fachführung Spital/Pflege
Postfach, 8081 Zürich
www.helsana.ch
Wir sind gerne für Sie da.
Zur Helsana-Gruppe gehören Helsana Versicherungen,
Helsana Zusatzversicherungen, Helsana Unfall, Avanex,
Progrès und Sansan.