Eingabe im Mitwirkungsverfahren zur Sanierung

Verband für die Interessen der Velofahrenden
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Bern, den 1.12.2015
Eingabe im Mitwirkungsverfahren zur
Sanierung Schlossmauer Muri
Sehr geehrte Damen und Herren
Vielen Dank für die Möglichkeit zur Mitwirkung.
Grundsätzlich können wir das Projekt verstehen. Ziel muss aber eine klare Verbesserung der
Velosituation sein.
Positiv ist, dass die mögliche Verbreiterung dem Fuss- und Veloverkehr zugute kommt.
Hier jedoch einige Bedenken, Fragen oder Verbesserungsmöglichkeiten an.
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Natürlich ist es bedauerlich, dass nur auf einer Seite Radstreifen denkbar sind.
Sicher ist er positiv und unproblematisch in Stausituationen vor der LSA.
Im fliessenden Verkehr hingegen ist die Frage ist, ob der geplante Radstreifen entlang der
Mauer die erhoffte Verbesserung gewährleistet, oder womöglich eine falsche Sicherheit
gibt.
So gesehen schienen uns auch andere Varianten vertretbar, so eine Koexistenzlösung mit
reduzierter Geschwindigkeit (T30). Die beengte Situation ist ja bekannt, einigermassen
berechenbar und auch klar. Auch die Absenz geometrie-bedingter Unfälle würde das
zulassen.
Ev. eine einseitige Kernfahrbahn? Oder gar nur ein Radstreifen in Richtung Thun?
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Der geplante neue Querschnitt ist inhomogen und ausgerechnet im zwar gestreckten,
aber bleibenden „Knick“ auf Höhe Kirche am engsten. Die 2x 2.80m Spurbreite für den
MIV bei nur 1.25m Radstreifen und in einer Rechtskurve sind fahrgeometrisch mehr als
grenzwertig! Hier werden die meisten mehrspurigen Fahrzeuge gezwungen sein, den
Radstreifen zu überfahren, zumindest bei Gegenverkehr. Der Radstreifen vermittelt aber
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beiden Verkehrsarten, dass ein sicheres Überholen von Velos Richtung Bern jederzeit
möglich sei, was nicht zutreffen wird.
Bekanntlich musste der Kanton bei der Murtenstrasse Bern im Bereich KVA in einer
weniger drastischen Situation (280 MIV-Spur + 145 Radstreifen, viel grösserer
Kurvenradius, keine beengten Verhältnisse für den Gegenverkehr, keine Mauer) die
Markierung nachkorrigieren (was im Fall Muri gar nicht möglich wäre).
Dieser Mangel wird im Bericht und in den Schnitten nicht thematisiert.
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Auch dass Richtung Thun die Fahrspur zuerst 3.00m ist, dann ausgerechnet im „Knick“ auf
2.80 schrumpft, ist ein Mangel.
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Eine solche Reduktion ist durch Fahrzeuglenker nicht voraussehbar und kann zu
gefährlichem Fehlverhalten (Überholversuche) führen.
Eigentlich müsste im „Knick“ eine Kurvenerweiterung konzipiert werden statt einer
Verengung. Das Minimum des Kurvenradius’ dürfte nicht bei der Kirche liegen. Dies würde
ein weiteres „Ausholen“ der Strasse gegen das Gebäude der Tagesschule erfordern.
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Die heutige Veloführung auf dem Trottoir bei der Tagesschule hat ja gute Gründe. Wie wird
das in Zukunft gelöst? Sicher muss es physisch möglich bleiben und rechtlich korrekt
signalisiert werden.
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Bei den Markierungen kann noch etliches verbessert werden oder ist noch nicht definiert im
Plan.
Die Einmündung Belpstr. Ist heute nicht velokompatibel markiert. Ev. muss auch der
dortige Linksversatz auf der Thunstrasse Richtung Thun und der Beginn der Engstelle noch
markierungstechnisch betont werden.
Zu weiterführenden Gesprächen sind wir bei Bedarf gerne bereit.
Mit freundlichen Grüssen
Pro Velo Bern
Thomas Schneeberger
Beauftragter für Velomassnahmen
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