Verfügung Zuschlag Regierung

Kanton St.Gallen
Baudepartement
Tiefbauamt
Tiefbauamt
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen
T 058 229 30 34
F 058 229 44 22
Verfügung - Zuschlag
Auftraggeber
Kanton St.Gallen, Baudepartement
Vergeben am
26. Januar 2016
Vergabeverfahren
Offenes Verfahren
Objekt
Kantonsstrasse Nr. 13, Wildhaus-Alt St.Johann,
Strassensanierung Unterwasser, Abschnitt: Säntisrank bis
Befang / 483.49
WTO unterstellt
nein
KST.KOA/Pos
04.53.314000.41 / 483.49
Art der Arbeit
Tiefbau- und Belagsarbeiten
Offerte vom
11. Dezember 2015
RRB-Nr. 049
Zahlungsfrist 45 Tage netto
Sachverhalt
Aufgrund des durchgeführten offenen Verfahrens in eingangs erwähnter Angelegenheit
gingen innert Frist sechs Angebote von sechs Anbietern ein.
Erwägungen
Nach Art. 34 Abs. 1 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (sGS
841.11; abgekürzt VöB) erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag. Die
Angebote wurden entsprechend den in den Ausschreibungsunterlagen bekannt
gegebenen Kriterien beurteilt (Art. 34 Abs. 2 VöB):
1. Preis
Die Firma Implenia Schweiz AG, Filiale Bau Deutschschweiz,
Kapplerstrasse 10, 9642 Ebnat-Kappel, reichte preislich das
günstigste Angebot ein.
2. Erfahrung
Bezüglich Erfahrung erhält die Firma Implenia Schweiz AG mit
einem weiteren Anbieter die höchste Punktezahl.
3. Qualität
Die Firma Implenia Schweiz AG erreicht hinsichtlich Qualität
zusammen mit einem weiteren Anbieter den 3. Rang.
1/2
4. Termin
Von der Firma Implenia Schweiz AG werden die
Terminvorgaben eingehalten. Sie erreicht zusammen mit einem
weiteren Anbieter die zweithöchste Punktezahl.
Die Firma Implenia Schweiz AG bildet in der den Zuschlag erhaltenden Filiale sechs
Lernende aus.
Die Firma Implenia Schweiz AG reichte insgesamt das wirtschaftlich günstigste Angebot
ein.
Das Tiefbauamt wurde von der Regierung ermächtigt, die Verfügung zu eröffnen.
Entscheid
Das Angebot der Firma Implenia Schweiz AG, Filiale Bau Deutschschweiz,
Kapplerstrasse 10, 9642 Ebnat-Kappel, erhält den Zuschlag zu einem Preis von
Fr. 1‘554‘344.30.
St.Gallen, 26. Januar 2016
Tiefbauamt Kanton St.Gallen
Der Strasseninspektor
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert zehn Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht
des Kantons St.Gallen, Spisergasse 41, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben
werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie
eine Begründung enthalten. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine
Gerichtsferien.
2/2