Kanton St.Gallen Baudepartement Tiefbauamt Tiefbauamt Lämmlisbrunnenstrasse 54 9001 St.Gallen T 058 229 30 34 F 058 229 44 22 Verfügung - Zuschlag Auftraggeber Kanton St.Gallen, Baudepartement Vergeben am 26. Januar 2016 Vergabeverfahren Offenes Verfahren Objekt Kantonsstrasse Nr. 13, Wildhaus-Alt St.Johann, Strassensanierung Unterwasser, Abschnitt: Säntisrank bis Befang / 483.49 WTO unterstellt nein KST.KOA/Pos 04.53.314000.41 / 483.49 Art der Arbeit Tiefbau- und Belagsarbeiten Offerte vom 11. Dezember 2015 RRB-Nr. 049 Zahlungsfrist 45 Tage netto Sachverhalt Aufgrund des durchgeführten offenen Verfahrens in eingangs erwähnter Angelegenheit gingen innert Frist sechs Angebote von sechs Anbietern ein. Erwägungen Nach Art. 34 Abs. 1 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (sGS 841.11; abgekürzt VöB) erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag. Die Angebote wurden entsprechend den in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegebenen Kriterien beurteilt (Art. 34 Abs. 2 VöB): 1. Preis Die Firma Implenia Schweiz AG, Filiale Bau Deutschschweiz, Kapplerstrasse 10, 9642 Ebnat-Kappel, reichte preislich das günstigste Angebot ein. 2. Erfahrung Bezüglich Erfahrung erhält die Firma Implenia Schweiz AG mit einem weiteren Anbieter die höchste Punktezahl. 3. Qualität Die Firma Implenia Schweiz AG erreicht hinsichtlich Qualität zusammen mit einem weiteren Anbieter den 3. Rang. 1/2 4. Termin Von der Firma Implenia Schweiz AG werden die Terminvorgaben eingehalten. Sie erreicht zusammen mit einem weiteren Anbieter die zweithöchste Punktezahl. Die Firma Implenia Schweiz AG bildet in der den Zuschlag erhaltenden Filiale sechs Lernende aus. Die Firma Implenia Schweiz AG reichte insgesamt das wirtschaftlich günstigste Angebot ein. Das Tiefbauamt wurde von der Regierung ermächtigt, die Verfügung zu eröffnen. Entscheid Das Angebot der Firma Implenia Schweiz AG, Filiale Bau Deutschschweiz, Kapplerstrasse 10, 9642 Ebnat-Kappel, erhält den Zuschlag zu einem Preis von Fr. 1‘554‘344.30. St.Gallen, 26. Januar 2016 Tiefbauamt Kanton St.Gallen Der Strasseninspektor Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert zehn Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Spisergasse 41, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien. 2/2
© Copyright 2024 ExpyDoc