Hof,– Betriebs,– und Reitordnung 1. Die Anlage steht den Mitgliedern zur Verfügung (Reithalle, Dressur- und Springplatz, Waschplatz, Lagerstätten). Die dem Verein gehörenden Turnierhindernisse werden in der Anlage gelagert und stehen ausschließlich für das jährliche Reitturnier zur Verfügung. Lediglich die ausgewiesenen Übungshindernisse stehen für den allgemeinen und ständigen Bedarf zur Verfügung. 2. Es wird auf die Vereinssatzung verwiesen. Diese liegt aus. Sie kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden und wird jedem neuen Mitglied ausgehändigt. 3. Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein haftet nicht für Schäden, die anlässlich der Nutzung der Anlage passieren, es sei denn in Fällen der groben Fahrlässigkeit bzw. in Fällen von Vorsatz. Dies gilt auch für Beauftragte, weitere Nutzer und Dritte. 4. In allen Stallgebäuden, auch auf den Toiletten, ist das Rauchen strikt untersagt. 5. Unbefugten ist das Betreten der Stallanlage verboten. 6. Das Freilaufenlassen der Pferde in der Reithalle ist nur unter ständiger Aufsicht erlaubt. 7. Vor dem Longieren sind eventuell in der Bahn befindliche Reiter um Erlaubnis zu fragen. Bei mehr als 2 Reitern ist das Longieren grundsätzlich nicht gestattet. 8. In der Halle sind Springhindernisse sofort nach Gebrauch aus der Bahn zu entfernen. Das Aufstellen der Springhindernisse hat sich in den allgemeinen Ablaufplan eines Tages bedingungslos einzuordnen. 9. Während der Unterrichtsstunden ist die Reithalle freizuhalten. 10. Der letzte Reiter schaltet nach Verlassen der Reithalle das Licht aus. Wer als Letzter den Stall verlässt, hat Sorge dafür zu tragen, dass sämtliche Lichter gelöscht sind. Der Reitbetrieb endet um 22:00 Uhr, spätestens um 22:30 Uhr ist Stallruhe. 11. Bei Fütterung ist Stallruhe geboten. 12. Hunde sind auf dem Hofgelände grundsätzlich an der Leine zu halten. 13. Arbeitsgeräte werden nach Gebrauch ordnungsgemäß zurückgehängt bzw. zurückgestellt. Jegliche Verletzungsgefahren sind zu vermeiden. Die Putzplätze und die Stallgassen sind grundsätzlich nach Gebrauch zu säubern, Pferdeäpfel sind umgehend zu entfernen. Pferdehufe sind grundsätzlich vor dem Verlassen der Box in der Box zu säubern bzw. beim Verlassen der Halle in der Halle. Direkt nach der Nutzung der Reithalle ist das Entfernen der Pferdeäpfel von jedem einzelnen durchzuführen. 14. Für das Reitzubehör steht jeder Box ein Spind bzw. ein Schrank zur Verfügung, mindestens ein Sattel – und Trensenhalter. Alle herumliegenden Sachen im Stall sowie in den Sattelkammern werden eingesammelt und in einem regelmäßigen Rhythmus entsorgt. Verluste sind daher unverzüglich zu melden. 15. Müll ist zu trennen nach „gelber Sack, Papier, Restmüll“. 16. Der Hallen – und Plätzenutzungsplan wird am schwarzen Brett ausgehangen. Allgemeine Unterrichtsstunden gehen dem freien Reiten vor, private bzw. individuelle Trainingseinheiten und Trainerstunden sind einzupassen und mit dem Vorstand/der PEG abzusprechen. Grundsätzlich gibt es allgemeine Reitstunden, Lehrgänge, freies Reiten und darauf abgestimmte individuelle Trainingseinheiten, die wiederum grundsätzlich nicht in die Zeit des allgemeinen Reitens fallen dürfen. 17. Es wird darauf hingewiesen, dass die Boxen keine Schlösser haben und auch die Ställe nicht verschlossen sind (lediglich Türen und Tore), auch die Toiletten und die Reithalle sind nicht abgeschlossen. Insoweit ist der Zugang zur Anlage nachts frei, es gibt kein Wachpersonal, keine Observierung zwischen dem Löschen des letzten Lichtes (spätestens ab 22:30 Uhr) und dem Füttern morgens. Könen, den ............................. Mitglied/Einsteller ............................................................................... Verein/Treuhänder/Obmann Hans – Erwin Müller
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